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> Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2
knollo32
Beitrag 07.01.2005, 12:38
Beitrag #301


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Ob das nun veraltet ist oder nicht die Änderung wurde vom polnischen Verkehrsministerium herausgegeben und ein Kopie der Aufenthaltsgenehmigung ist den Prüfungsunterlagen beizulegen und fertig. Man kann jetzt diskutieren und auf den FS verzichten oder die Aufenthaltsgenehmigung beibringen. Ist genau wie mit der Diskussion um die 185 Tage. Sabbeln und sein lassen oder einfach machen.
Auf den Anträgen wird auch zwischen EU- Bürgern und nicht EU- Bürgern unterschieden.
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strichachtdoktor
Beitrag 07.01.2005, 13:19
Beitrag #302


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OK, Aufenthaltsgenehmigung - das habe ich verstanden wink.gif .
Nun kann man die 185 Tage ja auch zusammenbekommen, ohne dass man an einem Stueck mit einer Aufenthaltsgenehmigung im Land ist - z.B. mit einer Touristen-Anmeldung, 3 x 30 Tage zum Beispiel.
Reichen dann die normalen Anmeldebelege ?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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strichachtdoktor
Beitrag 07.01.2005, 13:37
Beitrag #303


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Zitat
3 x 30 Tage

Soll natuerlich heissen: 3 x 90 Tage
blushing.gif


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knollo32
Beitrag 07.01.2005, 13:52
Beitrag #304


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Die Touristenanmeldung(pobytu czasowego) darf eigentlich nur einmal innerhalb eines Jahres ausgestellt werden bzw. nicht ohne Pause verlängert werden. Rechtlich korrekt ist es eigentlich dass wenn ich führ die Erledigung bestimmter Sachen(Arbeit, Studium, etc.) einen längeren Aufenthalt als 90 Tage benötige muss ich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Zwei ohne Unterbrechung eingereichte Touristenanmeldungen gehen eigentlich nicht.
Fakt ist einfach das die Behörden zu den Prüfungsunterlagen nur eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung akzeptieren und nix anderes. Keine Aufenthaltsgenehmigung kein Führerschein!!
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knollo32
Beitrag 07.01.2005, 15:22
Beitrag #305


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Das ganze gilt natürlich nur für Leute die nach dem 15.01.2005 einen FS neu erwerben wollen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.01.2005, 16:55
Beitrag #306





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Hier ein paar zitate, wenn man nicht mit einem ausländischen FS in deutschland nicht fahren darf weil man keine positive MPU hat, dann aber bitte für alle


Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.



Deutsche Behörden sind machtlos

Deutsche Behörden machtlos

Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU-Führerschein nicht mehr einziehen. So steht es in einem Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. In Düsseldorf hofft man jetzt darauf, dass die ausländischen Behörden helfen. Denn nur die ausländische, beispielsweise die niederländische, Führerscheinstelle kann per Verwaltungsverfahren einen in Holland gemachten EU-Führerschein entziehen. Zum Beispiel, wenn die 185-Tage-Regelung, die sich auf alle EU-Staaten bezieht, offensichtlich nicht eingehalten worden ist oder die in Deutschland verhängte Führerscheinsperre noch nicht abgelaufen war. Doch das ist nur ein kleiner Hoffnungsschimmer, gibt man im Düsseldorfer Verkehrsministerium zu. Wegen der Nähe zu den Niederlanden rechnen die nordrhein-westfälischen Verkehrspolitiker jetzt mit einem Führerschein-Tourismus ins Nachbarland.



Ulrich Kadelka aus Essen fährt seit mehr als vier Jahren mit einem niederländischen Führerschein. Nach einer Alkoholfahrt 1997 war ihm sein deutscher Führerschein entzogen worden. Kadelka wurde die Fahrerlaubnis für acht Monate entzogen - mit der Auflage, dass er nach Ablauf der so genannten Sperrfrist zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) muss, wenn er jemals seinen Führerschein wieder bekommen will. "Bei der MPU bin ich durchgefallen, da ließ sich halt nichts dran ändern", sagt Ulrich Kadelka, "und deshalb habe ich den Weg in die Niederlande gewählt, um dort einen Führerschein gänzlich neu zu erwerben".
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Andreas
Beitrag 07.01.2005, 17:01
Beitrag #307


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Was glaubst du, über was wir hier seit Monaten diskutieren?? think.gif

Du kannst die gesamte Diskussion in den 3 gepinnten EuGH-Threads nachlesen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 07.01.2005, 17:10
Beitrag #308





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Hallo

Also ist es möglich einen FS im ausland zu machen wenn die gerichtliche sperre um ist .

