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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 3), Wird jetzt alles anders?
Gast_Gast_Ralf_*
Beitrag 18.12.2004, 13:50
Beitrag #51





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Auch wenn ich euch auf den Nerv gehen sollte,
kann ich nur sagen das Dr.Säftel mein Anwalt ist und
er sich riesig über eine MPU Anordnung eines Strassenverkehrsamtes
freuen würde,nur weil sein Klient im Besitz eines EU Führerscheins ist und
er in der BRD zur Neuerteilung diese machen müsste!
ABER ES GIBT SO EINEN FALL NICHT!!!!!!
Das hat sich bis jetzt noch keine Behörde getraut,
weil sie große Angst vor einer Niederlage beim EUGH haben und in der
BRD und Österreich eine Menge Jobs und Geld daran hängt!!!!
Macht euren EU Führerschein geht zur Zulassungsstelle und zur
Polizei und fragt ob er gültig ist und ob ihr eine MPU machen müsst!
Beide Fragen werden mit NEIN beantwortet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe es getan!!!!!!!!!!
Also in diesem Sinne nutzt eure Möglichkeiten
solange die EU euch sie bietet!
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RA XDiver
Beitrag 18.12.2004, 13:51
Beitrag #52


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Zitat
ABER ES GIBT SO EINEN FALL NICHT!!!!!!


Merkwürdig ist nur, dass genau zwei solche Fälle momentan vor bayerischen VG verhandelt werden. Angeblich sogar unter Beteiligung des Herrn S. . whistling.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 18.12.2004, 14:49
Beitrag #53





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Zitat (XDiver @ 18.12.2004, 13:51)
Zitat
ABER ES GIBT SO EINEN FALL NICHT!!!!!!


Merkwürdig ist nur, dass genau zwei solche Fälle momentan vor bayerischen VG verhandelt werden. Angeblich sogar unter Beteiligung des Herrn S. . whistling.gif

Bitte nenne uns die VG. Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland normalerweise öffentlich!

Danke

Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 18.12.2004, 15:14
Beitrag #54


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Immer noch Hof und München. Aber das stand hier auch schon x-mal.... wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 18.12.2004, 15:37
Beitrag #55


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Zitat (strichachtdoktor @ 18.12.2004, 12:51)
Zitat
eine Regestrierungspflicht besteht ja nicht.

... ab 1.2.2005 nicht mehr.

Da für die Registrierung 185 Tage Zeit eingeräumt werden, brauchen de fakto alle, die ihren EU-FS nach dem 31.07.2004 erworben bzw. ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland begründet haben, diesen nicht mehr registrieren zu lassen.
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Muk
Beitrag 18.12.2004, 16:18
Beitrag #56


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@ X diver
Merkwürdig vor allem,das beide Fälle in Bayern verhandelt werden,Bayern das einzige Bundesland ist, desen Landtag nach 45´ nicht den Eid auf die Verfasung und das Grundgesetz der BRD geschworen hat
Wo Bier noch als Nahrungsmittel (nicht zu verwechseln mit Lebensmittel) deklariert (BEHÖRDLICHER SEITS) wird.
Da gibts auch noch Amigos.
Da wurde doch sogar ein betrunkener Unfallflüchtiger Abgeordneter 2 oder 3 Jahre später Verkehrsminister.Versuche mal die Quelle zu ,habs erst gestern Nacht irgendwo gelesen, zu finden.
Der hatte keine Probleme mit der charakterlichen Eignung.
Glaube auch nicht das so Menschen Charakter haben.

Wir solten uns an den Bayern orientieren.Gesetze erlassen die uns selbst nicht betrefen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 19:13
Beitrag #57





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Zitat (Muk @ 18.12.2004, 16:18)
Bayern das einzige Bundesland ist, desen Landtag nach 45´ nicht den Eid auf die Verfasung und das Grundgesetz der BRD geschworen hat

Wo haste denn die Weisheit her? rofl1.gif
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 20:05
Beitrag #58


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Zitat (Johnnie Walker @ 18.12.2004, 14:49)
Gerichtsverhandlungen sind in Deutschland normalerweise öffentlich!

Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO werden vor Verwaltungsgerichten i. d. R. nur im schriftlichen Verfahren abgehandelt. Auch im Hauptsacheverfahren ist nicht zwingend eine mündliches Verfahren erforderlich.


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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 20:08
Beitrag #59


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Zitat (Muk @ 18.12.2004, 16:18)
Bayern das einzige Bundesland ist, desen Landtag nach 45´ nicht den Eid auf die Verfasung und das Grundgesetz der BRD geschworen hat


Wo Bier noch als Nahrungsmittel (nicht zu verwechseln mit Lebensmittel) deklariert (BEHÖRDLICHER SEITS) wird.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man etwas vorsichtiger mit seinen Äußerungen sein. Zum Thema Bayern und Grundgesetz empfehle ich zunächst Google.de, das war damals nämlich etwas anders. wink.gif


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Gast_Gast_bernd_*
Beitrag 18.12.2004, 21:03
Beitrag #60





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hallo leute,

donnerstag nacht wurde mein eu-fs aus cz bei einer kontrolle sichergestellt.
es hiess ich würde gegen die 185 tage regelung verstossen,was ja völliger blödsinn ist da es diese dort noch! nicht gibt.
na ja,heute bin ich zur dienststelle um eigentlich nur meinen schlüssel wieder abzuholen und siehe da ich bekam auch den führerschein wieder ohne probleme!
und die fs stelle würde auch keine probleme machen wegen der mpu.

also ihr mpu befürworter wo soll es jetzt noch probleme geben??

gruss

bernd
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:10
Beitrag #61


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Zitat (Gast_bernd @ 18.12.2004, 21:03)
und die fs stelle würde auch keine probleme machen wegen der mpu.

Woher will die Polizei das wissen (ich nehme an du meinst die Polizei)? Die Entscheidung ob eine MPU gefordert wird, liegt immer noch bei der FS-Stelle und nicht bei der Polizei.


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 21:13
Beitrag #62





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scheinbar hatten sie schon mehrere fälle,warum sollten sie das sonst erzählen?
und wenn trotzdem eine mpu anordnung kommen sollte sehe ich das gelassen da sie völlig unrechtens ist.
es gibt ja herrn säftel und der freut sich schon darauf gegen den mpu quatsch
vorzugehen!
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:18
Beitrag #63


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Zitat
scheinbar hatten sie schon mehrere fälle


Von einer solchen Anordnung bekommt die Polizei überhaupt nichts mit.

Zitat
und wenn trotzdem eine mpu anordnung kommen sollte sehe ich das gelassen da sie völlig unrechtens ist.


Tja, da ist ein Teil der Jurispondenz aber etwas anderer Meinung

Zitat
es gibt ja herrn säftel und der freut sich schon darauf gegen den mpu quatsch vorzugehen!


Er freut sich vor allem über das anfallende Honorar, dies bekommt er auf jeden Fall. wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 21:31
Beitrag #64





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sag mal andreas kann es sein das du entweder so ein mpu psycho bist oder sitzt du auf der führerscheinstelle weshalb du so negativ gegen den eu-fs eingestellt bist?
kann es immer noch nicht wahr haben das dieser fs 100 % anerkannt werden muss.
und ausserdem haben bisher mehrere tausend menschen endlich wieder ihren führerschein bekommen und können wieder am normalen leben teilenehmen.
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Muk
Beitrag 18.12.2004, 21:33
Beitrag #65


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@ANDREAS
Bayern und das Grundgesetz.
Hier lesen.
Manuskript des Deutschlandfunkes über die Abstimmung des Bayrischen Landtages am 20. Mai 49.

http://www.dradio.de/cgi-bin/es/neu-verfassung/5.html

Das Grundgesetz ist in Bayern gültig,aber nurr weil zur Gründung der BRD die Zustimmung Bayerns nicht erforderlich war.

