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> Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2
Mustafa Örogan
Beitrag 02.12.2004, 08:59
Beitrag #201


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Gegen Deutschland gibt einige Vertragsverletzungsverfahren.
Ich weiß zwar nicht welche,aber das habe ich gelesen.
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knollo32
Beitrag 02.12.2004, 11:03
Beitrag #202


Neuling
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Es ist mir einfach aus den Medien bekannt das Deutschland ein großes Problem mit der Umsetzung von EU- Richtlinien ein Problem hat.
Das bestätigten mir bei meinen Recherchen auch verschiedene Rechtsanwälte.

Hierr einige Beiträge aus dem Web:

c't 18/2004, S. 54: EU-Richtlinien

<zitat>
Deutschland setzt EU-Richtlinien chronisch zu spät um. Grund dafür ist unter anderem eine völlig veraltete Datenbanksoftware, mit der die Bundesregierung die Umsetzung koordiniert.

Wenn es um die rechtzeitige Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht geht, ist Deutschland gemeinsam mit Luxemburg, Griechenland und Italien europäisches Schlusslicht; Fristüberschreitungen sind hierzulande die Regel. In den letzten fünf Jahren musste die Europäische Kommission in 305 von insgesamt 531 Fällen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten und die Tendenz ist negativ: 2003 konnte die Bundesregierung 86 Prozent der Richtlinien nicht termingerecht umsetzen. Eine derart schleppende Umsetzung füge der Wirtschaft und den Bürgern „enormen Schaden“ zu, die nicht in vollem Umfang vom Binnenmarkt profitieren könnten, wetterte die Kommission.
...
</zitat>

stern shortnews
<zitat>
Deutschland von EU verklagt - Verstoß gegen 86 Prozent der EG-Richtlinien
Der Bundesrechnungshof hat nach einer Studie festgestellt, dass Deutschland zu 86 Prozent der Umsetzung neuer EG-Richtlinien nicht ordnungsgemäß nachkam.

Falls sich Deutschland nicht bald disziplinierter verhält, könnte es dazu kommen, dass Deutschland Strafen in Höhe von jährlich ca. 100 Mio. Euro erhält und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Ausreden der Bundesregierung wie z.B. Koalitions- und Ressortkonflikte lassen die Prüfer vom Bundesrechnungshof nicht gelten. Es dürfe nicht sein, dass Deutschland bei Problemen nicht auf die Einhaltung von EG-Richtlinien achtet.
...
</zitat>

wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 02.12.2004, 11:15
Beitrag #203


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Hallo Knollo, bist Du sicher, dass Du das gleiche Deutschland meinst wie unser lieber Andreas ? blushing.gif think.gif rofl1.gif


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knollo32
Beitrag 02.12.2004, 11:24
Beitrag #204


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keine Ahnung ich meine jedenfalls das Deutschland das gerne in der EU den Oberlehrer raushängen lässt und von dem ich bald richtig die Schn.... voll habe.
wink.gif
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 02.12.2004, 14:32
Beitrag #205





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Nur weil man die meiste Kohle in die EU investiert,hat man nicht sofort das meiste zu sagen.
Die deutschen politiker wollen, das sich die auländer in deutschland anpassen, doch selbst machen sie das in europa genau umgekehrt

*** Anmerkung Moderator

Bitte nicht doppelt posten, einmal reicht.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 02.12.2004, 15:00
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knollo32
Beitrag 02.12.2004, 18:08
Beitrag #206


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... und da wollen uns unsere Politiker und Behörden noch was von einer 185 Tagereglung in Polen erzählen?? <sprachlos />

Dei Polen lachen sich doch tot wenn wir Deutsche fordern das die 185 Tageregelung sofort umgesetzt wird. Die sind ja auch mündige Mitglieder der EU und könnten bestimmt auch auf die Umsetzung der einen oder anderen Richtlinie pochen.
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Jack Daniels
Beitrag 03.12.2004, 01:27
Beitrag #207


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think.gif Strafandrohung war glaube ich 500000€ täglich,glaube nicht das das die Kassen der neuen Mitglieder aushalten würden.Ich gehe auch davon aus das die meisten Richtlinien bis zum Beitrittsdatum in nationales Recht umgewandelt werden mußten.
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Johnny
Beitrag 03.12.2004, 07:48
Beitrag #208


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Hallo zusammen!

