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> zulässiges Pedelec oder nicht?, Hanevear Y20-Plus mit beigefügten nicht angebauten Daumengas
Diesel-Georg
Beitrag 15.04.2025, 18:06
Beitrag #1


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Wir möchten unsere knapp 20 Jahre alten Pedelecs ersetzen. Wir wollen jetzt 20 Zoll Klapp-Pedelecs kaufen. Es soll legal bleiben, also Motor 250 W und kein Antrieb ohne in die Pedale zu treten. Recht preisgünstig sind die Hanevear Y20-Plus und Hanevear H6-S. Die werden zwar so geliefert, dass sie mir zulässig erscheinen. 250W Motor, 65Nm, Motor-Unterstützung nur bis 25km/h. Aber jetzt: Es wird ein "Daumengas" mit geliedert. Um es zu nutzen muss nur der rechte Handgriff durch den Griff mit Daumengas ersetzt werden und das Kabel des Daumengas in ein tot liegendes Kabel eingesteckt werden. Lass ich den Daumengasgriff zu Hause ist es unmöglich ohne Pedalbetätigung zu fahren. Die Sperre der 25km/h Unterstützung kann durch Betätigung mehrerer Taster, zum Teil 2 Tasten gleuchzeitig, aufgehoben werden. Dann könnte man Unterstützung bis 47km/h frei schalten. Xas funktioniert nur im Stand und bedarf auch der genauen Befolgung der Bedienungsanleitung. Uns sind die 25Km/h mehr als ausreichend! Wenn ich durch Polizei kontrolliert würde, hätte ich bei aufgehobener 25km/h Sperre keine Möglichkeit, die schnell wieder zu aktivieren.
Bin ich legal unterwegs bei Einhaltung der 25 km/h Sperre und Daumengas liegt zu Hause?
Diese "Pedelecs?" sind sehr preisgünstig im Verhältnis zu Marken Pedelecs. Außerdem kann ich die besser in der Wohnmobilgarage unterbringen.


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Grüße vom Diesel-Georg
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Baghira
Beitrag 15.04.2025, 18:58
Beitrag #2


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Als Fahrradmechaniker würde ich Dir dieses Rad nicht empfehlen. Wenn mit der Elektrik was dran ist, wirst Du von den Fahrradläden allein gelassen werden. Oder hat das Unternehmen ein Reperaturnetzwerk? 37 kg ist eine Hausnummer. Räder, die ich empfehlen würde, wiegen 15 kg weniger.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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dopero
Beitrag 15.04.2025, 20:11
Beitrag #3


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Kein Impressum auf der Webseite.
Einziger Möglichkeit zu einem Kontakt über eine Mailadresse.
Rücksendekosten müssen wegen jedem Kinkerlitzchen selber getragen werden (Verstoß gegen gültiges Recht?)
Rücksendung an eine polnische Adresse.
Datenschutzerklärung nur in englischer Sprache.
Garantie ab Kauf 1 Jahr
Keine Hinweise auf die beworbenen Reparaturzentren.

Bei der Beschreibung der Räder selber wird kein einziges Mal der Begriff Pedelec oder EPAC genannt.
CE wird als „European Certification“ bezeichnet mad.gif

Jetzt mal ehrlich: ist das so eine „Geiz ist geil“ Sache, bei der das Gehirn abschaltet?
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Diesel-Georg
Beitrag 15.04.2025, 20:45
Beitrag #4


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Diese Nachteile sind mir bekannt. Mich interessiert als erstes, ob diese"Fahrzeuge" in der angebotenen Version überhaupt rechtlich zulässig sind. Rein formal müsste es zulässig sein. Aber die doch recht einfache Umbaumöglichkeit macht mir Bauchschmerzen. Ich bin auf diese Marke nur gekommen weil andere Wohnmobilisten auf einem Stellplatz in Griechenland 2 "Fahrzeuge" dieser Marke in höchsten Tönen gelobt haben. Allerdings waren die mit Daumengas und Entsperrung der 25 km/h völlig illegal gemacht. Denen waren die Folgen anscheinend egal. Ob es diese Marke letztendlich wird, ist noch offen. Ic bin halt von den legalen Leistungswerten beeindruckt: 250W, 65Nm bei 48V 24Ah Batterie sind eine Hausnummer bei dem Preis! Aber die 37kg sind mir eigentlich zu schwer...


