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> Sportsitze
Gast_thyph00n_*
Beitrag 21.10.2004, 05:58
Beitrag #1





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Muss ich meine Sportsitze eintragen lassen ?

Oder stimmt das was die geschrieben haben ?

Sportsitze Raceland GTB II Komplett-Set stufenlos verstellbare Rückenlehne laut STVO EINTRAGUNGSFREI!!!!!Preis 450,-€
2 Sitze 2 Sitzkonsolen starr 2 Satz höhenverstellbare Laufschienen
Sitzkonsolen f. Audi,BMW,Opel,Seat,Skoda,VW
Bitte Typ u. Bj. angeben!

Habe keine ABE oder sonst was.
Wie sieht das der TÜV ?

Bitte antowrtet mal auf thyph00n@web.de

THX
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Uwe
Beitrag 21.10.2004, 07:46
Beitrag #2


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Wer behauptet so einen Schmarrn? Die Sitze sind nicht eintragungsfrei!

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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Gast_thyph00n_*
Beitrag 21.10.2004, 07:53
Beitrag #3





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also ist das quatsch das man die nicht eintragen muss ?
Was mach ich wenn ich für die Sitze keinerlei ABE oder Gutachten habe ?

Gruß
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Uwe
Beitrag 21.10.2004, 08:09
Beitrag #4


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Wende Dich am besten an den Hersteller/Importeur oder an einen Händler, der diese Sitze vertreibt. Dort hat man in der Regel die passenden Dokumete.

Es kommt auch vor, dass irgendeine Tüv-Stelle ein geeignetes Gutachten vorliegen hat.

Gruß Uwe


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Gast_thyph00n_*
Beitrag 21.10.2004, 08:26
Beitrag #5





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das hat der Hersteller geschrieben.

Alle Sitze mit einer verstellbaren Rückenlehne min.15 Grad sind EINTRAGUNGSFREI!!!!!!
Ihr Sitz ist stufenlos vorklappbar ,sowie bis zum Liegesitz verstellbar.Wer Ihnen etwas anderes erzählt hat absolut KEINE AHNUNG!!!!!!!!!!
Sie benötigen laut STVO nur eine maschinell gefertigte Sitzkonsole u. Laufschienen um den Sitz vor u. zurück schieben zu können!
Wir waren selbst mit diesen Sitzen schon mehrmals beim Tüv!!!!

Mfg
Firma ***********


ist da was dran ?

Edit: Firmenname gelöscht

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 21.10.2004, 17:25
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Matte
Beitrag 21.10.2004, 12:54
Beitrag #6


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Alle Sitze mit 15° Lehnenverstellung werden eingetragen. Der Rest nicht. So wird ein Schuh draus.
Desweiteren ist IMHO eine ABE oder ein Teilegutachten für Sitz und Konsole erforderlich. Dies ist ein Sicherheitsrelevantes Teil. Man kann sich ja nicht einfach einen Klostuhl reinstellen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_thyph00n_*
Beitrag 21.10.2004, 12:58
Beitrag #7





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was so viel heisst wie dass ich mit diesen Sitzen ohne ein Gutachten nichts anfangen kann oder ?
Verstehe ich das richtig ?
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Gast_Gast_Sachse_*
Beitrag 21.10.2004, 16:10
Beitrag #8





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Frag doch die Herren: " Warum gibt es dann eine ECE-R17 ( Sitze und ihre Kopfstützen) und warum gibt es bei Recaro eine ABE und diese beschreibt vorallem die zugelassenen Fz. und dazugehörige Sitzschiene?"
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Uwe
Beitrag 21.10.2004, 16:51
Beitrag #9


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Für die Sitze brauchst Du definitiv irgendein Dokument. Gutachten oder ne ABE, in der genau Dein Fahrzeug aufgeführt ist.

Normalerweise ist der Hersteller (nicht Händler) bei der Organisation der Unterlagen behilflich:

Raceland Aerodynamic
Oltnerstrasse 29
CH-4614 Hägendorf, Schweiz
Tel.: +41 (0)62 216 54 01 Fax: +41 (0)62 216 54 02

Gruß Uwe


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Nucki
Beitrag 21.10.2004, 16:51
Beitrag #10


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Zitat (thyph00n @ 21.10.2004, 09:26)
das hat der Hersteller geschrieben.

