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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Fabi
Beitrag 07.01.2005, 22:57
Beitrag #301


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Zitat (Guest @ 07.01.2005, 22:14)
Courage forderst du?
Wo ist die bei einem Feigling der den leichtesten Weg der Umgehung der Vorschriften geht?
Du willst in D Leben aber bist nicht mit den dort geltenden Regeln einverstanden?
Wer von uns beiden hat nun weniger Courage du Feigling ranting.gif

Lach *g*

Ich habe bestimmt mehr Zivilcourage als Du.


Würde mich nur interessieren welcher User sich hinter Dir versteckt, naja werde ich wohl nie erfahren, aber das macht nichts.


Ich kann mit Dir gut leben, denn Du bist einér dessen Meinung schon vor über 50 Jahren zum Glück nicht mehr geduldet wurde, aber egal ewig leben die Heckenschützen.

Warum bin ich denn Feige in Deinen Augen? Denke ich bin das wohl als einer der wenigen in D nicht, gebe Dir gerne meine Daten aber als Gegenleistung sagst Du mir das dann nochmal ins Gesicht, okay?
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 07.01.2005, 23:52
Beitrag #302





Guests






Sag mal Fabi: Hast du die Aufforderung von Uwe K verstanden?

Schluck es runter und diskutier' wieder, bzw. fang damit an. Mit Häme und Beleidigungen (egal war angefangen hat) ist niemandem (auch dir) nicht gedient.
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Fabi
Beitrag 08.01.2005, 00:23
Beitrag #303


Neuling
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Zitat (nypdcollector @ 07.01.2005, 23:52)
Sag mal Fabi: Hast du die Aufforderung von Uwe K verstanden?

.

Naja bin hier weder beim Militär noch auf der Arbeit, deswegen muss ich auch nicht stramm stehen oder?


Ich kenne sehr wohl die Forumsregeln, neues Fleisch wird erstmal zerpflückt, normal.


Stört mich aber wenig, der Strichdoc mag sich ja von Zeit zu Zeit Euch angenähert haben, aber ich als konsequenter Feind der Verfassung werde hier mit Euch bestimmt nicht auf Kuschelkurs gehen.



Eure Meinung ist kein Gesetz mehr, damit müsst ihr euch abfinden.


Aber das wollt ihr doch auch nicht oder?

Das hatten wir ja auch alles schon, wo der Pöbel dem Recht hinterherlief, und später jegliche Beteiligung an verkommenen Systemen abstritt whistling.gif
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Matte
Beitrag 08.01.2005, 01:04
Beitrag #304


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@Fabi

Letzte Warnung! Lasst die Anfeindungen sein.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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strichachtdoktor
Beitrag 08.01.2005, 03:32
Beitrag #305


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... da ist man mal ein paar Stunden nicht dabei und schon zerpfleischt Ihr Euch. dry.gif
Warum muessen die, die "fuer Ihr Recht eintreten" bloss immer so schreien ? Und dabei auch noch so unpraezise sein ? Mal davon abgesehen, dass so mancher Schuss daneben geht ...

Ich sehe in der Innenminister-Einigkeit eine gefaehrliche Tendenz - als Befuerworter einer liberaleren Fuehrerscheinloesung natuerlich in die falsche Richtung.

Nur um das noch mal kurz klarzustellen: Ich bin nicht dafuer, dass jede Schnapsnase wieder ungehindert am Strassenverkehr teilnimmt - und ich bin genauso dagegen, wenn die "EU-FS-ohne MPU-Gegner" jeden, der sich gegen das deutsche System stellt, mit Alkoholkranken und Anarchisten in einen Topf wirft. Vielmehr scheint mir das Problem zu sein, dass unterschiedlichste Interessen - naemlich Sicherheit und persoenliche Mobilitaet und Freiheit - aufeinanderprallen und die Diskussion einen Punkt der Vielfaeltigkeit von eingebrachten Meinungen und Gruenden erreicht hat, die eine sachliche Auseinandersetzung erschwert.

Einerseits scheinen die Diskussionsteilnehmer nach dem endlosen Hickhack etwas ausgelaugt - andererseits verzetteln wir uns immer wieder auf dem Weg zu einer klaren Sicht. Andauernd lese ich hier (von allen Seiten!) voellig verdrehte Interpretationen des EuGH-Urteil und abstruse Konstruktionen von theoretischen Moeglichkeiten; und auch viel "dummes Zeug". Entschuldigt bitte, aber so kommt man einfach nicht weiter.

Die "Hardliner" wollen ja eigentlich nichts Schlechtes. Sie wollen mehr Sicherheit. Zurecht ist man in Deutschland stolz darauf, dass die Zahl der Verkehrstoten trotz stetig steigenden Verkehrsaufkommens sinkt - und zwar gewaltig. Ich habe die genauen Zahlen nicht im Kopf - auf ca. ein Drittel sind die Verkehrstoten zurueckgegangen und das verdanken wir dem Gurt, der Sicherheitszelle, der Promillegrenze und noch so ein paar technischen Errungenschaften und nicht zuletzt auch der MPU, die viele kranke Menschen schlicht aus dem Verkehr raushaelt, bevor sie Schlimmeres anrichten koennen.

Andererseits ist das MPU-System inzwischen so ausgefuchst, dass es zu einer Geldmaschine verkommen ist. Psychologische Gutachten im Halbstundentakt mit aus Textbausteinen zusammengefuegten Halbwahrheiten sorgen nunmal fuer Frust und Wut. Dazu kommt, dass man mit "normalen Mitteln" - wie einer Gegendarstellung - gar nichts gegen das Gutachten tun kann, ausser es zurueckzuhalten und irgendwo ein neues zu machen. Wobei man sich da auch wieder verdaechtig macht, denn jedes Gutachten hinterlaesst seine Spuren. Voellig rechtswidrig wollen Zweitbegutachter das vom Auftraggeber als falsch eingestufte Erstgutachten haeufig sehen, sonst "werde ich das als Vertuschung werten" - pure Erpressung. Offensichtliche Fehler (von Daten, Fakten, Tatsachen, Urteilen) werden in den Gutachten so gut wie niemals korrigiert. Man habe "ja die Moeglichkeit ein Obergutachten machen zu lassen". An absurden Gutachter-Schlussfolgerungen ist schon gar nicht zu ruetteln ... Nach einigen Runden in diesem System aus Leuten, die sich fast alle aus Studium und Weiterbildungen kennen und die sich fast alle irgendwie "lieb" haben und mindestens in einem Punkt - dem Geldverdienen - sehr nahe stehen, ist man leicht 5000 Euro los, hat mehrere Jahre seines Lebens gegen Windmuehlen gekaempft und ist schlicht und einfach "fertig mit den Nerven". Aber keinen Schritt weiter, wenn es schlecht laeuft. Mir fallen ausser meinem eigenen Fall noch ein paar andere, ebenfalls traurige Beispiele ein - die ich jetzt nicht alle ausbreiten moechte.

Und dann kommt so ein Urteil wie das des EuGH daher.

Die Richter ín Luxemburg haben klar festgestellt, dass
- ein EU-FS nicht deswegen seine Gueltigkeit verliert, weil er der Anforderung an die 185-Tage-Rili nicht entspricht,
- die Anordnung jeder EU-FE-Behoerde gleichrangig ist und dass deutsche Behoerden nicht das Recht haben, Ausstellungsvoraussetzungen auslaendischer Behoerden zu ueberpruefen,
- jede EU-Behoerde nach dem Ablauf einer Sperrfrist unter der Voraussetzung einer Zustaendigkeit einen Fuehrerschein erteilen darf, der in der gesamten EU anzuerkennen ist.

In einigen anderen Punkten waren die EU-Richter leider weniger klar.
Aber darf das ein Argument sein, nach Verbuessung einer Strafe und nach Ablauf einer Sperrfrist zur Sicherung und Besserung sowie nach erneuter bestandener Fahrschulausbildung mit anschliessender Pruefung einen Fuehrerschein nicht anzuerkennen, der in der ganzen Welt zum Fuehren von Fahrzeugen der erteilten Klassen berechtigt ???

