Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2 |
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Der ultimative "Polen"-Thread, Teil 2 |
Gast_gastlicher_* |
03.11.2004, 17:19
Beitrag
#51
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ich blick nich mehr durch.
1. was für einen firlefanz meint andreas? das mit zeitung usw. hab ich schon verstanden, aber warum sollten die polen den führerschein widerrufen? 2. die 185-tage-regelung ist nur einmalig anzuwenden, oder jedes jahr aufs neue??? hilfe!!!!!!!!!!!!!!!! |
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03.11.2004, 20:08
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat aber warum sollten die polen den führerschein widerrufen? Wenn er z. B. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erworben wurde. Zitat die 185-tage-regelung ist nur einmalig anzuwenden, oder jedes jahr aufs neue??? Diese Regelung bedeutet, dass du dich zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbes mind. 185 Tage in dem jeweiligen Land aufgehalten haben mußt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_gastlicher_* |
03.11.2004, 22:17
Beitrag
#53
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aha, und was fällt da unter vorspiegelung? also wenn derjenige zu dem zeitpunkt dort gemeldet war und die zum jetzigen zeitpunkt die regelung mit den 185 tagen nicht umsetzen, dann können sie ihm doch hintenrum nicht wieder absprechen. gesetzesänderungen sind doch nicht rückwirkend durchsetzbar (ausnahme vielleicht beim steuerrecht).
aber was ich eigentlich nicht verstanden habe, warum sollten die polen ihm ein schreiben schicken wollen? aufgrund welcher tatsache? er ist doch offiziell wieder abgemeldet. dann vielleicht erst nach den 185 tagen. aber keine wohnhaft in polen, also auch keine zuständigkeit der polnischen behörden. oder verstehe ich da was nicht - okay, das ist offensichtlich aber was? |
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04.11.2004, 00:08
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Diese Regelung bedeutet, dass du dich zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbes mind. 185 Tage in dem jeweiligen Land aufgehalten haben mußt. Von welcher Regelung sprichst Du ? Die EU sagt, dass eine EU-FE waehrend eines 185 Tage andauernden Aufenthaltes gemacht werden soll/kann/muss - ob am 1., 22. oder 184. Tag, das ist dagegen nicht bestimmt. Und der EU-GH sagt, dass die Ueberpruefung der Einhaltung der 185-Tage-Frist der ausstellenden Behoerde obliegt. Haben die Deutschen berechtigte Zweifel, koennen sie die ausstellende Stelle bitten, die Ausgabevoraussetzungen der erteilten FE erneut zu ueberpruefen und den FS ggflls. einzuziehen. Kommt die ausstellende FEB der Bitte nicht nach, koennen die Deutschen klagen. Kurz: Die Deutschen koennen nicht die FE einziehen wg. Verstosses gegen die 185 Tage. Die anderen werden es (aus mannigfaltigen Gruenden!) auch nicht tun. Die Deutschen werden klagen. Und das Ganze wird noch ewig dauern ... Gute Fahrt also ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.11.2004, 09:45
Beitrag
#55
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Wohnort: mannheim Mitglieds-Nr.: 6040 |
ich habe mal eine frage an die experten )
wie sieht es in meinem fall aus? ich bin kein eu-bürger(habe die türkische staatsbürgerschaft).wenn ich jetzt den führerschein in polen oder tschechien machen würde ,müsste ich mich ja auch dort anmelden wegen der 185 tage regelung.dazu müsste ich mich aber in deutschland ja abmelden. dadurch würde meine unbefristete aufenthaltserlaubnis für deutschland erlischen oder? wie könnte ich das sonst regeln??wäre für jede anregung dankbar -------------------- MFG kamikaze
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04.11.2004, 09:48
Beitrag
#56
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Wohnort: mannheim Mitglieds-Nr.: 6040 |
ps.
