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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 20.01.2005, 21:13
Beitrag #201


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Zitat
also sollte ich eine MPU aufforderung bekommen dann ignoriere ich diese,egal was passiert!denn wegen fahren ohne fahrerlaubnis können die mich nicht anklagen,


Wenn das mal kein Trugschluss ist......


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Levent
Beitrag 20.01.2005, 21:27
Beitrag #202


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@Medusa

Hallo , und danke für deine PN , habe dir eine zurück geschrieben.

Gruss Levent


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michael_mk
Beitrag 20.01.2005, 21:29
Beitrag #203


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Zitat (XDiver @ 20.01.2005, 21:13)
Zitat
also sollte ich eine MPU aufforderung bekommen dann ignoriere ich diese,egal was passiert!denn wegen fahren ohne fahrerlaubnis können die mich nicht anklagen,


Wenn das mal kein Trugschluss ist......

denke ich nicht,wieso auch?ich fahre mit einer gültigen fahrerlaubnis laut dem EUGH-urteil,ich halte mich daran und lasse es zur not auf ein verfahren an,ob es mit der verwaltungsbehörde oder aber auch vorm strafgericht ist!ihr redet immer darüber das der EUGH in dem urteil nichts über die MPU gesagt hat.aber hat der EUGH denn gesagt das die führerscheine nur gültig sind wenn keine EIGNUNGSMÄNGEL bestehen?NEIN-also gehe ich davon aus das alle LEGALEN EU-Führerscheine"OHNE WENN UND ABER ANZUERKENNEN SIND"punkt!!!und daran halte ich mich,mehr auch nicht!aber das ist nur meine persönliche meinung!!!!!!
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.01.2005, 22:27
Beitrag #204





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Prag - Ausländer erhalten in Tschechien keinen Führerschein mehr. Damit harmonisiert Tschechien einen weiteren Teil seiner Gesetzgebung mit der EU-Legislative.

Gemäß einer Verordnung des Verkehrsministeriums können Ausländer zwar weiterhin ihren Fahrunterricht zum Erwerb eines Führerscheins in Tschechien absolvieren, der Führerschein wird aber künftig von ihren Heimatbehörden ausgegeben. Die gleichen Bedingungen gelten für Tschechen in anderen EU-Ländern.


„Grund dafür war die Sicherheit“ so die Sprecherin des Verkehrsministeriums gegenüber der Tageszeitung MfDnes, Marcela Švejnohová. Ihrer Aussage nach machten in Tschechien den neuen Führerschein vor allem Ausländer, die den Führerschein in ihrem Heimatland wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss oder nach einem selbst verschuldeten Unfall verloren hatten.

"Dies betraf vor allem Deutsche, die nach Tschechien kamen und hier für wenig Geld den Führerschein machten und ihn auch bekamen. Das wollten wir verhindern", so Švejnohová. Auf diese Weise konnte die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund schlicht "Idiotentest", umgangen werden.

Die Maßnahme tritt am heutigen 17. Januar 2005 in Kraft und ist dabei reziprok, gilt also umgekehrt auch für Tschechen in anderen EU-Ländern. Das einheitliche Verfahren ist nach Aussage Švejnohovás im Einklang mit EU-Recht und dem Gesetz über den Betrieb der Verkehrswege.

Das Ministerium ermöglicht es aber immerhin den Ausländern, die ihren Fahrunterricht in tschechischen Fahrschulen vor dem 17. Januar 2005 angetreten haben, den Kurs noch nach den alten Bedingungen zu beenden und sich den Führerschein von den tschechischen Behörden ausstellen zu lassen.

Fahrschulkunden zahlen in Tschechien für den Erwerb des Führerscheins durchschnittlich um die 5700 Kronen (190 Euro). Für Ausländer aus EU-Staaten liegt der Preis selbst bei Zahlung der Dolmetscherdienste deutlich niedriger als in den Heimatländern.

Quelle: MfDnes, 17.1.2005 hier


Anmerkung: Da glaubt doch wirklich nicht mal der treuste MPU-Befürworter, das diese Führerscheine die CZ jemals einziehen wird.

Es wird sich doch die Tschechische Regierung (die auch Ihre Juristen hat) nicht die Blöse geben und zugestehen das Sie als ausstellender Staat der FS gegen die EU-Richtlinien verstossen hat. Schon gar nicht mal gegenüber der BRD, da diese wie hinlänglich bekannt ständig EU-Richtlinien mißachtet.

Im Gegenteil: Der Druck auf Tschechien ist bestimmt aus Brüssel durch massive Intervention aus der BRD gekommen. Aber dennoch hat Brüssel den Tschechen noch eine Übergangsfrist gewährt, um Fahrschüler die sich vor dem 17.01.05 angemeldet haben noch "abzufertigen".

Das bedeutet doch, das die Austellung von FS bis zum 17.01.05 in den Augen aus Brüssel rechtsgültig war, weil sonst hätte es mit Sicherheit keine Übergangsfrist für FS-Anmeldungen vor dem 17.01.05 gegeben.

Das man wie in dem Bericht die Fahrstunden in Tschechien machen kann, und dann den Führerschein in Deutschland abholen kann......vieleicht ein Übersetzungsfehler....kann ich mir kaum vorstellen....die Fahrschulverbände würden mit Sicherheit das Kanzleramt mit Ihren Fahrzeugen behupen laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 02:18
Beitrag #205


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Zitat (luky_luke @ 20.01.2005, 21:08)
Innenstaatssekretär Schmid mit einer neuen Pressemitteilung..hier

Es wundert mich schon, das hier im Gegensatz zu seiner Pressemitteilung vom
10.09.04 siehe hier kein einziges mal etwas von MPU steht.

@ lu©ky luke ... der Mann entwickelt sich eben! rofl1.gif


Die Tschechen werden auch weiterhin jedem Auslaender, der laenger als 185 Tage im Land mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, eine Fahrerlaubnis ausstellen. Aber sie werden es nur dann tun - was damit der Unterschied zur bisherigen Regel ist.