Melde mich nach längerer Zeit nochmal zurück - habe zwar immer eifrig mitgelesen. mir aber meinen Senf hierzu erspart, weil das meiste schon irgendwo in diesem Thread zu finden war...

Nun aber brennt mir wiedermal ein Problem unter den Nägeln, bei dem Ihr mir bestimmt helfen könnt: Habe vor etwa acht Wochen meinen Führerschein privat in Posen gemacht, war aber ursprünglich über einen Vermittler in Stettin angemeldet. Gestern habe ich nun endlich die Nachricht bekommen, das mein FS in Stettin zur Abholung bereitliegt.

1) Kann mir jemand einen Dolmetscher in Stettin nennen, der mit mir den Lappen abholt (oder einen gut sprechenden Fahrlehrer o.ä.)? (Für diejenigen unter Euch, die ihn kennen: Herr Sul. hat mir gestern mitgeteilt, dass er dieses Jahr keine Zeit mehr hat...)

2) Hat jemand die genaue Adresse des "WORD" für mich?

Danke schonmal für Eure Hilfe!

J.
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RalfBochum
Beitrag 03.12.2004, 08:01
Beitrag #209


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Hallo du musst deinen lappen nicht bei WORD abholen sondern:

Stadtverwaltung Szczecin
pl. Armii Krajowej 1
70-456 Szczecin
Fax. +48 91/ 42 45 322
e-mail: opinia[ät]um.szczecin.pl

Ich könnte dir die nummer von meinem Fahrlehrer geben schreib mir einfach ne PM.

Grüße Ralf


--------------------
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knollo32
Beitrag 03.12.2004, 12:24
Beitrag #210


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Na wenn Herr S. als Dolmetscher sich so um die Leute der PD kümmert wie er den Test übersetzt hat prost malzeit whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 03.12.2004, 14:07
Beitrag #211


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Man darf ruhig fair sein: So schlecht waren die Frageboegen nicht uebersetzt. Da alles in grosser Hektik geschehen ist, war die erste Fragebogenversion eine "unkorrigierte Arbeitsversion", bei der auch technisch einiges schief gegangen ist - was Herr S. nicht zu verantworten hatte. Die zweite Version war schon deutlich besser. Eine Freundin von mir hat von der deutschen "Tuerkisch"-Version auch etliche Fehler berichtet, und da war es die dritte Auflage (oder so) - alle machen Fehler.

Schon im September hatte Herr S. uebrigens allgemein mitgeteilt, dass er sich wieder ausschliesslich mit der Universitaet beschaeftigen wird - dort ist er Dozent - und er nur eingesprungen ist, weil ein Freund (Besitzer der PD-Fahrschule) seine Hilfe brauchte.

Mir persoenlich hat er uebrigens sehr bei der Uebersetzung anderer Papiere geholfen und ich bin froh, dass ich ihn in Stettin treffen durfte - weshalb ich so eine Pauschalkritik mit abwertendem Unterton nicht ganz nachvollziehen kann.


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RalfBochum
Beitrag 03.12.2004, 14:44
Beitrag #212


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Da gebe ich -8Doc völlig recht!

Herr S hatt alle bögen übersetzt und es sind viele fehler bei der Druckerei entstanden zb Bilder wurden vertauscht oder texte. Die übersetzung war in allem ok und verständlich!

Herr S hatt sich auch sehr für die Fahrschüler eingesetzt und war telefonisch immer ereichbar für fragen. Er ist auch nocheinmal mit allen personen die wollten die falschen bögen durchgegangen und hatt alle fehler berichtigt!

Ich fand er war eine sehr große Hilfe.

Grüße Ralf wavey.gif


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Johnny
Beitrag 03.12.2004, 14:44
Beitrag #213


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Gut, nun ist die Ehre des Herrn S. gerettet.