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GM_
Beitrag 15.04.2025, 21:22
Beitrag #5


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Wenn der Motor technisch bis 47 km/h unterstützen kann drängt sich erstmal der Verdacht auf, dass das ein E-Bike-Motor ist mit 500 Watt oder so. Das ändert sich auch nicht, wenn der Fahrradhersteller da 250 Watt in die Papiere schreibt und eine per Software / Tastendruck aufhebbare 25 km/h-Sperre einbaut.

Es ist halt wie immer: Kein Kläger / kein Richter.


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Hoheneicherstation
Beitrag 15.04.2025, 21:39
Beitrag #6


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Zitat (Diesel-Georg @ 15.04.2025, 21:45) *
... Mich interessiert als erstes, ob diese"Fahrzeuge" in der angebotenen Version überhaupt rechtlich zulässig sind ...


In der angebotenen Version - 250 Watt Dauernennleistung und Unterstützung bis max. 25 km/h - gelten diese Fahrzeuge als Fahrrad.
Ein Fahrrad hat weder ABE noch CoC nötig und kann ohne FE gefahren werden.
Ob das bloße Vorhanden sein einer Möglichkeit, das Fahrzeug über die Menüführung zu tunen, gegen eine Vorschrift verstösst wäre zu klären.
Mir fällt auf die Schnelle dazu nix ein think.gif

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VPL
Beitrag 15.04.2025, 21:57
Beitrag #7


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Zitat (GM_ @ 15.04.2025, 22:22) *
Wenn der Motor technisch bis 47 km/h unterstützen kann drängt sich erstmal der Verdacht auf, dass das ein E-Bike-Motor ist mit 500 Watt oder so. Das ändert sich auch nicht, wenn der Fahrradhersteller da 250 Watt in die Papiere schreibt und eine per Software / Tastendruck aufhebbare 25 km/h-Sperre einbaut.

Es ist halt wie immer: Kein Kläger / kein Richter.


Die meisten Mittelmotoren bei Pedelecs haben real verfügbar deutlich mehr als die angegebenen 250 W Nenndauerleistung (Szenario: low speed, high torque). Die Beschränkung auf 25 km/h ist ja auch nur softwareseitig und leicht zu entfernen. Wenn der besagte Motor mal den standardisierten Prüzyklus absolviert hat und die 250 W nachgewiesen worden sind, dann sehe ich da kein Problem, wenn er in anderen Nutzungsszenarien mehr Leistung hat.

Der Unterschied für mich ist diese Tastenkombination zur Freischaltung der Vmax. Das ist in mienen Augen nicht zulässig und bei den Pedelecs am Markt auch nicht vorhanden.
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Hoheneicherstation
Beitrag 15.04.2025, 22:07
Beitrag #8


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Das Entsperren der Vmax geht bei fast allen Pedelecs. Viele Pedelecs kann man über eine Tastenkombination entsperren.
Insbesondere wenn ein "E-Bike Lock" oder ein ähnliches System verwendet wird. Diese Funktion ist vor allem bei E-Bikes mit Bosch Smart System verfügbar.

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hk_do
Beitrag 15.04.2025, 22:27
Beitrag #9


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Zitat (Hoheneicherstation @ 15.04.2025, 22:39) *
Ob das bloße Vorhanden sein einer Möglichkeit, das Fahrzeug über die Menüführung zu tunen, gegen eine Vorschrift verstösst wäre zu klären.


Grundsätzlich würde mir hier §30a Absatz 1a StVZO einfallen.

Allerdings richtet der sich ja grundsätzlich nicht an Fahrräder. Allerdings wäre das Fahrzeug ohne die "Drosselung" ja auch keins think.gif

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Hoheneicherstation
Beitrag 15.04.2025, 22:49
Beitrag #10


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So hab ich das auch gesehen, denn m i t Drosselung - also serienmässig - ist und bleibt so ein E-Bike ein Fahrrad und muss nicht den Vorschriften des §30a Absatz 1a StVZO entsprechen.

