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> MPU- Androhung
Gast_Gast_bernie_*
Beitrag 07.11.2004, 23:59
Beitrag #1





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Nun ist es tatsächlich soweit:

Die Führerscheinstelle des Landratsamt Deggendorf hat einen tschechischen FS- Besitzer aufgefordert, ein MPU- Gutachten für die Fahreignung vorzulegen.
Begründung: Auch wenn die Sperrfrist zwischenzeitlich abgelaufen ist, bestehen von Seiten des Landratsamtes erhebliche Bedenken gegen das Führen von Kraftfahrzeugen. Ihre weitere Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist daher zu überprüfen.
Ein Anruf bei RA. Dr. Säftel erbrachte, dass bereits ein derartiger Fall beim bayerischen Verwaltungsgericht in München anhängig sei!

Die grösste Frechheit: In Eggenfelden/ Niederbayern haben Polizisten einem tschischen EU-FS Besitzer den Schein beschlagnahmt, mit der Begründung, er wohne nicht in Tschechien!
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RA XDiver
Beitrag 08.11.2004, 00:01
Beitrag #2


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Quelle? think.gif


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Gast_Gast_bernie_*
Beitrag 08.11.2004, 00:12
Beitrag #3





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Bin selbst Vermittler, ist Kunden von mir passiert!
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RA XDiver
Beitrag 08.11.2004, 00:15
Beitrag #4


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Dann veröffentlichst Du das hoffentlich auch als Warnung auf Deiner Homepage, wenn Du denn eine hast....


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 00:29
Beitrag #5


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Zitat
Begründung: Auch wenn die Sperrfrist zwischenzeitlich abgelaufen ist, bestehen von Seiten des Landratsamtes erhebliche Bedenken gegen das Führen von Kraftfahrzeugen. Ihre weitere Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist daher zu überprüfen.

Wenn das wirklich so begruendet wird, sollte die MPU vom Landratsamt bezahlt werden ... Was wollen die denn pruefen ? Eignung oder Nichteignung ?

Na gut - also haben wir vielleicht die ersten Faelle - Frage ist nur, ob die FEBen damit auch letztendlich durchkommen.

Zitat
Die grösste Frechheit: In Eggenfelden/ Niederbayern haben Polizisten einem tschischen EU-FS Besitzer den Schein beschlagnahmt, mit der Begründung, er wohne nicht in Tschechien!


Das duerfte nach dem Eu-GH Urteil vom 29.04. ja sowas von illegal sein, dass dieser Fuehrerschein bald wieder beim Besitzer ist.


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RA XDiver
Beitrag 08.11.2004, 00:35
Beitrag #6


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Zitat
Das duerfte nach dem Eu-GH Urteil vom 29.04. ja sowas von illegal sein, dass dieser Fuehrerschein bald wieder beim Besitzer ist.


Da muss ich Dir zustimmen. Berücksichtigt man allerdings die Quelle möchte ich fast zu bezweifeln wagen, dass die Begründung tatsächlich so gelautet hat. Das wissen wohl selbst bayrische Polizisten, dass das so nicht geht.

Ich würde mal vermuten, der Führerschein war nicht echt....


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 00:40
Beitrag #7


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Tscheche mit Gibraltar-Karte vielleicht ??? tongue.gif Oder eine richtig gute echte Farbkopie ??? dry.gif ... es gibt da ja einige Moeglichkeiten. blink.gif

Nur auf die Moeglichkeit von Faelschung und Betrug bezogen bin ich ja doch maechtig froh, dass ich mir meine Polen-Karte und den dazugehoerigen Internationalen Schein persoenlich vom Buergeramt geholt habe ... blushing.gif


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Gast_Gast_bernie_*
Beitrag 08.11.2004, 00:53
Beitrag #8





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Die Scheine sind echt,
ausgestellt vom Amt in Kralovice!
Mit diesem Beitrag wollte ich nur zeigen, was alles möglich ist in Bayern.
Der Anwalt freut sich natürlich.
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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 01:03
Beitrag #9


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Naja - wenn Du tatsaechlich so gut informiert bist, dann kannst Du sicher die Quellen nennen oder etwas ausfuehrlicher dazu berichten oder Dich zumindest mal anmelden ...
... by the way: In "King-Edmund-Land" ist sowieso fast alles moeglich ...
Wir werden sehen, bei welchem Gericht die bayrischen Behoerden ihre Niederlage werden eingestehen muessen ...


