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> Schaltung mit Automatikführerschein gefahren, Welche Konsequenzen?
Gast_Silberlöwin_*
Beitrag 03.12.2004, 19:23
Beitrag #1





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Hallo, ich wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet:

Meine Schwester darf nur Automatikwagen fahren (ist evtl sogar noch in der Probezeit). Ihr Arbeitgeber weiß (wusste sad.gif ) das nicht und bat sie, mit dem Firmenwagen einen Kunden zu beliefern. Sie sagte zu, aber als sie erkannte, dass der Wagen auf Schaltgetriebe läuft, gab sie dem Arbeitgeber ihre Beschränkung leider nicht an sondern fuhr den Wagen trotzdem. Beim ersten mal ging alles gut und niemandem fiel etwas auf (auch mir nicht crybaby.gif ).
Beim 2. Mal gab es an einer Kreuzung einen Frontalzusammenstoß mit einem anderen PKW, niemand wurde verletzt, nur sie hat eine Gehirnerschütterung und einen ordentlichen Schock.

Jetzt meine Frage, fällt das unter §21 StVG?

Mit welchen Folgen/Schritten muss sie rechnen?
Entzug/Sperrung der Fahrerlaugnis/Bußgeld etc.?

Zahlt die Versicherung des Arbeitgebers (Firmenwagen)?

Trifft diesen eine Teilschuld? Hätte er sich den Führerschein zeigen lassen müssen?

Kann das ein Kündigungsgrund sein?


Vielen Dank im Voraus
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Peter Lustig
Beitrag 03.12.2004, 19:49
Beitrag #2


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Das Thema hatten wir schon mehrfach. Hier klicken oder auch hier.

Ist also in einem neueren Führerschein der Automatikeintrag enthalten, ist ein Fahren mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat nach § 21 StVG.

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 03.12.2004, 20:12
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Gast_Silberlöwin_*
Beitrag 03.12.2004, 20:07
Beitrag #3





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Danke schon mal.

Leider steht dort nichts über Folgen für sie/ den Arbeitgeber. Außerdem ist ja bei Ihr auch die Versicherungsfrage etwas komplizierter. Und ihr Führerschein wurde nie umgeschrieben. Weil sie mit Schaltung nicht zurecht kam, musste sie Automatik wählen. Ihre Probezeit läuft nächsten Montag ab.

Bitte schreibt mir doch einfach, was Ihr für wahrscheinlich haltet. Ich bin in solchen Dingen leider sehr unerfahren.
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Peter Lustig
Beitrag 03.12.2004, 20:29
Beitrag #4


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Sorry, ich wurde unterbrochen und habe deshalb Dein Folgeposting nicht gelesen.

Gegen Deine Schwester wird nun ein Strafverfahren (s.o.) eingeleitet. Sollte sie noch keine 21 Jahre alt sein, könnte sie Glück haben, dass die Sache vor die Jugendkammer kommt. Dort ist man mit den Strafen (i.d.R Sozialstunden) meistens gnädiger. Im Jugenstrafrecht gibt es im Übrigen auch keine Geldstrafen. Die Entscheidung darüber liegt beim zuständigen Gericht. Neben der zu erwartenden Strafe gibt es durch die Führerscheinstelle eine Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; außerdem wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Vielleicht hat aber Deine Schwester auch Glück und Staatsanwaltschaft oder Gericht stellen das Verfahren ein.
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RA XDiver
Beitrag 04.12.2004, 11:38
Beitrag #5


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Bzgl. des Arbeitgebers würde ich mir keine Sorgen machen. Egal wie die Verurteilung ausfällt. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass das Ganze ins Führungszeugnis eingetragen wird. Da bei Verstößen gegen § 21 StVG idR auch kein Entzug der FE erfolgt, wird der Arbeitgeber davon im Regelfall nichts mitbekommen.


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Matte
Beitrag 04.12.2004, 14:01
Beitrag #6


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U.U. könnte aber auch der Arbeitgeben ein Verfahren wegen §21 StVG bekommen, da er hier die Fahrt zugelassen hat, ohne sich vom vorhandenen FS zu überzeugen.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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RA XDiver
Beitrag 04.12.2004, 14:08
Beitrag #7


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Matte hat natürlich recht. Ich hatte überlesen, dass es sich um einen Firmenwagen gehandelt hat.

Neben den Scherereien mit der Versicherung (sie wird u.U. den AG in Regress nehmen wollen) könnten natürlich die angesprochenen Ermittlungsmaßnahmen auf ihn zukommen.