würde es reichen wenn ich zb in ungarn(habe dort verwandte die ein geschäft haben) über 6 monate lang ein arbeitsvertrag hätte,und in der zeit den ungarischen lappen dort machen würde ohne das ich mich in deutschland abmelde? -------------------- MFG kamikaze
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04.11.2004, 09:58
Beitrag
#57
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 02.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4688 |
hallo,irgendwie tun sich die polen zur zeit schwer.es gibt wohl richtig (verständlichen) druck aus deutschland mache auch zur zeit den führerschein in polen.habe mich dort wegen der "wasserdichtheit" angemeldet (bei der poln.meldestelle mit meinem vermieter,bin hier abgemeldet).allerdings gilt diese anmeldung nur für 9o tage,ich muß nach diesen 90 tagen also wieder hin und noch ein drittes mal,um auf die 185 tage zu kommen.jetzt ist man dort der meinung,daß diese anmeldung nicht reiche,ich müsse mich richtig in polen beim starrosten(landkreisamt) mit steuerkarte etc anmelden.auch dürfe ich meine "delikte" in deutschland nicht verschweigen,habe ich auch nicht vor.was sagt ihr dazu????gruß michi1!!!
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04.11.2004, 10:16
Beitrag
#58
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 30 Beigetreten: 02.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4688 |
zweiter teil:falls diese problem (polen,anmeldung)in absehbarer zeit nicht gelöst wird ,gäbe doch dann noch die möglichkeit,den fs bis zum 1.1.2005 ohne meldefrist in cz zu machen.dann hat man drei oder vier jahre (vorlauf)zeit.FALLS es deutschland in der zeit schafft die cz auf überprüfung etc, des fs zu verklagen und die cz mir den fs abnehmen möchte,gehe ich doch gerne nach drei oder vier fehlerfreien fahrerjahren zur dann geforderten mpu (falls es die noch gibt).dem klapperdoktor dürfte es doch äusserst schwerfallen dann noch eine charakterliche nichteignung festzustellen.da gehört sehr viel vorsatz dazu,welchem man mit einem geschickten ra wohl wirksam beikommen dürfte.gruß michi1! ps habe mit alk,drogen,punkten keine probleme,habe "nur" mal richtig scheiße gebaut,bzw den sta at geschädigt
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06.11.2004, 12:40
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hallo Michi1,
also das mit den Problemen bei der Anmeldung kann ich nicht bestaetigen. Zunaechst einmal: Die Polen fordern aktuell eine mindestens zweimonatige Anwesenheit im Land mit Meldung beim Buergeramt der Stadt als Voraussetzung zum Fuehrerscheinerwerb. Die 185-Tage-Vorschrift der EU wird aktuell nicht umgesetzt. Und: Die EU (und Deutschland setzt es so um) fordert, dass man 185-Tage in dem Land gelebt haben muss, damit der dort erteilte Fuehrerschein ueberall anzuerkennen ist. Was unter "Leben" nun genau zu verstehen ist, ist m.W. nicht naeher definiert. Als ein Indiz der Anwesenheit ist mit Sicherheit zu werten, dass man hier (PL) gemeldet ist. Und als ein Indiz der Nicht-Anwesenheit in Deutschland ist es erstmal zu bewerten, wenn man dort (D) nicht gemeldet ist. "Leben" muss ja nicht bedeuten: Aufnahme einer steuerpflichtigen Taetigkeit, Sozialversicherung etc. Wenn man mit zwei Touristen-Visa á 90-Tagen z.B. Polnisch-Kurse belegt, dann sind das schonmal 180 Tage in Polen. Und dazu dann noch die zweimonatige Meldung fuer den Fuehrerschein - macht 240 Tage dort. Selbst wenn man vierwoechentliche Fahrten fuer zwei Tage "nach Hause" unterstellen wuerde, damit man seine dortigen Beziehungen bis zur entgueltigen Entscheidung "Polen/nicht Polen" aufrechterhaelt, bleiben noch etwa 200 Tage in Polen uebrig - und die sollten reichen um die 185-Tage-Regelung der EU zu erfuellen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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06.11.2004, 12:48
Beitrag
#60
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
PS. fuer die, die es interessiert:
War gestern beim Buergeramt und habe mir meinen neuen, vollstaendigen Fuehrerschein der Klassen A und B abgeholt. Den irrtuemlich erteilten Fuehrerschein, in dem nur das B vermerkt war, musste ich wieder abgeben. Ich musste meinen Reisepass und die aktuell gueltige Meldebescheinigung vorlegen, die alten Dokumente abgeben und den Erhalt der neuen Papiere bescheinigen. Einen neuen Internationalen Fuehrerschein gab es bei der Gelegenheit auch. Das alles kostenlos - war ja ein Fehler der Behoerde, fuer den sich die (sehr attraktive) Beamtin zigmal entschuldigt hat ... Damit bin ich jetzt erstmal wieder "komplett". Klasse BE und C mache ich dann erst im Fruehjahr, wenn ich polnisch besser verstehe ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_michael-mk_* |
06.11.2004, 13:16
Beitrag
#61
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einen neuen internationalen?nicht schlecht;-)gibt es eigentlich was neues in sachen mpu bei eu-führerscheinen?