Fakt : Der Bayrische Landtag hat dem Grundgesetz der BRD bis heute nicht zugestimmt.
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:36
Beitrag #66


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Zitat
sag mal andreas kann es sein das du entweder so ein mpu psycho bist oder sitzt du auf der führerscheinstelle


2 x Nein wink.gif

Zitat
kann es immer noch nicht wahr haben das dieser fs 100 % anerkannt werden muss.


Im Prinzip schon, allerdings kann der Gebrauch in Deutschland untersagt werden.

Zitat
und ausserdem haben bisher mehrere tausend menschen endlich wieder ihren führerschein bekommen und können wieder am normalen leben teilenehmen


Ich möchte nicht, dass noch mehr rollende Zeitbomben oder fahrende Trinker in D unterwegs sind. sad.gif


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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:43
Beitrag #67


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Zitat (Muk @ 18.12.2004, 21:33)
@ANDREAS
Bayern und das Grundgesetz.
Hier lesen.

Ich kenne die Geschichte, aber schön das du meinem Ratschlag gefolgt bist. wink.gif

Es ging nämlich um diese Behauptung von dir:

Zitat
Bayern das einzige Bundesland ist, desen Landtag nach 45´ nicht den Eid auf die Verfasung und das Grundgesetz der BRD geschworen hat


Wenn du deinen eigenen Link genau studierst wirst du feststellen, dass die Hintergründe etwas anders sind.

Zitat
Juristisch kam es, da die erforderlichen zwei Drittel der westdeutschen Länder bereits zugestimmt hatten, auf das Votum des bayerischen Landtages nicht mehr an. Das Grundgesetz galt so oder so auch in Bayern. Deshalb, und um jeden Vorwurf des Separatismus zu entkräften, beschloß der Landtag mit den Stimmen der CSU, die Ablehnung des Grundgesetzes durch ein feierliches Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur Verfassungstreue zu ergänzen.


Aber jetzt genug offtopic.gif


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Muk
Beitrag 18.12.2004, 21:43
Beitrag #68


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@ANDREAS
Gummibärchen und Chips und so sind Lebensmittel.
Grundnahrungsmittel sind Mehl und Zucker und in Bayern auch Bier.

Kein Bayer hier an Bord der das bestätigt?
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 21:46
Beitrag #69





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andreas das möcht ich auch nicht,
aber ich bin kein trinker sondern habe einen riesen fehler gemacht und den habe ich eingesehen.
warum werden denn alle die den eu fs machen über einen kamm geschert?
kannst du mir mal sagen was das soll,
das ist eine unglaubliche frechheit von dir.
im übrigen fahren in allen herren ländern leider besoffene durch die gegend.
das wird man auch in deutschland nicht durch eine mpu in den griff bekommen,wo man lügen muss um seinen führerschein zu bekommen.
ich habe genug menschen kennen gelernt die diese mpu nur geschafft haben,weil sie das sagten was der psycho hören wollte.
freundeskreis aufgegeben,aus dem fussballverein ausgetreten,ich trinke keinen tropfen alkohol mehr und und und.
also was soll der ganze blödsinn?
du kannst mir doch nicht erzählen das irgendeiner der die mpu bestanden hat sich nie wieder betrinkt und ernsthaft uralte freunde deswegen aufgibt?

also in den sinne:
sind wir alle froh das es den eu fs gibt!

mfg

bernd
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:50
Beitrag #70


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Zitat (Muk @ 18.12.2004, 21:43)
Kein Bayer hier an Bord der das bestätigt?

Ich bin aus Bayern. wink.gif

Aber dies kann ich nicht bestätigen.

Zitat
Wo Bier noch als Nahrungsmittel (nicht zu verwechseln mit Lebensmittel) deklariert (BEHÖRDLICHER SEITS) wird.



Jetzt aber genug offtopic.gif, bitte wieder zurück zum topic. wink.gif


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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 21:55
Beitrag #71


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Zitat
sondern habe einen riesen fehler gemacht


Welchen, wenn ich fragen darf??

Zitat
warum werden denn alle die den eu fs machen über einen kamm geschert?
kannst du mir mal sagen was das soll,


99 % der EU-Führerscheinerwerber haben eine MPU-Aufforderung auf dem Tisch oder würden ohne MPU in D keinen FS mehr erhalten. Diese Personen haben also bereits massiv gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen oder haben z. B. große gesundheitliche Probleme. Ich habe kein gesteigertes Interesse daran, dass mir diese Personen im öffentlichen Straßenverkehr begegenen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 22:04
Beitrag #72





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welche einstellung hast du denn?
viele sind zum ersten mal aufgefallen weil sie besoffen auto gefahren sind und das auch zutiefst bereuen!
und ausserdem ist man noch längst kein alkoholiker wenn man 1,6 pro mille verträgt.
völliger blödsinn ist das.
denn 1,6 können auch menschen erreichen die jeden tag nur ein bier oder ein glas wein zum essen trinken!
dafür muss man nich t saufen bis zum umfallen.
sperre doch alle bayern und alle menschen die in weinanbaugebieten wohnen ein.
dann kann nicht mehr passieren!
haha
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Andreas
Beitrag 18.12.2004, 22:15
Beitrag #73


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Zitat (Guest @ 18.12.2004, 22:04)
und ausserdem ist man noch längst kein alkoholiker wenn man 1,6 pro mille verträgt.
völliger blödsinn ist das.
denn 1,6 können auch menschen  erreichen die jeden tag nur ein bier oder ein glas wein zum essen trinken!

Wie wäre es, wenn du dich etwas in unserem Unterforum "MPU und Rauschmittel" einliest? Dort sind einige User unterwegs, die ihr Problem erkannt haben (pm1, corneliusrufus, Doc aus Bückeburg etc.) und dir gerne etwas darüber erzählen. Es ist für einen Durchschnittsmenschen ohne regelmäßiges "Training" nicht möglich, überhaupt 1,6 Promille zu erreichen und dann noch einigermaßen kontrolliert ein PKW zu bewegen.

P.S. Wie hoch war denn nun dein Promillewert??


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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 22:49
Beitrag #74





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ich hatte 1,8 und wo liegt das problem?
kann dir nur eines sagen das ich zu 80 % personen kenne die 1,6 vertragen und aus den verschiedensten schichten kommen und diese sind keine alkis.
vielleicht sperrt ihr euch ja alle zusammen zuhause ein und trinkt jeden tag kamillentee und kakao.geht ihr nie in die kneipe und trinkt ein paar bier mit freunden?
ihr seid personen die ihr leben nicht geniessen können.
nehmen wir mal spanien,italien und frankreich.dort ist es ganz normal rotwein zu trinken und auch in grösseren mengen.
lasst euch doch auf den mond schiessen dann braucht ihr euch nicht mehr über eu gesetzte aufzuregen die euch nicht passen.
helmut kohl und andere wollten die eu,also müssen wir damit leben,basta.
gleiches recht für alle.
und noch was euer forum der verschworenen gemeinschaft löst besser auf!
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Mr.T
Beitrag 18.12.2004, 22:58
Beitrag #75


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Zitat (Guest @ 18.12.2004, 22:49)
und noch was euer forum der verschworenen gemeinschaft löst besser auf!

Warum postest du denn hier? think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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cleo
Beitrag 18.12.2004, 23:45
Beitrag #76


Neuling
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Homepage von Volker Pöhls | Comedy-Page von Volker Pöhls

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Alkoholische und/oder automobile Glanzleistungen
aus den Reihen der CDU/CSU


Minister Christoph Palmer (CDU)
Muss man so genau hinsehen wie www.bild.t-online.de? Bild hatte einen Denunzianten bei der OB-Wahlparty am 24.10.2004. Der beobachtete: Er lief mindestens fünfmal an der mobilen Theke in der Saalmitte vorbei, holte sich und seinen Gesprächspartnern jedesmal neuen Nachschub. Erst Weizenbier, dann Weißwein, dann wieder Bier. Später soll auch noch reichlich Sekt geflossen sein. Warum kann man nicht den Mantel der Diskretion darüber ausbreiten? Muss man den Minister mit seiner deftigen Äußerung "Du Drecksau" zitieren und ihm den indianischen Ehrennamen "Prügel-Minister" verpassen, nur weil er den CDU-Bundestagsabgeordneten Joachim Pfeiffer geohrfeigt hat? Wenn das die einzige Sprache ist, die er versteht? Noch ein anonymer Alkoholfreund weniger!


