... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

7 Seiten V  « < 4 5 6 7 >  
Closed TopicStart new topic
> Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2
RA XDiver
Beitrag 18.12.2004, 13:42
Beitrag #251


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
das ist bei mir nicht der Fall. Ich hab ihn zum ersten Mal gemacht. Somit sind die deutschen Behörden machtlos, und nur die polnischen haben letztendlich die Berechtigung mir den Führerschein zu entziehen?


Richtig.

Zitat
Auch bei einem Unfall?? Und wie sieht es denn aus, wenn ich hier geblitzt werde, oder sonst irgendwelche Verkehrsverstöße begehe? Wie und von welcher Behörde werde ich dann bestraft?


Dann bekommst Du ganz normal hier Dein FV bzw. kann Dir, im Falle einer Verkehrsstraftat das Fahren in D untersagt werden. Du kannst übrigens hier auch Punkte bekommen....


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 18.12.2004, 14:07
Beitrag #252


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (XDiver @ 18.12.2004, 13:42)
.... kann Dir, im Falle einer Verkehrsstraftat das Fahren in D untersagt werden....

...was gleichbedeutend mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ist. Siehe dazu § 69b Absatz 2 StGB. Da Dein PL-FS eingezogen wird, darfst Du nicht mehr fahren.

Nach Ablauf der vom deutschen Gericht verhängten Sperrfrist musst Du dann schauen, dass Du Deinen ausländischen FS von der ausländischen FE-Behörde wieder zurückbekommst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 19.12.2004, 01:32
Beitrag #253


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Nach Ablauf der vom deutschen Gericht verhängten Sperrfrist musst Du dann schauen, dass Du Deinen ausländischen FS von der ausländischen FE-Behörde wieder zurückbekommst.


... wobei dann sicher wieder die Frage interessant sein wird, wo Du Deinen Wohnsitz hast - die Behoerde, in dessen Einflussbereich Du dann lebst, wird fuer die Wiedererteilung zustaendig sein.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 19.12.2004, 10:43
Beitrag #254


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



Zitat (Willauchmalwassagen! @ 18.12.2004, 01:41)
...LEGAL fahren.
Mindestens bis zur ersten Kontrolle.

Wenn FS=legal, dann stört keine Kontrolle und wenn man nicht kontrolliert wird...braucht man überhaupt keinen Führerschein... think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 19.12.2004, 13:13
Beitrag #255


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (strichachtdoktor @ 19.12.2004, 01:32)
Zitat
Nach Ablauf der vom deutschen Gericht verhängten Sperrfrist musst Du dann schauen, dass Du Deinen ausländischen FS von der ausländischen FE-Behörde wieder zurückbekommst.


... wobei dann sicher wieder die Frage interessant sein wird, wo Du Deinen Wohnsitz hast - die Behoerde, in dessen Einflussbereich Du dann lebst, wird fuer die Wiedererteilung zustaendig sein.

Das kann aber nur dann zum Problem werden, wenn die ausländische FE-Behörde den zurückgeschickten FS vernichtet haben sollte.

Bei dem ausländischen EU-FS handelt es sich nach wie vor um einen in den übrigen Staaten gültigen Führerschein, mit dem lediglich aufgrund der im Inland entzogenen FE während der Sperrfrist hier nicht gefahren werden darf (siehe § 69b Abs. 1 StGB).

Falls der FS nicht vernichtet worden sein sollte (was eigentlich der Regelfall sein müsste), wird die ausländ. FE-Behörde den FS einfach wieder herausgeben. Allerdings muss dann in diesem Fall nach Ablauf der Sperrfrist in D nach derzeitigem Rechtsstand das Recht zum Führen eines Kfz im Inland wieder neu beantragt werden, da die entzogene FE bzw. das abgesprochene Recht zum Fahren nicht automatisch wieder auflebt, sondern neu erteilt werden muss.

