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> Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2
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Beitrag 11.11.2004, 15:23
Beitrag #101





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Zitat (Andreas @ 11.11.2004, 11:16)
Kennst du die Geschichte mit dem Seilbahngesetz in Meck-Pomm??

erschienen am 1. April 2004 in Norddeutschland

in der Presse stehen am 1. April auch mal Scherze
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Andreas
Beitrag 11.11.2004, 15:27
Beitrag #102


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Das ist aber definitv kein Aprilscherz. 31.03.04 bei n-tv


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caleb
Beitrag 11.11.2004, 17:03
Beitrag #103


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es wäre doch sowieso unrecht, einen führerschein, welcher nach geltendem nationalem recht ausgestellt wurde, zu bemängeln bzw wieder einzuziehen. ich bin mir sicher, die ausgestellten fs werden definitiv nicht wieder eingezogen, das würde jeglicher logik wiedersprechen. die kommission der eu weiss sicherlich, was in cz und pl gerade los ist. wenn daran etwas unrechtmäßig wäre, gäbe es keinen einzigen schein mehr. ist es aber nicht. die eu hat diesen staaten eine frist gewährt, bis dahin sie sich an eu recht halten müssen. diese frist ist auch eu recht bzw was ich damit sagen will ist das die führerscheine auch ohne 185 tage, nach eu recht ausgestellt wurden / werden. aber nur eben für diese länder, die neu dazu gekommen sind, da diese ja sowieso viele neue gesetze umsetzen müssen, wird diesen ländern ohnehin nachsicht geboten. deshalb ist das urteil vom 29.04 nicht ganz passend (185 tage regelung). es fehlt in diesem urteil die berücksichtigung der neuen eu länder, welche übergangsfristen besitzen. ich wäre bereit, soweit meine rechtsschutz dies deckt, bis dahin zu klagen.

der brd wurde übrigens ohnehin das recht genommen, diese fs zu bemängeln. im übrigen sind alle länder gleichgestellt. die brd kann nicht sagen, wir erkennen diesen und jenen fs nicht an, mit der begründung dass die eignung des erwerbers nicht oder nur unzureichend überprüft wurde. gleichstellung heisst akzeptanz der nationalen wie auch internationalen rechte. ich bin bereit, falls ich mit meinem eu schein probleme kriegen sollte, bis zur letzten instanz zu klagen, mein rechtsanwalt meint zwar ich befinde mich in einer rechtlichen grauzone, aus welcher man aber gerade jetzt, eine 100%ige legalität erkämpfen könnte. ich würde mich sogar freuen, der erste zu sein.... ein neuer nationalheld wäre geboren
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Andreas
Beitrag 11.11.2004, 17:22
Beitrag #104


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Zitat (caleb @ 11.11.2004, 17:03)
es wäre doch sowieso unrecht, einen führerschein, welcher nach geltendem nationalem recht ausgestellt wurde, zu bemängeln bzw wieder einzuziehen.

Der FS wurde allerdings nicht nach geltendem EU-Recht erteilt. In einem anderen Thread hat ein Poster (oder warst es sogar du?) geschrieben "EU-Recht bricht Landesrecht". tongue.gif


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caleb
Beitrag 11.11.2004, 17:27
Beitrag #105


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lies genau und du verstehst was ich meine. der erste satz ist nur die einleitung zu einem realistischen denkanstoß.


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Andreas
Beitrag 11.11.2004, 17:38
Beitrag #106


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Den neuen EU-Staaten wurde aber bei den Beitrittsverhandlungen bezüglich der EU-Führerscheinrichtlinie keine Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem Datum des Beitrittes ist diese Richtlinie daher in diesen Länder anwendbar und für die Länder verpflichtend.


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caleb
Beitrag 11.11.2004, 18:24
Beitrag #107


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quintessenz --> wenn dem so wäre andreas, wären die fs dann auch nicht mal in den eigenen ländern gültig! (stellt eine nation offiziell führerscheine aus, welche von vornherein nicht gültig, nicht mal im eigenen land, sind?) mal im ernst das wäre idiotisch. eu recht steht ja über nationalem recht....


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Uwe W
Beitrag 11.11.2004, 20:03
Beitrag #108


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@caleb: Man muss hier unterscheiden zwischen der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis und der Frage, ob die Fahrerlaubnis rechtmäßig erteilt wurde.

Wenn eine Fahrerlaubnis entgegen dem geltenden Recht erteilt wurde, dann ist sie trotzdem gültig, nach dem EUGH-Urteil nicht nur im ausstellenden Land, sondern in der ganzen EU.

Eine entgegen dem geltenden Recht erteilte Fahrerlaubnis kann aber zurückgenommen werden. Nach der Rücknahme ist sie dann nicht mehr gültig.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Andreas
Beitrag 11.11.2004, 20:13
Beitrag #109


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Zitat (caleb @ 11.11.2004, 18:24)
quintessenz --> wenn dem so wäre andreas, wären die fs dann auch nicht mal in den eigenen ländern gültig!

Warum?? Die "wirklichen" Bewohner Polens erfüllen doch die Voraussetzungen der EU-Führerscheinrichtlinie, da sie dort auch wirklich ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Es geht doch hier um die deutschen "MPU-Umgeher", die zu 99 % diese 185-Tage-Regel nicht erfüllen.


