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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Andreas
Beitrag 21.12.2004, 10:26
Beitrag #101


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.12.2004, 10:17)
Dieser Name taucht immer wieder auf, wenn im Verkehr restriktive Massnahmen gefordert werden - alles im Namen der Sicherheit.

Das ist auch gut so. cool.gif

Zitat
dann wundert es mich immer, wenn fuer ganz Deutschland ein Regierungsdirektor tonangebend sein soll ...


So ist es nun auch wieder nicht. Herr Weibrecht ist Mitarbeiter in einem Referat des Bundesverkehrsministeriums und hat noch einige Damen/Herren über sich. Vielleicht wurde er aber als Überbringer der guten oder schlechten Nachrichten (je nach Betrachtungsweise) auserkoren.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.12.2004, 12:17
Beitrag #102





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Zitat (Andreas @ 20.12.2004, 20:06)
Zitat (Johnnie Walker @ 20.12.2004, 16:15)
Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheinrecht im Bundesverkehrsministerium:

Man sollte allerdings auch den Aufsatz von Weibrecht im Verkehrsdienst kennen. wink.gif (Online nicht für jedermann lesbar, da nur für Abonennten mit Paßwort zugänglich.)

Im Verkehrsdienst 6/2004 vertrat Weihbrecht mit ministerialer Arroganz, die war ja von unserer politischen Kaste, wenn es Dritte betrifft gewohnt sind, die "Das kann ja wohl nicht wahr sein" Meinung:

.....
Wer also ein Alkoholproblem hat und trotzdem fährt, der ist seinen Führerschein egal wo er ausgestellt wurde, ganz schnell wieder los und hat zudem strafrechliche Konsequenzen bis hin zur Haftstrafe zu erwarten
....

Was für ein anmaßendes Rechtsverständnis muß dieser Jurist haben um das EuGH Urteil so auszulegen.
´
Bis August hat er anscheinend dazugelernt.
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Medusa
Beitrag 21.12.2004, 16:02
Beitrag #103


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stern TV - Mittwoch, 22. Dezember 2004, 22:15 Uhr - bei RTL:

Führerschein für Alkoholsünder - in Tschechien ganz einfach

http://www.mysan.de/article31352.html
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Muk
Beitrag 21.12.2004, 17:09
Beitrag #104


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Wer also ein Alkoholproblem hat und trotzdem fährt, der ist seinen Führerschein egal wo er ausgestellt wurde, ganz schnell wieder los und hat zudem strafrechliche Konsequenzen bis hin zur Haftstrafe zu erwarten
....
Lass dich nicht verarschen,vor allem nicht beim ....

Wenn ich mein Alkoholproblem mit 0,2 Promil durch die Gegend chaufiere habe ich Haftstrafe zu erwarten?

Es spricht doch nichts dagegen,einen FÜ zu erteilen ,wenn Gründe die zur Entziehung geführt haben nicht mehr vorliegen.

Meiner wurde strafrechtlich entzogen wegen 1.91 %0.

Dieser Entziehungsgrund liegt Definitiv nicht mehr vor.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.12.2004, 18:40
Beitrag #105


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Hallo Muk,
eine saubere Trennung zwischen Alkoholgenuss und Autofahrt - that´s it ! Weist man das nach, schafft man eigentlich auch die MPU. Frage nur, wie weist man das nach? Antwort: Der Psychologe muss Dir glauben.
Leider hat der - und seine Kollegen nichts davon, wenn er Dir glaubt ...
Dumm gelaufen.
Ich glaube, ich habe schon einigermassen deutlich gesagt, was ich von diesem MPU-System halte, man muss sich nicht dauernd wiederholen ...