Auch wenn es Leute gibt, die das in grosses Erstaunen versetzt: Es war zu erwarten. In der einschlaegigen Fuehrerscheinrichtlinie ist vorgesehen, dass eine Fahrerlaubnis nur waehrend eines mindestens 185-taegigen Aufenthaltes erteilt werden darf und als neues Mitglied der EU war Tschechien dazu verpflichtet dieses EU-Recht in nationales Recht umzusetzen.

Auch Polen wird in Zukunft die Eu-Richtlinie einhalten und eine Aufenthaltserlaubnis oder Buergerkarte oder was auch immer fordern, womit nur dokumentiert werden soll, dass die 185-tage-Regelung auch eingehalten wird.

Ob das alleine ausreicht, sicherzustellen, dass es den Fuehrerscheintourismus in der bisherigen PL/CZ-Form gar nicht mehr geben wird, wage ich zu bezweifeln. Aber es ist ein Anfang im Sinne von Schmid und Konsorten, die diesen Zeitpunkt sehnlichst erwartet haben und es ist nur konsequent.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 02:36
Beitrag #206


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Zitat (luky_luke @ 20.01.2005, 22:27)
Anmerkung: Da glaubt doch wirklich nicht mal der treuste MPU-Befürworter, das diese Führerscheine die CZ jemals einziehen wird.

Es wird sich doch die Tschechische Regierung (die auch Ihre Juristen hat) nicht die Blöse geben und zugestehen das Sie als ausstellender Staat der FS gegen die EU-Richtlinien verstossen hat. Schon gar nicht mal gegenüber der BRD, da diese wie hinlänglich bekannt ständig EU-Richtlinien mißachtet.

Ich bin nun wirklich erklaerter MPU-Gegner. Trotzdem denke ich, dass es aufgrund deutschen Druckes durchaus dazu kommen kann, dass alle tschechischen Fuehrerscheine, die nicht unter Beachtung der 185-Tage-Regelung zustande gekommen sind, von den dortigen Behoerden wieder zureueckgenommen werden. Denn es ist ganz klar so, dass die Tschechen verpflichtet gewesen waeren die EU-Rili ab Zeitpunkt der EU-Mitgliedschaft umzusetzen. Die Fuehrerscheine verlieren nicht automatisch ihre Gueltigkeit, nur weil tschechische Behoerden Mist gebaut haben, aber die Scheine koennten wieder eingezogen werden. Man wird das in Zukunft ganz genau beobachten muessen wenn man davon betroffen ist.

Einsicht kann keine Bloesse sein. Vor allem, wenn man weiteres Uebel damit verhindern kann. Die Tschechen werden ein vitales Interesse haben, sich mit den EU-Partnern auf hoechster Ebene gut zu verstehen und werden keine wohlwollenden Aufbaumassnahmen seitens der EU - die sie dringend brauchen - wegen ein paar hundert illegaler Fuehrerscheine fuer "deutsche Straftaeter" riskieren. im Uebrigen ist es voellig normal, dass einige Laender regelmaessig gegen eine Richtlinie verstossen und wird auch toleriert, sofern Besserung oder Ruecknahme falscher Anordnungen gelobt wird. Da sollte man sich als EU-FS-Inhaber nicht in falscher Sicherheit wiegen.

Ich habe uebrigens schon vor Monaten jedem CZ/PL-FS-Kandidaten geraten, nach Moeglichkeit die 185-Tage-Regelung trotz (bzw. wegen) des EuGH-Urteils einzuhalten um gegen solche, nicht in der Person des Inhabers liegenden, Entzugsgruende gewappnet zu sein. Damals noch zu den Polen-Fuehrerscheinen ...


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Rolrick
Beitrag 21.01.2005, 02:48
Beitrag #207


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Hi@all ich bin neu hier,

nun da ich gerade per Telefon mit einem ehemaligen Kursteilnehmer gesprochen habe, will ich heir mal folgendes sagen.

Er hat heute seinen EU-FS persönlich in Wolfr........ abgeholt.
Und was glaubt ihr wie lange es gedauert hat bis eine Streife Ihm angehalten hat?

Auf der Heimfahrt nach (auserhalb von Bayern) "Pfalz" , ist er angehalten worden.

Die Polizei cop.gif hat KEINE NOTIZEN oder Abschrift vom Führerschein gemacht.
Er konnte umgehend weiter fahren.


Es scheint mir doch sehr ein Bayrisches Problem zu seien.
Komisch, gerade dort wo es Bier in Literkrügen gibt drehen die am meisten am Rad.
Übrigens was gestern der Staatssekretär (Innenminister von Bayern) Georg Schmid vom Stapel gelassen hat war duch unter aller Sau.

So ein arogantes, alles über einem Kamm scherendes, voreingenommenes und dummes ARS******** hab ich lange nicht gesehen.
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Levent
Beitrag 21.01.2005, 03:27
Beitrag #208


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Hallo
Wie ist es dann wenn man diese regelung von 185 tagen einhält, kann man dann trotz vorangekündigter MPU damit fahren ?


Gruss Levent


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Gast_Rocket_*
Beitrag 21.01.2005, 06:19
Beitrag #209





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So sind sie halt, die Bayern. shutup.gif
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Andreas
Beitrag 21.01.2005, 07:21
Beitrag #210


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Zitat (Levent @ 21.01.2005, 03:27)
Wie ist es dann wenn man diese regelung von 185 tagen einhält, kann man dann trotz vorangekündigter MPU damit fahren ?