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caleb
Beitrag 11.11.2004, 20:28
Beitrag #110


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ich meine nicht die bewohner des landes, sondern denen welchen cz und pl den fs ausstellen, die nur zu besuch sind. diese bekommen ein offiziell gültiges dokument nach nationalem recht, aber nach eu recht illegal. also dürfte man nicht mal in diesen ländern legal fahren, obwohl es dieses zulässt. wenn ich einen führerschein in tschechien nach geltendem recht mache, diesen aber nach eu recht illegal ausgestellt kriege (keine 185 tage), darf ich also nach geltendem eu-recht nicht mal in tschechien damit fahren. glaubst du diese einfache logik kriegen die tschechen nicht auf die reihe und stellen führerscheine aus, die nicht mal in ihrem eigenen land gültig wären geschweige denn eu-konform sind. es kann einfach nicht sein, dass eine nation solch eine schlechte rechtsabteilung hat, welche das nicht berücksichtigt. die tschechen / polen müssen eine separate regelung haben, welche dieses handeln legalisiert, allein deshalb greift die 185 tage regelung nicht. tongue.gif


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Andreas
Beitrag 11.11.2004, 20:39
Beitrag #111


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Zitat (caleb @ 11.11.2004, 20:28)
die tschechen / polen müssen eine separate regelung haben, welche dieses handeln legalisiert, allein deshalb greift die 185 tage regelung nicht. tongue.gif

Selbst wenn dies so wäre, widerspricht dies dem EU-Recht. Du hast doch selbst schon erwähnt, dass EU-Recht über Landesrecht geht.


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Bayer
Beitrag 12.11.2004, 00:49
Beitrag #112


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Zitat (Andreas @ 11.11.2004, 17:38)
Den neuen EU-Staaten wurde aber bei den Beitrittsverhandlungen bezüglich der EU-Führerscheinrichtlinie keine Übergangsfrist eingeräumt. Ab dem Datum des Beitrittes ist diese Richtlinie daher in diesen Länder anwendbar und für die Länder verpflichtend.

Quelle ?? Wo kann man das nachlesen ?
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strichachtdoktor
Beitrag 12.11.2004, 01:42
Beitrag #113


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Also, ich sehe das ja so:

- die Polen haben im Moment noch eine vom EU-Recht abweichende Regelung, es reichen 2 Monate Aufenthalt im Land. Erfuellt man die Kriterien (Pruefung, Augenarzt, Aufenthalt) bekommt man den FS erteilt. Schaetze mal, dass das so voellig legal fuer die Polen ist, sonst wuerde man - ohne Sonderzahlungen - keine polnische FE bekommen ...

- polnische Fuehrerscheine sind - weil Polen nun in der EU ist - voll anzuerkennen. Das gilt fuer alte und neue Scheine gleichermassen und es gilt fuer Polen und Auslaender. Denn die haben bisher nur eine Polen-FE bekommen, wenn sie die rechtstaatlichen Regelungen Polens eingehalten haben. Diese Anerkennungspflicht geht sogar soweit, dass bislang in Deutschland nicht mehr anerkannte Fuehrerscheine (Ueberschreitung der 3-Jahres-Regel zum Umschreiben/Anerkennen) nach dem EU-Beitritt Polens anerkannt werden muessen - wir koennten jetzt an anderer Stelle mal darueber diskutieren, was daran sinnvoll sein soll, Leuten, die 3 Jahre nicht am Strassenverkehr in Deutschland teilnehmen durften, dieses von heute auf morgen wieder erlauben zu muessen, Leuten, die gerade erst eine Fuehrerscheinpruefung mit vorangegangener ordnungsgemaesser Fahrausbildung absolviert haben, dieses jedoch verbieten zu koennen ...

- mit dem Eintritt Polens in die EU erkennt Polen die Richtlinien und Regeln der EU an. Aber es ist Irrsinn, zu glauben, es waere moeglich, in einem Land wie Polen von heute auf morgen alle nationalen Gesetze den EU-Gegebenheiten anzupassen. Das gilt natuerlich auch fuer das Fuehrerscheinrecht - weshalb es Uebergangsfristen geben muss, wie es sie fuer jedes Land gegeben hat.

- waehrend der (vorher vereinbarten oder nachtraeglich eingeraeumten) Uebergangsfristen erteilte Fuehrerscheine werden so behandelt werden, wie Fuehrerscheine, die vor dem Beitritt Polens ausgestellt wurden: sie muessen voll anerkannt werden.

- die Ruecknahmeproblematik ( also die vielgeschuerte Gefahr, Polen koenne an Auslaender erteilte Fuehrerscheine durch spontanen Erlass wieder zuruecknehmen ) ist nicht evident, denn Polen ist ein Rechtsstaat, in dem an den Widerruf einer Erlaubnis gewisse Bedingungen geknuepft sind. Zumindest, solange diese Bedingungen zum Widerruf nicht oder nur teilweise erfuellt sind, stehen dem Betroffenen, aehnlich wie in Deutschland, verschiedene Moeglichkeiten offen - u.a. der Klageweg, der sich auch in Polen mehrere Jahre hinziehen kann und es ist zumindest wahrscheinlich, dass der Gebrauch des FS (ohne weitere Straftaten) nicht eingeschraenkt werden wird bis zu einer endgueltigen Entscheidung.

Daher ist mein Fazit: Die polnischen Fuehrerscheine sind auch fuer Deutsche voll gueltig.

Was die Eignungsueberpruefung durch die Deutschen angeht, ist wahrscheinlich bekannt, dass ich nicht denke, dass das rechtmaessig ist. Denn dagegen sprechen folgende Punkte:

- auch in Polen gibt es bei mehreren Entzuegen der FE eine Eignungsueberpruefung. Wer jedoch in Polen das erste Mal einen Fuehrerschein macht, muss nicht damit rechnen.

- die Polen erteilen - vor allem, weil sie nach "altem" Landesrecht erteilen - keine EU-Fuehrerscheine wieder, sondern einen polnischen Fuehrerschein im neuen EU-Format. Undnach deren Regeln ist es unerheblich, ob es vorher schonmal in einem anderen Land einen Fuehrerschein gegeben hat oder nicht.