Hat denn jemand die Adresse eines sonstigen zuverlässigen Dolmetschers in Stettin?
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RalfBochum
Beitrag 03.12.2004, 14:46
Beitrag #214


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Hast du denn schon bei PD angerufen die haben bestimmt welche inpetto.


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Johnny
Beitrag 04.12.2004, 09:33
Beitrag #215


Neuling
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Die haben keinen vereidigten, und ich weiß nicht, ob das für solch eine ´Amtshandlung´ wichtig ist. Naja, schau ich halt vor Ort; im Notfall bleib ich eben länger und such mir einen.
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Gast_Crazy_G_*
Beitrag 09.12.2004, 12:10
Beitrag #216





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Hallo,

ich will im meinen Semesterferien im Sommer meinen Motorradführerschein in Polen machen. Kostenpunkt nur für den Führerschein knapp 300 Euro.
Da ich der polnischen Sprache mächtig bin und dort auch geboren bin dürfte das kein Problem sein. Ich hoffe mal bis zum Sommer hin gibt es nicht wieder ein neues Gesetz! rolleyes.gif

Übrigens verstehe ich nicht warum ihr den Führerschein in Polen nicht selbst in die Hand nehmt!? Ihr zahlt so maximal 500 - 600 Euro mit allem drum und dran und nicht 1300 Euro etc.! Das teuerste an der ganzen Sache sind meinst (immer) die Vermittlungskosten! shutup.gif

Gibt einfach auf google.pl - Nauka Jasdy – ein. Klickt auf die Seite, sucht nach einer eMail Adresse oder dem Wort eMail! Schreibt denen einen Brief auf englisch und/oder deutsch und die werden sich schon sicher melden! Wer englisch kann hat sowieso sehr gute Karten! whistling.gif

Gruß

Crazy_G
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Gast_Gast_Jörg_*
Beitrag 09.12.2004, 14:12
Beitrag #217





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Hallo,

ich habe im November meinen Führerschein in Stettin gemacht. Hat alles wirklich super geklappt! smile.gif Ich hab meine Fahrschule über einen Freund gefunden, Sie ist wirklich seriös! Der Name der Fahrschule ist **** und die Telefonnummer ist: ****, Mobil: ****. Krzysztof der Besitzer und seine Leute sprechen sehr gut deutsch und sind sehr bemüht. Frau Wos hilft auch gerne beim buchen von günstigen Hotels. Infos auch unter ****

Ich habe noch deutsche Übungsbögen ( 3.Version ) & Lehr CD die ich gerne weitergebe.

Gruss Jörg wavey.gif
****

Anmerkung Moderator
Namen, Adressen, Telefonnummern und e-Mailadressen werden im Forum grundsätzlich gelöscht. Registrierten Usern steht das boardeigene e-Mailsystem zur verfügung.


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 09.12.2004, 14:26
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strichachtdoktor
Beitrag 09.12.2004, 17:16
Beitrag #218


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Kleiner Tipp am Rande @ Joerg:

Wenn Du Dich hier anmeldest und einloggst, kann man Dir Mails und PMs schicken bzw. Du kannst sie beantworten - so waerest Du dann in der Lage, Anfragen bezueglich Deiner ehemaligen Fahrschule zu bekommen und zu beantworten. Wenn Du sensible Informationen nicht im Rahmen dieses Forums weitergibst - worueber sich der Betreiber sehr freuen duerfte - ist zumindest eine erste Kontaktaufnahme erheblich erleichtert.

So kann man das natürlich auch sagen wink.gif

Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 10.12.2004, 09:56


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Gast_Crazy_G_*
Beitrag 10.12.2004, 15:03
Beitrag #219





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Kann mir jemand sagen ob die Theorieprüfung in Polen beim Amt abgelegt werden muss (wie hier in Deutschland) oder bei den Fahrschulen selber!?

Gruß und Danke

Crazy_G
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strichachtdoktor
Beitrag 11.12.2004, 02:51
Beitrag #220


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Die Theorie wird in Polen von staatlichen Pruefern (bei Deutschen mit vereidigtem Dolmetscher) abgenommen.


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Gast_Crazy_G_*
Beitrag 12.12.2004, 13:17
Beitrag #221





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Danke für die Antwort!

