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Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 03.11.2003 Mitglieds-Nr.: 495 ![]() |
meine Freundin hat mit meinem Auto letztes Jahr im September falsch geparkt und sollte 25 Euro bezahlen. Die schriftliche Verwarnung kam dann natürlich zu mir als Halter. Da ich zur der Zeit bissel Stress auf Arbeit hatte, habe ich die Sache vergessen zu bezahlen und es kam dann am 15. November 2024 ein Bußgeldbescheid per förmlicher Zustellung (gelber Brief), der dann gleich mehr als doppelt so teuer sein sollte. Da es meines Wissens aber im Parkbereich keine Halterhaftung gibt und ich die 28,50 Euro Verwaltungsgebühren nicht zahlen wollte, habe ich auf das Schreiben nicht reagiert. Ich bin davon ausgegangen, dass dann nach 3 Monaten das Verfahren gegen Zahlung der Verfahrenskosten (23,50 Euro ) eingestellt wird, da ich ja den Verstoß nicht begangen habe und der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Jetzt habe ich Anfang April (also über 3 Monate nach der förmlichen Zustellung) eine Mahnung erhalten, die fällige Zahlung zu begleichen. Bei Nichtzahlung soll es eine Vollstreckung der Gesamtschuld geben. Meine Frage ist jetzt. 1.) Was muss ich jetzt hier definitiv tun? 2.) Hätte ich irgendwann einen Widerspruch machen müssen oder irgendwie anderweitig aktiv werden (außer bezahlen)? 3.) Kann ich das Ding weiter aussitzen und das Verfahren muss wegen fehlender Ermittlung des tatsächlichen Fahrers eingestellt werden? 4.) Warum ist das Vorgehen dieser Behörde (Urlaubsregion und Touriabzocke - aber das spielt für den Sachverhalt keine Rolle) anders, als ich es z.B. von meinem Wohnort oder anderen Komunen kenne? Ich freue mich wie immer über hilfreiche Antworten. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3364 Beigetreten: 04.06.2011 Mitglieds-Nr.: 59663 ![]() |
Ohne Einspruch ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden. Der Drops ist gelutscht.
Wobei es natürlich ein Unding ist, dem Halter einen Bußgeldbescheid zu schicken. |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7605 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
1.) Was muss ich jetzt hier definitiv tun? eigentlich kannst du jetzt nur noch zahlen... Zitat 2.) Hätte ich irgendwann einen Widerspruch machen müssen oder irgendwie anderweitig aktiv werden (außer bezahlen)? Ja, natürlich! Vermutlich war der erste Brief eine Art Kombi-Anschreiben, nach dem Motto: "Mit Deinem Auto wurde falsch geparkt, deswegen werfen wir Dir das vor. Du kannst dich dazu äußern. Oder das Verwarngeld bezahlen, dann ist alles erledigt. Warst Du es nicht, benenne bitte den Missetäter. Oder veranlasse, dass er das Verwarngeld zahlt. Oder irgendwer sonst. Wenn das Geld hier ankommt, ist alles erledigt. Wenn Du nicht antwortesst kann direkt ein Bußgeldbescheid erlassen werden; wenn Du es nicht warst aber auch den Missetäter nicht nennst kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden". Da du den Vorwurf nicht abgestritten hast aber auch niemand bezahlt hat wurde der Bußgeldbescheid erlassen. Das ist zwar nicht unumstritten, aber noch halbwegs üblich. Hier gab es zwei Stellen, an denen du hättest reagieren können: Entweder gleich nach dem ersten Schreiben auf die Anhörung antworten mit "ich war es nicht". Oder nach dem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wegen "ich war es nicht" Da du nichts getan hast ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden und kann vollstreckt werden. Zitat 3.) Kann ich das Ding weiter aussitzen und das Verfahren muss wegen fehlender Ermittlung des tatsächlichen Fahrers eingestellt werden? Der Fahrer interessiert jetzt niemanden mehr, da du gegen den Bußgeldbescheid keine Rechtsmittel eingelegt hast ist er rechtskräftig geworden. Stellst du dich weiter tot wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vollstreckt (was die Sache für dich noch teurer macht). Zitat 4.) Warum ist das Vorgehen dieser Behörde (Urlaubsregion und Touriabzocke - aber das spielt für den Sachverhalt keine Rolle) anders, als ich es z.B. von meinem Wohnort oder anderen Komunen kenne? Verschiedene Behörden handeln im Detail unterschiedlich. Deswegen ist es ganz wichtig, die Briefe genau zu lesen! Zitat Ich freue mich wie immer über hilfreiche Antworten. Leider ist dir an diesem Punkt des Verfahrens nicht mehr groß zu helfen ![]() |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24703 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die schriftliche Verwarnung kam dann natürlich zu mir als Halter. Eigentlich ist das nicht natürlich, da sollte nur eine Frage kommen, wer gefahren ist. Magst Du das Schreiben mal rausholen? Zitat Da ich zur der Zeit bissel Stress auf Arbeit hatte, habe ich die Sache vergessen zu bezahlen und es kam dann am 15. November 2024 ein Bußgeldbescheid per förmlicher Zustellung (gelber Brief), der dann gleich mehr als doppelt so teuer sein sollte. Da