Unterbodenbeleuchtung, Das Spaßmonster bleibt! |
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Unterbodenbeleuchtung, Das Spaßmonster bleibt! |
28.09.2004, 15:10
Beitrag
#101
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Sagt mal, sind manche nicht in der Lage normal zu antworten ???
Und Bullen stehen auf der Wiese und fressen Gras, aber verteilen keine Verwarnungen... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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28.09.2004, 15:19
Beitrag
#102
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Mitglieds-Nr.: 19 |
Ich würde ab jetzt bitte auch wieder um einen etwas gesitteten Umgangston bitten, danke
-------------------- Gruss, Dirk
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Gast_Ice-T mit GTi_* |
28.09.2004, 16:31
Beitrag
#103
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HI,
Nochmal zu meinem Beitrag oben: War inzwischen nochmal beim TüV-Hessen weil ichs jetzt GANZ genau wissen wollte und die haben gesagt das man das nicht Pauschal sagen kann ob die BE erlischt. Also Bombenfest steht jetzt nach deren ofizieller Aussage: Anbau: VERBOTEN Benutzung: VERBOTEN BE-erlöschen: Liegt im ermessen des Bu... äh.. Polizeibeamten. wörtlich sagte man mir das das mit der BE bei einem Unfall erst das Gericht hinterher entscheidet ob sie (aufgrunde der Unzulässigen Lichter) zum Unfallzeitpunkt erloschen war oder nicht, Man es aber "lieber nicht drauf ankommen lassen soll". Alles geklärt? Grüsse aus Mainhatten |
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28.09.2004, 16:45
Beitrag
#104
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Zitat (Ice-T mit GTi @ 28.09.2004, 17:31) Anbau: VERBOTEN Benutzung: VERBOTEN BE-erlöschen: Liegt im ermessen des Bu... äh.. Polizeibeamten. Wurde hier jemals etwas anderes erklärt? Abgesehen vom erlöschen der BE. Das liegt nicht im Ermessen der Polizei sondern nur der Verdacht dazu. Aber das reicht ja auch. -------------------- Wer bremst hat Angst
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28.09.2004, 17:53
Beitrag
#105
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (Ice-T mit GTi @ 28.09.2004, 16:03) also ich hab gestern im Fernsehen ne Reportage mit ****** gesehen, wie sie einen mit so lichtchen an der Tanke VOLL AUSEINANDERGENOMMEN (verbal also) haben. Die Cops so gemeint das das ja voll illegal ist und die BE vom Fahrzeug erlischt und so n scheiss. Die Meinungen hier im Forum gehen auch weit auseinander. Zufällig hab ich das auch gesehen. Kam in RTL II um 22.15h. Ich habe auch gezuckt, als der Beamte sagte, wegen dem Lauflicht im Kühlergrill sei die Betriebserlaubnis erloschen. Dieser Verstoß ist nach herrschender Meinung nicht qualifiziert solch einen Verstoss zu begründen. Aber bei der Sache mit dem Auspuff war's ja klar. Zum allgemeinen. Die BE erlischt nach herrschender Meinung erst bei größeren lichttechnischen Umbauten. D.h., dass die Unterbodenbeleuchtung reicht um ein Erlöschen der BE zu begründen. Bei weißen Blinkern oder blauen Seitenmarkierungsleuchten beispielsweise geht man in den meisten Fällen noch nicht von einem Erlöschen BE aus. Hier geht man nur von einer unzulässigen lichttechnischen Einrichtung aus, die laut Bussgelkatalog mit 10 € bewehrt ist. Zitat (Ice-T mit GTi @ 28.09.2004, 16:03) UBB dran und an: Geldstrafe und höchstwahrescheinlich aufforderung zum abbau. Nis höchstwahrscheinlich - definitiv! Außerdem gibt es selbstverständlich ne Mängelkarte mit der Forderung die unzulässigen lichttechnischen Einrichtungen wieder abzubauen und das Fahrzeug in Originalzustand zu versetzen! Zitat (Ice-T mit GTi @ 28.09.2004, 16:03) Aber lasst euch net erzählen das die BE erlischt. Na dann glaub das mal mit Deinem VR6... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
28.09.2004, 19:20
Beitrag
#106
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ich weiss net was manche daran so geil finden beiträge nochmal punkt für punkt zu kommentieren.