Alle Sitze mit einer verstellbaren Rückenlehne min.15 Grad sind EINTRAGUNGSFREI!!!!!!
Ihr Sitz ist stufenlos vorklappbar ,sowie bis zum Liegesitz verstellbar.Wer Ihnen etwas anderes erzählt hat absolut KEINE AHNUNG!!!!!!!!!!
Sie benötigen laut STVO nur eine maschinell gefertigte Sitzkonsole u. Laufschienen um den Sitz vor u. zurück schieben zu können!
Wir waren selbst mit diesen Sitzen schon mehrmals beim Tüv!!!!

Mfg
Firma Speedfight-Power

ranting.gif Wenn ich sowas lese / höre.... Und manche glauben's noch....

Du brauchst mindestens eine ABE. Dann muss nix eingetragen werden. Die gibt meines Wissens derzeit allerdings nur bei Recaro und nicht so ner Hinterhof-Knauber-Firma.

Wenn da keine ABE dabei ist, brauchst Du ein Teilegutachten und musst zum TÜV.

Gutachten bekommst Du wie von Uwe schon beschrieben.


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Peter Lustig
Beitrag 21.10.2004, 19:28
Beitrag #11


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Rechtsgrundlage ist nicht die StVO, sondern die StVZO. Nach § 35a StVZO müssen Pkw mit einer bbH von mehr als 25 km/h entsprechend der im Anhang zur StVZO genannten Bestimmung (Richtlinie 74/408/EWG) u.a. mit Sitzverankerungen und Sitzen ausgerüstet sein.
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shalina
Beitrag 01.04.2007, 13:49
Beitrag #12


Neuling


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Braucht man denn für die Sitzkonsolen auch eine ABE oder ähnliches. Hab mir gerade König Sitze K5000 mit einer ABE gekauft. Jetzt brauche ich nur noch passende Konsolen für den Polo 6N. Kann mir da einer was empfehlen? Da ich diese Woche zum Tüv muss, wäre ich natürlich froh, wenn da nicht wieder etwas fehlt.
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fate_md
Beitrag 29.03.2008, 16:09
Beitrag #13


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Hallo,

habe diesen Thread via Suchfunktion entdeckt und setz hier einfach nochmal an.

Habe aktuell (Corsa B) Seriensitze mit Seriengurten, incl. Sidebags und elektronisch gesteuerten Gurtstraffern.
Umbauen möchte ich auf Vollschalensitze mit 4 Punkt H-Gurten.
Zu den Gurten (Schroth) habe ich Papiere, stellen meiner Meinung nach also kein Problem dar, ABER:
-durch den Umbau auf Vollschalen würden die Sidebags wegfallen (gibt´s Rückrüstadapter mit Papieren zu, sollte auch kein Thema sein)
-durch den Umbau auf H-Gurte (Seriengurte werden ausgebaut) fallen die elektrisch gesteuerten Gurtstraffer weg, gibt es zwar Rückrüstadapter aber ich weiss nicht ob es Papiere dazu gibt.

Die Sitze werden mit den serienmässigen Laufschienen betrieben, die angeschraubten Konsolen haben eine Kennzeichnung (Recaro), die Sitze jedoch haben nur UNTER dem Sitz (auf den Haltbändern für die Sitzfläche quasi) eine Kennung, ne andere konnte ich nicht finden. Muss ich die Sitze dann beim TÜV wieder losschrauben, damit die eingetragen werden können? Papiere habe ich keine. Eine Lehnenverstellung von rund 20° ist gegeben.

Das alles ne Einzelabnahme wird ist mir klar, die Frage ist nur ob das insgesamt überhaupt so klappt oder ob ich das Vorhaben vergessen kann?

Grüße
fate
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zpeedy
Beitrag 29.03.2008, 18:38
Beitrag #14


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Der Sitz hat doch ein Gutachten oder eine ABE, dort stehen auch die Auflagen drinnen. Handelt es sich um einen Recao Pole Possition? (hab ich in meinem Fahrzeug).

Welche Konsolen verwendet werden dürfen, steht auch in der ABE/Gutachten mit drinnen.