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06.11.2004, 15:16
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 06.11.2004, 12:40) Was unter "Leben" nun genau zu verstehen ist, ist m.W. nicht naeher definiert. Als ein Indiz der Anwesenheit ist mit Sicherheit zu werten, dass man hier (PL) gemeldet ist. Und als ein Indiz der Nicht-Anwesenheit in Deutschland ist es erstmal zu bewerten, wenn man dort (D) nicht gemeldet ist. "Leben" muss ja nicht bedeuten: Aufnahme einer steuerpflichtigen Taetigkeit, Sozialversicherung etc. Wenn man mit zwei Touristen-Visa á 90-Tagen z.B. Polnisch-Kurse belegt, dann sind das schonmal 180 Tage in Polen. Und dazu dann noch die zweimonatige Meldung fuer den Fuehrerschein - macht 240 Tage dort. Selbst wenn man vierwoechentliche Fahrten fuer zwei Tage "nach Hause" unterstellen wuerde, damit man seine dortigen Beziehungen bis zur entgueltigen Entscheidung "Polen/nicht Polen" aufrechterhaelt, bleiben noch etwa 200 Tage in Polen uebrig - und die sollten reichen um die 185-Tage-Regelung der EU zu erfuellen. Wenn man allerdings in diesem Zeitraum in D einer Arbeit nachgegangen ist, dann war der Lebensmittelpunkt und somit der ordentliche Wohnsitz i. S. der EU-Führerscheinrichtlinie in Deutschland. Daran ändert das An- und Abmelden nichts. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 18:56
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn man allerdings in diesem Zeitraum in D einer Arbeit nachgegangen ist, dann war der Lebensmittelpunkt und somit der ordentliche Wohnsitz i. S. der EU-Führerscheinrichtlinie in Deutschland. Daran ändert das An- und Abmelden nichts. Das "Nachgehen einer Arbeit" hat weniger mit dem Lebensmittelpunkt zu tun, als man so denkt. Ich kenne hier aus meiner Region einige, die TAEGLICH 100 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren, hier Frau, Kinder und Eigentum haben - und die werden speien, wenn Du ihnen erklaeren willst, der Lebensmittelpunkt sei die Arbeitsstelle ... Ich denke, der Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem die persoenlichen, privaten Bindungen sind und an den man regelmaessig NACH der Arbeit zurueckkehrt. Und bis 100km Grenznaehe ist durchaus im Rahmen des Moeglichen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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06.11.2004, 19:40
Beitrag
#64
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
Egal wenn du in cz gemeldet bist must du dort nicht wohnen hauptsache
gemeldet!!!! |
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06.11.2004, 20:14
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 06.11.2004, 18:56) Das "Nachgehen einer Arbeit" hat weniger mit dem Lebensmittelpunkt zu tun, als man so denkt. Dies dürfte aber, schon aus geographischen Gründen, für einen Großteil der Bundesbürger nicht zutreffen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 20:15
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Sopur @ 06.11.2004, 19:40) Egal wenn du in cz gemeldet bist must du dort nicht wohnen hauptsache gemeldet!!!! ...und schon hätten wir in einem solchen Fall einen Verstoß gegen die EU-Führerscheinrichtlinie mit den bisher noch nicht absehbaren Folgen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 20:42
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
wieso nicht absehbare folgen? der präsidenzfall felix kapper war doch genau derselbe fall d.h. er hat nicht 185 tage in holland seinen lebensmittelpunkt gehabt, sein schein musste trotzdem von der brd anerkannt werden. die überprüfung und das einziehen des fs ist allein sache des aussteller staates. die scheine die nach geltendem recht ausgestellt wurden behalten ihre gültigkeit, meiner meinung nach. das ist auch kein wunschdenken, die verantwortung hat allein der ausstellerstaat wem er unter welchen umständen einen führerschein ausstellt / nicht austellt. es geht doch um die gegenseitige anerkennung der scheine welche in den staaten nach geltenden rechten ausgestellt werden, die verantwortung kann nicht dem erwerber in die schuhe geschoben werden. wenn z.b. cz einen fs ausstellt dann doch nur nach europäischem recht, dazu gehört auch die übergangsfrist bis ein gesetz national umgesetzt wird.