Ich meine: NEIN.
Da braucht mir auch niemand mit einem pervertierten deutschen Verwaltungsrecht zu kommen, was in erster Linie Gaengelei und Verbieterei heiligt. Wenn es Politiker gibt, die Dinge wie "EU-FS sind gegenseitig anzuerkennen" unterschreiben, dann muss das auch so sein. Hintenrum mit tausenden von Einwaenden, Gesetzesaenderungen nach Urteilen des EuGH mit nur einem Ziel, den alten Zustand trotz Verurteilung wieder herzustellen, alles wieder aufheben zu wollen - das wird nicht gehen. Und so aehnlich hat sich auch der EuGH eingelassen. Ich kann Skeptikern nur zur Lektuere des ganzen Textes raten !

Ausserdem - ich wiederhole mich - ist es immer noch fragwuerdig, warum eine von psychologischen Laien, wie Richtern und Staatsanwaelten, aufgestellte These der "charakterlichen Ungeeignetheit" jahrzehntelang Bestand haben soll und nur durch eine erniedrigende und kostenspielige Begutachtung durch Fachleute wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden kann, obwohl
- auf Deutschlands Strassen Tausende von Kraftfahrern unterwegs sind, die schon die gleichen Straftaten begangen haben, aber die Gnade einer Geburt und Verurteilung im Ausland erleben durften,
- auf Deutschlands Strassen Tausende von auslaendischen Kraftfahrern unterwegs sind, die ihre Strafen nur in BAT begleichen muessen und bei denen ein Fahrverbot gegen erhoehte Barzahlung gar nicht verhaengt wird,
- dieses System nur in Deutschland so ausgesprochen hart angewendet wird,
- kein Grund besteht, einen Verkehrs-Straftaeter einer psychologischen Krankheit zu bezichtigen, wenn er seine Schuld einsieht und Besserung im Laufe von mehreren Monaten oder Jahren nachvollziehbar belegt werden kann,
- obwohl, obwohl, etc. pp.

Es gibt Grundrechte eines EU-Buergers. Freizuegigkeit und Mobilitaet gehoeren dazu. Und deutsches Fuehrerscheinrecht laesst sich damit nicht vereinbaren. Hat der Eu-GH mal wieder festgestellt. Und alles Tricksen der Buerokraten hilft da nicht, wenn die Grundhaltung sich nicht aendert.
Und es ist beschaemend fuer ein Land wie Deutschland, dass quasi jedem seine Grundrechte solange von Verwaltungsgerichten verwehrt werden koennen, bis er sie eingeklagt hat und vor dem Eu-GH gewonnen hat. (Mal von den Tausenden abgesehen, die das gar nicht koennen.)

Nur um einigen Skeptikern entgegenzusprechen: Ich fahre taeglich mit meinem EU-Schein. Auch in Deutschland. Vielleicht bin ich ein "Weichei", was sich teilweise von deutschen Androhungen einschuechtern laesst und wegen seiner Polen-Karte (trotz seiner Meinung) manchmal ein schlechtes Gewissen hat.
Aber:
- Ich werde jeden verklagen, der mich heute noch als zum "Fuehren von Kraftfahrzeugen nicht geeignet" bezeichnen will, weil ich vor nunmehr 8 Jahren mal Mist gebaut habe.
- Ich werde jeden Polizisten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegen, der mir meinen Schein abnimmt, und ich werde mir das verdammte Ding wiederholen.
- Ich werde auch jeden Staatsanwalt an die Hammelbeine kriegen, der mir ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis anhaengen will. Erstens habe ich das Geld dazu und zweitens bin ich rechtsschutzversichert sowie verkehrsrechtschutzversichert und drittens - und das ist das Beste:
Ich zahle meine Steuern zukuenftig nur noch im Ausland und bin in D nur Gast. Zu Gaesten ist man hier meist etwas freundlicher ...

Ich ziehe mich jetzt erstmal aus dieser Diskussion zu dem Thema zurueck. Viel Spass noch ! Und nicht vergessen: Bei der Ausfahrt aus dem Kreis - Blinken !
Beste Gruesse, Joe


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.01.2005, 10:14
Beitrag #306





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Zitat (strichachtdoktor @ 08.01.2005, 03:32)
Ich ziehe mich jetzt erstmal aus dieser Diskussion zu dem Thema zurueck. Viel Spass noch ! Und nicht vergessen: Bei der Ausfahrt aus dem Kreis - Blinken !
Beste Gruesse, Joe


@ strichachtdoktor

Danke für Deine ausführlichen, fundierten und ausgewogenen Beiträge. Wir werden ich Dich vermissen und ich hoffe Deine Kreativ-Pause ist kürzer als bei Schmidt.

Gott schütze Dich

Johnnie
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Andreas
Beitrag 08.01.2005, 10:35
Beitrag #307


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.01.2005, 03:32)
Ich ziehe mich jetzt erstmal aus dieser Diskussion zu dem Thema zurueck. Viel Spass noch !

Hin und wieder kommt es vor das ich mit /8Doktor einer Meinung bin, ich ziehe mich nämlich auch aus dieser Diskussion zurück. wink.gif

Es ist leider nicht möglich, mit einem (inzwischen) Großteil der Poster in diesem Thread eine normale Diskussion zu führen. Warum muß es immer gleich in persönlichen Anfeindungen abgleiten? Ist es die Angst das sich die Schlinge langsam zuzieht? Mir scheint es so zu sein.

shutup.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 08.01.2005, 10:52
Beitrag #308


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.01.2005, 03:32)
Ich ziehe mich jetzt erstmal aus dieser Diskussion zu dem Thema zurueck. Viel Spass noch ! Und nicht vergessen: Bei der Ausfahrt aus dem Kreis - Blinken !
Beste Gruesse, Joe

Hallo Joe :-)

Ich kann das verstehen, ich habe mich ja schon vor Wochen langsam zurückgezogen. Einerseits weil ich nicht genügend Zeit habe, andererseits weil wir jeden Tag auf ein Murmeltier starren. Wir drehen uns momentan einfach ermüdend im Kreis. Dies resultiert nicht aus der Diskussion, sondern daraus, dass wir von aussen keine klaren Impulse bekommen. Wir verzetteln uns in 1000stel Auslegungsfragen, wobei ich manchmal, rückblickend betrachtet, positiv erstaunt darüber bin, welch gute Argumente von Eurer Seite vorgebracht wurden.

Du hast hier - wie auch Andreas - eine großartige Leistung vollbracht und das meiste Leben in diesen Thread gehaucht. Auch wenn ich häufig nicht Deiner Meinung war, danke ich Dir dafür.

Dein Disput und Deine "liebevolle" Auseinandersetzung mit Andreas hat inzwischen wirklich Kultcharakter. Ich hätte nie gedacht, dass ich das mal irgendwann so sagen würde. Ja, manchmal saß ich mit Popcorn vor'm Bildschirm cool.gif

Ich denke schon, dass wir uns hier auch weiterhin sehen und lesen werden. Insbesondere dann, wenn irgendwo ein neues Urteil oder ein neuer Kommentar auftaucht. Da wirst Du ja wohl kaum die Lindenstrasse schauen wollen, oder?? tongue.gif

Mal schauen wie das hier im Thread weitergeht. Sollen wir ihn vorerst schliessen? Oder geht es jetzt erst richtig los (Johnny??)? Schau'n mer mal rolleyes.gif

Eines möchte ich abschließend hier nochmal sagen: Ich freue mich für Dich sehr darüber, dass Du wieder mit Deinem Mercedes-Benz-/8er fahren darfst. Wenn ich es einem gönne, dann Dir!! Irgendwann werde ich Dich auch sicherlich mal persönlich treffen, dann werde ich Dir vom Beifahrersitz aus meine richtige (!) Auslegung des EuGH-Urteils nochmals in aller Ausgiebigkeit ins Ohr flüstern - bis der Arzt kommt tongue.gif

Ein Hinweis noch an alle Mitdiskutanten: Pflegt diesen Thread, einen besseren hatten wir wohl noch nie im Verkehrsportal. Argumentiert, aber kratzt Euch nicht die Augen aus!

