Unterbodenbeleuchtung, Das Spaßmonster bleibt! |
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Unterbodenbeleuchtung, Das Spaßmonster bleibt! |
24.11.2004, 12:07
Beitrag
#151
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Zitat man sieht das es nun ne beleuchtung gibt die quasi wie ne ubb ist und die auflagen sind bekannt. Du hast die Dinger anscheinend noch nicht leuchten sehen. Sonst wäre dir der Helligkeitsunterschied aufgefallen. Mal ganz davon abgesehen das die UbB Fraktion bestimmt nicht an weißes Licht das nur angeht wenn die Türen auf sind gedacht hat. Man kann sich aber auch was Einreden ....
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24.11.2004, 18:50
Beitrag
#152
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
mir ging es grundsätzlich erstmal darum das man ne austiegsbeleuchtung haben darf.
darin fühle ich mich nun bestätigt. das wurde immer verneint. das eine unterbodenbeleuchtung in blau, während der fahrt ohne sämmtliche prüfzeichen nicht zugelassen ist dürfte wohl auch dem letzten foren user klar sein... -------------------- |
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24.11.2004, 20:56
Beitrag
#153
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Zitat mir ging es grundsätzlich erstmal darum das man ne austiegsbeleuchtung haben darf. Bis zu diesem Post hast du aber komischerweise immer von einer UbB geredet....z.B. Zitat man sieht das es nun ne beleuchtung gibt die quasi wie ne ubb ist und die auflagen sind bekannt. Das sind imho 2 verschiedene Sachen. Von der Leuchtkraft bis zu den Auflagen. |
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25.11.2004, 00:45
Beitrag
#154
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Meines wissens war eine Ausstiegsbeleuchtung nie das grosse Problem.Das Problem waren die Leuchtstoffröhren mit einer nicht zulässigen Farbe,ohne Prüfung der Splitterfestigeit und die nicht besonders sichere Befestigung mit Clips.Wenn jemand mit Röhren zum Tüv gefahren wäre die Weiß leuchten,ein Gutachten über die Splittereigenschaften und Leuchtstärke hat und die Befestigung so ist das die Röhre nicht einfach auf die Strasse fallen kann und der Anschluß so geschaltet ist das sie nur bei geöffneten Türen leuchten wären sie vermutlich schon bisher abgenommen worden.Nur dummerweise hatte bisher keine Einstiegsbeleuchtung diese teure Prodzedur hinter sich gebracht, warum sollte ein Hersteller das auch tun wenn das Zeug auch so verkauft wird.
Bin gespannt bis wann der erste hier rumtobt weil er trotzdem die rote karte bekam. |
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25.11.2004, 15:15
Beitrag
#155
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 19.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6813 |
Also nachdem ich hier mal alle beiträge a paar tage lang studiert hab (ich les net so langsam sondern versuch teilweise verzweifelt draus schlauer zu werden...) is ja ganz schön das ma so langsam aufn nenner kommt was ma machen kann...