Oder nicht ?
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michael_mk
Beitrag 07.01.2005, 17:15
Beitrag #309


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Zitat (Guest @ 07.01.2005, 17:10)
Hallo

Also ist es möglich einen FS im ausland zu machen wenn die gerichtliche sperre um ist .

Oder nicht ?

heftig,was denkst du worüber wir hier alle diskutieren,lese dir die THREADS zum thema EUGH-Urteil erstmal durch!leute gibts*kopfschüttel*
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Andreas
Beitrag 07.01.2005, 17:15
Beitrag #310


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Wie wäre es, wenn du meinem Hinweis folgst? So einfach mit "Ja oder Nein" ist diese Frage nicht zu beantworten.

Hier noch eine Kurzzusammenfassung:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)


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Gast_Guest_*
Beitrag 07.01.2005, 17:29
Beitrag #311





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Ja ist auch alles schön und gut, aber dann könter der Herr den Dr.Werner Säftel vertreten hat ja auch nicht mehr fahren !

Da blickt doch kein mensch mehr durch
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Gast_Grast!_*
Beitrag 09.01.2005, 15:27
Beitrag #312





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moin, moin,

und was sind da jetzt die standardvoraussetzungen für eine aufenthaltsgenehmigung?
wenn ich angenommen als student in polen mich anmelde, aber gar nicht in polen studiere sondern hier? wer will denn bitte überprüfen, ob ich hier noch gemeldet bin. wenn ich zum amt gehe und sage ich wohne nicht mehr in d, weiß noch lange nicht das bafög-amt oder auch arbeitsamt (bei arbeitslosen) bescheid. und informationsaustausch ist doch rechtlich untersagt, zumindest war das so. schließlich konnten die vom a-amt ja keine infos einholen bzw. durften diese nicht verwerten, wenn jemand angab, kein auto zu haben obwohl er eins hatte. aber zurück, wer überprüft denn bitte innerhalb eines halben jahres, ob ich immer noch in der schrebergasse 76 wohne? keiner. und soweit sind die behörden ja wohl nicht vernetzt, das in amt z die grüne lampe blinkt so lange ich in amt x noch angemeldet bin und wenn nicht dann geht bei z die rote an. hmmmm... ich seh hier echt nicht mehr durch. ich kann mich doch theoretisch in jedem eu-land mit wohnsitz anmelden. dann hab ich 12+x wohnsitze und wer will das überprüfen? fragen die polen in d nach, ob ich hier noch gemeldet bin oder nicht? das wäre ein riesiger aufwand, für jeden eu-bürger, der in polen seine fe machen will nachzufragen.
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strichachtdoktor
Beitrag 09.01.2005, 17:23
Beitrag #313


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Es waere mit Sicherheit ein grosser Aufwand, staatlicherseits fuer eine lueckenlose Kontrolle der Wohnsitze aller Autofahrer zu sorgen - aber darum geht es ja auch nicht.

Es geht nicht um alle, sondern nur um ein paar hundert, bei denen man misstrauisch geworden ist. Verteilt auf zig Strassenverkehrsaemter und Staatsanwaltschaften ist das dann schon nicht mehr so wild.

Zum Beispiel, weil sie in Polen gemeldet waren, aber ein deutscher Studentenausweis aus der Hose guckt. Wird beim Beruf Student angegeben und dann ganz beilaeufig gefragt, was studieren sie denn, dann wird schon auffallen, das "BWL" kommt und nicht irgendwas auf Polnisch, Tschechisch oder Niederlaendisch ...

Vielleicht kontrolliert es gar kein Amt, sondern ein Staatsanwalt, der zunaechst wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" ermittelt, dann auf einen "rechtmaessig" erteilten Fuehrerschein aus dem EU-Ausland stoesst und der daraufhin die Polizei um begleitende Ermittlungen des Wohn- und Aufenthaltortes bittet. Soll schon vorgekommen sein, dass die Exekutive mal ein bisschen in der Nachbarschaft gefragt hat ... Schliesslich will man Dir dann ja was nachweisen - wie z.B. falsche Angaben im Ausland und/oder in Deutschland. Egal, was man Ungeschicktes findet - es wird dann einen Anfangsverdacht erhaerten.

Und das waere nicht gut ...