Stuttgarter Landtagsabgeordneter Clemens Winckler (CDU)
Muss die Eßlinger Zeitung das genüsslich petzen? Am 3. Februar 2004 wurde Winckler in der Neckartalstraße in Bad Cannstadt mit einer ordentlichen Fahne von Polizeibeamten aufgegriffen. Eine Messung soll einen Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille ergeben haben. Er soll vorher mit seinem Golf eine Bordsteinkante touchiert haben, so dass das arme Auto zwei platte Reifen und beschädigte Felgen hatte. Im Falle einer Verurteilung drohen Geldstrafe, ein Jahr Führerscheinentzug und sieben Punkte in Flensburg und ein Idiotentest. Wir meinen: Diese Strafe sollte man dem Journalisten aufbrummen und dem Wirt, der ihn betrunken gemacht hat!


Landtagsvizepräsidentin Christa Vossschulte (CDU)
Frau Vossschulte soll laut Eßlinger Zeitung nicht nur drei S im Nachnamen sondern auch zuviel Promille im Blut gehabt haben, als sie von der Polizei kontrolliert wurde! Problemlösung: Abschaffung der Alkoholkontrollen! Außerdem: Wann bitte soll dieser Ausrutscher passiert sein?


Bundestagsabgeordneter Joachim Pfeiffer (CDU)
Laut Eßlinger Zeitung wurde er nach einer Trunkenheitsfahrt seinen «Pappendeckel» los! Pfeiffer! Sätzen Sä säch! Ihnen fählt die sättliche Reife!


Sachsens Polizeipräsident Eberhard Pilz (CSU)
Was berichten die Dresdner Neueste Nachrichten da am 12.03.2004 über Schnaps- und Biergerüchte? Und bereits im Feburar 1989 soll es eine Strafanzeige wegen Trunkenheit am Steuer gegeben haben? Vermutlich ein Missverständnis: Der Name Pilz lädt ja geradezu ein zu dem Kalauer «Zwischen Leber und Milz, passt immer noch ein Pilz(s)».


Bayerischer Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU)
Wie merkur-online berichtet, soll der bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel am 16. Februar 2004 gegen 7.50 Uhr auf der Schwanthalerstraße in München mit einem Pkw kollidiert sein, dessen Fahrer mit einem Handzeichen (Wischer) beleidigt und dann Unfallflucht begangen haben. Zur Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens muss zunächst die Aufhebung der Immunität Goppels als Abgeordneter beantragt werden. Soll er sich wegen dieser Petitesse etwa einen Virus einfangen? Nur weil er einem anderen Verkehrsteilnehmer ein freundliches Handzeichen gegeben hat? Und Unfallflucht war es bestimmt nicht, höchstens unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.


Ex-CDU-Fraktionschef und Vizepräsident der Hamburger Bürgerschaft Rolf Kruse (CDU)
Bürgerschaftsabgeordneter Rolf Kruse verursachte am 23. Januar 2004 vor einer Ampel an der Saseler Chaussee in Hamburg einen Auffahrunfall. Der Alkoholtest ergab lediglich 0,8 Promille. So wenig getrunken und schon Bremsprobleme? Kruse: "Ich war der gefährdende Dumme." Dumm ist auch, dass er jetzt seinen Lappen abgeben muss wie schon 1996. Ob ihm ein Hattrick gelingt?


CSU-Generalsekretär Thomas Goppel (CSU)
Die Münchner Abendzeitung behauptet dreist, Goppel habe 2003 ein anderes Auto gestreift und Fahrerflucht begangen. Handelt es sich um einen Druckfehler? War «Fahrer flucht» gemeint? Die Münchner Staatsanwaltschaft habe das Verfahren im Dezember 2003 jedoch eingestellt, ohne die Immunität des CSU-Landtagsabgeordneten aufzuheben. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er überhaupt etwas von dem Unfall gemerkt hat, zitiert die Abendzeitung den Leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld. Blindheit und Taubheit zahlen sich eben aus.

Ex-Bundesschatzmeisterin Brigitte Baumeister (CDU)
Unwahr ist: Vollblut-Autofahrerin Brigitte Bardot hat im August 2003 in Bordeaux einen Schatz im Werte von knapp 5000 Euro gefunden.
Wahr ist: Brigitte "Schatzi" Baumeister ist am 8. August 2003 mit mehr als 2,5 Promille im Blut in Schlangenlinien durch Böblingen gegondelt. Das wurde mit einem Strafbefehl über knapp 5000 Euro honoriert.Aber muss der Berliner Kurier sie deshalb als Frau B(l)aumeister bezeichnen? Wir meinen: geschmacklos!


Wuppertaler CDU-Vorsitzender Udo Hackländer (CDU)
Ein Stadtdezernent für Schutz und Ordnung schützt und ordnet. Wenn er mal nicht schützt und ordnet, fährt er bisweilen seine Alkoholfahne in seinem Dienstwagen spazieren. So geschehen am 27.02.2003, als es mit 1,7 Promillchen über die Wupper ging.

Brandenburgs Innenministerin Barbara Richstein (CDU)
Am 02.11.2002 berichtete die Berliner Zeitung, dass die Ministerin für vier Wochen ihren Führerschein abgeben musste, nachdem sie mit 140 km/h auf der Landstraße geblitzt worden war.

Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU)
"Das war ein Fehler, ganz klar", sagte Thüringens Innenminister am 19. September 2002, nachdem er mit sportlichen 190 km/h auf der A4 in der Nähe von Gera geblitzt worden war. Welchen Fehler meinte er? Dass die Ordnungshüter dort eine Tempo-130-Zone eingerichtet hatten? Dass man ihm 3 Monate Fahrverbot aufbrummte? Dass der Sportsfreund sich hatte erwischen lassen? Zurücktreten werde er aber nicht, sagte er. Zurücktreten tut man auch nur, wenn man vorher getreten wird.

Innenpolitischer Sprecher im Bundestag Wolfgang Zeitlmann (CSU)
Musste im September 2002 wegen versuchter Nötigung im Straßenverkehr für 2 Monate den Lappen abgeben. Besser den Lappen als den Löffel.

Hessischer Justizminister Christean Wagner (CDU)
Wie das Sonntag-Morgenmagazin vom 17.3.2002 meldete, fährt Wagner schon mal 121 km/h, wo nur 80 km/h erlaubt sind, und lässt sich dabei fotografieren. Da soll noch mal jemand sagen, Justitia sei zu langsam! Aber Schnelligkeit hat seinen Preis: einen Monat Fahrverbot.

Hamburger Bürgerschaftsabgeordneter Hans-Detlef Roock (CDU)
Warum soll ein Mann, der mit dem Namen "Hans-Detlef" vorbestraft ist, nicht im Januar 2002 gegen 4 Uhr morgens mit 1,4 Promille in seinem Geländewagen durch Hamburg düsen dürfen? Was soll daran falsch sein, dass er den Beamten der Polizeistreife, denen seine unsichere Fahrweise aufgefallen war, zunächst nicht seine Papiere, sondern seinen Ausweis der Bürgerschaft mit den Worten "Ich bin CDU-Abgeordneter" überreichte? Hätte er wenigstens sagen dürfen: "Ich bin im Verkehrausschuss der Bürgerschaft"? Sind CDU-Abgeordnete nicht gegen alles immun?