Gruss
Rolf :-)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 08.01.2005, 11:36
Beitrag #309





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Zitat (Andreas @ 07.01.2005, 20:19)
Zitat (Johnnie  Walker @ 07.01.2005, 17:29)
Andreas auf deutsch:  Ist nicht eine Meinung.   Ist in Wahrheit geltendes EU-Recht.

Es ist schon erstaunlich wie Johnnie Walker, unser Hobbyjurist, seine Meinung als einzig wahre und gültige Rechtsauffassung darstellt. Bedenken und Meinungen von studierten Juristen sind für ihn nicht existent (zumindest dann, wenn sie seiner These widersprechen). wacko.gif

Hast du dich schon beim EuGH als Richter beworben?? think.gif

Die restlichen nichtssagenden Postings einiger "User" kann ich getrost ignorieren, da deren Sinngehalt noch weniger als "0" beträgt. smile.gif


Stellen wir doch kommentarlos die Pressemitteilung des EuGh zum "Kapper-Urteil" dem Hettenmbach Kommentar (Auszug) gegenüber und lassen das auf uns einwirken:

Pressemitteilung des EuGH:


Ist nämlich die Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abglaufen, so verbietet es die Richtlinie diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem andereren Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen.

Es wäre die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlußstein des mit der Richtlinie eingeführten System darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem andereren Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein unter Berufung auf seine nationalern Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.


--------------------------------------------------------------------------------
Beitrag geschrieben von Michael Hettenbach am 08.11.2004
Weitere Informationen zum Autor e-Mail an Autor senden

URL dieses Artikels: http://www.jurathek.de/7360
Kurzbegründung

1. Es ist keineswegs klar, auf welchen Personenkreis sich das Urteil des EUGH erstreckt. Es spricht manches dafür, dass Betroffene sich an ihrer EU-Fahrerlaubnis weder international noch national lange erfreuen werden.

2. Es ist nicht auszuschließen, dass trotz des Urteils des EUGH auch derjenige im Inland strafrechtlich verfolgt weden kann, der eine "gültige" EU-Erlaubnis besitzt.

Ausführlichere Begründung:

Zwischenergebnis: Das heißt für Betroffene: Dann und nur dann, wenn solche Betroffene, die im Inland einer MPU_Maßnahme unterliegen würden, gegenüber dem Ausstellerstaat vollständige und richtige Angaben über die Gründe ihres Führerscheinentzugs gemacht haben und der EU-Staat trotzdem eine Fahrerlaubnis ausstellt, wären sie vor einer strafrechtlichen Verfolgung im Inland geschützt. Über eventuelle verwaltungsrechtliche Möglichkeiten der Fahrerlaubnisbehörde ist damit noch nichts ausgesagt.

Konsequenzen für die Verwaltungsbehörde:

Im Rahmen der ersten Fallgruppe sind ihr m.E. die Hände gebunden.

Im Rahmen der zweiten Fallgruppe kann und muss die Führerscheinbehörde nach § 46 FeV m.E. dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung das Recht absprechen, von seiner auslaendischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen.

Der EUGH hat mit keinem Wort die Regelungen der §§ 11-13, 46 FeV außer Kraft gesetzt und dies im Zweifel auch nicht gewollt. Das weiß der Hettenbach

Selbst wenn man die strafrechtliche Ahndungsmöglichkeit (und nur mit dieser hat sich der EUGH befasst!) entgegen meinen Ausführungen verneinen sollte, werden durch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis durch einen EU-Staat die Bedenken der FE-Stelle ja nicht zerstreut, wer EU-Recht missbraucht, indem er wichtige Anknüpfungstatsachen verschweigt, genießt keinen Bestandsschutz.


Andreas, Du solltest Deinen juristischen Berater wechseln


Glück auf
Johnnie















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Andreas
Beitrag 08.01.2005, 12:50
Beitrag #310


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monerle
Beitrag 08.01.2005, 14:27
Beitrag #311


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Die persönlichen Anfeindungen bringen wirklich niemandem was und tragen auch absolut null zur weiteren Erörterung der Sachlage bei.

Kompliment an strichachtdoktor für seine letzten Beitrag - Du sprichst mir wirklich aus der Seele! wavey.gif

Ich finde, wir sollten unbedingt nochmal Augenmerk auf den Textauszug von
nypdcollector richten, da er meiner Meinung nach absolut nicht unerheblich scheint.

Sollte das stimmen, dass sich alle Bundesländer einig sind, dass nachträglich eine MPU für EU-FS-Inhaber abgeordnet werden kann, dann schließe ich daraus, dass diese Möglichkeit für die Verwaltungsbehörden auch tatsächlich besteht, und auch nicht im Widerspruch zum EUGH-Urteil zu stehen scheint(Auslegungen und Interpretationen mal außer Acht gelassen, es zählt schließlich, wie es letztendlich in der Praxis gehandhabt wird). Zumindest NOCH nicht, bis nicht wieder jemand dagegen klagt und gewinnt.....


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"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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monerle
Beitrag 08.01.2005, 14:37
Beitrag #312


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@ Andreas und strichachtdoktor

Ich fände es wirklich sehr schade, wenn Ihr Euch tatsächlich aus der Diskussion zurückziehen würdet, da meiner Meinung nach Eure Beiträge wirklich sachlich und fundiert sind und mit am meisten zur Klärung des Sachverhalts beitragen - und an dieser Klärung liegt mir wirklich sehr viel.

Ich denke es gibt hier im Forum noch genügend Diskussionsteilnehmer, die das erforderliche Niveau beibehalten und an ein paar zu emotional belegten schwarzen Schafen, die das Forum mit einem Stammtischdisput verwechseln sollte die Gesprächsrunde doch nicht scheitern - oder?!


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caleb
Beitrag 08.01.2005, 16:14
Beitrag #313


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Es ist alles gesagt, was gesagt werden konnte @monerle. Ich lese hier seit Mai letzten Jahres und die Postings bringen schon seit einigen Wochen / Monaten keine neuen Erkenntnisse für mich zumindest. Es kommen immer wieder neue "Experten" hinzu, welche von dem EUGH Urteil gehört & gelesen haben und posten hier von seiner "Eindeutigkeit". Auf den 2. Blick aber ist dieses Urteil nicht ganz so eindeutig, vor allem wenn man die juristische Schreibweise nicht ganz durchschaut, desweiteren geht es hier um einerseits die Strafrechtliche und andererseits die Verwaltungsrechtliche Auseinandersetzung. Obs nun rechtlich OK ist eine MPU anzuordnen oder nicht, ist nicht geklärt.


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.01.2005, 11:52
Beitrag #314





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Zitat (Andreas @ 08.01.2005, 12:50)
EoD  shutup.gif

smartass.gif

Danke Andreas für Deine ambitionierte Mitarbeit und die standhafte vertretene Meinung. Ohne Dich wird die Diskussion ihre Vitalität verlieren.

Ich hoffe auf Deine Rückkehr, spätestens nach den ersten VG-Entscheidungen.

Gott schütze Dich!

Glückauf
Johnnie
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.01.2005, 17:43
Beitrag #315





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@Johnny Walker
Hettenbach schreibt:
Zitat
wer EU-Recht missbraucht, indem er wichtige Anknüpfungstatsachen verschweigt, genießt keinen Bestandsschutz.
Quelle (ganz unten)EoD

Missbraucht jemand Eu-Recht, wenn eine FEB im Eu-Ausland nicht fragt ? Die Ausstellungsvoraussetzungen sind von der ausstellenden Behoerde zu pruefen - die Polen haben nicht gefragt und ich habe - logisch - meine Vorgeschichte verschwiegen. Ist doch lebensfremd, voellige Offenheit zu verlangen ...
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.01.2005, 17:45
Beitrag #316





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sorry: Quelle:immer noch ganz unten ...
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.01.2005, 18:05
Beitrag #317





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Zitat (Guest @ 09.01.2005, 17:43)
@Johnny Walker
Hettenbach schreibt:
Zitat
wer EU-Recht missbraucht, indem er wichtige Anknüpfungstatsachen verschweigt, genießt keinen Bestandsschutz.
Quelle (ganz unten)EoD

Missbraucht jemand Eu-Recht, wenn eine FEB im Eu-Ausland nicht fragt ? Die Ausstellungsvoraussetzungen sind von der ausstellenden Behoerde zu pruefen - die Polen haben nicht gefragt und ich habe - logisch - meine Vorgeschichte verschwiegen. Ist doch lebensfremd, voellige Offenheit zu verlangen ...