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 07:11
Beitrag #10


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.11.2004, 01:03)
Wir werden sehen, bei welchem Gericht die bayrischen Behoerden ihre Niederlage werden eingestehen muessen ...

...oder auch nicht. cool.gif tongue.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 08.11.2004, 08:09
Beitrag #11


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Zitat
...oder auch nicht.


Ja. Oder auch nicht.
Die letzten Urteile zum Gebrauch auslaendischer EU-FSe waren ja eher PRO-Eu-GH. Was wirklich aussteht und frischen Wind in Diskussion und Lage bringen koennte, waere ein wie auch immer geartetes Urteil zur MPU-Problematik. Dann koennte man sich so oder so mit einer klaren, offiziellen Meinung des Gesetzgebers und der Gerichte auseinandersetzen. Diese fehlt naemlich noch ...


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caleb
Beitrag 08.11.2004, 11:42
Beitrag #12


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wurde der führerschein wirklich beschlagnahmt? bei beschlagnahmung muss ein gericht innerhalb 24std entscheiden ob dies rechtsgemäß ist, meines wissens nach. wenn man den schein freiwillig abgibt dauerts dann lang....

kennt sich vielleicht jemand näher mit beschlagnahmung etc. aus, würde mich über ein statement freuen ;o) vielleicht die cops hier... smile.gif


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 11:45
Beitrag #13


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Vielleicht wurde der FS auch nur sichergestellt/beschlagnahmt weil der Verdacht auf eine Fälschung vorgelegen hat. Sollte sich der Verdacht nicht bestätigen, wird der FS dann wieder ausgehändigt.

In den letzten Wochen wurde in Bayern schon eine große Menge gefälschter FS aus CZ sichergestellt.


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RA XDiver
Beitrag 08.11.2004, 11:49
Beitrag #14


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Zitat
In den letzten Wochen wurde in Bayern schon eine große Menge gefälschter FS aus CZ sichergestellt.


Was will König Edmund denn mit dem Geldsegen, der aus den folgenden Geldstrafen resultiert, anfangen? Den Bundeshaushalt mittels Spende sanieren? rofl1.gif


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Andreas
Beitrag 08.11.2004, 11:51
Beitrag #15


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Zitat
Was will König Edmund denn mit dem Geldsegen


Das gibt den Grundstock für das neue Königreich Bayern. rofl1.gif


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Commodore25E
Beitrag 08.11.2004, 12:48
Beitrag #16


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Luja sog i


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Gast_mungo_*
Beitrag 09.11.2004, 17:07
Beitrag #17





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Hallo,

@caleb

So wie mir das bekannt ist, mußt du auf dem Beschlagnahme Protokoll ankreutzen das du gegen die Beschlagnahme bist. Nur dann muß ein Richter schnell darüber entscheiden.

Wird das nicht angekreutzt, bist du mit der Beschlagnahme einverstanden, hast die Sache, oder was auch immer, freiwillig rausgegeben sad.gif Dann kann es dauern.
Also immer!!! widersprechen, kostet ja nichts dry.gif

gruss mungo
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Gast_mungo_*
Beitrag 09.11.2004, 17:11
Beitrag #18





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Hallo,

hier steht es ja:

http://www.verkehrsportal.de/stpo/stpo_98.php


mungo
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caleb
Beitrag 09.11.2004, 17:18
Beitrag #19


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thx @mungo, jetzt herrscht klarheit. wavey.gif


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Gast_Gast_olli_*
Beitrag 09.11.2004, 18:07
Beitrag #20