die brd versucht übrigens beim eugh durchzusetzen, dass führerscheine welche ohne 185 tage regelung ausgestellt wurden, in der brd nicht anerkannt werden müssen. meine logische folgerung daraus ist nur, das die brd wenn sie nicht gegen europäisches recht verstoßen will, scheine ohne 185 tage anerkennen muss. und warum klagen sie nicht gegen die länder wegen verletzung der eu rechte? klar, weil die bereits ausgestellten scheine wahrscheinlich ihre gültigkeit behalten werden. die brd möchte das aber nicht. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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06.11.2004, 20:52
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat die scheine die nach geltendem recht ausgestellt wurden behalten ihre gültigkeit, Das ist doch der Knackpunkt, die FS wurden nicht nach geltendem EU-Recht erteilt. Zitat die brd versucht übrigens beim eugh durchzusetzen, dass führerscheine welche ohne 185 tage regelung ausgestellt wurden, in der brd nicht anerkannt werden müssen Nein, es wird versucht zu erreichen, dass der Ausstellungsstaat diese Führerscheine für ungültig erklärt und zurücknimmt. Sollte es zu diesem Fall kommen, werden einige stolze FS-Neubesitzer in Deutschland ein kleines Problem haben. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 21:02
Beitrag
#69
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
genau Galeb
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06.11.2004, 21:05
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
du meinst auf einer diplomatischen ebene? ich wage zu bezweifeln das die länder sich fügen werden. alles andere ist spekulation.
trotzdem meine ich gelesen zu haben, dass die brd versucht beim eugh durchzusetzen das fs ohne 185 tage nicht anerkannt werden müssen. das aber hat der eugh doch aber schon verhandelt!!! -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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06.11.2004, 21:09
Beitrag
#71
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
andreas es idt soo in cz kein wohnsitz keine 185 tage !!! noch!?!?
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06.11.2004, 21:23
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (caleb @ 06.11.2004, 21:05) du meinst auf einer diplomatischen ebene? ich wage zu bezweifeln das die länder sich fügen werden. Der Weg geht über die EU-Kommission. Den Anweisungen der EU-Kommission werden alle EU-Staaten folgen, sofern sie nicht millioneschwere Strafen in Kauf nehmen wollen. Zitat 185 tage nicht anerkannt werden müssen. das aber hat der eugh doch aber schon verhandelt!!! Nein, nein, nein und nochmal nein!!! Der EuGH hat die 185-Tage-Regelung nicht aufgehoben, da diese Regelung EU-Recht ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 21:24
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Sopur @ 06.11.2004, 21:09) andreas es idt soo in cz kein wohnsitz keine 185 tage !!! noch!?!? ??? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 21:51
Beitrag
#74
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
binn selbst
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06.11.2004, 21:56
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Sopur @ 06.11.2004, 21:51) binn selbst Schön, dann wäre es aber nett wenn du deine Frage in einem verständlichen Deutsch schreiben würdest. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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06.11.2004, 22:00
Beitrag
#76
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
schwebisch!!!
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06.11.2004, 22:01
Beitrag
#77
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 01.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6476 |
schwäbisch!!!