Also legalerweise is es ja erlaubt weiße ubb ["offiziell"] zum ein-/aussteigen zu montieren. Am anfang vom thema is von zpeedy folgendes gekommen: "ich habe einen tüv oprüfbericht das meine unterbodenbeleuchtung in ordnung ist. ich scanne diese die nächsten tage mal ein. sinngemäß 4 neonröhren unter der m fahrzeug, funktion nur beim öffnungs vorgang der türen. " Wo find ich den scan denn? Denn ich würd des mal meinem TüV-meister zeigen wollen, damit er mir so was auch anfertigen kann! MfG RedZac |
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25.11.2004, 18:10
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#156
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Zitat (Forenneuling @ 24.11.2004, 20:56) Zitat mir ging es grundsätzlich erstmal darum das man ne austiegsbeleuchtung haben darf. Bis zu diesem Post hast du aber komischerweise immer von einer UbB geredet....z.B. Zitat man sieht das es nun ne beleuchtung gibt die quasi wie ne ubb ist und die auflagen sind bekannt. Das sind imho 2 verschiedene Sachen. Von der Leuchtkraft bis zu den Auflagen. als "Forenneuling" kannst du nicht alles wissen was ich gepostetd habe. es gab da vor längerer zeit schon nen beitrag. @RedZac ich habe diesen scan nicht. es ist nicht bei mir sonern bei nem kumpel eingetragen. ich habe den scna leider auch nicht bekommen, wobei es eh nichts bringt. es nutzt aber nichts, weil man das nicht als vergleich benutzen darf. besorg dir doch das gutachten von foliatec! -------------------- |
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25.11.2004, 20:37
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#157
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (zpeedy @ 25.11.2004, 18:10) ich habe den scna leider auch nicht bekommen, wobei es eh nichts bringt. es nutzt aber nichts, weil man das nicht als vergleich benutzen darf. Vielleicht hast du das Gutachten nicht bekommen, weil es gar nicht existiert? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.11.2004, 10:33
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#158
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Zitat (Andreas @ 25.11.2004, 20:37) Zitat (zpeedy @ 25.11.2004, 18:10) ich habe den scna leider auch nicht bekommen, wobei es eh nichts bringt. es nutzt aber nichts, weil man das nicht als vergleich benutzen darf. Vielleicht hast du das Gutachten nicht bekommen, weil es gar nicht existiert? es war eben kein gutachten, sondern ne einzelabnahem von so paar röhren. bei der eintragung war ich dabei, nur mein sehr guter freund ist etwas "blöd" der hat das teil verloren, intteressiert ihn aber nicht weil die ubb wieder weg ist. das auto wurde komplett anderst aufgebaut. man kaufe sich das zeug von foliatec und dann hat man ein gutachten. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
26.11.2004, 10:40
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#159
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Zitat (MGBG323 @ 17.11.2004, 18:47) Aber trotzdem ich im ebay geguckt nach was günstigem und schau ganz dumm,da hatte einer eine angeboten mit E prüfzeichen. E zeichen =erlaubt. Ich mir also schnell das mal ausgedruckt und nix wie hin zum TÜV ob das stimmt was da steht. Was soll ich sagen der Prüfer meines vertrauens sagte mir darauf wenn E zeichen dann ist der anbau erlaubt und ein Eintrag in die papiere möglich .Als UBB und nicht als Fützen lampe. Das einzige was Vorschrift wäre,ist das die während der fahrt nicht zu aktivieren sei. Irrtum... dieses E-Prüfzeichen ist eine geschickte Täuschung, es bezieht sich nämlich nicht auf lichttechnische Einrichtungen sondern auf die Elektromagnetische Verträglichkeit! |
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Gast_Shadymaus_* |
26.11.2004, 11:47
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#160
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Guests |
Wenn ich sowas schon höre, das sich hier im Forum ein Polizist freut die Fahrzeugpapiere einziehen zu können, schwillt mir echt der Kamm!
Da bin ich ja froh, dass ich letztens bei einer Laserkontrolle einfach abgehauen bin, denn DIE haben mich ni gekriegt Soviel zur Klugheit unserer Beamten |
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26.11.2004, 13:58
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#161
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 244 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6110 |
Zitat als "Forenneuling" kannst du nicht alles wissen was ich gepostetd habe. es gab da vor längerer zeit schon nen beitrag. Jetzt willst du mir Weismachen das du nach dem ganzen Theater das du hier veranstaltet hast nur eine weiß leuchtende Einstiegsbeleuchtung auf LED-Basis haben wolltest?Zitat bei der eintragung war ich dabei, nur mein sehr guter freund ist etwas "blöd" der hat das teil verloren, intteressiert ihn aber nicht weil die ubb wieder weg ist. Verloren. Ja genau. Ich hab dich für phantasievoller gehalten Klar interesiert deinen Freund das nicht. Soll ja auch deine UbB gewesen sein die nach deiner Aussage angeblich eingetragen wurde. Zitat ich habe einen tüv oprüfbericht das meine unterbodenbeleuchtung in ordnung ist. Aber sag nichts... Du hast das Fahrzeug nun natürlich an deinen Freund verkauft. Und das bevor du das Gutachten einscannen konntest. Stimmts?Und weil du keine UbB mehr haben willst hast du dir auch vorher keine Kopie vom Gutachten gemacht das dir beim nächsten Eintragungsversuch behilflich sein könnte. Du mußt schon Einsehen das sich das für Außenstehende nicht unbedingt glaubwürdig anhört oder? |
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26.11.2004, 16:26
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#162
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
Scheiße, Ich habe gestern zwei verspätete Glühwürmchen überfahren.
