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> Geblitzt am 17.10.04mit 22km/h zuviel (außerorts), Anhörung am 11.11. zugestellt - HILFEEE!
Gast_Gast_Ralf_*
Beitrag 13.11.2004, 20:23
Beitrag #1





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Hallo lieber Experte im Strassenrecht,

ich wurde außerorts mit 72 km/h geblitzt, wo ich hätte nur 50 fahren dürfen. Es war stockdunkel auf der 2 spurigen B10, weder das 50 km/h-Schild noch den Blitzkasten habe ich gesehen - leider! Am 11.11. habe ich den "Anhörungsbogen" erhalten:

=======

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ihnen wird zur Last gelegt, am 17.10.2004 um 20:15 Uhr in Richtung Stuttgart Zuffenhausen, B10, Stahlhochbrücke, Richtung Stadteinwärts als Führer/in des PKW, amtl. Kennz, WN-XX XXX folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h;
festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 72 km/h.
§ 41 Abs. 2 § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKAT

Hinweis: Wenn Sie sich nicht äußern wollen, kann das Foto mit Ihrem im Pass-/oder Personalausweisregister hinterlegten Foto verglichen werden.

Beweismittel: Foto
Traffiphot stationäre Geschwindigkeitsüberw. Frontfoto ##
Zeuge: Stadt Stuttgart Verkehrsüberw. Amt für öffentliche Ordnung

Stuttgart, den 04.11.2004"

=======

Innerhalb einer Woche ab Zustellung soll ich zu dem Vorwurf Stellung beziehen.

Meine Fragen an Sie:

1.) Hilft es mir, wenn ich die Sache abstreite? Es war stockdunkel und ich hatte die Sonnenblende heruntergeklappt. Vielleicht ist auf dem Foto also kein Kopf zu sehen!?

2.) Wenn das Abstreiten Ihrer Meinung nach helfen kann, was kann ich der Behörde schreiben? Z.B. dass meine Familie und Freunde das Auto nutzen dürfen?

3.) Wenn mein Abstreiten im Ende keinen Erfolg hat, wird es dann teurer für mich, als wie wenn ich es gleich zugebe?

4.) Haben Sie Erfahrungen, wie das meistens ausgeht?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, Danke,

Ralf

--
(Student im 8. Semester, der seit 8 Jahren gut fährt, aber sich solche teuren Sachen nicht leisten kann! Andere bringen Leute um und werden freigesprochen: O. J. Simpson. Ich fuhr nur zu schnell, weil das Schild wegen Dunkelheit nicht zu sehen war.)

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 13.11.2004, 21:22
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astaubach
Beitrag 13.11.2004, 20:30
Beitrag #2


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Da Du nicht mehr in der Probezeit bist und die Übertretung nicht so wahnsinnig hoch ist, würde ich einfach zahlen. Das spart Ärger, Gerichtsverfahren und Fahrtenbuch.


--------------------
Gruß, Andreas
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RA XDiver
Beitrag 13.11.2004, 20:56
Beitrag #3


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Zitat
1.) Hilft es mir, wenn ich die Sache abstreite? Es war stockdunkel und ich hatte die Sonnenblende heruntergeklappt. Vielleicht ist auf dem Foto also kein Kopf zu sehen!?


Das kommt, wie schon gesagt, auf die Qualität des Fotos an. Allerdings ist Dunkelheit für gestochen scharfe Fotos kein Hinderungsgrund und bei den meisten Autos reicht die Sonnenblende zum Verdecken des Gesichts nicht aus. Ggf. wird später ein Gutachter zu Rate gezogen, welcher ein ziemlich teures Vergnügen ist.

Zitat
2.) Wenn das Abstreiten Ihrer Meinung nach helfen kann, was kann ich der Behörde schreiben? Z.B. dass meine Familie und Freunde das Auto nutzen dürfen?


Man muss sich natürlich nicht selber belasten und kann dementsprechend sagen, man wüsste nicht, wer gefahren ist. Der dann durch die Behörde durchgeführte Fotoabgeleich mit dem EMR führt jedoch meist zu eindeutigen Ergebnissen. Man sollte sich allerdings davor hüten, konkrete Personen als Fahrer zu benennen, die es tatsächlich nicht waren. Das wäre eine Straftat.

Zitat
Wenn mein Abstreiten im Ende keinen Erfolg hat, wird es dann teurer für mich, als wie wenn ich es gleich zugebe?


Wenn nur ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird´s nicht teurer. Wie gesagt: Keiner muss sich selbst belasten. Wird gegen diesen dann aber Einspruch eingelegt, dann wird´s teurer.

