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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Levent
Beitrag 12.01.2005, 17:42
Beitrag #351


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Hallo
Wer kann mir eine adresse nennen wo ich einen EU Fürerschein lagal erwerben kann.
Hat jemand einen EU FS im ausland gemacht .

Brauche DRINGEND ! ! ! ! Eine adresse , werde ansonsten meine Arbeitsstelle verlieren.

Habe heute mit dem Stva gesprochen, und er sagte das ich zur MPU muss , und das ist jetzt das 5 mal das ich zu so einer stelle muss , da ich schon jetzt zum dritten malmeinen lappen abgeben musste, allerdings diesmal wegen 1,15 promille .
Die anderen male wo ich meinen schein abgegeben habe liegt schon 9 jahre zurück.
Hatte ihn halt jetzt zum dritten mal gemacht , und habe ihn letztes jahr am 3 okt. wegen 1,15 verloren.



MfG Levent


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Levent
Beitrag 12.01.2005, 17:48
Beitrag #352


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Zitat (luky_luke @ 10.01.2005, 22:12)
Obwohl ich zur pro-Fraktion der EU-FS gehöhre, bin ich der festen Überzeugung, das Andreas ein enormes Fachwissen in dieser leidigen EU-FS-Geschichte hat.

Es wäre für alle besser wenn hier endlich einmal so was wie Rechtssicherheit, einkehren würde.

Ich hab selbst so einen CZ-Lappen - bin mir ziemlich sicher, das ich nicht die Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubniss" begehe ...aber was kommt dann ?

andreas argue.gif /8doc argue.gif jonny argue.gif usw. haben sich nichts geschenkt, aber sie diskutierten immer sachlich. whistling.gif

Ich meine einfach, gebt solchen leuten wie dem Staubsauger und dem besonderen Gast einfach einen Flugschein und wavey.gif

Hallo

Wo hast du den gemacht , ich suche dringend eine stelle wo ich einen machen kann, und was wird er mich kosten.


MfG Levent


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michi1
Beitrag 12.01.2005, 19:54
Beitrag #353


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Zitat (Guest @ 12.01.2005, 16:29)
Ich bin kein Prophet oder sonstiger Heiland, aber wenn ich etwas verbockt habe dann stehe ich auch dazu! Und das ist das tolle am Rechtsstaat, man kann sich rehabilitieren!

ist ja ganz gut und schön.ist ja auch meine meinung.nur wo befindet sich dieser rechts whistling.gif staat.den zur zeit existierenden wirst du ja wohl schwerlich meinen!!!!
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Medusa
Beitrag 12.01.2005, 20:00
Beitrag #354


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@Levent

Wenn Du den FS am 3.10. letztes Jahr abgeben musstest besteht wohl eine Sperrfrist? In dem Fall kannst Du meines Wissens nirgendwo in der EU einen gueltigen FS machen.
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Levent
Beitrag 12.01.2005, 21:03
Beitrag #355


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Hallo
Ich denke das ich mich eventuell verschrieben habe.
Mein FS wurde mir am 3.10.2003 entzogen, und die sperre ging bis zum 29.10.2004





Gruss Levent


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Levent
Beitrag 12.01.2005, 22:40
Beitrag #356


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Zitat (Medusa @ 12.01.2005, 15:59)
@Gast_Gast

Zitat
mich kotzt das wirklich an


Sehr informativer Beitrag.

Zitat
statt hier stundenlang über recht oder unrecht zu lamentieren


Ups, legal oder illegal ist Dir offensichtlich sche....egal. Bei einer MPU hättest Du wohl schlechte Katen mit der Einstellung. rofl1.gif

Ja , du kannst das sehen wie du es sehen möchtest, aber ich lasse mir es nicht vorschreiben was ich machen soll.
Das was gewesen ist das war vor 10 jahren , und dafür bin ich auch bestraft woden , FS weg, geldstrafe , und freiheitsstrafe.
Irgend wann muss genug sein.
Man kann jemanden nicht doppelt dafür bestrafen. Ich habe einen neuen FS gemacht, somit fange ich bei null an, ich habe meinen FS voll bezahlen müssen , und auch die MPU , da wurde mir ja auch nicht gesagt du warst ja vor 10 jahren schon mal hier und hast die MPU schon drei mal gemacht , und deinen FS drei zwei mal gemacht, und aus diesem grund brauchst du das jetzt nicht mehr bezahlen.
ODER ???
So und ich denke mal irgend wann einmal muss schluss sein.
Ich habe jetzt das erste mal in meinem leben ein alk delikt in meiner FS akte , und das mit 1,15 promille , keine ausfall erscheinungen.
Ich hatte dem FS genau 7 monate dann war wegen trunkenheit weg.
So nun machen sie was sie wollen ! ! ! !HALLO ??? WO LEBEN WIR ???
Dann zweifeln sie vom Stva. das gutachten wohl an was ich 7 monate vorher gemacht habe.
Das ist wiederspricht sich doch.
FAKT IST DAS DAS WAS DIE DA MACHEN GANZ EINFACH GELD MACHERREI IST UND NICHT MEHR.
Und bevor ich jetzt zur MPU gehe und da unnutz geld ausgebe , da fahre ich lieber damit in ein EU staat und mache da meinen FS ganz Legal.



