... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Wieviel ist 1 ng?
Gast_Tshober_*
Beitrag 15.01.2005, 18:02
Beitrag #1





Guests






    
 
Man darf ja jetzt einen Spiegel von 1ng(/ml?) THC im Blut haben, ohne dass es rechtliche Konsequenzen hat. Wieviel ist denn das? Wieviel hat man denn nach 1h nach einer Tüte?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
pflümli
Beitrag 15.01.2005, 18:28
Beitrag #2


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 27
Beigetreten: 09.06.2004
Mitglieds-Nr.: 3700



Das Üble an der Geschichte ist, dass jeder Körper anders reagiert. Angefangen von der Güte des Joints bis hin zu der Menge und dem SToffwechsel des Konsumenten sind da so viele Variablen dabei, dass man da keine Prognose machen kann.
Das ist ein sehr gefährliches Spiel, bei dem man im Zweifelsfall den FS loshat...

LG,
Katrin


--------------------
LG,
Pflümli
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 15.01.2005, 18:36
Beitrag #3


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Und noch etwas über die Wirkungsweise von Haschisch: die Halbwertzeit beträgt 60 Stunden, d.h. dessen psychotrope Wirkung ist nach diesem Zeitraum noch zu 50 % vorhanden (Raudonat Verkehrsgerichtstag 83 51). Weiteres siehe auch hier.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Chris
Beitrag 15.01.2005, 18:39
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 2901
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 9



1 ng ist gleich 1 Nanogramm...
das ist das gleiche wie der Milliardste Teil eines Gramms oder mathematisch ausgedrückt 1 ng = 1 * 10^-9 g

Auf gut Deutsch gesagt: eine winzig kleine Menge, die für den normalen Menschen nicht greifbar oder vorstellbar ist. Was dieser Wert nun in Joints gerechnet bedeutet - keine Ahnung.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Peter Lustig
Beitrag 15.01.2005, 18:53
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 26188
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 11



Zitat (Chris @ 15.01.2005, 18:39)
...der Milliardste Teil eines Gramms oder mathematisch ausgedrückt 1 ng = 1 * 10^-9 g

... oder auch 0,000000001 Gramm. Ich hoffe, ich habe jetzt keine Null vergessen. sad.gif
Weiterführende Literatur
Zitat
Rauschgifte (Literaturangaben)
Drogen im Verkehr, herausgegeben von L. Laub. Villingen-Schwenningen 2001.
Arnold, H.: Praxishandbuch Drogen und Drogenprävention. Handlungsfelder Handlungskonzepte Praxisschritte, herausgegeben von H.-J. Schille.  Weinheim u.a. 2002.
Friedrichs, J.: Drogen und soziale Arbeit. Obladen 2002.
Taschner, K.-L.: Rauschmittel. Drogen Medikamente Alkohol. Stuttgart u.a. 6 2002.
Bastigkeit, M.: Rauschgifte. Ein naturwissenschaftliches Handbuch. Eschborn (Taunus) 2003. 
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GSX-R
Beitrag 15.01.2005, 19:25
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 15361
Beigetreten: 24.08.2004
Wohnort: Mainz-Gonsenheim
Mitglieds-Nr.: 5157



Zitat
... oder auch 0,000000001 Gramm. Ich hoffe, ich habe jetzt keine Null vergessen

Hast Du nicht wink.gif

Allerdings ist diese absolute Zahl in diesem Zusammenhang wenig aussagekräftig. Erst zusammen mit den von @pflümli genannten Faktoren und den persönlichen Eigenschaften wie Absorption und Abbau im Körper kann man diese Menge in Relation zu einem Konsum stellen.

So long

Rolf


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
astaubach
Beitrag 15.01.2005, 20:10
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1441
Beigetreten: 27.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4564



Zitat
Wieviel hat man denn nach 1h nach einer Tüte?

Der Typ, der das Gerichtsurteil erklagt hat, hatte 16 Stunden nach seinem Joint noch ein halbes Nanogramm im Blut.