Berliner Landesgeschäftsführer Matthias Wambach (CDU)
Soll doch der Wambach an einem Mittwoch im August 2001 kurz nach 1 Uhr mit seinem Audi A6 mit Tempo 77 und 1,69 Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten sein. Die freundlichen Zivilfahnder behaupten, er habe erst nach einer Verfolgungsjagd von zehn Kilometern gestellt werden können. Wambach dementierte dies stinksauer: "Dass ich Fahrerflucht begangen haben soll, ist frei erfunden. Ich habe nach der roten Kelle der Polizei nach wenigen 100 Metern angehalten." Was sagt uns das? Dass Wambach auch mit 1,69 Promille Blutalkohol noch verdammt gut Autorennen fahren kann. Dass ein Mitglied der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte schon mal 10 Kilometer mit "wenigen 100 Metern" verwechseln kann, wenn es der Wahrheitsfindung dient.


Landrat Manfred Bernhardt (CSU)
Am 28. September 2000 durfte Manne Bernhardt zum 58. Mal seine Geburtstagskerzen auspusten. Das erzeugte natürlich einen reichlich trockenen Hals. Der danach wieder gut geschmiert werden wollte.
An diesem Tag durfte er noch ein zweites Mal pusten. Dieses Mal in die Tüte. Manne fühlte sich dabei "vollkommen normal" (dpa). Wie konnte es angehen, dass der Alkomat schlappe 1,8 Promille anzeigte? Hatte Baumanns Dieter ihm vor der Autofahrt etwa heimlich Alkohol in die Zahnpasta gemischt? Hatte Christoph Daum ihm Sprit ins Haarwasser gerührt? Wenn doch bloß die Black-Box gefunden worden wäre!
Die Süddeutsche Zeitung schrieb, die Alkoholkontrolle sei für den Chef des Landkreises Lindau/Bodensee "absolut ernüchternd" gewesen. Nein, für dieses Wortspiel haben wir kein Verständnis.

Stadtrat für Jugend und Familie von Berlin-Neukölln Lutz Reichert (CDU)
Der CDU-Mann hat Mitte 2000 wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren. Haben Sie etwa noch nie etwas verloren? Na also! Und wissen Sie was? Die Bedienung eines Fast-Food-Restaurants soll ihn verpfiffen haben. Spitzel bei McDoof! Pfui, pfui und nochmals pfui! Vor zehn Jahren soll er schon mal den Lappen verloren haben, weil er alkoholisiert Auto gefahren war. Dabei trinkt der übergewichtige Mann nur, weil ihm sonst in den Sitzungen im Neuköllner Rathaus die Hände so zittern.

Baden-Württembergischer Landtagsabgeordneter Paul-Stefan Mauz (CDU)
Wahr ist, dass Mauz von Beruf nicht etwa Ober, sondern Oberarzt ist. Unwahr ist dagegen, dass er seinen Porsche 911 am 29. Juni 2000 stocknüchtern durch die Tiefgarage des Stuttgarter Landtags gelenkt hat. Nichts als die Wahrheit ist allerdings, dass er den Sportwagen lediglich umparken wollte. Hat Mauz jedenfalls gesagt, und es gibt keinen Grund, warum man ihm diese schöne Ausrede nicht glauben sollte. Dass er früher einmal versucht hat, die Polizei an einer Alkoholuntersuchung zu hindern, als er mit einem anderen alkoholisierten Fahrer unterwegs war, beweist, dass für ihn Zivilcourage, Freundschaft und Solidarität keine Fremdwörter sind.

Josef Zengerle (CSU)
Der 51 Jahre alte schwäbische Landtagsabgeordnete bretterte mit Tempo 89 durch das schöne Oberallgäu, an einer Stelle, wo kleinlicherweise nur 50 Stundenkilometer erlaubt waren. An sich sollte Zengerle, das Bengele, wegen dieser Lappalie den Lappen loswerden, aber es gibt noch Gerechtigkeit: Das Sonthofener Amtsgericht hob das verhängte Fahrverbot im Februar 2000 wieder auf, da Zengerles flotter Fahrstil auf ein "Augenblicksversagen" zurückzuführen sei. Na, wer sagt's denn.

Ex-Generalsekretär Heiner Geißler (CDU)
Der Spitzenpolitiker und Spitzenautofahrer ist am 3. Oktober 1999 auf der A67 in der Nähe des Viernheimer Kreuzes in eine Radarfalle getappt. Das kostete 150 Mark, drei Punkte in der Flensburger Sünderkartei sowie einen vierwöchigen Entzug der Fahrerlaubnis. Auf die Frage, warum er das Tempo-Hundert-Schild nicht beachtete, sagte er: "Wahrscheinlich habe ich gerade telefoniert." Klar, Geißler war unschuldig, das Handy hatte die Schuld!

MdB Andreas Schockenhoff (CDU) s.u.
Rutschte Anfang 1998 in einen Straßengraben. Dabei war er mit minimalen 0,99 Promille praktisch nüchtern. Pech gehabt!

Berlins Verkehrssenator Jüren Klemann (CDU)
Laut Berliner Zeitung ist Klemann wegen überhöhter Geschwindigkeit und Fahrbahnwechsels ohne zu blinken von der Polizei verwarnt worden. Dies soll sich in der Nacht zum 27. April 1998 auf der Schöneberger Dominicusstraße in Richtung Sachsendamm zugetragen haben. Klemann soll zunächst nicht reagiert haben, als der Fahrer des Polizeiautos ihn über Lautsprecher aufforderte anzuhalten. Bei der späteren Kontrolle solle er zunächst nicht das richtige Fenster geöffnet haben. Ich bitte sie! Ein Mercedes E 200 hat so viele Knöpfe im Cockpit, da kann man schon mal den Überblick verlieren!

Helmut Lackner (CSU)
Der Oberdinger Bürgermeister baute nach einer mittäglichen Geburtstagsfeier, bei der einige Bierchen die Kehle hinuntergeflossen waren, in der Nacht des 26.2.98 in Höhe der Autobahnausfahrt Lohhof einen Unfall, der zu einem Totalschaden an seinem und dem entgegenkommenden Fahrzeug führte. Der Blastest wurde der angereisten Polizei gegenüber standhaft verweigert. Wieso das denn nur?

Martin Kupka (JU-Kreisvorsitzender)
Kupka (20) zerlegte 1998 laut Süddeutscher Zeitung "das Zimmer Nr. 520 im Transmar-Kongreßhotel in Erlangen ... im Verlauf einer Sauforgie". Der Spaß kostete wegen der Schäden am Bodenbelag und den Stores DM 3233,83.

Jochen Kotzias (CSU)
Der Ortsparteivorsitzende (64) ackerte 1997 so viel Alkohol über den Knorpel, dass sensationelle 2,6 Promille dabei herauskamen, fuhr anschließend Slalom auf der B 20 und war dann noch imstande, einen Ordnungshüter zu vertrimmen. Hut ab! Ein Spitzenplatz auf der ATP (Alkohol-Trinker-Partei)-Weltrangliste ist ihm sicher.

Hans Maurer (CSU)
Bayerns Ex-Landwirtschaftsminister düste im April 1997 sternhagelvoll durch die Republik.

Hans Wallner (CSU)
Der CSU-Politiker leistete sich für günstige DM 6000 Strafe 1997 folgendes: Auf der Autobahn am Münchner Flughafen fuhr er bei dichtem Verkehr auf der linken Spur zu dicht auf und zeigte beim Überholen den Stinkefinger. Das war billig im Vergleich zu seiner Bürotelefonsex-Geschichte für 25 000 Märker.

Hans Kirzinger (CSU)
Fiel mit 1,23 Promille dumm auf.

Heinrich Lummer (CDU)
Am 29.1.97, falsch: am zweiten Weihnachtsfeiertag 1996 erwischte eine Polizeistreife den ehemaligen Berliner Innensenator, als er angeheitert durch Berlin-Zehlendorf düste. Das Ergebnis des Alkoholtests: satte 1,96 Promille. Wir gratulieren. Das gab eine Geldstrafe von 6300 DM; zu allem Unglück wurde ihm auch noch für 7 Monate der Führerschein weggenommen.