Man kann jemanden nicht doppelt und dreifach bestrafen.
Ich habe eine geldstrafe bekommen vom gericht von 2000 euro bei einem verdinst von 350 euro netto ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !

Und danoch jetzt MPU

Wenn ich druchfalle, sind die 24 monate um , und ich kann den lappen neu machen. Wenn ich dann wieder mal wegen zu schnellem fahren den lappen weg bekomme heißt es nicht sie bekommen geldstrafe, und einen mon oder drei mon. FS entzug. Nein dann wird es heißen sie müssen zur MPU , weil ich ja so eine dicke MAPPE HABE IN FLENSBURG.

WO IST DAS GERECHT ???

Ich fahre jetzt schon 20 Jahre Auto , und habe noch nie einen Unfall gebaut. Ich weiß das es die nicht interessiert. Aber trotz dem ist das fakt.
Wegen fahren ohne FS habe ich 2 jahre im Knas gesessen.
So das sind aber dinge die waren , wofür ich bestraft wurde.

Die machen mit jeder scheiße geld.
Sollen sie sich mal um die Pedofiele kümmern , und bei denen mal hart durchgreifen.
Und jeder sollte mal sich ein wenig gedanken machen warum es die MPU gibt .

ES IST GELD MACHERREI MEHR NICHT


135 euro für einen antrag auf wiedererteilung , das soll sich mal einer vorstellen 270,-DM


Ich bin dafür das jeder seine strafe bekommen soll dafür, aber alles hat seine grenzen .
In Deutschland brauch mal für alles einen schein, selbst wenn man/n Angeln geht, oder eine Wohnung sucht ( WBS ERFORDERLICH )
Aber manche die bräuchten einen schein um Kinder zu erziehen.


Ganz ehrlich wie oft kam es im Ferseh das sich machne nachbarn beschwert haben das das kind vom nachbarn misshandelt werden ??? UND , WIR KÖNNEN DA NICHT MACHEN HEIßT ES DANN


Es gibt zuviel was man aufzählen könnte.


Die sollen sich mal alle selber an ihre eigene nase fassen.


Hier ein paar anregungen dazu :

http://www.fight-for-your-right.org/start.htm


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Medusa
Beitrag 12.01.2005, 22:50
Beitrag #357


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@Levent
Mail mir doch 'mal Deine Telefonnummer. Bin kein Vermittler, kann Dir aber ein paar Infos geben.
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Peter Lustig
Beitrag 13.01.2005, 08:42
Beitrag #358


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Zitat
Die EU-Führerscheinrichtlinie ist geltendes Recht, wurde von Deutschland mit der FeV 1999 in nationales Recht (leider fehlerhaft, lt. Kapper-Urteil) umgesetzt und wird mit der 3. Richtlinie unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten weiterentwickel.

Der EuGH hat am 29.04.2004 mit dem Urteil die korrekte Auslegung der Richtlinie als höchstrichterliche Instanz festgelegt. (Hier 2.Leitsatz)


Letzteres wird von mir nicht bestritten. Die Weiterentwicklung in der von Dir angesprochenen 3. Richtlinie kann aber auch aufgrund von Interventionen eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten in eine Richtung gehen, z.B. hinsichtlich einer Konkretisierung der derzeit recht diffusen 185-Tage-Regelung, mit der dem aktuellen EuGH-Urteil die Grundlage wieder entzogen wird.

Nichts Genaues, wie es weitergeht, weiß man eben derzeit nicht. Warten wir´s doch einfach ab.

Da sich die Diskussion seit geraumer Zeit nur noch im Kreis dreht und keinerlei neue Erkenntnisse und bisher nicht bereits 100-mal durchgekaute Argumente mehr vorgebracht werden, klinke ich mich aus der Diskussion wieder aus. Das Wunschdenken der Anti-MPU-Fraktion ist für mich keine Diskussionsbasis. Ich stehe mehr auf Fakten und melde mich daher ggf. wieder, sobald es etwas Neues gibt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.01.2005, 10:17
Beitrag #359





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Zitat (Peter Lustig @ 13.01.2005, 08:42)
Zitat
Die EU-Führerscheinrichtlinie ist geltendes Recht, wurde von Deutschland mit der FeV 1999 in nationales Recht (leider fehlerhaft, lt. Kapper-Urteil) umgesetzt und wird mit der 3. Richtlinie unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten weiterentwickel.

Der EuGH hat am 29.04.2004 mit dem Urteil die korrekte Auslegung der Richtlinie als höchstrichterliche Instanz festgelegt. (Hier 2.Leitsatz)


Letzteres wird von mir nicht bestritten. Die Weiterentwicklung in der von Dir angesprochenen 3. Richtlinie kann aber auch aufgrund von Interventionen eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten in eine Richtung gehen, z.B. hinsichtlich einer Konkretisierung der derzeit recht diffusen 185-Tage-Regelung, mit der dem aktuellen EuGH-Urteil die Grundlage wieder entzogen wird.

Nichts Genaues, wie es weitergeht, weiß man eben derzeit nicht. Warten wir´s doch einfach ab.

Da sich die Diskussion seit geraumer Zeit nur noch im Kreis dreht und keinerlei neue Erkenntnisse und bisher nicht bereits 100-mal durchgekaute Argumente mehr vorgebracht werden, klinke ich mich aus der Diskussion wieder aus. Das Wunschdenken der Anti-MPU-Fraktion ist für mich keine Diskussionsbasis. Ich stehe mehr auf Fakten und melde mich daher ggf. wieder, sobald es etwas Neues gibt.