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GM_
Beitrag 15.04.2025, 22:50
Beitrag #11


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Zitat (VPL @ 15.04.2025, 22:57) *
Die meisten Mittelmotoren bei Pedelecs ...

Ist aber scheinbar ein Nabenmotor. Die Schaltung wirkt nur auf den Tretantrieb.

Und natürlich ist die Kurzzeitleistung viel höher. Die Frage ist aber, wie der Motorhersteller (nicht der Fahrradhersteller) die Nenndauerleistung spezifiziert. Der Motor sollte (muss?) ein Typenschild haben.


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Barney
Beitrag 16.04.2025, 08:59
Beitrag #12


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Bei dem vom TE erwähnten E-Bike kann sowohl die Abschaltgeschwindigkeit bis 45 km/h als auch die Strom Dauerleistung bis 20 Ampere frei programmiert werden.
Bei vollem Akku wären dass über 1000 Watt .. bei fast leerem Akku immer noch 800 ..
Diese Leistung liefert der Motor durchgehend bis die Abschaltung einsetzt, dann erst regelt der Controller runter. Ist die Abschaltung auf 25 km/h programmiert, können das dann auch nur noch 80 Watt sein .. je nach Wind, bergauf/ab und was man halt über die Pedalen dazugibt.
Die 250 Watt sind mehr so ein virtueller Wert. rolleyes.gif
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Diesel-Georg
Beitrag 16.04.2025, 10:21
Beitrag #13


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Ihr verwirrt mich! Ich habe mal im Internet gesucht und bin jetzt noch verwirrter! Denn bei Stiftung Warentest sind große Marken wie Kreidler, Kalkhoff, ja selbst Flyer durchgefallen! Fafrees und Hannevear wurden überschwänglich gelobt und vom nächsten völlig verdammt! Es scheint keine ehrlichen Bewertungen mehr zu geben. Wir brauchen aber 2 neue Klappräder als Pedelecs. Sie sollen auch so ldicht wie möglich sein. Denn sie müssen in die Womo-Garage rein gehoben werden. Wir haben zwar Beide noch unsern A-Führerschein, aber selbst mit einem Moped darf ich die schönen Waldwege nicht befahren. Wenn jetzt die Angabe 250W nur noch virtuell ist, dann weiß ich echt nicht mehr weiter!


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Barney
Beitrag 16.04.2025, 10:43
Beitrag #14


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Relativ leicht und maximal legal: Brompton E Klapprad (made in GB, aber wirklich made .. nich sowas wie Kreidler oder Zündapp)
Aber m.M.: Nimm keins von den mit 16 Zoll Laufrädern .. des fährt sich grausam hoppelich .. 20" und möglich fette Bereifung sollte es scho sein ..
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mir
Beitrag 16.04.2025, 11:01
Beitrag #15


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Zitat (Diesel-Georg @ 16.04.2025, 11:21) *
Denn bei Stiftung Warentest sind große Marken wie Kreidler, Kalkhoff, ja selbst Flyer durchgefallen!


Warum? Weil in der Bedienungsanleitung nicht davor gewarnt wird, den Akku ins Feuer zu werfen?

Die Kriterien sind mitunter undurchsichtig. Schau Dir den Test selber an und nicht nur die Gesamtwertung. Bei Dingen, mit denen ich mich auskenne, erscheinen mir deren Tests erschreckend oft sehr, sehr merkwürdig.

Meiner Mutter habe ich vor 15 Jahren ein Flyer geschenkt. Grund für Flyer waren hauptsächlich ca. zwei Dutzend Probefahrten mit verschiedenen Räder, und hinreichend Support in den Fahrradläden. Das Ding läuft noch immer und meine Mutter fährt auch mit 80 noch lieber mit dem Rad in die 12 km entfernte Stadt, wenn das Wetter passt.

Ich wüsste nicht, warum das Ding hätte durchfallen sollen.