und zu dem erlischen der BE hab ich mich auch schon korrigiert, oder liest du nur die hälfte, man? Erst vollständig lesen, dann meckern. Und das mit dem DEFINITV bla bla kannste auch vergessen. Ich habe bewusst HÖCHSTWAHRSCHEINLICH geschrieben weils bei uns auch schon vorkam das sie ein Auge zugedrückt haben. so jetzt haste wieder n paar sätze die du kommentieren kannst. Leute gibts...... |
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28.09.2004, 20:17
Beitrag
#107
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Stimmt, Leute gibt's, die können es nicht ertragen, wenn halbrichtige Sachen korrigiert werden.
-------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Gast_Guest_* |
28.09.2004, 20:19
Beitrag
#108
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Guests |
Zitat (Guest @ 28.09.2004, 20:20) ich weiss net was manche daran so geil finden beiträge nochmal punkt für punkt zu kommentieren. und zu dem erlischen der BE hab ich mich auch schon korrigiert, oder liest du nur die hälfte, man? Erst vollständig lesen, dann meckern. Und das mit dem DEFINITV bla bla kannste auch vergessen. Ich habe bewusst HÖCHSTWAHRSCHEINLICH geschrieben weils bei uns auch schon vorkam das sie ein Auge zugedrückt haben. so jetzt haste wieder n paar sätze die du kommentieren kannst. Leute gibts...... Wenn dir das nicht paßt, es gibt sicher irgendwo ein Kettcarforum. Von deiner Trotzigkeit kann man zumindest darauf schließen das du noch nen weiten Weg bis zum Erwachsensein vor dir hast! |
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Gast_Guest_* |
28.09.2004, 20:50
Beitrag
#109
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also ich finde eure ganze streiterei kindisch. Ich fands aber gut das Ice-T so viel infos von fachleuten in erfahrung gebracht hat. Auch wenn bei seiner eigenen meinung nicht alles gestimmt hat.
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29.09.2004, 14:08
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#110
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
@Guest_Ice-T mit GTi
Ich denke, dass Du auch meinen Beitrag mit Deiner Nörgelei gemeint hast. Du hast hier um kompetenten Rat gefragt, den hast Du bekommen. Der hat Dir aber halt leider nicht gepasst. Tut mir (nicht wirklich) leid. Ach, weißt Du, glaub doch einfach was Du glauben willst. Nur beschwere Dich dann nicht über entsprechende Folgen Deines Tuns. -------------------- |
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Gast_Ice-T mit GTi_* |
29.09.2004, 14:57
Beitrag
#111
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Guests |
Bitte zeig mir den satz mit dem ich um rat gefragt habe.
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Gast_Guest_* |
29.09.2004, 17:26
Beitrag
#112
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Zitat (Ice-T mit GTi @ 29.09.2004, 15:57) Bitte zeig mir den satz mit dem ich um rat gefragt habe. Stimmt, da ist kein Satz mit einer Frage sondern nur Halbwahrheiten, Hörensagen und Gerüchte aus der TÜV-Grube. UBB ist verboten und kann sehr wohl zum Erlöschen der BE führen, kannste auch gerne bei der Dekra nachlesen. |
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Gast_Ice-T mit GTi_* |
29.09.2004, 20:38
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#113
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sorry aber leider muss ich feststellen das du auch nicht lesen kannst. Das ist hier kein Hörensagen bla bla wie 90% hier sondern AUSSAGEN VOM TüV-HESSEN.