Bei Aemtern dann an Informationen zu kommen, wie ALG, Sozi, Bafoeg, Finanzamt usw. ist eine der leichtesten Uebungen von Leuten, die Dir eine Straftat óder eine (n.m.E. recht schwere) Owi nachweisen wollen. Sich nicht anzumelden, ist nicht erlaubt (-->Meldegesetz), ALG zu kassieren und nicht in D zu leben ist nicht erlaubt (steht in jedem Merkblatt ueber die Rechte und Pflichten von Arbeitslosen), Sozialhilfe im Ausland kassieren ist nur in Ausnahmefaellen und bei vorheriger Absprache gestattet usw. Bafoeg fuer einen Studienplatz in D zu kassieren, waerend man in PL, CZ oder NL wohnt ist natuerlich auch nicht drin. Hat man sowas entdeckt, ist der Nachweis, dass gegen die 185-Tage-Rili verstossen wurde, ein Klacks. Und andererseits, wenn das mit dem Auslandsaufenthalt stimmt, hast Du Dich woanders strafbar gemacht.

Wenn man dann auch noch falsche oder widerspruechliche Angaben im laufenden Verfahren gemacht hat - was meinst Du, was dann mit Deinem EU-Schein passiert ???


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Gast_Grast!_*
Beitrag 09.01.2005, 18:23
Beitrag #314





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nun gut,

dann sollten wir uns einen anderen weg einfallen lassen. wie wäre es denn, wenn man eine verfassungsklage gegen die mpu erwirkt? schließlich gibt es sie in der art und weise in keinem anderen eu-land. selbst bei den letten, die ja anscheinend eine menge mehr trinken und bei denen die zahl der alkoholisierten fahrer deutlich höher liegen dürfte, gibts im härtefall drei jahre fahrverbot und das wars! und das argument, dass die psychoonkels und -tanten dann arbeitslos sind, na und 4,4x mio. andere mehr oder minder arbeitswillige sind das in deutschland auch. nach offiziellen zahlen.
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strichachtdoktor
Beitrag 09.01.2005, 21:19
Beitrag #315


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Was willst Du mit einer Klage erreichen ? Dass sich die Leute, die sich damit befassen gar totlachen und sich das System sozusagen "von innen reinigt" ? Im uebrigen gibt es Laender mit MPU in Europa ausser Deutschland. Vielleicht nicht so streng wie bei uns, und selbstverstaendlich von den Deutschen nicht anerkannt, aber sie sind da. Oesterreich, (Schweiz), Spanien fuehrt es gerade ein, Polen (fuer die ganz harten, nach dem 3. Entzug).

Ausserdem bleibt es Dir ungenommen, zu sparen, Dein Studium zu unterbrechen und fuer sechs Monate und ein paar Tage ins Land Deiner Fuehrerscheintraeume zu ziehen. Verzichte auf staatliche Hilfe und hilf Dir selbst ... Naja, so oder so aehnlich.

Es ist ja nicht unmoeglich geworden, einen Fuehrerschein in Polen zu machen. Besorg´Dir bei einer Botschaft eine Aufenthaltsgenehmigung, melde Dich an und gut ist. Der Nachweis einer Meldeadresse muss bei der Aufenthaltsgenehmigung nicht erfolgen - die Meldeadresse kann nachgereicht werden, bei der Anmeldung. Da werden dann auch die notariellen Papiere des Vermieters geprueft. Also eigentlich alles beim alten, Du brauchst nur ein Papier mehr. Wenn der Vermieter eh klar ist, dann ist es egal, ob er einmal oder zweimal behoerdlicherseits notiert ist - oder ?!

Zitat
und was sind da jetzt die standardvoraussetzungen für eine aufenthaltsgenehmigung?

Man braucht: - einen Grund, der nicht im Fuehrerschein liegen sollte; z.B. einen Sprachkurs, ein Auslandssemester (DAAD)-Abmeldung in Deutschland nicht vergessen!, Anbahnung von Geschaeftsbeziehungen, Freundin etc.
- eine Wohnung. Aber das war vorher ja auch so ...
- den Nachweis, dass man ohne staatliche Hilfe des Gastlandes gut ueber die Runden kommt; z.B. die Unterhaltserklaerung der Ehefrau, Lohn des Arbeitgebers bei geschaeftlichen Aufenthalten
- ein polizeiliches Fuehrungszeugnis (sagt jedenfalls die PL-Botschaftsseite ...)

So das Uebliche eben.


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Gast_Mario18_*
Beitrag 13.01.2005, 14:27
Beitrag #316





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So Leute ..hallo erstmal!