wird irgendwer Dich als Fahrer ermittelt haben. Wenn das nicht stimmt, muss man rechtzeitig Einspruch einlegen (steht auf dem Bußgeldbescheid deutlich drauf - die "Rechtsbehelfsbelehrung" ist wirklich nützlich!) Nun ist er rechtskräftig geworden und kann vollstreckt werden. Wenn das ein Bußgeldbescheid ins Blaue war, ist das aber dennoch nicht in Ordnung. Du kannst zwar Dein Geld nicht mehr retten, aber Du kannst Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen oder auch, wenn das absichtlich oder wissentlich ins Blaue war, Strafanzeige wegen § 344 Abs. 2 StGB. Die Vermutung, dass der Halter auch der Fahrer war, kann allerdings im Einzelfall durchaus berechtigt sein (etwa zusammen mit und dem Tatort der Ordnungswidrigkeit, dem Beruf, den Familienverhältnissen und Lebensumständen des Fahrzeughalters, siehe BGH, Beschluss v. 29.08.1974, Az.: 4 StR 171/74. Zitat Da es meines Wissens aber im Parkbereich keine Halterhaftung gibt und ich die 28,50 Euro Verwaltungsgebühren nicht zahlen wollte, Es gibt eine Halterhaftung für die Kosten des Bußgeldverfahrens. Der Bußgeldbescheid ging aber gar nicht an Dich als Halter, sondern als Dich als vermuteten Fahrer. Zitat habe ich auf das Schreiben nicht reagiert. Ich bin davon ausgegangen, dass dann nach 3 Monaten das Verfahren gegen Zahlung der Verfahrenskosten (23,50 Euro ) eingestellt wird, da ich ja den Verstoß nicht begangen habe und der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann. Ich bezweifle, dass das so im Bußgeldbescheid steht. Dort steht normalerweise, dass der Bescheid rechtskräftig wird, wenn man nicht rechtzeitig Einspruch einlegt. Hast Du ihn denn gelesen? Schade, aber wenn man seine Post nicht liest, sondern nur den Inhalt vermutet, kann das richtig ärgerlich werden. Dagegen ist der Bußgeldbescheid ein Klacks. Zu Deinen Fragen: Zitat 1.) Was muss ich jetzt hier definitiv tun? 2.) Hätte ich irgendwann einen Widerspruch machen müssen oder irgendwie anderweitig aktiv werden (außer bezahlen)? 3.) Kann ich das Ding weiter aussitzen und das Verfahren muss wegen fehlender Ermittlung des tatsächlichen Fahrers eingestellt werden? 4.) Warum ist das Vorgehen dieser Behörde (Urlaubsregion und Touriabzocke - aber das spielt für den Sachverhalt keine Rolle) anders, als ich es z.B. von meinem Wohnort oder anderen Komunen kenne? 1.: Naja. Am besten zahlst Du, wie es auf dem Mahnbescheid steht. Müssen tust Du das nicht, aber dann holt sich die Behörde das Geld anderweitig. Die Gerichtsvollzieher sind meistens sehr freundlich und verständnisvoll, wollen aber trotzdem ans Geld. Oder Du wirst für die Behörde unerreichbar (Wegzug ins Ausland, Leben im Untergrund, Einzug in den Bundestag o.ä., Ernennung zum Amerikanischen Präsident); aber wegen einem niedrigen dreistelligen Bußgeld lohnt sich das wohl kaum. Aber vielleicht hast Du schon mehr gesammelt? ![]() Wenn Du das Geld nicht hast, empfiehlt es sich, Kontakt zur Vollstreckungsbehörde aufzunehmen und um Zahlungserleichterungen zu bitten. Steht aber alles in der Mahnung. 2. klar, spätestens auf den Bußgeldbescheid. Wenn Du Deine Freundin angibst, wendet sich die Behörde an diese, ansonsten zahlst Du die Verwaltungsgebühren, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. 3. wenn Du es weiter aussitzt, kommen erst freundliche Leute zu Dir und irgendwann ist typischerweise entweder das Bankkonto gesperrt, der Betrag wird vom Gehalt abgezweigt oder Du wirst in Erzwingungshaft genommen. Jede Behörde hat da ihr eigenes Steckenpferd. Davor kommt aber meist jede Menge Post. 4. weil jede Behörde im Rahmen des OWiG machen kann, was sie will. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 175 Beigetreten: 03.11.2003 Mitglieds-Nr.: 495 ![]() |
Moin Leute,
vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten. Ich hake das mal unter Lehrgeld ab und werde die Kohle bezahlen. Das Vorgehen der Behörde scheint System zu sein, eine Zuordnung meiner Person zu dem Parkverstoß ist definitiv ausgeschlossen. Das erste Schreiben war eine schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld/Anhörung gegen mich, wo ich innerhalb einer Woche zahlen sollte oder mich halt äußern. Das 2. Schreiben war dann schon der Bußgeldbescheid. Dort steht natürlich, dass ich dagegen innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen kann. Eine kurze Verständnisfrage, für mögliche zukünftige "Knöllchen". Wenn ich mich nach dem ersten Schreiben äußere "ich war es nicht" und den tatsächlichen Fahrer nicht benenne, kommt dann trotzdem ein Bußgeldbescheid? Wenn ich Widerspruch gegen den Bußegeldbescheid eingelegt hätte mit den selben Text "ich war es nicht", wäre dann das Verfahren eingestellt worden und ich hätte nur die Kosten des Verfahrens in Höhe von 23,50 Euro zahlen müssen? |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24703 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Wir können nicht vorhersagen, was Deine Stadt so treibt.
