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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92450 ![]() |
Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob man damit weiterhin in Deutschland fahren kann (für gelegentliche Aufenthalte). §29 FeV besagt, man könne mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nur dann in Deutschland fahren, wenn man keinen "ordentliche Wohnsitz" nach §7 in Deutschland hat. In §7, Absatz 2 steht aber eben, dass wer nur für das Besuchen einer Hochschule im Ausland ist, seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland behält. Heißt das dann, dass ich nicht in Deutschland fahren darf (weil ich nur zum Studium in CH bin)? Ohne Umschreiben widerum darf ich in der Schweiz nicht mehr lange fahren. Oder habe ich §7 Abs. 2 falsch verstanden bzw. kommt er nicht zur Anwendung? Ziel ist einfach nur in beiden Ländern fahren zu dürfen. Vielen Dank im Voraus für eure Antworten! |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30682 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
Auch wenn du deinen Führerschein in einen Schweizer Führerausweis umtauschst, bleibt deine deutsche Fahrerlaubnis in vollem Umfang bestehen. D.h. du kannst problemlos weiter in Deutschland fahren.
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7583 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Wie ist das "problemlos" denn im Hinblick auf §4(2) FeV zu betrachten?
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30682 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 ![]() |
So, jetzt nochmal eine Antwort nach Lesen des § 7 Abs. 2 FeV:
Dort steht nicht dass wer nur für das Besuchen einer Hochschule im Ausland ist, seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland behält. Dort steht: Zitat Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hatten und die sich ausschließlich zum Zwecke des Besuchs einer Hochschule oder Schule in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhalten, behalten ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland. Die Schweiz ist weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. -------------------- |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 12.04.2025 Mitglieds-Nr.: 92450 ![]() |
Zitat Die Schweiz ist weder Mitgliedstaat der Europäischen Union noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Achso sorry, ich war fälschlicherweise von letzterem ausgegangen. Macht Sinn, vielen Dank @Jens! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 16.04.2025 - 01:59 |