--------------------
Gruß, Andreas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hornblower
Beitrag 15.01.2005, 20:13
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 13799
Beigetreten: 23.12.2004
Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik
Mitglieds-Nr.: 7401



Laß es doch einfach bleiben, mit dem Joint. Die nachteiligen Folgen überwiegen den Fun-Faktor doch bei weitem.

H.H.


--------------------
Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
-----------
"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 15.01.2005, 20:55
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



vielleicht gibt das bißchen Einschätzung...aber wie Pflümli schon sagte:.hängt viel vom stoffwechsel und der Qualität ab... wink.gif

jurathek.de/forum/showthread.php?t=5650&highlight=datensammlung




vermehrt ist auch schon zu lesen gewesen,dass bei regelmäßigem Konsum der aktive wert noch nach 40 std bei 3,0 lag!!!







LG
Ottilie


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McPott
Beitrag 15.01.2005, 21:12
Beitrag #10


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 15.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7781



Also bei mir War es ,

als ich in der konntrolle gekommen bin hatte ich 0,11 ng intus und als ich geraucht hate war es 3 std. her und must noch 1std : 30min warten aufn arzt also 4 std : 30 min her wo dir probe abgnohmen wurde whistling.gif


--------------------
Rechte hat Jeder ,aber leider nur die Rechte kennen
Ligastenie schade nie
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 15.01.2005, 21:21
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



Zitat (McPott @ 15.01.2005, 21:12)
Also bei mir War es ,

als ich in der konntrolle gekommen bin hatte ich 0,11 ng intus und als ich geraucht hate war es 3 std. her und must noch 1std : 30min warten aufn arzt also 4 std : 30 min her wo dir probe abgnohmen wurde whistling.gif



soviel ich weiss liegt die nachweisgrenze bei den meisten Labors bei 1,o ng!!

der niedrigste wert den ich gelesen habe war 0,5ng!,,das sind dann aber spezielle Labors!..von so einem niedrigen wert wie bei dir habe ich noch nie was gelesen! bist du sicher ,dass der stimmt!??







LG
Ottilie


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post
McPott
Beitrag 16.01.2005, 13:08
Beitrag #12


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 7
Beigetreten: 15.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7781



Ja bin ich , habe doch mein ergebnis bekommen von den --> cop.gif ´s

Die meinsten labors testen es bei Deutsche hecke und da iste der THC gehalt am wenigsten ligt bei ca 2-5% THC Gehalt bei guet anbau bis 8 % aber nicht mehr

Nihm mal Purpel da ligt der THC Auf ca. 15 bis 40 % THC gehalt
und bei Schneewitchen Lig es schon bei sehr guren anbau fast bei 80 % THC Gehalt
hier in Deutschland bekommen wir wenn man glück hat gerade mal 25-30 % THC Gehaltiges
Es kommt auch wirklich am Anbau drauf an ,


--------------------
Rechte hat Jeder ,aber leider nur die Rechte kennen
Ligastenie schade nie
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Xaver_*
Beitrag 17.01.2005, 01:11
Beitrag #13





Guests






Zitat (Tshober @ 15.01.2005, 18:02)
Man darf ja jetzt einen Spiegel von 1ng(/ml?) THC im Blut haben, ohne dass es rechtliche Konsequenzen hat. Wieviel ist denn das? Wieviel hat man denn nach 1h nach einer Tüte?

Huch.. bin erstaunt was für tolle Antworten du für die Frage bekommst.. Außer von Pflümli und Ottilie war wohl nicht viel Wissenswertes (und Verständliches wink.gif) dabei.. ?!!
Also ich hab nach ein paar Urteilen von Gutachtern gelesen, daß du direkt nach dem Rauchen etwa 50 ng im Blut haben kannst. THC baut sich unheimlich schnell im Blut ab und so KANN !!! es sein dass Du bereits 6-8 Stunden später(ausgenommen du schläfst die Zeit) bei 1ng liegst.... Da bin ich wieder bei Pflümli.. das macht jeder Körper anders... denen ist wichtig das THC fettlöslich ist und sich deshalb "an Deine Synapsen klebt" und dich beeinflußen kann eigentlich auch noch bei 1ng.. Aber wie vorher gelesen schaffen Labors nur diesen Minimal Nachweis...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 17.01.2005, 01:57
Beitrag #14