Was ist, wenn Du nach einer MPU gefragt hast und die Antwort war:
haben wir nicht, kennen wir nicht, bekommen wir auch nicht rein?

Muß Du Dir das notariel beglaubigen lassen oder sagst Du sorry, dann sind Ihre
Vorschriften leider für mich ungeeignet.

Frage doch mal Herrn Dr. Hettenbach, wie das in der Praxis gehen soll in den "MPU-Habenichts" Mitgliedstaat.

Glückauf
Johnnie
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.01.2005, 18:20
Beitrag #318





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Möge jeder Interessierte, die verbleibenden Möglichkeiten nationaler Unter-, Ober-, Höchst - Gerichte im Straf- und Verwaltungs-Recht nachlesen, im Widerspruch zu EU-Recht zu entscheiden:



DIE RECHTSNATUR DER EG UND DER EU


Bei der Bestimmung der Rechtsnatur geht es um die allgemeine rechtliche Erfassung einer Organisation anhand ihrer charakteristischen Eigenschaften.
1. Die Rechtsnatur der EG

Die Rechtsnatur der EG ist in zwei grundlegenden Urteilen des Gerichtshofes der EG aus den Jahren 1963 und 1964 herausgearbeitet worden.


Die Rechtssache „Van Gend & Loos“
In diesem Rechtsstreit klagte das niederländische Transportunternehmen „Van Gend & Loos“ vor einem niederländischen Gericht gegen die niederländische Zollverwaltung, die für die Einfuhr eines chemischen Erzeugnisses aus Deutschland einen gegenüber früheren Einfuhren erhöhten Zoll erhoben hatte. Das Unternehmen sah in dieser Praxis einen Verstoß gegen Artikel 12 EWG-Vertrag (jetzt Artikel 25 EG-Vertrag), der den Mitgliedstaaten die Einführung neuer und die Erhöhung bestehender Zölle im Gemeinsamen Markt verbietet. Das niederländische Gericht setzte daraufhin das Verfahren aus und rief den EuGH mit der Bitte an, die inhaltliche und rechtliche Tragweite der fraglichen Vorschrift des Gründungsvertrages der EG zu klären.
Der EuGH nahm diesen Rechtsstreit zum Anlaß, einige grundlegende Feststellungen zur Rechtsnatur der EG zu treffen. In seinem Urteil führt der EuGH aus:

„Das Ziel des EWG-Vertrages ist die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, dessen Funktionieren die der Gemeinschaft angehörigen einzelnen unmittelbar betrifft; damit ist zugleich gesagt, daß der Vertrag mehr ist als ein Abkommen, das nur wechselseitige Verpflichtungen zwischen den vertrageschließenden Staaten begründet. Diese Auffassung wird durch die Präambel des Vertrages bestätigt, die sich nicht nur an die Regierungen, sondern auch an die Völker richtet. Sie findet eine noch augenfälligere Bestätigung in der Schaffung von Organen, welchen Hoheitsrechte übertragen sind, deren Ausübung in gleicher Weise die Mitgliedstaaten wie die Staatsbürger berührt ... aus alledem ist zu schließen, daß die Gemeinschaft eine neue Rechtsordnung des Völkerrechts darstellt, zu deren Gunsten die Staaten, wenn auch in begrenztem Rahmen, ihre Souveränitätsrechte eingeschränkt haben, eine Rechtsordnung, deren Rechtssubjekte nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die einzelnen sind.“


Die Rechtssache „Costa/ENEL“
Bereits ein Jahr später gab die Rechtssache „Costa/ENEL“ dem EuGH Gelegenheit, seine Analyse noch zu vertiefen. Dieser Rechtssache lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 1962 verstaatlichte Italien die Elektrizitätserzeugung und -versorgung und übertrug die Betriebsanlagen der Elektrizitätsgesellschaften auf die Elektrizitätswerke ENEL. Herr Costa sah sich als Aktionär der von der Verstaatlichung betroffenen Aktiengesellschaft Edison Volta um seine Dividende gebracht und verweigerte daraufhin die Begleichung einer Stromrechnung in Höhe von 1 926 ITL. Vor dem Friedensrichter in Mailand rechtfertigte Herr Costa sein Verhalten unter anderem damit, daß das Verstaatlichungsgesetz eine Reihe von Bestimmungen des EG-Vertrages verletze. Um diese Einlassung des Herrn Costa beurteilen zu können, legte das Friedensgericht dem EuGH verschiedene Fragen zur Auslegung des EG-Vertrages vor. In seinem Urteil führte der EuGH zum Rechtscharakter der EG aus:
„Zum Unterschied von gewöhnlichen internationalen Verträgen hat der EWG-Vertrag eine eigene Rechtsordnung geschaffen, die ... in die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten aufgenommen worden und von ihren Gerichten anzuwenden ist. Durch die Gründung einer Gemeinschaft für unbegrenzte Zeit, die mit eigenen Organen, mit der Rechts- und Geschäftsfähigkeit, mit internationaler Handlungsfähigkeit und insbesondere mit echten, aus der Beschränkung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten oder der Übertragung von Hoheitsrechten der Mitgliedstaaten auf die Gemeinschaft herrührenden Hoheitsrechten ausgestattet ist, haben die Mitgliedstaaten ihre Souveränitätsrechte beschränkt und so einen Rechtskörper geschaffen, der für ihre Angehörigen und sie selbst verbindlich ist.“




Seine Schlußfolgerungen aus diesen umfangreichen Ausführungen faßt der Gerichtshof wie folgt zusammen:

Aus alledem folgt, daß „dem vom Vertrag geschaffenen, somit aus einer autonomen Rechtsquelle fließenden Recht wegen dieser seiner Eigenständigkeit keine wie immer gearteten innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgehen (können), wenn ihm nicht sein Charakter als Gemeinschaftsrecht aberkannt und wenn nicht die Rechtsgrundlage der Gemeinschaft selbst in Frage gestellt werden soll. Die Staaten haben dadurch, daß sie nach Maßgabe der Bestimmungen des Vertrages Rechte und Pflichten, die bis dahin ihren inneren Rechtsordnungen unterworfen waren, der Regelung durch die Gemeinschaftsrechtsordnung vorbehalten haben, eine endgültige Beschränkung ihrer Hoheitsrechte bewirkt, die durch spätere einseitige, mit dem Gemeinschaftsbegriff unvereinbare Maßnahmen nicht rückgängig gemacht werden kann.“

Als Elemente, die in ihrer Gesamtheit die Besonderheit und Eigentümlichkeit der Rechtsnatur der EG ausmachen, bleiben nach diesen beiden Grundsatzurteilen des EuGH festzuhalten:


der institutionelle Aufbau, der gewährleistet, daß die Willensbildung in der EG auch von dem europäischen Gesamtinteresse, d. h. den in den Zielen niedergelegten Gemeinschaftsinteressen, geprägt oder beeinflußt wird;


die erfolgte Übertragung von Zuständigkeiten auf die Gemeinschaftsorgane, die weiter geht, als dies bei anderen internationalen Organisationen der Fall ist, und sich weit in üblicherweise den Staaten vorbehaltene Bereiche erstreckt;


die Errichtung einer eigenen Rechtsordnung, die von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten unabhängig ist;


die unmittelbare Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts, wonach die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts ihre volle Wirksamkeit einheitlich in allen Mitgliedstaaten entfalten und sowohl die Mitgliedstaaten als auch deren Bürger berechtigen und verpflichten;


[B]der Vorrang des Gemeinschaftsrechts, wodurch gewährleistet ist, daß das Gemeinschaftsrecht durch nationales Recht weder aufgehoben noch abgeändert werden kann und im Kollisionsfall dem nationalen Recht vorgeht. [/B]
Die EG erweist sich danach als ein eigenständiger Herrschaftsverband mit eigenen Hoheitsrechten und einer von den Mitgliedstaaten unabhängigen Rechtsordnung, der sowohl die Mitgliedstaaten als auch deren Angehörige in den der EG zugewiesenen Aufgabenbereichen unterworfen sind.