Ich mach mir hier die Arbeit und fahre zu 2 TüV Beamten und zum TÜV Hessen das wir mal hier Bombenfeste Aussagen haben auf die wir uns auch Berufen dürfen (die müssen ja für ihre Aussagen gerade stehen) und ihr labert mich hier nur dumm von der Seite an Könnt gerne herkommen und mit mir dahin fahren und ich stelle euch den Beamten vor. Und dann will ich sehen ob du immer noch so groß laberst und dem ins gesicht sagst das er nur mist erzählt. |
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Gast_Guest_* |
30.09.2004, 03:11
Beitrag
#114
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Guests |
Beim TÜV arbeiten KEINE Beamten denn der TÜV ist, wie der Name schon sagt, der Technische Überwachungs Verein.
Es ist ein Privatwirtschaftlicher Betrieb mit einer vom Staat übertragenen Überwachungsaufgabe. Und die Leute die dort Arbeiten sind im besten Falle Kfz.Meister, im schlechtesten Dipl.Ing.FH |
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30.09.2004, 05:04
Beitrag
#115
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Worüber wird überhaupt gestritten?????
Ein Erlöschen der BE kann im Einzelfall vorliegen ... oder ... eben nicht vorliegen. Wie ist die UBB angebracht? Blendet die UBB? Wird das Signalbild verändert? Ist dadurch eine Gefahr zu erwarten? Dazu hatte ich vor Monaten eine FAQ geschrieben -> Unterbodenbeleuchtung (UBB) |
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30.09.2004, 14:31
Beitrag
#116
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Zitat (Ice-T mit GTi @ 29.09.2004, 21:38) Ich mach mir hier die Arbeit und fahre zu 2 TüV Beamten und zum TÜV Hessen das wir mal hier Bombenfeste Aussagen haben auf die wir uns auch Berufen dürfen (die müssen ja für ihre Aussagen gerade stehen) und ihr labert mich hier nur dumm von der Seite an Der TÜV macht weder bombenfeste Aussagen noch muss er dafür gerade stehen. Letztendlich braucht ein nur den Verdacht des Erlöschens der BE haben und Dein Auto wird auf Deine Kosten begutachtet. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein amtlicher geprüfter Gutachter die UBB akzeptiert. Dann hast Du aber eine bombenfeste Aussage -------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_Rover 400_* |
30.09.2004, 16:29
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#117
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Die beste Lösung ist es sich einen Laster zu kaufen. Da dürfen Mercedes Sterne in allen Farben am Kühler leuchten der Innenraum kann funkeln wie Tante Ernas gute Stube zu Weihnachten 2 kleine blaue Strahlen zeigen den weg nach Irgendwo und das der Fahrer Peter heisst sieht man dank Leuchtdioden auch schon aus 400 Meter entfernung .
Jaja so ein Lasterfahrer hats gut der kann dranschrauben was er will und kein S.. Interessiert es , nur wehe ein kleiner PKW fahrer macht sich ein paar Lämpchen unters Auto dann bekommt er die gesammmte Härte des Gesetzes zu spüren. Hilft zwar auch nicht weiter aber ist leider so, noch besser wäre natürlich eine S Klasse weil da leuchtet als Sonderoption der gesammte Schweller als Einstiegsbeleuchtung .Kostet zwar 600 Öre extra aber ist eben dann erlaubt . Aber wie sagt ein altes Sprichwort "" Wenn 2 das gleiche machen ist es noch lang nicht das selbe "" |
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30.09.2004, 16:50
Beitrag
#118
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10008 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
@Rover 400
Du hast ein wichtiges Utensil bei LKWs vergessen. Eben gefunden: Zitat Kaffeemaschine auf Armaturenbrett Mannheim (dpa) - Gefährlicher Komfort: Die Polizei in Mannheim hat einen Lastwagen mit einer Kaffeemaschine auf dem Armaturenbrett aus dem Verkehr gezogen. Die Maschine habe das Sichtfeld des Fahrers stark eingeschränkt, teilte die Polizei mit. Der Sattelzug aus Sachsen-Anhalt wies noch andere Mängel auf. So drohte wegen eines Risses der Verlust einer Achse am Anhänger Aber Du hast wohl recht, Beleuchtungen wurden anscheinend nicht beanstandet. -------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_nürnberg_* |
19.10.2004, 14:00
Beitrag
#119
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die lösung ist LEDs
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19.10.2004, 14:08
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#120
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1019 Beigetreten: 15.10.2003 Wohnort: Waldbreitbach Mitglieds-Nr.: 339 |
Die Lösung ist 43. (Glaub ich war doch so, oder Douglas Adams Freaks?)
