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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14057 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Bevor er Geld ausgibt, fragt er mich und ich grüble (erfolglos), welche Änderungen bereits beschlossen sind. Der Pkw hat ein zGg von 2,6 Tonnen, mit Anhänger wäre beispielsweise die 2,8-Tonnen-Grenze gerissen. Er weiss, dass er nicht über 3,5 Tonnen zGg kommen darf, damit er keinen Fahrtenschreiber braucht. Doch reicht das auch im Jahr 2026 noch als einziger Punkt aus? Was muss er 2026 beachten? Handwerkerregel dürfte ja anwendbar sein, da er nur eigenes Material mitführt, dass er vor Ort verwendet. Damit auch bisher keine Anwendung des BKrFQG. Muss er Lenkzeiten nachweisen? Welche Gewichtsgrenze gilt beim Fahrtenschreiber? Sonntagsfahrverbot? Was gilt sonst noch? Wäre es sinnvoller, den Pkw gegen einen Kleintransporter zu tauschen? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 15:25 |