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> Kontaktlinsen-Eintragung im Führerschein
Hexemer
Beitrag 22.11.2004, 14:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich trage häufig Kontaktlinsen und würde sie auch später gerne beim Autofahren benutzen. Bei der Ersterteilung bei der KFZ-Zulassungsstelle habe ich die Sachbearbeiterin auch gleich darauf angesprochen. Die Frau kam mir igendwie vor als hätte sie keine Ahnung von ihrer Arbeit, jedenfalls meinte sie für Kontaktlinsen müsste nichts extra beantragt werden. think.gif

Wird wirlich standardmäßig 01.01 (Führerscheininhaber ist Brillenträger) und 01.02 (Führerscheininhaber trägt Kontaktlinsen) im Führerschein eingetragen?

Ich habe nur einen normalen Sehtest abgegeben, ohne Vermerk der Nutzung von Kontaktlinsen.

Schöne Grüße
Hexemer
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MichaelW
Beitrag 22.11.2004, 14:48
Beitrag #2


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Hallo,

wenn du 01.01 und 01.02 im FS stehen hättest, müßtest du wohl immer beides zusammen verwenden, Brille und Kontaktlinsen. Bei mir ist einfach nur 01 eingetragen, damit muss ich eben eine Sehhilfe benutzen, ob Brille oder Linsen ist egal. Die Zusatzziffern werden anscheinend nur dann verwendet, wenn eine spezielle Form ausschließlich nötig ist oder aber beides zusammen verwendet werden muss.

Gruß,
Michael
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Mr.T
Beitrag 22.11.2004, 18:30
Beitrag #3


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Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen, Anlage 9 FeV.
Steht 01.01,01.02 im Führerschein, müssen Brille und Kontaktlinsen getragen werden. Steht 01.01/01.02 im FS, kann alternativ die Brille oder Kontaktlinsen getragen werden.


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Gruß Mr.T

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Wilfried Böhmann
Beitrag 22.11.2004, 18:53
Beitrag #4


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Zitat (MichaelW @ 22.11.2004, 14:48)
Hallo,

wenn du 01.01 und 01.02 im FS stehen hättest, müßtest du wohl immer beides zusammen verwenden, Brille und Kontaktlinsen. Bei mir ist einfach nur 01 eingetragen, damit muss ich eben eine Sehhilfe benutzen, ob Brille oder Linsen ist egal. Die Zusatzziffern werden anscheinend nur dann verwendet, wenn eine spezielle Form ausschließlich nötig ist oder aber beides zusammen verwendet werden muss.

Gruß,
Michael

Moin !

Also, die 01 allein zu verwenden, ist nicht ganz korrekt. Diese bezeichnet nur die "Überschrift" einer Aufzählung.

Dabei bedeuten :

01.01 Brille
01.02 Kontaktlinsen
01.03 Schutzbrille (z.B. bei Einäugigkeit)

Bei Sehschwäche wäre demnach die Angabe 01.01 01.02 einzutragen, denn was soll der Mensch dann mit einer Schutzbrille. Es kann entweder eine korrigierende Brille oder Kontaktlinsen getragen werden.
Leider sieht man in den Führerscheinen häufig nur die "01" , damit könnte theoretisch ein Sehschwacher mit einer Schleifbrille umherfahren. cool.gif Die andere Interpretationsmöglichkeit wäre dann eventuell, alle drei Maßnahmen gleichzeitig zu treffen !!! laugh2.gif Wie das aussieht!!

mfG.

W.Böhmann


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"In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811)
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Wilfried Böhmann
Beitrag 22.11.2004, 19:07
Beitrag #5


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Zitat (Mr.T @ 22.11.2004, 18:30)
Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen, Anlage 9 FeV.
Steht 01.01,01.02 im Führerschein, müssen Brille und Kontaktlinsen getragen werden. Steht 01.01/01.02 im FS, kann alternativ die Brille oder Kontaktlinsen getragen werden.

Moin !

Häufungen in dem Sinne der Vorschrift sind nicht diese absurden (Brille plus Kontaktlinsen), sondern ggfl 01.01 , 05.03 , 05.06 .
In diesem Fall bedeutet das "Brille verwenden, kein Beifahrer zulässig, ohne Anhänger".

mfG.

