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#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 ![]() |
darf man so wie auf dem Foto parken? Die hälfte des PKW und der Roller stehen auf der Straße. Es handelt sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Der Anwohner hat seine Garageneinfahrt mit einem Holzbüdchen überbaut. So hat er weder die Garage noch die Auffahrt als Parkplatz und parkt im öffentlichen Raum. Direkt angrenzend ein Schulhof und Spielplatz. Das Ordnungsamt unternimmt nichts. Was kann dagegen getan werden? ![]() |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9368 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Laut StVO dürfen Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden.
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 ![]() |
Dann müsste das Ordnungsamt in dem Falle doch etwas unternehmen? Die Fahrzeuge stehen teilweise auf einer nicht gekennzeichneten Fläche.
Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 11.04.2025, 15:29
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17496 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Auch da gilt das Opportunitätsprinzip, das heißt sie dürfen es ahnden, „müssen“ aber nicht.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Manche Ämter müssen leider zum Jagen getragen werden.
Wäre das in meinem Umfeld und es würde mich wirklich stören, würde ich es selber anzeigen. Das wird allermeist bearbeitet. Allerdings kann es gut sein, dass der Falschparker auf Nachfrage gesagt bekommt, wer ihn angezeigt hat. Das muss man abkönnen. Hier sehe ich aber kein großes Problem bei dem Falschparken. Im VBB wird eher Schritt gefahren, zumindest eher langsam. Ein aus der Einfahrt herausragendes Fahrzeug mag sogar zum Langsamfahren anhalten, da nicht die ganze Straßenbreite zur Verfügung steht. Anderer Ansatzpunkt ist die Bauordnung. Garagen müssen nach praktisch allen Landesbauordnungen zum Abstellen von KFZ nutzbar sein. Zustellen mit Gerümpel und gar unbenutzbar machen durch einen Vorbau sind nicht gestattet. Aber auch hier ist es so, dass man oft selber eine entsprechende Anzeige tätigen muss, bevor die zuständige Behörde auf einen Hinweis reagiert. Man muss sich also entscheiden, was schwerer wiegt, die Störung durch das Fehlverhalten oder der Nachbarschaftsstreit, der nach einer Anzeige möglich ist. Was sagt denn der Nachbar zu der Sache, schon mal angefragt? -------------------- |
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#6
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 17.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91733 ![]() |
Man muss sich also entscheiden, was schwerer wiegt, die Störung durch das Fehlverhalten oder der Nachbarschaftsstreit, der nach einer Anzeige möglich ist. Ich verstehe das immer nicht. Wer hat denn das Problem angefangen? Wieso sollte man deswegen zurückstecken? Wem ist denn das Verhältnis egal? Wer ist denn der Verursacher? Bestimmt nicht Olga1 |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 ![]() |
Guten Morgen und vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mehrfach Fotos an das Ordnungsamt geschickt und eine Privatanzeige wegen Falschparken gemacht und dem Bauamt geschrieben das der Anwohner sich seine Garageneinfahrt überhaupt hat. Es passiert nichts. Ich werde jetzt an drn Bürgermeister schreiben das seine Mitarbeiter untätig sind. Mal gucken was passiert. |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17496 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Ich werde jetzt an drn Bürgermeister schreiben das seine Mitarbeiter untätig sind. Mach das. ![]() Nett wäre es wenn Du die Antwort hier dann auch einstellst….. ![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9368 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 ![]() |
Ich wohne selbst in einem verkehrsberuhigten Bereich. Auch hier parken Fahrzeuge regelmäßig abseits der gekennzeichneten Flächen. Da diese Fahrzeuge nicht stören, sehe ich keinen Grund für eine Anzeige.
@Olga1: Was genau stört dich denn an den parkenden Fahrzeugen auf dem Bild? Stehen die irgendwie im Weg? Oder geht es nur ums Prinzip? HAst du schon mal mit dem BEsitzer der Fahrzeuge gesprochen? Ganz ehrlich, wenn ich diesen und deine anderen Threads so sehe, danns cheinst du die Probleme auch sehr gezielt zu suchen. Kann das sein? |
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 190 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 ![]() |
Was genau ist denn an der Situation das Problem? Offenbar kann man weder nach rechts abbiegen, noch gerade aus fahren. Es schient nur nach links weiter zu gehen. In wie weit wird man denn da beeinträchtigt, wenn man mit einem PKW aus der Richtung der Fotografierenden kommt?
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17496 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Was genau ist denn an der Situation das Problem? Wie @AMenge schon schrieb, lies die ganzen anderen Threads der TE…. und merke, dass eher die TE das „Problem“ ist…-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#12
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 44 Beigetreten: 17.05.2024 Mitglieds-Nr.: 91733 ![]() |
Ich kann schon verstehen, dass das nervt. Man selber muss ja auch ordentlich parken. Demnach könnte man ja alles rechtfertigen. Die Hu 2 Jahre überzogen, egal? Nein, man selber muss ja auch immer rechtzeitig hin. Falsch parken auf z.B. einem Schulparkplatz? Egal? Nein, andere kaufen/bauen/mieten sich auch Stellplätze und Ignoranten kostenfrei auf fremden Grund? Wir haben kein Wildwest.
Bei uns haben fast alle Nachbarn Parkflächen auf dem eigenem Grund und Boden angelegt und 1-2 meinten auch, man könne ja einfach auf der Grünfläche parken, spart ja Geld ![]() |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10039 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Was kann dagegen getan werden? Laut StVO dürfen Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Man bittet den Bauhof die beparkte Fläche entsprechend zu kennzeichnen. ![]() -------------------- Wer bremst hat Angst
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5902 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Du meinst, um die beparkte Fläche nachträglich zu legalisieren? Super Idee: dann könnte da ab sofort jeder legal parken und dem Anwohner die Einfahrt blockieren.
![]() -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7873 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 ![]() |
Antwort vom Ordnungsamt:
ist in einem verkehrsberuhigten Bereich das Parken nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen erlaubt. Parkt nun ein Fahrzeug auf dem Privatgrundstück und das parkende Fahrzeug ragt in die öffentliche Verkehrsfläche-also hier den verkehrsberuhigten Bereich- hinein, so liegt hier sicherlich eine Ermessensentscheidung vor. Wird der fließende Verkehr gehindert oder sogar gefährdet? Dies sehe ich in dem vorliegenden Fall nicht. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14054 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Theoretisch ist die Antwort erst einmal richtig.
Doch bei der Ermessensentscheidung wird dann doch ein entscheidender Fehler begangen. Es geht im vbB nicht nur um den fließenden Verkehr, sondern auch um die dort explizit zulässigen Kinderspiele und da müssen ganz andere Maßstäbe angelegt werden. |
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#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 19.12.2018 Mitglieds-Nr.: 84574 ![]() |
Theoretisch ist die Antwort erst einmal richtig. Doch bei der Ermessensentscheidung wird dann doch ein entscheidender Fehler begangen. Es geht im vbB nicht nur um den fließenden Verkehr, sondern auch um die dort explizit zulässigen Kinderspiele und da müssen ganz andere Maßstäbe angelegt werden. Was könnte ich dem Ordnungsamt antworten? Die Antwort kam von einem Sachbearbeiter. Kann ich dagegen vorgehen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.04.2025 - 02:27 |