Nee im Ernst- Die Lösung ist... ist ne tolle Aussage, aber bitte-wofür ist das die Lösung? Fusspilz? Hornhaut abschälen? Handkäse formen? |
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19.10.2004, 14:13
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#121
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Mitglieds-Nr.: 19 |
Ne, der Kollege meint wahrscheinlich die als "Unterbodenbeleuchtung" angepriesenen LEDs die von Folia Tec mit Gutachten auf den Markt geschmissen werden. In dioesem Fall empfehle ich einen Blick ins Gutachten:
Die LEDs dürfen nur in der weissen Version verbaut werden, die blauen sind ohne TÜV. Die LEDs dürfen nur unter 2 Bedingungen Leuchten: 1.) bei Fernentriegelung des fahrzeugs per Fernbedienung und bei Öffnen der Türe über den Türkontaktschalter. Unzulässig ist ein mögliches einschalten während der Fahrt sowie durch Betätigung der Innenbeleuchtung. Ausserdem dürfen Sie nur auf beiden Fahrzeugseiten in der Türumgebung montiert sein. -------------------- Gruss, Dirk
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19.10.2004, 14:24
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#122
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 387 Beigetreten: 26.08.2004 Wohnort: OWL Mitglieds-Nr.: 5202 |
@Josh
Tsktsktsk 42! -------------------- Nothing travels faster than the speed of light with the possible exception of bad news
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19.10.2004, 14:51
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#123
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Ich habe mir (aus Langeweile) mal den ganzen Thread durchgelesen. Bei manchen Aussagen habe ich schon sehr gelacht. Ich erkenne mich so wie ich früher war auch ein bischen wieder.
[Übertreibung an] Die letzte Schrottkarre fahren aber eine UBB muss dran sein (damit der Schrott auch noch beleuchtet wird). Dann noch die Spiralfedern um 1/3 kürzen durch Abflexen (Tieferlegen) und ein paar Spanplatten auf die Kofferraumhaube geschraubt (Spoiler) und fertig ist das Baumarkt-Tuning. (An alle Kinder: Bitte nicht nachmachen!) [Übertreibung aus] Im günstigsten Fall gibt es nur 3 Punkte, 50 Euro Geldstrafe und Probezeitverlängerung um 2 Jahre. Im schlechteren Fall zahlen bis ans Lebensende. Und das obwohl man in 10 Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit jammert weil es für totalen unüberlegten (aber damals ein "must have") Quark ist. |
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Gast_Renn Simme_* |
22.10.2004, 16:05
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#124
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Ich hab Unterbodenbeleuchtung für meine Simson (Ein echt gutes Ostprodukt, woran man noch alles selber machen kann, demzufolge hab ich das ding total Auf-und Umgebaut, es ist also teilweise ncht alles erlaubt), ich stand also mit dem Teil in meiner Heimatstadt (ein kleines Nest namens Elterlein) auf dem Markt, hab die Beleuchtung angemacht und dadurch ist die Polizei auf das Teil aufmerksam geworden, als die vorbeigefahren sind. Die waren von dem Hocker so "begeistert", das die es gleich auf meine Kosten abschleppen ließen und mitgenommen haben.