- wer als Auslaender in Polen das erste Mal eine FE begeht, schluepft hier also durch eine noch bestehende Luecke - was nichts daran aendern kann, dass die Fahrerlaubnis in der ganzen EU, einschliesslich Deutschland,voll gueltig ist. Diese Folge der unvollstaendigen Harmonisierung hat der Eu-GH insofern gewuerdigt, als dass er klargestellt hat, dass nur eine einzige Regel wirklich beachtet werden muss, naemlich die Sperrfrist:Nur nach abgelaufener Sperrfrist erteilte neue Fuehrerscheine sind gueltig. Ansonsten sind die Anordnungen der FEB eines EU-Landes den Anordnungen eines anderen EU-Landes gleichzusetzen und gerade Deutschland ist nicht berechtigt, die Gueltigkeit solchermassen in anderen Laendern erteilter Fuehrerscheine nicht anzuerkennen.

Die "Gebrauchsuntersagung" eines auslaendischen Fuehrerscheines gemaess §46 FeV ist, sofern sie sich auf alte Kenntnisse stuetzt, eine geradezu krankhaft besessene Regulierungswut der Deutschen, die gerade diese Souveraenitaet auslaendischer Behoerden nicht anerkennen wollen. Das Gegenteil davon hat der Eu-GH jedoch erst im April eingefordert - diese restriktive Auslegung von EU- (und auch deutschem) Recht ist meines Erachtens nach genauso unzulaessig, wie die Anwendung des im gleichen Urteil gekippten §28 FeV.

Was ich einigermassen erstaunlich fand ist, dass der Eu-GH die Angelegenheit rund um die 185-Tage-Regelung in dem Urteil voellig offen gelassen hat - denn sicher haette der Eu-GH bestimmen koennen, dass Fuehrerscheine, die dieser EU-Richtlinie nicht genuegen, nicht anerkannt werden muessen. Doch das hat der Eu-GH nicht getan, sondern die Deutschen nur auf den Rechtsweg gegen die verstossenden Laender verwiesen. Daher hat der Eu-GH eigentlich die 185-tage-Regelung voellig offen gelassen und nur fuer den dort vorliegenden Fall Kapper entschieden, dass die Pruefung der Durchsetzung der Richtlinie jedenfalls nicht den Deutschen obliegt. Es waere immerhin moeglich, dass die 185-Tage-Regelung in einem anderen Verfahren (gegen Polen z.B.) vollstaendig ausser Kraft gesetzt wuerde - weil sie vielleicht gegen Rechte von EU-Buergern verstoesst o.ae., wie es die Polen bereits zum Ausdruck gebracht haben.

Fasst man also dieses insgesamt sicher etwas unlogische Verfahren um die Fuehrerscheine abschliessend zusammen, kann man n.m.M. eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass die Deutschen ueberhaupt keine Handhabe gegen gueltige und rechtskonform erteilte nationale Fuehrerscheine aus anderen EU-Laendern haben, ob es nun die nicht geklaerte Eignungsfrage angeht, die 185-Tage-Regelung oder irgendwelche anderen Vorbehalte. EU-Fuehrerscheine sind ohne wenn und aber anzuerkennen.

(Wie gesagt, meine Meinung. Andreas und Hr. Lustig und andere sehen das etwas anders.)


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Andreas
Beitrag 12.11.2004, 07:35
Beitrag #114


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Zitat
(Wie gesagt, meine Meinung. Andreas und Hr. Lustig und andere sehen das etwas anders.)


Allerdings tongue.gif


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Andreas
Beitrag 12.11.2004, 08:30
Beitrag #115


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Zitat (Bayer @ 12.11.2004, 00:49)
Quelle ?? Wo kann man das nachlesen ?

Beim Beitritt von Schweden und Finnland zur EU wurde die EU-Führerscheinrichtlinie mit einer Übergangsvorschrift für diese beiden Beitrittsstaaten ergänzt. klick Eine solche Ergänzung der EU-Führerscheinrichtlinie gab es bei den neuen Beitrittsstaaten nicht. Somit gibt es für die neuen Beitrittsstaaten keine Übergangsregelungen. Die letzte Ergänzung der EU-Führerscheinrichtlinie war 2003. klick


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strichachtdoktor
Beitrag 12.11.2004, 08:44
Beitrag #116


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Zitat
Zitat
QUOTE (Bayer @ 12.11.2004, 00:49)

Quelle ?? Wo kann man das nachlesen ?



Beim Beitritt von Schweden und Finnland zur EU wurde die EU-Führerscheinrichtlinie mit einer Übergangsvorschrift für diese beiden Beitrittsstaaten ergänzt. klick Eine solche Ergänzung der EU-Führerscheinrichtlinie gab es bei den neuen Beitrittsstaaten nicht. Somit gibt es für die neuen Beitrittsstaaten keine Übergangsregelungen. Die letzte Ergänzung der EU-Führerscheinrichtlinie war 2003. klick


Das erste Zitat betrifft das "Fuehrerscheinmuster", also Art und Form des Dokumentes mit dem die FE bei einer Kontrolle nachgewiesen werden kann. Den Schweden und Finnen wird begrenzt erlaubt, ihre Fuehrerscheine weiter auszuhaendigen, wobei sich das nur auf Art und Beschaffenheit bezieht.
Das zweite Zitat bezieht sich auf die Aus- und Weiterbildung fuer Berufskraftfahrer.

Beides hat mit einer Uebergangsfrist i.S. der hier diskutierten Fragestellung nichts zu tun.


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Andreas
Beitrag 12.11.2004, 09:07
Beitrag #117


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Wenn es eine Übergangsfrist gegeben hätte (vergleichbar mit der für Schweden oder Finnland 1994), wäre eine Ergänzung der EU-Führerscheinrichtlinie erlassen worden. Da dies nicht geschehen ist, gibt es auch keine Übergangsregelungen für die neuen Beitrittsstaaten.

Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen. rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 12.11.2004, 09:29
Beitrag #118


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Zitat
Ist doch eigentlich ganz einfach zu verstehen.


Aber sicher doch ...