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GM_
Beitrag 16.04.2025, 11:15
Beitrag #16


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Zitat (Hoheneicherstation @ 15.04.2025, 23:49) *
So hab ich das auch gesehen, denn m i t Drosselung - also serienmässig - ist und bleibt so ein E-Bike ein Fahrrad und muss nicht den Vorschriften des §30a Absatz 1a StVZO entsprechen.
Serienmäßig ist da keine 25 km/h-Drossel. Die Geschwindigkeit kann vom Nutzer selbst unterwegs am Bediensystem frei und sogar ohne Passwort eingestellt werden:

Handbuch Y20:
Zitat
3. Personalisierte Parametereinstellungen

3.6 Einstellung der Geschwindigkeitsbegrenzung

P6 ist die Einstellungsoption für die Geschwindigkeitsbegrenzung, und der einstellbare Bereich der Instrumentengeschwindigkeitsbegrenzung beträgt: 1 ~ 100 km / h. (Die maximal einstellbare Geschwindigkeitsbegrenzung verschiedener Protokolle ist unterschiedlich).

Drücken Sie kurz die i-Taste, um in den Zustand der Parameteränderung zu gelangen, drücken Sie kurz die +/- -Taste, um Parameter auszuwählen, drücken Sie kurz die i-Taste, um die Parametereinstellungen zu speichern und zum Auswahlmenü für personalisierte Parametereinstellungen zurückzukehren;

Meine Meinung: Schon allein deshalb ist es kein Pedelec. think.gif

Außerdem habe ich Zweifel, ob das einstellbare 25 km/h-Limit folgende Voraussetzung umsetzt (fett markiert):
Zitat ('STVG §1 (3)')
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

Allerdings fällt das bei einer Routinekontrolle auf einem mobilen Prüfstand wohl eher nicht auf. Und ich glaube auch nicht, dass ein police.gif @Diesel-Georg und seine bessere Hälfte überhaupt kontrollieren wird, solange sie nicht schneller als mit 25 dahin pesen.

Problem wäre höchstens, wenn man damit wirklich mal jemanden umfahren sollte und das Ding dann ein Sachverständiger in die Hände kriegt. Der wird dann zwar feststellen, dass das Limit auf 25 gestellt war, aber er wird vielleicht trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass es ein Kraftfahrzeug ist. Damit würde dann die Haftung der privaten Haftpflicht wegfallen, und eine Straftat nach Pflichtversicherungsgesetz stünde im Raume.

Andere Frage die ich mir stellen würde: Kann man das Ding als E-Bike fahren mit Versicherungskennzeichen? Das wäre es mir in dem Falle wert.


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Diesel-Georg
Beitrag 16.04.2025, 12:42
Beitrag #17


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das würde ich sofort machen mit dem Versicherungskennzeichen! Aber dann darf ich nicht mehr auf Radwege und die meisten Wald- und Feldwege sind dann auch verboten. Ja, die alten Pedelecs sind sehr gut gewesen. Ich hatte ein Kreidler und meine Frau ein noch älteres von Kalkhoff mit 26V-Akku. Damit ist sie, wenn eben möglich, täglich 10km hin und 10km zurück zur Schule gefahren. In der Günzburger Altstadt gab es kaum Parkplätze. Das alte Schätzchen geht heute noch, inzwischen mit der 3. regenerierten Batterie. Aber wir brauchen
kleinere und klappbare Pedelecs im Wohnmobil. Das Bromton Pedelec aus England ist mir mit 4.000€ aufwärts dann doch zu teuer... Als Rentner nagen wir zwar nicht am Hungertuch, aber >8.000€ nur für 2 Pedelecs ist dann doch über unserer Schmerzgrenze...
Momentan tendiere ich zu Fafrees. Meine Frau findet das rote
Modell schön. Beim Hanevear bezweifel ich die angeblichen 250W bei dem hohen Drehmoment. Dazu ist Fafrees 10kg leichter... Vielleicht kann man die Aufhebung der 25km/h Sperre irgendwie dauernd blockieren. Die Theorie, das wir bei Einhaltung der 25 km/h kaum kontrolliert werden, kann ich bestätigen. Vor gut 6 Jahren hatte meine Frau einen leichten Unfall. Ein PKW hatte ihr die Vorfahrt genommen. Sie hat das Auto leicht beschädigt und ist gestürzt. Am Pedelec gab es auch nur ein verbogenes Schutzblech, ihr selber ist nichts passiert. Der PKW-Fahrer hat Polizei geholt wegen der Kratzer. Der hat aber eine Gebührenpflichtige Verwarnung bekommen. Fur das Pedelec mriner Frau hat sich niemand interessiert.