Das Teil haben die auf den Prüfstand gestellt und meinten das es 45 km/h mehr als die üblichen 60 läuft, und das es statt 4, 9 PS hatte. Das wurde dann mächtig teuer für mich und endete mit 7 Punkten in Flensburg, woraufhin ich noch zur Nachschulung durfte! |
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Gast_pol_* |
22.10.2004, 22:22
Beitrag
#125
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man,bin ich froh Verwandte in Belgien zu haben...habe mein Auto einfach dort angemeldet (über meinen Cousin),UBB drunter und die grünen können mir gar nix ich sage nur falsch. alles was zur eu gehört kann ich beanstanden, ja sogar den fahr´zeugschein einziehen und an die Zulassungsstelle des entsprechenden landes schicken!!!! wenn man meint übertreiben zu müssen. |
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Gast_was geht nur in dem land ab??_* |
27.10.2004, 15:30
Beitrag
#126
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Guests |
also in nicht allzuferner zukunft wird es viele geben die die schnauze voll haben von dem ganzen eingeschränke der brd und sie werden ohne nummernschilder ohne tüv und irgendwas fahren. so lange sie sich nicht erwischen lassen und der polizei immerwieder entkommen und keine unfälle bauen sollen sie das. diese leute fahren dann ohne versicherungsschutz ganz einfach weil sie zu sehr bevormundet werden. wer das für utopie hält soll ma nach schweden gehen ^^ da gibts immer mehr so leute (btw. die fahren besser als jeder deutsche)
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27.10.2004, 15:37
Beitrag
#127
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 410 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: 42579 Heiligenhaus Mitglieds-Nr.: 19 |
Na ja, ob das beim typischen Deutschen, der seinen Unmut beim Bier auf der Couch aber niemals auf der Strasse auslässt tatsächlich eintritt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln...
-------------------- Gruss, Dirk
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29.10.2004, 13:27
Beitrag
#128
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
Zitat (was geht nur in dem land ab?? @ 27.10.2004, 16:30) also in nicht allzuferner zukunft wird es viele geben die die schnauze voll haben von dem ganzen eingeschränke der brd und sie werden ohne nummernschilder ohne tüv und irgendwas fahren. so lange sie sich nicht erwischen lassen und der polizei immerwieder entkommen und keine unfälle bauen sollen sie das. diese leute fahren dann ohne versicherungsschutz ganz einfach weil sie zu sehr bevormundet werden. wer das für utopie hält soll ma nach schweden gehen ^^ da gibts immer mehr so leute (btw. die fahren besser als jeder deutsche) ...ja nee, is klar.... -------------------- |
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Gast_einschwede..._* |
05.11.2004, 16:11
Beitrag
#129
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Guests |
eeeeh.....naja, ist schon so.......aber das ist nur für ein paar underground-filme gemacht worden...und zwar nachts/"morgens" um 2-3-4 uhr.....
das ist hier nicht immer so allerdings ist es so, dass hier in schweden viel mehr "erlaubt" ist, wie zum beispiel alu-heckspoiler, UBB, NOS, und so weiter....erlaubt ist vielleicht ein bisschen zu viel gesagt, aber der "TÜV" hier ist ungefähr so streng wie in amiland... in deutschland ist das aber ganz einfach nicht möglich, weil die autos viel mehr aushalten müssen(siehe deutsche autobahn...im vergleich: höchstgeschwindigkeit in schweden ist 110m/h...) zudem ist die verkehrsdichte in keinem sinne vergleichbar! stockholm eventuell, aber trotzdem ist es nichtmal ähnlich.... wollt ich nur mal so gesagt haben MfG ein schwede |
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06.11.2004, 10:03
Beitrag
#130
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 24.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6313 |
das mit dem schrotttunning is meines erachtens stakr zurückgegangen, ich hab auch einen 99er Rover, der steht da wie ein neuwagen, weil er nur mit handgewaschen wird, habe auch ubb drunter, und wenn du es genau siehst, es das aufwerten, (meiner wurde mit Velour verkauft, habe ihn dann auf original Leder hochgerüstet) auch tunning(optisches)mit m3spiegeln in wagenfarbe mit blinkern.......
also ich finde , wer meint was machen zu müßen,soll es machen.... |
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06.11.2004, 10:51
Beitrag
#131
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Zitat eeeeh.....naja, ist schon so.......aber das ist nur für ein paar underground-filme gemacht worden...und zwar nachts/"morgens" um 2-3-4 uhr..... Mensch jetzt hast du ihm einen Traum zerstört. das ist hier nicht immer so wink.gif Zitat also ich finde , wer meint was machen zu müßen,soll es machen.... Ja. Aber die Folgen sollten auch bewußt sein. Sonst geht später das große Geflenne los.
