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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Matte
Beitrag 28.12.2004, 01:13
Beitrag #151


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Zitat (Staubsauger @ 27.12.2004, 16:25)
*********** gelöscht ************

Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung nachzuweisen. Der Frankenthaler Rechtsanwalt Werner Säftel hat das Urteil in Luxemburg erstritten.

...........................

Anm.Mod.:

Rein polemische Formulierung gelöscht.

@Staubsauger

--------------------
*** Anmerkung Admin:

Wiederholter Verstoß gegen die Netiquette! Warnung: Eine weitere Eskalation kann ich hier im Interesse eines sachgerechten Diskussionsklimas nicht zulassen. Sollten die Verstöße / Störungen nicht unterbleiben sehe ich mich leider (!) gezwungen dich aus dem Forum zu bitten.
Gruss Matte


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Cabarete
Beitrag 28.12.2004, 02:32
Beitrag #152


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Macht Spass, das alles zu lesen, aber bringen tut das alles nichts.
Bleibts doch sachlich, und wir können doch alle ganz gut miteinander, egal ob Alki oder Rechtsasnwalt, oder Poli , oder Leiter einer FE Behörde.

Guten Rutsch
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 28.12.2004, 14:22
Beitrag #153





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Zitat (Andreas @ 27.12.2004, 20:59)
Zitat (Johnnie Walker @ 27.12.2004, 17:05)
PS
wenn was fehlt, bitte ich um Ergänzung.

Die anderslautende Meinung eines Rechtsanwaltes sollte dann aber hier auch nicht fehlen. Klick

Das hast du natürlich nur vergessen. cool.gif

Sicher nicht, denn ich habe doch den Hettenbach-Kommentar, den Du wieder mit Deinem "Klick" anbietest, ausdrücklich als starke Stütze der Contra-Meinung erwähnt.


Glück auf
Johnnie
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Gast_Guest.MD._*
Beitrag 29.12.2004, 15:20
Beitrag #154





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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Da wirds persönlich,und so sollte es doch nicht sein. Pro und Contra ist ja OK. Jetzt mal zum MPI. Meine Frau ist dort beschäftigt, und dort TÜV gibt es schon Interne Postings. Das soll heissen es gibt schon anhängige Verfahren gegen gewisse negat. Tests. Das gab es schon immer, aber durch das Kapper Urteil wird sich auch meiner Frau ihrem Arbeitgeber oder dem Gesetzesgeber was neues einfallen müssen. Kann natürlich nicht aus dem Nähkästchen plaudern, darf ich natürlich nicht. Und noch was kenne einen FE-Leiter persönlich. Andreas kennt er auch, nur er sagte mir es hängt überall. Keiner weiss so richtig Bescheid. Aber zur zt. musste er schon etwa 100 Euro-FS umschreiben müssen. Natürlich werden die Dinger überprüft ob echt oder nicht,sagte er mir. Wenn nichts dagegen spricht kann er gar nichts dagegen machen. Und jetzt nicht wieder anzweifeln, wir kennen uns aus dem ersten Schuljahr. Guten Rutsch, aber Andreas nicht so viel trinken, nehme Dir ein Beispiel an den Politikern, wenn Sie Dich anhalten bist Du reif.(Grins).
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Andreas
Beitrag 29.12.2004, 15:27
Beitrag #155


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Zitat
Andreas kennt er auch,


Ja logisch, ich kenne dich auch. laugh2.gif

Zitat
Guten Rutsch, aber Andreas nicht so viel trinken, nehme Dir ein Beispiel an den Politikern, wenn Sie Dich anhalten bist Du reif.(Grins).


Ich habe, im Gegensatz zu einigen Postern hier, einen Grundatz den ich auch immer eingehalten habe: "Don't drink and Drive" cool.gif

Im übrigen könntest du dir einmal eine andere Geschichte einfallen lassen. Die Story mit deiner Frau die angeblich bei einer MPU-Stelle arbeitet und der Kumpel von der FS-Stelle der schon 100 EU-FS umgeschrieben hat ist doch uralt und wird auch nach 10maliger Wiederholung nicht glaubwürdiger.