Ein Bußgeldbescheid darf nur erlassen werden, wenn auch der Fahrer ermittelt wird. Vielleicht macht's die Stadt aber trotzdem, dann hilft nur der rechtzeitige Einspruch. Mit Einspruch können auf Dich als Halter nur die Verwaltungsgebühren zukommen, ob die Gefahr eines Fahrtenbuchs besteht, müssen andere kommentieren. Wenn Deine Stadt tatsächlich den Halter einfach ohne weitere Anhaltspunkte als Fahrer behandelt, ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht übertrieben, und Du hast zumindest einen Anspruch auf eine ordentliche Antwort, was da vor sich geht. Das muss man sich nicht gefallen lassen. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Zitat (hk_do) wenn Du es nicht warst aber auch den Missetäter nicht nennst kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden". Nicht bei einem Parkknöllchen über 25,- €.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7605 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Das hält die meisten Behörden aber nicht davon ab, diesen Textbaustein zu verwenden
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24703 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Sowas sollte man sich sparen, die Androhung von rechtswidrigen Maßnahmen kann wiederum Nötigung sein. Und wenn es auch nur an der fehlenden Verhältnismäßigkeit scheitert.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
In Hamburg wird bei Verstößen im ruhenden Verkehr, wenn auf die "Verwarnung/Anhörung" kein abweichender Fahrzeugführer benannt wird, grundsätzlich ein Bußgeldbescheid gegen den Fahrzeughalter erlassen (was dann im Falle eines Einspruchs genauso grundsätzlich zur Einstellung des Verfahrens führt, wenn der Fahrzeughalter sich weiter nicht äußert).
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17504 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Kein Kostenbescheid?
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7605 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Den Kostenbescheid gibt es doch immer erst nach Einstellung des Verfahrens?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 718 Beigetreten: 27.01.2015 Wohnort: Rostock Mitglieds-Nr.: 75230 ![]() |
@durban: Rein interessehalber: Was macht man in HH wenn der Halter eine juristische Person ist?
![]() -------------------- „Die Lüge hat zwei Steigerungsformen: Diplomatie und Statistik.“
-- Marcel Achard |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Kein Kostenbescheid? ![]() Nicht, wenn der Halter sich nicht äußert. Die Entscheidung nach § 25a StVG kommt dann ggf. mit der Einstellung durch das Gericht. @durban: Rein interessehalber: Was macht man in HH wenn der Halter eine juristische Person ist? ![]() Soweit ich weiß wird das Verfahren dann eingestellt und ein Kostenbescheid erlassen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24703 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Ich staune dann schon bei dieser Praxis.
Wenn der Halter nicht antwortet, warum nicht einfach auslosen, wem man einen zweiten Bußgeldbescheid schickt? Wer nicht protestiert, muss halt zahlen. Ist viel billiger als den Fahrer zu ermitteln. Wenn man genügend Bußgeldbescheide verschickt, wird schon jemand die Frist verpassen. Ich wäre ja sehr für die österreichische Regelung, aber dieses Zwiedenk macht mich fertig. Entweder wir haben eine gesetzliche Pflicht des Halters zur "Lenkerbekanntgabe", oder eine gesetzliche Vermutung der Fahrereigenschaft des Halters, oder eben nicht. ![]() -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wer nicht protestiert, muss halt zahlen. Ist viel billiger als den Fahrer zu ermitteln. Wenn man genügend Bußgeldbescheide verschickt, wird schon jemand die Frist verpassen. Ja, ich vermute, dass die Quote der Bußgeldbescheide, die ohne Einspruch rechtskräfti werden, sehr hoch ist. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7605 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Was aber auch dafür sprechen könnte, dass die Trefferquote bezüglich Tatvorwurf und Täter sehr hoch ist und nicht unbedingt ein Zeichen dafür ist, dass sehr viele Unschuldige die Einspruchsfrist versäumen
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Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24703 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Eine Behörde, die das Recht durchsetzt, sollte aber eben auch nach dem geltenden Recht handeln, und nicht nach der statistischen Trefferquote.
-------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 18:42 |