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> Rechtsfahrgebot gegen Tempolimit, Tempolimit auf der rechten Autobahnspur
GSX-R
Beitrag 03.11.2004, 21:27
Beitrag #1


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Hi,


in ´nem anderen Thread hat sich gerade eine (für mich) interessante Frage gestellt:
A3, vor Limburg, Elzer Berg.
Für die paar Leutchen, die Deutschlands berühmteste Radarfalle noch nicht kennen:
Dreispurige Autobahn, starke Gefällstrecke mit Kurve. Daher
Auf der linken und der mittleren Spur Tempo 100, auf der rechten Spur Tempo 40.

Gesetzt der Fall, die Bahn ist leer. Dann gilt das Rechtsfahrgebot, also muss ich auf die rechte Spur. Da ist aber Tempolimit 40, also muss ich doch auch als Pkw vom Gas.
Fahre ich auf der Mittleren, dann darf ich 100 fahren, verstoße aber gegen das Rechtsfahrgebot.

Oder darf ich hier gegen Letzeres verstoßen?


Aufruf an unsere Profis: Wie ist hier das rechtlich korrekte Verhalten???


So long



Rolf


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Uwe W
Beitrag 03.11.2004, 21:38
Beitrag #2


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Die STVO verlangt nur, dass man möglichst weit rechts fährt.
Wenn man 100 fahren will und rechts nur 40 erlaubt ist, dann heißt Rechtsfahrgebot also, dass man - soweit möglich - auf der mittleren Spur fährt.

Das Zeichen 40 für die rechte Spur gilt nämlich für alle Verkehrsteilnehmer.
In der Praxis werden aber PkW's nicht belangt, wenn sie im Bereich 40 bis 100 auf der rechten Spur fahren.
Dazu mal in der Forensuchmaschine schauen: "Elzer Berg".


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Enrico
Beitrag 03.11.2004, 22:14
Beitrag #3


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Zitat (Uwe W @ 03.11.2004, 21:38)
In der Praxis werden aber PkW's nicht belangt, wenn sie im Bereich 40 bis 100 auf der rechten Spur fahren.
Dazu mal in der Forensuchmaschine schauen: "Elzer Berg".

Darauf kann man sich aber sicherlich nicht immer verlassen!?!


--------------------
Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Uwe W
Beitrag 03.11.2004, 22:35
Beitrag #4


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Verlassen sollte man sich nicht darauf.

Wer sich auf der rechten Spur allerdings als PkW Lenker blitzen lässt, sollte andererseits nicht gleich einen Herzinfarkt bekommen.


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gewaltschrauber
Beitrag 22.11.2004, 21:13
Beitrag #5


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Bin am Sonntag wieder den Elzer Berg runter gefahren und mit 80kmh auf der Mittelspur. Ein PKW der rechts an mir vorbei fuhr, geschätzte 100 bis 110kmh, wurde abgelichtet. Wäre es nicht sinnvoll durch ein Zusatzschild zu signalisieren, dass die 40kmh nur für LKW relevant sind?


--------------------
Gruss

Lorenz


nach 'fest' kommt 'ab'.
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GSX-R
Beitrag 22.11.2004, 21:32
Beitrag #6


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Hi Lorentz,

wenn ich die Postings hier richtig verstanden habe, dann ist das Tempolimit eben eigentlich nicht nur für Lkw´s relevant.
Der Tenor war, dass es aus Kulanz nicht den Pkw´s an den Kragen geht. Obwohl ich mir bei den insgesamt klammen Kassen eine solche Kulanz im Lande Hessen nur schwer vorstellen kann. think.gif

So long

Rolf


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Uwe W
Beitrag 22.11.2004, 21:33
Beitrag #7


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Die 40 km/h sollten für alle Verkehrsteilnehmer gelten:
Wenn auf der rechten Spur kaum LkW fahren, dann ist auf den beiden linken Spuren wohl genug Platz für alle PkW.
Fahren dort dagegen rechts öfter mal LkW, dann halte ich es für gefährlich, wenn dazwischen noch PkW mit 100 km/h rumeiern, die dann ab und zu einen gefährlichen Spurwechsel nach links machen.