Hamburger Bürgerschaftsabgeordneter Rolf Kruse (CDU)
Kruse verlor 1996 seinen Führerschein wegen Alkohols am Steuer.

MdB Andreas Schockenhoff (CDU)
Knallte im Juno 1995 mit schlappen 1,3 Promille gegen ein unschuldiges Verkehrsschild.

Wolf Feller (CSU)
Der CSU-Mann führte stolze 2,36 Promille in seinem Blut spazieren.

Franz Heubl
Seine Leber ließ trotz größter Bemühungen einen Restalkohol-Pegel von 2,3 Promille in seinem Blut.

Max Danner (CSU)
Das CSU-Mitglied wußte mit 2,23 Promille zu überzeugen.

Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Heiner Geißler (CDU)
Auf der A67 wurde er mit 149 Kilometern pro Stunde vom Radarauge erwischt, wo kleinliche 100 erlaubt waren. Er hatte daraufhin eine Strafe von 200 Mark, drei Punkte in Flensburg sowie einen vierwöchigen Führerscheinentzug hinzunehmen.

Helmut Kohl (CDU)
Der GRÖKAZ [Größte Kanzler aller Zeiten] wurde 1993 geblitzt, als er bzw. sein Chauffeur Seeber mit 93 km/h durch eine Baustelle heizte, wo für normale Sterbliche nur schlappe 60 km/h erlaubt waren. Das Verfahren wurde 3 Jahre später eingestellt - 'n Kanzler darf das.

Peter Perpeét (CSU)
Dieser Herr, Bürgermeister von Neustadt am Main, versuchte am 26. Juli 1996 - nach eigenen Angaben - "volltrunken", am Auto seines politischen Gegners Oskar Fleckenstein Luft aus den Reifen zu lassen. Wäre er nüchtern gewesen, dann hätte er es wohl auch geschafft.

Klaus Letzgus (CSU)
Im August 1995 fuhr er laut Schweriner Staatsanwaltschaft gegen einen Laternenpfahl, legte den Rückwärtsgang ein und gurkte weiter. Weil das als "Fahrerflucht" galt, kostete der Spaß bummelige 7000 DM.

Bocklet (CSU)
Unfall 1995 oder 1996

Theo Waigel (CSU)
Unfall 1995 oder 1996

BR-Programmdirektor Wolf Feller (CSU)
Feller war 1994 noch frisch genug, um trotz sagenhafter 2,36 Promille zwei Totalschäden zu verursachen.

Vorsitzender der CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, Günther Oettinger
Ende der 80-er Jahre soll Oettinger laut Eßlinger Zeitung mit Alkohol am Steuer erwischt worden sein.

ADAC-Ehrenpräsident Franz Stadler (CSU)
Stadler verursachte 1989 mit schlappen 1,4 Promille einen Sachschaden von 40.000 Mark.

CSU-Vize-Landrat von Kelheim Hans Kirzinger (CSU)
Kirzinger fuhr 1985 nach einer Weihnachtsfeier Peter Prückelmeyer mit seinem BMW und 1,23 Promille im Blut in den Tod.

Landtagsabgeordneter, Gustav Matschl (CSU)
Im November 1984 muss Matschl in München seinen Führerschein abgeben; Ursache: Teufel Alkohol.

Ex-Bundesinnenminister, Hermann Höcherl (CSU)
Im November 1984 wird Höcherl in Regensburg seinen Führerschein los; Grund: Alkohol am Steuer.

Würzburger Stadtrat und OB, Jürgen Weber (CSU)
Im Februar 1984 verliert Weber seinen Führerschein wg. Alkohol am Steuer.

Otto Wiesheu (CSU)
1983 fuhr Wiesheu, damals CSU-Generalsekretär, mit seinem Mercedes 380er auf den Fiat von Rentner Josef Rubinfeld auf, der daraufhin am 29.10..83 um 3 Uhr morgens verstarb, während sein Beifahrer mit schweren Verletzungen davonkam. Dabei haben Wiesheu bestimmt die 1,75 Promille Alkohol geholfen, die in seinem Blut festgestellt wurden. Gut ist, dass so ein erfahrener Mann später zum Bayrischen Staatsminister für Wirtschaft und VERKEHR befördert wurde. Die elf Monate auf Bewährung sowie 20.000 DM Geldstrafe wurden unter "Peanuts" abgebucht.

George W. Bush (leider nicht CSU)
1976 wurde George W. wg. Alkohol am Steuer festgenommen. Ein Polizist hatte bemerkt, dass George W. immer von der Fahrbahn abkam. Der zukünftige Präsident wurde mit Handschellen gefesselt und wurde mindestens anderthalb Stunden auf der Wache festgehalten.


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Unmöglich! Sie kennen weitere alkoholische Exzesse und automobile Heldentaten aus den Reihen der Parteien mit dem großen Zeh und möchten Sie dem Meister ins Öhrchen flüstern? Na, dann man los! Mailen Sie (mit Quellenangabe) an
Volker Pöhls
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Blau, blau, blau blüht der Enzian
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Gast_Guest_*
Beitrag 18.12.2004, 23:45
Beitrag #77





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ich poste weil ich es echt lustig finde wie ihr euch an der schwachsinngen mpu festbeisst.scheinbar verdient ihr komiker alle geld damit.
ihr werdet es ja mitbekommen wie die mpu untergeht.werden sich dann viele freuen.würde man hingehen und gleich ein fahrverbot von 5 jahre und eine geldstrafe von 10000 euro fordern dann würden auch weniger betrunken auto fahren.allerdings den reichen und politikern kann es eh egal sein die können ja sowieso alles schmieren.
prost
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Muk
Beitrag 19.12.2004, 02:36
Beitrag #78


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@ cleo

Respekt !!!!!!

Das druck ich mir aus.

Wer von diesen feinen Herren mußte eine MPU machen ?
Und wenn so hat er sie bestimmt aufs erste mal bestanden.

Diese Herren erlassen Gesetze die auf sie selber keine Anwendung Finden.

Vieleicht gibts dieses ominöse"Augenblickversagen" auch für mich.

Ich glaube eher nicht.Für mich hat diese Klientel 15 Jahre ungeeignetheit vorgesehen.Es geht ja um die Verkehrssicherheit.

Mann könnte die jährlichen Unfälle um 50% senken,wenn man alle Fahrerlaubnisinhaber die an einem ungeraden Tag geboren sind,zur MPU schikt.

Gerecht ??? Aber ja,im Namen der Verkehrssicherheit muß das Persöhnlichkeitsrecht des einzelnen zurückstehen.

Polizeipräsident Leiner,ich glaube Ludwigshafen,RH-Pfalz,war von einer Weinprobe und einer Feier und mit drei oder vier Kollegen des späteren Abends nach Hause unterwegs.Er fuhr nicht selbst,so das er Zeit hatte sich auf dem Rücksitz einem im Unterstellten Beamten zuzuwenden.

Die Frau erstatete Anzeige wegen Nötigung und sexueller Belästigung.

Herr Leiner wurde freigesprochen.Begründung des Gerichts :

Herr Leiner war schon so fortgeschriten alkoholisiert,das er die Abwehrbewegungen der Frau als solche nicht mehr habe erkennen können.

Das ist kein Witz!!!

Herr Leiner ist auch weiterhin charakterlich geeignet ,ein KFZ sicher im Strasenverkehr zu führen.

dieser erlauchte Personenkreis erlaubt sich selbst alles und sagt zu mir (im übertragenen Sinne) ,du darfst nicht.Erst MPU.

Mit einer MPU kann mann nähmlich selektieren,wer fährt und wer nicht.
Wer arbeiten darf und wer nicht.
Wer zukünftig Hartz 4 kriegt und wer nicht.
Wer hochkommen darf und wer nicht.

Und das kann der Deutsche gut,selektieren.