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tja leute,das spiel ist aus rolleyes.gif es ist nurnoch eine frage der zeit bis ihr eu-führerscheinbesitzer nicht mehr in der BRD fahren dürft,es sei denn ihr macht eine mpu laugh.gif so ist das nunmal,ihr habt ne menge kohle für nichts rausgeschmissen,tja....,selber schuld!
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strichachtdoktor
Beitrag 09.11.2004, 18:46
Beitrag #21


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Zitat
tja leute,das spiel ist aus  es ist nurnoch eine frage der zeit bis ihr eu-führerscheinbesitzer nicht mehr in der BRD fahren dürft,es sei denn ihr macht eine mpu  so ist das nunmal,ihr habt ne menge kohle für nichts rausgeschmissen,tja....,selber schuld!


Wer soetwas bei der aktuellen Rechtslage postet, der sollte mal darueber nachdenken, ob nicht eine psychologische Behandlung mehr bringt als das Sitzen vorm PC ...
Sorry, aber das ist totaler Bloedsinn.


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Gast_Gast_olli_*
Beitrag 09.11.2004, 19:18
Beitrag #22





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schon klar laugh.gif es gibt mittlerweile schon mehr fälle wo eine mpu angeordnet wird,fragt doch bei eurer zuständigen führerscheinstelle nach,dort wird es auch bestätigt,nicht nur da,beim adac auch,ihr wollt es nur nicht wahrhaben,das ist alles laugh2.gif
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Andreas
Beitrag 09.11.2004, 20:05
Beitrag #23


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.11.2004, 18:46)
aber das ist totaler Bloedsinn.

Du solltest doch eigentlich zwischenzeitlich wissen, dass dies nicht totaler Blödsinn ist, auch wenn Gast_Olli sich etwas pauschal ausgedrückt hat. tongue.gif


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caleb
Beitrag 09.11.2004, 20:55
Beitrag #24


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ob mpu gegner oder nicht, tatsache ist doch, dass ein verfahren vor dem verwaltungsgericht münchen läuft, bei welchem (vorläufig) entschieden wird ob eine mpu bei eu-fs besitzern zulässig ist. tatsache ist auch das derzeit viele lra's nicht wissen was sie tun (sie wenden (wahrscheinlich) altes recht an), manche wissen sicher noch nicht einmal von dem urteil vom 29.04. blink.gif tongue.gif

mfg


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Natrix20
Beitrag 09.11.2004, 20:59
Beitrag #25


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@Gast_olli
Du vergisst aber immer noch, das man erst mal in eine Kontrolle kommen muss, damit die Behörde von solch einem EU Fs erfährt, und nicht jeder Polizist meldet es der Behörde, alleine ich habe letzte Woche 2 Polizisten gefragt was sie machen wenn sie einen polnischen Führerschein bei einer Polizeikontrolle unter die Nase gehalten bekommen, obwohl der Fahrer einen deutschen Pass hat.
Antwort: Wir machen gar nix und wünschen gute Fahrt!!!
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Gast_Gast_olli_*
Beitrag 09.11.2004, 21:23
Beitrag #26





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@natrix20,da hast du recht,du musst erstmal angehalten werden nur,ich weiss nicht ob das so ein tolles gefühl ist beim fahren,ständig die angst zu haben angehalten zu werden,für mich persönlich wäre das nichts,wenn du pech hast dann wirste nach 5minuten autofahrt angehalten,dann heisst es allgemeine verkehrskontrolle und schon bist du am arsch,du musst noch nichtmals negativ auffallen um angehalten zu werden.und das die polizei das nicht prüft wenn du mit nem polnischen führerschein rumfährst das wag ich mal arg zu bezweifeln,also mir wäre das risiko zu gross!
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rebho50
Beitrag 10.11.2004, 07:39
Beitrag #27


