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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 17.01.2005, 09:45
Beitrag #401





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Zitat (strichachtdoktor @ 16.01.2005, 18:53)
Es geht nach wie vor um die eigentliche Frage, ob Deutschland berechtigt ist, eine EU-Fahrerlaubnis fuer das Gebiet der BRD im Gebrauch einzuschraenken - und zwar aus alten Gruenden.

Ändern wir den Blickwinkel auf § 46

Das Ende der behördlichen Eigungsbezweifelung:

Präsident Geiger sagte:

Eine Vortat könne des Weiteren nach Ablauf der Tilgungsfristen nicht mehr als Begründung für die Anforderung einer MPU herangezogen werden.

Der EuGH sagt in dem Kapper Urteil RN 76 + 77 das Gleiche, wobei die nationale Tilgungsfrist durch die individuelle vom Gericht verhängte Sperrfrist ersetzt wird.

In RN 77 wird für das für deutsche Behörden nochmals überdeutlich ausformuliert.

Quod erat demonstrandum.

Glückauf
Johnnie
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Uwe
Beitrag 17.01.2005, 12:09
Beitrag #402


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Gruß Uwe


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