Möglicherweise ändert sich an dieser etwas schwerfälligen, komplizierten Handhabung mit Blick auf das EuGH-Urteil aber künftig auch etwas (= persönliche Hypothese bisher ohne realen Hintergrund cool.gif ).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 19.12.2004, 18:11
Beitrag #256





Guests






Da habe ich doch einmal eine Frage dazu.
Kann man denn, z.B. nach Ablauf der Sperrfrist die Herausgabe der FE von der deutschen Behörde verlangen, weil man damit im Ausland Fahrzeuge führen möchte?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 19.12.2004, 18:25
Beitrag #257


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Wenn Du als inländischer Fahrzeugführer (unabhängig von der Staatsangehörigkeit, es zählt hier der ordentliche Wohnsitz) die FE entzogen bekommen hast, wird diese, sofern es sich dabei um eine von einer deutschen Behörde ausgestellte FE handelt, geshreddert. Du musst also kurz vor Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung der FE bei der zuständigen FE-Behörde beantragen und bekommst dann einen nagelneuen FS.

Ansonsten bitte nochmals den § 69b StGB (Link siehe oben) aufmerksam lesen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Alexander_*
Beitrag 19.12.2004, 18:44
Beitrag #258





Guests






hmmm, wie sieht es denn mit der erstellung eines internationalen fs aus? danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 19.12.2004, 18:47
Beitrag #259


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Gast_Alexander @ 19.12.2004, 18:44)
hmmm, wie sieht es denn mit der erstellung eines internationalen fs aus? danke

Der internationale FS nützt Dir gar nix, da er nur eine Übersetzung des nationalen FS und nur mit diesem gemeinsam gültig ist. Bei einer Entziehung der FE ist ein internationaler FS im Übrigen ebenfalls mit abzuliefern.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 19.12.2004, 18:48
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 20.12.2004, 10:40
Beitrag #260


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (Gast_Martin @ 17.12.2004, 14:26)
Ich habe am 29.12. FS-Prüfung in Polen.

Viel Erfolg ... cool.gif
Zitat
Wenn ich den FS bekomme kann ich den dann umschreiben lassen?
Warum solltest Du das tun wollen ? Von den Polen bekommst Du ein EU-Format in Kartenform und der Fuehrerschein muss weder registriert noch umgeschrieben werden. Wahrscheinlich wuerdest Du nur "schlafende Hunde" wecken ... - ... Du wirst sicher Deine Gruende haben, warum Du den Schein in Polen erwirbst... Oder ?! wink.gif
Zitat
Das Problem ist ich habe keine 185 Tage in Polen gelebt weil ich den FS als Pole gemacht habe(besitze polnichen und deutschen Ausweis,lebe in Deutschland seit 1988).Gehen die Behörden davon aus daß die Polen die 185 Tage-pflicht überprüfen müssen oder wird es hier in Deutschland nochmal nachgeprüft?
Die Polen werden ihrem Landsmann einen Fuehrerschein wahrscheinlich nicht wieder abnehmen, sofern er keinen Bloedsinn damit macht, nur weil die Deutschen irgendwelche Bedenken aeussern. Es ist aber zumindest nicht unwahrscheinlich, dass die deutschen Behoerden Deine Angaben ueberpruefen werden und evtl. auf einen Verstoss gegen die 185 Tage mit einer Benachrichtigung der polnischen Kollegen reagieren. Es kommt auf Dich und Deinen Fall an, was genau passiert. Im besten Fall passiert wohl nichts, wenn dann die Polen den Deutschen schreiben, sie haetten alles geprueft und koennten keine Unregelmaessigkeiten feststellen.
Wovon man ausgehen kann, wenn Du in Polen (wahrscheinlich seit Jahren und andauernd) gemeldet bist.

Anmerkung Moderator
Hier ist mal wieder eint Thread eingeschoben worden, der sich nun leider zwischen diesen Post und die dazugehörige Frage geschoben hat. Ich habe mir daher erlaubt, das Zitat um die Angabe des zitierten Post zu erweitern.

Grüße von der Ostsee
Tortenjan


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 20.12.2004, 10:56


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Martin_*
Beitrag 20.12.2004, 12:54
Beitrag #261





Guests






@strichachtdoktor:
erstmal danke für die Antwort.

Zitat
Im besten Fall passiert wohl nichts, wenn dann die Polen den Deutschen schreiben, sie haetten alles geprueft und koennten keine Unregelmaessigkeiten feststellen.
Wovon man ausgehen kann, wenn Du in Polen (wahrscheinlich seit Jahren und andauernd) gemeldet bist.