Neuling


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weist du olli,
du bist hier gast, du solltest dich erst einmal "outen".
es giebt hier einfach zu viele bersserwisserische heinis die bei führerscheinstellen der landradsämter arbeiten, und hier ihren s.... dazugeben wollen.
hast du das urteil vom 24.4.04 überhaupt schon einmal gelesen.
wenn du´s nicht hast solltest du es dir von einem deiner kollegen geben lassen, oder ziehst dir einfach aus dem netz.
diese seite hier hast du ja auch gefunden.
deine pauschalisierte schadenfreude als anhänder der "kleinen gewalt führerscheinstelle" (ich verweise hier auf die in unserem staate herschende "gewaltendreiteilung) hilft kier keinem weiter. dein beitrag ist so unnütz wie ein"gropf", wie man in bayern sagt.
wir werden ja ja sehen was das verwaltungsgerichtsurteil aus münchen besagt.
ist ja lustig, dass du dich hier als hellseher betätigst.
übrigends: ich war vor einigen wochen in einer führerscheinstelle eines landratsamtes, und siehe da, der typ hintem tresen roch auch noch alkohol.
interessant, nicht war.

grüße
rebecca
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Mustafa Örogan
Beitrag 10.11.2004, 09:43
Beitrag #28


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Hallo Leute,
ich wohne in einem Kreis da hatte der ehemalige Leiter der Führerscheinstelle
auch schon mehrmals den Führerschein abgeben müssen weil er mit Alk. gefahren
ist.Dabei hat diese Führerscheinstelle den Ruf das sie besonders hart gegen die
Leute vorgeht.Diese Person hat auch schon Schläge von Betroffenen erhalten.
(RTK)
Gruß
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Commodore25E
Beitrag 10.11.2004, 09:44
Beitrag #29


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Darf ich an dieser Stelle einmal darum bitten, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren und persönliche Anfeindungen, insbesondere gegen Mitarbeiter der FEB's, zu unterlassen???

Vielen Dank


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Gast_Guest_*
Beitrag 10.11.2004, 09:46
Beitrag #30





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Zitat (rebho50 @ 10.11.2004, 07:39)
dein beitrag ist so unnütz wie ein"gropf", wie man in bayern sagt.



ich war vor einigen wochen in einer führerscheinstelle eines landratsamtes, und siehe da, der typ hintem tresen roch auch noch alkohol.
interessant, nicht war.

Das Ding heißt Kropf mit "K" whistling.gif

Und der Mitarbeiter darf, solange er nicht fährt, riechen nach was er will laugh2.gif
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Gast_Gast_olli_*
Beitrag 10.11.2004, 12:53
Beitrag #31





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@rebho50,wir wollen ja jetzt mal nicht beleidigend werden,oder?1.ja,ich habe das urteil komplett gelesen,2.arbeite ich nicht in einer führerscheinstelle3.sage ich hier nur meine meinung wie jeder von euch auch.du wirst es nicht glauben,aber ich habe selber seit 7jahren keinen führerschein mehr,und ja ich habe auch einen führerschein in polen gemacht,nur ich finde oder denke,das in gewisser zeit,denke mal 12-16wochen die polizei angewiesen wird,das alle personen mit einem eu-führerschein angehalten werden zu überprüfen,das heisst das dass lra informiert wird.ist nur meine persönliche meinung!
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strichachtdoktor
Beitrag 10.11.2004, 20:51
Beitrag #32


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Ich verstehe nicht ganz diese Anfeindungen - es geht hier nicht um einzelne Leute, sondern um die Sache ...

Ich fahre seit einigen Wochen mit meiner Polen-Karte. Mal abgesehen davon, dass ich eventuell geblitzt wurde - wobei das noch nicht klar ist, kann auch derjenige gewesen sein, der mich in dem Moment ueberholt hatte - fahre ich, als wenn ich 10.000 rohe Eier transportieren wuerde und bin noch nicht einmal kontrolliert worden. Auch nicht an der Grenze nach Polen und zurueck. Davon abgesehen, versuche ich moeglichst wenig in kritischen Zeiten zu fahren - also nicht am Freitag- oder Samstagabend, nicht in der Nacht usw.