Sag mal Levent, wie oft willst du denn diese Frage noch stellen?? think.gif Du bist doch nun lange genug im Forum dabei und solltest doch eigentlich wissen, dass genau über diese Frage seit Monaten heftig gestritten wird. no.gif


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Levent
Beitrag 21.01.2005, 08:01
Beitrag #211


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@Andreas

Hallo Andreas , wenn ich es noch gewusst hätte dann hätte ich diese frage nicht gestellt.
Und auserdem ist es doch nicht so schlimm, oder kosten diese seiten hier im Forum GELD


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.01.2005, 08:11
Beitrag #212





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Zitat (Levent @ 21.01.2005, 08:01)
Und auserdem ist es doch nicht so schlimm, oder kosten diese seiten hier im Forum GELD

Klar kostet webspace Geld wallbash.gif
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Gast_Sven_*
Beitrag 21.01.2005, 11:36
Beitrag #213





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Hi zusammen,

jetzt langsam aber sicher weis ich nicht mehr was ich denken o. lesen soll. Zum einem heißt es das die CZ-FS die bis zum 17.01.05 ausgestellt wurden auch ihre Gültigkeit weiterhin haben werden, zum anderen heißt es das die FS ihre Gültigkeit verlieren werden, was jetzt nun? Wie bereits erwähnt habe ich meinen CZ-FS am 22.12.04 selbst abgeholt, und der soll jetzt plötzlich irgendwann nicht mehr anerkannt werden. Ich wurde bereits von der Polizei angehalten und die haben sich Notizen des Scheins gemacht, aber ich konnte weiter fahren.
Meint ihr es ist besser für mich das ich den FS so schnell wie möglich umschreiben lassen sollte. Da ich meinen FS nicht wegen Alk u. Drog. Verloren habe, erwartet mich auch keine MPU, außerdem liegt meine Sache 17J. zurück.
think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 12:33
Beitrag #214


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Zitat (Sven @ 21.01.2005, 11:36)
jetzt langsam aber sicher weiss ich nicht mehr was ich denken o. lesen soll.

Hauptsache man faengt mit dem einen oder anderen ueberhaupt mal an ... cool.gif Du solltest wenigstens die EuGH-Threads mal gelesen haben.
Zitat
Zum einem heißt es das die CZ-FS die bis zum 17.01.05 ausgestellt wurden auch ihre Gültigkeit weiterhin haben werden, zum anderen heißt es das die FS ihre Gültigkeit verlieren werden, was jetzt nun?

Es heisst, dass die FS ihre Gueltigkeit nicht automatisch verlieren, weil CZ gegen EU-Recht bei der Erteilung verstossen hat (s.EuGH-Urteil). Aber es kann sein, dass die tschechischen Behoerden durch z.B. nationale Gerichte, die EU-Kommission oder aus anderen Gruenden angeregt, Scheine, die ohne Beachtung EU-Rechts erteilt wurden - und das war bis zum 17.1. eindeutig der Fall - wieder einzieht.
Zitat
Wie bereits erwähnt habe ich meinen CZ-FS am 22.12.04 selbst abgeholt, und der soll jetzt plötzlich irgendwann nicht mehr anerkannt werden.

Ja, das kann Dir passieren. Voraussetzung ist, dass Du keine 185 Tage in CZ warst oder man sonst irgendeine Schummelei im Zusammenhang mit der Erteilung aufdeckt. Wie z.B. gefaelschte Stundennachweise, 100-Mann-WGs auf 50m² usw.
Zitat
Ich wurde bereits von der Polizei angehalten und die haben sich Notizen des Scheins gemacht, aber ich konnte weiter fahren.
Man muss auch mal Glueck haben, sollte sich aber nicht zu sehr darauf verlassen. Ausserdem sind die Regelungen dazu sehr unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland - noch.
Zitat
Meint ihr es ist besser für mich, dass ich den FS so schnell wie möglich umschreiben lassen sollte.
Nein. Eine Umschreibung ist nicht notwendig.
Zitat
Da ich meinen FS nicht wegen Alk u. Drog. Verloren habe, erwartet mich auch keine MPU, außerdem liegt meine Sache 17J. zurück.
think.gif
An Deiner Stelle wuerde ich ohne viel Staub aufzuwirbeln mal nachforschen, ob gegen Dich noch irgendetwas vorliegt - bediene Dich eines Anwaltes. Ist das der Fall und Du muesstest auch sicher keine MPU machen, dann hast Du zunaechst einmal einen gueltigen CZ-EU-Fuehrerschein in der Tasche, mit dem Du fahren darfst und es kommt allein auf das zukuenftige Verhalten der tschechischen Behoerden (und natuerlich Dein eigenes whistling.gif )an, ob das so bleibt.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 12:49
Beitrag #215


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Zitat (Andreas @ 21.01.2005, 07:21)
Zitat (Levent @ 21.01.2005, 03:27)
Wie ist es dann wenn man diese regelung von 185 tagen einhält, kann man dann trotz vorangekündigter MPU damit fahren ?

Sag mal Levent, wie oft willst du denn diese Frage noch stellen??


Mutmasslich wird die Frage solange gestellt werden, bis es auch der letzte begriffen hat, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.

Die 185-Tage-Regelung ist geltendes EU-Recht. Polen und Tschechen waeren, wie alle anderen auch, verpflichtet gewesen, dieses Recht ab Beitritt zur EU anzuwenden. Ob es Uebergangsregeln gab oder ob sowas im Nachhinéin angewendet werden wird, ist strittig. Lt. EuGH-Urteil vom 29.04.04(u.a.) verlieren Fuehrerscheine aber nicht automatisch ihre Gueltigkeit, weil die erteilende Behoerde geltendes Recht nicht angewand hat. Es kommt also auf einen erneuten tschechischen oder polnischen Verwaltungsakt an. So sind von den Deutschen erstmal alle CZ-/PL-Scheine bezueglich dieses Punktes anzuerkennen.

Die angekuendigte MPU bezieht sich auf deutsches, nationales Recht. Alleine die Ankuendigung einer MPU rechtfertigt noch keine Ungueltigkeit der EU-FE. Aber es sind ueblicherweise Fristen mit der Ankuendigung verbunden, die dann, wenn sie nicht eingehalten werden, zu einem deutschen Verwaltungsakt fuehren: der Aberkennung des Rechts, von dem EU-FS in Deutschland Gebrauch zu machen.

Ob das rechtlich alles einwandfrei ist, kann man jetzt mal unbeachtet lassen, da es mir nur auf den grundsaetzlichen Unterschied ankommt ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.01.2005, 12:51
Beitrag #216





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Zitat (strichachtdoktor @ 21.01.2005, 12:33)
Zitat
Meint ihr es ist besser für mich, dass ich den FS so schnell wie möglich umschreiben lassen sollte.
Nein. Eine Umschreibung ist nicht notwendig.
Zitat
Da ich meinen FS nicht wegen Alk u. Drog. Verloren habe, erwartet mich auch keine MPU, außerdem liegt meine Sache 17J. zurück.
think.gif
An Deiner Stelle wuerde ich ohne viel Staub aufzuwirbeln mal nachforschen, ob gegen Dich noch irgendetwas vorliegt - bediene Dich eines Anwaltes. Ist das der Fall und Du muesstest auch sicher keine MPU machen, dann hast Du zunaechst einmal einen gueltigen CZ-EU-Fuehrerschein in der Tasche, mit dem Du fahren darfst und es kommt allein auf das zukuenftige Verhalten der tschechischen Behoerden (und natuerlich Dein eigenes whistling.gif )an, ob das so bleibt.