Für LkW ist im übrigen das Fahren auf den beiden linken Spuren explizit verboten:
Auf den weißen Tafeln mit drei parallen Pfeilen nach oben sind auf den beiden linken Pfeilen jeweils Verkehrsverbotsschilder für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen angebracht (Zeichen 253)


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GSX-R
Beitrag 22.11.2004, 21:40
Beitrag #8


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Zitat (Uwe W @ 22.11.2004, 21:33)
Die 40 km/h sollten für alle Verkehrsteilnehmer gelten:
Wenn auf der rechten Spur kaum LkW fahren, dann ist auf den beiden linken Spuren wohl genug Platz für alle PkW.
Fahren dort dagegen rechts öfter mal LkW, dann halte ich es für gefährlich, wenn dazwischen noch PkW mit 100 km/h rumeiern, die dann ab und zu einen gefährlichen Spurwechsel nach links machen.

Für LkW ist im übrigen das Fahren auf den beiden linken Spuren explizit verboten:
Auf den weißen Tafeln mit drei parallen Pfeilen nach oben sind auf den beiden linken Pfeilen jeweils Verkehrsverbotsschilder für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen angebracht (Zeichen 253)

So eklig es auch ist: Dann sollten auch alle Verkehrsteilnehmer für den Verstoß herangezogen werden. Wenn das (im Fall des Eltzer Berges) nicht geschieht, dann halte ich das für inkonsequent.

So long

Rolf


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Uwe W
Beitrag 22.11.2004, 21:58
Beitrag #9


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Die PkW's auf der rechten Spur gar nicht zu verfolgen, halte ich auch für inkonsequent.

Da der Bußgeldkatalog allerdings für 51 - 60 km/h zu viel schon 150€ plus 4 Punkte plus 1 Monat Fahrverbot vorsieht, handelt es sich dann schon um eine Sanktion, die für eine falsche Benutzung eines Fahrstreifens nicht mehr verhältnismäßig ist.

D.h. die Behörden wissen wohl nicht, auf welcher Rechtsgrundlage sie hier eine moderate Sanktion verhängen können.


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Gast_sternchen69_*
Beitrag 22.03.2005, 23:30
Beitrag #10





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hi,
ich bin leider gottes auch opfer dieser berühmt berüchtigten autobahnblitzanlage am sonntag geworden! ranting.gif
da die beiden anderen fahrbahnen sehr stark verkehrstechnisch frequentiert waren, blieb ich also ganz relaxt auf der rechten spur mit tempo 90-105km/h.
bis ich dann.....*buff* abgelichtet wurde. ranting.gif ich hab erst einmal die welt nicht verstanden, da ich weder genötigt, noch gedrängelt noch "gerast" bin. nur weil ich ganz rechts gefahren bin um den verkehr nicht noch mehr zu "belasten" wurde ich gestraft! mad.gif

ich kann nur hoffen, dass die damen und herren in grün police.gif gnädig sind!
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cheffe
Beitrag 22.03.2005, 23:48
Beitrag #11


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Zitat (Uwe W @ 22.11.2004, 21:33)
Für LkW ist im übrigen das Fahren auf den beiden linken Spuren explizit verboten:
Auf den weißen Tafeln mit drei parallen Pfeilen nach oben sind auf den beiden linken Pfeilen jeweils Verkehrsverbotsschilder für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen angebracht (Zeichen 253)

Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem LKW auf der Mittelspur mit 80 km/h da runterfahre?

Ich kann nur eins entdecken:

Nr. 141.1 BKatV -> 20€.

Auf jeden Fall wesentlich günstiger als eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h auf der rechten Spur.

Fährt da überhaupt ein LKW noch rechts? unsure.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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El Bestrafo
Beitrag 23.03.2005, 00:07
Beitrag #12


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ich kenne zwar die Örtlichkeit, aber wie ist den der Blitzer dort angebracht. Als Brückenmessgerät, für jede Spur einer oder steht der am Fahrbahnrand ???


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Wir sind die Guten
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helmet lampshade
Beitrag 23.03.2005, 11:10
Beitrag #13


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Zitat (cheffe @ 22.03.2005, 23:48)
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem LKW auf der Mittelspur mit 80 km/h da runterfahre?

Ich kann nur eins entdecken:

Nr. 141.1 BKatV -> 20€.

Auf jeden Fall wesentlich günstiger als eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h auf der rechten Spur.

