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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 10.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92448 ![]() |
ich bin heute auf einer zweispurigen Straße unterwegs gewesen und wollte eigentlich geradeaus fahren. Ich stand ca. 20 Sekunden an der roten Ampel, neben mir ein Auto fährt los, habe dann grün gesehen (vermutlich die Hauptampel) und bin losgefahren. Später habe ich gemerkt, dass ich auf der linken Spur stand – die scheinbar nur für Linksabbieger gedacht war – und dass die Linksabbiegerampel noch rot war, als ich losgefahren bin. Ich wurde dann auch direkt geblitzt. 😬 Jetzt meine Frage: Zählt das als Rotlichtverstoß, auch wenn ich gar nicht abgebogen bin, sondern nur die falsche Spur genommen habe, um geradeaus zu fahren? Und was droht mir in so einem Fall? War echt keine Absicht, ich kenne die Straße nicht so gut und es war dunkel und die Spuraufteilung war nicht ganz klar. Bin für alle Hinweise und Erfahrungen dankbar! |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19617 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo!
Es gibt Urteile, dass das als Rotlichtverstoß zählt. Die "normale" Folge, wenn Du noch keine Punkte in Flensburg hast, wären ein Bußgeld von 200 Euro (+ Verfahrenskosten) und ein Fahrverbot von einem Monat. Wenn Du (vermutlich erst bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid) diese Umstände glaubhaft machst, bestehen allerdings Chancen, dass das Fahrverbot entfällt (Stichwort: Augenblicksversagen). MfG Durban ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 99 Beigetreten: 17.08.2015 Mitglieds-Nr.: 76913 ![]() |
In solchen Fällen wird auch vom Mitzieheffekt gesprochen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.04.2025 - 02:30 |