Weisst Du, Andreas, eigentlich ist mir das ganz egal. Ich habe einen polnischen Fuehrerschein wie Millionen Polen auch und er ist gueltig, wie der von Millionen Polen auch. Ob nun mit oder ohne Uebergangsregelungen: Die polnischen Behoerden haben mir diesen Fuehrerschein erteilt. Ich gehe davon aus, dass die Polen nach Recht und Gesetz gehandelt haben - so wie ich das von jeder anderen europaeischen Behoerde auch erwarten wuerde.
Sollten die Polen nun Fehler gemacht haben, so hat der Eu-GH in seinem Urteil vom 29.04. klar festgestellt, ist der Fuehrerschein trotzdem gueltig und vor allem die Deutschen koennen nichts weiter tun, als die ausstellende Behoerde auf diesen Fehler hinzuweisen und zu bitten, den Fuehrerschein zurueckzunehmen.
Ist doch eigentlich auch ganz einfach zu verstehen.
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caleb
Beitrag 12.11.2004, 16:19
Beitrag #119


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hallo /8,

ich würde es begrüßen wenn du meine statements nicht einfach kopierst.... hast du keine eigene meinung?


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Uwe
Beitrag 12.11.2004, 17:50
Beitrag #120


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@caleb

Ich würde es begrüßen, wenn Du bei dieser Diskussion sachlich bleibst und Deine Gesprächspartner nicht persönlich angreifst!

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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strichachtdoktor
Beitrag 13.11.2004, 00:05
Beitrag #121


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Zitat
hallo /8,

ich würde es begrüßen wenn du meine statements nicht einfach kopierst.... hast du keine eigene meinung?


Wie bitte ?!
Kriechst Du gegen 17:00Uhr gewoehnlich aus dem Bett und versuchst unausgeschlafen herumzustaenkern ?
Oder warst Du schon wach und hast versucht einen Witz zu machen ?
Wo hab´ ich was von Dir kopiert ?
Frag´mal Andreas, mit wessen Meinung er sich gar nicht gern auseinandersetzen mag, weil sie ihm zu eigen ist ...
wavey.gif
Geh´einfach wieder pennen.


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gast manni
Beitrag 14.11.2004, 15:37
Beitrag #122


Neuling


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Hallo Bigmaster

Ich möchte meinen Lappen auch in CZ machen

Du bist nie in D abgemeldet gewesen.?
Du bist in D arbeitslos gemeldet bekommst auch Arbeitslosengeld,
bist offiziell in CZ gemeldet
Kannst du mich mal aufklären wie dass möglich ist?????
Da ich das gleiche ( arbeitslos)Problem hab

Danke mfg Gast manni
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caleb
Beitrag 14.11.2004, 15:59
Beitrag #123


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/8,

ich habe keine lust dir alles vor deine vorlaute klappe zu setzen, lies selbst (kannst du doch, hoffe ich?) dann geht dir ein licht auf (oder auch nicht, falls du sowas schon mal erlebt hast), ansonsten hab ich keine lust mich mit dir weiter auseinander zu setzen. dein gesülze ist immer dasselbe, du bringst nichts neues, alles kalter kaffee. desweiteren stützt du deine behauptungen auf vermutungen, ohne jegliche logik. die leser hier denken dass "mal kurz rüberfahren und den fs machen" und denn hier ohne probleme fahren könnten, warum? weil du behauptest das es so wie du denkst sein sollte, ist es aber nicht.

--> IGNORE /8-Freak

---------------------------------------

*** Anmerkung Moderator ***

Vor 2 Tagen wurdest Du dezent darauf hingewiesen, doch bitte bei dieser Diskussion sachlich zu bleiben. Dies hast Du scheinbar ignoriert.

Ich möchte Dich noch einmal eindringlich bitten, keine persönlichen Angriffe mehr zu schreiben. Ansonsten erfolgt kommentarlose Löschung der Beiträge.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.11.2004, 16:29


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Mustafa Örogan
Beitrag 14.11.2004, 16:27
Beitrag #124


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Hallo Caleb,
außer dein schönes Bild auf der linken Seite taugen deine Beiträge nicht viel.
Die von Strichachtdoktor aber meine ich schon.Vermutungen schreiben hier fast
alle,denn die Gesetzeslage scheint zur Zeit noch nicht so klar zu sein.Zum Beispiel
war heute morgen ein Beitrag zum EU Führerschein in einem Beitrag im Kanal
ZDF Info das der NL(u.a.)Führerschein trotz MPU Anordnung anerkannt werden
muß.Und nur Unsinn werden die wohl auch nicht senden.Nichts für ungut.
Gruß
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caleb
Beitrag 14.11.2004, 16:32
Beitrag #125


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*** Beitrag gelöscht, da scheinbar Lernresistenz besteht ***

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.11.2004, 16:40


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 14.11.2004, 18:20
Beitrag #126





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@strichachtdoktor,so wie ich das mitbekommen habe kennst du dich ein wenig mit den polnischen behörden aus,kannst du mir eventuell sagen wie lange das ungefähr dauert bis man seine aufenthaltsgenehmigung bekommt?habe meine kompletten unterlagen vor etwa 4wochen eingereicht,mein führerschein ist auch schon beim strassenverkehrsamt,kann ihn aber erst abholen sobald ich die aufenthaltsgenehmigung habe.wäre über eine antwort von dir sehr froh,danke!
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Gast_u-manrace_*
Beitrag 14.11.2004, 19:08
Beitrag #127





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bei mir hat das die fahrschule gemacht. hat 10 minuten gedauert.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2004, 19:16
Beitrag #128