Das Problem ist ich bin erst seit oktober dort angemeldet unsure.gif

Was ich noch wissen möchte: ist überhaupt schon jemanden passiert daß nach einer Verkehrskontrolle mit polnischen FS die 185 Tage nachgeprüft würden?

Grüße Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tortenjan
Beitrag 20.12.2004, 12:58
Beitrag #262


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 3577
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: An der Ostseeküste
Mitglieds-Nr.: 33



Die police.gif können das vor Ort gar nicht machen. Wenn tut das, nachdem sie informiert wurde, die FEB und nimmt sich dafür viel Zeit.


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 20.12.2004, 20:21
Beitrag #263





Guests






also, welche Behörde ist denn für mich zuständig bei der wiedererteilung des führerscheins? Die deutsche, oder die Behörde, wo ich meinen Wohnsitz begründet habe?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 20.12.2004, 20:47
Beitrag #264


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Nach der 2. EU-Führerschein-Richtlinie und auch nach deutschem Fahrerlaubnisrecht ist die Behörde in dem Land zuständig, in dem Du Deinen ordentlichen Wohnsitz (= Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast. Ein ordentlicher Wohnsitz wird dann als gegeben angenommen, wenn Du Dich in dem Land mindestens 185 Tage aufgehalten hast.

Obwohl es in manchen Ländern (wie NL, GB, I, PL, CZ) mit den 185 Tagen (bislang) nicht so genau genommen wird, ist eine in diesen Ländern amtlich ausgestellte Fahrerlaubnis in den übrigen EU-Ländern nach dem EuGH-Urteil vom 30.04.2004 dennoch anzuerkennen, sofern die Ausstellung nicht während einer noch laufenden Sperrfrist erfolgt ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 21.12.2004, 01:11
Beitrag #265


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Nach der 2. EU-Führerschein-Richtlinie und auch nach deutschem Fahrerlaubnisrecht ist die Behörde in dem Land zuständig, in dem Du Deinen ordentlichen Wohnsitz (= Mittelpunkt der Lebensinteressen) hast. Ein ordentlicher Wohnsitz wird dann als gegeben angenommen, wenn Du Dich in dem Land mindestens 185 Tage aufgehalten hast.

... oder anders ausgedrueckt: Die Deutschen werden sich immer fuer zustaendig halten, wenn sie nur einigermassen nachvollziehbar behaupten koennen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland befindet. Dabei wird ihnen (also den entsprechenden Beamten) jedes Mittel recht sein.
Mit der Folge, dass - bei unterschiedlichsten Interessen nicht ungewoehnlich - der Betroffene auf seine Anmeldepapiere verweisen wird, das Amt auf sonstige angenommene oder reale Umstaende und am Ende wird ein Gericht entscheiden duerfen, welcher Behauptung nun Glauben geschenkt werden kann.
Man darf also gespannt sein.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Joenna25
Beitrag 22.12.2004, 21:52
Beitrag #266


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 1
Beigetreten: 22.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7391



Wer hat in einer fahrschule in Gleiwitz den führerschein gemacht??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Uwe K._*
Beitrag 22.12.2004, 21:54
Beitrag #267





Guests






Er vielleicht, oder er weiss es? unsure.gif
Zitat
Nachname: Wojtyla 
Vorname: Karol 
Alias: Papst Johannes Paul II. 
Geburtsdatum: 1920-05-18 
Geburtsort: Wadowice (Polen). 
Sternzeichen: Stier 21.04 - 21.05 
whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 23.12.2004, 08:04
Beitrag #268


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Joenna25 @ 22.12.2004, 21:52)
Wer hat in einer fahrschule in Gleiwitz den führerschein gemacht??

Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass Anschriften, Telefonnummern oder eMail-Adressen von dieser Fahrschule im offenen Forum nicht erwünscht sind und sofort gelöscht werden. dry.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michi1
Beitrag 23.12.2004, 19:47
Beitrag #269


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 02.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4688



hallo,suche seriöse fahrschule (STETTIN????)ohne vermittler in polen.bin bereits über ein viertel jahr in in polen gemeldet.bitte an meine EMAIL.frohes fest und gruß von MICHI1!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_peter_*
Beitrag 25.12.2004, 14:17
Beitrag #270





Guests






kann mir mal einer sagen,wie das mit den 185 tagen läuft.muss man vor der führescheinprüfung 185 tage in polen leben?oder erst danch oder insgesamt in einem kalenderjahr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michi1
Beitrag 25.12.2004, 20:42
Beitrag #271


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 02.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4688



hallo,das beste ist wohl,etwa zwei monate bereits in polen angemeldet zu sein.dann sieht es etwas freundlicher aus.den fs kannst du während der 185 tage machen,nicht davor und nicht danach.im kreis SORAU (heute za ranting.gif ry) läuft es aber mit der 3x90 tage anmeldung nicht.die fräuleins dort sind noch etwas hinter dem mond.spreche aus erfahrung!!!!gruß MICHI1!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_steffi_*
Beitrag 03.01.2005, 12:41
Beitrag #272





Guests






hallo,kann mir jemand sagen ob der polnische führerschein genauso aussieht wie der deutsche?bei meinem polnischen führerschein sind zwei bilder drauf,ist das normal?wäre froh wenn mir jemand helfen könnte,danke!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
knollo32
Beitrag 03.01.2005, 16:54
Beitrag #273


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 43
Beigetreten: 24.10.2004
Wohnort: Grimmen/ Szczecin
Mitglieds-Nr.: 6294



Ja ist alles normal mit den zwei Bildern. Da müssen auch noch Hologramme drauf sein dann ist er echt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Fabi_*
Beitrag 03.01.2005, 16:55
Beitrag #274





Guests






Zitat (knollo32 @ 03.01.2005, 16:54)
Ja ist alles normal mit den zwei Bildern. Da müssen auch noch Hologramme drauf sein dann ist er echt.

correct, der aus CZ sieht genauso aus.

Originaler geht es ja schon garnicht mehr, den Polizisten möchte ich mal sehen, der die Echtheit dieses Dokumentes anzweifeln möchte rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_steffi_*
Beitrag 03.01.2005, 19:40
Beitrag #275





Guests






ähm.....,ein hologramm?also unter dem zweiten bild,denke mal das dass eins ist,oder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.01.2005, 08:49
Beitrag #276


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Hologramme gibt es in mannigfaltiger Form:
-auf der Vorderseite
- vier bis fuenf Stempel in der Folie
- als Muster in den oberen zwei Dritteln
- im unteren Drittel als Bestandteil des grossen Fotos auf dem Papierteil, der erlaubten Klassen und als Glitzersternchen unten rechts unter dem kleinen Foto in der Folie.
- auf der Rueckseite
- 20 Nationalitaetszeichen
- als Muster auf der gesamten Rueckseite

Weitere Merkmale sind das "Wasserzeichen" in Papier und Folie (PL/CZ) und das Durchsichtregister oben rechts (jedenfalls in meiner PL-Karte).


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michael_mk
Beitrag 04.01.2005, 12:52
Beitrag #277


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 307
Beigetreten: 30.11.2004
Mitglieds-Nr.: 7031



hallo strichachtdoktor,sag mal darf man mit dem polenschein der klasseB keine mofa oder 50iger fahren?bei mir ist nur klasse B eingetragen,ist das normal?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas 214
Beitrag 04.01.2005, 14:22
Beitrag #278


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 307
Beigetreten: 01.09.2004
Wohnort: RV
Mitglieds-Nr.: 5316



Hallo zusammen

und ein extra Hallo an alle Ex - Stettiner

wavey.gif

war nun einige Zeit nicht mehr in dem Forum und möcht mal wieder kurz etwas sagen.

In Stettin und Possen gibt es im Moment ein wenig Verunsicherung da es so scheint als würden die Behörden wieder auf die 185 Tage Meldepflicht zurück greifen.
Dies seit dem 1. 11. 04. Diese Info habe ich letze Woche von drüben bekommen.

Wer kann darüber etwas mehr sagen???????

Das zweite wäre, ein Bekannter von mir hat FE in CZ gemacht (August 04).
Hat nun vom LA Ravensburg eine Aufforderung zur MPU bekommen, diese aber mit einem Wiederspruch (oder war es Einspruch??) wieder zurück gehen lassen.

