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> Welche Fahrzeuge dürfen in folgenden ADAC Beispiel rechts Überholen?, Mehrspurige Autobahn mit mehreren Fahrstreifen und Rechts Überholen
Lukasch
Beitrag 15.04.2025, 07:11
Beitrag #1


Neuling
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Guten Tag,

5:40 Also dürfte in folgenden Beispiel (Von links nach rechts nummeriert 6 Fahrstreifen)
Hier nochmal die Situation als Foto:
https://www.directupload.eu/file/d/8890/ywx6sltf_png.htm


nur folgenden Fahrzeuge auf den Fahrstreifen 4 und 6 Rechts überholen, weil diese eine Dicke Linie links neben sich haben, oder sehe ich das falsch?

Video: https://www.youtube.com/watch?v=ZivN19d3vxg


Danke im Voraus.
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Crownsilver
Beitrag 15.04.2025, 07:24
Beitrag #2


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5 darf auch 1-3 überholen, aber nicht 4...
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Lukasch
Beitrag 15.04.2025, 07:43
Beitrag #3


Neuling
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Und warum?
Ein bisschen Kontext wäre nett.

Der Beitrag wurde von ulm bearbeitet: 15.04.2025, 15:20
Bearbeitungsgrund: Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Crownsilver
Beitrag 15.04.2025, 08:04
Beitrag #4


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Weil da durch die Dickstreifen praktisch drei Straßen nebeneinander verlaufen. So lange niemand die Straße wechselt ist es für die Verkehrsteilnehmer unerheblich was auf einer anderen Straße passiert und das Verbot rechts zu überholen gilt jeweils nur für die Straße auf der man fährt.
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mir
Beitrag 15.04.2025, 08:22
Beitrag #5


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Genaugenommen darf in dem Beispiel niemand rechts überholen, da es außerorts ist und sich nichts staut.

Der Breitstrich trennt hier allerdings nicht Fahrspuren voneinander, sondern unterschiedliche Straßen. Wenn man schneller fährt als ein Auto auf einer anderen Straße, überholt man nicht. Und ob man auf einer Straße schneller fährt als auf einer anderen Straße links daneben, das interessiert niemanden.



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Schorsch
Beitrag 15.04.2025, 13:41
Beitrag #6


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Wenn also jemand über den breiten Strich nach rechts wechselt, dann muss er "Vorfahrt achten" also lediglich nicht wesentlich behindern. Jemand der einen normalen Fahrstreifenwechsel macht, der muss eine Gefährdung ausschließen, also hat er eine wesentlich höhere Sorgfaltspflicht. Dabei müsste doch die Sorgfaltspflicht höher sein, wenn jemand rechts überholen darf.
Auch wenn man von einem Einfädelungsstreifen wechselt gilt lediglich "Vorfahrt achten".
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helmet lampshade
Beitrag 15.04.2025, 14:07
Beitrag #7


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6 darf in der Ausfahrt mMn 4 und 5 nicht überholen
STVO §7a
Zitat
(3) Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.


Was auch erstaunlich viele Leute nicht beachten:
Dass z. B. ab hier auf 700m Rechtsüberholverbot ist. Ok, die Schilder sind nicht wirklich auffällig, wenn man nicht gezielt darauf achtet
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die-scharfs
Beitrag 15.04.2025, 14:34
Beitrag #8


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....womit man nur eine saubere Trennung zwischen STVO §7a (1) und (3) braucht. Die könnte dem TE weiterhelfen.
"Früher" gabs doch bei (1) doch noch eine Einschränkung auf das weiterführende Fernstraßennetz. Wo ist die hin?
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helmet lampshade
Beitrag 15.04.2025, 14:57
Beitrag #9


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Die Autobahnnummern helfen einem im ADAC Beispiel weiter aber nicht hier
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wombat
Beitrag 15.04.2025, 15:35
Beitrag #10


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Ist das (erster Post) ein Beispielfall für § 7a ? ;-)

4 und 5 sind wohl "Abgehende Fahrstreifen". Sowohl 4 als auch 5 sind rechts der breiten Leitlinie (Z 340). 4 ist zwar direkt rechts daneben, aber von "direkt" ist in § 7a (1) auch nicht die Rede. Somit dürfte auf 4 und 5 schneller als auf der "durchgehenden Fahrbahn" (1,2,3) gefahren werden. Auf 5 aber nicht schneller als 4 (weil Autobahn).

6 ist zwar auch rechts von der breiten Leitlinie zwischen 3 und 4 aber gleichzeitig auch ein "Ausfädelungsstreifen" (=Ausfahrt). Somit gilt § 7a (3) und es darf nicht schneller gefahren werden, als auf "dem durchgehenden Fahrstreifen". Spitzfindig könnte man nun meinen, dass auf 6 zwar nicht schneller als auf 1,2,3 gefahren werden dürfte, aber schneller als auf 4,5. Persönlich würde ich aber eher "raten", dass auf 6 auf alle Fälle langsamer als auf 4,5 zu fahren wäre. Da in diesem Fall 4,5 im Verhältnis zu 6 die durchgehende Fahrbahn darstellen. Aber wer weiß....
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helmet lampshade
Beitrag 15.04.2025, 16:01
Beitrag #11


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Der Unterschied zwischen abgehenden Fahrstreifen und Ausfädelungsstreifen ist nicht eindeutig
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GM_
Beitrag 15.04.2025, 16:49
Beitrag #12


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Zitat (helmet lampshade @ 15.04.2025, 15:57) *
Die Autobahnnummern helfen einem im ADAC Beispiel weiter aber nicht hier
Wo siehst du hier ein Problem?