Über das Verwaltungsrecht ,kann man nahmlich sehr gut härtere Strafen verordnen als das Srafrecht hergibt.
Mann unterstellt charakterliche ungeeignetheit.
15 lange Jahre.Im 14 Jahr MPU nicht geschaft;nochmal 15 Jahre MPU Pflichtig.
Wenn ich das dem Normalbürger erzähle,der sich damit noch nicht beschäftigt hat,der glaubt mir das nicht.

Und wozu eine MPU,wenn 50% der positiv begutachteten wieder auffälig werden.
Manche öfters.Andere hingegen nie wieder.

Könnte mann da nicht eine Münze werfen??
Das Ergebnis in der Statistik währe daselbe.
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Muk
Beitrag 19.12.2004, 03:55
Beitrag #79


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wink.gif @ ANDREAS

Ich hatte schon immer den leisen Verdacht das wir von Alkoholkranken regiert werden.
Nun hab ich gewißheit. tongue.gif

Bezug : Beitrag von CLEO

Dein Zitat ANDREAS :

Es ist für einen Durchschnittsmenschen ohne regelmäßiges "Training" nicht möglich, überhaupt 1,6 Promille zu erreichen und dann noch einigermaßen kontrolliert ein PKW zu bewegen.

Die Geistige Eliete und Inteligenz die uns regiert " ÜBERMENSCHEN " ??? wink.gif

Ich in meinem Fall,würde das Auto stehenlassen,da ich weiß,das ich den Führerschein für mein weiteres Leben brauche wie die Luft zum Atmen.

Nur das glaubt mir der Psycho bei der MPU nicht.Und den Beweis kann ich nicht erbringen. shutup.gif

Der eine Psycho will eine Totale Abstinenz.Und regelmäßige Trefen mit den Anonymen.Dem anderen reicht ein Kontrolierter Konsum und eine stabile Verhaltensänderung.
Der dritte fordert Entgiftung und stationäre Therapie und Psychologische Nachbetreuung.
Der vierte freut sich auch über mich,den meine Prüfgebühr ist sein Einkommen.

Und ich bin bankrott und Reif für die Klappse.

Die MPU in jetziger Form ist nicht geeignet um die Verkehrssicherheit zu optimieren.

Aber ich bin Patriot und liebe mein Land.Und darauf kommt es an.Auch als Hartz 4 Empfänger shutup.gif
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Cabarete
Beitrag 19.12.2004, 04:08
Beitrag #80


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Fahr mal einen Tot. und berufe dich bei deiner Verhandlung auf das Urteil vom W........ Mal schaun, wie Du dastehst. Bayern ist eben nicht D. M.E. ist ganz D. nur noch zum Kotzen. Die P. hat nichts andres mehr zu tun als Geld ranzuschaffen.
Ich bin sehr oft in Italien. Das ist bei mir berufsmässig bedingt.
Beim Mittagessen trinkt der Carabinnieri in der kleinen Kneipe genauso seine Flasche Wein wie Ich auch.
In D. Stehen die Pol. nur noch zum Kassieren da.

Ich hoffe, ich kann diesem Idiotenstaat bald die Kehrseite zeigen.
Ich bin NICHT stolz ein Deutscher zu sein. Denkt mal vernünftig drüber nach, wie dieser Staat seine eigenen Bürger behandelt.

Frohe Weihnachten
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Muk
Beitrag 19.12.2004, 04:48
Beitrag #81


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@ cabarete

Ich geb dir doch voll und ganz recht.
Der Patriot war doch nur Ironisch ,in zusamenhang mit den Worten der großen CDU Vorsitzenden zu sehen, was zählt ist Patrionismus und Vaterlandsliebe.
Nicht nur das du von den police.gif abgezockt wirst,im schlimsten Fall MPU

Das Gutachten kann dein Leben verändern,dich deinen Job kosten,deine gutbürgerliche Existenz zerstören.

Ich geb dir völlig recht.Ich meine nur als Hartzempfänger und ohne Führerschein bist du erledigt.

Und In dieser Situation dann, darfst du dich nicht fragen ,was dein Land für dich tun kann,sondern frag was du tun kannst für dein Land.

Eben Patrionismus halt.

Ich denke auch so wie du.Auf und weg.
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Rolf Tjardes
Beitrag 20.12.2004, 06:35
Beitrag #82


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*** Anmerkung Admin:
Beiträge vom augenscheinlich mit der Nutzung öffentlicher Foren überforderten "Gast_Ralf" nebst FollowUp in die Schrottpresse verschoben. Weitere Beiträge von Gast_Ralf werden gelöscht. Viele Grüße, Rolf.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.12.2004, 08:24
Beitrag #83


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... ist mir ja schon schleierhaft, wie jemand so ausrasten kann wie Gast_Rolf - Friede sei mit ihm ... whistling.gif

Zitat
Nur das glaubt mir der Psycho bei der MPU nicht.Und den Beweis kann ich nicht erbringen.


Genau aus diesem Grund halte ich es fuer gar nicht so unsinnig, einen EU-Fuehrerschein zu machen und dem Psycho (und den anderen) zu zeigen, dass da ein fundamentaler Irrtum besteht. Waehrend sich frueher einige strafbar gemacht haben, weil ohne Fuehrerschein unterwegs, ist es heute anders, weil mit EU-Karte auf der Strasse. Jedenfalls theoretisch ...
Und natuerlich gilt das nur fuer Leute, die tatsaechlich falsch in MPUs beurteilt wurden und in der Lage sind, ohne Alkohol oder Drogen und ohne Straftaten am Strassenverkehr teilzunehmen.

Nur denen wuerde ich es wirklich empfehlen wollen, es mit der EU-Karte zu versuchen - nach 1-2 Jahren wird es dann n.m.M. schwer werden, eine Entziehung wegen "Nichteignung" nicht nur anzuordnen, sondern auch durch die Instanzen aufrechtzuerhalten.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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michael_mk
Beitrag 20.12.2004, 13:26
Beitrag #84


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hallo,hier wird ständig davon geredet das bei eu-führerscheininhabern nachträglich eine mpu angeordnet werden kann.für mich völliger blödsinn,wo steht das geschrieben?wer sagt sowas?wieso hat das bundesverkehrsministerium nicht stellung dazu genommen?ich habe bei dem für mich zuständigen LRA angerufen und nachgefragt,demnach ist es nicht möglich ohne neu negativ aufgefallen zu sein eine MPU anzuordnen!wäre froh wenn gewisse leute hier im forum auch mal fakten sagen und nicht ständig sagen"es könnte"!aber anscheinend passt es den leuten nicht das man seid dem EUFH-urteil ganz legal mit einem eu-führerschein fahren darf.wie gesagt,ich habe bei dem zuständigen amt nachgefragt,und wenn ich denen nicht glauben kann wem dann?
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Tortenjan
Beitrag 20.12.2004, 13:31
Beitrag #85


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Wenn es in dem für dich zuständigen Amt bis jetzt so gehandhabt wird, dann freu dich doch. Andere Ämter sehen es halt nicht so und sind momentan dabei eben dieses Verfahren durchzuziehen. Bis jetzt sind die Einspruchsverfahren nur leider nicht zitierbar abgeschlossen.


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Uwe Brandt
Beitrag 20.12.2004, 14:01
Beitrag #86


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Zitat (michael_mk @ 20.12.2004, 13:26)
für mich völliger blödsinn,wo steht das geschrieben?wer sagt sowas?wieso hat das bundesverkehrsministerium nicht stellung dazu genommen?

Die entsprechenden Verweise wurden hier schon mehrfach angegeben:

1.) VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 12.10.2004 (AZ.: 10 S 1346/04), hinsichtlich einer Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils
-> Hier die Kommentare dazu nachlesen

2.) Bayerisches Staatsministerium des Innern, Pressemitteilung Nr. 387/04 vom 10. September 2004.