Fährt da überhaupt ein LKW noch rechts?  unsure.gif

Denen ist wohl 20€ noch zu teuer, LKW Fahrer erreichen eben keinen Stundensatz von 500€ laugh.gif
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GSX-R
Beitrag 23.03.2005, 11:20
Beitrag #14


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Zitat (El Bestrafo @ 23.03.2005, 00:07)
ich kenne zwar die Örtlichkeit, aber wie ist den der Blitzer dort angebracht. Als Brückenmessgerät, für jede Spur einer oder steht der am Fahrbahnrand ???

Jede Spur wird einzeln von einer Schilderbrücke geblitzt. Sind insgesamt zwei Brücken, von denen aus gemessen wird, die zweite und dritte.

@ Cheffe:
Ich hab da noch nie ´nen Lkw woanders als auf der rechten Seite gesehen.


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El Bestrafo
Beitrag 23.03.2005, 11:37
Beitrag #15


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Dann wirste dich, wenn du in der rechten Spur fährst und dich dabei ans Rechtsfahrgebot halten willst, wohl o. übel an die 40 Km/h halten müssen.

In diesem Falle würde ich auch lieber gegen das Rechtsfahrverbot verstoßen, als da mit 40 rumschleichen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 25.03.2005, 07:35
Beitrag #16





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Das Rechtsfahrgebot greift natürlich nicht bei geschwindigkeitsgestaffelten Fahrstreifen, wenn diese mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden.
Für einen mit 100 km/h Rechtsüberholenden auf dem rechten 40 km/h-Fahrstreifen des Elzer Berges kann es nur eine Bestrafung geben: Lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.03.2005, 08:40
Beitrag #17


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 07:35)
... Für einen mit 100 km/h Rechtsüberholenden auf dem rechten 40 km/h-Fahrstreifen des Elzer Berges kann es nur eine Bestrafung geben: Lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis.

@ Guest:
Warum nicht gleich "Rübe ab"?

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Commodore25E
Beitrag 25.03.2005, 08:46
Beitrag #18


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Habe vor längerer Zeit mal einen Bericht gesehen, wonach am Elzer Berg neben der Brückenanlage auch regelmäßig mobil überwacht wird, zwischen den Brücken.

Zudem gibt es in diesen Brücken eine Art Leitstand, wo ein-zwo Beamte Platz haben für Sichtkontrolle, denn LKW's müssen hier die rechte Spur benutzen, zudem gilt, soweit ich mich erinnern kann, generelles Überholverbot.


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.03.2005, 11:29
Beitrag #19





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Hast du Angehörige? Hast du sie **********gelöscht*********

Nur, weil ein Jüngelchen elementare Verkehrsvorschriften nicht beachten wollte.

---------------------------

***** Anmerkung Moderator:


Derartige Auswüchse ekelerregender Detailbeschreibungen, die absolut keinen Zusammenhang mit dem Thema haben, sind hier deplatziert. Dies ist kein Stänkerforum. Halte Dich bitte an die Netiquette!

Warum benutzt Du nicht Deinen registrierten Account?


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 25.03.2005, 12:45
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Commodore25E
Beitrag 25.03.2005, 11:37
Beitrag #20


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 11:29)
**********gelöscht*********

Und was möchtest Du uns damit sagen? Mir entzieht sich der Sinn Deines Postings....

Edit: Da das Null-Posting, auf welches sich mein Post bezog, gelöscht ist, fehlt hierzu die Grundlage.

Gruß Commo

Der Beitrag wurde von Commodore25E bearbeitet: 25.03.2005, 18:56


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cheffe
Beitrag 25.03.2005, 17:09
Beitrag #21


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 07:35)
Das Rechtsfahrgebot greift natürlich nicht bei geschwindigkeitsgestaffelten Fahrstreifen, wenn diese mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden.

Das hätte ich doch gerne mal begründet. Die StVO gibt nichts dergleichen her. think.gif

Dein sonstiges Geschreibsel ist es nicht wert, weiter kommentiert zu werden. mad.gif

Zu meinem letzten Einwurf:

Zitat
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem LKW auf der Mittelspur mit 80 km/h da runterfahre?

Ich kann mir nicht vorstellen, daß hier lediglich Nr. 141.1 BKatV mit 20 Euro zur Anwendung kommt (vorausgesetzt, es wird durch die Mißachtung des Rechtsfahrgebots kein Dritter behindert, dann sind es ja 40€ und 1 Punkt), kann aber auch nichts gegenteiliges herleiten.