Obwohl ich eigentlich von der Legalitaet meines Fuehrerscheines ueberzeugt bin, habe ich ein schlechtes Gewissen, denn ich fuerchte, dass - wenn vielleicht noch nicht jetzt und ueberall - die Polizei bei einer Kontrolle inDeutschland eine KBA-Anfrage starten wird. Und dort ist bekannt, dass ich seit 1997 keine deutsche Fahrerlaubnis mehr habe.

Zwar habe ich einen polnischen Wohnsitz, zu dem ich auch regelmaessig zurueckkehre, aber ich denke, die deutschen Behoerden werden sich gegenseitig informieren ...

Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ich zwar nicht belangt werden, aber die MPU droht auf jeden Fall bzw. die Untersagung in D zu fahren. Auch, wenn D letztendlich jeden Prozess verlieren wird - wovon ich ueberzeugt bin, habe ich keine Lust auf den Stress ...

Eigentlich wuerde ich gerne freiwillig eine MPU machen. Aber dann muss ich vorher eine FE in D beantragen, brauche hier wieder einen festen Wohnsitz und muss im Antrag angeben, dass ich bereits eine Polen-Karte habe. Die man dann wahrscheinlich umgehend sperren will ...

Es gibt also kaum eine reelle Chance es "ohne Risiko" legal zu machen. Und das finde ich ziemlich schade ... blushing.gif


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 10.11.2004, 22:50
Beitrag #33


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Zitat
Eigentlich wuerde ich gerne freiwillig eine MPU machen. Aber dann muss ich vorher eine FE in D beantragen, brauche hier wieder einen festen Wohnsitz und muss im Antrag angeben, dass ich bereits eine Polen-Karte habe. Die man dann wahrscheinlich umgehend sperren will ...



hm also bei mir ist es so das ich meinen FS beantragt habe eine aufforderung zur mpu bekommen habe und dann in tschechien meinen FS gemacht habe.
Denn antrag habe ich nicht zurückgezogen. heißt das dann das ich nun den EU-FS ilegal erworben habe da ich ein laufendes antragsverfahren hatte?

ich möcht auch meine mpu noch machen bzw bin ich bisher davon ausgegangen das so zu machen.
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Uwe W
Beitrag 10.11.2004, 23:04
Beitrag #34


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@willauchmalwassagen: Da musst Du aber aufpassen, dass Du nicht mit der folgenden Vorschrift in Konflikt gerätst:
Zitat
§21 FeV (2) Der Bewerber hat weiter anzugeben, ob er bereits eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt oder ob er sie bei einer anderen Behörde eines solchen Staates beantragt hat. Beantragt der Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem solchen Staat eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf eine andere Klasse, ist dieser Antrag hinsichtlich der vorhandenen Klassen als Antrag auf Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis gemäß § 30 zu werten. Der Bewerber hat in jedem Fall eine Erklärung abzugeben, daß er mit der Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis auf eine möglicherweise bereits vorhandene Fahrerlaubnis dieser Klasse aus einem solchen Staat verzichtet.

Ich weiß nicht, ob es in CZ eine ähnliche Bestimmung gibt.
Wenn Du in zwei Ländern einen Führerscheinantrag laufen hast, dann ist aber klar, dass zumindest bei einem Antrag die 185 Tage Regelung der EU nicht eingehalten wurde.

Ich denke, dass das ganz schlecht ist.
Wenn Dein Antrag in Deutschland abgelehnt wird, dann ist das auch ganz schlecht: die Ablehnung wird in Flensburg eingetragen.
Außerdem wird im Ablehnungsbescheid Deine Nicht-Eignung festgestellt.
Ergeht der Ablehnungsbescheid nach Ausstellung des CZ-Führerscheins, dann sollte es problemlos möglich sein, Dir den Gebrauch des CZ-Führerscheins zu untersagen (auch ohne vorherige MPU-Anordnung).