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Hallo Leute,
ich kann die Anfeindungen von Caleb ehrlich gesagt nicht ganz verstehen. Ich habe in Polen meinen Fuehrerschein gemacht, kenne die Verhaeltnisse in Polen und fahre mit diesem Schein seit 6 Wochen gelegentlich auch in Deutschland und ueber die Grenze. Nirgendwo habe ich bisher Stress gehabt, die Grenzer haben einmal die Papiere kontrolliert - alles o.k. Ich habe allerdings auch keinen deutschen Wohnsitz mehr.
Die Gesetzeslage ist wirklich nicht besonders klar. Aber bisher hat es wohl - abgesehen von einem Einzelfall lt. Andreas - noch keine Anordnungen gem. §46 FeV gegeben und von echten Entzuegen oder Beschlagnahmungen war auch noch kaum die Rede.
Zudem, lieber Caleb, ist es gerade die Logik, die mich manchmal stolpern laesst - denn an Recht mit logischen Massstaeben heranzutreten ist oft nicht moeglich. Es waere n.m.E. viel einfacher, wenn Gesetze und Urteile logisch waeren ... wink.gif

@ Gast Michael
Ich habe fuer Polen keine Aufenthaltsgenehmigung, weil ich sie nicht brauche. Denn ich bin nicht laenger als 3 Monate am Stueck in Polen gemeldet. Meine Anmeldung fuer Polen ist jeweils zeitlich befristet. Am letzten Tag reise ich dann aus, wieder ein und melde mich erneut an. Ich habe eine schriftliche Bescheinigung des Buergeramtes ueber meinen Aufenthaltsort in Polen, welche im Pass liegt - bisher wurde das vor allem von den polnischen Polizisten kommentarlos akzeptiert. Eine Aufenthaltsgenehmigung braucht man eigentlich nur in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis. Da ich nicht vorhabe in Polen zu arbeiten, sondern nur beratend taetig bin, brauche ich beides nicht.

An den Erwerb der Fahrerlaubnis in Polen ist zudem nur ein zweimonatiger Aufenthalt geknuepft - Du musst kein halbes Jahr in Polen leben um den Schein zu erhalten, fuer die Polen reicht die Meldebescheinigung ueber die zwei Monate.
Diese zu beschaffen dauert etwa 3 Minuten. Dazu musst Du mit Deinem Vermieter, seinem notariellen Vertrag ueber die Wohnung (Besitzurkunde), Eurem Mietvertrag und Deinem Pass zum Buergeramt, eine Marke ziehen, auf den Aufruf warten und die Bescheinigung erstellen lassen - fertig. Zwei Monate spaeter gehst Du in der Regel drei Schalter weiter und holst gegen Vorlage von Pass, Meldebescheinigung und Unterschrift Deinen Fuehrerschein.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 14.11.2004, 19:25
Beitrag #129





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danke für die antwort@strichachtdoktor,verstehe dann nur nicht was mein vermittler dann für ein problem hat,er sagte nur zu mir das die führerscheine beim strassenverkehrsamt wären,aber er wartet noch auf irgendeine unterlage,weiss jetzt garnicht genau auf welche,naja muss den nochmal anrufen und ihn fragen!
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 14.11.2004, 19:34
Beitrag #130





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wie lange hat es denn bei dir gedauert bis du den führerschein erhalten hast@strichachtdoktor?ich meine von dem prüfungstermin bis zum erhalt des führerscheins.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2004, 20:12
Beitrag #131


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Pruefung war am Anfang September, Fahrerlaubnis wurde erteilt Ende September, die Karte holen konnte ich Mitte Oktober. Da diese aber die Klasse A nicht enthielt - weil Fehldruck aus Warschau - habe ich Anfang November meinen jetzigen Schein bekommen. Autofahren ging also etwa sieben Wochen nach Pruefung.

Wer war denn Dein Vermittler? Meist liegt es naemlich an den Vermittlern und nicht an irgendwelchen Sonderwuenschen der Behoerden ...

Je nachdem, wie Du angemeldet wirst (Tourist-/Permanent-Visa) kann es etwas dauern. Schneller ist es als Tourist. Sicherer (fuer einige) ist es mit einer Aufenthaltserlaubnis. Da dauert die Bestaetigung der Behoerden aber etwas laenger.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 14.11.2004, 20:20
Beitrag #132





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hallo strichachtdoktor,mein vermittler heisst uwe schaertl,den führerschein habe ich in bresslau gemacht,hatte dort 11tage aufenthalt!schau mal auf die seite ************* das ist seine hp.war eigentlich recht zufrieden,prüfung hatte ich am 13.10.2004,hoffe das es nicht mehr solange dauert!


Werbung gelöscht

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 14.11.2004, 20:47
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strichachtdoktor
Beitrag 15.11.2004, 08:59
Beitrag #133


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wink.gif Uns Uwe hat den Ratgeber "100 Wege der unerlaubten Werbung" gelesen ... wink.gif
Nunja - Recht hat er.
Fuer Nachrichten mit oeffentlich nicht erwuenschtem Inhalt bin ich per PM oder E-Mail erreichbar. Beides s. "Profil".
wavey.gif

Vom 13.10. bis heute sind es mal gerade vier Wochen - das ist noch nicht als "bedenklich lange" einzustufen.


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kamikazechatter
Beitrag 15.11.2004, 11:53
Beitrag #134


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hallo liebe experten ohmy.gif)
ich konnte leider immer noch nicht in erfahrung bringen ob es möglich ist als nicht-eu-bürger den führerschein in polen zu machen. ich habe die türkische staatsbürgerschaft. bin zwar in deutschland geboren, habe aber die deutsche aufenthaltserlaubnis(unbefristet). muss ich ein eu-bürger sein um die pappe zu machen oder reicht es wenn ich mir visum hole für polen? ich hätte auch eine meldeadresse in polen wo ich mich anmelden könnte als zweitwohnsitz. in deutschland abmelden kann ich mich nicht da dann meine aufenthaltserlaubnis erlischen würde und ich das ganze prozedere bei der auländerbehörde von vorne machen müsste. wer kennt sich aus???


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RA XDiver
Beitrag 15.11.2004, 11:58
Beitrag #135


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Die Frage beantwortet sich doch fast von selbst. Du dürftest doch auch grundsätzlich in D eine FE erwerben. Das ist in PL nicht anders.

