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> Drosselung eines Treckers auf 6 km/h, Wer weiß darüber Bescheid?
Gast_Gast_Birgit_*
Beitrag 17.12.2004, 23:16
Beitrag #1





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Hallo,

kann eine Zugmaschine (=Trecker / lt. Kfz-Brief 20 km/h Höchstgeschwindigkeit) auf
6 km/h gedrosselt werden, damit sie dann ohne Zulassung und extra Versicherung im öffentl. Straßenverkehr gefahren werden darf?

Wenn ja - was muß dabei beachtet werden?
Wenn nein - wieso nicht bzw. wo kann ich das nachlesen?
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Peter Lustig
Beitrag 18.12.2004, 13:37
Beitrag #2


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Das sollte m.E. möglich sein. Auskunft darüber, ob und wie ggf. das bei Deinem Modell technisch möglich ist, sollte der Hersteller oder eine Landmaschinenwerkstatt geben können.

Zentrale verkehrsrechtliche Bestimmung ist § 18 Abs. 1 Satz 1 StVZO. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 6 km/h oder darunter, unterliegt das Fahrzeug weder der Betriebserlaubnis- noch der Zulassungspflicht. Damit ist es auch steuer- und versicherungsfrei.

Bitte beachten: Du benötigst aber dennoch zum Fahren auf öffentlichen Straße mindestens die Fahrerlaubnisklasse L, die z.B. in der Klasse B enthalten ist. Dass solche Fahrzeuge fahrerlaubnisfrei gefahren werden durften, gehört der Vergangenheit an und gilt so nicht mehr seit 1.1.1999.

Achtung! Diese Aussage ist falsch. Bitte nachfolgende Postings beachten.
blushing.gif

Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 18.12.2004, 13:55
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Mr.T
Beitrag 18.12.2004, 13:46
Beitrag #3


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@Peter Lustig:
M. E. fällt ein solches Fahrzeug unter den § 4 Abs 1 Nr. 3 FeV und ist damit fahrerlaubnisfrei.


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Peter Lustig
Beitrag 18.12.2004, 13:52
Beitrag #4


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2004, 13:46)
@Peter Lustig:
M. E. fällt ein solches Fahrzeug unter den § 4 Abs 1 Nr. 3 FeV und ist damit fahrerlaubnisfrei.

blushing.gif Sorry, Du hast natürlich Recht. Das habe ich glatt übersehen. blushing.gif
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Wilfried Böhmann
Beitrag 19.12.2004, 14:58
Beitrag #5


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Zitat (Mr.T @ 18.12.2004, 13:46)
@Peter Lustig:
M. E. fällt ein solches Fahrzeug unter den § 4 Abs 1 Nr. 3 FeV und ist damit fahrerlaubnisfrei.

Moin !

Stimmt, aber oftmals wird nicht bedacht, dass nur land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen fahrerlaubnisfrei sind. Vor einiger Zeit schlich in unserer Gegend noch ein eingebremster Omnibus mit 6km/h-Schild umher. Der Fahrer hatte viel Geduld, jedoch nie eine Fahrerlaubnis. Auch ein Fiat-Ritmo-Fahrer glaubte, sich den Prüfungsstress ersparen zu können. Mit 6km/h-Schild dran, aber überholt mich mit 100km/h !

Watt et nich gibt...

mfG.
W. Böhmann


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Heinrich von Kleist (1777 - 1811)
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Sachse
Beitrag 20.12.2004, 17:03
Beitrag #6


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eine Bestätigung oder Abnahme wird dir keine TÜV-Mann mehr schreiben.

Die ÜO und TP wurden angewiesen nachträgliche Umbauten nicht mehr zu bestätigen.

Wenn nachträglicher Umbau, dann lt. Ausschuß: -Entfernen aller anderen Getriebegänge die eine Geschwindigkeit über 6 km/h zulassen würden. blink.gif


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Andreas
Beitrag 20.12.2004, 20:23
Beitrag #7


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Eigentlich nur konsequent. Der § 18 Abs. 1 StVZO spricht schließlich von einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Traktors ist aber immer noch 20 km/h, da er für diese Geschwindigkeit ursprünglich gebaut wurde. Daran ändert auch ein einfaches Drosseln nichts.


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FIRESTARTER
Beitrag 27.12.2004, 20:16
Beitrag #8


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Mein Nachbar hat seinen Schlepper ( 125PS, zul GG 7.5t, 40km/h) auf 32km/h drosseln lassen damit der Lehrling damit fahren kann. Der 6te Gang wurde gesperrt und die Änderung in den Papieren war alles was gemacht werden musste.
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Sachse
Beitrag 29.12.2004, 17:04
Beitrag #9


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Der bleibt ja zulassungspflichtig, versicherungpflichtig und HU- pflichtig und wird nicht gesetzlos smile.gif blink.gif Mein Nachbar hat seinen Schlepper ( 125PS, zul GG 7.5t, 40km/h) auf 32km/h drosseln lassen damit der Lehrling damit fahren kann. Der 6te Gang wurde gesperrt und die Änderung in den Papieren war alles was gemacht werden musste.


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FIRESTARTER
Beitrag 29.12.2004, 18:03
Beitrag #10


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Stimmt bleibt ja weiter versichert rolleyes.gif
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