Danke, good bye und auf Wiedersehen.

Nutze die Zeit den Entwurf der 3. FS-Richtlinie zu studieren. Im Oktober 2005 soll sie wohl in Kraft treten.

Den "Wunschdenken"-Ball spiele ich zurück ins Verwaltungsfeld.


Glückauf
Johnnie
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Medusa
Beitrag 13.01.2005, 13:54
Beitrag #360


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@Levent
ohne Telefonnummer kann ich Dir keine Infos geben. Per Mail muesste ich meine Anonymitaet aufgeben.

Bitte für diese Zwecke die PM-Funktion nutzen, offen gepostete Telefonnummern werden gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 13.01.2005, 14:09
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 14:45
Beitrag #361





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Zitat (strichachtdoktor @ 07.01.2005, 01:59)
... also sprach der PraesVG Augsburg ...

Zitat
Allerdings untersage der EuGH auch die Versagung der Anerkennung in den Fällen, wo nach Ablauf einer Sperre eine ausländische FE -ohne die in der BRD ggf. erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - erlangt wird. Das Urteil müsse daher einschränkend ausgelegt werden, da die entsprechende Richtlinie keine materiellen Anforderungen aufstelle, diese also dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten blieben.

Quelle:immer noch hier

Ist ja klar, dass der erste Satz fuer die Deutschen keine uneingeschraenkte Gueltigkeit hat ... Der VG Augsburg ist sicherlich als Hort zukunftsweisender Fortschrittlichkeit und Modernitaet bekannt! Soviel zum Thema "Hardliner". cool.gif

@ Hallo Strichachtdokor

In nachstehender Zusammenfassung "Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht" von PräsVG Harald Geiger habe ich den hervorgehobenen Satz seinerzeit überlesen (Schande aber auch!)
´
Hast Du oder ein Verteidiger des Rechts Zugang zu dem gesamten Artikel, erschienen in DAR 2004 690-696., vermutlich eine ADAC Publikation.

Zitat
Artikel

Geiger zur Fahrerlaubnisrechtsprechung: Konsolidierung im Großen, Bewegung im Kleinen
Zusammenfassung von "Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht" von PräsVG Harald Geiger, original erschienen in: DAR 2004, 690 - 696.

Rege Rechtsprechung aufgrund der Änderungen im StVG 2001 und in der FeV 2002 habe zu Bewegung vor allem in den Alkohol- und Drogenfragen geführt. Dort hätten sich zwischenzeitlich Ansichten durchgesetzt, heute streitig seien vor allem noch Einzelfragen.

Der EuGH habe den § 28 Abs.4 Nr.2 FeV kassiert, wonach ausländische Fahrerlaubnisse (FE) nicht anerkannt würden, wenn der Inhaber nicht sechs Monate im entsprechenden Ausland gelebt hat (EuGH, 29.04.2004, DAR 2004, 333). Das Gericht sei der Auffassung, dass es aufgrund der gegenseitigen Anerkennungspflicht untersagt sei, die für die Erteilung der ausländischen FE erforderliche Wohnsitzprüfung zu kontrollieren. Diese Auffassung könne akzeptiert werden, wenn die materiellen Voraussetzungen der FE geprüft würden. Allerdings untersage der EuGH auch die Versagung der Anerkennung in den Fällen, wo nach Ablauf einer Sperre eine ausländische FE -ohne die in der BRD ggf. erforderliche medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - erlangt wird. Das Urteil müsse daher einschränkend ausgelegt werden, da die entsprechende Richtlinie keine materiellen Anforderungen aufstelle, diese also dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten blieben.


Die Anordnung Haarprobe sei verfassungsgemäß, deren Nichtbefolgung führe zur Vermutung der Ungeeignetheit und rechtfertige damit eine  Entziehung der FE. Eine Vortat könne des Weiteren nach Ablauf der Tilgungsfristen nicht mehr als Begründung für die Anforderung einer MPU herangezogen werden Der FE-Entzug aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums sei bei täglichem oder nahezu täglichem Konsum erlaubt. Bei nur gelegentlichem Konsum müssten weitere Tatsachen (anderen Drogen, fehlendes Trennungsverhalten, Störung der Persönlichkeit) hinzutreten, um berechtigte Zweifel an der Fahreignung zu tragen. Bei harten Drogen sei die Schwelle zur Entziehung geringer. Schon der seltene Konsum reiche aus, sogar der einmalige, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für weiteren Konsum bestehe (z.B. wenn weitere Drogen gefunden würden).


Ist eine MPU wegen Alkohols positiv ausgefallen, so könne wegen der geänderten Führerscheinklassen keine weitere MPU angeordnet werden. Bei wiederholten Alkohol-Ordnungswidrigkeiten sei eine MPU zwingend vorgeschrieben, eine Differenzierung nach Grad und Zeitraum sei unzulässig. Nach Hinderung am Fahrtantritt durch die Polizei bestehe Anlass zum Tätigwerden für die FE-Behörde, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die Alkoholkonsum nebst Teilnahme am Straßenverkehr wahrscheinlich machen.


Bewertung:

Der Autor behandelt viele Fragen aus der Sicht der Rechtsprechung. Als Mann der Praxis dürfte sein Überblick umfassend sein.