Da hätte ich noch eine Frage und zwar ob man seinen zweiten Wohnsitz dann in Polen anmelden kann oder nicht!?
Ich will mich nämlich nicht in Deutschland abmelden da ich hier Studiere! Dann könnte ich mich aber nicht "fest" in Polen anmelden sondern nur auf Zeit (unter Beachtung der 185 Tage Regel). Oder darf ich nur in Polen gemeldet sein? Ich habe auch gehört das man nicht ein halbes Jahr am Stück in Polen angemeldet sein, sondern dass es auch mit Unterbrechungen geht!

Es wäre super wenn Ihr auf jede meinder Fragen eine Antwort habt!

Vielen Dank und Gruß

Crazy_G
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Johnny
Beitrag 12.12.2004, 15:29
Beitrag #222


Neuling
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Hallo Leute!

Am Rande nur nochmal kurz eine Erfolgsmeldung. Habe die Amtshandlung erfolgreich hinter mich gebracht. Und vor mir liegt nun ein nagelneuer PRAWO JAZDY, der nicht einmal Schreibfehler in meinem Namen enthält. smile.gif

Und das beste: er funktioniert auch. rofl1.gif

Mal eine Frage: Wie haltet Ihr´s, die Ihr die Pappe schon habt, mit Original und Kopie. Mein Anwalt hatte mir mal geraten, am besten immer nur eine beglaubigte Kopie mit sich zu führen. (Ich glaube, der G. sprach auch irgendwann mal davon).

Denn wenn das gute Stück mal geklaut wird oder verloren geht, dürfte es ein Staatsakt werden, Ersatz zu bekommen.

So, ich dreh noch ein Ründchen, J.
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Andreas
Beitrag 12.12.2004, 15:36
Beitrag #223


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Zitat (Johnny @ 12.12.2004, 15:29)
Mal eine Frage: Wie haltet Ihr´s, die Ihr die Pappe schon habt, mit Original und Kopie. Mein Anwalt hatte mir mal geraten, am besten immer nur eine beglaubigte Kopie mit sich zu führen. (Ich glaube, der G. sprach auch irgendwann mal davon).

Ob beglaubigt oder unbeglaubigt ist völlig egal, die Kopie reicht bei einer Polizeikontrolle auf keinen Fall aus. Es werden dann auf jeden Fall 10,- € fällig. Sollten die Polizisten den Verdacht haben, dass du überhaupt keinen echten FS besitzt oder der polnische Lappen gefälscht ist, können sie dir auch bis zur Vorlage des Originalführerscheines die Weiterfahrt untersagen. Passiert dies in der Nacht bei minus 10 Grad irgendwo in der tiefsten Pampa, kann es für dich dann schon etwas unangenehm werden.


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Crazy_G
Beitrag 12.12.2004, 18:05
Beitrag #224


Neuling
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Bitte um Antwort(en) auf meine Frage (2 Beiträge weiter oben). whistling.gif laugh.gif

Danke,

Crazy_G
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Jack Daniels
Beitrag 13.12.2004, 02:09
Beitrag #225


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Dein Lebensmittelpunkt muß 185 Tage in Polen sein,geht aber schlecht wenn du in Deutschland studierst,ausser die Uni und der Wohnsitz im Ausland liegen so nahe das ein tägliches Pendeln glaubhaft ist.Die Masche mit Scheinadressen und Zweitwohnsitz führen direkt in die dunkelgraue Zone.
Teilbar ist die Sache nicht,frag mal den Boris Becker wie genau die seine Aufenthaltstage in Deutschland gezählt haben.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 02:36
Beitrag #226


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Hallo JD, das ist falsch. Ein Studium rechtfertigt nicht die Annahme des Lebensmittelpunktes - ergo kann das "verrueckte G" seinen Hauptwohnsitz haben, wo es mag. Polnischer Freund oder Freundin reicht. Nicht jeder ist ein Boris Becker - waere er Student gewesen, haette die Sache anders ausgesehen.


