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> Parken im verkehrsberuhigten Bereich, Parken im verkehrsberuhigten Bereich
Olga1
Beitrag 11.04.2025, 10:58
Beitrag #1


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Hallo Zusammen,

darf man so wie auf dem Foto parken? Die hälfte des PKW und der Roller stehen auf der Straße. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Der Anwohner hat seine Garageneinfahrt mit einem Holzbüdchen überbaut. So hat er weder die Garage noch die Auffahrt als Parkplatz und parkt im öffentlichen Raum.
Direkt angrenzend ein Schulhof und Spielplatz.
Das Ordnungsamt unternimmt nichts. Was kann dagegen getan werden?

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AMenge
Beitrag 11.04.2025, 11:14
Beitrag #2


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Laut StVO dürfen Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden.
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Olga1
Beitrag 11.04.2025, 14:04
Beitrag #3


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Dann müsste das Ordnungsamt in dem Falle doch etwas unternehmen? Die Fahrzeuge stehen teilweise auf einer nicht gekennzeichneten Fläche.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.04.2025, 15:29
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 11.04.2025, 14:36
Beitrag #4


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Auch da gilt das Opportunitätsprinzip, das heißt sie dürfen es ahnden, „müssen“ aber nicht.


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Explosiv
Beitrag 11.04.2025, 15:34
Beitrag #5


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Manche Ämter müssen leider zum Jagen getragen werden.
Wäre das in meinem Umfeld und es würde mich wirklich stören, würde ich es selber anzeigen. Das wird allermeist bearbeitet. Allerdings kann es gut sein, dass der Falschparker auf Nachfrage gesagt bekommt, wer ihn angezeigt hat. Das muss man abkönnen.

Hier sehe ich aber kein großes Problem bei dem Falschparken. Im VBB wird eher Schritt gefahren, zumindest eher langsam. Ein aus der Einfahrt herausragendes Fahrzeug mag sogar zum Langsamfahren anhalten, da nicht die ganze Straßenbreite zur Verfügung steht.

Anderer Ansatzpunkt ist die Bauordnung. Garagen müssen nach praktisch allen Landesbauordnungen zum Abstellen von KFZ nutzbar sein. Zustellen mit Gerümpel und gar unbenutzbar machen durch einen Vorbau sind nicht gestattet. Aber auch hier ist es so, dass man oft selber eine entsprechende Anzeige tätigen muss, bevor die zuständige Behörde auf einen Hinweis reagiert.

Man muss sich also entscheiden, was schwerer wiegt, die Störung durch das Fehlverhalten oder der Nachbarschaftsstreit, der nach einer Anzeige möglich ist.

Was sagt denn der Nachbar zu der Sache, schon mal angefragt?


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V40
Beitrag 12.04.2025, 07:05
Beitrag #6


Neuling
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Zitat (Explosiv @ 11.04.2025, 16:34) *
Man muss sich also entscheiden, was schwerer wiegt, die Störung durch das Fehlverhalten oder der Nachbarschaftsstreit, der nach einer Anzeige möglich ist.


Ich verstehe das immer nicht. Wer hat denn das Problem angefangen? Wieso sollte man deswegen zurückstecken? Wem ist denn das Verhältnis egal? Wer ist denn der Verursacher? Bestimmt nicht Olga1
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Olga1
Beitrag 12.04.2025, 07:17
Beitrag #7


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Guten Morgen und vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mehrfach Fotos an das Ordnungsamt geschickt und eine Privatanzeige wegen Falschparken gemacht und dem Bauamt geschrieben das der Anwohner sich seine Garageneinfahrt überhaupt hat. Es passiert nichts.
Ich werde jetzt an drn Bürgermeister schreiben das seine Mitarbeiter untätig sind. Mal gucken was passiert.
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Q-Treiberin
Beitrag 12.04.2025, 08:07
Beitrag #8


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Zitat (Olga1 @ 12.04.2025, 08:17) *
Ich werde jetzt an drn Bürgermeister schreiben das seine Mitarbeiter untätig sind.

Mach das. rolleyes.gif

Nett wäre es wenn Du die Antwort hier dann auch einstellst….. whistling.gif


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AMenge
Beitrag 12.04.2025, 14:06
Beitrag #9


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Ich wohne selbst in einem verkehrsberuhigten Bereich. Auch hier parken Fahrzeuge regelmäßig abseits der gekennzeichneten Flächen. Da diese Fahrzeuge nicht stören, sehe ich keinen Grund für eine Anzeige.