Jedenfalls kann ich es als teilweise Betroffener niemandem veruebeln, wenn er die Gelddruckmaschine MPU umgehen moechte, wenn - JA, wenn - er sich wenigstens in der Weise beherrschen kann, dass er zukuenftig im Strassenverkehr keinen Mist mehr baut, andere gefaehrdet usw.
Das sicherzustellen ist nicht Aufgabe eines Staates mithilfe eines ungerechten Abzockersystems wie z.B. der MPU, sondern Aufgabe eines jeden selbst. Und wird er der Aufgabe nicht gerecht, gibt es eben wieder Strafe, Entzug usw. - nur eben viel laenger.


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.12.2004, 18:43
Beitrag #106





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Zitat (Muk @ 21.12.2004, 17:09)
Meiner wurde strafrechtlich entzogen wegen 1.91 %0.

Dieser Entziehungsgrund liegt Definitiv nicht mehr vor.

Richtig,.... Provokation gelöscht

@Guest, auch für dich gilt: Bitte die Netiquette beachten.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.12.2004, 20:09
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Andreas
Beitrag 21.12.2004, 20:58
Beitrag #107


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Zitat (Muk @ 21.12.2004, 17:09)
Meiner wurde strafrechtlich entzogen wegen 1.91 %0.

Dieser Entziehungsgrund liegt Definitiv nicht mehr vor.

Aber offensichtlich bist du noch immer nicht in der Lage, Trinken und Fahren zu trennen. Oder wie erklärst du sonst diese Aussage?

Zitat
Wenn ich mein Alkoholproblem mit 0,2 Promil durch die Gegend chaufiere habe ich Haftstrafe zu erwarten?


In einem Jahr sind es dann evtl. 0,3 oder 0,4 Promille.....??? think.gif


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Muk
Beitrag 21.12.2004, 21:50
Beitrag #108


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In einem Jahr sind es dann evtl. 0,3 oder 0,4 Promille.....???

Vieleicht.Vieleicht aber auch nicht.
Wer weiß das schon 15 Jahre im Voraus.

Diese Überlegung kann auf jeden Fahrerlaubnissinhaber angewendet werden.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.12.2004, 00:26
Beitrag #109


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Nochmal, weil wohl nicht angekommen ... wink.gif :
Hallo Muk,
eine saubere Trennung zwischen Alkoholgenuss und Autofahrt - that´s it !


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Tortenjan
Beitrag 22.12.2004, 12:09
Beitrag #110


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Nur mal so als Info zwischendurch:
England führt die Ausweis- und Meldepflicht wieder ein. Quelle


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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internetter
Beitrag 22.12.2004, 13:03
Beitrag #111


Neuling


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Und das vom bayerischen Inneminister beckstein ?!?

[URL=http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text622.htm]

Interresant ist, das offentsichtlich im September/04 der untere grüne Bereich nachgetragen wurde.

Verstehe ich das richtig?
Im letzten Absatz

"Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubniss nach einer Entziehung in der BRD wieder Gebrauch zu machen.."

bezieht sich "meiner Ansicht nach" doch nur auf einen Neutäter mit ausländischen Führerschein...oder?
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Muk
Beitrag 22.12.2004, 13:16
Beitrag #112


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Hallo /8doktor

Das traurige ist das dir ein Alkoholproblem unterstellt wird,oder auch ein Drogenproblem.Bei letzterem brauchst du noch nicht einmal aktiv am Verkehr teilzunehmen.Diverse Abauprodukte reichen.
Jetzt bist du bei der MPU,und verneinst dein Problem.
Der Psycho sagt,jeder Alkoholiker würde sein Problem abstreiten,ergo hast du ein Alkproblem.
Aber auch jeder Nichtalkoholiker würde dies bestreiten.
Also erst ein Problem konstruieren,dan daran Arbeiten und der Psycho ist zufrieden. Alles eine Verarsche hoch 3.
Die Psychos machen auch Fehler.Wieso werden 50% der positiv begutachteten Kandidaten wieder Auffälig?
Genau das soll doch durch die MPU verhindert werden.
Die MPU erfüllt ihre Aufgabe nicht.
Charakterlich ungeeignet !!!So ein schwachsinn.
Nicht geeignet morgens zur Arbeit zu fahren und abends wieder nach Hause.
Aber punkt 7 Uhr morgens ist mann wieder geeignet eine Komplizierten Job zu machen ??
Wenn ich trink,lass ich das Auto stehen.Das ist ne ganz einfache erkenntniss.