Man(n) sieht, Sie geben nicht auf.

Gruß an Alle und weiter hin Gute Fahrt
Andy


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.01.2005, 14:27
Beitrag #279


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
In Stettin und Possen gibt es im Moment ein wenig Verunsicherung da es so scheint als würden die Behörden wieder auf die 185 Tage Meldepflicht zurück greifen.
Dies seit dem 1. 11. 04. Diese Info habe ich letze Woche von drüben bekommen.


Das war zu erwarten, auch wenn /8Doktor dies bis zuletzt bestritten hat.

Zitat
Das zweite wäre, ein Bekannter von mir hat FE in CZ gemacht (August 04).
Hat nun vom LA Ravensburg eine Aufforderung zur MPU bekommen, diese aber mit einem Wiederspruch (oder war es Einspruch??) wieder zurück gehen lassen


Dann wird als nächstes die Nutzungsuntersagung des CZ-Führerscheines kommen.



Wer behauptet jetzt immer noch ich wäre ein Traumtänzer und dies würde in Deutschland niemals kommen?? whistling.gif (@Andreas_214, dies ist jetzt nicht auf dich gemünzt).


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
monerle
Beitrag 04.01.2005, 14:51
Beitrag #280


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 132
Beigetreten: 26.12.2004
Wohnort: Grenzgebiet Bayern
Mitglieds-Nr.: 7429



Zitat
Das zweite wäre, ein Bekannter von mir hat FE in CZ gemacht (August 04).
Hat nun vom LA Ravensburg eine Aufforderung zur MPU bekommen, diese aber mit einem Wiederspruch (oder war es Einspruch??) wieder zurück gehen lassen.


Was heißt "zurück gehen lassen"?
Er hat Widerspruch eingelegt und hat Recht bekommen und muss demnach jetzt keine MPU machen?
Oder heißt das er hat Widerspruch eingelegt und die MPU einfach nicht gemacht und es ist noch unklar, welche Folgen dies hat?


--------------------
"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Fabi_*
Beitrag 04.01.2005, 14:52
Beitrag #281





Guests






Zitat (Andreas 214 @ 04.01.2005, 14:22)
Das zweite wäre, ein Bekannter von mir hat FE in CZ gemacht (August 04).
Hat nun vom LA Ravensburg eine Aufforderung zur MPU bekommen, diese aber mit einem Wiederspruch (oder war es Einspruch??) wieder zurück gehen lassen.

Darf man fragen warum, bzw. etwas über die Hintergründe wissen?

Ich meine so von alleine kommt da ja keiner drauf, das er einen CZ-Führerschein hat. Ist er vorher in eine Kontrolle geraten, oder was ist passiert?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas 214
Beitrag 04.01.2005, 15:08
Beitrag #282


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 307
Beigetreten: 01.09.2004
Wohnort: RV
Mitglieds-Nr.: 5316



Hi

muss ich nachfragen da ich diese Info nur kurz zw. Tür und Angel bekommen habe.
Meld mich aber wieder


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.01.2005, 15:12
Beitrag #283


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (monerle @ 04.01.2005, 14:51)
Was heißt "zurück gehen lassen"?
Er hat Widerspruch eingelegt und hat Recht bekommen und muss demnach jetzt keine MPU machen?
Oder heißt das er hat Widerspruch eingelegt und die MPU einfach nicht gemacht und es ist noch unklar, welche Folgen dies hat?

Vermutlich hat er sich geweigert die MPU zu absolvieren, d. h. er hat die Aufforderung zurückgewiesen. Die daraus resultierenden Folgen dürfte dann wohl klar sein.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Fabi_*
Beitrag 04.01.2005, 15:17
Beitrag #284





Guests






Zitat (Andreas @ 04.01.2005, 15:12)
Die daraus resultierenden Folgen dürfte dann wohl klar sein.

RA Säftel sieht es komischerweise nicht so ganz klar.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.01.2005, 15:23
Beitrag #285


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Fabi @ 04.01.2005, 15:17)
RA Säftel sieht es komischerweise nicht so ganz klar.