Der Sinn der Regelung wäre ja dann absolut ad absurdum geführt. Weiß hier noch jemand Genaueres?

Warum schreibt man da nicht 40 für LKW und 100 für PKW verbunden mit einem Überholverbot für LKW explizit an? unsure.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 25.03.2005, 20:13
Beitrag #22





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Die Sicht eines Rettungssanitäters ist sehr lehrreich, wenn man über Straftaten plaudert, wie das hier im Forum geschieht, als seien es harmlose Lausbubenstreiche. Hinter den oftmals dümmlichen Fragen und Antworten verbirgt sich Leichtsinn, Leichtfertigkeit und bewusste Missachtung der StVO.

Das Rechtsfahrgebot geht nur soweit, wie es dem Fahrzeugführer erlaubt und zumutbar ist. Du darfst auch nicht auf dem rechten Bürgersteig fahren mit der Begründung, du wolltest nur gemäß dem Rechtsfahrgebot möglichst weit rechts fahren. Der Fußgänger hat einfach Pech gehabt....

Willst du mir wirklich weismachen, das habest du nicht gewusst? Mit 100 Sachen über die rechte 40 km/h-Spur zu donnern mit der Unschuldsbeteuerung, nur dem Rechtsfahrgebot Folge leisten zu wollen, ist eine Verhöhnung von Unfallopfern. Solche Leute gehören ins Gefängnis!
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 25.03.2005, 20:24
Beitrag #23


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 20:13)
...Solche Leute gehören ins Gefängnis!

Don't feed the trolls whistling.gif...

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.03.2005, 21:47
Beitrag #24





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Hi, Doc, du kannst sicher sein, dass dein letzter Beitrag nicht gelöscht werden wird, denn er liegt exakt auf dem Niveau dieses Forums, um das die Administratoren so besorgt sind.

Habt ihr alle einmal über den Sinn eines Gedankenaustausches, der ja unser aller Zeit kostet, nachgedacht?

Ich sehe in einem Forum die Chance, Informationen, Hilfe und neue Einsichten zu gewinnen.

Leider machen sich hier jedoch immer wieder (dieselben) Witzbolde breit. Und das bei ernsthaften Themen, bei denen es letztendlich immer um Leben, Gesundheit und Vermögen von uns Menschen geht.

Wenn ich Spaß suche, dann bestimmt nicht in einem Verkehrsportal....
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GSX-R
Beitrag 25.03.2005, 21:53
Beitrag #25


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 21:47)
Hi, Doc, du kannst sicher sein, dass dein letzter Beitrag nicht gelöscht werden wird, denn er liegt exakt auf dem Niveau dieses Forums, um das die Administratoren so besorgt sind.

Da hast Du ausnahmsweise mal Recht.

Zitat
Ich sehe in einem Forum die Chance, Informationen, Hilfe und neue Einsichten zu gewinnen.
Komisch, die meisten User schaffen das auch.
Zitat
Wenn ich Spaß suche, dann bestimmt nicht in einem Verkehrsportal
Oh, man kann hier auch Spaß haben, so ist das nicht. Hier gehen die Wenigsten zum Lachen in den Keller.
Also keinen Rappel kriegen, mann. wink.gif
Versuch´s doch mal mit Deinem Account...


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cheffe
Beitrag 25.03.2005, 22:13
Beitrag #26


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Zitat (Guest @ 25.03.2005, 21:47)
Leider machen sich hier jedoch immer wieder (dieselben) Witzbolde breit.

Den Verdacht habe ich allerdings auch. Meistens posten sie ihren Unsinn anonym als 'Guest'........ whistling.gif

Zitat
Ich sehe in einem Forum die Chance, Informationen, Hilfe und neue Einsichten zu gewinnen.

Dann lege Dir bitte erstmal eine nachvollziehbare Identität zu (Registrierung oder fester Gastnick). Ich kann Dich zwar an der IP erkennen, nur haben nur ca. 25 User hier die Möglichkeit dazu (Admins, Mods, Insider). Alle anderen User stehen da und denken sich nur "Welcher Guest war das nun wieder?".

Danach liefere qualitativen Input, sprich bei einer Diskussion Argumente verwenden bzw. bei Feststellungen und Behauptungen auch mal den Beleg dazu liefern.