Eine Umschreibung, wenn problemlos, würde das Risiko einer späteren Rücknahme durch CZ. auschließen,
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Andreas
Beitrag 21.01.2005, 12:52
Beitrag #217


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Zitat (strichachtdoktor @ 21.01.2005, 12:49)
Die 185-Tage-Regelung ist geltendes EU-Recht. Polen und Tschechen waeren, wie alle anderen auch, verpflichtet gewesen, dieses Recht ab Beitritt zur EU anzuwenden. Ob es Uebergangsregeln gab oder ob sowas im Nachhinéin angewendet werden wird, ist strittig.

Es gab für die neuen Beitrittsländer definitv keine Übergangsfristen, insoweit ist diese Frage nicht strittig. Fast alle seit dem EU-Beitritt von PL und CZ an Deutsche ausgestellten FS wurden unter Verletzung der EU-Führerscheinrichtlinie ausgestellt.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 13:01
Beitrag #218


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Zitat (Andreas @ 21.01.2005, 12:52)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.01.2005, 12:49)
Die 185-Tage-Regelung ist geltendes EU-Recht. Polen und Tschechen waeren, wie alle anderen auch, verpflichtet gewesen, dieses Recht ab Beitritt zur EU anzuwenden. Ob es Uebergangsregeln gab oder ob sowas im Nachhinéin angewendet werden wird, ist strittig.

Es gab für die neuen Beitrittsländer definitv keine Übergangsfristen, insoweit ist diese Frage nicht strittig. Fast alle seit dem EU-Beitritt von PL und CZ an Deutsche ausgestellten FS wurden unter Verletzung der EU-Führerscheinrichtlinie ausgestellt.

... was aber erstmal keinen Effekt hat, denn auch Fuehrerscheine, die rechtlich nicht einwandfrei erteilt wurden sind gueltig bis zu ihrer Ruecknahme durch die ausstellende Behoerde. Wichtig ist nach einer Erteilung nicht, ob und wie Recht verletzt wurde, sondern nur, ob die Erteilung zurueckgenommen wird, da ein Verwaltungsakt auch dann gueltig bleibt, wenn er fehlerhaft war.

Trotzdem ist der Einwand richtig - alle Betroffenen koennen nur hoffen, dass im Nachhinein eine Uebergangsfrist eingerichtet wird, weil der Aufwand der Ruecknahme zu hoch waere oder die betroffenen Laender nachweisen koennen, dass es anders nicht ging o.ä.

Jedenfalls ist klar im Vorteil, wer die Eu-Richtlinie von sich aus eingehalten hat.


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Gast_Sven_*
Beitrag 21.01.2005, 13:10
Beitrag #219





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Zitat (Johnnie Walker @ 21.01.2005, 12:51)
Zitat (strichachtdoktor @ 21.01.2005, 12:33)

Zitat
Meint ihr es ist besser für mich, dass ich den FS so schnell wie möglich umschreiben lassen sollte.
Nein. Eine Umschreibung ist nicht notwendig.
Zitat
Da ich meinen FS nicht wegen Alk u. Drog. Verloren habe, erwartet mich auch keine MPU, außerdem liegt meine Sache 17J. zurück.
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Eine Umschreibung, wenn problemlos, würde das Risiko einer späteren Rücknahme durch CZ. auschließen,

Ich denke es ist für mich besser den FS umschreiben zu lassen. eine umschreibung der behörde wurde mir bereits mündlich zu möglichkeit gestellt.

dank für eure auskunft.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 13:16
Beitrag #220


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Zitat (Sven @ 21.01.2005, 13:10)
Ich denke es ist für mich besser den FS umschreiben zu lassen. eine umschreibung der behörde wurde mir bereits mündlich zu möglichkeit gestellt.

dank für eure auskunft.

Da wuerde ich auf jeden Fall vorher einen Anwalt zu befragen ! Denn es muss Deinerseits auszuschliessen sein, dass Du irgendwo offensichtlich gegen Recht verstossen hast. Warst Du z.B. in den letzten 20 Jahren unterbrechungsfrei in Deutschland angemeldet, kannst Du keinen FS im Ausland gemacht haben, der alle Auflagen an ein solches Dokument erfuellt. Also: Vorsicht !
Trotzdem viel Erfolg - und vergiss nicht, das Ergebnis zu posten ... wavey.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.01.2005, 13:17
Beitrag #221





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Verstehe ich das richtig?

Andreas meint die FS seinen unter Verletzung der EU-Füherscheinrichtlinie ausgestellt. Also meint er hier die 185-Tage-Regelung, oder nicht?

Ist dies aber nicht genau der gleiche Fall wie Im EUGH-Urteil behandelt, nur dass der Lappen in Holland, dass diese Regelung nicht beachtet hatte, ausgestellt worden ist?
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caleb
Beitrag 21.01.2005, 13:23
Beitrag #222


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@Guest: Erstmal solltest du verstehen das deine Frage schon einige male gestellt und beantwortet wurde. Benutze doch die "Suchen" Funktion, oben rechts im Menü! wavey.gif police.gif wavey.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Roland_*
Beitrag 21.01.2005, 13:34
Beitrag #223





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Hi zusammen,

aus aktuellem Anlass hat das Bundesministerium seine Seite aktualisiert. Hier wohl die wichtigste Neuerung...

Zitat:
3. Ordentlicher Wohnsitz

Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig. Wer sich nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland eine Fahrerlaubnis "besorgt", darf damit nicht in Deutschland fahren und macht sich andernfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.


