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> Vorrang bei endendem Schutzstreifen
oetz2000
Beitrag 24.04.2025, 14:44
Beitrag #1


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Hallo zusammen wavey.gif ,

vielleicht denke ich einfach zu kompliziert, aber je länger ich darüber nachdenke, verzettel ich mich immer mehr.

Folgender Fall: Gegeben ist eine Fahrbahn mit 1 Fahrspur je Richtung und daneben ein Schutzstreifen. In einer Richtung endet der Schutzstreifen vor einem Parkstreifen. Als Radfahrer kann ich nun auf einen Radweg wechseln, der dort beginnt oder auf der (Kfz-)Fahrspur weiterfahren. Angenommen ich fahre als Radfahrer auf der Fahrbahn weiter, muss der Kfz-Verkehr mich dann vorlassen oder muss ich mich als Radfahrer unterordnen?

Mich umtreiben da mehrere Gedanken:

Schutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn. Aber sind sie wie ein eigener Fahrstreifen zu betrachten, schließlich heißen sie ja Schutzstreifen und sind durch das Zeichen 340, wie bei mehreren Fahrspuren gekennzeichnet? Wenn ja, dann wäre § 7 Abs. 4 und 5 der Maßstab?

Allerdings habe ich im www jetzt auch häufiger gelesen, dass ein Schutzstreifen kein Fahrstreifen ist. Das würde dann ja bedeuten, da mich ein Kfz nur mit entsprechendem Abstand überholen darf und da dieser an der Engstelle nicht gegeben ist, dass ich ganz mutig weiterfahren kann ohne auf den Verkehr hinter mir zu achten.
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random
Beitrag 24.04.2025, 14:59
Beitrag #2


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http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=133888
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Ford Prefect
Beitrag 24.04.2025, 15:03
Beitrag #3


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Da sieht an direkt mal die Problematiken, die sich durch die gut gemeinten Schutzstreifen ergeben.
Überall hat man sie hingemalt aber wenns dann gerade mal nicht passt, enden sie unvermittelt, um ganz zu verschwinden, oder ein paar Meter weiter wieder fortgesetzt zu werden.
Außerdem vermitteln sie dem PKW Verkehr alles richtg zu machen, solange sie diesen Schutzstreifen nicht befahren. Damit wird eigentlich dafür gesorgt, dass der geforderte Seitenabstand nicht eingehalten wird.

In deinem Fall würde ich vorschlagen den Fahrradweg zu nutzen, denn weiterfahren, ohne auf den hinteren Verkehr zu achten halte ich eher nicht für mutig. Das ist schon ziemlich dumm.
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Mueck
Beitrag 24.04.2025, 20:06
Beitrag #4


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Zitat (oetz2000 @ 24.04.2025, 15:44) *
Angenommen ich fahre als Radfahrer auf der Fahrbahn weiter, muss der Kfz-Verkehr mich dann vorlassen oder muss ich mich als Radfahrer unterordnen?
Please send pigs, äh, pics ...
Kommt auf die Gestaltung an ...
Löst sich der Schmutzstreifen in Luft auf oder nicht oder wie?
Bei Vz 340 stehen nicht nur die spezielleren Schmutzstreifenregeln, sondern auch allgemeine 340-Regeln wie
"Zeichen 340
Leitlinie
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf Leitlinien nicht überfahren, wenn dadurch der Verkehr gefährdet wird."
Löst sich 340 nicht in Luft auf, muss man beim Queren derselben ufbasse ...

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mir
Beitrag 25.04.2025, 07:28
Beitrag #5


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Unter einem Fahrstreifen nach § 7 wird normalerweise ein Bereich verstanden, der breit genug für ein mehrspuriges Fahrzeug ist. Ein Schutzstreifen ist danach kein Fahrstreifen.

Rechtlich sieht das alles also so aus, wie es auch ohne Schutzstreifen aussähe. Er macht für die Situation keinen Unterschied.


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oetz2000
Beitrag 25.04.2025, 08:43
Beitrag #6


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Zitat (Ford Prefect @ 24.04.2025, 16:03) *
In deinem Fall würde ich vorschlagen den Fahrradweg zu nutzen, denn weiterfahren, ohne auf den hinteren Verkehr zu achten halte ich eher nicht für mutig. Das ist schon ziemlich dumm.
Ich bin da zwar persönlich nicht betroffen, würde es aber auch so handhaben. War auch nur eine theoretische Aussage.

So, ich musste nochmal nachhaken, aber habe jetzt auch einen Ort.
https://maps.app.goo.gl/Zp9eskQvThsGkft3A
Das Konstrukt ist wohl derart gestaltet, weil man dem Radfahrer die Wahl zwischen Radweg und Fahrbahn lassen möchte. Der Parkdruck ist in der Gegend so hoch, dass man auf die Parkplätze nicht verzichten kann. Für den Sachverhalt eher unwichtig, aber die Haltestelle ist wohl nur für einen kleinen Rufbus und daher so klein geraten.
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Andreas24
Beitrag 25.04.2025, 12:18
Beitrag #7


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Sieht für mich nach einem Fall für STVO §7(4) aus, wegfallender Fahrstreifen mit Reißverschlussverfahren. Also erst einen PKW durchfahren lassen und dann selber einfädeln


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Mueck
Beitrag 25.04.2025, 13:47
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 25.04.2025, 08:28) *
Rechtlich sieht das alles also so aus, wie es auch ohne Schutzstreifen aussähe. Er macht für die Situation keinen Unterschied.
Anderer Meinung: Das OVG Lüneburg, das zwar keine Klagebefugnis gegen Schmutzstreifen sah, weil Radler keine Benutzungspflicht hat und daher nicht negativ belastet sei, aber durchaus m.E. negativ belastend interpretierbare Regeln durch das Queren von 340 anmahnte ...
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silenz
Beitrag 25.04.2025, 14:21
Beitrag #9


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Bei Ortskenntnis am besten schon vorher den Schutzstreifen nach links verlassen unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs.
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Schorsch
Beitrag 25.04.2025, 16:08
Beitrag #10


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So wie ich es verstehe, würde es zu keiner Konfliktsituation kommen, wenn der Autofahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhält. Und ohne Konfliktsituation ist auch keine Vorrangregel notwendig.
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