Z.B. erstmal für diese Behauptung:
Zitat
Das Rechtsfahrgebot greift natürlich nicht bei geschwindigkeitsgestaffelten Fahrstreifen, wenn diese mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren werden.

Habe in meinem letzten Posting bereits darum gebeten.

Zitat
Hinter den oftmals dümmlichen Fragen und Antworten

Dann mal ernst gefragt:
Wenn hier alles so dümmlich und primitiv ist, was hält Dich dann hier? unsure.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.03.2005, 22:16
Beitrag #27





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Zitat (cheffe @ 25.03.2005, 22:13)
Wenn hier alles so dümmlich und primitiv ist, was hält Dich dann hier?

thumbup.gif Das frage ich mich nach seinen mittlerweile 22 Beiträgen schon eine ganze Weile think.gif
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Gast_Gast_Biker_*
Beitrag 25.03.2005, 22:47
Beitrag #28





Guests






Zitat
Die Sicht eines Rettungssanitäters ist sehr lehrreich, wenn man über Straftaten plaudert, wie das hier im Forum geschieht, als seien es harmlose Lausbubenstreiche.


Zitat
Mit 100 Sachen über die rechte 40 km/h-Spur zu donnern mit der Unschuldsbeteuerung, nur dem Rechtsfahrgebot Folge leisten zu wollen, ist eine Verhöhnung von Unfallopfern.


ich hatte ja auch schonmal meine Verwunderung darüber geäussert, dass die Moderatoren sowas zulassen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.03.2005, 22:59
Beitrag #29





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Zitat (Gast_Biker @ 25.03.2005, 22:47)
ich hatte ja auch schonmal meine Verwunderung darüber geäussert, dass die Moderatoren sowas zulassen.

Das ist eben das Problem des nicht registrierten Users, Gast_Biker sad.gif
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Rappelmann
Beitrag 25.03.2005, 23:59
Beitrag #30


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Bringt es euch weiter, dass Rappelmann der geschmähte "Guest" ist?

Was fällt euch dazu ein? Ist ein Accountname bedeutsam für die Inhalte der Beiträge?

Wollte nie in eure Clique eindringen, wozu auch, bin von anderer Machart als ihr, wie ihr ja wisst. Wozu also der Accountname? Warum lassen die Forenregeln denn unregistrierte Beiträge zu, wenn dies dann doch nicht gewünscht wird?

Bin wirklich nur Gast hier, werde mich bald verabschieden.

Zufrieden?
Schlaft gut!
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Peter Lustig
Beitrag 26.03.2005, 19:03
Beitrag #31


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Zitat (Rappelmann @ 25.03.2005, 23:59)
Bin wirklich nur Gast hier, werde mich bald verabschieden.

Zufrieden?
Schlaft gut!

Warum bald? Auf Deine Stänkereien gerne können wir gerne sofort verzichten. mad.gif
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HeLi
Beitrag 26.03.2005, 20:57
Beitrag #32


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Zitat (Rappelmann @ 25.03.2005, 23:59)
Warum lassen die Forenregeln denn unregistrierte Beiträge zu, wenn dies dann doch nicht gewünscht wird?

Ich habe keine Probleme damit, zu meinen Beiträgen zu stehen. (Spricht für Registrierung.)

Es gibt Menschen, die haben nur mal eben eine Frage und posten sie hier. Auch okay. (Nicht registriert.)

Es gibt Beiträge, die tragen nicht konstruktiv zum Forum bei. Meistens stammen solche Beiträge von nicht registrierten Gästen.

Es geht also nicht darum, von vornherein die Beiträge von unregstrierten Gästen abzuqualifizieren.
Jedoch finde ich es i.O., wenn unqualifizierte Postings entsprechend kommentiert werden - egal, ob von bekannten oder unbekannten Usern ausgehend.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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HeLi
Beitrag 26.03.2005, 22:10
Beitrag #33


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Zitat (cheffe @ 25.03.2005, 17:09)
Warum schreibt man da nicht 40 für LKW und 100 für PKW verbunden mit einem Überholverbot für LKW explizit an?