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fate_md
Beitrag 29.03.2008, 20:44
Beitrag #15


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Ich habe die Sitze nicht neu gekauft, sondern mit den Konsolen zusammen sehr günstig erworben. Papiere hab ich wie gesagt keine dazu. Wo ist denn am Recaro Sitz die Bezeichnung / Kennung? Auf irgendwas muss sich ein Teilegutachten / ABE ja beziehen?
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zpeedy
Beitrag 29.03.2008, 21:02
Beitrag #16


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Auf meinen ist ein Aufkleber drauf an der Seitenschale. Wie sieht der Sitz denn aus? Es gibt ja auch durchaus Sitze ohne Zulassung.


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fate_md
Beitrag 29.03.2008, 21:18
Beitrag #17


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So:

http://www.kaoscrew.de/crew/fate/forumsbilder/sitze/3.jpg
http://www.kaoscrew.de/crew/fate/forumsbilder/sitze/2.jpg
http://www.kaoscrew.de/crew/fate/forumsbilder/sitze/1.jpg
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zpeedy
Beitrag 29.03.2008, 21:21
Beitrag #18


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Hier vermutlich unten am Sitz. Ist schon ein etwas älteres Modell. Bei Recaro bekommt man eigentlich alles, würd dort mal anrufen.

Kann jemand was zur Sitzverstellug sagen, es sind ja keine starren Vollschalensitze.


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fate_md
Beitrag 29.03.2008, 21:28
Beitrag #19


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Ja wie gesagt, UNTER dem Sitz ist ne Kennung (glaub 4stellig, 81irgendwas oder 86irgendwas oder so), aber wie soll der Prüfer die sehen? Da müsst ich den Sitz ja bei der Abnahme ausbauen und bei jeder Kontrolle?
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Bonsai-Brummi
Beitrag 29.03.2008, 21:36
Beitrag #20


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Zitat (zpeedy @ 29.03.2008, 21:21) *
Bei Recaro bekommt man eigentlich alles, würd dort mal anrufen.

Recaro bietet hier für einige Sitze ABEe zum Download an; vielleicht ist "er" ja dabei? wavey.gif

lg
c.s.
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zpeedy
Beitrag 29.03.2008, 21:46
Beitrag #21


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Der Prüfer hat auch kleine Spiegel und ne Taschenlampe. Im Gutachten/ABE ist der Sitz ja auch abgebildet.


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fate_md
Beitrag 30.03.2008, 10:53
Beitrag #22


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Was ist, wenn ich keine entsprechenden Papiere finde? Liegt das im ermessen des Prüfers das ganze trotzdem abzunehmen, wenn er sagt, entsprechende Befestigung ist gegeben etc. oder sind ihm die Hände gebunden?
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zpeedy
Beitrag 30.03.2008, 18:53
Beitrag #23


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Müsste schon gehen, denn der Prüfer hat ja auch normal Zugriff auf Gutachten oder hat Erfahrung mit den Sitzen.


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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 31.03.2008, 08:53
Beitrag #24


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Hallo.


Meine Erfahrungen sind:

verstellbare Sitze mit einem "Namen" , also recaro/König, werden nie beanstandet. Allgemein wird hier von einer ABE/EU-oder FIA-Genehmigung ausgegangen. Bei teueren Sitzen ist immer eine ABE/Beschreibung/Herstellerunterlage dabei.

Bei billigen Sitzen, ich nenne mal FK als Vertriebsmarke, ist gar nichts dabei, es gibt keinen anerkannten Qualitätsbonus. Somit muss wohl auch ein verstellbarer Billig-Sitz nicht zwingend eintragungsfrei sein. Im Internet findet man sowohl Schilderungen verzweifelter Eintragungsversuche und lauthals-lachende Prüftechniker, als auch Fahrzeuge mit solchen Sitzen im Verkehr.

Ihc selbst habe einen Sitz im Internet gekauft, welchen ich für eine gute Kopie eines König/EKU Modells hielt. Leider ist der Sitz vom Gestell her erkennbar zu schwach. Nur dünne Röhrchen, die Mechanik/Entriegelung ist unmodern, der Stoff liegt ohne Zwischenlage direkt auf dem Hartschaumpolster. Der Sitz dient bei mir nun. als Behelfssitz während einer Restauration.