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RA XDiver
Beitrag 29.12.2004, 15:29
Beitrag #156


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Immerhin ist die neue Variante drin, dass der FEB-Leiter Dich auch kennt.... rofl1.gif


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Gast_Guest.MD._*
Beitrag 29.12.2004, 17:52
Beitrag #157





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Also Andy. Kennst Du die Scherer, kennst Du den Ulli. Hoffe Dir geholfen zu haben. Siehst ich komme nicht aus Bavaria, sondern aus dem Odenwald. Also doch nicht so blöde die Hinterwälder oder. Was ich noch sagen wollte, Du bist noch nie mit Pro unterwegs gewesen,oder. Würde drauf wetten nicht nur einmal, aber jetzt ist das ja was anderes. GRINJ.
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Gast_Guest.MD._*
Beitrag 29.12.2004, 18:11
Beitrag #158





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Also was ich hier nicht so verstehe, ist das Du Andy dich immer nur nach Deinen § richtest. Hast Du sonst nichts, und wenn Du mich kennen würdest, was ja nicht der Fall ist, und mir unterstellst ich würde lügen, dann tust Du mir nur leid. Jedem das seine aber es gibt halt auch Menschen, die nicht über Ihren eigenen Schatten springen können, oder wollen. Hoffe Dir geholfen zu haben, ansonsten würde ich Dir mal empf. die Scherer aufzusuchen.
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Andreas
Beitrag 29.12.2004, 20:13
Beitrag #159


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Zitat (Guest.MD. @ 29.12.2004, 17:52)
Also Andy. Kennst Du die Scherer, kennst Du den Ulli.

Nein. cool.gif

Wenn du sonst nichts substantielles zu diesem Thread beitragen kannst ist es wohl besser, du läßt es einfach bleiben. Ich werde auf jeden Fall zukünftig deine Postings ignorieren.


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RA XDiver
Beitrag 29.12.2004, 20:14
Beitrag #160


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@Andreas

Ignorieren ist gut, Löschen ist besser..... whistling.gif rofl1.gif


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Andreas
Beitrag 29.12.2004, 20:19
Beitrag #161


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Zitat (XDiver @ 29.12.2004, 20:14)
Ignorieren ist gut, Löschen ist besser..... whistling.gif rofl1.gif

Das überlasse ich Anderen, obwohl der Sinngehalt der Postings von Guest.MD förmlich danach schreit. tongue.gif


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Gast_Guest.MD._*
Beitrag 29.12.2004, 20:54
Beitrag #162





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Jetzt hat man Dich mal und was kommt raus, nichts. Aber mach nur so weiter, es gibt noch andere die Dich kennen. Also wenn man hier nichts mehr posten kann ohne eine Drohung zu bekommen, ausgeschlossen zu werden, obwohl man niemanden beleidigt hat na ja. Das scheint ja wirklich eine verschworene Gesellschaft zu sein. Aber jedem das seine, man kann das auch mal woanders reinstellen. Und das werde ich auch machen. Und nun ganz schnell löschen. Da seit Ihr ja die Weltmeister, nur keine und nicht die kleinste Kritik. Keinen schönen Rutsch.
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Andreas
Beitrag 29.12.2004, 21:06
Beitrag #163


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Jetzt muß ich mich doch nochmal äußern. rolleyes.gif

Zitat
Jetzt hat man Dich mal und was kommt raus, nichts


Du hast offensichtlich einen Namenskollegen von mir im Sinn, der mir jetzt schon leid tut, obwohl er nichts dafür kann. sad.gif

Zitat
Also wenn man hier nichts mehr posten kann ohne eine Drohung zu bekommen, ausgeschlossen zu werden, obwohl man niemanden beleidigt hat na ja


Ich habe nicht mit Ausschluß gedroht sondern nur dezent darauf hingewiesen, dass Postings ohne Sinngehalt hier u. U. auch gelöscht werden können.

Wenn wir aber schon beim drohen sind, was ist denn das??

Zitat
Aber mach nur so weiter, es gibt noch andere die Dich kennen



Zitat
nur keine und nicht die kleinste Kritik


Gegen konstruktive Kritik haben wir nichts einzuwenden, davon sind deine Postings aber weit entfernt.

Jetzt ist aber endgültig "EoD" shutup.gif


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caleb
Beitrag 30.12.2004, 00:08
Beitrag #164


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Ich hatte es bereits erwähnt, dieser Thread besteht zu 50% aus sinnlosen Auseinandersetzungen.... Wenn ich mod wär würd ich diesen Thread, den ich für sehr informativ halte, gründlich aufräumen. Man kann es doch niemandem zumuten sich durch den gesamten EUGH Wahnsinn zu kämpfen!

MFG


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Cabarete
Beitrag 30.12.2004, 02:28
Beitrag #165


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Keiner weiß was Neues.
Also, weiterfahren mit EU-FS und drauf zu kommen lassen. Jedenfalls ist keiner dran wegen fahren ohne Fahrerlaubnis.

Guten Rutsch und positiv Denken.