Zitat (Uwe W. @ 22.11.2004, 21:33)
Die 40 km/h sollten für alle Verkehrsteilnehmer gelten:
Wenn auf der rechten Spur kaum LkW fahren, dann ist auf den beiden linken Spuren wohl genug Platz für alle PkW.
Fahren dort dagegen rechts öfter mal LkW, dann halte ich es für gefährlich, wenn dazwischen noch PkW mit 100 km/h rumeiern, die dann ab und zu einen gefährlichen Spurwechsel nach links machen.


Vorschlag:
rechte Fahrspur: Z. 274 (zHg 40 km/h) und Z. 277 (Überholverbot > 3,5 t zGg usw.)
mittlere und linke Fahrspur: Z. 274 (zHg 100 km/h).
Um die Fahrzeugarten zu trennen (Lkw rechts, Pkw und Motorräder Mitte und links) könnte man sich einen Teiler vorstellen, wie er vor Zollanlagen zur Abfertigung häufig zu finden ist.


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 20.06.2005, 12:44
Beitrag #34


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Zitat (HeLi @ 26.03.2005, 23:10)
Um die Fahrzeugarten zu trennen (Lkw rechts, Pkw und Motorräder Mitte und links) könnte man sich einen Teiler vorstellen, wie er vor Zollanlagen zur Abfertigung häufig zu finden ist.

...oder auf der A 9 München-Nürnberg zwischen Hilpoltstein und Altmühltal.
Glaube mich übrigens dunkel zu erinnern, daß vor ewigen Zeiten (mind. 15-20 Jahre her) mal in der ADAC-Motorwelt ein Urteil zum Elzer Berg veröffentlicht wurde, nach dem Pkw dort die freie rechte Spur mit 100 befahren dürfen.
lg
c.s.
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Hornblower
Beitrag 20.06.2005, 13:45
Beitrag #35


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Zitat (Uwe W @ 03.11.2004, 22:38)
Die STVO verlangt nur, dass man möglichst weit rechts fährt.
Wenn man 100 fahren will und rechts nur 40 erlaubt ist, dann heißt Rechtsfahrgebot also, dass man - soweit möglich - auf der mittleren Spur fährt.

Das Zeichen 40 für die rechte Spur gilt nämlich für alle Verkehrsteilnehmer.
In der Praxis werden aber PkW's nicht belangt, wenn sie im Bereich 40 bis 100 auf der rechten Spur fahren.
Dazu mal in der Forensuchmaschine schauen: "Elzer Berg".

Aha.
Das kann ich aber dann auch als LKW-Fahrer machen?

Hm.

Gruß

H.H.


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frankenstein
Beitrag 20.06.2005, 13:48
Beitrag #36


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Zitat (Hornblower @ 20.06.2005, 14:45)
Aha.
Das kann ich aber dann auch als LKW-Fahrer machen?

Was???

In der Forensuchmaschine schauen? blink.gif


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GSX-R
Beitrag 20.06.2005, 13:53
Beitrag #37


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Gott, wer hat denn den Uraltthread aus der Versenkung geholt???

Das klappt am Eltzer Berg eh nicht, weil dort LKW´s die Benutzung der rechten Spur vorgeschrieben ist.


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Achim
Beitrag 21.07.2005, 19:40
Beitrag #38


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Ja und was machen wir, wenn kein LKW da ist think.gif
Rechts fahren aber nur 40 oder gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen?? Hat hier mal zufällig jemand die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle whistling.gif


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Bibi
Beitrag 21.07.2005, 19:44
Beitrag #39


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Gibt es da nen Bild oder sowas von? Ich kenne das nicht und kann mir das kaum vorstellen. Rechts 40 und mitte und links 100! Wie ist das denn ausgeschildert?
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GSX-R
Beitrag 21.07.2005, 19:44
Beitrag #40


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Ich bin die A3 fast 10 Jahre mindestens 2 mal wöchentlich gefahren, aber sogar Sonntags waren da immer Kühllaster unterwegs.

Und wenn nicht, dann war das ja das Ausgangsproblem! tongue.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 20:55
Beitrag #41


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Zitat (Achim @ 21.07.2005, 20:40)
Hat hier mal zufällig jemand die Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle  whistling.gif

Autobahnpolizei Idstein-Wiesbaden mit Sitz in Wiesbaden-Erbenheim, Tel: 0611 3454140 (danke Hans Wurst aus dem Radargeräte-Thread) tongue.gif

Das ist am Elzer Berg tatsächlich so. In Fahrtrichtung FFM ist die Rechte Spur auf 40 limitiert, LKW's müssen rechts fahren. Mitte und links gilt 100 und Überholverbot.