Das ihn das nicht gerade positiv stimmt, ist anzunehmen.

Zitat
Kann das ein Kündigungsgrund sein?


Das ist so pauschal schwer zu sagen, aber grundsätzlich ist eine Entlassung deswegen nicht auszuschließen, da der AN grundsätzlich auch in der Pflicht ist, den AG darauf hinzuweisen, dass ein bestimmtes Fahrzeug nicht geführt werden darf.


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Gast_Silberlöwin_*
Beitrag 05.12.2004, 12:10
Beitrag #8





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Da bin ich aber erst mal erleichtert. Meine Schwester wird im Januar 21 und vom geistigen Horizont ist sie leider noch nicht so reif. Wer wäre auch sonst so doof und würde ein Auto fahren das er nicht beherrscht?

Den Führerschein hat die Polizei am Unfallort direkt einbehalten. Bekommt sie den sicher wieder?

Das Aufbauseminar halte ich für sehr sinnvoll, auch die Probezeitverlängerung ist bestimmt angebracht und Sozialstunden können niemandem schaden...

Wie sollte sie sich verhalten, falls die Polizei noch mal bei ihr zum Verhör auftaucht? Am besten nicht zur Sache aussagen (vor allem kein Schuldeingeständnis) und auf den Anwalt verweisen?
Falls sie am Unfallort schon Angaben gemacht hat (war leider nicht dabei und sie kann sich nicht genau erinnern), die für sie negativ wären, könnte man diese hinterher wiederrufen und darauf verweisen, sie hätte unter Schock gestanden und wäre nicht in der Lage gewesen die Situation korrekt zu erfassen (Schock ist sogar im Arztprozokoll festgehalten, ebenso die Gehirnerschütterung)?

Könnte man so argumentieren (bzw. der Anwalt), dass sie zwar auf dem Automatikwagen die Prüfung ablegte, aber dachte, sie dürfe trotzdem auf Schaltung fahren? Ist sie ja in der Fahrschule auch gefahren.
Mein Onkel ist sogar der Ansicht, dass sei sowieso erlaubt, da er das auch dürfe. Das gilt doch aber sicher nur weil er noch nach den alten Regeln den Führerschein gemacht hat?
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.12.2004, 12:12
Beitrag #9





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Ups Sorry, die Frage ob sie auf Schlatung fahren darf wurde ja schon verneint.

Bleibt noch die Frage ob man vor Gericht/Polizei mit Unwissenheit argumentieren könnte.
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hansehans
Beitrag 05.12.2004, 14:17
Beitrag #10


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Zitat (Silberlöwin @ 05.12.2004, 12:10)
Könnte man so argumentieren (bzw. der Anwalt), dass sie zwar auf dem Automatikwagen die Prüfung ablegte, aber dachte, sie dürfe trotzdem auf Schaltung fahren? Ist sie ja in der Fahrschule auch gefahren.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn sie in der Fahrschule Schaltung gefahren ist, warum macht sie dann die Prüfung auf Automatik?
Versteh ich nicht.
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Gast_Silberlöwin_*
Beitrag 07.12.2004, 10:32
Beitrag #11





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Die Strafe soll sie ja auch ruhig bekommen. Der Unterschied läge nur darin, dass sie nicht vorsätzlich und wider besseren Wissens falsch gehandlet hat.

Auf Schaltung war sie unsicherer im Verkehr, da sie das Schalten, Achten auf den Verkehr und eigene Fahrmanöver besonders in unbekanntem Gebiet sehr gefordert hat. Wenn jemand erfahrenes dabei ist (wie der Fahrleherer) und für sie mit- und vorausdenkt, geht es. Aber da sie ja auch später mal alleine Fahren muss meinte er es sei besser, sie führe erst mal auf Automatik (was ihr auch deutlich leichter fällt). Wenn sie erfahrener und sicherer/routinierter geworden wäre, könne sie die Schaltungsprüfung immer noch ablegen.


Bisher habt ihr ja toll geholfen, bitte noch mal diese Fragen beantworten:

Den Führerschein hat die Polizei am Unfallort direkt einbehalten. Bekommt sie den sicher wieder?