D. hat ja sonst keine Probleme.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 30.12.2004, 18:06
Beitrag #166





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Zitat
Fahrerlaubnis- und Verkehrsrecht -> Ausländischer Führerschein

 


Der EG Führerschein ohne mpu, So funktioniert das
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Uwe Geschrieben am: 06.12.2004, 16:18 


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Der nachfolgende Artikel fasst die bestehende Regelung in netter und gut lesbarer Form zusammen und soll hier lediglich informativen Charakter haben. Weitere Diskussionen können in den einzelnen Threads geführt werden.

Hier die Antwort auf viele Fragen zum EU Führerschein:


QUOTE 
Schon wieder das leidige Thema.

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf. 

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben. 

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.



Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread

Gruß Uwe [/COLOR]


Danke Uwe für diesen informativen Beitrag, den ich leider erst jetzt kennen lernte.

Zu Deinen MPU-Ablauf Erläuterungen bedarf es einer Ergänzung.
Ein EU-FE/FS Besitzer wird die Aufforderung der FE-Beh. eine MPU zu absovieren ignorieren und es vorziehen Herrn Dr. Säftel mit dem Mandat zu beauftragen, eine nach Fristablauf folgende FE-Entziehung für die Bundesrepublik vor dem VG anzugreifen.

Bei Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang. Das letztentscheidende nationale Gericht ist zur Vorlage beim EUGH verpflichtet.

Der EuGh wir unter Verweis auf die Rechtssache C-476/01 Felix Kapper RN 77 + 78 die Gültigkeit der EU-FE/FS bestätigen. Hieran sind die nationalen VG gebunden.

Gott schütze Dr. Säftel

Johnnie
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Andreas
Beitrag 30.12.2004, 20:18
Beitrag #167


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Zitat
Ein EU-FE/FS Besitzer wird die Aufforderung der FE-Beh. eine MPU zu absovieren ignorieren und es vorziehen Herrn Dr. Säftel mit dem Mandat zu beauftragen, eine nach Fristablauf folgende FE-Entziehung für die Bundesrepublik vor dem VG anzugreifen.


Wenn es der EU-Führerscheinbesitzer vorzieht, die nächsten Monate oder auch Jahre auf seine Fahrberechtigung in Deutschland zu verzichten, kann er es gerne versuchen. whistling.gif

Zitat
Bei Widerspruch zwischen nationalem und europäischem Recht hat EU-Recht Vorrang


Wenn aber kein EU-Recht verletzt wurde, da eine entsprechende Regelung in der EU-Führerscheinrichtlinie fehlt?? think.gif

Zitat
Gott schütze Dr. Säftel


Nana, jetzt übertreibe aber nicht. Der Herr ist auch kein Zauberer und nicht alle Juristen tanzen nach seiner Pfeife.

P.S. Der Beitrag ist nicht von Uwe sondern wurde nur von ihm eingestellt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.12.2004, 15:26
Beitrag #168





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Zitat (Andreas @ 30.12.2004, 20:18)

Zitat
Wenn es der EU-Führerscheinbesitzer vorzieht, die nächsten Monate oder auch Jahre auf seine Fahrberechtigung in Deutschland zu verzichten, kann er es gerne versuchen. 


Aber Andreas, jetzt soll die Wirkung der rechtswidrigen EZ-FE/FS- Entziehung für D über eine zeitnahe Urteilsverweigerung erreicht werden?? Ich denke wir leben seit 1945 (West), und 1989 (Ost) in einem Rechtsstaat.


Übrigens werden Widersprüche vom VG gegen eine sofortige Vollzug-Anordnung innerhalb von 3 Monaten entschieden.

Zitat
Wenn aber kein EU-Recht verletzt wurde, da eine entsprechende Regelung in der EU-Führerscheinrichtlinie fehlt??


Schau dir nochmals RN 77 + 78 und die Leitsätze des Kapper-Urteils an.
Die Auslegung der FS-Richtlinie durch den EuGH in RS C-476/01 ist aktuelles EU-Recht und da fehlt nichts!


Im neuen Jahr Glück und Heil!
Auf Weh und Wunden gute Salbe!
Auf groben Klotz ein grober Keil!
Auf einen Schelmen anderthalbe! (Goethe)


Glück auf
Johnnie
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Andreas
Beitrag 31.12.2004, 15:41
Beitrag #169


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Zitat
Aber Andreas, jetzt soll die Wirkung der rechtswidrigen EZ-FE/FS- Entziehung für D über eine zeitnahe Urteilsverweigerung erreicht werden?? Ich denke wir leben seit 1945 (West), und 1989 (Ost) in einem Rechtsstaat.


Aber Johnnie Walker, wir leben in einem Rechtsstaat und ob die Untersagung der Nutzung eines EU-Führerscheines rechtswidrig ist, steht nicht fest. Dies behauptet lediglich gebetsmühlenhaft die EU-Führerscheinfraktion.