Glückauf
Johnnie
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Gast_nomerci_*
Beitrag 10.01.2005, 14:00
Beitrag #319





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Interessant wäre , wenn es mehrere(soviele wie möglich)Personen gäbe , denen von deutschen Behörden der ausl.EU-FS abgenommen wurde,die sich zusammentun und mit RA Dr.Säftel gemeinsam einen solchen Fall durchgehen.Ich habe zwar meinen Schein , aber in meinem Bekanntenkreis gibt es einige , die unglaubliche Schwierigkeiten wegen FS-Entzug haben . Ich wäre dabei . So könnte man Licht in das Dunkel bringen !!!!!!!!!!!! think.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.01.2005, 14:12
Beitrag #320


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Das klappt nicht. Popularklagen sind in D unzulässig.

P.S. RA Säftel scheint ja als Wunderwaffe gehandelt zu werden...... kleiner Tipp: Der Mann ist auch "nur" ein Anwalt, zweifelsohne ein guter, aber im Verkehrsverwaltungsrecht gibt es sicherlich größere Spezialisten.


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Fabi
Beitrag 10.01.2005, 15:08
Beitrag #321


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Zitat (XDiver @ 10.01.2005, 14:12)
P.S. RA Säftel scheint ja als Wunderwaffe gehandelt zu werden......

Wenn Du an unserer Stelle wärest, würdest Du es ähnlich sehen wollen.

Hoffe nur das Säftel mit dem Druck klar kommt, das mehrere Tausend Deutsche Ihr Schicksal in seine Hände legen wollen. tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.01.2005, 15:10
Beitrag #322


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Zitat
Hoffe nur das Säftel mit dem Druck klar kommt, das mehrere Tausend Deutsche Ihr Schicksal in seine Hände legen wollen.


Er überlegt wahrscheinlich eher, was er mit dem ganzen Geld machen soll..... tongue.gif


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Gast_Lachmalwieder_*
Beitrag 10.01.2005, 15:19
Beitrag #323





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Zitat (XDiver @ 10.01.2005, 15:10)
Zitat
Hoffe nur das Säftel mit dem Druck klar kommt, das mehrere Tausend Deutsche Ihr Schicksal in seine Hände legen wollen.


Er überlegt wahrscheinlich eher, was er mit dem ganzen Geld machen soll..... tongue.gif



Der Unterstützungskasse arbeitsloser MPU-Psychos spenden!
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RA XDiver
Beitrag 10.01.2005, 15:20
Beitrag #324


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Zitat
Der Unterstützungskasse arbeitsloser MPU-Psychos spenden!


Warten wir´s ab..... whistling.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 10.01.2005, 17:23
Beitrag #325





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Gott Sei Dank !!! Endlich ist dieser Andreas hier Weg !!
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.01.2005, 17:54
Beitrag #326





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Zitat (Guest @ 10.01.2005, 17:23)
Gott Sei Dank !!! Endlich ist dieser Andreas hier Weg !!
rolleyes.gif

Das, mein Gast, ist zu bedauern und kein Grund zur Freude.

Andreas hat mich, ich denke auch andere, durch die Beharrlichkeit seiner Oposition, zu immer ausführlicher Beschäftigung mit der, nach dem Kapper-Urteil, entstandenen Rechtslage gezwungen. Wir haben alle davon profitiert!

Sein Widerspruchsgeist wird uns fehlen.

Glückauf
Johnnie
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Gast_Micha_*
Beitrag 10.01.2005, 19:24
Beitrag #327





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Das ist völlig richtig!!!!!! thumbup.gif thumbup.gif thumbup.gif
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michael_mk
Beitrag 10.01.2005, 20:14
Beitrag #328


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Zitat (Guest @ 10.01.2005, 17:23)
Gott Sei Dank !!! Endlich ist dieser Andreas hier Weg !!
rolleyes.gif

wieso freust du dich darüber?es gibt immer ein pro und contra,davon leben so diskussionen!ich finde es sehr schade!
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Staubsauger
Beitrag 10.01.2005, 20:20
Beitrag #329


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*Beleidigung gegenüber einer an der Diskussion beteiligten Person gelöscht*

--------------------
*** Anmerkung Moderator:

Wiederholter Verstoß gegen die Netiquette! Warnung: Eine weitere Eskalation kann ich hier im Interesse eines sachgerechten Diskussionsklimas nicht zulassen. Sollten die Verstöße / Störungen nicht unterbleiben muss über weitere Konsequenzen seitens der Administration nachgedacht werden.
Gruß Chris


Der Beitrag wurde von Chris bearbeitet: 10.01.2005, 20:28
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 10.01.2005, 22:12
Beitrag #330





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Obwohl ich zur pro-Fraktion der EU-FS gehöhre, bin ich der festen Überzeugung, das Andreas ein enormes Fachwissen in dieser leidigen EU-FS-Geschichte hat.

Es wäre für alle besser wenn hier endlich einmal so was wie Rechtssicherheit, einkehren würde.

Ich hab selbst so einen CZ-Lappen - bin mir ziemlich sicher, das ich nicht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubniss" begehe ...aber was kommt dann ?

andreas argue.gif /8doc argue.gif jonny argue.gif usw. haben sich nichts geschenkt, aber sie diskutierten immer sachlich. whistling.gif

Ich meine einfach, gebt solchen leuten wie dem Staubsauger und dem besonderen Gast einfach einen Flugschein und wavey.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.01.2005, 10:08
Beitrag #331





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mit der Bitte zur Kenntnisnahme:


Die Rechtsquellen des Gemeinschafttsrecht
Auszug:


Zitat
Allgemeine Rechtsgrundsätze

Ungeschriebene Quellen des Gemeinschaftsrechts sind zunächst die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Dabei handelt es sich um Normen, die die elementaren Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit zum Ausdruck bringen, denen jede Rechtsordnung verpflichtet ist. Das geschriebene Gemeinschaftsrecht, das im wesentlichen nur wirtschaftliche und soziale Sachverhalte regelt, kann diese Verpflichtung nur zum Teil erfüllen, so daß die allgemeinen Rechtsgrundsätze eine der wichtigsten Rechtsquellen der Gemeinschaft darstellen. Durch sie können die vorhandenen Lücken geschlossen oder das bestehende Recht durch Auslegung im Sinne des Gerechtigkeitsprinzips fortentwickelt werden.

Die Verwirklichung der Rechtsgrundsätze erfolgt durch die Rechtsanwendung, insbesondere durch die Rechtsprechung des EuGH im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabe, „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrages zu sichern“. Bezugspunkte für die Ermittlung der allgemeinen Rechtsgrundsätze sind vornehmlich die gemeinsamen Rechtsgrundsätze der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Sie liefern das Anschauungsmaterial, aus dem die für die Lösung eines Problems notwendige Rechtsregel auf Gemeinschaftsebene entwickelt wird.

Zu diesen allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören etwa neben den Verfassungsgrundsätzen der Eigenständigkeit, der unmittelbaren Anwendbarkeit und des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts auch die Gewährleistung der Grundrechte, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Vertrauensschutzgrundsatz, der Grundsatz des rechtlichen Gehörs oder der Grundsatz der Haftung der Mitgliedstaaten für Verletzungen des Gemeinschaftsrechts.