Wie sollte sie sich verhalten, falls die Polizei noch mal bei ihr zum Verhör auftaucht? Am besten nicht zur Sache aussagen (vor allem kein Schuldeingeständnis) und auf den Anwalt verweisen?
Falls sie am Unfallort schon Angaben gemacht hat (war leider nicht dabei und sie kann sich nicht genau erinnern), die für sie negativ wären, könnte man diese hinterher wiederrufen und darauf verweisen, sie hätte unter Schock gestanden und wäre nicht in der Lage gewesen die Situation korrekt zu erfassen (Schock ist sogar im Arztprozokoll festgehalten, ebenso die Gehirnerschütterung)?
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hansehans
Beitrag 07.12.2004, 10:58
Beitrag #12


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Zitat (Silberlöwin @ 07.12.2004, 10:32)
Wie sollte sie sich verhalten, falls die Polizei noch mal bei ihr zum Verhör auftaucht? Am besten nicht zur Sache aussagen (vor allem kein Schuldeingeständnis) und auf den Anwalt verweisen?

Richtig.
Ich denke nur ein Anwalt kann durch Sachkenntnis und kluge Formulierung das Beste für sie rausholen.
Ob sie ihre FE wiederbekommt kann ich nicht beurteilen.

Gruß hh
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Peter Lustig
Beitrag 07.12.2004, 12:16
Beitrag #13


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Fahren ohne Fahrerlaubnis führt in der Regel nicht zum Entzug einer bereits vorhandenen anderen Fahrerlaubnis. Warum die Polizei den FS einbehalten hat, ist mir daher nicht ganz verständlich. Ich denke, dass der FS wieder herausgegeben werden muss, wenn sonst außer dem geschilderten Sachverhalt nichts Anderes vorliegt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.12.2004, 13:11
Beitrag #14





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Zitat (Silberlöwin @ 07.12.2004, 10:32)
Die Strafe soll sie ja auch ruhig bekommen. Der Unterschied läge nur darin, dass sie nicht vorsätzlich und wider besseren Wissens falsch gehandlet hat.

Auf Schaltung war sie unsicherer im Verkehr, da sie das Schalten, Achten auf den Verkehr und eigene Fahrmanöver besonders in unbekanntem Gebiet sehr gefordert hat. Wenn jemand erfahrenes dabei ist (wie der Fahrleherer) und für sie mit- und vorausdenkt, geht es. Aber da sie ja auch später mal alleine Fahren muss meinte er es sei besser, sie führe erst mal auf Automatik (was ihr auch deutlich leichter fällt). Wenn sie erfahrener und sicherer/routinierter geworden wäre, könne sie die Schaltungsprüfung immer noch ablegen.


Bisher habt ihr ja toll geholfen, bitte noch mal diese Fragen beantworten:

Den Führerschein hat die Polizei am Unfallort direkt einbehalten. Bekommt sie den sicher wieder?

Wie sollte sie sich verhalten, falls die Polizei noch mal bei ihr zum Verhör auftaucht? Am besten nicht zur Sache aussagen (vor allem kein Schuldeingeständnis) und auf den Anwalt verweisen?
Falls sie am Unfallort schon Angaben gemacht hat (war leider nicht dabei und sie kann sich nicht genau erinnern), die für sie negativ wären, könnte man diese hinterher wiederrufen und darauf verweisen, sie hätte unter Schock gestanden und wäre nicht in der Lage gewesen die Situation korrekt zu erfassen (Schock ist sogar im Arztprozokoll festgehalten, ebenso die Gehirnerschütterung)?

Ich denke schon, dass man ihr in der Fahrschule beigebracht hat, dass Sie keine Schaltgetriebe Autos fahren darf, also von Unwissenheit kann keine Rede sein.
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Gast_Silberlöwin_*
Beitrag 09.12.2004, 11:20
Beitrag #15





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Eigentlich hast Du recht, jeder der so einen eingeschränkten Führerschein macht, sollte darüber aufgeklärt und sich der Einschränkung bewusst sein.

Ohne jetzt beonderes Mitleid oder Verständnis zwecks Milderung der Umstände erwecken zu wollen, muss ich aber klar sagen, dass mein Schwester was ihren IQ angeht nicht reich gesegnet wurde. Das betrifft nicht bestimmte Bereiche, sondern fällt auf in allem was sie tut oder sagt. Sie war jedenfalls wirklich der Überzeugung, dass sie auch Schaltungswagen fahren dürfte.

Die Polizei hat den Führerschein im Betrieb abgegeben und diesem dazu sicher auch noch einige Fragen gestellt. Mal abwarten, was die nächsten Schritte sein werden, hier war die Polizie jedenfalls noch nicht.

Ab wann kann man mit den Schreiben zur Verlängerung der Probezeit und der Aufforderung zum Aufbauseminar rechnen? Wie lang braucht die Bearbeitung dafür in der Regel?
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