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Johnny
Beitrag 13.12.2004, 07:54
Beitrag #227


Neuling
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@ Andreas

Da ist irgendwie - zugegebenermaßen - was dran. Die 10 EUR wären ja noch recht, aber die 10 Grad... cold.gif
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 08:03
Beitrag #228


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Es muß natürlich nicht so weit kommen, aber man sollte auch den "schlimmsten Fall" kennen. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die police.gif bei einer Kopie eines polnischen FS schon etwas skeptisch wird.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 11:12
Beitrag #229


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Ich verstehe die Empfehlung, statt des Original-Dokumentes eine beglaubigte Kopie vorzuzeigen, ja sowieso nicht. Was soll das bringen ?

Wer einen echten EU-Fuehrerschein vorzeigen kann, ist bei der Polizei trotz anderslautender KBA-Auskunft erstmal raus und die wird den Schein nicht ohne Weiteres einziehen. Wenn doch, ist er am naechsten Tag wieder in Haenden des Betroffenen, wenn er sich nichts anderes hat zuschulden kommen lassen.

Hat der Kontrollierte einen falschen Schein, so gebietet es schon die Beweissicherung, den Schein zu entziehen und dem Fahrer das Fahren zu untersagen, weil er mutmasslich nicht im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis ist. Hat der Fahrer nichts von der fehlenden Echtheit gewusst, so weiss er es spaetestens jetzt und begeht zukuenftig eine Straftat, wenn er sein Fahrzeug fuehrt. Das sollte man also auch besser lassen ...

Im Rahmen eines eingeleiteten Verfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird die Staatsanwaltschaft eine Gueltigkeit des Fuehrerscheines sowieso pruefen - also auch da schuetzt eine Kopie dann nicht.

Wozu also die Kopie ?


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caleb
Beitrag 13.12.2004, 11:26
Beitrag #230


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Ich sehe nur einen triftigen Grund: Falls man seinen hart erkämpften EU FS verliert ist der Stress einen neuen zu erlangen doch ziemlich gross... wieder ins Ausstellerland aufs Amt, beantragen, zurück nach BRD, 2-5 Wochen warten, wieder ins Ausstellerland um den neuen FS abzuholen... Besteht denn die Möglichkeit sich diesen zuschicken zu lassen?? Ich glaube fast nicht...


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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strichachtdoktor
Beitrag 13.12.2004, 13:04
Beitrag #231


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Bekommt man den entzogenen Fuehrerschein nach positiver Echtheitsueberpruefung nicht wieder, sehe ich in Deutschland einige Moeglichkeiten und letztendlich auch im Ausstellerland, den Schein zurueckzubekommen.
Wird das Bestehen einer Fahrerlaubnis nicht angezweifelt, sondern es "verschwindet" nur der Schein, muesste man das Ausstellerland bitten, ein neues Dokument auszustellen. Oder man beantragt die Herausgabe des Fuehrerscheins ueber die ausstellende Behoerde. Dann wird sicherlich das Wohnsitzerfordernis neu ueberprueft, da ja die Behoerde zum Ausstellen angehalten ist, in dessen Einflussbereich der Betreffende wohnt...

Kann das eine beglaubigte Kopie wirklich verhindern ? Es koennte auch angeordnet werden, mit dem Original auf die Wache zu kommen. Dann verschwindet der Schein eben da. Ein mitgebrachter Anwalt wird das kaum verhindern koennen - er ist lediglich Zeuge fuer den Vorgang und ueberwacht die Rechtmaessigkeit.


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Gast_Gast_neuling_*
Beitrag 13.12.2004, 20:42
Beitrag #232





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Hi, ich habe meinen Führerschein vor 3 Wochen in Hirschberg gemacht,
habe mich vorab für 3 Monate dort gemeldet,
jetzt schrieb die Behörde ich könnte gegen Nachweis der 185 Tagereglung und für 71 Zloty meinen Schein abholen.
Wichtige Frage: Wird eine weitere 3 monatige Anmeldung, mit einem Tag Unterbrechung (lt. Vorschrift) akzeptiert oder was kann ich tun???
Bitte dringend um Hilfe.
Danke!!!
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Andreas
Beitrag 13.12.2004, 20:56
Beitrag #233


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Zitat (Gast_neuling @ 13.12.2004, 20:42)
jetzt schrieb die Behörde ich könnte gegen Nachweis der 185 Tagereglung und für 71 Zloty meinen Schein abholen.