Hat nichts mit Charakter zu tun.

/8doktor ich schreib dir nachher mal ne E-Mail
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Gast_Joh_*
Beitrag 22.12.2004, 17:16
Beitrag #113





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Zitat
Gericht: 
EU-GH  Datum:
10.07.2003 Aktenzeichen:
C-246 / 00
 


Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer)

vom 10. Juli 2003.

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer.

Rechtssache C-246/00.



61 Zudem handelt es sich, wie aus Randnummer 41 des Urteils Awoyemi hervorgeht, bei der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine um eine klare und unbedingte Verpflichtung, und die Mitgliedstaaten verfügen nicht über einen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen.




Mit der RN 61 in der Rechtsache C-246/00 hat der EugH bereits in 2003 eine klare Aussage getroffen, die er mit RN 77 / C476/01 noch vertieft hat.

Kein Spielraum für § 46

Glück auf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 23.12.2004, 00:14
Beitrag #114


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stern TV - Mittwoch, 22. Dezember 2004, 22:15 Uhr - bei RTL:
Führerschein für Alkoholsünder - in Tschechien ganz einfach

Seltsam, ohne Kommentar aus Sendung rausgenommen.
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strichachtdoktor
Beitrag 23.12.2004, 00:20
Beitrag #115


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Schoen, dass Du es auch bemerkt hast - ich dachte, ich haette es verpennt oder fuer Werbung gehalten ... wink.gif
Schade also - muessen die "Skandal-Enthuellungen" wohl noch etwas warten.


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Gast_Guest_*
Beitrag 23.12.2004, 02:12
Beitrag #116





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Vielleicht waren sie in der Zwickmühle - nennen sie es illegal klagen vielleicht Anbieter wg. Geschäftsschädigung. Geben sie zu, daß es legal ist gibt's politischen Druck ..

Aber besser so - am Ende sehe ich mich noch selbst im TV laugh2.gif
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Gast_EuroFranz_*
Beitrag 23.12.2004, 09:17
Beitrag #117





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Ich habe schon gedacht ich hätte es verpennt rofl1.gif

Sehe es eigentlich als gutes Zeichen das sie es nicht gesendet haben,
wahrscheinlich war der politische Druck zu groß, da man mit einer neutralen Berichterstattung noch einige EU-Führerscheine mehr riskiert hätte.


Bleibt also alles beim Alten, D kann nichts dagegen machen und das wird wohl auch so bleiben.
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Uwe Brandt
Beitrag 23.12.2004, 10:34
Beitrag #118


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Ich würde das Herausnehmen aus der sendung nicht überbewerten.

Seien wir doch mal realistisch, das Thema "EU-Führerschein im Ausland" ist doch für die breite Masse der Zuschauer nicht interessant.

Möglicherweise haben sich einschlägig bekannte Damen oder Sternchen aus der bundestelevisionalen VIP-Szene aktuell ihre Oberweite aufpumpen lassen, so dass eben darüber ein Beitrag gesendet wurde. Fernsehen bedient Masse, Oberweite sticht Führerschein, so einfach lauten die Gesetze des medialen Geldmachens wink.gif

Ich hätte mir von dem RTL-Beitrag eh nicht viel erwartet....


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Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Natrix20
Beitrag 23.12.2004, 11:42
Beitrag #119


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@Uwe
Na ich denke vorallem die Männer interessieren so Führerscheinangelegenheiten enorm, wir haben 30 Millionen Führerscheininhaber/innen, so ein Thema is hochinteressant finde ich. Silikonbrüste haben die Leute langsam aber sicher über.
Ausserdem sind diese Brüste auch total out,grins. Wenns ne Sendung gewesen wäre wie man die Dinger wieder entfernen kann, wäre interessanter.
Ok soviel zum Off Topic
Gruss und schöne Weihnachten wünscht euch
Natrix
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Andreas
Beitrag 23.12.2004, 11:44
Beitrag #120


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Zitat (Natrix20 @ 23.12.2004, 11:42)
wir haben 30 Millionen Führerscheininhaber/innen, so ein Thema is hochinteressant finde ich.