Quelle: www.bmvbw.de/Der-neue-EU-Fuehrerschein-und-das-neue-Fahrerlaubnisrecht-.388.htm

Tja... Gesetz oder Einschüchterung??
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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 13:37
Beitrag #224


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Zitat (Guest @ 21.01.2005, 13:17)
Ist dies aber nicht genau der gleiche Fall wie Im EUGH-Urteil behandelt, nur dass der Lappen in Holland, dass diese Regelung nicht beachtet hatte, ausgestellt worden ist?

Ja, das ist richtig, deshalb koennen die Scheine theoretisch ja auch wieder eingezogen werden. Holland koennte das natuerlich auch.

Allerdings gibt es einen kleinen Unterschied: Die Niederlande haben die EU-Rili in nationales Recht umgewandelt und haben sich nicht daran gehalten.
Die CZ/PL hatten die Eu-Rili bis zum 17.1. nicht umgesetzt und konnten sich daher - bezogen auf eigene Durchfuehrungsbestimmungen zu nationalem Recht - nicht daran halten.

Waehrend die Hollaender den Schein von Kapper ohne groessere Probleme wegen Verstosses gegen eigenes Recht wieder aberkennen koennten - was sie aufgrund irgendwelcher Hemmnisse aber nicht tun - wird das bei den neuen EU-Laendern eventuell etwas schwieriger sein, da die Fuehrerscheine zwar unter Missachtung von EU-Recht, aber unter vollster Beachtung von nationalem Recht erteilt wurden. Oder anders gesagt: die Hollaender verstossen bei Kapper gegen eigenes und EU-Recht, die EU-Neu-Laender verstossen "nur" gegen EU-Recht.

Daher bleibt abzuwarten, ob die CZ/PL-Behoerden sich ueberhaupt in der Lage sehen, Forderungen der EU nachzukommen und gegen nicht umgesetzes EU-Recht verstossende Fuehrerscheine einzuziehen, obwohl diese nach eigenem Recht legal erteilt wurden.


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caleb
Beitrag 21.01.2005, 13:49
Beitrag #225


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Ich bin der Meinung das Pl/CZ wenn überhaupt eine Strafe bekommen werden, weil sie gegen EU Recht verstossen haben. Vielleicht reicht auch das sie jetzt die 185 Tage Regelung eingeführt haben. Wie auch immer das wird noch dauern... Die Führerscheine sollten unangetastet bleiben, da die Bewerber sich an geltendes Recht gehalten haben.
Anders sehe ich es, wenn D die CZ/PL darauf aufmerksam macht das das Wohnsitzprinzip nicht eingehalten wurde (auf Einzelfälle bezogen), dann wären diese Staaten durch den dann eventuellen Druck der EU verpflichtet die FS wieder einzuziehen. Diese Möglichkeit erkennt der EUGH zweifelsfrei an.


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 13:55
Beitrag #226


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... nur leider verstoesst die 185-Tage-Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ist also fraglich, ob das so Bestand haben wird. think.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.01.2005, 14:17
Beitrag #227





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thx @ strichachtdoktor wink.gif

nutzt ja alles nix hier... warten wir mal auf ein präzedenzurteil, dann sehen wir weiter... vorher ist alles pro und conra hier in meinen augen nur heisse luft - mehr nicht...

p.s. hab mich auf anraten meines anwaltes nach jahren auch um den FS in CZ bemüht. den führerschein hab ich dann in Prestice im September bei meinem 2.Besuch bestanden und im August dann persönlich von der Behörde abgeholt. ich interessiere mich natürlich brennend für das thema mpu, denn diese wurde mir 2000 auferlegt... seit damals hab ich alles ruhen lassen und mich dann entschieden in CZ alles neu zu machen (kostenpunkt)
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Gast_Gast_thomas_*
Beitrag 21.01.2005, 16:32
Beitrag #228





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Zitat (michael_mk @ 20.01.2005, 21:29)
Zitat (XDiver @ 20.01.2005, 21:13)
Zitat
also sollte ich eine MPU aufforderung bekommen dann ignoriere ich diese,egal was passiert!denn wegen fahren ohne fahrerlaubnis können die mich nicht anklagen,


Wenn das mal kein Trugschluss ist......

denke ich nicht,wieso auch?ich fahre mit einer gültigen fahrerlaubnis laut dem EUGH-urteil,ich halte mich daran und lasse es zur not auf ein verfahren an,ob es mit der verwaltungsbehörde oder aber auch vorm strafgericht ist!ihr redet immer darüber das der EUGH in dem urteil nichts über die MPU gesagt hat.aber hat der EUGH denn gesagt das die führerscheine nur gültig sind wenn keine EIGNUNGSMÄNGEL bestehen?NEIN-also gehe ich davon aus das alle LEGALEN EU-Führerscheine"OHNE WENN UND ABER ANZUERKENNEN SIND"punkt!!!und daran halte ich mich,mehr auch nicht!aber das ist nur meine persönliche meinung!!!!!!

mit dem gedanken habe ich auch schon gespielt.
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Gast_Rocket_*
Beitrag 21.01.2005, 17:08
Beitrag #229





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Man beachte mal was die Tschechen selbst dazu sagen: "Es werden weiterhin FSe an Ausländer ausgestellt, aber nur unter Einhaltung der 185 Regel."
Von ungültig vorher ausgestellten ist da in keinster Weise die Rede. Lt. vor dem 17.01. geltenden nationalen Recht, war es somit legitim auch ohne 185 Tage Wohnsitz FSe an Ausländer auszustellen. Nie im Leben werden diese also wieder eingezogen, weil sie ja legal ausgestellt wurden. Im Gegenteil, es werden viele neue FSe an Ausländer ausgestellt werden, natürlich diesmal unter Einhaltung der Residenzpflicht.