@Olga1: Was genau stört dich denn an den parkenden Fahrzeugen auf dem Bild? Stehen die irgendwie im Weg? Oder geht es nur ums Prinzip? HAst du schon mal mit dem BEsitzer der Fahrzeuge gesprochen?

Ganz ehrlich, wenn ich diesen und deine anderen Threads so sehe, danns cheinst du die Probleme auch sehr gezielt zu suchen. Kann das sein?
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Ford Prefect
Beitrag 12.04.2025, 15:50
Beitrag #10


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Was genau ist denn an der Situation das Problem? Offenbar kann man weder nach rechts abbiegen, noch gerade aus fahren. Es schient nur nach links weiter zu gehen. In wie weit wird man denn da beeinträchtigt, wenn man mit einem PKW aus der Richtung der Fotografierenden kommt?
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Q-Treiberin
Beitrag 12.04.2025, 16:07
Beitrag #11


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Zitat (Ford Prefect @ 12.04.2025, 16:50) *
Was genau ist denn an der Situation das Problem?
Wie @AMenge schon schrieb, lies die ganzen anderen Threads der TE…. und merke, dass eher die TE das „Problem“ ist…


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V40
Beitrag 13.04.2025, 07:24
Beitrag #12


Neuling
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Ich kann schon verstehen, dass das nervt. Man selber muss ja auch ordentlich parken. Demnach könnte man ja alles rechtfertigen. Die Hu 2 Jahre überzogen, egal? Nein, man selber muss ja auch immer rechtzeitig hin. Falsch parken auf z.B. einem Schulparkplatz? Egal? Nein, andere kaufen/bauen/mieten sich auch Stellplätze und Ignoranten kostenfrei auf fremden Grund? Wir haben kein Wildwest.

Bei uns haben fast alle Nachbarn Parkflächen auf dem eigenem Grund und Boden angelegt und 1-2 meinten auch, man könne ja einfach auf der Grünfläche parken, spart ja Geld rolleyes.gif Pech für sie, denn alle Nachbarn haben sich dagegen gewehrt. Kann ja auch nicht angehen sowas.
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Ernschtl
Beitrag 13.04.2025, 08:54
Beitrag #13


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QUOTE (Olga1 @ 11.04.2025, 11:58) *
Was kann dagegen getan werden?
QUOTE (AMenge @ 11.04.2025, 12:14) *
Laut StVO dürfen Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden.
Man bittet den Bauhof die beparkte Fläche entsprechend zu kennzeichnen. rolleyes.gif


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Tinu
Beitrag 14.04.2025, 12:21
Beitrag #14


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Du meinst, um die beparkte Fläche nachträglich zu legalisieren? Super Idee: dann könnte da ab sofort jeder legal parken und dem Anwohner die Einfahrt blockieren. whistling.gif


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Gruß
Martin
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Mueck
Beitrag 15.04.2025, 08:41
Beitrag #15


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Ungefähr so? thread.gif whistling.gif shutup.gif
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Olga1
Beitrag 15.04.2025, 18:44
Beitrag #16


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Antwort vom Ordnungsamt:

ist in einem verkehrsberuhigten Bereich das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt.

Parkt nun ein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück und das parkende Fahrzeug ragt in die öffentliche Verkehrsfläche-also hier den verkehrsberuhigten

Bereich- hinein, so liegt hier sicherlich eine Ermessensentscheidung vor. Wird der fließende Verkehr gehindert oder sogar gefährdet?

Dies sehe ich in dem vorliegenden Fall nicht.
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ulm
Beitrag 15.04.2025, 21:14
Beitrag #17


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Theoretisch ist die Antwort erst einmal richtig.
Doch bei der Ermessensentscheidung wird dann doch ein entscheidender Fehler begangen.
Es geht im vbB nicht nur um den fließenden Verkehr, sondern auch um die dort explizit zulässigen Kinderspiele und da müssen ganz andere Maßstäbe angelegt werden.
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Olga1
Beitrag 15.04.2025, 23:36
Beitrag #18


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Zitat (ulm @ 15.04.2025, 22:14) *
Theoretisch ist die Antwort erst einmal richtig.
Doch bei der Ermessensentscheidung wird dann doch ein entscheidender Fehler begangen.
Es geht im vbB nicht nur um den fließenden Verkehr, sondern auch um die dort explizit zulässigen Kinderspiele und da müssen ganz andere Maßstäbe angelegt werden.


Was könnte ich dem Ordnungsamt antworten? Die Antwort kam von einem Sachbearbeiter. Kann ich dagegen vorgehen?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.04.2025 - 02:27