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07.11.2004, 01:50
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Andreas @ 06.11.2004, 20:52) Zitat die scheine die nach geltendem recht ausgestellt wurden behalten ihre gültigkeit, Das ist doch der Knackpunkt, die FS wurden nicht nach geltendem EU-Recht erteilt. Aber nach noch gültigem CZ-Recht. Und die CZ ist ein souveräner Rechtstaat und keine Frittenbude. Alle EU-Länder (und vor allem die neuen) bekommen Fristen eine EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz umzuwandeln und so lange diese Frist nicht abgelaufen ist droht dem jeweiligen Land auch keine Millionenstrafe seitens der EU. Oder kennt jemand einen anderen, ähnlich gelagerten, Fall wo so etwas schon mal geschehen ist ????? Meiner Meinung nach ist das einzige was die BRD momentan machen kann, diese Länder zu bitten doch baldmöglichst EU-Recht anzuwenden. |
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07.11.2004, 01:58
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (Andreas @ 06.11.2004, 21:23) Zitat 185 tage nicht anerkannt werden müssen. das aber hat der eugh doch aber schon verhandelt!!! Nein, nein, nein und nochmal nein!!! Der EuGH hat die 185-Tage-Regelung nicht aufgehoben, da diese Regelung EU-Recht ist. Nein aufgehoben ist sie natürlich nicht. Aber die Gültigkeit der FS, auch wenn sie nicht 185 Tg konform ausgestellt wurden, hat der EU-GH bestätigt. Das meinte Caleb. Eine Revision diesbezüglich ist auch nicht mehr möglich. |
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07.11.2004, 02:01
Beitrag
#80
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Nein, es wird versucht zu erreichen, dass der Ausstellungsstaat diese Führerscheine für ungültig erklärt und zurücknimmt. Sollte es zu diesem Fall kommen, werden einige stolze FS-Neubesitzer in Deutschland ein kleines Problem haben. Ja, Andreas, so wird das wohl versucht in typisch deutscher Manier ... Glaubst Du wirklich, dass das so einfach wird ? Ich habe beim Buergeramt in Stettin mal ein bisschen nachgehakt: Der Sachbearbeiterin war voellig klar, dass ich bereits (mindestens) einmal einen deutschen Fuehrerschein hatte und "jetzt in Deutschland keinen kriege, obwohl die Sperrfrist abgelaufen ist, das ist illegal", Wiedererteilung oder Ersterteilung ist den Polen egal, denn "einen polnischen Fuehrerschein hatten Sie noch nicht, also ist es fuer die Polen eine Ersterteilung". Meine bange Frage, ob mir meine polnische Fahrerlaubnis in Zukunft nochmal wegen laengst abgeurteilter, bestrafter und verbuesster Sachen - aus denen man eine Ungeeignetheit in Deutschland schliesst - wurde mit einem knappen "Nein, solange den Polen keine neuen Straftaten bekannt werden, die nach der Erteilung der Pl-FE passiert sind: Nein!" beantwortet. Nun war das nur eine "kleine Sachbearbeiterin" - aber immerhin diejenige, die gerade von ihrem Chef und ihrer direkten Vorgesetzten die Anweisung ausgefuehrt hat, mir meinen neuen, korrigierten Fuehrerschein auszuhaendigen, die Papiere nochmal zu pruefen und dabei insbesondere die polnische 60-tage-Regelung zu beachten - also alle polnischen Auflagen korrekt zu erfuellen. Die Polen werden sich mit "Liebe und Zuneigung" bedanken, wenn ihnen die Deutschen (ueber die Kommission) erklaeren wollen, dass polnische Regeln totaler Bloedsinn sind ... Ne,ne,ne ... das wird kein deutscher Durchmarsch diesmal ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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07.11.2004, 09:57
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
richtig. polen und cz lassen sich sicher nicht auf der nase rumtanzen (wegen einer eigentlich belanglosen sache, da nur die führerscheine gemeint sind, welche bis 2005 ausgestellt wurden / werden) von der brd. wie vonbayer schon gesagt, diese länder sind keine frittenbude und lassen sich sicher net von der brd sagen, was rechtens (in dem jeweiligen land ;o) sein soll.