Zitat
Übrigens werden Widersprüche vom VG gegen eine sofortige Vollzug-Anordnung innerhalb von 3 Monaten entschieden.


Dies ist aber nur die 1. Instanz. Was ist, wenn der für dich zwar undenkbare aber realistische Fall eintritt und das VG weist den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ab?? Dann geht es zum VGH, der weist die Beschwerde gegen den Antrag zurück. Dann beginnt das Hauptsacheverfahren mit einem Widerspruchsbescheid der Widerspruchsbehörde, dann kann dagegen geklagt wird (wieder über das VG und VGH und evtl. BVerwG) Was glaubst du wie lange so ein Hauptsacheverfahren dauert?? Ich würde sagen, ab dem Datum des Untersagungsbescheides bis zur letzten Instanz kann das locker 18 - 24 Monate dauern.

Und jetzt kommst du..... whistling.gif

Zitat
Schau dir nochmals RN 77 + 78 und die Leitsätze des Kapper-Urteils an.
Die Auslegung der FS-Richtlinie durch den EuGH in RS C-476/01 ist aktuelles EU-Recht und da fehlt nichts!


Selbst wenn du es hundertfach wiederholst, bekommst du von mir immer die gleiche Antwort. Es gibt Juristen die dies genau anders sehen


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.12.2004, 15:56
Beitrag #170





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Zitat
Und jetzt kommst du..... 



Denn Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle frommen Herzen zufallen. ( Psalm, 94, 15.)

Johnnie
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Andreas
Beitrag 31.12.2004, 16:12
Beitrag #171


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Zitat (Johnnie Walker @ 31.12.2004, 15:56)
Denn Recht muß doch Recht bleiben, und dem werden alle frommen Herzen zufallen. ( Psalm, 94, 15.)

Jetzt wird schon die Bibel zitiert, langsam wirst du mir unheimlich. wink.gif laugh.gif


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michael_mk
Beitrag 31.12.2004, 17:28
Beitrag #172


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hallo zusammen,also für mich würde das EUGH-Urteil keinen sinn machen wenn 90prozent von denen dann doch wieder nicht fahren dürfen weil D eine MPU anordnet,das wiederspricht sich dermaßen!also ich mache mir keine sorgen,meine führerschein behörde teilte mit das ich ohne neue auffälligkeiten keine MPU zu befürchten hätte,wegen dem EUGH-Urteil,so der Beamte.also,allen einen guten rutsch,bis denne!!!!!
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monerle
Beitrag 01.01.2005, 15:24
Beitrag #173


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Hallo,

schönes neues Jahr erstmal!

Hab grad bei meiner täglichen Internet-Recherche mal wieder was gefunden, das mich ziemlich beunruhigt. Und zwar ist das die Antwort eines Anwalts auf genau die Frage, die uns ja hier im Forum beschäftigt:

Ist der tschechische EU-Führerschein in D gültig, wenn man hier die Auflage einer MPU hat.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verweisen auf eine Rechtssprechung des VGH BW.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgehofes Baden-Württembergs (Az.: 10 S 2093/02) darf ein Autofahrer, dem der deutsche Führerschein entzogen wurde, darf nicht mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis auf deutschen
Straßen fahren.Der ausländische Führerschein bleibe zwar gültig, aber eben nicht in Deutschland, so die Richter.

Daher wird es äußerst schwierig sein, ohne MPU und tschechischen Führerschein problemlos durch Deutschland zu fahren.

Für Sie besteht auch ein praktisches Problem:
werden Sie erwischt und klagen sich durch alle Instanzen, so wird dies mindestens ein Jahr oder länger dauern.

Mit freundlichen Grüßen
Kxxx Wxxxx
Rechtsanwalt


Über Statements Eurerseits, was Ihr davon haltet usw., würde ich mich freuen.

Das besagte Urteil werd ich mir jetzt noch mal genau durchlesen...


--------------------
"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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monerle
Beitrag 01.01.2005, 15:33
Beitrag #174


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Hier hab ich eine kurze inhaltliche Zusammenfassung des Urteils gefunden:

Zitat
Nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 der Verordnung über Internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntKfzV) dürfen Inhaber einer ausländischen Kraftfahrerlaubnis in deren Umfang auch im Inland Kraftfahrzeuge führen. Das gilt jedoch dann nicht, wenn demselben Autofahrer die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder von einer Verwaltungsbehörde entzogen wurde.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis lässt zwar die ausländische Fahrerlaubnis selbst unangetastet. Mit der behördlichen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis erlischt jedoch auch automatisch die Berechtigung durch den ausländischen Fahrausweis, im Inland Kraftfahrzeuge zu führen. Daher ist es völlig vergeblich, wenn sich ein betroffener Autofahrer nach dem Führerscheinentzug mit nicht selten großem zeitlichen und finanziellen Aufwand eine ausländische Fahrerlaubnis beschafft.