Offensichtlich sind die FS-Stelle in Polen lernfähig und wollen eine Klage der EU-Kommission vermeiden. Das erste Schlupfloch wird anscheinend schon etwas enger. dry.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 14.12.2004, 01:11
Beitrag #234


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Zitat
3 monatige Anmeldung, mit einem Tag Unterbrechung (lt. Vorschrift)


Also, drei Monate gemeldet, dann raus, dann wieder rein, dann neue Meldung.

Meine alte Meldung ging bis zum 20.10., am 21.10. habe ich die neuen drei Monate "gebucht". War kein Problem. In Stettin hat noch niemand die Einhaltung der 185 Tage gefordert und es ist auch nichts im Gespraech. Dazu muesste wahrscheinlich erstmal der Leiter der Fuehrerscheinstelle abgesetzt werden - einige hier in der Liste werden sich an die recht eigenwillige Interpretation der 185-Tage-Vorschrift noch erinnern ...


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michi1
Beitrag 14.12.2004, 09:47
Beitrag #235


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Zitat (Andreas @ 13.12.2004, 20:56)
Zitat (Gast_neuling @ 13.12.2004, 20:42)
jetzt schrieb die Behörde ich könnte gegen Nachweis der 185 Tagereglung und für 71 Zloty meinen Schein abholen.

Offensichtlich sind die FS-Stelle in Polen lernfähig dry.gif

hallo,in SORAU (heutiges Zary) ist die führerscheinstelle noch der meinung,daß man eine arbeitserlaubnis,meldung mit steuerkarte,arbeitstelle in polen,grundstück etc. benötige.war mich gestern für die zweiten 90 tage anmelden,da ich meinen fs wasserdicht machen werde,ist zwar bitter 6 monate ohne geld in deutschland,aber wir haben gespart....das 90 tage visum reichte der dame nicht.aber mir reichte es!! ranting.gif !!in polen gehn die uhren doch anders,da bringt mich keiner davon ab.gruß MICHI1!
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Akirro
Beitrag 14.12.2004, 13:45
Beitrag #236


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Ich habe meinen Führerschein bereits schon in der hand, und das ohne bürokratische Probleme. Ich kann nur sagen „ schnell, gut und zuverlässig“ diese Fahrschule in Polen - Gliwice !!!!!!!!
Wenn noch jemand da wahr bitte schreiben Sie.
Der Führerschein ist schon durch mehrere Polizei Kontrollen durch und er wahr gut überprüft. Alles ist OK, also was für ein Problem?? Die Fahrschule in der ich wahr weis wie man das alles amtlich gut regelt. Einfach.

MFG
Akirro
Anmerkung Moderator
Sollte es wirklich irgendjemand wundern, daß dieser Post aus Polen stammt wink.gif


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 14.12.2004, 13:52
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Andreas
Beitrag 14.12.2004, 13:56
Beitrag #237


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Offensichtlich laufen die Geschäfte nicht mehr so gut. cool.gif


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Oversteer
Beitrag 14.12.2004, 16:59
Beitrag #238


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Ich muss eine MPU machen und wahrscheinlich 12Monate dann Abstinenz nachweißen, kann mir einer sagen, wie lange dann die Sperrfrist ist?!?
Und kann ich das umgehen indem ich den Führerschein im Ausland mache?!?
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strichachtdoktor
Beitrag 15.12.2004, 18:36
Beitrag #239


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Zitat
Ich muss eine MPU machen und wahrscheinlich 12Monate dann Abstinenz nachweißen, kann mir einer sagen, wie lange dann die Sperrfrist ist?!?


Die Sperrfrist steht im Strafbefehl oder im Urteil.

Zitat
Und kann ich das umgehen indem ich den Führerschein im Ausland mache?!?