Dieser Beitrag wurde erstellt von Christian Dierks.


In nunmehr tiefer Zuneigung zu unserem geschätzten Verwaltungsgericht-Präsidenten.


Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 13.01.2005, 14:50
Beitrag #362


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Zitat
Eine Vortat könne des Weiteren nach Ablauf der Tilgungsfristen nicht mehr als Begründung für die Anforderung einer MPU herangezogen werden


Wieso dieser Sinneswandel? Der PräsVerwG ist doch im Umkehrschluss der Ansicht, dass dies innerhalb der Tilgungsfrist möglich ist.

Nach der Tilgungsfrist muss ich keine EU-FE erwerben. Dann droht mir auch in D keine MPU mehr.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 14:56
Beitrag #363





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Zitat (XDiver @ 13.01.2005, 14:50)
Zitat
Eine Vortat könne des Weiteren nach Ablauf der Tilgungsfristen nicht mehr als Begründung für die Anforderung einer MPU herangezogen werden


Wieso dieser Sinneswandel? Der PräsVerwG ist doch im Umkehrschluss der Ansicht, dass dies innerhalb der Tilgungsfrist möglich ist.

Nach der Tilgungsfrist muss ich keine EU-FE erwerben. Dann droht mir auch in D keine MPU mehr.


Danke, Habe ich wohl mit Sperrfrist verwechselt, da ich nicht annahm ein so gelehrter Präsident würde einen solchen Gemeinplatz herausstellen.

Also vergessen wir es

Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 13.01.2005, 15:15
Beitrag #364


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Zitat
Habe ich wohl mit Sperrfrist verwechselt

... hast Du wohl. wink.gif
Zitat
Der VG Augsburg ist sicherlich als Hort zukunftsweisender Fortschrittlichkeit und Modernitaet bekannt! Soviel zum Thema "Hardliner".

Glaubste mir gezz ? cool.gif


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monerle
Beitrag 13.01.2005, 15:21
Beitrag #365


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Zitat
Die Anordnung Haarprobe sei verfassungsgemäß, deren Nichtbefolgung führe zur Vermutung der Ungeeignetheit und rechtfertige damit eine  Entziehung der FE. Eine Vortat könne des Weiteren nach Ablauf der Tilgungsfristen nicht mehr als Begründung für die Anforderung einer MPU herangezogen werden


Diesen Punkt verstehe ich nicht ganz:

In welchem Fall ist er der Meinung, dass eine Haarprobe angeordnet werden sollte?


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"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 15:35
Beitrag #366





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Zitat (strichachtdoktor @ 13.01.2005, 15:15)
Zitat
Habe ich wohl mit Sperrfrist verwechselt

... hast Du wohl. wink.gif
Zitat
Der VG Augsburg ist sicherlich als Hort zukunftsweisender Fortschrittlichkeit und Modernitaet bekannt! Soviel zum Thema "Hardliner".

Glaubste mir gezz ? cool.gif

Ja, also: viel Feind viel Ehr!

mfg
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Levent
Beitrag 13.01.2005, 16:49
Beitrag #367


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Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 17:34
Beitrag #368





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Zitat (Levent @ 13.01.2005, 16:49)
Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent

Die Aktualisierung der Richtlinie des Rates über den Führerschein (91/439) allgemein, dritte Führerscheinrichtline genannt soll, unter mit allen Vorbehalten im Oktober 2005 in Kraft treten.
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michael_mk
Beitrag 13.01.2005, 17:39
Beitrag #369


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Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:34)
Zitat (Levent @ 13.01.2005, 16:49)
Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent

Die Aktualisierung der Richtlinie des Rates über den Führerschein (91/439) allgemein, dritte Führerscheinrichtline genannt soll, unter mit allen Vorbehalten im Oktober 2005 in Kraft treten.

und was soll das konkret heissen?
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 17:53
Beitrag #370





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Zitat (michael_mk @ 13.01.2005, 17:39)
Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:34)
Zitat (Levent @ 13.01.2005, 16:49)
Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent

Die Aktualisierung der Richtlinie des Rates über den Führerschein (91/439) allgemein, dritte Führerscheinrichtline genannt soll, unter mit allen Vorbehalten im Oktober 2005 in Kraft treten.

und was soll das konkret heissen?

Mit der dritten Richtlinie will Ch. Weibrecht vom Bundesverkehrsministerium die von ihm als "Gesetzeslücken" (MPU, Wohnsitz) bezeichnete Auslegung des geltenden EU-Recht in der Auslegung des EuGH vom 29.094.2004 verändern.
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Levent
Beitrag 13.01.2005, 18:01
Beitrag #371


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Hallo zusammen..