Die MPU Anordnung trotz EU Führerschein könnt ihr euch genauso in die Haare schmieren. Nenne mir eine Person von Tausenden EU FS Besitzern, welche dieser lächerlichen MPU Aufforderung gefolgt ist oder die in Konsequenz ein Fahrverbot für Deutschland erhalten hat. Die gibts nämlich nicht! Es gibt zum einen nur eine Handvoll dieser Anordnungen in BY und BW und zum anderen wurde die Aufforderung in jedem Fall dankend abgelehnt und Widerspruch gegen den VA eingelegt. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist bekanntlich nicht mehr möglich. Seine Fahreignung hat der FS Besitzer schon bei der ausländischen Fahrschule unter Beweis gestellt. Somit drehen sich die EU FS Gegner seit einem halben Jahr im Kreis ohne auch nur einen einzigen Sieg landen zu können. rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.01.2005, 17:30
Beitrag #230





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Zitat (Rocket @ 21.01.2005, 17:08)
Die MPU Anordnung trotz EU Führerschein könnt ihr euch genauso in die Haare schmieren. Nenne mir eine Person von Tausenden EU FS Besitzern, welche dieser lächerlichen MPU Aufforderung gefolgt ist

z.B. der allseits gerne zitierte Herr Kapper hat gerade mit ner MPU-Anordnung zu tun, noch fragen zu dem was du in deinen Haaren haben willst?
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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 17:30
Beitrag #231


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Zitat (Rocket @ 21.01.2005, 17:08)
Man beachte mal was die Tschechen selbst dazu sagen: "Es werden weiterhin FSe an Ausländer ausgestellt, aber nur unter Einhaltung der 185 Regel."
Von ungültig vorher ausgestellten ist da in keinster Weise die Rede. Lt. vor dem 17.01. geltenden nationalen Recht, war es somit legitim auch ohne 185 Tage Wohnsitz FSe an Ausländer auszustellen. Nie im Leben werden diese also wieder eingezogen, weil sie ja legal ausgestellt wurden. Im Gegenteil, es werden viele neue FSe an Ausländer ausgestellt werden, natürlich diesmal unter Einhaltung der Residenzpflicht.

Die MPU Anordnung trotz EU Führerschein könnt ihr euch genauso in die Haare schmieren. Nenne mir eine Person von Tausenden EU FS Besitzern, welche dieser lächerlichen MPU Aufforderung gefolgt ist oder die in Konsequenz ein Fahrverbot für Deutschland erhalten hat. Die gibts nämlich nicht! Es gibt zum einen nur eine Handvoll dieser Anordnungen in BY und BW und zum anderen wurde die Aufforderung in jedem Fall dankend abgelehnt und Widerspruch gegen den VA eingelegt. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist bekanntlich nicht mehr möglich. Seine Fahreignung hat der FS Besitzer schon bei der ausländischen Fahrschule unter Beweis gestellt. Somit drehen sich die EU FS Gegner seit einem halben Jahr im Kreis ohne auch nur einen einzigen Sieg landen zu können. rofl1.gif

sehe ich genauso,siehe mein posting.
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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 17:31
Beitrag #232


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Zitat (Guest @ 21.01.2005, 17:30)
Zitat (Rocket @ 21.01.2005, 17:08)

Die MPU Anordnung trotz EU Führerschein könnt ihr euch genauso in die Haare schmieren. Nenne mir eine Person von Tausenden EU FS Besitzern, welche dieser lächerlichen MPU Aufforderung gefolgt ist

z.B. der allseits gerne zitierte Herr Kapper hat gerade mit ner MPU-Anordnung zu tun, noch fragen zu dem was du in deinen Haaren haben willst?

quelle?lass mich raten,die gibt es nicht!
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.01.2005, 17:35
Beitrag #233





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Quelle ist in Fürth!
Otto in Hamburg!
Neckermann, keine Ahnung!
Ähm, soviel zum Sinn eurer Postings, irgendwie scheint sich hier die Elite der Merkbefreiten wie ne Katze immer hinter ihrem eigenen Schwanz herrennend im Kreis zu drehen.
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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 17:40
Beitrag #234


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Zitat (Guest @ 21.01.2005, 17:35)
Quelle ist in Fürth!
Otto in Hamburg!
Neckermann, keine Ahnung!
Ähm, soviel zum Sinn eurer Postings, irgendwie scheint sich hier die Elite der Merkbefreiten wie ne Katze immer hinter ihrem eigenen Schwanz herrennend im Kreis zu drehen.

rofl1.gif dann erzähl mal nicht das der kapper eine MPU-anordnung bekommen hat!
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RA XDiver
Beitrag 21.01.2005, 17:40
Beitrag #235


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Zitat
Es gibt zum einen nur eine Handvoll dieser Anordnungen in BY und BW und zum anderen wurde die Aufforderung in jedem Fall dankend abgelehnt und Widerspruch gegen den VA eingelegt. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist bekanntlich nicht mehr möglich. Seine Fahreignung hat der FS Besitzer schon bei der ausländischen Fahrschule unter Beweis gestellt. Somit drehen sich die EU FS Gegner seit einem halben Jahr im Kreis ohne auch nur einen einzigen Sieg landen zu können.


Da spricht wieder jemand der Ahnung hat.

Wenn Du hier mal ein wenig mitgelesen hättest wüsstest Du, dass es sehr wohl bereits rechtskräftige Nutzungsuntersagungen in D gibt.

Und auch für Dich speziell nochmal die Info:

Gegen eine MPU-Aufforderung kann man keinen Widerspruch einlegen, da diese keinen VA darstellt.
Fährt man trotz Nutzungsuntersagung in D ist dies immer noch eine Straftat nach § 21 StVG.


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gunja-man
Beitrag 21.01.2005, 17:42
Beitrag #236


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hi,
ich weiß trotzdem immer noch nicht. wie es mit der 185tage regelung aussieht,
die fs in pl meldet mich an(fahre im märz rüber), muß ich mich dann aus deutschland abmelden, oder tricksen die pl da???

und hat schon jemand was über die FS CBK aus Polen gehört???
hoffentlich nur gutes?da wolt ich nähmlich hin.
bis dann
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Gast_Rocket_*
Beitrag 21.01.2005, 17:45
Beitrag #237





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Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 17:31)
quelle?lass mich raten,die gibt es nicht!

Würde ein einziges LRA mit einer MPU Anordnung durchkommen, könntest du das am nächsten Tag der Presse entnehmen. Soweit sind wir uns doch wohl einig oder? Ausserdem beziehe ich meine Infos von bekannten Anwälten, die gerade solche Sachen vertreten.
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Medusa
Beitrag 21.01.2005, 17:45
Beitrag #238


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Schwebendes Verfahren - andere Variante.