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13792
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Also: nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgericht ist bis 1 ng weder erlaubt noch zulässig. In seiner Entscheidung, die sich auf einen erfolgen Spiegel von 0,5 ng bei möglichen Ausfallerscheinungen eines Betroffenen bezieht, sagt das BVerfG ausschließlich, dass das entsprechende Gericht nciht erwogen hat, ob bei der bestimmten Nachweismenge noch eine Rauschwirkung vorliegen kann (oder auch nciht). Es hat sich bezüglich der Rauschwirkung gerade nciht festgelegt. Auf letzte kommt es jedoch im Starßenverkehrsverwaltungsrecht an!

Es hat den Fall an das zuständige Gericht zurückverwiesen. Dieses muss sich nun damit befassen, ob eine Rauschwirkung noch bzw. nciht mehr vorgelegen hat. Dafür sprechen die Ausfallerscheinungen. Dagegen neuere Untersuchungsergebnisse. Der diesbezügliche Ausgang ist offen.

Die einzig zulässige Aussage des BVerfG besagt, dass bei einem Cannabis-Drogennachweis vonunter/bis zu 1 ng nicht mehr ohne weiteres auf eine Rauschwirkung zur Tatzeit ausgegangen werden kann.

Damit spielt dann der Körper bzw. der individuelle Wirkungseinfluss von Cannabis auf diesen ein zunehmende Rolle. Das selbst gilt ja auch bei Alkohol ab 0,3 Promille.

Dieserhalb kann keinesfalls behauptet werden, bis 1 ng Cannabinol im Blut unterbleiben in jedem Fall alle straf- und verwaltungsrechtlichen Folgen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Xaver
Beitrag 17.01.2005, 02:19
Beitrag #15


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 53
Beigetreten: 17.01.2005
Wohnort: Rheingau-Taunus-Kreis
Mitglieds-Nr.: 7808



Zitat (corneliusrufus @ 17.01.2005, 01:57)
Also: nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgericht ist bis 1 ng weder erlaubt noch zulässig. In seiner Entscheidung, die sich auf einen erfolgen Spiegel von 0,5 ng bei möglichen Ausfallerscheinungen eines Betroffenen bezieht, sagt das BVerfG ausschließlich, dass das entsprechende Gericht nciht erwogen hat, ob bei der bestimmten Nachweismenge noch eine Rauschwirkung vorliegen kann (oder auch nciht). Es hat sich bezüglich der Rauschwirkung gerade nciht festgelegt. Auf letzte kommt es jedoch im Starßenverkehrsverwaltungsrecht an!

Es hat den Fall an das zuständige Gericht zurückverwiesen. Dieses muss sich nun damit befassen, ob eine Rauschwirkung noch bzw. nciht mehr vorgelegen hat. Dafür sprechen die Ausfallerscheinungen. Dagegen neuere Untersuchungsergebnisse. Der diesbezügliche Ausgang ist offen.

Die einzig zulässige Aussage des BVerfG besagt, dass bei einem Cannabis-Drogennachweis vonunter/bis zu 1 ng nicht mehr ohne weiteres auf eine Rauschwirkung zur Tatzeit ausgegangen werden kann.

Damit spielt dann der Körper bzw. der individuelle Wirkungseinfluss von Cannabis auf diesen ein zunehmende Rolle. Das selbst gilt ja auch bei Alkohol ab 0,3 Promille.

Dieserhalb kann keinesfalls behauptet werden, bis 1 ng Cannabinol im Blut unterbleiben in jedem Fall alle straf- und verwaltungsrechtlichen Folgen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Das mag so stimmen... !!
Weiß aber 100%ig , daß hier in Bayern ( sollte eigentlich der "Hardcore" Gegner von THC in Dtl. sein)
THC Gehalte bis 1ng als negative Untersuchungen gelten, was den Rauschzustand (bei der Blutabnahme) im Verkehr angeht ...