Das sind doch alles weiterführende Autobahnen, weit und breit kein Hinweis auf eine Ausfahrt.


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helmet lampshade
Beitrag 15.04.2025, 17:16
Beitrag #13


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Den rechten Streifen würde ich als Ausfädelstreifen definieren, da er gerade erst angefangen hat. Die anderen Fahrstreifen laufen als Teile der vorherigen vierspurigen Fahrbahn weiter. Bei München Fröttmaning Nord würde ich auch annehmen dass rechts überholen Richtung Allianzarena zulässig ist, obwohl nur Ausfahrt, denn der rechte Fahrstreifen geht ab (auf deutschen Autobahnen kommt das bei Ausfahrten sonst kaum vor, aber das hier ist eine Sonderkonstruktion)
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GM_
Beitrag 15.04.2025, 19:18
Beitrag #14


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Zitat (helmet lampshade @ 15.04.2025, 18:16) *
Den rechten Streifen würde ich als Ausfädelstreifen definieren, ...

Nein, das ist einfach nur ein Autobahnkreuz, und der rechte Fahrstreifen biegt rechts nach Osten ab Richtung München. Für mich eindeutig §7a (1).

Ungewöhnlich an dem Kreuz ist nur zum einen seine Bauweise, und zum anderen die verwirrenden Bezeichnungen: Die geradeaus nach Norden führende Strecke wird von A81 umbenannt in A831, während die "A81" in der A8 nach Westen aufgeht, um dann am nächsten Autobahndreieck wieder eigenständig von ihr abzubiegen.


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helmet lampshade
Beitrag 16.04.2025, 09:00
Beitrag #15


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Dann wäre hier rechts überholen allein aufgrund der Schilderanordnung und weil die "35" auf gelbem Rechteck statt auf blauem Sechseck steht unzulässig?

Im Prinzip haben wir drei Theorien:

1. Es müssen mehr als ein Fahrstreifen sein, damit man rechts des Breitstreifens überholen kann (ADAC)
2. Der oder die Fahrstreifen auf denen rechst "überholt" werden darf müssen wieder auf zu eine Autobahn führen (GM)
3. Mindestens einer der abgehenden Fahrstreifen war vorher Teil der Autobahn (helmets wortwörtliche Auslegung, allerdings völlig unpraktisch weil genaue Strecken- und Linienbreitenbeobachtung im Vorfeld nötig und auch schwierig bei kombinierten Ein- und Ausfahrtstreifen - insbesondere mehrspurigen)
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GM_
Beitrag 16.04.2025, 09:31
Beitrag #16


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Wir sprachen über das Autobahnkreuz Stuttgart:
Zitat (GM_ @ 15.04.2025, 17:49) *
Zitat (helmet lampshade @ 15.04.2025, 15:57) *
Die Autobahnnummern helfen einem im ADAC Beispiel weiter aber nicht hier
Wo siehst du hier ein Problem?

Das sind doch alles weiterführende Autobahnen, weit und breit kein Hinweis auf eine Ausfahrt.

Ich glaube, du bist gerade woanders?


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helmet lampshade
Beitrag 16.04.2025, 12:59
Beitrag #17


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Was ist der Unterschied zwischen Ausfahrt A8 Ostrichtung und A5 Bruchsal B35 Ostrichtung, beides Ausfädelstreifen, der eine führt auf eine Autobahn, der andere auf eine vierspurige Bundesstraße
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GM_
Beitrag 16.04.2025, 13:41
Beitrag #18


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Meiner Meinung nach ist es einfach: Ein Ausfädelungsstreifen gehört zu einer Ausfahrt.

Also:

- Kreuz Stuttgart: keine Ausfahrt
- A5 Abzweigung B35: keine Ausfahrt
- München Fröttmaning Nord: Ausfahrt


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random
Beitrag 16.04.2025, 16:58
Beitrag #19


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Ich denke der Teil mit einer abgehenden Fahrbahn ist für die meisten hier so weit eindeutig? Ab Beginn der breiten Blockmarkierung ist der links davon befindliche Verkehr "unbeachtlich"

Die Probleme die sich mit den Ein- und Ausfädelungsstreifen ergeben, resultieren wohl aus dem "Kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen". Hier kenne und teile ich die Rechtsmeinung, das der Ein- bzw. Ausfädelungsstreifen im Bereich der Ein - bzw. Ausfahrt liegt. Sprich vor der Ausfahrt darf nicht schneller gefahren werden, bei km 2,5 von 5 schon. Damit ist der Schutzzweck zumindest in der Theorie auch wieder erfüllt.

(Wobei natürlich klar sein sollte, dass dies für den Verkehr der auf dem Fahrstreifen war bzw. bleiben wird gilt. Links - rechts überholen - zurück auf links bleibt unzulässig.)
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Nerari
Beitrag 18.04.2025, 07:01
Beitrag #20


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Zitat (GM_ @ 15.04.2025, 20:18) *
Ungewöhnlich an dem Kreuz ist nur zum einen seine Bauweise, und zum anderen die verwirrenden Bezeichnungen: ...

Naja, ungewöhnlch, so was gibt es in ähnlicher Form ja auch an anderen Stellen; z.B. am Kreuz Bliesheim zwischen der A61/A1 (da geht die A61 in die A1 auf, um am Dreieck Erfttal wieder von ihr abzuzweigen). Schon mal von einem TOTSO gehört rolleyes.gif ?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 18:59