Ich hab hier eure Diskussion jetzt bisschen durchgelesen...finde es sehr interessant und wollte fragen wegen meiner situation...also:

ICh bin gebürtiger Pole..bin 89' hier rüber nach Deutschland habe noch die polnische staatsangehörigkeit(aber keinen polnischen ausweis)..ich bin 86 geboren d.h heißt ich habe 3 jahre lang dort gelebt!(gilt die damalige aufenthaltzeit für die 185 tage reglung?)
Ich möchte jetzt den Führerschein in Polen machen weil ich hier in D den MPU machen müsste!
So ich hab jetzt nen Bekannten von meinem Vater in Polen der besitzt ne eigene Fahrschule und der hat mir gesagt ich kann ohne proble bei ihm den führerschein machen für 300€ und ich brauch ja keinen dolmetscher oder sonst was weil ich polnisch kann und die prüfung auf polnisch machen werde!

Wie ist das denn nun mit den 185 Tagen?? Als Pole hab ich ja dort mal gelebt? Gilt das für die Regelung?? Und wenn nicht reicht es aus wenn ich mich jetzt bei meinem Onkel in Polen Anmelde (wär allerdings erst anfaang MÄrz möglich) dann um Pfingsten rum meine Prüfung mach und mich dann September wieder abmelde? oder muss ich erst 185 Tage dort angemeldet sein dann erst FS machen??
Mir ist klar dass ich die 185 nich mal bräuchte weil er hier eh angenommen werden muss...allerdings wär man dann ja in der zukunft auf der sicheren seite?!?

Hoffe ihr könnt mir das beantworten!

Danke schon mal

MFG

Mario
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RA XDiver
Beitrag 13.01.2005, 14:32
Beitrag #317


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Die ersten drei Lebensjahre in PL sind für das Wohnortsprinzip unerheblich. Für den ordnungsgemäßen Erwerb einer FE musst Du zum Zeitpunkt des Erwerbs die 185 Tage in PL verbringen.

Grundsätzlich würde die von Dir angedachte Variante funktionieren. Evtl. droht Dir, wenn Du Pech hast, in D eine nachträgliche MPU bzw. das Verbot, hier ein Fahrzeug zu führen, wenn Du sie nicht beibringst.

Das hat jedoch nichts mit den 185 Tagen zu tun.


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.01.2005, 15:05
Beitrag #318





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Zitat (XDiver @ 13.01.2005, 14:32)
Grundsätzlich würde die von Dir angedachte Variante funktionieren. Evtl. droht Dir, wenn Du Pech hast, in D eine nachträgliche MPU bzw. das Verbot, hier ein Fahrzeug zu führen, wenn Du sie nicht beibringst.

Ja das ist klar...aber das ist eh das was ihr hier schon die ganze zeit diskutiert oder?? also das droht ja jedem der den FS in Polen macht und keine 185 tage dort gelebt hat!
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RA XDiver
Beitrag 13.01.2005, 15:09
Beitrag #319


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Zitat
Ja das ist klar...aber das ist eh das was ihr hier schon die ganze zeit diskutiert oder??


Exakt.....

Zitat
also das droht ja jedem der den FS in Polen macht und keine 185 tage dort gelebt hat!


Nein. Nach einer Ansicht nur denen, die bereits in D eine MPU zu absolvieren haben. Eine generelle MPU-Pflicht für jeden EU-FE-Inhaber aus D nimmt hier keiner an.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.01.2005, 15:20
Beitrag #320


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Zitat
Eine generelle MPU-Pflicht für jeden EU-FE-Inhaber aus D nimmt hier keiner an.

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Gast_Mario18_*
Beitrag 13.01.2005, 15:52
Beitrag #321





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Zitat (strichachtdoktor @ 13.01.2005, 15:20)
Zitat
Eine generelle MPU-Pflicht für jeden EU-FE-Inhaber aus D nimmt hier keiner an.

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

@strichachtdoktor

Was sagst du zu meinem Beitrag oben über die Situation? Du bist ja der anderen Ansicht so wie ich das mitbekommen hab aus diesem Thread!

DAnke fürs Antworten!

byeee
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RA XDiver
Beitrag 13.01.2005, 15:55
Beitrag #322


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@ /8:

Zeig mir den, der eine MPU-Pflicht für jeden fordert, der eine EU-FE erwirbt. Solch eine Ansicht hat hier bislang keiner geäussert.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.01.2005, 16:10
Beitrag #323


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Zitat (strichachtdoktor @ 13.01.2005, 15:20)
Zitat
Eine generelle MPU-Pflicht für jeden EU-FE-Inhaber aus D nimmt hier keiner an.

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Zitat
Zitat
Eine generelle MPU-Pflicht für jeden EU-FE-Inhaber aus D nimmt hier keiner an.

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


Zitat
Solch eine Ansicht hat hier bislang keiner geäussert.


Ja, das ist auch gut so ! Hab´ich auch nicht gesagt, dass sich jemand so geaeussert haette ...