Und das alles wird schwerstens überwacht mit Radarbrücken und mobiler Kontrolle.

Wert hier fotographiert wird ist, nunja, etwas dümmlich.....


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GSX-R
Beitrag 21.07.2005, 21:01
Beitrag #42


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Zitat (Commodore25E @ 21.07.2005, 21:55)
Das ist am Elzer Berg tatsächlich so. In Fahrtrichtung FFM ist die Rechte Spur auf 40 limitiert, LKW's müssen rechts fahren. Mitte und links gilt 100 und Überholverbot.

Äh, Commo:
Klic. whistling.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 21:17
Beitrag #43


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ja und???

bezog sich hierauf


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GSX-R
Beitrag 21.07.2005, 21:19
Beitrag #44


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Uups. sorry.

Überlesen blushing.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.07.2005, 21:20
Beitrag #45


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Macht nix hug.gif cheers.gif


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Strike Eagle
Beitrag 21.07.2005, 21:33
Beitrag #46


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Zitat (Bibi @ 21.07.2005, 20:44)
Gibt es da nen Bild oder sowas von? Ich kenne das nicht und kann mir das kaum vorstellen. Rechts 40 und mitte und links 100! Wie ist das denn ausgeschildert?

Klick
Ist zwar niederländisch. Aber auf der Seite (ab "Verkeersgeleidingssystemen") sind ein paar davon zu sehen. (Deeplinking nicht erlaubt, tw.)

Hier nochwas: Nochmal Klick
Gibt auchn Video.


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Denkt denn keiner mal an die (DEFA-) Kinder?

Ein Zeuge ist nämlich nicht schon deshalb glaubwürdiger, weil er als Zeuge der Wahrheitspflicht unterliegt, weil er den Betroffenen angezeigt hat. Ansonsten müßte er ja selbst verurteilt werden, wenn der Betroffene ihn zuerst angezeigt hätte (so zutreffend und mit überraschend gesundem Menschenverstand OLG Bremen NZV 91, 41).
Quelle
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Kühltaxi
Beitrag 03.05.2008, 22:28
Beitrag #47


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'Tschuldigung daß ich diesen Uraltthread noch mal raushole, aber es juckt mir in den Fingern:

Zitat (cheffe @ 23.03.2005, 00:48) *
Was passiert eigentlich, wenn ich mit dem LKW auf der Mittelspur mit 80 km/h da runterfahre?

Ich kann nur eins entdecken:

Nr. 141.1 BKatV -> 20€.

Da steht außer 253 auch noch 277. Also nix mit "billigen" 20 €, sondern 40 + Punkt!
Außer, es fährt rechts gerade keiner. whistling.gif


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swift
Beitrag 03.05.2008, 22:48
Beitrag #48


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Hast du ihn auch von vorne gelesen? rolleyes.gif whistling.gif

Denn da ist nämlich herauszulesen, dass auf der rechten Spur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.

Ob hier ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegt, ist mehr als zweifelhaft.
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Kühltaxi
Beitrag 04.05.2008, 11:51
Beitrag #49


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Zitat (swift @ 04.05.2008, 00:48) *
Denn da ist nämlich herauszulesen, dass auf der rechten Spur eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gilt.

Daß weiß ich zufällig, weil ich auch schon öfters den Elzer Berg runtergefahren bin, und zwar mit Lkw bis und über 3,5 t sowie Pkw. whistling.gif
Es ging mir darum, daß jemand, der mit einem Lkw über 3,5 t auf der Mittelspur da mit 80 runterfährt, nicht nur gegen Zeichen 253 verstößt (20 €), sondern auch gegen das vorher stehende Zeichen 277 (40 € + Punkt), zumindest, wenn er einen rechts da mit 40 vorschriftsgemäß runterkriechenden überholt, was ja i. d. R. der Fall sein wird. Daß er dabei formal gegen kein Tempolimit verstößt, ist mir schon klar.
Von dem Disput um das Rechtsfahrgebot ja oder nein redete ich gar nicht, hielt ich für erledigt. wavey.gif


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swift
Beitrag 04.05.2008, 12:00
Beitrag #50


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Gut, dann war das wohl ein Missverständnis meinerseits. blushing.gif

Entschuldige wink.gif
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