im ard lief gestern übrigens wieder ein bericht über mpu + eu führerschein. es läuft anscheinend ein präzidenzfall in bayern, ob eine mpu mit eu fs zulässig ist oder nicht. wobei ich bezweifle das ein deutsches gericht gegen die mpu entscheidet.... da sollte jemand zum eugh klagen. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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07.11.2004, 11:00
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat da sollte jemand zum eugh klagen Da das aber erst nach der Rechtswegerschöpfung in D geht (oder aber durch eine Vorlage eines Gerichtes in D) kann das noch so 5-7 Jahre dauern.... -------------------- |
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07.11.2004, 11:04
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
und bis dahin sollten die eu scheine ihre gültigkeit behalten (urteil 29.4.)
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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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07.11.2004, 11:48
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat oder aber durch eine Vorlage eines Gerichtes in D ... deutlich kuerzer, siehe Fall Kapper. Problem: Die Deutschen machen bis dahin, was sie wollen. Wo sind denn eigentlich die vielverachteten "rechtsfreien Raeume" ? Sieht mir so aus, als wenn sie in Deutschland waeren - zumindest auch in Deutschland ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_michi_nrw_* |
09.11.2004, 17:01
Beitrag
#85
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hallo,habe auch meinen führerschein in polen gemacht(bresslau).heute habe ich bei dem vermittler angerufen,er sagte mir das die führerscheine schon beim amt wären,aber da sie die aufenthaltsgenehmigung noch nicht haben können sie diese noch nicht abholen.meine frage nun,wie lange dauert es bis man die aufenthaltsgehnemigung bekommt?die papiere dafür wurden vor 4wochen eingereicht,der vermittler sagt er wartet täglich drauf,könnte also jeden tag kommen.weiss jemand aus erfahrung wie lange das nun wirklich dauert?
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Gast_Guest_* |
09.11.2004, 22:04
Beitrag
#86
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nabend ihr lieben !!!!!
Habe da mal einige fragen an die experten ihr.. Ich möchte meinen Lappen auch in CZ machen weil ich hier keinen mehr bekomme, das heißt schon, denn man sagte mir ich habe eine Versagung, aber ich MUSS hier in D eine MPU machen. Hab keine Sperre oder Fahrverbot. Die Versagung bezieht sich aus der letzten MPU 98 weil die sich immer noch an mein Delikt hochziehn was ich vor 17 j gamacht habe. Die MPU hängt aber von einem Verkehrspsychologen ab, der mich mal eben so ca.1.800.- kostet, dazu kommt der Antrag von 260.- dann bekomm ich die Zahlkarte für die MPU, die mich in meinen Fall 500.- kostet. Dazu kommen gebühren für Passbilder, Sehtest, Erste Hilfe, also wären wir bei ca 2.600.- Bis dahin habe ich aber immer noch keine Pappe und hab schon 2.600.- ausgegeben, sollte ich dann vielleicht aml Glück haben und die sagen o.k mach dein Lappen, kommen Fahrschule, und Fahrstunden auf mich zu. Also wenn ich dann meine Pappe wieder habe bin ich mal ebend so ca 8.000.- los weil ich ja meine kl 2 wieder haben will. Meine frage ist, wie ist das wenn ich in D wohne, arbeitslosengeld beziehe, und in CZ meine Pappe mache ??????? Wie könnte man das nachvollziehen, und wenn ich den CZ Lappen habe, wie ist das bei einer Kontrolle mit den Papieren????? Die wollen doch immer Führerschein Fahrzeugschein, und den Ausweis ???? Oder ?????? Ich bin aber offizell in CZ gemeldet, wohne aber dort nicht, man hat mir gesagt das eine Meldebestätigung bekomme, das ich mich in CZ für den Zeitraum dort auf gehalten habe. Bin aber nie in D abgemeldet gewesen.?????? Kann mich mal jemand aufklären ????? P.S Es eilt da ich schon Arbeit in Sicht habe, und in 6 Wochen ist das Jahr um..... |
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09.11.2004, 22:27
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#87
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 29 Beigetreten: 22.10.2004 Wohnort: Braunschweig 381... Mitglieds-Nr.: 6264 |
Sorry der letzte Beitrag is von mir Bigmaster
-------------------- undefined [FONT=Arial][SIZE=7][COLOR=blue]
Big-master |
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Gast_Gast_michael_* |
10.11.2004, 13:31
Beitrag
#88
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hallo mein name ist michael,du brauchst gar keine anmeldung in cz!