Vor gut 2 Tagen stand auch ein Karlsruhe Entscheid in der Zeitung (auch in d. Nachrichten) welche den Joint am Vorabend nicht als Grund zum sofortigen Entzug der FE rechtfertigen ! Gestützt auf eben diese 1ng die mindestens 8h Stunden nach Konsum im Blut nachweisbar sind... Vielmehr sind dabei die THC COOH Werte zubeachten, welche einen regelmäßigen (täglichen) Konsum nachweisen können...
Das alles bezieht sich natürlich nur auf "fahr-unauffälliges Verhalten".. also Tests die nicht z.B. nach Unfällen oder auffälligen Fahrverhalten gemacht werden ! Dann wird der Test wohl genauer und 1ng ist dann auch kein Grenzwert mehr ! Der Vergleich mit 0,3 Promille macht da natürlich Sinn !!
Trotzdem: Jeder baut den "Shit" anders schnell ab !!!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
corneliusrufus
Beitrag 17.01.2005, 05:17
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13792
Beigetreten: 30.07.2004
Wohnort: Lübeck
Mitglieds-Nr.: 4642



Auch Niedersachsen hat - wie Bayern - schon länger die Mindestgröße zur verwaltungsrchtlichen Verfolgung, gemäß dem neueren Stand der Nachweistechnik, auf 1 ng angehoben und ist damit von der (fiktiven) Zuordnung von Konsummenge = Nachweismenge abgewichen.

Genau dieses hat nun das BVerfG für alle Bundesländer festgeschrieben.

Das bedeutet jedoch nicht in jedem Fall, dass, ich wiederhole mich, jeder bis 1 ng "frei" davonkommt. Wer auffällig wird, bei dem wird weiter geforscht werden, bei dem wird sich die FSSt hartnäckig melden.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


--------------------
MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toni
Beitrag 17.01.2005, 12:07
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7811



hallo;kann mir jemand sagen wieviel 1.8ng/L in ml sind.da ist doch ein unterschied?danke,das wär mir sehr hilfreich!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Josh
Beitrag 17.01.2005, 13:31
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1019
Beigetreten: 15.10.2003
Wohnort: Waldbreitbach
Mitglieds-Nr.: 339



1.8 ng/l
= 1,8 ng/1000 ml
= 1,8*10^- 12 ng/ml

wäre also verdammich wenig!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toni
Beitrag 18.01.2005, 00:56
Beitrag #19


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7811



Zitat (Josh @ 17.01.2005, 13:31)
1.8 ng/l
= 1,8 ng/1000 ml
= 1,8*10^- 12 ng/ml

wäre also verdammich wenig!

Hallo josh, du hast geschrieben "verdammich wenig"?kann mir noch jemand sagen worauf es ankommt;auf den Tetrahydrocannabinol ,Hydroxy-THC;THC-Carbonsäure oder auf den Cannabinolwert.oder was die bedeuten.hab nämlich keinen blassen schimmer.gruss
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 18.01.2005, 09:29
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



Hi

1,8 ng/l = 1,8 ng/ml bleibt gleich..

nach neuester Rechtsprechung ist ohne fahrauffälligkeiten ab 1,0 ng Thc der Grenzwert für eine trunkenheitsfahrt erreicht! nur von Niedersachsen hab ich bis jetzt gelesen,dass der aktive wert merklich über 1,0 ng liegen muß!..

aktives Thc mit oder ohne fahrauffälligkeiten ist für das strafrecht maßgebend!
Hydroxy Thc wird ziemlich zeitnah zum Konsum gebildet!


an der Höhe des cooh-wert wird deine Konsumform eingeschätzt.Ist für die Begutachtung wichtig...umso höher/umsolängeren Abstinenznachweis wird verlangt!




Lg
Ottilie


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Josh
Beitrag 18.01.2005, 09:45
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1019
Beigetreten: 15.10.2003
Wohnort: Waldbreitbach
Mitglieds-Nr.: 339



Zitat
1,8 ng/l = 1,8 ng/ml


blink.gif Als Theoretiker muss ich dazu sagen: Blödsinn. Du kannst nicht einfach einen Faktor 1000 im Nenner einer Gleichung unter den Tisch fallen lassen und ein Gleichheitszeichen dazwischenschreiben.