W.Böhmann


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Mr.T
Beitrag 22.11.2004, 19:33
Beitrag #6


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Zitat (Wilfried Böhmann @ 22.11.2004, 19:07)
Häufungen in dem Sinne der Vorschrift sind nicht diese absurden (Brille plus Kontaktlinsen), sondern ggfl  01.01 , 05.03 , 05.06 . 
  In diesem Fall bedeutet das "Brille verwenden, kein Beifahrer zulässig, ohne Anhänger". 

Wieso ist das absurd?
Und wieso ist in Anlage 9 FeV hier
Zitat
Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen. Für die Hauptcodes 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.

01 nicht aufgeführt? think.gif


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Hexemer
Beitrag 23.11.2004, 00:55
Beitrag #7


Neuling


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Ich habe meinen Führerschein noch nicht. wavey.gif Ich hoff jetzt einfach mal darauf das die Behörde auch Kontaktlinsen berücksichtigt, sonst müsste ich mir ihn nochmal austellen lassen. 01.01 alleine bringt mir als Kontaktlinsenträger nix. Ich wollte beí der KFZ-Zulassungsstelle vorweg 01.02 sichern, aber dazu sind die dort wohl nicht fähig...

Wenns schief geht mach ich die Sachbearbeiterin einen Kopf kleiner shutup.gif whistling.gif thread.gif
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DaRealAd
Beitrag 23.11.2004, 01:03
Beitrag #8


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Also im Regelfall wird wirklich nur "01" eingetragen und es ist dir dann freigestellt was du benutzt. Und nach Anlage 9 FeV bedeutet das dann: "Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert"

Wenn eine Alternative beschränkt wird, muss das eigentlich einen Grund haben, der aus dem Gutachten hervorgeht.


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amfa
Beitrag 23.11.2004, 14:20
Beitrag #9


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Also in meinem Führerschein steht 01.01/01.02 drin, also Brille oder Kontaktlinsen.
Ich hab das weder beantragt sonst irgendwas ( eigentlich brauch ich das mit den Kontaktlinsen auch nicht, aber wer weiß vielleicht hab ich ja bald mal welche *g*)
, aber stören tuts mich nicht biggrin.gif

MFG
AMFA


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Hexemer
Beitrag 23.11.2004, 15:22
Beitrag #10


Neuling


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Es scheint mir so als würde es jede Behörde anders machen. Mal abwarten think.gif
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Wilfried Böhmann
Beitrag 23.11.2004, 18:36
Beitrag #11


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Zitat (DaRealAd @ 23.11.2004, 01:03)
Also im Regelfall wird wirklich nur "01" eingetragen und es ist dir dann freigestellt was du benutzt. Und nach Anlage 9 FeV bedeutet das dann: "Sehhilfe und/oder Augenschutz, wenn durch ärztliches Gutachten ausdrücklich gefordert"

Moin !

Bedeutet es nicht automatisch !
Denn dann könnte, wie bereits ausgeführt, ein Sehschwacher mit einer Staubschutzbrille herumfahren. Die alleinige Verwendung der 01 ist zwar lt FeV zulässig, aber aus den oben angeführten Gründen nicht sinnvoll.

Zu Mr. T : welche Gründe würden eine gleichzeitige Benutzung von Brille (keine Sonnenbrille!) und Kontaktlinsen erfordern ? Kenne keine.

>Und wieso ist in Anlage 9 FeV hier
QUOTE
Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen. Für die Hauptcodes 05, 44, 50, 51, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch.

01 nicht aufgeführt? <


Frag die Autoren der Vorschrift, auf solch seltsame mögliche Kombinationen waren sie gewiß nicht vorbereitet.

mfG.

W. Böhmann


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Mr.T
Beitrag 23.11.2004, 19:26
Beitrag #12


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Zitat (Wilfried Böhmann @ 23.11.2004, 18:36)
Zu Mr. T : welche Gründe würden eine gleichzeitige Benutzung von Brille (keine Sonnenbrille!) und Kontaktlinsen erfordern ? Kenne keine.

Dafür gibt es ja Augenärzte, die solche Kombinationen für notwendig erachten.


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Gruß Mr.T

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 04.04.2025 - 00:31