EU-Fahrerbescheinigung, Verordnung EG Nr. 484/2002 |
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EU-Fahrerbescheinigung, Verordnung EG Nr. 484/2002 |
13.01.2005, 11:49
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=17899]FAQ: EU-Fahrerbescheinigung[/URL], Verordnung EG Nr. 484/2002 P.S. "FAQ-Verlinkung": V.g. Code einfach markieren, kopieren und in jeweiliges Posting einfügen - fertig ist der Link :-) -------------------- Mit der Verordnung EG Nr. 484/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 01. März 2002 hat die EU-Kommission die Notwendigkeit einer Fahrerbescheinigung im Güterkraftverkehr mit einer Gemeinschaftslizenz eingeführt, soweit der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittstaates ist. Mit der Fahrerbescheinigung müssen Fahrer aus Drittstaaten, die ein in der EU zugelassenen LKW führen, ihr legales Arbeitsverhältnis nachweisen. Die EU-Verordnung gilt ab dem 19.03.2003 unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die wesentlichen Bestimmungen:
Zu diesem Thema bietet das Bundesamt für Güterverkehr auch ein entsprechendes Merkblatt an. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.12.2010, 23:17
Bearbeitungsgrund: Link aktualisiert
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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