Oje, Leute....wenn ich das les wird mir scho wieder richtig übel...... wacko.gif

Mir war zwar bekannt, dass es zu der Angelegenheit ein Urteil gibt, das in Baden-Würtemberg gefällt worden ist, aber bisher war ich der Meinung, es handle sich dabei um ein Urteil, welches die These unterstützt, dass der ausländische EU-Schein ok ist.... unsure.gif


--------------------
"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Andreas
Beitrag 01.01.2005, 15:35
Beitrag #175


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Über dieses Thema diskutieren wir hier doch seit Monaten. Die "EU-Führerscheinfraktion" ist der Meinung, dass die Behörden in Deutschland keine MPU fordern dürfen. Die "MPU-Fraktion" behauptet das Gegenteil. Jetzt scheint es zumindest einen weiteren Rechtsanwalt zu geben, der berechtigte Bedenken an der uneingeschränkten Nutzung eines CZ-Führerscheines hat und seinen Mandanten nicht ins offene Messer laufen läßt. Vielleicht sollte sich ein gewisser anderer RA daran ein Beispiel nehmen. wink.gif


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monerle
Beitrag 01.01.2005, 15:42
Beitrag #176


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Hm. Und sehe ich es dann richtig, sollte es bei einem von uns Betroffenen tatsächlich zu einem gerichtlichen Streitfall in der Sache kommen, dass die Chance dann sozusagen 50-50 ist, auf welchen der beiden gerichtlichen Beschlüsse sich dann berufen wird?! think.gif

Zitat
Über dieses Thema diskutieren wir hier doch seit Monaten.


Sorry, ich wollte nichts doppelt aufgreifen, aber seit ich mich mit der Thematik intensiv beschäftige weiß ich, wie komplex die Sache ist, und obwohl ich inzwischen der Meinung bin, mir einiges Know-How angeeignet zu haben, muss ich trotzdem immer wieder feststellen, wie verwirrend vieles noch immer ist. Freu mich übrigens, hier auf dieses Forum gestoßen zu sein und Leute gefunden zu haben, die echt etwas Ahnung davon haben rolleyes.gif


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Andreas
Beitrag 01.01.2005, 15:43
Beitrag #177


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Zitat (monerle @ 01.01.2005, 15:42)
Hm. Und sehe ich es dann richtig, sollte es bei einem von uns Betroffenen tatsächlich zu einem gerichtlichen Streitfall in der Sache kommen, dass die Chance dann sozusagen 50-50 ist, auf welchen der beiden gerichtlichen Beschlüsse sich dann berufen wird?! think.gif

Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand. wink.gif


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Cabarete
Beitrag 01.01.2005, 17:14
Beitrag #178


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Happy New Year!
Monerle Ahnung hat hier fast jeder, aber wissen tut keiner was.

MfG
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.01.2005, 12:56
Beitrag #179





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Zitat (monerle @ 01.01.2005, 15:42)
Sorry, ich wollte nichts doppelt aufgreifen, aber seit ich mich mit der Thematik intensiv beschäftige weiß ich, wie komplex die Sache ist, und obwohl ich inzwischen der Meinung bin, mir einiges Know-How angeeignet zu haben, muss ich trotzdem immer wieder feststellen, wie verwirrend vieles noch immer ist. 

Die zur Zeit kenntnisreichste Darstellung des EU-FS Problems in der BRD stammt von Volker Kalus, Leiter FS-Stelle, Ludwigshafen. Interpretation der RS C-476/01
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monerle
Beitrag 02.01.2005, 14:25
Beitrag #180


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....ist mir bekannt....leider! dry.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.01.2005, 14:42
Beitrag #181





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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 14:25)
....ist mir bekannt....leider!  dry.gif

Für "leider" liegt doch kein Grund vor.

Kalus:
Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie um den verwaltungsrechtlichen Aspekt zu ergänzen.

In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden.

Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung.