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Barney
Beitrag 16.04.2025, 13:17
Beitrag #18


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Zitat (Diesel-Georg @ 16.04.2025, 13:42) *
Momentan tendiere ich zu Fafrees.

Nochn Tipp: Das Fafrees F20 gibts in verschiedensten Versionen .. mit Aludruckguss Laufrädern und mit Speichenrädern. Von ersterem die Finger lassen .. aus Gründen
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GM_
Beitrag 16.04.2025, 13:56
Beitrag #19


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Zitat (Diesel-Georg @ 16.04.2025, 13:42) *
Beim Hanevear bezweifel ich die angeblichen 250W bei dem hohen Drehmoment.
Da stand 55 Nm, so viel ist das nicht. Ein Heizmann CargoPower mit 250 Watt bringt ein Spitzenmoment von 113 Nm, und der ist bestimmt vorschriftsmäßig.

Zitat (Diesel-Georg @ 16.04.2025, 13:42) *
Fur das Pedelec mriner Frau hat sich niemand interessiert.
Das könnte anders sein, falls es einen schwer verletzten Fußgänger oder Radfahrer gäbe.

Zitat (Barney @ 16.04.2025, 14:17) *
mit Aludruckguss Laufrädern und mit Speichenrädern. Von ersterem die Finger lassen .. aus Gründen
Kannst du das erläutern?

Bei meinem ersten Eigenbau-Pedelec (Anfang 2000er) mit 20"-Rädern hat mir hinten die Felge mit Speichen versagt. Ich hatte es allerdings auch schwer beladen mit NiCd-Akkus.


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Hoheneicherstation
Beitrag 16.04.2025, 19:32
Beitrag #20


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Zitat (Diesel-Georg @ 16.04.2025, 13:42) *
... Beim Hanevear bezweifel ich die angeblichen 250W bei dem hohen Drehmoment.


Die 250 Watt sind die Dauerhaft ( „maximale Nenndauerleistung“ die maximale Leistung über 30 Minuten an der Abtriebswelle eines Elektromotors gemäß der UN-ECE-Regelung Nr. 85; ) für 30 Minuten vom Motor abzugebende Leistung.
- Die Dauerleistung legt übrigens der Motorhersteller fest -
Zusammen mit der eigenen Tretleistung kann ein Pedelec kurzzeitig eine vielfache Spitzenleistung haben, von Motorhersteller und Motorart abhänglg. Auf dem verlinkten Diagramm sind einige Leistungsdaten legaler Pedelec-Motoren dargestellt . Da sieht man dass der Perfomance Line CX von Bosch fast 600 Watt Spitzenleistung liefert. Die 85 Nm Drehmoment sind anders auch nicht zu realisieren.

Die Leistungen von verschiedenen Motoren zusammen mit einem "sportlichen" Eigeninput des Fahrers, über die Pedale ,von 250 Watt sind kurzzeitig als Spitzenleistung von über 700Watt machbar: https://ebikespass.de/wp-content/uploads/20...56859416908.png
In einem anderen Test wurde ermittelt wie lange die verschiedenen Motoren die Spitzenleistung bringen können bevor sie wegen Überhitzung vom Steuergerät gedrosselt werden. Da kamen Zeiten von 8 - 14 Minuten heraus ...

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Barney
Beitrag 16.04.2025, 19:54
Beitrag #21


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Zitat (GM_ @ 16.04.2025, 14:56) *
Zitat (Barney @ 16.04.2025, 14:17) *
mit Aludruckguss Laufrädern und mit Speichenrädern. Von ersterem die Finger lassen .. aus Gründen
Kannst du das erläutern?
Ersatzteilversorgung von China E-Bike im Direkt Vertrieb ist nach meiner Erfahrung quisiquasi nicht existent .. egal was da auf den websites steht. Und ein kaputtes Alugussrad bedeutet dann wirtschaftlicher Totalschaden. Ein Speichenrad lässt sich meist ohne China reparieren.