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 10.11.2004, 23:58
Beitrag #35


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nach meinem antrag habe ich wie gesagt dieses schreiben zur mpu aufforderung bekommen wo ich 25 euro überweisen und eine mpu institut angeben sollte.
beides habe ich aber nicht gemacht.
auf anfrage bei der fs behörde wurde mir gesagt das der antrag nach 3 monaten autom. verfällt bzw. zurückgezogen wird.daraufhin fragte ich nach einer verlängerung die mir genau 1 monat gewährt wurde. nach diesem ablauf habe ich meinen fs in tschechien gemacht und bisher habe ich auch nichts mehr von der behörde gehört. auch keinen ablehnungsbescheid oder ähnliches. eine mpu habe ich noch nie gemacht.

was heißt das jetzt und kann ich meine mpu trotzdem noch machen?
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Uwe W
Beitrag 11.11.2004, 00:16
Beitrag #36


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In welchem Bundesland ist das denn passiert?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Antrag auf einen Verwaltungsakt stellt, hat Anspruch auf einen Bescheid.
Der Bescheid ist auch dann zu erteilen, wenn der Antrag abzulehnen ist (Ablehnungsbescheid).
Dass ein Antrag als zurückgenommen gilt, wenn man ihn 3 Monate nicht weiterverfolgt, erscheint mir sehr seltsam.
Wenn man z.B. zu Unrecht zu einer MPU aufgefordert wird, dann kann man ja gar nicht gegen das Vorenthalten des Führerscheins klagen:
In den ersten drei Monaten nach Antragstellung ist es zu früh, danach gilt der Antrag als zurückgezogen.

Alles sehr unklar.

Wenn man den Antrag tatsächlich zurücknimmt, dann wird natürlich kein Bescheid erteilt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2004, 00:35
Beitrag #37


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Zitat
Wenn man den Antrag tatsächlich zurücknimmt, dann wird natürlich kein Bescheid erteilt.

... und das kann ratsam sein. Kein Bescheid - kein Verwaltungsakt: kein Eintrag bei der KBA, keine automatische Verlaengerung der Verjaehrungsfrist usw.
Eigentlich nur Vorteile von zu erwarten ...
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Mustafa Örogan
Beitrag 11.11.2004, 09:24
Beitrag #38


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Hi,
den Antrag auf jeden Fall zurückziehen,wenn man keine MPU machen will.
Den Fehler habe ich 1994 auch gemacht(nicht zurückgezogen)mit dem
Ergebnis das die Versagung noch im KBA steht,meine Alk.Fahrt von 1990
zwar nicht mehr aber dennoch erst den FS ohne MPU 2009 machen könnte.
Hätte ich den Antrag zurückgezogen wäre nichts mehr im KBA und ich hätte
den FS schon lange wieder.Wenn dann andere FS Stelle zuständig wäre.
Keine Akte da.Deshalb Leute vorher schlau machen.
Gruß
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 11.11.2004, 15:44
Beitrag #39


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[QUOTE]In welchem Bundesland ist das denn passiert?[/QUOTE]

Rheinland-Pfalz


[QUOTE]Grundsätzlich gilt: Wer einen Antrag auf einen Verwaltungsakt stellt, hat Anspruch auf einen Bescheid.
[/QUOTE]

ich habe ja ein schreiben bekommen in dem steht das ich eine mpu machen soll. darüberhinaus steht dann auch darin das ich ihnen mittels beigefügter einverständnisserklärung mitteilen soll ob ich mit der erforderlichen untersuchung auf meine kosten einverstanden bin. das habe ich bis heute nicht gemacht.


[QUOTE]Der Bescheid ist auch dann zu erteilen, wenn der Antrag abzulehnen ist [/QUOTE]

Einen konkreten ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen also gehe ich davon aus das das verfahren wohl noch läuft


[/QUOTE]In den ersten drei Monaten nach Antragstellung ist es zu früh, danach gilt der Antrag als zurückgezogen.
[QUOTE]

den satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht. gilt der antrag jetzt nach 3 monaten autom. als zurückgezogen oder was meinst Du damit genau?