Die Leuchten noch unterm Auto. Muß ich die wegmachen oder eintragen lassen? -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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26.11.2004, 22:00
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#163
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
es klingt nicht sehr glaubwürdig, ich weiß... ist aber so. wenn du mir nicht glauben magst ist das nicht mein problem. lies dir meine beiträge mal durch und du wirst merken das ich kein "schwätzer" oder "angeber" bin.
ja ich wollte schon immer eine einstiegsbeleuchtung wie am phaeton oder sl von brabus. also das der einstiegsbereich beleuchtet ist, da mir sehr bewusst ist das eine "ubb wie auf the fast an the furious" bekannt bei uns nie legal ist. die eingetragene einstiegsbeleuchtung war eine aus 4 röhren, wobei die röhren ein e prüfzeichen haben und von maitec sind. wenn du willst kann ich dir von den röhren ein foto machen, natürlich mitsammt der einbauanleitung. -------------------- |
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27.11.2004, 00:31
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#164
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6652 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Zitat (Shadymaus @ 26.11.2004, 11:47) Da bin ich ja froh, dass ich letztens bei einer Laserkontrolle einfach abgehauen bin, denn DIE haben mich ni gekriegt Wir sind ja sooooooooo stolz auf dich -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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Gast_Gast_Crispy_* |
28.11.2004, 21:09
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#165
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Guests |
Ich war heute auf der Motorshow hier in Essen.
Leider hat Folia-tec es nicht hinbekommen, einen Wagen mit den zugelassenen "Einstiegsleuchten" zu organisieren. Die Leuchten an sich wären sicher der Renner, aber leider waren die Sachen einfach lieblos in eine Ecke gequetscht. |
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29.11.2004, 03:12
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#166
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (Gast_Crispy @ 28.11.2004, 21:09) Ich war heute auf der Motorshow hier in Essen. Leider hat Folia-tec es nicht hinbekommen, einen Wagen mit den zugelassenen "Einstiegsleuchten" zu organisieren. Die Leuchten an sich wären sicher der Renner, aber leider waren die Sachen einfach lieblos in eine Ecke gequetscht. Ob das nicht doch ein kleiner Hinweis darauf ist das die Eintragung nicht ganz so einfach ist?Oder darauf das Weiß keiner will und Blau nicht eintragungsfähig ist. |
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29.11.2004, 07:50
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#167
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Könnte sein. Mir würde weiß reichen.
Ich hatte mich ja dafür interessiert es mal im Detail zu sehen, wie das ein-/angebaut wird. -------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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29.11.2004, 20:18
Beitrag
#168
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Zitat Guten Tag Herr XXX, vielen Dank für Ihre Anfrage. In Anlage sehen Sie unsere neuen Neon Produkte. Teilegutachten liegen für Produkte mit folgenden Artikelnummern vor - 40255 LED Flex - 40111 LED Spot - 40311 SMD Die Teilegutachten gelten nur für Lichtfarbe weiss. Eine Änderungsabnahme gemäß StVZO § 19 Abs. 3 ist vorgeschrieben. Diese Neuheiten werden von FoliaTec auf der Motorshow in Essen vorgestellt. Bestellen können Sie regulär in unserem OnlineShop. Derzeit sind nur die LED Spot 40111 lieferbar. Die SMD´s werden im Januar 2005 und die LED Flex 40255 werden ca. nach der Messe in Essen (Anfang/Mitte Dezember) verfügbar sein. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag und verbleiben, -- Mit freundlichem Gruß Best regards Ihr Autozubehoer-Online Team *************************************************** Paul Böhm KG Kundenservice Customer Service Angerstr. 14 - 18 D-90762 Fürth Tel: 0911/97544-300 Fax: 0911/97544-333 bestellung@autozubehoer-online.com http://www.autozubehoer-online.com *************************************************** ersichtlich das die teile noch nicht lieferbar sind. -------------------- |
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29.11.2004, 20:57
Beitrag
#169
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 559 Beigetreten: 06.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5403 |
Ich habe vorhin mal die ganzen Kataloge durchgeblättert. Da ist mir aufgefallen, daß einige Anbieter bunte Neonröhren verkaufen, die "eintragungsfrei" sind, ein E1-Prüfzeichen besitzen und nur als Einstiegsleuchten benutzt werden dürfen.