Die Führerscheininhaber wird ein solches Thema sicher nicht so sehr interessieren, sie haben schließlich einen Führerschein. rolleyes.gif


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Muk
Beitrag 23.12.2004, 13:13
Beitrag #121


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Dieser Stern-Tv Beitrag hätte mich nicht so richtig interesiert.Glaube nicht das er den selben Informationgehalt hat wie die Vielzahl der Beiträge hier.
Eine MPU mit verstekter Kamera fände ich interesanter.
Oder mit verstekter Kamera in der Lohnbuchhaltung bei RWE.
Wer den nun alles Abfindungen kassiert hat,obwohl er noch da arbeitet oder so ähnlich.Und noch verbilligt Strom und Gas geliefert kriegt.
Und dann mangels Einsicht noch an seinem Stuhl klebt,und die Spendenquitung von der Steuer absetzt.

/8doktor,hab dir zwei E-Mails geschikt

Absender weigelXXXXXX@aol.com wäre schön,wenn du Antworten könntest
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Gast_usman_*
Beitrag 23.12.2004, 17:34
Beitrag #122





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Hallo
Habe nach 30 min aufgehört weiter zu lesen ist das gesetzt jetzt so das ich mein Lappen in CZ machen kann aber in D nicht fahren darf auch wenn ich dort über 185 tage gemeldet war ich habe eine Auflage zur MPU und ein Fahrverbot von 10 mon.
XXXXX Link gelöscht
habe dort mal angerufen und der meinte D kann nichts machen aber ich darf in D erst fahren wenn die sperre abgelaufen ist?

Kann ich nicht einfach meinen alten Lappen in GB umschreiben lassen auf ein GB Lappen?

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 23.12.2004, 17:34
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Andreas
Beitrag 23.12.2004, 17:37
Beitrag #123


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Zitat (usman @ 23.12.2004, 17:34)
Kann ich nicht einfach meinen alten Lappen in GB umschreiben lassen auf ein GB Lappen?

Welchen alten Lappen, ich denke bei dir liegt ein Führerscheinentzug vor?? Außerdem darfst du während der Sperrfrist mit keinem FS der Welt in Deutschland fahren.

P.S. Links von FS-Vermittlern o. ä. sind hier unerwünscht und werden sofort gelöscht.


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Natrix20
Beitrag 23.12.2004, 17:42
Beitrag #124


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@Andreas
Was denkst du wieviele Leute schon mal den Lappen abgegeben haben bzw. immer in der Gefahr schweben mal alkoholisiert in eine Kontrolle zu geraten, du weisst doch am besten das nur statistisch jede 1000. Alkoholfahrt geahndet wird.
Täusch dich da nicht, wenn du meinst sowas interessiert keinen von den 30 Millionen. Du weisst auch sicherlich wieviel Führerscheinentzüge es jährlich gibt, das Potential ist größer als Frauen Silikonbrüste möchten grins rolleyes.gif
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Gast_usman_*
Beitrag 23.12.2004, 19:54
Beitrag #125





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Ok !!
und nach der Sperrfrist ?
darf ich meinen in CZ gemachten Lappen auch in D benutzen ohne das was passiert?
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Rolf Tjardes
Beitrag 23.12.2004, 20:02
Beitrag #126


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Ein im Ausland nach Ablauf der Sperrfrist rechtmäßig erworbener EU-Führerschein berechtigt grundsätzlich zum Führen von Kfz im Bundesgebiet.

Aber:

Ob deutsche Verwaltungsbehörden bei sog. "Eignungszweifeln" die Beibringung eines MPU-Gutachtens anordnen dürfen ist derzeit strittig (siehe EuGH-Threads hier im Board).