Richtig ist natürlich, dass Du dann ein Visum brauchst, da Du wohl anderweitig Probleme hättest, nach PL einzureisen. Du solltest allerdings daran denken, dass es in solchen Fällen einfacher ist nachzuvollziehen, ob Du tatsächlich 185 Tage dort verbracht hast.... wavey.gif


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 15.11.2004, 21:46
Beitrag #136





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hallo@strichachtdoktor,danke für die antworten.habe heute nochmal mit dem vermittler gesprochen,er sagte er wartet immer noch auf die papiere um den führerschein abholen zu können.werde dort 1jahr angemeldet,um was für eine anmeldung es sich handelt weiss ich jetzt nicht genau,er sagte er rechnet täglich damit.kannst du mir bitte deine meinung mitteilen ab wann es bedenklich wird?am 13.10.2004 hatte ich prüfung,die führerscheine liegen auch seit etwa 5tage schon beim verkehrsamt laut seiner aussage.würde mich über eine antwort freuen,Danke!
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strichachtdoktor
Beitrag 16.11.2004, 12:13
Beitrag #137


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Das laeuft ja so in Polen:
Die Pruefung wird von den Pruefern der maechtigen Fahrlehrervereinigungen abgenommen und das Ergebnis an die lokale FEB (im Buergeramt) geschickt. Dort werden ein paar Stempel zugefuegt und die Akte nach Warschau weitergereicht, wo in der dortigen "National-Druckerei" der Fuehrerschein zentral erstellt wird. Anschliessend geht die Akte mit Original-Dokument wieder an das Buergeramt zurueck und die erteilen auf einem speziellen Vordruck eine Abholerlaubnis an den Bewerber, welche zugestellt wird.
Dein Vermittler hat durch die ihm erteilte Vollmacht das Recht, diese Abholerlaubnis anzunehmen und geht mit dieser und der Vollmacht zum Buergeramt - dort wird ihm dann der Schein ausgehaendigt, den er mutmasslich an Dich per Post verschickt.
Das dauert alles seine Zeit. Mit der Abholerlaubnis ist fruehestens vier bis fuenf Wochen nach der Pruefung und ein bis zwei Wochen nach der Erstellung des Fuehrerscheins zu rechnen. Dein Vermittler wird nicht fuer jeden Schein einzeln zum Amt rennen, sondern warten, bis alle da sind. Da die Fuehrerscheine aber wohl schon im Amt sind, wird es bald soweit sein, dass die Scheine auch abgeholt werden koennen.
Du bist noch im "gruenen Bereich". Keep Cool.


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michi1
Beitrag 16.11.2004, 17:29
Beitrag #138


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hallo mädels,also ich habe zur zeit das dominierende problem,daß ich wohl bei einer poln.fahrschule meinen fs machen kann,mir aber der wirklich äusserst nette und deutschfreundliche fahrlehrer beim besten willen nicht versprechen kann,daß mir die prüfung abgenommen wird und anschließend der fs verabreicht wird.ich bin ordnungsgemäß in polen seit 2 monaten über besucheranmeldung (90 tage) angemeldet.natürlich in deutschland abgemeldet.wir wollen ja keinen unnötigen ärger.nun klemmt das höschen mächtig gewaltig.schwierigkeiten gibt es beim anmelden des antrages zum machen des fs beim poln.straßenverkehrsamtes/führerscheinbehörde.die stellen sich einfach quer.haben offensichtlich noch nichts von einem eu beitritt polens mitbekommen.was sagt ihr dazu.wer hat ähnliche erfahrungen machen müssen.gruß michi1!
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Fahrlehrer Hartmut
Beitrag 16.11.2004, 18:29
Beitrag #139


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Zitat (michi1 @ 16.11.2004, 17:29)
hallo mädels,also ich habe zur zeit das dominierende problem,daß ich wohl bei einer poln.fahrschule meinen fs machen kann,mir aber der wirklich äusserst nette und deutschfreundliche fahrlehrer  beim besten willen nicht versprechen kann,daß mir die prüfung abgenommen wird und anschließend der   fs verabreicht wird.ich bin ordnungsgemäß in polen seit 2 monaten über besucheranmeldung (90 tage) angemeldet.natürlich in deutschland abgemeldet.wir wollen ja keinen unnötigen ärger.nun klemmt das höschen mächtig gewaltig.schwierigkeiten gibt es beim anmelden des antrages zum machen des fs beim poln.straßenverkehrsamtes/führerscheinbehörde.die stellen sich einfach quer.haben offensichtlich noch nichts von einem eu beitritt polens mitbekommen.was sagt ihr dazu.wer hat ähnliche erfahrungen machen müssen.gruß michi1!

Das und auch andere Probleme in diesem Zusammenhang sind uns bekannt.
Einer meiner jetzigen Schüler hat es auch in Polen " probiert ". Nachdem seine 3. angemeldete prakt. Prüfung wiederum nicht stattfinden konnte ( 3x Anreisekosten ) gab ihm sein poln. Fahrlehrer den Rat, doch mal ? 300,- auf die Hand zu legen, dann würde es bestimmt einfacher gehen !
Ansonsten verweise ich Dich auf die Seite Foren = ausländ. Führerschein. Hier findest Du Hinweise auf die Rechtsbestimmungen bzgl. ausl. FS.

*** Anmerkung Moderator:

Bitte bei Antworten, die kein Zitat benötigen, auf den "Antwort" Button klicken und nicht auf den "Zitat" Button. Es dient der Übersicht des Threads. Danke


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.11.2004, 19:16


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MfG
Hartmut


Man kann nie zuwenig trinken aber leicht zuviel.
R. Hilgendorf; Windjammerkapitän.
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Andreas
Beitrag 16.11.2004, 20:13
Beitrag #140


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Zitat (michi1 @ 16.11.2004, 17:29)
haben offensichtlich noch nichts von einem eu beitritt polens mitbekommen.