RA Hettenbach sieht das komischerweise aber ganz klar. tongue.gif

Außerdem wird das dem Bekannten von Andreas_214 auch nichts nutzen, wenn er in den nächsten Wochen seine Nutzungsuntersagung mit sofortiger Vollziehung zugestellt bekommt. rolleyes.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Fabi_*
Beitrag 04.01.2005, 15:31
Beitrag #286





Guests






Zitat (Andreas @ 04.01.2005, 15:23)
Zitat (Fabi @ 04.01.2005, 15:17)
RA Säftel sieht es komischerweise nicht so ganz klar.

RA Hettenbach sieht das komischerweise aber ganz klar. tongue.gif

Außerdem wird das dem Bekannten von Andreas_214 auch nichts nutzen, wenn er in den nächsten Wochen seine Nutzungsuntersagung mit sofortiger Vollziehung zugestellt bekommt. rolleyes.gif

Wer ist Hettenbach, kenne ich nicht wink.gif

Gegen die Nutzungsuntersagung kann er ja Einspruch beim Verwaltungsgericht einlegen, correct?


RA Säftel würde sich bestimmt freuen ein solches Mandat übernehmen zu dürfen.


Wovon hängt es denn ab, gesetzt den Fall man zieht das Verfahren durch alle Instanzen durch, ob man bis zur höchst richterlichen Entscheidungsfindung weiter fahren darf oder nicht?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.01.2005, 15:43
Beitrag #287


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat
Wer ist Hettenbach, kenne ich nicht


Den solltest du aber kennen. Er ist ein Anwalt mit einem sehr guten Ruf auf dem Gebiet des Führerscheinrechtes/Verwaltungsrechtes und hat vom FS-Recht sicher mehr Ahnung als ein gewisser andere RA.... tongue.gif

klick

Zitat
Wovon hängt es denn ab, gesetzt den Fall man zieht das Verfahren durch alle Instanzen durch, ob man bis zur höchst richterlichen Entscheidungsfindung weiter fahren darf oder nicht?


Wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde und das VG diese Anordnung nicht aufhebt, kann man davon ausgehen, dass man auf jeden Fall die nächsten 1 - 2 Jahre keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 04.01.2005, 15:59
Beitrag #288





Guests






Zitat (Andreas @ 04.01.2005, 15:43)
Wenn die sofortige Vollziehung angeordnet wurde und das VG diese Anordnung nicht aufhebt, kann man davon ausgehen, dass man auf jeden Fall die nächsten 1 - 2 Jahre keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen darf.

Was sind schon 1-2 Jahre gegen 15 Jahre, falls das VG nicht aufheben sollte, wovon ich allerdings auch ausgehen würde, da muss ich Dir leider zustimmen.



Da kommt mir allerdings noch ein ganz anderer Grdanke über den ich mir so noch gar keine Gedanken gemacht habe.



Verjährungszeit für MPU 15 Jahre in d. Regel. Wie verhält es sich denn nun?

Beginnt durch das nicht nachkommen der MPU Anordnung die Zeit von vorne?

Oder falls keine MPU Anordnung, hat ein EU-Führerschein Auswirkungen auf die Verjährungszeit der MPU?

Ist das verständlich was ich meine?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Fabi
Beitrag 04.01.2005, 16:09
Beitrag #289


Neuling
**

Gruppe: Banned
Beiträge: 36
Beigetreten: 04.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7568



Schon wieder vergessen Andreas cool.gif

Habe mich jetzt registriert, gut gemacht wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.01.2005, 19:31
Beitrag #290


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Zitat

In Stettin und Possen gibt es im Moment ein wenig Verunsicherung da es so scheint als würden die Behörden wieder auf die 185 Tage Meldepflicht zurück greifen.
Dies seit dem 1. 11. 04. Diese Info habe ich letze Woche von drüben bekommen.


Das war zu erwarten, auch wenn /8Doktor dies bis zuletzt bestritten hat.


Nach einer 5 Minuten alten Info gibt es in Polen die 185-Tage-Regelung generell noch nicht. Sie ist aber im Gespraech - klar, die Deutschen schicken jede Woche mal jemanden rüber, der denen hier auf den Zahn klopft ... dry.gif
Und es ist selbstverstaendlich zu erwarten, dass sie bald umgesetzt wird. Vor einem halben Jahr war der 1.1.05 als Stichtag schon genannt worden und der war ja gerade - eine Verzoegerung von ein paar Tagen ist in Laendern wie PL oder CZ normal.