Mir kam das in den Sinn, weil ich einen solchen Fall im Bekanntenkreis schon mal hatte.


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Diesel-Georg
Beitrag 16.04.2025, 20:30
Beitrag #22


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Langsam beginne ich das Chaos zu verstehen. Vielen Dank Hoheneicherstation! Ich denke wir kaufen das billige Chinaprodukt von Fafrees. Aufgrund Eurer vielen Erklärungen glaube ich jetzt, das wir legal bleiben können. Da ja für Fahrräder keine genauen Vorschriften bestehen wird man uns wohl nicht den Kopf abreißen, weil für unsere "Fahrzeuge" die Möglichkeit besteht, sie leicht illegal zu machen. Die Leistung, die Fafrees bringt dürfte uns reichen. Wilde Geländefahrten sind nicht geplant. Wir werden viel Wald- und Feldwege nutzen, aber auch kleine Nebenstraßen. Auch Steigungen bis 10% müßten noch machbar sein. Echt schweres Gelände ist nicht geplant. Da werden 3" breite Reifen wohl ausreichen. So bleiben wir auch bei einem gerade noch akzeptablen Gewicht.


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GM_
Beitrag 16.04.2025, 20:31
Beitrag #23


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@Barney Danke.


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hk_do
Beitrag 16.04.2025, 22:05
Beitrag #24


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Zitat (GM_ @ 16.04.2025, 12:15) *
Andere Frage die ich mir stellen würde: Kann man das Ding als E-Bike fahren mit Versicherungskennzeichen? Das wäre es mir in dem Falle wert.


Dafür bräuchte es eine Betriebserlaubnis.

Ich gehe davon aus, dass es die nicht hat?
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GM_
Beitrag 16.04.2025, 23:06
Beitrag #25


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Wird es wohl nicht haben, aber wäre es so teuer eine zu machen?


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hk_do
Beitrag 17.04.2025, 06:29
Beitrag #26


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teuer und ergebnisoffen...

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Hoheneicherstation
Beitrag 17.04.2025, 10:03
Beitrag #27


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Weil solch ein Pedelec als Fahrrad gilt, solange die Vmax nich schneller wie 25 km/h eingestellt ist, darf eine Möglichkeit vorhanden sein das Fahrrad schneller zu machen. Als Fahrer darf man diese Möglichkeit aber nicht nutzen!
Anders isses bei diesen Elektroscootern, das sind Kraftfahrzeuge ( Mit Versicherungskennzeichen ) und da ist das bloße Vorhandensein einer solchen "Tuningmöglichkeit" verboten.
Was aber bei einem Fahrrad verboten ist, ist eine Hupe. Die meisten China-Bikes haben eine solche eingebaut, aber die ist in Deutschland verboten: (Zitat) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 64a Einrichtungen für Schallzeichen
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
Ob das bei einer Kontrolle aber bemängelt wird ... think.gif

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Beitrag 17.04.2025, 10:51
Beitrag #28


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.04.2025, 11:03) *
Weil solch ein Pedelec als Fahrrad gilt, solange die Vmax nich schneller wie 25 km/h eingestellt ist, darf eine Möglichkeit vorhanden sein das Fahrrad schneller zu machen.
Mutige Auslegung. unsure.gif


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Diesel-Georg
Beitrag 17.04.2025, 10:55
Beitrag #29


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jetzt habe ich die richtigen Pedelecs gefunden!
ENGWE L20-3 Boost
Da gibt es kein Daumengas und es gibt ein paar Händler: Bruchsal oder Rosenheim und in Goslar eine Werkstatt.
OK, nicht gerade vor der Haustür, aber machbar mit Wohnmobil. Da ist dann sogar Probefahrt möglich. Die machen massiv Werbung mit deutscher Straßenzulassung als Pedelec. Wenn ich in Rosenheim oder Bruchsal kaufe, habe ich einen Ansprechpartner.