Also wie Peter Lustig es schon sagte , dieses thema wurde schon 100 te mal durch gekaut.
Nach meiner meinung sollten sie die MPU abschaffen, und dafür etwas bringen was nützlicher ist als die MPU , und was auch nicht so einen haufen geld kostet.
Ich war halt vier mal bei der MPU 3 geschafft und einmal durch gefallen.
Nun muss ich zum fünften mal dort hin .
Damals vor 13 jahren wo ich ohne FS gefahren bin und dann auf der anklagebank saß , sagte die richterin ,, der Herr Mr. X hat keine abstrakte gefärdung im strassenverkehr herbei geführt , weil er schon mal im besitz einer gültigen fahrerlaubniss gewesen ist , und daher sehe ich davon ab Ihm eine Freiheitsstrafe zu geben,,
Die Staatsanwaltschafft ist in berufung gegangen , und ich bin zu 2 jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Ich habe die 2 jahre abgesessen und entstrafe gemacht.
Eignentlich wenn die richter damals mir zu auflage gemacht hätten einen FS zu machen , dann wäre ich nie straffällig geworden , das sehe ich heute so .Ich wurde immer wegen fahren ohne fahrerlaubniss angezeigt. Es war halt wie eine sucht für mich , es war alles für mich .Einer der das nicht hat , kann das gefühl nicht kennen. Ich habe mir damals das fahren selbst beigebracht , in dem ich beim eikaufen fahren immer meinem Vater auf die hände und füsse geschaut habe was er so macht. Wir hatten damals einen Ford 17 M mit Lenkgrad schaltung. Und eines abends als das auto vor der tür stand und meine Eltern nicht da waren , da nahm ich mir die schlüssel und bin dann ins Auto , undbin dann auf und ab gefahren. Meine beine waren am zittern was auch verstänlich was , denn ich war 7 jahre alt .

Nun , heute fahre ich natürlich nicht mehr weil ich halt 39 bin , und mit 39 wieder eizufahren blink.gif

Denke mal das das nicht mein ding ist.


Ich hoffe das sie die MPU abschaffen , und dafür irgend wann etwas nützlicheres auf den markt bringen.



MfG Levent


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michael_mk
Beitrag 13.01.2005, 18:02
Beitrag #372


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das hört sich für uns eu-führerschein besitzer aber garnicht gut an wie ich finde!
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Levent
Beitrag 13.01.2005, 18:03
Beitrag #373


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Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:53)
Zitat (michael_mk @ 13.01.2005, 17:39)
Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:34)
Zitat (Levent @ 13.01.2005, 16:49)
Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent

Die Aktualisierung der Richtlinie des Rates über den Führerschein (91/439) allgemein, dritte Führerscheinrichtline genannt soll, unter mit allen Vorbehalten im Oktober 2005 in Kraft treten.

und was soll das konkret heissen?

Mit der dritten Richtlinie will Ch. Weibrecht vom Bundesverkehrsministerium die von ihm als "Gesetzeslücken" (MPU, Wohnsitz) bezeichnete Auslegung des geltenden EU-Recht in der Auslegung des EuGH vom 29.094.2004 verändern.

Hallo Jonnie

Danke für deine antwort , aber was heißt das denn jetzt ganz genau . Ist es Positiv für leute die im ausland einen FS machen , oder eher negativ.


MfG Levent


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 18:11
Beitrag #374





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Zitat (Levent @ 13.01.2005, 18:03)
Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:53)
Zitat (michael_mk @ 13.01.2005, 17:39)
Zitat (Johnnie Walker @ 13.01.2005, 17:34)
Zitat (Levent @ 13.01.2005, 16:49)
Hallo Jonni

Was tritt genau im Okt 2005 in kraft ?


Danke

MfG Levent

Die Aktualisierung der Richtlinie des Rates über den Führerschein (91/439) allgemein, dritte Führerscheinrichtline genannt soll, unter mit allen Vorbehalten im Oktober 2005 in Kraft treten.

und was soll das konkret heissen?

Mit der dritten Richtlinie will Ch. Weibrecht vom Bundesverkehrsministerium die von ihm als "Gesetzeslücken" (MPU, Wohnsitz) bezeichnete Auslegung des geltenden EU-Recht in der Auslegung des EuGH vom 29.094.2004 verändern.

Hallo Jonnie

Danke für deine antwort , aber was heißt das denn jetzt ganz genau . Ist es Positiv für leute die im ausland einen FS machen , oder eher negativ.


MfG Levent

Meine Ansicht:

Ein heute gültiger EU-Führerschein (bitte lassen wir die § 46 Problematik für einen moment außen vor) besitzt nach einer Richtlinien-Änderung Bestandschutz.

Also ändert sich für heutige EU-FS Halter nichts.
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Levent
Beitrag 13.01.2005, 18:13
Beitrag #375


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Hallo
Wer hat von der Kanzlei Dr. Werner Säftle die nummer ?

Oder den link von der Kanzlei.


Danke


MfG Levent


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Levent
Beitrag 13.01.2005, 18:20
Beitrag #376


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Also demnach kann ich ohne weiteres einen EU FS in einem EU-Staat machen , ohne das es komplikationen gibt !


MfG Levent


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 13.01.2005, 18:22
Beitrag #377





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Zitat (Levent @ 13.01.2005, 18:13)
Hallo
Wer hat von der Kanzlei Dr. Werner Säftle die nummer ?

Oder den link von der Kanzlei.


Danke


MfG Levent




© Rechtsanwälte Kosma, Säftel, Künkele | Bahnhofstr. 21-29 | 67227 Frankenthal | eMail: *****

*** Anmerkung Moderator ***

Unser Wunsch, hier keine Mail Adressen zu posten hat unter anderem den Grund des Spamschutzes. Besonders Internetforen werden regelmäßig von Robots nach Mailadressen für Spamming abgesucht. Steht eine Adresse längere Zeit hier im Board, wird es garantiert massenweise unerwünschte Mails hageln. Alle notwendigen Kontaktdaten findet Ihr unter der Homepage: www.kanzlei-ft.de

Gruß Uwe


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 14.01.2005, 00:50
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Levent
Beitrag 13.01.2005, 18:49
Beitrag #378


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Hallo Jonnie , das ging aber schnell.....