Glück auf
Johnnie
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monerle
Beitrag 02.01.2005, 14:49
Beitrag #182


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Meines Erachtens nach weißt Kalus daraufhin, dass in dem Urteil nur auf die strafrechtliche Seite eingegangen wird (Sperrfrist), nicht aber eindeutig auf den Fall, wenn in D noch eine MPU anstünde:

Zitat
Um in diesen Fällen von der ausl. Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu können, ist ein Anerkennungverfahren bei einer Verwaltungsbehörde erforderlich. Diese Regelung sollte gewährleisten, dass durch einen Erwerb einer EU/EWR-Fahrerlaubnis keinem nach nationalem Recht erforderlichen Eignungsnachweis durch ein Gutachten aus dem Weg gegangen werden kann. Dies betrifft im Regelfall die Umgehung einer med.-psych. Untersuchung als Eignungsnachweis , wie es zur Zeit nur in der BRD und in anderer Form in Österreich erforderlich ist.


und

Zitat
Damit sagt der Gerichtshof eindeutig, dass
a) innerstaatliche Maßnahmen respektiert werden müssen,
b) es der BRD durch die Richtlinie 91/439 erlaubt ist, eine Fahrerlaubnis dann nicht
anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber eine Maßnahme der Einschränkung
angewendet wurde. Dann wäre eine Ausnahme nach § 28 FeV zulässig und
c) dass sich das Prinzip der Einschränkung nicht auf die Umschreibung einer
ausländischen Fahrerlaubnis beschränkt, sondern auch auf die generelle
Anerkennung.


Oder? Seh ich da jetzt was falsch? think.gif


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Peter Lustig
Beitrag 02.01.2005, 15:22
Beitrag #183


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Das ist die sicherlich wohlfundierte Meinung von Volker Kalus - aber eben auch nur eine Meinung, die von der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang weder bestätigt noch in Abrede gestellt worden ist. Erst wenn tatsächlich ein Urteil über die Anwendbarkeit des § 46 FeV in solchen Fällen vorliegt, wird man klarer sehen.
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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 15:28
Beitrag #184


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Zitat (Johnnie Walker @ 02.01.2005, 14:42)
Zitat (monerle @ 02.01.2005, 14:25)
....ist mir bekannt....leider!  dry.gif

Für "leider" liegt doch kein Grund vor.


Offensichtlich hat Monerle den Aufsatz genauer gelesen, als dies Johnnie Walker getan hat. wink.gif


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 15:30
Beitrag #185


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Ich bin ja gespannt, wann mal ein solcher Fall endlich bekannt wird, dass die Verwltungsbehörde trotz neu erworbenen EU-FS eine MPU fordert. Bisher gab es ja in dieser Richtung noch nichts, oder? Außer eben dieses Urteil vom März 2003 das noch vor dem Kapper-Urteil war.

Laut Kalus müsste Kapper sein Auto ja zweifellos in der Garage stehn lassen.... laugh2.gif


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 15:32
Beitrag #186


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Übrigens war ich ja selbst auch bei einem RA zur Rechtsberatung vor einigen Wochen. Der hat auch zu mir gesagt, dass er mir das ganze mit Gültigkeit usw. leider nicht bestätigen kann, und zwar auch mit genau der Begrüündung, dass in dem Urteil nicht auf den "MPU-Fall" eingegangen wird. Allerdings kannte der das Urteil nicht, bis ich es ihm vorgelegt hab, und er wusste nicht, dass Kapper eine MPU hätte machen müssen.


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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 15:33
Beitrag #187


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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 15:30)
Bisher gab es ja in dieser Richtung noch nichts, oder?

Ich persönlich kenne definitv einen Fall (auch wenn Johnnie Walker mir das nicht glaubt, aber das ist mir völlig egal). wink.gif

Außerdem können z. Zt. durchaus einige Fälle am laufen sein. Angeblich sollen schon 2 Verfahren vor einem Verwaltungsgericht laufen.


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 15:37
Beitrag #188


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@ Andreas

Zitat
Ich persönlich kenne definitv einen Fall


Du weißt also von jemanden, dem mit ausländischem EU-Schein die FE in D versagt worden ist, bis er eine positive MPU vorlegt?? Erzähl doch mal genaueres bitte.

Ein paar Fälle, wo EU-FS-Besitzer zumindest Ärger bei Verkehrskontrollen bekommen haben oder ihnen FE versagt bzw. FS abgenommen worden sind bis auf weiteres sind mir auch bekannt (leider nix genaues). Bei allen diesen Fällen ist aber soweit ich weiß der Ausgang noch offen.


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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 15:44
Beitrag #189


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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 15:37)
Du weißt also von jemanden, dem mit ausländischem EU-Schein die FE in D versagt worden ist, bis er eine positive MPU vorlegt?? Erzähl doch mal genaueres bitte.

Ich hatte diesen Fall schon vor eingen Wochen geschildert (im 2. EuGH-Thread zu finden). Damals haben mir gewisse Herren unterstellt es würde alles nicht stimmen und sie forderten irgendwelche Beweise. Ich weiß allerdings, dass diese Anordnung definitv erlassen und zwischenzeitlich auch schon bestandkräftig ist.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.01.2005, 15:52
Beitrag #190





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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 14:49)
]Oder? Seh ich da jetzt was falsch?  think.gif

Ich denke ja!