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Hoheneicherstation
Beitrag 17.04.2025, 12:46
Beitrag #30


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Wenn das Pedelec beim Händler gekauft wird, diesen darauf hinweisen dass es eine StVZO konforme Beleuchtung braucht!
Für Pedelecs (bis 25 km/h) muss jede Leuchte und auch vorgeschriebene Rückstrahler ein K-Prüfzeichen tragen. Dieses Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie, gefolgt vom Buchstaben K und einer Nummer.
In den Rädern/Speichen müssen jeweils zwei seitliche Rückstrahler vorhanden sein, eine Klingel anbringen und die Hupe deaktivieren.(Die sitzt im Frontscheinwerfer, der aber sowieso getauscht werden muss)

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Diesel-Georg
Beitrag 17.04.2025, 13:37
Beitrag #31


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Das der Frontscheinwerfer nichts taugt ist mir bekannt. Statt der Hupe kommt dort ein kleiner Lautsprecher hin, der mit einem kleinen Sound Generator ein schönes Straßenbahnbimmeln erzeugt beim Druck auf den Hupenknopf. Dann kommt hinten am Schutzblech noch ein Rückstrahler dran und auch weitere gelbe Rückstrahler in die Speichen. Weiter werden die Pedale gegen vorhandene Klapppedale getauscht. Und ein Spiegel und eine Handyhalterung kommt auch noch dran. Ich muss mir nur noch eine passende Befestigungsmöglichkeit in der Womogarage einfallen lassen. Nachdem die großen alten Pedelecs raus sind ist ja Platz da.
Jetzt können wir abschließen. Mir wurde gut geholfen mit Ratschlägen, einem sehr aufschlußreichen Diagramm und rechtlichen Fachwissen. Deshalb allen mein Dank, die hier sich beteiligt haben. Im Verkehrsportal wird viel auf Spitzfindigkeiten rum geritten. Aber das macht erst die Würze...


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Hoheneicherstation
Beitrag 17.04.2025, 13:50
Beitrag #32


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Dann allzeit gute, pannenfreie Fahrt mit den Bikes!

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F117
Beitrag 18.04.2025, 14:27
Beitrag #33


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Egal, ob die Hupe im Scheinwerfer sitzt oder ein Soundgenerator einen Lautsprecher ansteuert: es bleibt unzulässig.

Nur der Vollständigkeit halber.


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hk_do
Beitrag 18.04.2025, 14:37
Beitrag #34


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.04.2025, 11:03) *
Weil solch ein Pedelec als Fahrrad gilt, solange die Vmax nich schneller wie 25 km/h eingestellt ist, darf eine Möglichkeit vorhanden sein das Fahrrad schneller zu machen. Als Fahrer darf man diese Möglichkeit aber nicht nutzen!


Nicht weil, sondern wenn!

Ich sehe es so: alles was ich über eine reguläre Bedieneinheit ohne Werkzeug oder spezielle Sicherheitscodes ändern kann ist keine bauliche Änderung sondern eine reine Bedienhandlung. Damit sind die Grenzen für Fahrräder überschritten, das Fahrzeug ist rechtlich gesehen ein Kraftrad. Auch ohne diese Bedienhandlung am Ende auszuführen.

Wenn am Ende der Richter meiner Ansicht folgt und nicht deiner, hat die Fahrt auf öffentlichen Straßen gegen diverse Vorschriften verstoßen und war im Zweifelsfall eine Straftat...

Zitat (F117 @ 18.04.2025, 15:27) *
Egal, ob die Hupe im Scheinwerfer sitzt oder ein Soundgenerator einen Lautsprecher ansteuert: es bleibt unzulässig.

Nur der Vollständigkeit halber.


Da bin ich mir nicht so sicher: ist es wirklich verboten, das Signal der Glocke elektronisch zu erzeugen?