Falsche Frage ... wink.gif

Jetzt musst Du wohl einigermassen gesichert eine MPU machen bevor Du ueberhaupt an den Fuehrerschein denken kannst. Machst Du den Fuehrerschein im EU-Ausland und haelst die EU-Richtlinie ein, kannst Du spaeter am Strassenverkehr teilnehmen - wenn Du wieder in Deutschland bist - und musst vielleicht zur MPU. Unter welchen Bedingungen und ob ueberhaupt, das diskutieren wir unter anderem in diesem Forum.


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Andreas
Beitrag 15.12.2004, 20:06
Beitrag #240


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Zitat (Oversteer @ 14.12.2004, 16:59)
Und kann ich das umgehen indem ich den Führerschein im Ausland mache?!?

Die Sperrfrist kannst du nicht umgehen, auch nicht mit einem ausländischen FS. Dies wäre trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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Uwe W
Beitrag 15.12.2004, 20:32
Beitrag #241


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Bei Oversteer wird die Fahrerlaubnis nicht aufgrund eines Strafgerichtsurteils entzogen, sondern durch die Behörde aufgrund von §3 STVG (mangelnde Eignung bei Drogenkonsum).

In solchen Fällen gibt es keine Sperrfrist. Theoretisch könnte in Deutschland sofort wieder eine Fahrerlaubnis erteilt werden, wenn z.B. eine MPU bestanden wird.

Aus diesem Grund wäre ein Führerscheinerwerb im EU-Ausland sehr problematisch: In Deutschland könnte dann trotzdem eine MPU angeordnet werden.
Auch könnte die Anerkennung des EU-Führerschein in solchen Fällen durch eine Gesetzesänderung aufgehoben werden.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Andreas
Beitrag 15.12.2004, 20:40
Beitrag #242


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Jetzt habe ich es auch gelesen, dazu muß man aber erst alle Beiträge von Oversteer suchen. Beim nächsten mal wären konkretere Angaben sinnvoll. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 15.12.2004, 23:05
Beitrag #243


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Zitat
Aus diesem Grund wäre ein Führerscheinerwerb im EU-Ausland sehr problematisch: In Deutschland könnte dann trotzdem eine MPU angeordnet werden.
Auch könnte die Anerkennung des EU-Führerschein in solchen Fällen durch eine Gesetzesänderung aufgehoben werden.

Warum ?
Ich wuerde das gerne im Eu-GH-Thread weiter diskutieren - weil es hier eigentlich nicht passt. Hab´ das auch schon etwas vorbereitet - siehe dort.


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Gast_Gast_Martin_*
Beitrag 17.12.2004, 14:26
Beitrag #244





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Hallo,habe auch eine Frage:

Ich habe am 29.12. FS-Prüfung in Polen.Wenn ich den FS bekomme kann ich den dann umschreiben lassen? Das Problem ist ich habe keine 185 Tage in Polen gelebt weil ich den FS als Pole gemacht habe(besitze polnichen und deutschen Ausweis,lebe in Deutschland seit 1988).Gehen die Behörden davon aus daß die Polen die 185 Tage-pflicht überprüfen müssen oder wird es hier in Deutschland nochmal nachgeprüft?

Danke.
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payon
Beitrag 18.12.2004, 00:27
Beitrag #245


Neuling


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Hi Leute,
finde euer Forum ganz gut, und ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Ich habe im Juli dieses Jahres meinen Führerschein in Stettin/Polen gemacht, da es für mich hier n bisschen zu teuer war. Nun habe ich aber von Freunden von dieser 185-Tagefrist gehört, die besagt dass ich mich hätte für 185 Tage in Polen anmelden müssen.
dies wurde mir aber nicht gesagt. Nun habe ich den Führerschein, weiß aber nicht so recht, ob ich legal fahre. Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Ich habe schon im großen Polen-Thread reingeschaut. Aber dort habe ich die Antworten auf meine Fragen nicht direkt finden können.
Was wäre denn, falls ich mich jetzt nachträglich in Polen anmelden würde?? Oder gibt's die 185-Tagefrist in jedem europäichen Land, oder wird vielleicht der Polen Führerschein in anderen europäischen Ländern anerkannt, so dass ich ihn dort umschreiben kann, und dieser widerrum hier in Deutschland gültig ist.
Würde mich über Informationen darüber sehr freuen. Denn ich will hier nicht als Schwarzfahrer erwischt werden, im Gedanken, doch einen legalen Führerschein zu besitzen.