.....aktueller deutscher Rechtssprechung.

Hier ist Kalus nicht mehr in der Behörden-Traumwelt "Das kann ja wohl nicht wahr sein, daß..."

Hier haben deutsche Gerichte über den Bestandschutz von EU-Führerscheinen geurteilt, die nicht von einer ausländischen sondern einer deutschen FE-Behörde ohne MPU ausgestellt wurden.

Die § 46 Thematik ist eine Verwaltungs-Drohgebärde, die bereits vom Bundes-Führerschein-Ober-Guru Weibrecht höchstselbst ( ist strittig) in Zweifel gezogen wird.

Wer eine MPU-Anordnung erhält sollte sie Herrn Dr.Säftel, Tätigkeitsschwerpunkt:
Europäisches Verkehrsrecht zusenden.

Glück auf
Johnnie
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.01.2005, 16:07
Beitrag #191





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Zitat (Andreas @ 02.01.2005, 15:33)
Ich persönlich kenne definitv einen Fall (auch wenn Johnnie Walker mir das nicht glaubt, aber das ist mir völlig egal).  wink.gif

Ich glaube Dir auch 100 MPU-Anordnungen, jeder Dienststellenleiter wird doch sagen: mit mir so nicht...;
aber da alle Anordnungrn gegen geltendes EU-Recht verstoßen sind sie widerrechtlich und damit keine Grundlage für einen FE-Entzug bei nicht Befolgung.

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monerle
Beitrag 02.01.2005, 16:20
Beitrag #192


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.....also ich glaub ich spar nochmal richtig bis März und mach dann doch noch wie vorgesehen meine MPU....und hoffe, dass ich bis dahin in keine Verkehrskontrolle komm.

Hab gestern schon mal den Brief an Dr. Säftel angefangen. Falls ich Ärger bekommen sollte, möchte ich auf jeden Fall, dass er mich vertritt. Dummer weise tritt meine Rechtsschutzversicherung erst in 2 1/2 Monaten in Kraft, sonst hätte ich mir von dem Herrn persönlich schon mal ne ausführliche Rechtsberatung eingeholt.

Zitat
Ich glaube Dir auch 100 MPU-Anordnungen, jeder Dienststellenleiter wird doch sagen: mit mir so nicht...;
aber da alle Anordnungrn gegen geltendes EU-Recht verstoßen sind sie widerrechtlich und damit keine Grundlage für einen FE-Entzug bei nicht Befolgung.



Also ich weiß net....irgendwie sträubt sich meiner ganzer gesunder Menschenverstand dagegen, dass sämtliche Landratsämter/Führerscheinstellen am laufenden Band gegen geltendes Recht verstoßen. Klar hat man als unsereiner, der von denen die FEentzogen bekommen hat, ne gewisse Abneigung gegen diese Personen. Aber ich denke sobald bekannt ist, wie die Rechtslage tatsächlich ist, werden sich auch die Angestellten einer FS-Stelle danach richten, bis vielleicht auf einzelne sture "Exemplare" (da kenn ich hier bei uns auch einen im LA), die sich da irgendiwe persönlich reinsteigern. Also hoff ich zumindest.


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 16:31
Beitrag #193


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....ähm muss mich verbessern:

FALLS die Rechtslage tatsächlich so ist, wie wir uns das erhoffen..... unsure.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 02.01.2005, 16:44
Beitrag #194





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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 16:20)
Also ich weiß net....irgendwie sträubt sich meiner ganzer gesunder Menschenverstand dagegen, dass sämtliche Landratsämter/Führerscheinstellen am laufenden Band gegen geltendes Recht verstoßen.
.

Die FeV ist nicht dem EU-Recht angepasst, was expliciet im "Kapper-Urteil" gerügt wird.

Die MPU-Anordnung der Führerscheinbehörden erfolgt auf Grund der FeV § 28, der unter gewissen Voraussetzungen die Annerkennung der EU-FE verneint. Im Forum wird das Minderheiten-Votum vertreten, daß jetzt § 46 bewirken soll, was bis 29.04.2004 unter § 28 abgehandelt wurde.

Hier ist nationales Recht im Widerspruch zum vorangigen EU-Recht.

Die EU-Führerscheinrichtline hat unmittelbare Wirkung und muß von allen staatlichen Stellen und Gebietskörperschaften angewandt werden.

Aus diesem Grund ist die MPU Anordnung nach vorangigem EU-Recht rechtswidrig; jedoch nicht nach deutschem Recht, welches aber aus diesem Grund keine Wirkung entfalten kann.