Kommentar oben war nur ein spontanes Ablachen ueber diese insgesamt recht
abstruse Idee, zumal ich einigen Ultra-Hardlinern durchaus zutrauen wuerde, insgeheim Menschen, die "nur"eine EU-FE haben direkt in die Warteschleifenanlage MPU-System zu schicken ... ranting.gif

Sorry fuer das kleine Missverstaendnis.


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RA XDiver
Beitrag 13.01.2005, 16:12
Beitrag #324


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Zitat
Sorry fuer das kleine Missverstaendnis.


Kein Problem. Unter vernünftigen Menschen sollte sowas schnell auszuräumen sein q.e.d. . wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 14.01.2005, 01:45
Beitrag #325


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Es wird ja immer gesagt, es gaebe keine Neuigkeiten ... tongue.gif

Gast Andreas hat am 13.01.05 um 15:35Uhr das Folgende aus Stettin berichtet:
Zitat
Auch die Behörden in Stettin haben jetzt reagiert. Aber nicht durch die Übernahme der 185-Tage-Regelung, sondern durch ein eigenes Konstrukt: wer künftig seinen Führerschein in Stettin machen will, muss aufs dortige Bürgeramt und eine „Europäische Bürgerkarte“ beantragen. Hierfür reicht die Vorlage des Ausweises. Mit Datum der Antragsstellung kann man sich dann in Stettin anmelden. Um anschließend zur Führerscheinprüfung zugelassen zu werden, braucht man diese Karte. Bis die Karte ausgestellt ist, können allerdings bis zu 4 Wochen vergehen.

Ich finde das schon einigermassen spannend, wie die Stettiner so Europa interpretieren - und ganz offensichtlich sind sie auch einigermassen konsequent dabei, denn der Leiter der Stettiner FEB hat ja schon vor einem halben Jahr erklaert, er saehe keinen Grund, sich an die 185-Tage-Regelung halten zu muessen; die sei eh von der Gegenwart ueberholt.

Also fuer Stettin keine einfache Anmeldung, keine komplizierte Aufenthaltserlaubnis - nein, eine "europaeische Buergerkarte" - mal etwas ganz Neues. Soll noch einer sagen, die europaeischen "Verwaltungshengste und Amtsschimmel" (sorry @ all & "PL") seien nicht kreativ ... cool.gif


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michi1
Beitrag 14.01.2005, 09:43
Beitrag #326


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.01.2005, 01:45)
Ich finde das schon einigermassen spannend, wie die Stettiner so Europa interpretieren - und ganz offensichtlich sind sie auch einigermassen konsequent dabei, denn der Leiter der Stettiner FEB hat ja schon vor einem halben Jahr erklaert, er saehe keinen Grund, sich an die 185-Tage-Regelung halten zu muessen; die sei eh von der Gegenwart ueberholt.

Also fuer Stettin keine einfache Anmeldung, keine komplizierte Aufenthaltserlaubnis

also alles auf in den freisstaat STET think.gif TIN.ich sagte doch schon in polen ticken die uhren noch etwas anders.da gibt es von wojewodschaft zu wojewodschaft (sowas wie bezirk)gewaltige unterschiede.
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Andreas 214
Beitrag 14.01.2005, 13:02
Beitrag #327


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Hi

Gestern Mittag in Zoll / Polizeikontrolle gefahren.
Herz hat am Hals geklopft.
wo her, wo hin; was geladen; FS + Fahrzeugpapiere,

raus gegeben, gestutzt,

police.gif zum Auto und glaub irgend etwas wo rein getippselt, ca. 3 Min. wieder da gewesen, freundlich gelächelt (glaub ich mal) und Gute weiter Fahrt.
Hände an der Hose abgewischt und weiter gefahren.

Geht also doch.

Gruß an alles EX - Stettiner vom August (speziell @ Joe)

Andy


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
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knollo32
Beitrag 14.01.2005, 14:17
Beitrag #328


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Zitat
Auch die Behörden in Stettin haben jetzt reagiert. Aber nicht durch die Übernahme der 185-Tage-Regelung, sondern durch ein eigenes Konstrukt: wer künftig seinen Führerschein in Stettin machen will, muss aufs dortige Bürgeramt und eine
„Europäische Bürgerkarte“ beantragen.

Das mit der "Bürgerkarte" ist völliger Quatsch ich hab eben angerufen es wird nach wie vor eine Aufenthaltsgenehmigung verlangt.
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Uwe
Beitrag 17.01.2005, 12:12
Beitrag #329


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Hier gehts weiter.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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