laut europäischen gericht! das eu recht steht über natonalen Recht! achtung mach kein schein in prag alles Kopie! ruf mich an *** gelöscht ****** michael .................. Anm. Mod.: Bitte aus Gründen des Schutzes vor Missbrauch keine Telefonnummern posten! Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 10.11.2004, 13:53 |
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10.11.2004, 13:34
Beitrag
#89
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat hallo mein name ist michael,du brauchst gar keine anmeldung in cz! Das ist falsch. Zitat laut europäischen gericht! Das hat der EuGH nicht gesagt. Richtig lesen! Zitat das eu recht steht über natonalen Recht! Stimmt ansatzweise. Allerdings besagt die EU-FE-Richtlinie genau das Gegenteil des oben von Dir gesagten.... -------------------- |
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10.11.2004, 20:27
Beitrag
#90
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hallo Bigmaster, wenn Du Deinen FS in CZ machen willst, dann poste Dein Problem doch im CZ-Thread ...
Hallo Michael, Dein Beitrag ist nicht korrekt. Die 185-Tage-Frist muss auf jeden Fall beachtet werden - als Nachweis die Anmeldung aufheben. Bei Nichtbeachtung wird die FE aber nicht automatisch ungueltig. Deutschland wird in offensichtlichen Faellen die CZ-Behoerde auffordern die Scheine zurueckzunehmen - geschieht das nicht, kann D klagen. Niemand wird solche Turbulenzen innerhalb der EU wollen - es ist also davon auszugehen, dass man sich auf eine Regelung einigt, die beide Laender tragen koennen und der FS-Inhaber wird der Dumme sein ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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10.11.2004, 20:57
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#91
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
moment mal zu einer regelung auf diplomatischer ebene wird es kaum kommen, die brd hat beim eugh bzw. der kommission bereits angefordert führerscheine, welche nicht 185 tage-konform sind, nicht anerkennen zu müssen. was natürlich der eugh, wie ich bereits erwähnte, sicher nicht nochmal verhandeln wird.
würde die brd mit cz erfolgsversprechende verhandlungen führen, wäre der schritt vor den eugh nicht nötig. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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10.11.2004, 21:04
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#92
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (caleb @ 10.11.2004, 20:57) moment mal zu einer regelung auf diplomatischer ebene wird es kaum kommen, die brd hat beim eugh bzw. der kommission bereits angefordert führerscheine, welche nicht 185 tage-konform sind, nicht anerkennen zu müssen. was natürlich der eugh, wie ich bereits erwähnte, sicher nicht nochmal verhandeln wird. Es ist ein Unterschied ob D solche FS anerkennen muß oder ob D bei der EU-Kommission ein Beschwerde über diese EU-Staaten einreicht und die EU-Kommission diese Staaten unter Androhung von massivem Zwangsgeld (u. U. Millionen Euro pro Tag) dazu auffordert, die zu Unrecht ausgestellten FS zurückzunehmen. Du kannst dir sicher sein das Deutschland z. Zt. Beweise sammelt, um Verstöße gegen die EU-Führerscheinrichtlinie zu dokumentieren. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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11.11.2004, 00:42
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#93
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Du kannst dir sicher sein das Deutschland z. Zt. Beweise sammelt, um Verstöße gegen die EU-Führerscheinrichtlinie zu dokumentieren. ... und er kann sicher sein, dass die Mehrzahl der Betroffenen diese Beweise auch frei Haus liefert ... Deshalb wird auf lange Sicht nur der Erfolg haben, der die 185-Tage-Regelung mindestens so erfuellt, dass er deutsche Behoerden keinen Ansatzpunkt fuer weitere Fragen bietet. Als Fehler Nr.1 ist sicher zu bewerten, dass der deutsche Wohnsitz beibehalten wird. Fehler Nr.2 ist die Arbeitstelle bzw. Arbeitslosigkeitsmeldung bzw. das Erhalten von Leistungen. Da draengen sich Fragen foermlich auf ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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11.11.2004, 07:23
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#94
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Den Fehler Nr. 2 wird ein Großteil der Betroffenen aber zwangsläufig machen müssen. Ich habe noch nicht gehört, dass jemand wegen einem EU-FS seinen Arbeitsplatz gekündigt hat.