Glückauf
johnnie
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Peter Lustig
Beitrag 11.01.2005, 15:10
Beitrag #332


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Um allzu hohe Hoffnungen wieder einmal ein wenig zu dämpfen, möchte ich auf diese Presseverlautbarung hinweisen.
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strichachtdoktor
Beitrag 11.01.2005, 15:39
Beitrag #333


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Zitat
Endgültig muss die Problematik laut Schmid in Brüssel gelöst werden.
Quelle:ebenda

... das ist so ziemlich der einzig vernuenftige Satz in diesem Beitrag. Ansonsten sonnt sich Schmid unter angeborenem bayrischen Narzissmus.
Es zaehlt nicht nur, was Politiker wollen, sondern auch, was sich rechtlich umsetzen laesst. Und diesbezueglich waere es nicht das erste Mal, wenn aus vollmundigen Versprechungen die Luft im ersten Verfahren, welches konsequent durchgefuehrt wird, entweichen wuerde ...

ranting.gif Viel bessere Effekte braechten solche Massnahmen fuer Hardliner: Guckst Du hier !
Der Autor, resp. ADAC-Praesi Meyer, hat es auch gleich auf den Punkt gebracht:
Zitat
Viel größer sei jedoch "die Versuchung der Behörden, die Erneuerung des Dokuments mit zusätzlichen Fahrprüfungen oder medizinischen Untersuchungen zu koppeln".

Denn bei neuen Gesetzen helfen auch alte Urteile nicht weiter - das bringt weitere 10 Jahre Willkuer ohne abschliessende Urteile eines verhassten Eu-GH ... wallbash.gif

PS.: Ja, ich rede hier nicht mehr mit. Aber es zuckte so in den Fingern ... sorry.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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michael_mk
Beitrag 11.01.2005, 16:07
Beitrag #334


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Zitat (Peter Lustig @ 11.01.2005, 15:10)
Um allzu hohe Hoffnungen wieder einmal ein wenig zu dämpfen, möchte ich auf diese Presseverlautbarung hinweisen.

ist doch logisch das die das wollen,aber ob sich das auch umsetzen lässt ist eine andere frage!
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.01.2005, 16:13
Beitrag #335





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Zitat (Peter Lustig @ 11.01.2005, 15:10)
Um allzu hohe Hoffnungen wieder einmal ein wenig zu dämpfen, möchte ich auf diese Presseverlautbarung hinweisen.

Ein déjá-vu der Bayerischen Art.

Bereits im Sommer 2004 kommentierten diese Verlautbarung aus dem bayerischen Innenministerium:

Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel, Frankenthal: die Verwaltung will das Urteil unterlaufen. Dann geht es eben vor das Verwaltungsgericht.

Für den Deutschen Anwaltsverein, Verkehrsrechts-Experte Gregor Samimi:
Das EugH-urteil muß Anlass für die Verwaltung sein, sich an geltendes Recht zu halten.

Regierungsdirektor Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheine im Bundesverkehrsminiterium: Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig, er weist auf die dritte EU-Führerscheinrichtlinie hin, mit der "Schlupflöcher" geschlossen werden sollen.

Quelle NRZ-online vom 24. August 2004


Hier denkt man unwillkürlich: Hunde, die bellen beißen nicht.

[B]Das mindeste was man nach 5 Monaten
verstärkte bayerischer Bekämpfung des Führerscheintourismus von Innenstaatssekretär Georg Schmid hätte erwartet dürfen , wäre eine Erfolgsmeldung a la:[/B]

xx MPU-Anordnungen,
davon xx Fahrerlaubnis Entziehungen,
davon xx nach VG-Entscheidungen bestandskräftig
seit Bayern den verstärkten Kampf aufgenommen hat!

Heil Dir im Siegerkranz, Staatssekretär und Bayernland!

Glückauf
Johnnie
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.01.2005, 18:24
Beitrag #336





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Zitat (XDiver @ 10.01.2005, 14:12)
P.S. RA Säftel scheint ja als Wunderwaffe gehandelt zu werden...... kleiner Tipp: Der Mann ist auch "nur" ein Anwalt, zweifelsohne ein guter, aber im Verkehrsverwaltungsrecht gibt es sicherlich größere Spezialisten.


Einspruch Euer Ehren!


Es sind nicht die Verkehrsrecht-Experten die in dieser Sache etwas bewegt haben.


Selbst der BGH hat mit seinem Beschluß vom 20.06.20, zu § 28.4.3 (macht sich strafbar) nicht die Frage aufgeworfen, ob dieser Beschluß vorangiges EU-Recht tangiert.

Dr. Säftel, der EU-Recht Experte hat als Erster Jurist die Unvereinbarkeit der FeV mit EU-Recht erkannt und seine Ansichten vor dem EUGH, RN 50-56 überzeugend, vorgetragen.

Der Erste ist und bleibt was Besoderes. Kennst Du noch den zweiten Mann auf dem Mond!

Glück auf
Johnnie
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GSX-R
Beitrag 11.01.2005, 18:33
Beitrag #337


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Zitat (Johnnie Walker @ 11.01.2005, 18:24)
Der  Erste ist und bleibt was Besoderes.  Kennst Du noch den zweiten Mann  auf dem Mond!

Edwin "Buzz" Aldrin.

Sorry für offtopic.gif

scnr whistling.gif

P.S. Ich hätts Dir ja als PM geschickt, aber Du bist ja leider nicht registriert.


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Peter Lustig
Beitrag 11.01.2005, 19:38
Beitrag #338


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Zitat (Johnnie Walker @ 11.01.2005, 16:13)
Bereits im Sommer 2004 kommentierten diese Verlautbarung aus dem bayerischen Innenministerium:

Diese Verlautbarung ist jüngsten Datums (29.12.2004). Du solltest sie vielleicht doch einmal lesen und nicht nur polemisieren. wink.gif
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Medusa
Beitrag 11.01.2005, 20:27
Beitrag #339


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Zum Pressebericht - "alle handeln jetzt wie Bayern" - Auch gemeinschaftlich begangenes Unrecht ändert nichts am Unrecht selbst.

Trotzdem 'mal einige Fragen, vielleicht auch an /8doc und Andreas, (Never say never again rolleyes.gif ).

- Wie wirkt sich eine erteilte Gebrauchsuntersagung auf die Verjährung - 15 Jahre - aus ? Zählt dann, bis zum erneuten EUGH Urteil dagegen, alles von vorne?

- Wenn das Bundeszentralamt in Flensburg nichts mehr vorliegen hat - kein Eintrag - kann man dann vom lokalen Strassenverkehrsamt ebenfalls die Löschung aller Daten verlangen?

- Ist es rechtlich zulässig, dass in Deutschland unterschiedliches Führerscheinrecht herrscht ? Nach meiner Kenntnis werden in einigen Bundesländern die Einträge in der Führerscheinakte, wenn nichts Neues hinzukommt, nach 10 Jahren gelöscht, in anderen erst nach 15 Jahren. Hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte schon einmal damit beschäftigt?

- Kennt inzwischen jemand eine belegbare, rechtskräftige, Gebrauchsuntersagung oder ein offenes Widerspruchsverfahren? Bitte nur mit Links / Aktenzeichen etc. "Ich weis ...." ist nicht sehr hilfreich.

Noch eine Anmerkung, auf dem CZ EU-Führerschein, (Scheckkartenformat), steht in mehreren Sprachen "Fahrerlaubnis". Ein Fahrverbot = Gebrauchsuntersagung ist wohl nicht als Anerkennung des Hoheitsaktes eines anderen EU Staates zu werten ..
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Muk
Beitrag 12.01.2005, 02:56
Beitrag #340


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Liebe Medusel
Eine Gebrauchsuntersagung nur aufgrund der Kenntnis eines in EU Ausland erworbenen Fü`s wird es nicht geben.Punkt aus.
Dazu mus unterschieden werden,das tun die einzelnen FÜ-Behörden dahingehend,ob dir den FÜ auf verwaltungsrechtlichem Weg entzogen wurde ( 18 Punkte,oder ob du versucht hast dein Auto als Tatwaffe zu verwenden (Mord) oder wenn du dich nicht konsequent an die Verkehrsregeln hälst)
Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt ca. 2.3 Promill entzieht dir der Straferichter den Fü.
Bei einer Wiedererteilung bist du MPU Pflichtig.
Dir wird ungeeignetheit unterstellt.
Daas heist nach dem Srafrechtlichem Teil kommt der verwaltungsrechtliche.
Aber wenn du so pö a pö 18 Points sammelst wird er dir verwaltungsrechtlich entzogen.
Dir wird nicht nur die ungeeignetheit unterstellt,sie steht sogar fest.