Wie seht ihr die Lage wenn:

Behörde ordnet MPU an - kein Verwaltungsakt. EU-FE Inhaber verweist auf die erteilte FE und verlangt die Löschung der alten Einträge wegen der Neuerteilung. (Habe § gerade nicht zur Hand, gibt da aber nach meiner Kenntnis etwas). Behörde weigert sich, es wird vom Inhaber des FS dagegen geklagt. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung schwebt das Verfahren. FS Inhaber läßt MPU Frist verstreichen. Nun möchte die Behörde den Verwaltungsakt der Untersagung begehen - es gibt aber ein schwebendes Verfahren um den Untersagungsgrund. Wie siehts dann aus?

(Leider hat noch immer niemand der MPU Fraktion zur 1. Variante Stellung genommen, (20.01.2005, 18:04) - Totschweigen?)
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Rolf Tjardes
Beitrag 21.01.2005, 17:52
Beitrag #239


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Juuungens ... bitte !! flirt.gif

Wissen wollen was Sache ist, deshalb sind wir hier im Thread versammelt.

Zitat
z.B. der allseits gerne zitierte Herr K. hat gerade mit ner MPU-Anordnung zu tun,


Hat er dies nun wirklich? think.gif

Für die Diskussion wäre es ganz hilfreich, wenn die Quelle für diese Aussage auf den Tisch gelegt wird. Ansonsten bleibt es nur eine bloße Aussage...
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RA XDiver
Beitrag 21.01.2005, 17:52
Beitrag #240


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Zitat
Leider hat noch immer niemand der MPU Fraktion zur 1. Variante Stellung genommen, (20.01.2005, 18:04) - Totschweigen?)


Nein, nur habe ich persönlich keine Lust, mich für fiktive Fälle intensiv in eine Materie einzulesen. Das hole ich vielleicht am Wochenende nach.

Zu Deinem v.g. Fall:

Einen Anspruch auf Tilgung der Alteinträge im VZR hast Du vor Fristablauf sowieso nicht. Da ändert auch die Neuerteilung nichts dran. Die setzt lediglich die Tilgungsfrist in Gang.

Weiteres später, ich muss weg..... wavey.gif


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Gast_Roland_*
Beitrag 21.01.2005, 18:00
Beitrag #241





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Zu den ersten MPU-Anordnungen über die man ja auch hier im Forum langsam was mitkriegt ist noch ein interessanter Aspekt zu bedenken:
OK ob das alles erstmal rechtens iss usw. kann man sicherlich im Moment noch nich sagen, die probierens halt jetztmal und der eine oder andere Anwalt wird sich bestimmt freuen. Also ich hab auf alle Fälle ne Rechtsschutzversicherung und wenns mich erwischt dann werden wir mal sehen.
Aber angenommen diese MPU-Anordnung wäre rechtens und ich bekomme einen Vermerk in meinen CZ-Schein dass ich mit diesem nicht in der BRD fahren darf. Wie verhält sichs denn dann mit dieser ominösen 10-Jahres Frist. Bei mir wäre es so dass ich in 3 Jahren theoretisch auch wieder nen deutschen Schein machen könnt. Läuft diese 10-Jahres Frist dann wieder von neuem los ???? Weil ich ab hier wieder neue Eintragungen habe ?????
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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 18:15
Beitrag #242


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Zitat (XDiver @ 21.01.2005, 17:40)
Zitat
Es gibt zum einen nur eine Handvoll dieser Anordnungen in BY und BW und zum anderen wurde die Aufforderung in jedem Fall dankend abgelehnt und Widerspruch gegen den VA eingelegt. Eine Verurteilung wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis ist bekanntlich nicht mehr möglich. Seine Fahreignung hat der FS Besitzer schon bei der ausländischen Fahrschule unter Beweis gestellt. Somit drehen sich die EU FS Gegner seit einem halben Jahr im Kreis ohne auch nur einen einzigen Sieg landen zu können.


Da spricht wieder jemand der Ahnung hat.

Wenn Du hier mal ein wenig mitgelesen hättest wüsstest Du, dass es sehr wohl bereits rechtskräftige Nutzungsuntersagungen in D gibt.

Und auch für Dich speziell nochmal die Info:

Gegen eine MPU-Aufforderung kann man keinen Widerspruch einlegen, da diese keinen VA darstellt.
Fährt man trotz Nutzungsuntersagung in D ist dies immer noch eine Straftat nach § 21 StVG.

sehe ich anders,gegen die MPU kann ich keine beschwerde einreichen,aber gegen die untersagung mit diesem führerschein zu fahren kann ich mich sehr wohl wehren!und eine anklage wegen fahren ohne fahrerlaubnis?mit sicherheit nicht,ich habe einen gültigen führerschein laut dem EUGH,darauf berufe ich mich,fertig aus!!!!
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Medusa
Beitrag 21.01.2005, 18:19
Beitrag #243


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@XDiver (Bin auch gespannt auf Deine Meinung zur Variante 1) wavey.gif


Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

III. Register

2. Verkehrszentralregister

§ 63 Vorzeitige Tilgung

(1) Wurde die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich wegen körperlicher oder geistiger Mängel oder wegen fehlender Befähigung entzogen oder aus den gleichen Gründen versagt, ist die Eintragung mit dem Tag der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zu tilgen.

(2) Eintragungen von gerichtlichen Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, von anfechtbaren Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden sowie von Maßnahmen nach § 94 der Strafprozeßordnung sind zu tilgen, wenn die betreffenden Entscheidungen aufgehoben wurden.
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Andreas
Beitrag 21.01.2005, 20:11
Beitrag #244


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Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 18:15)
sehe ich anders,gegen die MPU kann ich keine beschwerde einreichen,aber gegen die untersagung mit diesem führerschein zu fahren kann ich mich sehr wohl wehren!und eine anklage wegen fahren ohne fahrerlaubnis?mit sicherheit nicht,ich habe einen gültigen führerschein laut dem EUGH,darauf berufe ich mich,fertig aus!!!!