Andererseits habe ich schon so oft gesehen, wie Schindluder mit "Vereinfachungen" getrieben wird, das ich geneigt bin, dir zu glauben... sad.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
toni
Beitrag 18.01.2005, 09:55
Beitrag #22


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 3
Beigetreten: 17.01.2005
Mitglieds-Nr.: 7811



Zitat (ottilie @ 18.01.2005, 09:29)
Hi

1,8 ng/l = 1,8 ng/ml bleibt gleich..

nach neuester Rechtsprechung ist ohne fahrauffälligkeiten ab 1,0 ng Thc der Grenzwert für eine trunkenheitsfahrt erreicht! nur von Niedersachsen hab ich bis jetzt gelesen,dass der aktive wert merklich über 1,0 ng liegen muß!..

aktives Thc mit oder ohne fahrauffälligkeiten ist für das strafrecht maßgebend!
Hydroxy Thc wird ziemlich zeitnah zum Konsum gebildet!


an der Höhe des cooh-wert wird deine Konsumform eingeschätzt.Ist für die Begutachtung wichtig...umso höher/umsolängeren Abstinenznachweis wird verlangt!




Lg
Ottilie

alles klar ich dank dir
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 18.01.2005, 09:57
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



ich habe nur von 2 verschiedenen werten gelesen:


nämlich Angaben wie oben...da blieb der wert dann gleich!


oder in mg/l. da wird umgerechnet!! think.gif





LG
ottilie


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Josh
Beitrag 18.01.2005, 14:05
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1019
Beigetreten: 15.10.2003
Wohnort: Waldbreitbach
Mitglieds-Nr.: 339



@ottilie:

mg/l = 1000 ng/l = 1000 ng/(1000 ml) = ng / ml.

Das wäre also völlig in Ordnung, wenn du sagen würdest mg/ l ist dasselbe wie ng/ ml! Da bin ich einverstanden und sehe es auch ein.
Nur das andere ist technisch gesehen Humbug, ng/l ist nicht dasselbe wie ng/ml!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 18.01.2005, 14:53
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



zitat.;M-hettenbach jurathekmitverantwortlicher




Gängige Messgrößen der THC bzw. THC-COOH Konzentration sind mg/l (Milligramm pro Liter) oder ng/ml. (Nanogramm pro Milliliter).

Nanogramm sind 10 hoch -9 Gramm.

Zur Umwandlung von mg/l in ng/ml muss tatsächlich der ermittelte Wert mit 1000 multipliziert bzw. das Komma um 3 Stellen nach rechts verrückt werden.

Nachdem Umrechnungsfragen kürzlich auch im Alkoholforum auftauchten, mach ich vielleicht doch mal eine faq zu Messgrößen auf.


zitat:ottilie
mehr weiss ich nicht...




LG


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Chris
Beitrag 18.01.2005, 16:48
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 2901
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 9



Wenn ich rein mathematisch an die Sache rangehe komme ich zu folgendem:

1 mg/l --> 1 * 10^-3 g/l

1ng/ml --> 1 * 10^-9 g/ml --> 1 * 10^-6 g/l


Das heißt die beiden Einheiten unterscheiden sich vom Zahlenwert um den Faktor 1000. Folglich müsste die Umrechnung gerade umgekehrt laufen, wie von dir beschrieben. Wenn ich den in Nanogramm/Milliliter angebenen Wert in Milligramm/Liter umrechnen will, muss ich den Wert mit dem Faktor 1000 multiplizieren.

Ich hoff mal, ich hab mich da jetzt nicht vergallopiert.


--------------------
Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ottilie
Beitrag 18.01.2005, 17:45
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2884
Beigetreten: 16.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4997



ich sag nichts mehr!!macht was ihr wollt!!! shutup.gif ich bin mit allem einverstanden!!







LG
Ottilie
wavey.gif


--------------------
** Bin interessierter Laie, durch Cannabis-MPU im engeren pers.Bereich ** im 1.Durchlauf bestanden **
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2025 - 10:01