Das sicher nicht, aber offensichtlich kennt sich diese polnische FS-Stelle mit der EU-Führerscheinrichtlinie aus und weigert sich zu Recht an FS-Touristen einen FS auszustellen. wink.gif


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michi1
Beitrag 17.11.2004, 19:05
Beitrag #141


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Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 20:13)
aber offensichtlich kennt sich diese polnische FS-Stelle mit der EU-Führerscheinrichtlinie aus und weigert sich zu Recht an FS-Touristen einen FS auszustellen.  wink.gif

halloooo wo bin ich denn ein führerscheintourist,wenn ich mich in deutschland abmelde und in polen für mind.185 tage anmelde(anmeldung,mietvertrag)???also das mußt du mir schon etwas genauer beleuchten.da bitte ich doch gepflegt darum.michi1!
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strichachtdoktor
Beitrag 17.11.2004, 22:54
Beitrag #142


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Um welche Stadt/ welche Behoerde geht es bei Dir, Michi ?


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Jack Daniels
Beitrag 18.11.2004, 01:42
Beitrag #143


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Zitat (michi1 @ 17.11.2004, 19:05)
Zitat (Andreas @ 16.11.2004, 20:13)
aber offensichtlich kennt sich diese polnische FS-Stelle mit der EU-Führerscheinrichtlinie aus und weigert sich zu Recht an FS-Touristen einen FS auszustellen.  wink.gif

halloooo wo bin ich denn ein führerscheintourist,wenn ich mich in deutschland abmelde und in polen für mind.185 tage anmelde(anmeldung,mietvertrag)???also das mußt du mir schon etwas genauer beleuchten.da bitte ich doch gepflegt darum.michi1!

Es reicht eben nicht nur irgendwo gemeldet zu sein,zu dem Thema kannst du ganz aktuell Freddy Quinn fragen.Den kostet die Erkenntnis das der Ort zählt an dem man wirklich seinen Lebensmittelpunkt hat mindestens eine Million Euros.

Wenn du hier einen festen Arbeitsplatz hat,und der nicht gerade so nahe an der Scheinadresse liegt das ein tägliches Pendeln möglich ist,ist es für die Behörden relativ leicht nachzuprüfen ob dein ausländischer Wohnort nur zum Schein besteht.Ob sie das prüfen steht auf einem andern Blatt,nur ausschliessen kann man das nicht.
whistling.gif Entgegen verschiedener Meinungen verschiedener(uneigenütziger Forumskollegen??) wollen die anderen EU-Länder anscheinend doch wegen den deutschen Verkehrssündern keinen Ärger in Brüssel.Meine Vermutung ist eh das die Umsetzung der 185 Tage Regel vorraussetzung für den Beitritt war.

Das in Polen eine Bezahlung nach BAK einiges beschleunigt habe ich auch schon gehört.Das funktioniert auch in Deutschland,der Lappen ist aber dann auch nur so lange gültig bis der Empfänger auffliegt.

think.gif Mit dem Aufwand und der Energie die aufgewendet wird um im Ausland einen halblegalen Führerschein zu machen dürfte es auch kein grösseres Problem sein sich so auf die MPU vorzubereiten das man sie besteht.
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strichachtdoktor
Beitrag 18.11.2004, 08:09
Beitrag #144


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Nur weil jetzt bei einem was nicht klappt, heisst das noch gar nichts ... - das ist gerade in Polen eher der Normalfall ... wink.gif
Nach meinem Kenntnisstand hat sich an der polnischen Praxis, den Fuehrerschein an Auslaender nach 60 Tagen auszuhaendigen, noch nichts geaendert. Aber es ist nicht auszuschliessen, dass die 185-Tage-Regelung bald umgesetzt wird. So kann jeder zufrieden sein, der seinen Fuehrerschein schon in Haenden haelt - lange geht das nicht mehr, denn auch wenn der deutsche Stern sinkt, will sich noch niemand wirklich mit Deutschland in der EU anlegen ...

"BAK" definiere ich mal als "Bar Auf Kralle" - gemeint ist also Schmiergeld. Dazu sollte man mal gruendlich mit dem Vorurteil aufraeumen, in Polen seien Staatsdiener kaeuflich. Also, nach dem, was ich in Polen erlebt habe, ist es gerade nicht so. Es gibt seit Jahren ein sehr wirksames Anti-Korruptionsgesetz, was zwar die grossen Faelle nicht immer verhindert, was aber gerade bei den kleinen, "tagtaeglichen" Bestechungen gruendlich aufgeraeumt hat. Niemand wird in Polen mehr bereit sein, fuer Betraege bis 2000 Euro 5 bis 10 Jahre hinter schwedische Gardinen zu gehen. Wer also meint, sich fuer "kleines Geld" mal eben einen illegalen Schein kaufen zu koennen - mit bestochenen Pruefern, Beamten oder Dolmetschern - der wird schnell sein blaues Wunder erleben. Mal abgesehen davon, dass es bei Fuehrerscheinen bisher gar nicht noetig war, denn die hat man bis auf gelegentliche lokale Verzoegerungen bereitwillig ausgestellt. Es ist ein Maerchen, dass BAK in Polen irgendetwas auf untersten Ebenen beschleunigen koennte. Weiter oben vielleicht, wo Gewinn und Risiko in einem anderen Verhaeltnis zueinander stehen ... - wie ueberall in der EU.

Diese bisher in Polen ausgegebenen Fuehrerscheine sind nicht "halblegal", sondern unter 100%iger Beachtung der nationalen Vorschriften entstanden und offizielle Dokumente, die zur Teilnahme am Strassenverkehr in ganz Europa berechtigen. Unter Einsatz des mind. dreifachen Einsatzes von Geld und Zeit ist es mir in sechs Jahren z.B. nicht gelungen, einen deutschen Fuehrerschein zurueckzubekommen - fuer mich persoenlich hat sich das also bisher gelohnt. Natuerlich muss das jeder fuer sich selbst entscheiden.