Zitat (Auszug aus Pressemeldung StMI)
...Die Führerscheinstellen im Freistaat sind deshalb angewiesen, in Fällen
des Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland bei den
Fahrerlaubnisinhabern eine Eignungsprüfung einzuleiten und bei
fortbestehenden Eignungszweifeln z.B. wegen fehlender MPU, die erworbene
Fahrberechtigung wieder zu entziehen...


3.) Und abschließend noch die FAQ lesen, u.a. mit den Verlautbarungen des Bundesverkehrsministeriums: FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)

Alles Blödsinn??


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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michael_mk
Beitrag 20.12.2004, 14:07
Beitrag #87


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@UWE BRANDT,ja völliger blödsinn,eine mpu anordnung ist nicht rechtens,haben mir sämtliche anwälte bestätigt,ich hätte einspruch eingelegt und auch garantiert gewonnen,damit kommen die niemals durch,100pro!die greifen einfach nur nach dem letzten strohhalm aus verzweiflung,die zeit wird zeigen was daraus geworden ist!und das es so einen fall in bayern gibt wundert mich nicht,dort ist eh alles anders wie in den übrigen bundesländern.
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Andreas
Beitrag 20.12.2004, 14:14
Beitrag #88


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Zitat (michael_mk @ 20.12.2004, 14:07)
@UWE BRANDT,ja völliger blödsinn,eine mpu anordnung ist nicht rechtens,haben mir sämtliche anwälte bestätigt,ich hätte einspruch eingelegt und auch garantiert gewonnen,damit kommen die niemals durch,100pro!

Nur zur Info, es gibt auch Rechtsanwälte die dies etwas anders sehen.

RA Hettenbach, Jurathek.de

Zitat
Bemerkenswert ist, dass der EUGH mit keinem Wort auf die einer Fahrerlaubnisentziehung zugrundeliegenden Vorschriften (§§ 11, 13, 14, 46 FEV) eingeht. Erklärbar ist das insoweit zwanglos, als in nationales Recht nicht eingegriffen werden darf, soweit EU-Recht nicht berührt wird.


Zitat
Im Rahmen der zweiten Fallgruppe kann und muss die Führerscheinbehörde nach § 46 FeV m.E. dem Betroffenen mit sofortiger Wirkung das Recht absprechen, von seiner auslaendischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen. Der EUGH hat mit keinem Wort die Regelungen der §§ 11-13, 46 FeV außer Kraft gesetzt und dies im Zweifel auch nicht gewollt.
Selbst wenn man die strafrechtliche Ahndungsmöglichkeit (und nur mit dieser hat sich der EUGH befasst!) entgegen meinen Ausführungen verneinen sollte, werden durch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis durch einen EU-Staat die Bedenken der FE-Stelle ja nicht zerstreut, wer EU-Recht missbraucht, indem er wichtige Anknüpfungstatsachen verschweigt, genießt keinen Bestandsschutz.


So ein Blödsinn können die hier immer wieder vorgebrachten Bedenken dann wohl doch nicht sein?? Vor allem wenn man bedenkt, dass RA Hettenbach ein Fachmann auf dem Gebiet des Führerscheinrechtes ist.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Uwe Brandt
Beitrag 20.12.2004, 14:21
Beitrag #89


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Hi Michael,

inwieweit dies rechtlich sauber ist kann ich nur schwer beurteilen.

Bayern zieht die Linie in der Praxis offenbar durch. In Baden-Württemberg hat ein Verwaltungsgerichtshof die Tragweite des EuGH-Urteils eingegrenzt. Dies sind Fakten. Der BMVBW hat sich auch nicht gerade "begeistert" über das EuGH-Urteil ausgelassen.

Sollen wir hier alle den Kopp in den Sand stecken und so tun, alles wäre alles superklar und gelöst?? Du kannst das natürlich alles als völligen Blödsinn darstellen, dies hilft letztlich aber nicht.

Schau Dir die Verweise in Ruhe an und bilde Dir selbst ein Urteil. Ich selbst bin ja auch nicht glücklich über die sich ergebenen Unklarheiten.


--------------------
Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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michael_mk
Beitrag 20.12.2004, 14:33
Beitrag #90


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hall uwe brandt,natürlich sind nicht alle mit der derzeitigen lage glücklich,jeder hat seine meinung,alles sehr verwirrend.aber meiner meinung nach darf D keine MPU anordnen,wie gesagt haben mehrere rechtsanwälte unabhängig von einander gesagt,wiederum sagt der RA HETTENBACH was anderes,nunja wir werden sehen,kommt zeit kommt rat!
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.12.2004, 16:15
Beitrag #91





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Zitat (michael_mk @ 20.12.2004, 14:33)
hall uwe brandt,natürlich sind nicht alle mit der derzeitigen lage glücklich,jeder hat seine meinung,alles sehr verwirrend.aber meiner meinung nach darf D keine MPU anordnen,wie gesagt haben mehrere rechtsanwälte unabhängig von einander gesagt,wiederum sagt der RA HETTENBACH was anderes,nunja wir werden sehen,kommt zeit kommt rat!

Für alle Foren-Neulinge möchte ich nochmals aus NRZ online vom 24 August 2004
zitieren.

Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheinrecht im Bundesverkehrsministerium:

Deutsche Behörden könnten unter Umständen ein weiteres Entziehungsverfahren einleiten. Aber dies sei rechtlich strittig....


Verkehrsrechts-Experte Gregor Samimi vom Deutschen Anwaltsverein:

Das EuGH-Urteil muss Anlass für die Verwaltung sein, sich an gängiges Recht zu halten.

smartass.gif smartass.gif smartass.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.12.2004, 16:30
Beitrag #92





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Zitat (Andreas @ 20.12.2004, 14:14)
RA Hettenbach, Jurathek.de

Zitat
Bemerkenswert ist, dass der EUGH mit keinem Wort auf die einer Fahrerlaubnisentziehung zugrundeliegenden Vorschriften (§§ 11, 13, 14, 46 FEV) eingeht. Erklärbar ist das insoweit zwanglos, als in nationales Recht nicht eingegriffen werden darf, soweit EU-Recht nicht berührt wird.



Erinnert sei, daß im Kapper Urteil die Anerkennung einer EU-FE. nach § 28 FeV verhandelt wurde; nicht die Aberkennung nach § 46 FeV.

Sollte der EuGH entscheiden:
EU-FS ist entgegen § 28 ohne MPU anzuerkennren aber sofort nach § 46 ohne MPU wieder abzuerkennen?

Vermisst Hettenbach einen solchen Leitsatz?
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Muk
Beitrag 20.12.2004, 19:23
Beitrag #93


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Oft zittiert : Beamte ( VHG Richter auch ) sind auch nur Menschen,und Menschen machen Fehler

Mein Rat :Gegen eine Fehlerhaft angeordnete MPU Widerspruch auf dem Rechtsweg einleiten.Mit einem Guten Anwalt.

Der EUHG hat gesprochen, das eine generelle Überprüfung der EU-Führerscheine nicht zulässig ist.

VHG in Mannheim hält sich aber daran nicht.Ein Fehler?
Eher Ahnmasung.Zu Deutsch, Rechtsbruch.

Aber in dem Verhandeltem Fall, ging es auch um Gebrauchsuntersagung, vor
29.04.2004 ausgesprochen.
Und was hat Mannheim daraus gemacht.

Eine generelle Überprüfung von EU-Führerscheinen ist zulässig,eine MPU ist im Sinne der Verkehrsicherheit erforderlich.

Für alle Deutschen,oder nur da wo die Fahrerlaubnisbehörde eine gefordert " hätte " Vieleicht sogar zu unrecht???

Oder auch für nicht BRD Bürger die sich nur hier niederlassen ?
Vieleicht sind die in ihrem Heimatland auch schon Aufgefallen und bringen Punkte von Zuhause mit.

An dieses Urteil ist keine Fahrerlaubnissbehörde gebunden,es ist nur ein Urteil und kein Gesetz.Nur weil der Kläger nicht in die nächsthöhere Instanz geht wird dieses Urteil noch lang nicht für alle bindend.Nur für den Kläger.Nicht für mich.