Ich glaube, auch hier im ´Forum war das Thema Sportsitze gelegentlich bereits Thema.
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FrankSteinmetz
Beitrag 31.03.2008, 18:33
Beitrag #25


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Hallo,

ich hatte dazumal in meinem Polo einen Vollschalensitz von SPARCO mit entsprechender Sitzkonsole und Schroth-6-Punktgurten (Sturm- und Drangzeit).

Der Sitz sowie die zugehörige Konsole mußten eingetragen werden. Ebenso der Hosenträgergurt. Durch den Einbau des Hosenträgergurtes fiel damals auch noch die Benutzung der Rücksitzbank weg, da der Gurt an der Befestigung des Gurtschlosses der Rücksitzbank befestigt wurde.

Ich bin der Meinung: Lieber mehr Geld investieren und etwas richtiges und vor allem mit allen Papieren als was halbseidenes und etwaigen Ärger in der Zukunft.

Liebe Grüsse,

Frank
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fate_md
Beitrag 02.04.2008, 18:04
Beitrag #26


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Ich mal wieder smile.gif

Das die Benutzung der Rückbank ausfällt ist mir klar (und egal, eh keine Rückbank mehr da laugh2.gif ).

Ich hab mittlerweile rausgekriegt, dass es sich wohl um Wiechers Sitze Modell "301" handelt und habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Wiechers über Sportsitze allgemein, diese UB bezieht sich auf eine sogenannte "Führerhausverordnung" (glaub ich), stehen n paar Sachen drin mit Lehnenwinkel verstellbar und Sitz verschiebbar etc., ist ja bei mir alles gegeben, muss mal sehen ob mich das Ding weiterbringt, weil der Sitz selbst mal wieder nicht eindeutig identiefizierbar genannt wird rolleyes.gif .

Mal sehen was hier aus meiner never-ending-story wird think.gif

Grüße wavey.gif
fate
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Stanislaz
Beitrag 02.04.2008, 20:49
Beitrag #27


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Sitze sind zwar vorgeschrieben und Kopfstützen auch. Von der Beschaffenheit steht nichts im Gesetz. Man darf schon auf einer Kloschüssel sitzen, aber eben einer mit einer Kopfstütze. Ich habe noch nie einen Genehmigungszeichen auf/unter/seitlich am Sitz gesehen. Klar sind das Sicherheitsteile aber das sind Stahlfelgen auch, und die müssen auch keine ABE haben. Warum müssen Alufelgen einen Prüfzeugnis besitzen und Stahlfelgen nicht? Kuckt euch mal den Fiat Panda an oder den Seat Mabea, sind das Sitze oder was? Wie muss eigentlich ein Motorradhelm beschaffen sein, der muss auch keinerlei Prüfung unterzogen werden.
Gruß


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Bonsai-Brummi
Beitrag 02.04.2008, 21:25
Beitrag #28


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Zitat (Stanislaz @ 02.04.2008, 21:49) *
Wie muss eigentlich ein Motorradhelm beschaffen sein, der muss auch keinerlei Prüfung unterzogen werden.

Bist Du sicher, Stanislaz?
Zitat (hein-gericke.de)
ECE R 22-05
Die ECE (Economic Comission for Europe) befasst sich in ihrer Regelung Nr.22 mit den "Einheitlichen Vorschriften für die Genehmigung der Schutzhelme für Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern und Motorfahrrädern".


think.gif
c.s.
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Stanislaz
Beitrag 02.04.2008, 22:16
Beitrag #29


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Das mag sein, aber ich muss so ein Hightech Teil mir nicht aufsetzen. Es reicht auch eine hinreichende Kopfbedeckung. Es gibt Motorradfahrer die benutzen notfals auch einen Wehrmachtshelm vom Opa halt, weil der richtige Helm gerade nicht auffindbar ist, und das ist wohl auch erlaubt - habe ich so gehört.
Gruß


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2008, 22:19
Beitrag #30


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Bei meinem ersten Auto (Vectra Bj. 1991) war unten am Seriensitz ein Aufkleber des Herstellers (in diesem Fall: RECARO) angebracht mit einer zusätzlichen Nummer. Der Aufkleber war aber nur im ausgebauten Zustand sichtbar. Die Sitzkonsole hatte aber irgendwie keine sichtbare Kennzeichnung und da gab es damals unterschiedliche Ausführungen für FWD /4WD-Modelle.