In der Praxis bedeutet das nur, dass man mehr Vorlaufzeit braucht, naemlich die sechs Monate, und dann einen neuen EU-FS erhalten wird. Aber es ist keine Rede davon, dass es in Zukunft nicht mehr gehen soll - das Problem bleibt uns also erhalten ... wink.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 05.01.2005, 03:12
Beitrag #291


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Ganz offensichtlich hat sich der Herr Hettenbach gewaltig den Kopf über das Urteil und seine möglichen Folgen zerbrochen.
Wie auch immer,was ich bisher mitbekommen habe hat das LA RV eine hohe Erfolgsquote beim Verwaltungsgericht in Sigmaringen.Das dürfte dafür sprechen das sie ihre Sache doch gewissenhaft machen.Es ist nur mal wieder traurig das die Gerichte die Suppe auslöffeln müssen die ihnen von der Politik eingebrockt wird.
Aufpassen wer in RV probleme mit Alk hat,die fahren da eine relativ harte Schiene mit den ertappten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.01.2005, 10:24
Beitrag #292





Guests






Das ist halt typisch für die blöden Bayern.
Die vom LRA RV machen das bestimmt nicht
besonders gut sondern "die eine Krähe..."
Ich glaube auch das die ganzen MPU Liebhaber
alle aus Bayern kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 05.01.2005, 10:41
Beitrag #293


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



1. Der Sinngehalt deines Postings tendiert gegen "0"

2. Ravensburg liegt in Baden-Württemberg. whistling.gif rofl1.gif

Wenn du sonst nichts zur Diskussion beitragen kannst, dann laß es lieber zukünftig sein.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
knollo32
Beitrag 06.01.2005, 18:15
Beitrag #294


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 43
Beigetreten: 24.10.2004
Wohnort: Grimmen/ Szczecin
Mitglieds-Nr.: 6294



185 Tage Reglung hin oder her egal
ab 15.01.2005 muss den Unterlagen die für Prüfung benötigt werden und somit für die Ausgabe des Führerscheines nötig sind, in ganz Polen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung(karta pobytu) bei Ausländern beigelegt werden. Anordnung vom Verkehrsministerium.
Die Aufenthaltsgenehmigung bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen somit wird der Erwerb des Führerscheines etwas erschwert. Wenn man diese Aufenthaltsgenehmigung allerdings bekommt dürfte sich die Diskussion um die 185 Tage allerdings erledigt haben. Die erste Aufenthaltsgenehmigung kann man entweder für ein halbes oder für ein Jahr bekommen danach kann man sie auf 5 Jahre verlängern.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_rulez_*
Beitrag 06.01.2005, 19:18
Beitrag #295





Guests






Herr Hettenbach verbreitet meiner Ansicht nach auch nur wilde Spekulationen. Da gebe ich nichts drauf. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe W
Beitrag 07.01.2005, 00:13
Beitrag #296


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Ich versteh ehrlich gesagt die Diskussion über die Kompetenz bestimmter Anwälte nicht:

Nach meinen Erfahrungen lassen sich Verwaltungsrichter von der Elequenz von Anwälten kaum beeindrucken.
Sie waren eine gleichmäßige Distanz zu Behörden wie zu Anwälten und entscheiden so, wie es ihrer Auffassung von der Rechtslage entspricht, wobei sie in Abwägungsfällen das öffentliche Interesse an einem belastenden Verwaltungsakt gegen das persönliche Interesse des Betroffenen abwägen.

Es kommt öfter vor, dass die Verwaltungsrichter bei der Entscheidung Argumente benutzen, die vorher von keiner Seite vorgebracht wurden.
Haupt- und ehrenamtliche Verwaltungsrichter dienen jedenfalls nicht dem Geltungsbedürfnis von eitlen oder machtgeilen Beamten oder Anwälten, sondern ausschließlich der Umsetzung des Rechts in der Verwaltung.