Es gibt verschiedene Anzeichen, die erkennen lassen, dass deutsche Verwaltungsbehörden, z.B. in Bayern, diesen Weg gehen. Ob dies rechtlich zulässig ist?

Quäl Dich durch die tausenden Beiträge zu diesem Thema, mehr kann ich Dir an dieser Stelle nicht auf den Weg geben.
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Andreas
Beitrag 23.12.2004, 20:03
Beitrag #127


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Über dieses Thema diskutieren wir seit Monaten. Hier eine Kurzzusammenfassung. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 24.12.2004, 02:05
Beitrag #128


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Zitat
Ob dies rechtlich zulässig ist?

Ist rhetorisch gemeint - gell ?!
wavey.gif
Nö !
wink.gif


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Gast_usman_*
Beitrag 25.12.2004, 19:41
Beitrag #129





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etwas würde mich noch interessieren!!
wenn ich mein Führaschein noch in der sperre von 10 mon. in CZ mache darf ich dann in NL fahren?
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RA XDiver
Beitrag 25.12.2004, 19:43
Beitrag #130


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Grundsätzlich darf Dir während einer Sperre gar keine neue FE ausgestellt werden.

Ist dem doch der Fall, ist diese ungültig. Du dürftest also weder in NL noch sonstwo in der EU damit fahren.


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strichachtdoktor
Beitrag 26.12.2004, 00:07
Beitrag #131


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Zitat
Du dürftest also weder in NL noch sonstwo in der EU damit fahren.

Korrigiere:
Du darfst also weder in NL noch sonstwo in der EU damit fahren.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 26.12.2004, 00:10
Beitrag #132





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Zitat (strichachtdoktor @ 26.12.2004, 00:07)
Zitat
Du dürftest also weder in NL noch sonstwo in der EU damit fahren.

Korrigiere:
Du darfst also weder in NL noch sonstwo in der EU damit fahren.

Korrekt
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RA XDiver
Beitrag 26.12.2004, 00:22
Beitrag #133


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Erbsenzähler..... wink.gif


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Gast_usman_*
Beitrag 26.12.2004, 18:28
Beitrag #134





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Bitte verzeiht dass viele herum Gefrage aber wenn ich mich in CZ einbürgere lasse wie sieht das dann aus kann?
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RA XDiver
Beitrag 26.12.2004, 18:30
Beitrag #135


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Zitat
Bitte verzeiht dass viele herum Gefrage aber wenn ich mich in CZ einbürgere lasse wie sieht das dann aus kann?


Da ich zu bezweifeln wage, dass die Tschechen innerhalb von 10 Monaten einbürgern, stellt sich diese Frage eigentlich nicht..... rolleyes.gif


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Staubsauger
Beitrag 27.12.2004, 12:16
Beitrag #136


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[B]Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29. April diesen Jahres entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten. Er vertrat einen Autofahrer, der gegen den Entzug seines niederländischen Führerscheins durch die deutschen Behörden klagte und schließlich Recht bekam. Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. "Das Urteil ist die letzte Instanz", sagt Werner Säftel, "das an Klarheit nicht zu überbieten ist. Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.
Deutsche Behörden sind machtlos
[/B]


alles geklärt !
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 12:24
Beitrag #137


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Das lieben wir. Neu anmelden und direkt mit dem ersten Posting voll ins Fettnäpfchen. Ob aus Unwissenheit oder Ignoranz lasse ich mal dahingestellt.

Wenn ich Dir, lieber staubsauger, einen Rat geben darf: Lies Dich hier mal in aller Ruhe ein, bevor Du weiter Dinge postest, die bereits über tausend Postings diskutiert werden und die dann auch noch als alles erklärend hinstellst....