Und die Stahlfelgen die ich kenne (VW / OPEL / HONDA) haben, egal ob Original oder Fremdhersteller, mindestens immer eine KBA Nummer eingeprägt.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Jens
Beitrag 02.04.2008, 22:26
Beitrag #31


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@Stanislaz:
§21a Abs. 2 StVO
Zitat
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. …

Ich zweifle daran, daß ein
Zitat (Stanislaz @ 02.04.2008, 23:16) *
Wehrmachtshelm
geeignet im Sinne dieser Vorschrift ist. Man sollte nicht immer blindlings auf das vertrauen, was man irgendwo gehört hat.


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2008, 22:40
Beitrag #32


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Ist das eigentlich noch aktuell ??? Ich mein ja nur, hier in Deutschland bin ich doch daran gewöhnt, das (fast) alles durch irgendwelche Vorschriften geregelt wird und die persönliche Meinung Einzelner praktischer dabei fast immer nicht relevant ist.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Jens
Beitrag 02.04.2008, 22:47
Beitrag #33


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So ganz neu ist das Thema nun nicht gerade. Hier mal eine kleine Auswahl an Threads aus dem vergangenen Jahr, in denen es um das Thema Schutzhelm ging

Helm ohne ece prüfzeichen

Welche Motorradhelme darf ich tragen?

geeignete Schutzhelme laut StVo


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Matte
Beitrag 03.04.2008, 05:59
Beitrag #34


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.04.2008, 23:40) *
Ist das eigentlich noch aktuell ??? Ich mein ja nur, hier in Deutschland bin ich doch daran gewöhnt, das (fast) alles durch irgendwelche Vorschriften geregelt wird und die persönliche Meinung Einzelner praktischer dabei fast immer nicht relevant ist.

Nein, aktuell leider nicht, aber der Inhalt bleibt der Gleiche, da die Ausnahme jetzt zur Regel geworden ist. Trotzdem ist eine geeigneter Schutzhelm zu tragen.

Ich wollte es schon lange mal ändern, hatte aber bisher nicht die nötige Zeit und Ruhe. blushing.gif


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emi b5
Beitrag 03.04.2008, 11:13
Beitrag #35


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@ Stanislaz,

Auch Stahlfelgen müssen geprüft und zugelassen sein.
Z. B. auf der HP von Kronprinz (einem der ganz großen (Stahl)felgenhersteller, der auch viele Stahlfelgen für die Automobilhersteller produziert) findest Du zu jeder Stahlfelge auch eine ABE. Auch für „Gleichräder“ (oder wie die heißen), also für die Stahlfelgen, die den original-Serienfelgen entsprechen und auch z.B. mit der Fahrzeugherstellerteilenummer gekennzeichnet sind.

Bei den Sitzen ist es m. W. Baujahrabhängig (bzw. abhängig von der Art der Typzulassung und deren Alter) welchen Vorschriften der Sitz entsprechen muss. Zumindest bei Fahrzeugen mit EG-Typzulassung muss der Sitz m. W. der 70/408/EWG bzw. deren Folgevorschriften entsprechen. Wenn die Gurtbefestigung an der Sitzkonsole erfolgt, dann greift auch noch §22a (1) 25 StVZO. Für die Eintragung eines Zubehörsitzes in meine Doka hat der aaS auch erst mal nach der EZ des Fahrzeugs geschaut und dann gemeint, das der noch alt genug wäre und somit die Eintragung nach §21 problemlos wäre.


--------------------
MfG,

emi
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Schraubär
Beitrag 04.04.2008, 09:30
Beitrag #36


Neuling


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Zitat (emi b5 @ 03.04.2008, 13:13) *
Bei den Sitzen ist es m. W. Baujahrabhängig (bzw. abhängig von der Art der Typzulassung und deren Alter)
welchen Vorschriften der Sitz entsprechen muss.