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06.11.2004, 17:00
Beitrag
#132
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 3 Beigetreten: 24.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6313 |
die folgen müßen einem immer klar sein, kann ja auch net rumpoppen und nachher das mädchen fragen, ob es die pill e nimmt
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06.11.2004, 17:17
Beitrag
#133
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_?gast_* |
12.11.2004, 00:24
Beitrag
#134
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Guests |
braucht noch jemand eine lampe für den kopf als innenbeleuchtung?
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12.11.2004, 23:00
Beitrag
#135
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 29.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6418 |
Die Realität ist, und kann jeder sagen was er will, daß die sog. Ausstiegsbeleuchtung verbaut wird um anschließend das Teil während der Fahrt einzuschalten. Mal gaaaanz eeeeehrlich !!!! Du hast zwar alles von einem a.a.S. abnehmen lassen und meinst, damit bist du auf der sicheren Seite. Sollte dies der Fall sein, erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs, weil du gegen die Auflagen und Einbauanweisungen des Teilegutachtens verstoßen hast. -------------------- Fahrt bitte nie schneller !!! Denkt an Eure Schutzengel !!!
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17.11.2004, 18:47
Beitrag
#136
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 59 Beigetreten: 04.10.2004 Mitglieds-Nr.: 5899 |
Hallo ich kenn das leidige thema mit UBB und hatte auch vor mir eine anzuschaffen,auch wenn die verboten sind und für viele auch kein sin darin besteht den Boden zu beleuchten.
Aber trotzdem ich im ebay geguckt nach was günstigem und schau ganz dumm,da hatte einer eine angeboten mit E prüfzeichen. E zeichen =erlaubt. Ich mir also schnell das mal ausgedruckt und nix wie hin zum TÜV ob das stimmt was da steht. Was soll ich sagen der Prüfer meines vertrauens sagte mir darauf wenn E zeichen dann ist der anbau erlaubt und ein Eintrag in die papiere möglich .Als UBB und nicht als Fützen lampe. Das einzige was Vorschrift wäre,ist das die während der fahrt nicht zu aktivieren sei. Also werde ich mir wohl eine zulegen und mal sehen was er dann sagt wenn ich mit meinen töff töff komme. ich lass mich mal überraschen. Gruss sven -------------------- [FONT=Geneva]The Way of life is NIPPON Drive
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18.11.2004, 03:02
Beitrag
#137
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Und was bringt dir das wenn sie als Pfützenlampe eingetragen ist und die sieht sie eingeschaltet am fahrenden Auto?Dann sind die ABE-Auflagen nicht eingehalten und die Eintragung hinfällig.Mit ABE gibts die eh nur mit weissen LEDs.Was das E-Zeichen sagt ist nur das die Teile geprüft sind,um sie eintragen zu lassen wird der Prüfer aber mehr sehen wollen.
Der glaubt vermutlich wirklich das die als UBB abgesegnet sind. |
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19.11.2004, 22:40
Beitrag
#138
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
aber auch schon wenns nur eingeschaltet ist solange man ein und aussteigt wird die polizei vorbeischaun...