Wobei man natürlich argumentieren könnte, dass das Signal einer Straßenbahnglocke (die älteren kennen es auch noch von Einsatzfahrzeugen) eher einer Radlaufglocke entspricht und nicht einer konventionellen Fahrradglocke think.gif

Aber das wäre dann auch nur eine 15 Euro Owi whistling.gif
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Barney
Beitrag 18.04.2025, 15:40
Beitrag #35


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Ich erinnere mal an die hippen City Räder des niederländischen Herstellers "Cowboy"
Es war im Jahre des Herrn 2020. Da hat so ein Nerd in Berlin zufällig rausgefunden, wie man per Handy den Unterstützungsmode von EU=25km/h auf US=20mph umschalten konnte. Klick

Das Wissen hat sich natürlich blitzartig verbreitet .. die Rennleitung hat mitgehört .. und zumindest in Berlin wochenlang "Cowboy" bikes aufm Kicker gehabt.

Ich stelle jetzt mal die Behauptung auf: Alle China Importe mit Nabenmotor, deren Wicklung bei Nennspannung eine höhere Drehzahl ermöglicht, als diejenige die rund 25km/h entspricht, sind eigentlich illegal .. also son kleines bisken ..

Mir wäre aber daran gelegen, wenn das niemand an eine größere Glocke hängt .. nachher kommt FrvdL noch auf die Idee, da müsste sie ihren Weltverbessererapparat in Gang setzen ..
thread.gif
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F117
Beitrag 18.04.2025, 23:32
Beitrag #36


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Zitat (hk_do @ 18.04.2025, 15:37) *
Da bin ich mir nicht so sicher: ist es wirklich verboten, das Signal der Glocke elektronisch zu erzeugen?

Intention des Gesetzgebers war es wohl, ein Dauersignal zu unterbinden (daher der Hinweis auf die Radlaufglocke). Insofern sehe ich den Lautsprecher an der Signalquelle als Art unzulässige Hupe.

Ja, man kann natürlich - wenn es der Daumen mitmacht - sehr lange dingdongdingdongdingdongdingdongdingdongdingdongdingdong ...


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Hoheneicherstation
Beitrag 19.04.2025, 09:58
Beitrag #37


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Die StVZO soll wohl in 2024 geändert worden sein. (Ich hab den entsprechenden neuen Text aber noch nicht gefunden ...)

In Deutschland sind Hupe und Blinker seit Juni 2024 an Fahrrädern und E-Bikes, also auch Pedelecs, erlaubt. Die entsprechende Neuregelung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde geändert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Blinker sind nun für alle Fahrräder zulässig.
Bisher waren sie nur bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit einer Konstruktion erlaubt, die Handzeichen verdeckt

Hupen, auch Schallzeichen, waren bisher an Fahrrädern verboten und sind nun zugelassen.
Die Hupe muss nach der StVZO mechanisch bedienbar sein und darf keine elektronischen Klingeltöne enthalten.


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Diesel-Georg
Beitrag 19.04.2025, 11:37
Beitrag #38


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na prima! Dann laß ich die Hupe, obwohl die erbärmlich klingt. Die geplante Straßenbahnimitation war übrigens ein Einzelton, ein lauter PING. Als Jugendlicher vor 60 Jahren hatte ich natürlich die übliche Laufradbimmel am Fahrrad bis das der Dorfsheriff gemeckert hat. Da habe ich eine riesige Monsterbimmel gekauft, die genau dieses Straßenbahn-PING nachgemacht hat. Damit konnte man prima in der Stadt Fußgänger aufwecken... Lang ist's her.


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mir
Beitrag 19.04.2025, 16:08
Beitrag #39


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Zitat (Hoheneicherstation @ 19.04.2025, 10:58) *
Die StVZO soll wohl in 2024 geändert worden sein. (Ich hab den entsprechenden neuen Text aber noch nicht gefunden ...)


Das scheint mir bezüglich der Klingeln ein Gerücht zu sein. gesetze-im-internet.de veröffentlicht die jeweils geltenden Normen und wird amtlich gepflegt, da steht nur, § 64a StVZO:

Zitat
Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.


buzer.de ist eine private, aber ziemlich zuverlässige Seite, die historische und zukünftig wirksame (aber bereits veröffentlichte) Versionen zur Verfügung stellt. Da sind keine Änderungen zu § 64a bekannt.

Ob der derzeitige Text so ausgelegt wird, dass elektronische Signalgeber glockenähnliche Töne erzeugen dürfen, weiß ich nicht.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 18:59