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Jack Daniels
Beitrag 19.11.2004, 02:05
Beitrag #145


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Über die Verfahrensbeschleunigung per schmiere habe ich schon anderes gehört,ist möglicherweise auch regional unterschiedlich.Waren übrigens unter Anderem Polen die das erzählt haben.Seit man in Polen alles bekommt wenn man das Geld dazu hat haben die die Erfahrung gemacht das sich einige was dazuverdienen wollen.Hat auch ihr zukünftiger Betriebsleiter erzählt,einige dringende Genehmigungen beim Bau blieben so lange liegen bis was über den Tisch lief,übrigens lächerliche Summen.Die hat unser Boss gerne aus eigener Tasche gelöhnt.
Das Prüfer und sonstige Beamte geschmiert werden um hoffnungslosen Fällen den Führerschein zu besorgen gibts ja auch bei uns,da werden sie in Polen auch welche finden die was nebenher verdienen wollen,die Führerscheinbesitzer verschwinden ja dann wieder aus dem Land.Für 2000€ muß ein Pole lange arbeiten,die die bei uns angelernt wurden bekommen 700€ und das sei weit über Durchschnitt und ich glaube nicht das Staatsbedienstete zu den überdurchschnittlich gut bezahlten gehören.Das sind eher die die bei den deutschen Firmen arbeiten.


Ich schätze mal das 90% der Menschheit käuflich ist,je nachdem was man fordert und dem Preis.
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michi1
Beitrag 19.11.2004, 17:19
Beitrag #146


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Zitat (Jack Daniels @ 19.11.2004, 02:05)
Ich schätze mal das 90% der Menschheit käuflich ist,je nachdem was man fordert und dem Preis.

hallo,dem beitrag habe ich nichts entgegenzusetzen und po whistling.gif len macht da überhaupt keine ausnahme!!!!da gehen die uhren wirklich ein wenig anders!!!gruß michi1!
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strichachtdoktor
Beitrag 21.11.2004, 08:28
Beitrag #147


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Ist doch Mist, eine Diskussion so fuehren zu wollen ...

Versuchen jetzt diejenigen, die gegen einen EU-FE rechtlich kaum noch eine Handhabe haben, diese rechtmaessig erteilten Fuehrerscheine madig zu machen?

Sieht doch fast so aus, nachdem jetzt Diskussionen ueber "gekaufte" oder "gefaelschte" Scheine entflammen, ueber "lasche Regeln" im Ausland oder bestochene Beamte dort.

Ich kann natuerlich nur fuer mich sprechen und letztendlich nur das weitergeben, was ich selbst erlebt habe: Nachdem, was ich aus Polen weiss - und ich lebe zumindest zeitweilig in Stettin - sind die Fuehrerscheine der Polen rechtmaessig erteilt, ohne Bestechung in der Pruefung oder auf dem Amt. Auf die Einhaltung nationaler Regeln wird grosser Wert gelegt - dazu gehoert auch das Absolvieren der notwendigen Ausbildung. Die Kontrollen der notwendigen Dokumente und Anmeldungen erfolgt, wie in Deutschland auch, gewissenhaft und gruendlich und ist in der Regel nicht durch den Antragsteller zu beeinflussen.

Es mag - wie in Deutschland und anderswo schliesslich auch - gelegentliche Versuche illegaler Eingriffe geben. Aber die Polen wehren sich da genauso gut und effizient gegen, wie andere Staaten auch.


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knollo32
Beitrag 22.11.2004, 16:03
Beitrag #148


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@ /8
im allgemeinen stimmen die von dir gemachten Angaben. Ein in Polen mit Lehrgang, Prüfung, etc. erworbener Führerschein ist völlig legal. Die ganze Diskussion kann man sich eigentlich klemmen einfach mal EuGH Urteil und Pressemitteilung durchlesen und drüber nachdenken dann ist alles sonnenklar. Man sollte der ganzen Sache natürlich offen und nicht voreingenommen gegenüber stehen...
Da wir alle Laien auf rechtlichen Gebiet sind würde ich denen die einen FS in Polen machen wollen raten diesen einfach zu machen und nicht auf irgendwelche Ämter, Fahrlehrer in D oder MPU- Befürwortern zu hören.
Übrigens die Prüfungen werden nicht vom Fahrlehrerverband abgenommen sondern vom "WORD (Wojewódzki Ośrodek Ruchu Drogowego), einer Staatlichen Prüfungsorganisation.

/8, wenn du dauernd in Stettin bist lass uns mal treffen kann man sich ja mal einen schönen Abend machen und ein bisschen sabbeln....

MfG Knollo
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strichachtdoktor
Beitrag 23.11.2004, 00:44
Beitrag #149


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Zitat
"WORD (Wojewódzki Ośrodek Ruchu Drogowego), einer Staatlichen Prüfungsorganisation.

Ja, WORD ist so korrekt und staatlich.
Allerdings sind die Pruefer alle Fahrlehrer mit Zusatzausbildung und die WORD ist beim Fahrlehrerverband untergebracht - oder umgekehrt. Jedenfalls sind die geschaeftich und personell eng verwoben.

Gruss, Joe


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babuster
Beitrag 23.11.2004, 01:35
Beitrag #150


Neuling


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hallo
Wollte mich für die schnelle hilfe bedanken und die adressen hat mir sehr geholfen
Nun möchte ich noch ma die frage wiederholen
Im ard lief vor 2 wochen übrigens wieder ein bericht über mpu + eu führerschein. es läuft anscheinend ein präzidenzfall in bayern, ob eine mpu mit eu fs zulässig ist oder nicht. wer weis mehr über den fall zb Akztenzeichen

Fahrt Ahoi !!
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:52