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Peter Lustig
Beitrag 27.12.2004, 12:31
Beitrag #138


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Staubsauger machen nun mal viel Wind. whistling.gif
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caleb
Beitrag 27.12.2004, 12:56
Beitrag #139


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tongue.gif so weit sind wir schon lange gewesen @staubsauger....

wenn du mal alles durchgelesen hast blink.gif blink.gif shutup.gif


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Staubsauger
Beitrag 27.12.2004, 15:46
Beitrag #140


Neuling


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ihr seit alle schwer von begriff!!!!
jetzt nochmal .....

Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten.

der besten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht......
und jetzt kommt ihr Hilfsarbeiter von der Baustelle.....
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Andreas
Beitrag 27.12.2004, 15:54
Beitrag #141


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*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte zukünftig die Netiquette einzuhalten. Sofern du gesteigerten Wert auf eine weitere Diskussion hier im Forum legst, empfehle ich dir einen anderen Umgangston. Noch eine solche verbale Entgleisung wie z. B. "und jetzt kommt ihr Hilfsarbeiter von der Baustelle....." zieht die Gelbe Karte nach sich. mad.gif
Gruss Andreas




P.S. Es gibt auch Anwälte mit Ahnung vom Führerscheinrecht, die sehen die Sachlage etwas anders. Herr RA Säftel ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Strafrechts, nicht aber des Verwaltungsrechts.


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Staubsauger
Beitrag 27.12.2004, 15:59
Beitrag #142


Neuling


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********* Beleidigung gelöscht ***********

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 27.12.2004, 16:21
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michael_mk
Beitrag 27.12.2004, 16:00
Beitrag #143


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@Andreas,dich interessiert anscheinend nur die meinung von rechtsanwälten die sagen das doch noch eine MPU angeordnet werden kann,alle anderen rechtsanwälte haben anscheinend keine ahnung,lächerlich!
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GSX-R
Beitrag 27.12.2004, 16:04
Beitrag #144


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@Staubsauger

Ich weiss ja nicht aus welcher Gosse Du gestiegen bist, aber unterlasse bitte Deine Verunglimpfungen. Mit diesem Niveau disqualifizierst Du Dich nämlich selber.
Gegen eine Diskussion hat hier keiner was, auch nicht gegen andere Meinungen, aber wenn Du mit Dreck werfen willst dann geh in den Sandkasten.

Ohne Gruß

Rolf
Edit:
Zitat
RA Säftel ist die Führende Macht im Verkehrsrecht

Sagt wer?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 16:09
Beitrag #145


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Da ist eigentlich "rot fällig..... whistling.gif

Zitat
@Andreas,dich interessiert anscheinend nur die meinung von rechtsanwälten die sagen das doch noch eine MPU angeordnet werden kann,alle anderen rechtsanwälte haben anscheinend keine ahnung,lächerlich!


Das hat er nicht gesagt. Lediglich, dass es auch andere qualifizierte Juristen gibt, die die Sachlage anders sehen. Aber deren Meinung akzeptiert "Ihr" ja auch nicht.

Fakt ist nunmal, dass Rechtsanwalt Säftel zweifelsohne ein guter Jurist mit ausgeprägtem Hang und Kenntnissen im Strafrecht ist. Das hat aber mit der verwaltungsrechtlichen Praxis nicht viel zu tun. Und es gibt kaum Anwälte, die auf mehreren Gebieten wirklich hochkarätig sind (das liegt bereits an der Komplexität der einzelnen Rechtsgebiete).


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steveluke
Beitrag 27.12.2004, 16:23
Beitrag #146


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@ Staubsauger:

Ein Gossenjargon, wie du ihn oben an den Tag gelegt hast, wird hier nicht geduldet!


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Staubsauger
Beitrag 27.12.2004, 16:25
Beitrag #147


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*********** gelöscht ************

Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten.

...........................

Anm.Mod.:

Rein polemische Formulierung gelöscht.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 27.12.2004, 16:28
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RA XDiver
Beitrag 27.12.2004, 16:31
Beitrag #148


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Auch durch gebetsmühlenartige Wiederholung von längst bekannten und nichtssagenden Kommentaren, gepaart mit plumper Polemik übelster Art, werden Deine Texte nicht informativer.