Ein Urteil des BGH wäre für mich bindend,aber nur wenn es dem EUGH nicht entgegensteht.

Im Zuge der Gleichbehandlung sollten auch nicht Deutsche, die sich hier niedrelassen MPU geprüft werden.


Überhaupt,eine Generrelle MPU alle fünf Jahre für alle Deutschen Fahrerlaubnissinhaber.
Nur für die Deutschen, so das auch die MPU-Befürworter wissen, über was sie überhaupt Diskutieren.
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Andreas
Beitrag 20.12.2004, 20:06
Beitrag #94


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Zitat (Johnnie Walker @ 20.12.2004, 16:15)
Christian Weibrecht, Referatsleiter Führerscheinrecht im Bundesverkehrsministerium:

Man sollte allerdings auch den Aufsatz von Weibrecht im Verkehrsdienst kennen. wink.gif (Online nicht für jedermann lesbar, da nur für Abonennten mit Paßwort zugänglich.)


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Muk
Beitrag 20.12.2004, 21:58
Beitrag #95


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@Andreas
Was dieser Weibrecht so fachsimpelt interesiert niemanden.Seine Meinug ist nicht masgeblich,sprich verbindlich.
Es geht nicht, generell alle zugereisten Eu-Führerscheininhaber zu überprüfen,mit MPU.EUGH sagt nein!!!

Nimm meinen Fall.Bin hier zugereist.Wie lange sol den die Überprüfungspflicht gehen.Noch mal 15 Jahre.
Oder nur 3,wenn bereits 12 Jahre der Frist verstrichen sind.
Und dann müste ich in D einen neuen FÜ machen.Da ich ja länger als 2 Jahre keinen hatte.Oder ich mach MPU,falle durch und bin wieder 15 J ungeignet.

Und wenn ich dann wieder Ausreise darf ich wieder Fahren in D.

Untragbare Zustände,sagt der EUGH.

Und deine heißgeliebten innerstatlichen Verwaltungsvorschriften kann D ja immer noch auf die Anträge von Neuerteilungen anwenden,die bei einer Innerdeutschen Fahrerlaubnissbehörde gestellt werden.Hat der EUGH ja erlaubt.

Sicher schmekt das Dir und anderen nicht.Aber die Zeiten haben sich geändert,wir haben jetzt EU.
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RA XDiver
Beitrag 20.12.2004, 22:47
Beitrag #96


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Zitat
Es geht nicht, generell alle zugereisten Eu-Führerscheininhaber zu überprüfen,mit MPU.EUGH sagt nein!!!


Ich weiss nicht zum wievielten Mal: Der EuGH hat nichts, aber auch gar nichts zur Eignungsüberprüfung gesagt.

Könnt oder wollt Ihr das nicht verstehen?


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Muk
Beitrag 20.12.2004, 23:47
Beitrag #97


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@ X DIVER

Doch,hat er

75
Außerdem ergibt sich aus den Akten, dass im Strafbefehl vom 26. Februar 1998 gegen Herrn Kapper neben der Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist angeordnet war, die am 25. November 1998 ablief. Nach diesem Zeitpunkt hätte Herr Kapper nach den Angaben des vorlegenden Gerichts bei den deutschen Behörden einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen können. Somit bestand für Herrn Kapper, als ihm am 11. August 1999 von den niederländischen Behörden ein Führerschein ausgestellt wurde, im deutschen Hoheitsgebiet keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland.



76
Nach dem Wortlaut von Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Maßnahmen angewendet wurde. laugh.gif Da diese Bestimmung eng auszulegen ist, kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf sie berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früher von ihm erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird. Ist nämlich die zusätzlich zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen. laugh.gif



77
Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern.



78
Nach alledem ist auf den zweiten Teil der Vorlagefrage zu antworten, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen ist, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist.

Das ist ein Auszug aus dem Urteil

Was daran verstehst du nicht

Lies mal Absatz 78 und 76 ,lies alles

Mir die Eignung abzusprechen heist doch meine Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen
Also meinem Fü die Gültigkeit abzuerkennen
auf unbestimmte Zeit = MPU
EUHG sagt nein.
Oder ist dein Deutscher FÜ gültig in D,aber sie haben dir hier die Fahrerlaubniss entzogen ? Unwahrscheinlich,oder?
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strichachtdoktor
Beitrag 21.12.2004, 01:48
Beitrag #98


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Zitat
Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten.
(RN 77, EuGH vom 29.04.04)

"Insbesondere" ...
... neben der besonderen Hervorhebung dieses einen Paragraphen bezieht sich das Gesagte auf alle anwendbaren nationalen Vorschriften.

Besonders eng ausgelegt koennte man mutmassen, dass der EuGH mit allen zeitlich nicht naeher definierten Entzuegen ein Problem hat. Ausnahme: Die richterliche Anordnung einer zeitlich begrenzten Sperrfrist zur Wieder- oder Neuerteilung.

Und im Uebrigen sind die Anordnungen auslaendischer Behoerden anzuerkennen. Sicherlich unter Beruecksichtigung der Zustaendigkeit - wobei eine Verletzung der 185-Tage-Regelung nicht automatisch einen Fuehrerschein ungueltig sein laesst. Das steht zwar woanders, sollte aber nicht unerwaehnt bleiben.

Die Bundesregierung hat als Vertreterin deutscher Obrigkeit bis zuletzt erbittert gegen diese Auslegung gekaempft - aber verloren ... Das sollte man immer im Kopf haben, wenn sich irgendwelche Staatssekretaere oder andere sich fuer befugt haltende Personen zu dem Thema aeussern, und dabei Ueberholtes zum Besten geben - Einsicht ist ein hohes Gut, was nicht jeden erreicht ...

Allerdings:
Direkt hat der EuGH damit nichts zur Eignungsüberprüfung gesagt.

Indirekt allerdings schon. Denn innerstaatliche Regelungen, die eine automatische Aberkennung einer auslaendischen Fahrerlaubnis nach sich ziehen, sind sicher tabu. Ebenso Regelungen, die eine Ueberpruefung der Voraussetzungen der Erteilung im EU-Ausland regeln - und da waere auf jeden Fall auch die MPU zu nennen - sind tabu. Damit wuerde ja in die Souveraenitaet der Entscheidung auslaendischer Behoerden eingegriffen. Ausserdem sind die deutschen Behoerden
"nicht ausschliesslich zustaendig" - womit der EuGH zeigt, dass es ihm bewusst war, dass dadurch Moeglichkeiten der Umgehung deutschen Rechts gegeben sind. Ich kann nirgendwo im Urteil erkennen, dass das nicht billigend in Kauf genommen wuerde ...


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Andreas
Beitrag 21.12.2004, 07:11
Beitrag #99


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Zitat (Muk @ 20.12.2004, 21:58)
@Andreas
Was dieser Weibrecht so fachsimpelt interesiert niemanden.Seine Meinug ist nicht masgeblich,sprich verbindlich.

Das sollte schon interessieren, da das Bundesverkehrsministerium in Absprache mit den Länderministerien die Vorgehensweise in solchen Fällen festlegt. wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 21.12.2004, 10:17
Beitrag #100


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Das Problem ist doch, dass die Meinung von Reg.Dir. Christian Weibrecht, BMVBW, wichtig ist. think.gif Dieser Name taucht immer wieder auf, wenn im Verkehr restriktive Massnahmen gefordert werden - alles im Namen der Sicherheit. Wenn ich hier in der Liste Hunderte von Meinungen und Sichtweisen mit teilweise sehr attraktivem Charakter lese, dann wundert es mich immer, wenn fuer ganz Deutschland ein Regierungsdirektor tonangebend sein soll ... Ergo: Auf hoechster Ebene findet eine sinnvolle Diskussion der Sichtweisen verschiedener Interessentengruppen kaum statt - ausser vielleicht im Kopf eines Herrn Weibrecht. Und das scheint mir dann doch etwas wenig zu sein ...


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