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SirGottfried
Beitrag 02.01.2005, 19:59
Beitrag #195


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Hallo Zusammen,

vielleicht erinnert sich der ein oder andere ja noch an mein problem (MPU wegen Punkte OHNE Alk angeordnet)

Ich lese relativ häufig hier, aber wenn ich ehrlich bin, ist es verdammt unübersichtlich geworden, und immer verwirrender.

Ich brauche hier wohl niemanden sagen, was für ein Teufelskreis es ohne Lappen ist.
Ohne Job kein Geld für MPU und co, Ohne FS kein Job.
Deswegen bleibt als alternative nur das EU-Ausland.
Aber ich möchte es tunlichst vermeiden, auf die Nase zu fallen, sprich Geld für EU-FS ausgeben, in D angehalten zu werden, wo mir die pappe wieder abgenommen wird und wieder Strafen und Sperren folgen.

Kann man denn nicht die ganzen Informationen hier mal zusammen fassen, damit das ganze wieder übersichtlich wird?!
Oder is die ganze Geschichte nach wie vor so extrem unklar?


Mfg, SirGottfried
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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 20:07
Beitrag #196


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Zitat (Johnnie Walker @ 02.01.2005, 16:07)
Ich glaube Dir auch 100 MPU-Anordnungen, jeder Dienststellenleiter wird doch sagen: mit mir so nicht...
aber da alle Anordnungrn gegen geltendes EU-Recht verstoßen sind sie widerrechtlich  und damit keine Grundlage für einen FE-Entzug  bei nicht Befolgung.


Das war keine MPU-Anordnung, sondern eine Nutzungsuntersagung eines EU-Führerscheines. Diese Nutzungsuntersagung ist bestandkräftig, jede weitere Fahrt in Deutschland ist somit eine Straftat.

P.S. Diese Untersagung kam vom Dienststellenkeiter. tongue.gif


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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 20:12
Beitrag #197


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Zitat (Johnnie Walker @ 02.01.2005, 16:44)
Im Forum wird das  Minderheiten-Votum vertreten, daß jetzt § 46 bewirken soll, was bis 29.04.2004  unter § 28 abgehandelt wurde.

Der Witz ist gut....woher nimmst du die Gewissheit, dass dies im Forum eine Minderheitenmeinung ist?? Nur weil die ganzen Alk-Fahrer dir zustimmen??

Zitat
Die EU-Führerscheinrichtline hat unmittelbare Wirkung und muß von allen staatlichen Stellen und Gebietskörperschaften angewandt werden.


Du hast wieder einmal etwas wichtiges vergessen. Nicht alles ist in der EU-Führerscheinrichtlinie geregelt, daher haben die Mitgliedsstaaten immer noch die Möglichkeit der Eignungsüberprüfungen.


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 20:24
Beitrag #198


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Zitat
Nur weil die ganzen Alk-Fahrer dir zustimmen??


Naja, Andreas....ich finde da sollte man schon vorsichtig sein, wen man da in die Schublade steckt und wen nicht, schließlich kennt man ja hier im Forum ja nicht die Schicksale eines jeden einzelnen.....

Aber grundsätzlich stimme ich Dir zu, man sollte vorsichtig sein, da bei manchen möglicherweise "der Wunsch Vater des Gedanken" ist.... cool.gif


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Andreas
Beitrag 02.01.2005, 20:32
Beitrag #199


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Zitat (monerle @ 02.01.2005, 20:24)
Naja, Andreas....ich finde da sollte man schon vorsichtig sein, wen man da in die Schublade steckt und wen nicht, schließlich kennt man ja hier im Forum ja nicht die Schicksale eines jeden einzelnen.....

Ich könnte es auch allgemeiner formulieren.

"Alle die einmal in Besitz eines deutschen FS waren" cool.gif


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monerle
Beitrag 02.01.2005, 20:37
Beitrag #200


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Naja, genau darauf wollte ich eigentlich hinaus...in die Gruppe würde ich auch mit zählen, und ich hab echt keine Lust, wegen irgendwelchen Dingen, die ich mit 18 verbockt hab, mit solchen Assis gleichgestellt zu werden, die sich ständig die Birne zudröhnen und dabei möglicherweise noch andere gefährden.

Ich habe auch ein Kind und möchte, dass es sicher in den Kindergarten bzw. später in die Schule kommt. Aber ich glaube, das ist jetzt nicht der richtige Zeitpunkt und Thread um darüber zu diskutieren, ich denk mal ich weiß schon wie Du es gemeint hast. smile.gif


Übrigens sehe ich die ganze Sache kritisch (ich hoffe so kritisch, wie es nötig ist), obwohl ich wie gesagt zu der besagten Gruppe zähle. Aber man sollte schon immer objektiv und bei den Fakten bleiben.


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