übrigens hab da noch was gefunden im meinem postfach. Zitat Sehr geehrter Herr XYZ, für die "Einstiegs-u. Umfeldbeleuchtung" hat sich lt. Aussage unserer Produktbetreuung ein Sonderausschuss im Verkehrsministerium beschäftigt und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: - Es muß grundsätzlich durch technische Mittel ausgeschlossen sein, daß die Leuchte bei Fahrt brennt. - Die Leuchte darf nur im Stand und nur beim Ein- und Aussteigen brennen können. - Das austretende Licht muß indirekt wirken und darf nich als Illumination des Fahrzeugs von unten ausgestaltet sein. - Die Beleuchtungseinrichtung darf nur während des Öffnungsvorgangs der Tür brennen und muß sich bei Bewqegung des Fahrzeugs selbsttätig ausschalten. - Darf nur bei eingeschalteter Innenbeleuchtung brennen. Bei einem selbst hergestellten Bausatz "Einstiegsbeleuchtung" halten wir aufgrund der vorgegebenen Bedingungen eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr für erforderlich. Fa. Brabus hat noch keine Stellungnahme abgegeben. Mit freundlichen Grüßen XYZ DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme Zitat SgH XYZ, Ich habe Ihnen die Vorlage des Arbeitskreises mal dazugelegt. Stufen Sie´s als Arbeitsscheinwerfer, bzw. Suchscheinwerfer ein, dann kann man eventuell damit leben. In diesem Falle erübrigt sich dann das Genehmigungszeichen. Wenn sie Blinker o.ä. dazunehmen wollen, dann genehmigte Leuchten also Wellenlinie Buchstabe und Zahlen oder das Prüfzeichen mit dem "e" im Kreis. Also bauen Sie ihre Leuchten so an, daß sie zwar unten strahlen, die Fahrzeugmaße nicht ändern und den Straßenverkehr nicht blenden, titulieren Sie das Ganze dann als Such bzw. Arbeitsscheinwerfer. Somit würde sich dann auch eine Eintragung erübrigen. Mit freundlichen Grüßen XYZ TÜV Verkehr & Fahrzeug GmbH, Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Niederlassungsleiter TÜV Ulm das war aber schon mitte 2003. die lampen gibts ja mittlerweile mit e prüfzeichen und anbauanleitung für genau diesen zweck. das es nur beim aus ud einsteigen leuchten darf ist ja klar. ähm wieso verbaut vw die umfeldbeleuchtung nicht mehr? war die nicht ganz gesetzteskonform? soweit ich weiß musste brabus die seitenschweller mit bleuchtung auch vom markt nehmen. -------------------- |
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20.11.2004, 03:50
Beitrag
#139
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Brabus bietet sie noch an,steht allerdings nirgens ob sie auch in Deutschland zulässig sind.Als im Fernsehen die Teile vorgestellt wurden hatten sie aber gesagt das die Beleuchtung in das Bussystem eingebunden ist und nicht einfach umgeklemmt werden kann.Es dürfte dann eine Neuprogramierung nötig sein um die Dinger so freizuschalten das sie beim fahren leuchten.
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Gast_Rover400_* |
20.11.2004, 13:50
Beitrag
#140
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Guests |
Will mich auch mal zu dem Thema melden .
Über Sinn und Unsinn einer Einstiegsbeleuchtung lässt sich Streiten. Genau wie über manch anderes , Fakt ist aber es gibt ! Unterbodenbeleuchtungen mit TÜV Segen ! Anbieter Folia Tec ( wer sonst ) Infos : http://foliatec.de/pflege/_d/presse/index.shtml |
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20.11.2004, 14:30
Beitrag
#141
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Administrator Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 |
Wer genau liest, merkt aber das diese nur an der Seite und in Weiß eingetragen werden kann.
-------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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22.11.2004, 03:27
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#142
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Und vor allem nicht als UBB.
Zitat Während der Einbau der weißen SpotLights als Einstiegsleuchten vom TÜV bestätigt werden – das Teilgutachten mit ausführlicher Gebrauchsanleitung (in 9 Sprachen) liegt den Packungen bei – müssen die blauen Spots noch auf die Genehmigung verzichten. Preis für die Sets zwischen 36.50 € und 79.90 €.