Hast du auch schon eimal mit ihm telefoniert ? Ich habe im internet gesucht nach der nummer , aber habe da eine andere adresse gefunden.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.01.2005, 09:49
Beitrag #379





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Zitat (Levent @ 13.01.2005, 18:49)
Hallo Jonnie , das ging aber schnell.....

Hast du auch schon eimal mit ihm telefoniert ? Ich habe im internet gesucht nach der nummer , aber habe da eine andere adresse gefunden.

Nein, aber Uwe schreibt:

Alle notwendigen Kontaktdaten findet Ihr unter der Homepage: www.kanzlei-ft.de
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.01.2005, 11:00
Beitrag #380





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Hallo,

Säftel is telefonisch nicht erreichbar,
die Sekretärin verweißt sofort auf Email-Anschrieb,

und ohne 150 euro Anzahlung redet er nicht mal 1 wort
und gibt auch keine Info.

Gruß
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strichachtdoktor
Beitrag 14.01.2005, 13:29
Beitrag #381


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Zitat (Guest @ 14.01.2005, 11:00)
und ohne 150 euro Anzahlung redet er nicht mal 1 wort
und gibt auch keine Info.

Das hat ja wohl nicht ernsthaft jemand erwartet, dass sich Herr Saeftel zu diesen Themen irgendwie umsonst aeussert, oder ?!
Zeit ist Geld und Information jeglicher Art benoetigt nunmal Zeit. Der Mann ist Anwalt ...


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Gast_steffi_*
Beitrag 14.01.2005, 18:32
Beitrag #382





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hallo,kann mir jemand sagen wie lange es in etwa dauern würde mit der anweisung eine MPU zu machen?ich meine ab dem zeitpunkt einer verkehrskontrolle bis zu dem schreiben der behörde!ich denke mal das man in dem schreiben eine frist gesetzt bekommt bis wann man ein positives MPU gutachten vorlegen muss.kann ich in der frist noch fahren oder darf ich ab der anordnung schon nicht mehr fahren?über antworten würde ich mich sehr freuen,danke!!
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Medusa
Beitrag 15.01.2005, 03:12
Beitrag #383


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Es scheint noch keiner im Forum, ob als Betroffener oder Mitarbeiter einer Führerscheinstelle, mit einer Gebrauchsuntersagung einer EU-FE wegen MPU Verweigerung, selbst Erfahrungen zu haben. Die ganze Geschichte ist sehr seltsam. Angesichts der Zeit, die seit dem EUGH Urteil verstrichen ist, sollte es eine "größere" Anzahl entsprechender EU-FEs geben, die bei Routinekontrollen "entdeckt" und entsprechend der Androhungen "Gebrauchsuntersagt" wurden. Bitte in Sachen "Gebrauchsuntersagung wegen MPU Verweigerung von EU-FE Inhabern" um Googlehilfe. Finde nichts außer Drohungen von diversen Behörden dazu. Bitte mitsuchen und Links posten.
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Medusa
Beitrag 15.01.2005, 08:33
Beitrag #384


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Sehr interessante Seite zu u.a. "Entziehung der Fahrerlaubnis"

http://www.hansklausweber.de/html/fe_und_verwbehorde.html

Zitat
.. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [61] ist Voraussetzung für die Anordnung der Gutachtenbeibringung 1. berechtigte, durch Tatsachen belegte Zweifel an der Kraftfahreignung und ..

Zitat
.. Rechtswidrige Anordnungen nach § 15 b II StVZO rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen [99] ..


Zweifel an der Kraftfahreignung bestanden für den ausstellenden Staat nicht - Hoheitsakt der EU-Fahrerlaubnis Erteilung durchgeführt - verwendbare Tatsachen für D sollten, meines Erachtens, nur aus der Zeit nach EU-Fahrerlaubnis Erteilung verwendbar sein. (Ist hier / D umstritten).


Nebenbei - Zum Streitpunkt Führerschein ungleich Fahrerlaubnis. Die EU-Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat, ist in verschiedensten Sprachen mit einem Text Beschriftet, der sich nicht anders als "Fahrerlaubnis" übersetzen lässt. Wäre interessant wie D einmal dem EUGH erklären will, dass eine Gebrauchuntersagung sich defakto nicht als Fahrverbot auswikt und den Hoheitsakt "Erlaubnis" kontakariert .. . Sollte dann noch ein Rechtsanwalt, auf Klientenwunsch whistling.gif , vorm EUGH die Frage aufwerfen ob, D die Sicherheit der restlichen EU Bevölkerung egal ist .... ? ( Statt eigener, umstrittener, Maßnahmen: Meldung der Tatsachen der Eignungszweifel an den ausstellenden Staat um diesen zum Entzug der FE für ganz Europa zu bewegen) .. Nicht nur rechtlich sehr sehr Peinlich .. Andererseits, an den ausstellenden Staat gemeldete alte Eignungszweifel, würden ja wieder den Hoheitsakt anzweifeln .. think.gif
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Medusa
Beitrag 15.01.2005, 11:41
Beitrag #385