So hab' ich Das auch schon mal gehört. Hier noch eben meine persönliche und aktuelle Erfahrung zum Thema:

Letzte Woche wurde im Zuge einer Abnahme nach $19 in meinem Roadster (Bj. '01 / 2-sitzig..) ein Vollschalensitz
ohne Lehnenverstellung (zusammen mit einem 4/6-Punktgurt) eingetragen.

Im Vorfeld hatte ich bereits die Chancen auf Eintragung beim TÜV abgeklärt, die Maßgaben lauteten:

- Originale Sitzschienen inkl. vollem Verstellweg müssen erhalten bleiben.
- Lehnenverstellung (bzw. Verstellung des gesamten Sitzes) durch Umschrauben der Befestigungspunkte
(seitliche Adapterschienen mit mehreren Aufnahmebohrungen)
- Gurtbefestigung an Originalpunkten
- Sitz sollte FIA-Zulassung haben als Nachweis ausreichender Festigkeit

Eine Verstellung des gesamten Sitzes im Winkel konnte ich dann doch nicht realisieren weil es für seitliche
Sitzschienen am Tunnel meines kleinen Autos einfach zu eng zugeht.

Nachdem dadurch zunächst eine nur auf den Halter/Fahrer bezogene Eintragung im Raume stand
wurde dann darauf verzichtet, weil ich mit zwei anderen Personen mit anderer Größe bzw. Proportionen
nachweisen konnte das sich das Fahrzeug auch mit Ihnen als Fahrern ohne jede Einschränkung bewegen lässt.
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benniexx
Beitrag 01.01.2010, 14:21
Beitrag #37


Neuling


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Hallo!
Ich bin neu hier und möchte mal fragen ob es hier zu diesem Thema noch neue Erkenntnisse gibt?
Hintergrund ist das ich einen Golf 3 mit Schalensitze (Fia) und 4-Punktgurte (Schroth Profi II-FE asm) ausrüsten möchte, der TÜV vorort (Leverkusen) bei einer ersten Anfrage zunächst mal alles abgeschmettert hat was kein ABE oder Teilegutachten hat.
Gruß
Bennie

Der Beitrag wurde von benniexx bearbeitet: 01.01.2010, 14:21
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Straßenverkehrsbehör...
Beitrag 04.01.2010, 08:55
Beitrag #38


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Hallo,

Für die Eintragung, nach §21 StVZO glaub ich, muss der Prüfer eigentlich eine Unterlage, etwa eine EU-Bescheinigung oder Herstellergutachten haben.

Das ist manchem Prüfer nicht so wichtig, ein jüngerer Prüfer wird Dir FIA-Geprüfte Sandtler/OMP/sparco-Sitze vielleicht aus seiner Kenntnis eintragen, dass der Motorsport (die FIA) recht hohe Anforderungen stellt.

Bei den Sitzen von Handelsmarken wie DTS, Raceland, FK und so weiter .. steht eben kein Hersteller und kein Prüfgutachten dahinter. Die Eintragung halte ich daher für Prüfer-Individuell.

Bei der Thematik mit den "15 Grad Verstellbarkeit" ist es genauso; eintragungsfrei wäre hier sicher ein Markensitz, bei dem das Herstellergutachten im Handschuhfach mitgeführt wird. Bei Recaro war es 20 Jahre lang der "Idealsitz" der frühen 70er Jahre, welcher die Klappversionen LX, LS....bis RS usw. abdeckte.

Die Fa. Schroth hat ein vorbildliches Gutachten- und Einbauset bei den Gurten dabei ( Einbauanleitung, längere Gurtschrauben usw. ). Beim Belassen des Dreipunktgurtes ist die Eintragung nach meiner Kenntnis frei.
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benniexx
Beitrag 17.01.2010, 23:26
Beitrag #39


Neuling


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Hallo!
Erstmal Danke für die Antwort.
Ich werde im Rahmen der StVZO vom TÜV nun auf die "Führerhausrichtline" hingewiesen. Nur findet diese sich in der StVZO nicht mehr: nur noch verweise auf EG-Richlinien........
Kann mir jemand sagen ob es diese "Führerhausrichtlinie" noch gibt??
Gruß
Bennie
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