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23.11.2004, 17:46
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#143
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
na gut das ding heißt einstiegsbeleuchtung und nicht unterbodenbeleuchtung.
es ist weiß anstatt blau. (weiß zwar nicht wer jemals behauptet hat das ne ubb blau sein muss aber egal) man sieht das es nun ne beleuchtung gibt die quasi wie ne ubb ist und die auflagen sind bekannt. -------------------- |
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23.11.2004, 20:45
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#144
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Infos dazu einmal -hier- und -hier-
Preise von 36 bis 100E. Ich überlegs mir mal meinen Pe*** zu verlängern, wenn es nicht allzuviel Aufwand ist.... -------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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23.11.2004, 21:55
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#145
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 29.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6418 |
Dazu von der DEKRA: Zitat Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen. Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden. Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden. Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das: Beleuchtete Firmenschilder Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä. Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.: Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung. Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert: die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu. Ich glaube, nu isses langsam gut !!! Die BE erlischt, wenn durch die Leuchten Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das ist bei den sog. blauen Photonenpumpen in den Führerhäusern der LKW's regelmäßig der Fall. Ansonsten kostet der Spaß egal wie 50,- € und 3 Punkte in Flensburg -------------------- Fahrt bitte nie schneller !!! Denkt an Eure Schutzengel !!!
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23.11.2004, 23:10
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#146
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Zitat (Die Weiße Maus @ 23.11.2004, 21:55) Ich glaube, nu isses langsam gut !!! Die BE erlischt, wenn durch die Leuchten Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das ist bei den sog. blauen Photonenpumpen in den Führerhäusern der LKW's regelmäßig der Fall. Ansonsten kostet der Spaß egal wie 50,- € und 3 Punkte in Flensburg das wussten wir ja schon lange... nur die neurung ist eben das es woas nun in weiß gibt was auch ein gutachten besitzt. die auflagen sind auch klar... -------------------- |
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24.11.2004, 02:44
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#147
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Die ABE bringt also gar nichts wenn die trüben Funzeln unterm fahren leuchten,Auflagen nicht eingehalten dürfte die Legalität der Sache beenden.
Hat die Pisastudie doch Recht,deutsche Schüler haben probleme beim verstehen eines Textes.Extrem ausgeprägt ist das anscheinend beim lesen der STVZO und der ABE eines Anbauteils das man unbedingt will. |
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24.11.2004, 08:50
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#148
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Zitat (Jack Daniels @ 24.11.2004, 02:44) Die ABE bringt also gar nichts wenn die trüben Funzeln unterm fahren leuchten,Auflagen nicht eingehalten dürfte die Legalität der Sache beenden. Hat die Pisastudie doch Recht,deutsche Schüler haben probleme beim verstehen eines Textes.Extrem ausgeprägt ist das anscheinend beim lesen der STVZO und der ABE eines Anbauteils das man unbedingt will. Wer sich aber an die Auflagen hält bekommt es auch legal zugelassen. Dh. die Leuchten dürfen nur mit dem Öffnen der Tür aufgehen und nicht über zB die Innenbeleuchtung. DANN wird es auch abgenommen und eingetragen. -------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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24.11.2004, 09:04
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#149
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Crispy @ 24.11.2004, 08:50) Wer sich aber an die Auflagen hält bekommt es auch legal zugelassen. Dh. die Leuchten dürfen nur mit dem Öffnen der Tür aufgehen und nicht über zB die Innenbeleuchtung. DANN wird es auch abgenommen und eingetragen. Genau das will aber die UBB-Fraktion i. d. R. nicht. Die UBB soll auch während der Fahrt leuchten und dann auch noch am besten in blau, rot, gelb, orange...... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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24.11.2004, 10:11
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#150
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Zitat (Andreas @ 24.11.2004, 09:04) Genau das will aber die UBB-Fraktion i. d. R. nicht. Die UBB soll auch während der Fahrt leuchten und dann auch noch am besten in blau, rot, gelb, orange...... Dann müssen die mit den Konsequenzen rechnen und leben. Jetzt kann man aber pauschal nicht mehr sagen, daß es verboten ist wie bisher. -------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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