Bei einem Antrag in Deutschland auf Neuerteilung machen beide Fü Entzugsformen
(Strafrechtlich,Verwaltungsrechtlich) keinen Unterschied.

Dazu hat auch schon Hettenbach referiert.

Bei einer Neuerteilung im EU Ausland jedoch schon.
Aber da ist mann sich noch nicht sicher.

Das heist der EUHG ist sich schon sicher,aber gewiße Verwaltungsrechtler und Sesselonanierer nicht.

Du weist was ich meine.Einen ireparablen geistigen oder körperlichen Schaden,der nach Erwerb einer Deutschen Fahrerlaubnis bekant wird,wird auch durch den Erwerb einer Eu Fahrerlaubnis nicht aus der Welt geschaft.
Eine einzige Trunkenheitsfahrt ca. 1.78 P vor 15 Jahren war ein Fehler (Straftat)
aber weder bin ich körperlich noch Geistig beeinträchtigt.

Das wurde bei meiner Ärztlichen Untersuchung in PL festgestellt.Ob dieser Artzt eine Verkehrspsychologische Zulasung in Deutschland hat weis ich nich.Aber in PL war er zugelassen.Und die Kenntnis einer Trunkenheitsfahrt vor 15 J hatte ihn nach den Örtlichen Vorschriften nicht auf Charakterlichen Zweifel schliesen lassen dürfen.

Nach 10 oder 15 Jahren ,von Bundesland zu Bundesland ist das verschieden,da Verwaltungsrecht,wird dein Entrag in der Fü Akte gelöscht.
Aber das würde ich nachprüfen.

Im ZVR weden einträge nach 10 J gelöscht.In der FÜ Akte eerst nach 10 oder 15 J.


Eine Gebrauchsuntersagung ohne Grund (Fehlende MPU ) ist kein Grund wird es nicht geben.
Mann wird es versuchen (die Bayern zuerst),aber mangels Königreich und Freistaatbonus geht es nicht.
Die Schweiz ist nict in der EU.
Die könnten tun was sie wollen.

Mann stelle sich vor,Italien hätte auch eine MPU.Mit ganz anderen Eignungsgrundlagen.
Ich würde ein liebes Italienisches Mäusle heiraten und nach Italien ziehen.Und die Italiener würden sagen,sie häten Eignungsbedenken wegen meines nach Erfolgreich in Deutschland bestandener MPU und anschliesend in Deutschland erworbenen Fü`s.

Ja,würden die Italiener sagen,du hast in Deutscland die MPU gemacht und den FÜ,aber das wird hier nicht anerkannt.
Du must die Italienische MPU Machen.

Und Deutschland würde Klagen vor EU Gericht.Und bekäme sogar recht.

Deshalb ist meine im EU Nachbarland geltende Fahrerlaubnis,auch hier gültig.

Eine Eignungsprüfung ohne erneuten Anlaß meinerseits verbietet das EUHG urteil,und kann,wenn ich der Überprüfung nicht nachkomme zu Gebrauchtuntersagung führen.
Jetzt klage ich dagegen und bekomme nach etwa 6 oder 7 jahren Recht vor dem EUGh.
Und mache Verdienstausfall und so geltend.Und nicht nur ich.
Das Scheut der Deutsche Staat wie der TEufel das Weihwasser.

Mir wurde bei einer innerstatlichen Wiedereteilung die Ungeeignetheit nur unterstellt.Mit einer Ärztlichen Untersuchung vor der FÜ Prüfung in PL wurde meine Geeignetheit festgestellt.
Wenn nicht,wäre ich zur Prüfung nicht zugelassen worden.

So hab ich eine Polnische Fahrerlaubnis.

Sie berechtigt mich EU weit von ihr Gebrauch zu machen,auch in der Schweiz.

Oder mus ich als Autohändler(wennich einer wäre)mein Fahrzeug mit der Bahn bis an die Grenze,egal welche transportieren und darf erst dann fahren.

Jeder EU erworbene FÜ ist ein einzelfall,und kann nicht generelll nit MPU abgebürstet werden.

Aber dieses Dilema,wie viele andere auch ist ein deutsches Problem,von Deutschen konstruiert.

Ich bin froh,wenn ich dieses Land endlich verlassen kann.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.01.2005, 10:51
Beitrag #341





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Zitat (Peter Lustig @ 11.01.2005, 19:38)
Zitat (Johnnie Walker @ 11.01.2005, 16:13)
Bereits im Sommer 2004 kommentierten diese Verlautbarung aus dem bayerischen Innenministerium:

Diese Verlautbarung ist jüngsten Datums (29.12.2004). Du solltest sie vielleicht doch einmal lesen und nicht nur polemisieren. wink.gif

Polemik? Entschuldige bitte, die Executive berichtet seit Monaten in Stereotypen wie sie geltendes Recht brechen will.

Im vorigen Jahrhundert nannte man das einen Unrechtsstaat!
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RA XDiver
Beitrag 12.01.2005, 11:03
Beitrag #342


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Wenn ich Dich mal ein wenig korrigieren darf:

Zitat
Dazu mus unterschieden werden,das tun die einzelnen FÜ-Behörden dahingehend,ob dir den FÜ auf verwaltungsrechtlichem Weg entzogen wurde ( 18 Punkte,oder ob du versucht hast dein Auto als Tatwaffe zu verwenden (Mord) oder wenn du dich nicht konsequent an die Verkehrsregeln hälst)


Wenn Du Dein Auto zur Waffe "pervertiertst", dann wird Dir im Regelfall bereits durch das Strafurteil die FE entzogen. Das muss noch nichtmal Mord sein.

Zitat
Im ZVR weden einträge nach 10 J gelöscht.In der FÜ Akte eerst nach 10 oder 15 J.


Stimmt auch nicht ganz. Vgl. § 29 Abs. 5 StVG.

Zitat
(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.



Zitat
Jetzt klage ich dagegen und bekomme nach etwa 6 oder 7 jahren Recht vor dem EUGh.


Wie gesagt, da wäre ich mir nicht sicher. Im Ergebnis ist es aber auch egal, da Du sicherlich keinen Verdienstausfall bekommen wirst. Einen solchen Anspruch aus Amtshaftung wirst Du nicht durchbekommen.

Zitat
Ich bin froh,wenn ich dieses Land endlich verlassen kann.


Und tschüss...... wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 12.01.2005, 11:16
Beitrag #343


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Zitat (Johnnie Walker @ 12.01.2005, 10:51)
Polemik?  Entschuldige bitte,  die Executive berichtet seit Monaten in Stereotypen wie sie geltendes Recht  brechen  will. 

Im vorigen Jahrhundert nannte man das einen  Unrechtsstaat!

Dann finde Dich damit ab, dass Du in diesem "Unrechtsstaat" leben musst. sad.gif Und ob hier tatsächlich öffentlich und ungeniert Unrecht begangen wird, wie Du behauptest, werden die ersten einschlägigen Verfahren, die dank Säftel & Co sicherlich nicht lange auf sich warten lassen werden, vermutlich recht bald zeigen. Ich kann es mir offengestanden nicht vorstellen, dass sich die Exekutive hier eine solche Blöße gibt.

Im Übrigen sind die Länder hier nicht nur Exekutive, sondern über die entsprechenden Bund-/Länderfachausschüsse auch in die Gesetzgebungsverfahren eingebunden.

Harmonisierung des Verkehrsrechts in Europa ist darüber hinaus auch keine Einbahnstraße, in der alles nur von oben nach unten geregelt wird. Recht wird ständig fortentwickelt. Warum sollte nicht aus Praktikabilitätsgründen auch der umgekehrte Weg beschritten werden und Europarecht entsprechend angepasst werden?

Warten wir´s doch einfach ab.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 12.01.2005, 12:45
Beitrag #344





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Zitat (Peter Lustig @ 12.01.2005, 11:16)
.