MfG XDiver

P.S. Merkwürdig, dass sich gerade in diesem Forenbereich die unflätigen Ausdrucksweisen häufen..... whistling.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 27.12.2004, 17:05
Beitrag #149





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Zum Jahresende ein Resümee der Meinungsäußerungen:

Unstrittig dürfte sein:
EU Recht hat Vorang gegenüber nationalem Recht.
Die unmittelbare Wirkung der FS-Richtlinie
Rechtswidrige MPU Anordnungen der FEB rechtfertigen bei Nichbefolgung keine Entziehung der Fahrerlaubnis für Deutschland.

Zu allen 3 Aussagen liegen, hier bereits zitierte, VG-Urteile vor.

Pro: unbeschränkte Gültigkeit einer EU-FE/FS im Bundesgebiet:

EuGH Urteil 10.07.2003 C-246/00, besonders RN 61
EuGH Urteil 29.04.2004 C-476/01, besonders RN 77+78

Kommentar:
Volker Kalus am 29.10.2004: Interpretation der RS C-476/01-Ausblick:

Erst bei neuen Erkenntnissen (nach Erteilung der EU-FE/FS), die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden. Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung.

Zitat: Otte/Kühner:
..Bedenken bestehen allerdings insoweit, als auch eine solche Handhabung
(Eignungszweifelbedenken aufgrund alter Tatsachen),
letztlich auf eine systematische Überprüfung eines Verwaltungsaktes eines andereren Mitgliedstaat hinausläuft.
[CODE] Urteile

Contra: unbeschränkte (ohne positive MPU nach § 46) Gültigkeit

Mitteilungen des Bundesverkehrsministeriums, bereits relativiert (diese Auffassung ist allerdings strittig) durch BVMST-´FS-Referatsleiter Weibrecht und des Bayerischen Landesverkehrsminiterium mit dem Tenor:
Bei Überprüfung sollen die Daten der ausländischen FS-Inhaber zwecks Überprüfung auf eventuelle Eignungszweifel gesammelt werden.

Gleichlautende Erklärung von Landratsämtern und andereren FE-Behörden.

Die contra Meinung wird durch kein VG gestützt.
(Das VG B.-W. bezieht sich auf § 28 FEW und die Richtlinie 91/439 EWG, die sie gegensätzlich zum EuGH auslegt und Revision zuläßt obwohl doch mit RS C-476/01 eine höchstrichterliche Interpretation vorliegt.

Das Zitieren ungenannter Anwälte, Aufzählen laufender Verfahren ohne Aktenzeichen, Berufung auf ungenannte FE-Behörden, welche MPU's angeordnet haben sollen, mag für die Contra-Meinung so stützend wirken wie der allgegenwärtige Hettenbach-Kommentar aus Mai 2004.

Ich überlasse es dem geneigten Leser sich der PRO oder CONTRA Fraktions-Meinung anzuschließen, auch wenn ihm die Vorstellung, Deutsche Gesetze und Verordnungen können durch ein supra-nationales Gericht außer Kraft gesetzt werden, fremd- bis abartig, erscheinen mag.

Folgerung:
Der EU-Führerschein ist unbeschränkt gültig; eine MPU Anordnung ohne neue Erkenntnisse ist rechtswiedrig.
Siehe hierzu 2. Leitsatz RS C-476/01 vom 29.04.2004 EuGH.

Ein frohes Neues Jahr 2005 und Gute Fahrt!

Glück auf
Johnnie

PS
wenn was fehlt, bitte ich um Ergänzung.
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Andreas
Beitrag 27.12.2004, 20:59
Beitrag #150


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Zitat (Johnnie Walker @ 27.12.2004, 17:05)
PS
wenn was fehlt, bitte ich um Ergänzung.

Die anderslautende Meinung eines Rechtsanwaltes sollte dann aber hier auch nicht fehlen. Klick

Das hast du natürlich nur vergessen. cool.gif


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