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Gedankenspiel: Eine Führerscheinstelle in D hat das Bedürfnis wg. einer alten Tatsache, (vor Ausstellung der EU-Fahrerlaubnis), eine Gebrauchsuntersagung in den Führerschein einzutragen. Aufgrund eines Mißverständnisses des Besitzers, oder von einem freundlichen Finder, wurde der Führerschein an die ausstellende Führerscheinbehörde im EU Ausland geschickt. Dann kann die Führerscheinbehörde in D, wg. Verkehrsssicherheit natürlich Sofortvollzug, sich doch sicher direkt an die ausländische Führerscheinstelle wenden, um unter Nennung des Grundes, (alte Tatsache), den Eintrag der Gebrauchsuntersagung in D zu veranlassen bzw. sich zu diesem Zweck den Führerschein zuschicken lassen?
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caleb
Beitrag 15.01.2005, 19:21
Beitrag #386


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Wieso solltest der Besitzer seinen FS ans Ausstellerland schicken??? Bei einer Gebrauchsuntersagung in D ist dieser in ganz EUROPA weiterhin gültig. Und warum sollte der Finder diesen an die Führerscheinstelle schicken wenn doch Name, Wohnort und Land des Besitzers auf dem FS stehen....
Falls dieser sehr unwahrscheinlich Fall eintreten sollte denke ich kann die D Behörde sicher bei der CZ / PL Behörde den Schein anfordern, die andere Frage ist ob diese kooperieren bzw die alten Tatsachen (vor Ausstellung) nach dem EUGH Urteil ausreichen für eine GU.


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Medusa
Beitrag 15.01.2005, 20:30
Beitrag #387


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Zitat
bzw die alten Tatsachen (vor Ausstellung) nach dem EUGH Urteil ausreichen für eine GU


Genau das hätte D dann dem ausstellenden EU Staat zu erklären - die Mißachtung seines Hoheitsaktes der Ausstellung.

Der Besitzer kann seinen unveränderten Führerschein ja jederzeit wieder bei der ausstellenden Führerscheinbehörde abholen.
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strichachtdoktor
Beitrag 16.01.2005, 00:53
Beitrag #388


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Sehr interessant waere m.E. doch diese Variante:
Der Betroffene geht mit den Uebersetzungen der Schreiben aus Deutschland und dem gebrauchsuntersagten/ abgestempelten/ beschrifteten Fuehrerschein zur Ausstellungsbehoerde und bittet freundlich darum, etwas zu tun. Denn das Dokument ist Eigentum der Behoerde/ des Staates, der es ausgestellt hat.

Mal ganz abgesehen vom Aerger ueber die Verletzungen von Hoheitsrechten koennte man dort vielleicht auch etwas muerrisch auf deutsche Behoerden reagieren, weil sie die ausstellende Behoerde mit keinem Wort ueber die Massnahmen informiert hat - oder glaubt jemand an Absprachen zwischen einzelnen deutschen und CZ/PL/NL/etc-Behoerden ???

Da koennte der Aerger ploetzlich auch aus einer anderen Richtung kommen ...


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monerle
Beitrag 16.01.2005, 01:03
Beitrag #389


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verdammt gute idee....im strittigkeitsfall glaub ich wirklich empfehlenswert!


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caleb
Beitrag 16.01.2005, 01:21
Beitrag #390


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Ich denke auch das wäre empfehlenswert:

- Die Austellerbehörde erfährt so das der Erwerber eine MPU in D ablegen müsste, aufgrund von "alten" Tatsachen. Die Austellerbehörde könnte anderer Meinung sein, obs was bringt wage ich zu bezweifeln, zumindest der "Hocheitsakt" wäre hinüber, ob die Ausstellerbehörde die Komission benachrichtigt?

- Wenn die Ausstellerbehörde von den "alten Tatsachen" erfährt und der Meinung ist den FS trotzdem rechtmäßig ausgestellt zu haben (wobei meine Behörde keinen KBA Auszug wollte) könnte ein "Streit" zwischen den zuständigen Behörden entstehen, wenn sich die Fälle häufen, wie werden die CZ/PL/NL Behörden reagieren?


Zumindest (vielleicht) etwas Druck von anderer unerwarteter Seite, korrekt @strichacht.


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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 01:46
Beitrag #391


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Zitat
Sehr interessant waere m.E. doch diese Variante


Nur ist er dann schon Bestempelt. Wäre er ein / zwei Wochen bei der Austellungsbehörde, ohne das D. etwas unternimmt, wäre das in einem späteren Verfahren wohl ein deutlicher Hinweis auf ein "Rechtsproblem" .. oder ist kein Sofortvollzug nötig?? Die dt. Unterlagen, Brief der Führerscheinstelle etc., kann man ja zwischenzeitlich der ausl. Führerscheinstelle, (übersetzt), zusenden. Vielleicht nehmen die dann von sich aus Kontakt auf, Marke "Was soll das ??, das ist unser Dokument !!". Sollte der FS dann nach Rückkehr in D trotzdem einen Stempel bekommen kann man die austellende Behörde erneut informieren.
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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 02:30
Beitrag #392


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Was ist eigentlich, wenn die ausstellende Führerscheinstelle das Dokument säubert / umtauscht, und mir damit nochmals die Fahreignung / Erlaubnis, innerhalb ganz Europas = incl. Deutschlands, testiert?
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Uwe W
Beitrag 16.01.2005, 02:38
Beitrag #393


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Eine Gebrauchsuntersagung wird in der Regel so formuliert, dass damit keine ausländischen Führerscheine in Deutschland mehr benutzt werden können.