gruss

irena
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 18.12.2004, 01:41
Beitrag #246


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wenn Du einen EU-FS aus Polen hast darfst Du erst einmal auch ohne die Einhaltung der 185 Tage-Regel LEGAL fahren.
Mindestens bis zur ersten Kontrolle.
theoretisch ist es so das die FSB dann die Polen aufforden könnte die 185 Tage zu prüfen.Falls die Polen das dann machen sollten was auch sehr fraglich ist und die Nichteinhaltung der 185 Tage festgestellt wird sind auch nur die Polen berechtigt dir den FS wieder zu entnehmen. Bis zu diesen Zeitpunkt also bis zur einer Untersagung der FSB oder den Entzug der Polen fährst Du auf jeden Fall Legal!

Gute Fahrt!
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Uwe W
Beitrag 18.12.2004, 01:44
Beitrag #247


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Auch wenn du den Führerschein unter Missachtung der 185 Tage Regelung erworben hast, ist er in Deutschland erst einmal gültig.
Ich nehme aber an, dass Du mindestens 2 Monate in Polen gemeldet warst?

Das schlimmste, was Dir passieren könnte, wäre, dass Polen den Führerschein wieder einkassiert, wegen Nichteinhaltung der 185 Tage Regelung.
Sofern Du Dich aber an die polnischen Regelungen gehalten hast, dürfte ein solcher den polnischen Behörden aber schwer fallen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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payon
Beitrag 18.12.2004, 13:06
Beitrag #248


Neuling


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Hey,
danke schon mal für die schnellen Atworten.
So wie ich es verstanden habe, kann ich mit dem Führerschein also doch legal fahren. Ich habe im Internet einen Artikel gelesen, der besagt, dass dieses eigentlich nicht möglich ist.

http://www.gmx.net/sidbabhdde.1102473616.1...cht/196714.html

Was haltet ihr von diesem Artikel?
Und wie ist das mit dem Versicherungsschutz. Ich hatte bei euch im polnischen FS-Thread gelesen, dass im Falle eines Unfalls der Versicherungsschutz entfällt und ich als Schwarzfahrer betrachtet werden kann, falls das mit den 185 Tagen nicht eingehalten wird. Gilt dies, falls es stimmt, nur für den Unfallverursacher o. aber auch für Unfallopfer, die eigentlich nicht schuld am Unfall sind,

schöne Weihnachtsgrüße

Irena
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RA XDiver
Beitrag 18.12.2004, 13:10
Beitrag #249


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Der Artikel stimmt vorne und hinten nicht.

Grundsätzlich muss und wird die FE zunächst in D anerkannt, kann aber ggf. bei Missachtung der 185-Tage-Regelung wieder durch den Ausstellerstaat eingezogen werden. Die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne FE ist damit vom Tisch.

Wenn dann allerdings die FE wieder eingezogen wurde oder der Aufforderung zur MPU in D nicht Folge geleistet wird und dadurch das Fahren in D untersagt wurde, dann lebt die Strafbarkeit und die versicherungstechnischen Folgen wieder auf.


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payon
Beitrag 18.12.2004, 13:34
Beitrag #250


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Hi Xdiver,

das ist bei mir nicht der Fall. Ich hab ihn zum ersten Mal gemacht. Somit sind die deutschen Behörden machtlos, und nur die polnischen haben letztendlich die Berechtigung mir den Führerschein zu entziehen?
Auch bei einem Unfall?? Und wie sieht es denn aus, wenn ich hier geblitzt werde, oder sonst irgendwelche Verkehrsverstöße begehe? Wie und von welcher Behörde werde ich dann bestraft?
Ich danke nochmals für die schnellen Antworten. Ist auch eigentlich ein bisschen spät für die Fragen, wenn ich den Führerschein bereits 6 Monate besitze.
Aber besser später Fragen stellen, als nie smile.gif

grüsse

irena
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