Eine hohe Erfolgsquote spricht nicht für besonders gute Argumente vor Gericht, sondern dafür, dass man sich wegen hoffnungsloser Fälle nicht auf juristische Auseinandersetzungen einlässt.
Bei "offenen Rechtsfragen" wie im vorliegenden Fall sollte dagegen eine juristische Auseinandersetzung im Interesse der Fortbildung des Rechts nicht gescheut werden.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 07.01.2005, 02:10
Beitrag #297


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Im Gegensatz zum "Normalbürger" wissen die Behörden vermutlich besser ob sich der Gang vor das Verwaltungsgericht lohnt oder nicht.Wenn dann die Erfolgsquote der Behörden hoch ist spricht das doch dafür das sie sich mit ihren Entscheidungen im Rahmen der gültigen Rechtsprechung bewegen.Auch wenn es die Anwälte der Gegner oft anders sehen, think.gif da habe ich oft den Eindruck das sie ihrem Klienten genau sagen was der hören will obwohl sie wissen das der bei einem Prozess chancenlos ist.Was irgendwie verständlich ist,die wollen ja auch leben.
Bei uns in der Kreisstadt hat es mehr als 60 Anwälte,ihre "Hiwis" nicht mal mitgerechnet.Das ist ja bei rund 30000Einwohnern nicht gerade wenig.Da wird dann eben auch mal ein chancenloser zum prozessieren überredet,zahlt ja die Rechtschutzversicherung. whistling.gif Ok,ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht immer,schliesslich ist Justizia blind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 07.01.2005, 02:20
Beitrag #298


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Da wird dann eben auch mal ein Chancenloser zum Prozessieren überredet, zahlt ja die Rechtschutzversicherung.


Tut sie ueblicherweise nicht, wenn es keine Chance auf Gewinn des Prozesses gibt.
RSVen sind ja auch nicht bloed ...

Aber geh` mal mit einer Sache zu 60 Anwaelten - Du wirst Dich wundern, wieviele Meinungen Du dazu dann hoerst. (Und wieviel Geld Du laesst ...)

Und so ist es eben auch bei den anwaltlichen Stellungnahmen zum FE-Recht ... huh.gif

Hat ja auch keiner behauptet, dass es einfach ist, die serioesen Meinungen von den Windbeuteln zu unterscheiden. whistling.gif


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michi1
Beitrag 07.01.2005, 09:04
Beitrag #299


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 30
Beigetreten: 02.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4688



Zitat (knollo32 @ 06.01.2005, 18:15)
185 Tage Reglung hin oder her egal
ab 15.01.2005 muss den Unterlagen die für Prüfung benötigt werden und somit für die Ausgabe des Führerscheines nötig sind, in ganz Polen eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung(karta pobytu) bei Ausländern beigelegt werden. Anordnung vom Verkehrsministerium.
Die Aufenthaltsgenehmigung bekommt man nur unter bestimmten Voraussetzungen somit wird der Erwerb des Führerscheines etwas erschwert. Wenn man diese Aufenthaltsgenehmigung allerdings bekommt dürfte sich die Diskussion um die 185 Tage allerdings erledigt haben. Die erste Aufenthaltsgenehmigung kann man entweder für ein halbes oder für ein Jahr bekommen danach kann man sie auf 5 Jahre verlängern.

hallo,ist ja gut und schön.allerdings ist POLEN seit dem 1.mai 04 mitglied der EU und ob man in HOLLAND oder BELGIEN oder sonstwo in der "alten" EU eine aufenthaltsgenemigung "karta pobytu" braucht(e)....????jeder bürger der eu kann doch seinen wohnsitz frei wählen und gestalten und das dürfte doch auch für POLEN ab dem 1.5.2004 gelten!!!!da halte ich diese äußerung wohl für richtig allerdings für etwas veraltet.dies war vor dem 1.5.04 so.gruß MICHI1!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 07.01.2005, 09:28
Beitrag #300


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (michi1 @ 07.01.2005, 09:04)
jeder bürger der eu kann doch seinen wohnsitz frei wählen und gestalten und das dürfte doch auch für POLEN ab dem 1.5.2004 gelten!!!!

Das stimmt schon, allerdings benötigen auch EU-Bürger bei der Wohnsitznahme in einem anderen EU-Land eine Aufenthaltserlaubnis.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post

7 Seiten V  « < 4 5 6 7 >
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:00