Deshalb bringt es wohl nichts, im Ausstellerstaat einen neuen oder modizierten Führerschein zu beantragen.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 02:43
Beitrag #394


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Ist aber ein Verwaltungsakt und kein Gerichtsurteil. Wenn diesem durch die Säuberung des Dokuments von der ausl. Verwaltungsbehörde, somit per Bekräftigung ihres Verwaltungsakts, widersprochen wird?
(Keine erneute Fahrerlaubnis, sondern immer noch die umstrittene Fahrerlaubnis).
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Rolf Tjardes
Beitrag 16.01.2005, 11:31
Beitrag #395


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Das wäre völlig wurscht.

Es geht eben nicht darum, ein Führerscheindokument zu "säubern".

Eine Gebrauchsuntersagung muß man sich als isoliertes Schreiben an den FE-Inhaber vorstellen. Die Anordnung erfolgt durch einen gebührenpflichtigen Bescheid, der per Postzustellungsurkunde an den FE-Inhaber zugestellt wird.

Durch "Sofortvollzug" ist die angeordnete Gebrauchsuntersagung sofort wirksam, unabhängig davon, ob im Führerschein Eintragungen vorgenommen werden oder nicht. Das Führen von Kfz im Bundesgebiet wäre damit verboten.

Genaues dazu dürfte Andreas wissen ... think.gif
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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 15:55
Beitrag #396


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Stempelt nun die erboste * EU-Führerscheinstelle ein "ungültig" auf dieses "Gebrauchsuntersagungsdokument" stehe ich mit einem großen Fragezeichen im Gesicht da.

(* Es gibt keine neuen Erkenntnisse, somit geht es aus ihrer Sicht um ihre Erlaubniserteilung - auch für D.)
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Rolf Tjardes
Beitrag 16.01.2005, 17:46
Beitrag #397


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@Medusa:

Also ehrlich gesagt kann ich nicht ganz nachvollziehen, worauf Du eigentlich hinaus willst... think.gif

Du kannst den Bescheid ausländischen FE-Behörden vorlegen, ihn von mir aus runterspülen, wegwerfen oder einrahmen lassen, auf die eigentliche Anordnung hat dies absolut keinen Einfluss.

Die Gebrauchsuntersagung ist ein nationaler Hoheitsakt der Bundesrepublik Deutschland mit sofortiger Wirkung für das Bundesgebiet.

Daran können auch "erboste Führerscheinstellen" (?) aus dem EU-Ausland nichts ändern ... jedenfalls nicht ohne weiteres. Ein plumper Stempel "Ungültig" einer ausländischen FE-Behörde würde hier wohl lediglich zur allgemeinen Erheiterung führen wink.gif

Oder habe ich Dein Posting falsch verstanden? think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 16.01.2005, 18:53
Beitrag #398


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Es geht nach wie vor um die eigentliche Frage, ob Deutschland berechtigt ist, eine EU-Fahrerlaubnis fuer das Gebiet der BRD im Gebrauch einzuschraenken - und zwar aus alten Gruenden.

Liegen neue Gruende vor, so gibt es erprobte und international anerkannte Verfahrensweisen.

Ich koennte mir schon vorstellen, dass es polnische Behoerden interessiert, wenn ihr Fuehrerschein aus alten - evtl. fuer die Polen voellig irrelevanten - Gruenden fuer die BRD im Gebrauch dergestalt eingeschraenkt wird, dass der Inhaber dieser international gueltigen EU-FE NUR in Deutschland nicht mehr fahren darf.

Auch wenn das auf die eigentliche Anordnung keinen Einfluss hat - dazu gibt es ja Rechtschutz vor deutschen Gerichten, naeheres erlaeutert der ambitionierte Verkehrsrechtsexperte ... - so waere vorstellbar, dass die Polen handeln - z.B. durch eine Klage vor dem EU-GH/vor der EU-Kommission wegen Verstosses der Deutschen gegen die Richtlinie zur Anerkennung von EU-FEen.

Ein einfacher Stempel auf ein Untersagungs-Schreiben wird sicher keine Loesung sein ... rofl1.gif


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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 20:33
Beitrag #399


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@Rolf Tjardes

Ich sehe diesen "nationalen Hoheitsakt" als sehr fragwürdig an, da europäisches Recht Landesrecht bricht. Die betreffende Fahrerlaubnis wurde nach europäischem Recht erteilt.

Warum veranlaßt D. nicht über den ausstellenden Staat den Entzug der Fahrerlaubnis für ganz Europa? Mit stichhaltigen Gründen sollte das kein Problem sein. Ist D. die Verkkehrssicherheit im restlichen Europa egal? ..

Zitat
ihn von mir aus runterspülen, wegwerfen


Würde ich lieber nicht machen, ist schließlich Eigentum des ausstellenden Staates rolleyes.gif
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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 21:16
Beitrag #400


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Zitat
Würde ich lieber nicht machen, ist schließlich Eigentum des ausstellenden Staates


Hatte übersehen das es nicht um die FE ging. Konnte ich aber nicht mehr löschen.
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