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> Behindertenparkschild mit Ausweisnummer nur in Fahrtrichtung?, Schild z.B. VZ 1044-11
KlemenzFische
Beitrag 11.04.2025, 20:16
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
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Mitglieds-Nr.: 92449



    
 
Hallo zusammen, ich habe mich gefragt, ob es möglich ist, dass ein Behindertenparkplatzschild bei seitlichen Parkplätzen für den Parkplatz vor dem Schild gelten kann, wenn er markiert ist.

Hier ein Bild von der Situation (falls das mit dem Bild nicht klappt, einfach auf den Link klicken):
[img="http://www.directupload.eu/file/d/8886/x2z9lhk4_jpg"][/img]
Situation Google Maps

Der Parkplatz mit der schon abgenutzten Markierung hat nämlich kein Schild.

Hab insb. in § 36-43 StVO geguckt, aber dazu nichts gefunden. Wie seht ihr das?
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ulm
Beitrag 12.04.2025, 05:32
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im verkehrsportal! wavey.gif

Der Behindertenparkplatz liegt hinter dem Schilderposten und umfasst alle weiteren Parkplätze des Seitenstreifen.
Das ist dann die reine Lehre der StVO, nachlesbar im §42 Abs. 3 StVO.

Nun gibt es leider Gestaltungshinweise, die ich nicht verlinke, die immer wieder fehlinterpretiert werden.
Eine Skizze zeigt einen Behindertenparkplatz rechtwinklig zur Fahrbahn vor einer Wand. Dort steht das Schild dann mittig vor der Wand.
Das führt bei schlampiger Betrachtung und Missachtung des Kontextes dazu, dass bundesweit zahlreiche Schilder für Einzelparkplätze innerhalb von Seitenstreifen hinter dem Einzelparkplatz stehen.
Der Zuständige, der das dann falsch gemacht hat, ist auch nicht mehr greifbar oder einsichtig, um das zu korrigieren.

Rollstuhl-Symbole auf dem Boden entfalten keine eigene Rechtskraft, sind ohne gleichlaufende Beschilderung nur Kunst am Bau.

Ist Mist, muss man gegen jedes einzelne Knöllchen vorgehen und manchmal trifft man auf Richter, die keine Ahnung haben.
Außerdem blöd für den berechtigten Nutzer, wenn plötzlich Verkehrsteilnehmer kommen und die StVO korrekt anwenden statt "das haben wir schon immer so gemacht".
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