Wir waren uns doch aber einig, daß man nur weiße benutzen darf, oder? Da frage ich mich doch, wo dort die rechtliche Grundlage ist. Könnte man so einen Anbieter abmahnen, weil er wissentlich falsche Tatsachen behauptet? -------------------- Das Betätigen des Fahrtrichtungsanzeigers räumt kein Recht auf einen Spurwechsel ein.
Es ist vielmehr die Bitte an andere Verkehrsteilnehmer, auf Fehler mit besonderer Nachsicht zu reagieren und wohlwollend eine Lücke zu schaffen. |
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30.11.2004, 01:08
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#170
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Warum?Die Teile sind eintragungsfrei da sie keiner einträgt,also kann man sich den Weg sparen.
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30.11.2004, 10:49
Beitrag
#171
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Die Teile sind eintragungsfrei da sie keiner einträgt LOL -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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14.10.2007, 16:28
Beitrag
#172
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 14.10.2007 Wohnort: 74xxx Mitglieds-Nr.: 37520 |
Hallo, habe mich erst neulich hier angemeldet.
Meine Frage: Ich möchte unter meinem Auto eine Unterbodenbeleuchtung anbringen. Was habe ich zu beachten, bezüglich der StVZO? Bedanke mich im Vorraus |
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14.10.2007, 16:47
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#173
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Hallo, habe mich erst neulich hier angemeldet. Meine Frage: Ich möchte unter meinem Auto eine Unterbodenbeleuchtung anbringen. Was habe ich zu beachten, bezüglich der StVZO? Bedanke mich im Vorraus Lies dir diesen Thread mal ganz durch, da wirst du genug Antworten bekommen. Hier ist eigentlich alles bis ins kleinste durchgehechelt mfg -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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14.10.2007, 19:49
Beitrag
#174
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
So manches dickes BMW Motorrad hat auch ne Unterbodenbeleuchtung in weiß, ganz legal, ab Werk
Leuchtet beim "aufschließen" -------------------- |
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14.10.2007, 20:30
Beitrag
#175
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4365 Beigetreten: 11.03.2005 Wohnort: bei Berlin Mitglieds-Nr.: 8774 |
Einen noch älteren Thread konnteste nicht finden, oder??
Ansonsten schau auch mal hier: Unterbodenbeleuchtung(UBB), bunte Innenbeleuchtung -------------------- Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen. |
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15.10.2007, 08:05
Beitrag
#176
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 |
Zitat mir ging es grundsätzlich erstmal darum das man ne austiegsbeleuchtung haben darf. Bis zu diesem Post hast du aber komischerweise immer von einer UbB geredet....z.B. Zitat man sieht das es nun ne beleuchtung gibt die quasi wie ne ubb ist und die auflagen sind bekannt. Das sind imho 2 verschiedene Sachen. Von der Leuchtkraft bis zu den Auflagen. ähm, sorry habs jetzt erst nochmal gelesen. Ich wüsste nicht das eine Unterbodenbeleuchtung irgendwo definiert ist. Egal ob Unterbodenbeleuchtung im "fast and the furious style" oder eine Ausstiegsbeleuchtung von PKW Herstellern, es leuchtet etwas unter der Karosserie. Bei der Leuchtkraft und den Auflagen ist es das Gleiche. PS: Der eine sagt Moped, der andere Leichtkraftrad und der andere meint sein Motorrad... -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:32 |