Das siehst du aber falsch. Wenn du einer MPU-Aufforderung nicht nachkommst, folgt eine Untersagung der Nutzung des Ausländischen FS in Deutschland. Dieser Bescheid wird i. d. R. mit einer sofortigen Vollziehung versehen, d. h. trotz eines Widerspruches gegen diesen Bescheid hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Jede Fahrt ab der Zustellung dieses Bescheides wäre somit eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist Fakt!! rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 21.01.2005, 20:17
Beitrag #245


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Zitat (Andreas @ 21.01.2005, 20:11)
Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 18:15)
sehe ich anders,gegen die MPU kann ich keine beschwerde einreichen,aber gegen die untersagung mit diesem führerschein zu fahren kann ich mich sehr wohl wehren!und eine anklage wegen fahren ohne fahrerlaubnis?mit sicherheit nicht,ich habe einen gültigen führerschein laut dem EUGH,darauf berufe ich mich,fertig aus!!!!

Das siehst du aber falsch. Wenn du einer MPU-Aufforderung nicht nachkommst, folgt eine Untersagung der Nutzung des Ausländischen FS in Deutschland. Dieser Bescheid wird i. d. R. mit einer sofortigen Vollziehung versehen, d. h. trotz eines Widerspruches gegen diesen Bescheid hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Jede Fahrt ab der Zustellung dieses Bescheides wäre somit eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist Fakt!! rolleyes.gif

Dem kann man nur zustimmen.
Zwar ist es moeglich, gegen den Sofortvollzug Widerspruch einzulegen, das bringt aber nicht viel. Denn erstens dauert es eine Weile, bis das entschieden ist und in der Zeit darfst Du nicht fahren und zweitens steht Deinem Interesse das allueberragende Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit im Strassenverkehr entgegen - und da hast Du kaum eine Chance.


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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 20:25
Beitrag #246


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Zitat (Andreas @ 21.01.2005, 20:11)
Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 18:15)
sehe ich anders,gegen die MPU kann ich keine beschwerde einreichen,aber gegen die untersagung mit diesem führerschein zu fahren kann ich mich sehr wohl wehren!und eine anklage wegen fahren ohne fahrerlaubnis?mit sicherheit nicht,ich habe einen gültigen führerschein laut dem EUGH,darauf berufe ich mich,fertig aus!!!!

Das siehst du aber falsch. Wenn du einer MPU-Aufforderung nicht nachkommst, folgt eine Untersagung der Nutzung des Ausländischen FS in Deutschland. Dieser Bescheid wird i. d. R. mit einer sofortigen Vollziehung versehen, d. h. trotz eines Widerspruches gegen diesen Bescheid hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Jede Fahrt ab der Zustellung dieses Bescheides wäre somit eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist Fakt!! rolleyes.gif

ich habe eine gültige fahrerlaubnis,das ist fakt!sollte mir die führerscheinbehörde untersagen mit diesem führerschein zu fahren dann sehe ich mich gezwungen dagegen zu weheren,denn der EUGH hat gesagt das der eu-führerschein in jedem eu-land"ohne wenn und aber"gültig ist!da kann deutschland nicht einfach sagen das ich diesen führerschein wegen eignungszweifel nicht benutzen darf.der EUGH hätte auch sagen können das diese eu-führerscheine nur gültig sind wenn in gewissen ländern keine eignungszweifel mehr bestehen,aber genau dies hat er nicht gesagt!zur not klage ich bis zum EUGH,siehe kapper!spätestens dort werde ich dann von der straftat des fahrens ohne gültige fahrerlaubnis freigesprochen,zu 99%!denn ich habe einen gültigen führerschein der anerkannt werden"MUSS"aber wie gesagt,das ist nur meine persönliche meinung.
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Andreas
Beitrag 21.01.2005, 20:32
Beitrag #247


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Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 20:25)
denn ich habe einen gültigen führerschein der anerkannt werden"MUSS"aber wie gesagt,das ist nur meine persönliche meinung.

Das stimmt, aber mehr als deine persönliche Meinung ist es wirklich nicht. Aber wenn du unbedingt mit deinem Dickschädel durch die Wand willst, kannst du gerne bei einer evtl. Nutzungsuntersagung in D weiter fahren. Du glaubst nicht wie schnell du in diesem Fall die police.gif und ein Strafverfahren auf dem Hals hast.

P.S. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine vorsätzliche Straftat, da zahlt dann auch keine Rechtschutzversicherung.


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michael_mk
Beitrag 21.01.2005, 20:41
Beitrag #248


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Zitat (Andreas @ 21.01.2005, 20:32)
Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 20:25)
denn ich habe einen gültigen führerschein der anerkannt werden"MUSS"aber wie gesagt,das ist nur meine persönliche meinung.

Das stimmt, aber mehr als deine persönliche Meinung ist es wirklich nicht. Aber wenn du unbedingt mit deinem Dickschädel durch die Wand willst, kannst du gerne bei einer evtl. Nutzungsuntersagung in D weiter fahren. Du glaubst nicht wie schnell du in diesem Fall die police.gif und ein Strafverfahren auf dem Hals hast.

P.S. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine vorsätzliche Straftat, da zahlt dann auch keine Rechtschutzversicherung.

ich habe einen guten"bekannten rechtsanwalt",der übrigens ganz meiner meinung ist!den namen brauche ich wohl nicht zu nennen.versteh mich nicht falsch andreas,ich höre immer sehr gerne deine meinung,nur in diesem fall ist meine meinung eine andere,man wird sehen was draus wird!
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Andreas
Beitrag 21.01.2005, 20:44
Beitrag #249


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Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 20:41)
ich habe einen guten"bekannten rechtsanwalt",der übrigens ganz meiner meinung ist!den namen brauche ich wohl nicht zu nennen.versteh mich nicht falsch andreas,ich höre immer sehr gerne deine meinung,nur in diesem fall ist meine meinung eine andere,man wird sehen was draus wird!

Der "bekannte RA" ist auch kein allwissender Heilsbringer der nun alles zum besseren kehrt. tongue.gif


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Medusa
Beitrag 21.01.2005, 20:45
Beitrag #250


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@Andreas

Zitat
Fahren ohne Fahrerlaubnis


hatte man das nicht auch Herrn Kapper vorgeworfen? .. rofl1.gif

( Sorry, konnte nicht anders )
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