[/QUOTE]Wenn man den Antrag tatsächlich zurücknimmt, dann wird natürlich kein Bescheid erteilt. [QUOTE]

hm das habe ich nicht gemacht. also wird der antrag noch anhängig sein. sollte ich diesen antrag jetzt zurüchziehen trotz eu-fs? kann man das mündlich mache und wieviel kostet das?


[/QUOTE]... und das kann ratsam sein. Kein Bescheid - kein Verwaltungsakt: kein Eintrag bei der KBA, keine automatische Verlaengerung der Verjaehrungsfrist usw.
Eigentlich nur Vorteile von zu erwarten ...
[/QUOTE]

also meinst Du besser jetzt zurückziehen? Mustafa schreibt ja das er seinen antrag auch nicht zurückgezogen hat und das bei ihm die versagung im KBA stand.
ist es nicht schon zu spät um den eintrag im KBA zu umgehen und war die mpu anordnung schon eine versagung?


[/QUOTE]Den Fehler habe ich 1994 auch gemacht(nicht zurückgezogen)mit dem
Ergebnis das die Versagung noch im KBA steht[QUOTE]

hast Du den eine mpu gemacht und ist der negative bescheid dann an die behörde gegangen?


fragen über fragen?
Danke und Gruß Willi
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strichachtdoktor
Beitrag 11.11.2004, 16:35
Beitrag #40


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Hi Willi,
habe ich das richtig verstanden ? Du hast einen Antrag auf Wiedererteilung des FS gestellt und die Behoerde hat Dir geschrieben: Bring´uns ´ne positive MPU! Daraufhin hast Du einen Fuehrerschein im EU-Ausland gemacht ?

Ganz klar: Antrag sofort zurueckziehen - bevor eine Versagung beschieden wird, weil Du die MPU nicht vorgelegt hast. Diese Versagung muesste dann naemlich auch fuer Deine EU-Karte gelten - kurz: Du duerftest garantiert nicht mehr fahren.

Also:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus persoenlichen Gruenden ziehe ich den Antrag auf Wiedererteilung meiner am ... entzogenen Fahrerlaubnis hiermit zurueck.
Mit freundlichen Gruessen, ...


Persoenlich beim Sachbearbeiter abgeben oder per Einschreiben mit Rueckschein schicken.


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Gast_Gast_Alex_*
Beitrag 12.11.2004, 02:34
Beitrag #41





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Wenn mich nicht alles täuscht kann man doch von der MPU Stelle verlangen
das sie ein negatives Gutachten nicht an die Führerscheinstelle weitergibt.
Angenommen ich beantrage meinen Führerschein wähl mir eine MPU Stelle aus, falle dort durch
dann müßte es doch immer noch möglich sein meinen Antrag bei der Führerscheinstelle zurückzuziehen
und somit keinen entsprechenden Eintrag zu bekommen, oder ?
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strichachtdoktor
Beitrag 12.11.2004, 08:31
Beitrag #42


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Ja, so ist das.


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Mustafa Örogan
Beitrag 12.11.2004, 09:23
Beitrag #43


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Hi willauchmalwassagen,
so wie ich das gelesen habe bei dir,hast du dir zwar einen Antrag auf
Wiedererteilung schicken lassen aber den nicht unterschrieben
wieder zurückgeschickt und auch die Gebühr nicht bezahlt??
Der Antrag gilt erst als gestellt wenn er auch unterschrieben
zur FS Behörde zurückgeschickt wurde.Hast du das nicht gemacht steht
auch nichts davon im KBA.Du hast gar kein Antrag gestellt,denn du hast
den Antrag ja nicht zurückgeschickt?Dann läuft auch kein Entscheidungs-
verfahren.Oder warst du direkt bei der FS Stelle und dort den Antrag gestellt?
Wenn ja dann zurückziehen.Ich hatte keine MPU gemacht,das zählt aber in
diesem Land wie eine negative.Ich schreibe lieber nicht was ich davon halte.
Gruß
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Gast_Gast_bernhard_*
Beitrag 12.11.2004, 10:59
Beitrag #44





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Hi habe jetzt auch mal ne frage:

Wurde in Deutschland mit Alkohol am Steuer erwischt und muss deshalb jetzt zur MPU

Habe vor ca 2 Monaten einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt und habe am 05.11.2004 ein Schreiben von der Begutachtungsstelle bekommen.