Harmonisierung des Verkehrsrechts in Europa ist darüber hinaus auch keine Einbahnstraße, in der alles nur von oben nach unten geregelt wird. Recht wird ständig fortentwickelt. Warum sollte nicht aus Praktikabilitätsgründen auch der umgekehrte Weg beschritten werden und Europarecht entsprechend angepasst werden?

Warten wir´s doch einfach ab.


Sorry, aber was gibt es bei der durch das Kapper Urteil obsolet gewordenen Anerkennungsverweigerung gültiger EU-Führerscheine nach § 28 noch abzuwarten,


Die EU-Führerscheinrichtlinie ist geltendes Recht, wurde von Deutschland mit der FeV 1999 in nationales Recht (leider fehlerhaft, lt. Kapper-Urteil) umgesetzt und wird mit der 3. Richtlinie unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten weiterentwickel.

Der EuGH hat am 29.04.2004 mit dem Urteil die korrekte Auslegung der Richtlinie als höchstrichterliche Instanz festgelegt. (Hier 2.Leitsatz)

Dieses Urteil hat für alle ähnlichen Fälle eine erhebliche Präjudizwirkung.

Deutsche VG haben die unmittelbare Wirkung der Richtlinie und damit auch die Auslegung durch den EuGH bestätigt

Wir diskutieren auf unterschiedlichenen Ebenen wenn Du die Negierung des "Kapper-Urteils" durch die Verwaltungen mit der Hamonisiwerung des Verkehrsrechts in Europa vermischt.

Die Verwaltung handelt rechtswidrig

Glückauf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 12.01.2005, 13:08
Beitrag #345


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Zitat
Die Verwaltung handelt rechtswidrig


Seh ich auch so. Bisher dachte ich wir leben in einem Rechtsstaat. Nachdem ich aber von versuchten Beschlagnahmungen der EU-FE etc. an der Grenze gehört habe fühlte ich mich kürzlich sehr viel wohler bei der Zollkontrolle im Zug, weil neben den dt. Zöllnern auch noch ein tschechischer Zöllner stand.

Die momentane Verfahrensweise hat mein Vertrauen in den dt. Staat restlos zerstört. Was hier zur Zeit abgeht hätte ich früher bestenfalls in sog. Bananenrepubliken für möglich gehalten.
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Gast_ephedrine_*
Beitrag 12.01.2005, 14:01
Beitrag #346





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Zitat
Die momentane Verfahrensweise hat mein Vertrauen in den dt. Staat restlos zerstört. Was hier zur Zeit abgeht hätte ich früher bestenfalls in sog. Bananenrepubliken für möglich gehalten.

Dann kannst Du aber so alt nicht sein, denn der Aufkleber ""BRD"-mit Banane" kam so zu den Zeiten von Anti-PershingII- und Anti-AKW-Demozeiten auf, gut zwanzig Jahre her; da war das schon klar cool.gif .
Zitat
Im Übrigen sind die Länder hier nicht nur Exekutive, sondern über die entsprechenden Bund-/Länderfachausschüsse auch in die Gesetzgebungsverfahren eingebunden.
Schon klar, aber es war doch die Bundesregierung - auch ein an der Gesetzgebung nicht ganz unbeteiligtes Organ - welche in der Kapper-Sache mit ihrer Argumentation voll vor die Wand gefahren ist. Sind die im Gesetzgebungsverfahren eingebundenen Organe in Deutschland denn eigentlich alle so lernresistent ? Ja - s.o. ... Prost Mahlzeit !
Zitat
Die Verwaltung handelt rechtswidrig

Klar, das sehe ich auch so. Und es ist auch noch eine schlechte Verwaltung, weil sie es nicht erkennt und die Bürger mit ihren Marotten - z.B. sich ueber hoechstrichterliche Urteile hinwegzusetzen, therapie- und beratungsresistent zu sein wie in diesem Fall - nervt. Wenn es deutschen Verwaltungen egal ist, wieviele Bürger in Deutschland aufgrund ihrer schlechten Arbeit vergrault werden, dann sollten sie mal nachdenken, wen man nicht mehr braucht, wenn Gerhard das Licht als Letzter ausmacht ... wallbash.gif
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 12.01.2005, 15:10
Beitrag #347





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Leute, mich kotzt das wirklich an, dass hier welche von unrecht oder mangelnder freiheit, oder sonst etwas schreiben, was die MPU in Deutschland betrifft, bzw. die Vorgehensweise des dt. Staates.

Sollten sich doch mal alle bewusst werden, warum es die MPU in D gibt und vorallem warum sie hier im Forum gelandet sind. Ich bin kein Prophet oder sonstiger Heiland, aber wenn ich etwas verbockt habe dann stehe ich auch dazu! Und das ist das tolle am Rechtsstaat, man kann sich rehabilitieren!

Und wenn mancher Querdenker mal sein Hirn einschalten würde und seine Energie an der richtigen Stelle nutzen würde, dann würde er für 330,-- - 550,-- Euro ne MPU machen und seinen "normalen" Lappen in Händen halten, statt hier stundenlang über recht oder unrecht zu lamentieren!

Aber das schöne an der Sache wird sein, dass sich die meisten ohnehin bald wieder an der gleichen Stelle sehen werden wo sie schon standen, nämlich ohne Führerschein, weil sie nichts gelernt haben!
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Gast_Lachmalwieder_*
Beitrag 12.01.2005, 15:18
Beitrag #348





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Zitat (Gast_Gast @ 12.01.2005, 15:10)
Leute, mich kotzt das wirklich an, dass hier welche von unrecht oder mangelnder freiheit, oder sonst etwas schreiben, was die MPU in Deutschland betrifft, bzw. die Vorgehensweise des dt. Staates.

Sollten sich doch mal alle bewusst werden, warum es die MPU in D gibt und vorallem warum sie hier im Forum gelandet sind. Ich bin kein Prophet oder sonstiger Heiland, aber wenn ich etwas verbockt habe dann stehe ich auch dazu! Und das ist das tolle am Rechtsstaat, man kann sich rehabilitieren!

Und wenn mancher Querdenker mal sein Hirn einschalten würde und seine Energie an der richtigen Stelle nutzen würde, dann würde er für 330,-- - 550,-- Euro ne MPU machen und seinen "normalen" Lappen in Händen halten, statt hier stundenlang über recht oder unrecht zu lamentieren!

Aber das schöne an der Sache wird sein, dass sich die meisten ohnehin bald wieder an der gleichen Stelle sehen werden wo sie schon standen, nämlich ohne Führerschein, weil sie nichts gelernt haben!

Gut gebrüllt Löwe
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Medusa
Beitrag 12.01.2005, 15:59
Beitrag #349


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@Gast_Gast

Zitat
mich kotzt das wirklich an


Sehr informativer Beitrag.

Zitat
statt hier stundenlang über recht oder unrecht zu lamentieren


Ups, legal oder illegal ist Dir offensichtlich sche....egal. Bei einer MPU hättest Du wohl schlechte Katen mit der Einstellung. rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.01.2005, 16:29
Beitrag #350





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[QUOTE]

Leute, mich kotzt das wirklich an, dass hier welche von unrecht oder mangelnder freiheit, oder sonst etwas schreiben, was die MPU in Deutschland betrifft, bzw. die Vorgehensweise des dt. Staates.

Sollten sich doch mal alle bewusst werden, warum es die MPU in D gibt und vorallem warum sie hier im Forum gelandet sind. Ich bin kein Prophet oder sonstiger Heiland, aber wenn ich etwas verbockt habe dann stehe ich auch dazu! Und das ist das tolle am Rechtsstaat, man kann sich rehabilitieren!

Und wenn mancher Querdenker mal sein Hirn einschalten würde und seine Energie an der richtigen Stelle nutzen würde, dann würde er für 330,-- - 550,-- Euro ne MPU machen und seinen "normalen" Lappen in Händen halten, statt hier stundenlang über recht oder unrecht zu lamentieren!

Aber das schöne an der Sache wird sein, dass sich die meisten ohnehin bald wieder an der gleichen Stelle sehen werden wo sie schon standen, nämlich ohne Führerschein, weil sie nichts gelernt haben!


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