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11.11.2004, 08:31
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#95
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 |
Zitat (Andreas @ 11.11.2004, 07:23) Den Fehler Nr. 2 wird ein Großteil der Betroffenen aber zwangsläufig machen müssen. Da gebe ich dir vollkommen recht denke mal nicht das jemand in der heutigen situation seinen Job kündigen wird! Ich habe auch meinen lappen in Polen gemacht und einen zweitwohnsitz dort. Habe trotzdem meine Arbeitsstelle nicht gekündigt(wäre auch unmöglich). Das einzigste was bei mir in der Sache von vorteil ist das der Arbeitgeber mir bestätigt das ich für Ihn in der zeit in Polen tätig war (Kundensuche, Mitarbeitersuche) denke mal das dies mir ein wenig helfen wird bei der 185 Tage regelung. Aber ich denke viele andere haben größere Probleme die Tage nachzuweisen. Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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11.11.2004, 09:10
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#96
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Das einzigste was bei mir in der Sache von vorteil ist das der Arbeitgeber mir bestätigt das ich für Ihn in der zeit in Polen tätig war (Kundensuche, Mitarbeitersuche) Das sollte reichen ... Damit ist erklaert, was Du in Polen gemacht hast - ausser dem FS, natuerlich ... Denn als alleiniger Grund ist so ein FS vielleicht doch etwas duerftig und erklaert die 185 Tage nicht. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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11.11.2004, 11:12
Beitrag
#97
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
@Andreas
Wenn du glaubst das andere EU Länder Millionen von Euro zahlen müssen wegen Nichteinhaltung irgendwelcher Regelungen dann muss Deutschland täglich Milliarden zahlen wegen Nichteinhaltung der Maastricht Kriterien (3% vom BIP) grins. Also nicht von irgendwas träumen das die Deutschen selbst nicht einhalten können!!! |
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11.11.2004, 11:16
Beitrag
#98
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Kennst du die Geschichte mit dem Seilbahngesetz in Meck-Pomm??
klick Zitat Also nicht von irgendwas träumen Ich brauche da nicht zu träumen, manchmal ist die EU-Kommission recht fix und tritt den anderen Mitgliedsstaaten gewaltig auf die Füße. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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11.11.2004, 14:37
Beitrag
#99
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Kennst du die Geschichte mit dem Seilbahngesetz in Meck-Pomm?? Ja, jetzt kennen wir sie. Lustige Sache, solange man nicht betroffen ist... Ich meine, dass die Angelegenheiten um die Polen-FE nicht so einfach sind. Polen wird sich unter Zwang und Bussgeldandrohungen sicher an die 185-Tages-RiLi der EU halten. Vielleicht erst nach einem laengeren Prozess oder auch sofort - wer weiss das schon. ABER: Wahrscheinlich hat das keine Auswirkungen auf bereits rechtskraeftig erteilte Fuehrerscheine. Niemand (ausser den Deutschen vielleicht) wird die Polen zwingen wollen, diese Scheine wieder einzuziehen. Da bin ich ziemlich sicher. Und die Deutschen werden sich nicht durchsetzen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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11.11.2004, 15:09
Beitrag
#100
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 |
@-8Doc
Denke mal genau so wie du, die Polen werden bestimmt erst in zukunft die 185 Tage regel einhalten. Ich meine die Führerscheine die sie schon ausgestellt haben können sie nicht so einfach einziehen da du ja die Prüfung abgelegt hast und Polen dir gesagt hat in dem sie dir deinen lappen gegeben haben das alles ok ist. Wenn sie dir den lappen wegnehmen würden gestehen sie sich ja selber die Fehler ein und wer macht´das schon und dann noch so einer menge. Ich sage momentan abwarten und tee trinken und auf den ersten fall warten! Grüße Ralf -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 07:11 |