Zitat
4.) Haben Sie Erfahrungen, wie das meistens ausgeht?


In den meisten Fällen wird der Fahrer ermittelt und muss zahlen. Demnach würde ich zwar keine angaben im Anhörungsbogen machen, aber dann ggf. den Bußgeldbescheid zahlen.

Zitat
Student im 8. Semester, der seit 8 Jahren gut fährt, aber sich solche teuren Sachen nicht leisten kann! Andere bringen Leute um und werden freigesprochen: O. J. Simpson.


Zum Abschluss: Der Vergleich hinkt. In den Staaten wird freigesprochen, wer den besten Entertainer als Anwalt hat und die Jury beeindrucken kann. Ausserdem gings da um Mord und nicht um eine Verkehrsowi.... wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.11.2004, 21:21
Beitrag #4





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Zitat (Gast_Ralf @ 13.11.2004, 20:23)
Hallo lieber Experte im Strassenrecht,

ich wurde außerorts mit 72 km/h geblitzt, wo ich hätte nur 50 fahren dürfen. Es war stockdunkel auf der 2 spurigen B10, weder das 50 km/h-Schild noch den Blitzkasten habe ich gesehen - leider! 
"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ihnen wird zur Last gelegt, am 17.10.2004 um 20:15 Uhr in Richtung Stuttgart Zuffenhausen, B10, Stahlhochbrücke, Richtung Stadteinwärts als Führer/in des PKW, amtl. Kennz, WN-XX XXX folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h.
Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h;
festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 72 km/h.
§ 41 Abs. 2 § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKAT

Hinweis: Wenn Sie sich nicht äußern wollen, kann das Foto mit Ihrem im Pass-/oder Personalausweisregister hinterlegten Foto verglichen werden.

Beweismittel: Foto
              Traffiphot stationäre Geschwindigkeitsüberw. Frontfoto ##
Zeuge: Stadt Stuttgart Verkehrsüberw. Amt für öffentliche Ordnung

Stuttgart, den 04.11.2004"

=======

Innerhalb einer Woche ab Zustellung soll ich zu dem Vorwurf Stellung beziehen.

Meine Fragen an Sie:

1.) Hilft es mir, wenn ich die Sache abstreite? Es war stockdunkel und ich hatte die Sonnenblende heruntergeklappt. Vielleicht ist auf dem Foto also kein Kopf zu sehen!?

2.) Wenn das Abstreiten Ihrer Meinung nach helfen kann, was kann ich der Behörde schreiben? Z.B. dass meine Familie und Freunde das Auto nutzen dürfen?

3.) Wenn mein Abstreiten im Ende keinen Erfolg hat, wird es dann teurer für mich, als wie wenn ich es gleich zugebe?

4.) Haben Sie Erfahrungen, wie das meistens ausgeht?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, Danke,

Ralf

--
(Student im 8. Semester, der seit 8 Jahren gut fährt, aber sich solche teuren Sachen nicht leisten kann! Andere bringen Leute um und werden freigesprochen: O. J. Simpson. Ich fuhr nur zu schnell, weil das Schild wegen Dunkelheit nicht zu sehen war.)

Tja, ich würde sagen du hast Pech gehabt.
Mir ist die betreffende Stelle bekannt und deswegen wundert es mich das du so viele Schilder, noch dazu als Quasi Ortskundiger, übersehen konntest.
Bis kurz vor diese Brücke gilt 100Km/h, die werden vor der Brücke auf 60Km/h reduziert und im Brückeneingang stehen zwei sehr große Tempo 50 Schilder.
Und nachdem das eine Bundesstraße ist kannst du doch wohl nicht im Ernst erwarten das da ne Festbeleuchtung hingestellt wird.
Was den Starenkasten betrifft, er steht IN der Kurve, etwa 200m nach dem 50-Schild, auf der rechten Seite.
Ich würde sagen, in anbetracht der geringen Überschreitung, zahlen und gut ist.

Und zu deinem letzten Einwand wegen der Dunkelheit.
Fährst du etwa ohne Licht in der Nacht oder sind nur deine Scheiben schon so verdreckt das du gar nicht mehr wahrnimmst was um dein Auto vorgeht?
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Matte
Beitrag 13.11.2004, 21:26
Beitrag #5


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Zahlen halte ich hier für das Nervenschonenste Mittel. 40€ und 1 Punkt ist ja auch nicht die Welt. Der Punkt ist ja nach zwei Jahren wieder weg, wenn nichts neues dazu kommt.
Die Sonnenblende reicht i.d.R. nicht aus für einen Starrenkasten.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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