Darin stand das ich das Geld für die MPU binnen 3 Wochen überweisen soll um
bald einen Termien zur Begutachtung tu bekommen.

Habe ich auch getan.

Jetzt zum Hauptthema:

Ich mache zur Zeit einen Führerschein in CZ und werde den vorraussichtlich Ende November, Anfang Dezember haben.

Gibt es da jetzt Probleme( zum Beispiel wenn ich in eine Polizeikontrolle komme) weil ich in Deutschland einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe und gleichzeitig einen CZ Führerschein habe?

1. Soll ich den Antrag auf Wiedererteilung gleich wieder zurückziehen ?


MPU in Deutschland will ich auf jeden Fall machen dass ich auf der sicheren Seite
bin

Danke für eure Antworten
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Gast_Gast_Alex_*
Beitrag 12.11.2004, 11:33
Beitrag #45





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@ /8 aber das würde doch bedeuten das ich mit einem EU Führerschein hier einen Führerschein beantragen kann, mit dem antrag erstmal auf den eu schein verzichte, falls die mpu nun negativ ausfällt aber meinen antrag und damit meine verzichtserklärung einfach wieder zurückziehe und glücklich und zufrieden mit meinem CZ schein weiterfahre !?!
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strichachtdoktor
Beitrag 12.11.2004, 15:05
Beitrag #46


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Man wird Dir dann den Gebrauch des CZ-FS untersagen, tippe ich mal. Du machst die Behoerden quasi freiwillig auf Deinen CZ-FS aufmerksam und mit einer negativen bzw. nicht weitergereichten MPU ist fuer die dann alles klar. Wird eine MPU nicht abgegeben, darf auf Nichteignung geschlossen werden.


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Gast_Gast_Alex_*
Beitrag 12.11.2004, 16:04
Beitrag #47





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aber das ist ja genau der punkt bevor ich eine negative mpu abgebe zieh ich meinen antrag aus irgendwelchen gründen zurück, oder sag ihnen das ich nach CZ ausgewandert bin und deswegen den antrag zurückziehe :-) . man kann doch nicht automatisch beim zurückziehen des antrags auf nichteignung schließen, in dem falle würde "willauchwassagen" ein zurückziehen des antrags ja auch nichts mehr bringen. und beim zurückziehen des antrags ziehe ich ja automatisch die verzichtserklärung auch zurück
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.11.2004, 16:48
Beitrag #48





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puh, das waren jetzt aber ne menge "zurück" smile.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 13.11.2004, 00:35
Beitrag #49


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also wenn ich meinen antrag zurückziehe brauche ich doch keine begründung!...und die haben erst mal garnichts zu prüfen weil Du keinen fs mehr willst da Du ja deinen antrag zurückgezogen hast.

nur was strichachtdoktor ist durchaus ein problem wie sieht es nämlich aus wenn man cz pappe nun einen fs hier wieder neu beantragt. also meiner meinung nach solange der antrag läuft und keine versagung erteilt wurde kann man damit weiterfahren. der punkt ist halt das wenn man dann doch eine versagung bekommt aus welchen gründen auch immersteht man wie strichachtdoktor schon sagt ganz schön dumm da. denn dann ist man seine eu pappe auch los.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.11.2004, 13:46
Beitrag #50


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Zitat
also wenn ich meinen antrag zurückziehe brauche ich doch keine begründung!
Ja, richtig erkannt, wurde aber auch nie anders behauptet.
Zitat
...und die haben erst mal garnichts zu prüfen weil Du keinen fs mehr willst da Du ja deinen antrag zurückgezogen hast.

Exakt. Noch genauer: Ein zurueckgezogener Antrag darf gar nicht mehr beschieden werden. Mit der Zuruecknahme ist die Sache erledigt.


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