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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Levent
Beitrag 23.01.2005, 16:50
Beitrag #301


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Zitat (michael_mk @ 21.01.2005, 21:18)
achso,es gibt auch rechtschutzversicherungen die zahlen auch bei straftaten,natürlich ist der monatliche beitrag wesentlich höher.falls du mir nicht glauben möchtest@andreas dann poste ich gerne den link dieser versicherung wink.gif

@michael_mk

Hallo ich sehe das genau so wie du das geschrieben hast, wenn es nicht so wäre dann hätte der Kapper auch vor gericht kein recht bekommen.
Und was mich intressieren würde ist , die Rechtschutz Versicherung . Ich bräuchte eine gute rolleyes.gif

Und lass dich nicht verunsichern von anderen , so wie deine meinung ist so sehe ich das ganz genau so .
FALL KAPPER IST DER LEBENDIGE BEWEIß DAFÜR wavey.gif wavey.gif wavey.gif


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Gast_Gast T_*
Beitrag 23.01.2005, 18:27
Beitrag #302





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also,,ich habe auch den cz lappen und traue mich nun garnicht mehr damit zu fahren
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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 18:49
Beitrag #303





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Hi all,

lasst euch nicht verrückt machen, wenn ihr den CZ-FS auf legaler art und weise erworben habt, dann könnt ihr auch damit fahren. Ich selbst hab den FS am 22.12.04 auf den CZ Behörden abgehohlt. Am 14.01.05 bin ich von der Polizei (Bayern) kontroliert worden, wurde zwar mit auf der Wache geschleift, konnte aber anschliesend wieder weiterfahren mit der Aussage das der CZ-FS echt aussehe. Also Kopf hoch zusammen. wavey.gif
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Gast_Gast T_*
Beitrag 23.01.2005, 18:51
Beitrag #304





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und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht???
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Andreas
Beitrag 23.01.2005, 20:05
Beitrag #305


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Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51)
und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht???

Da der Vorfall in Bayern war, wird diese Auflage sicher kommen. wink.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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michael_mk
Beitrag 23.01.2005, 20:13
Beitrag #306


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Zitat (Andreas @ 23.01.2005, 20:05)
Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51)
und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht???

Da der Vorfall in Bayern war, wird diese Auflage sicher kommen. wink.gif

wie?ich dachte es hätten sich alle bundesländer darauf geeinigt das alle bundesländer gleich reagieren think.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 23.01.2005, 20:21
Beitrag #307





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@ michael_mk

Bayern reagiert schon immer "gleicher" als die anderen... whistling.gif laugh2.gif
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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 20:30
Beitrag #308





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Zitat (Gast T @ 23.01.2005, 18:51)
und was ist mit deiner mpu auflage??oder hast du die noch nicht???

ich habe keine MPU auflage bekommen, mein vorfall liegt schon 17 J. zurück.
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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 20:36
Beitrag #309





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übrigens, hab ich meinen FS nicht wegen Alk. abgeben müssen. bevor ich den CZ-FS erworben hatte, habe ich in der zuständigen FS-Stelle nach einträgen gefragt. da wurde mir mitgeteilt das keine einträge vorhanden sind, und ich bedenkenlos den schein neu erwerben könne. wavey.gif
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monerle
Beitrag 23.01.2005, 21:14
Beitrag #310


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Gute Nachrichten:

Habe mich heute mit einem befreundeten Polizisten unterhalten:

Die Polizei aus der Nachbarstadt, welche direkt an der Grenze liegt, hat sich erkundigt, wie das ist mit den EU-FS und wie sie sich in so einer Angelegenheit verhalten soll.

Ergebnis: Bei allen Führerscheinen, die vor dem 17. Januar in der CZ erworben sind, ist nichts zu machen!! D.h. sie sind gültig und legal. Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten.

Wie gesagt, ich zitiere hier lediglich - aber dies ist der aktuelle Stand von zumindest 2 Polizeidienststellen in Bayern.


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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 21:31
Beitrag #311





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Zitat (monerle @ 23.01.2005, 21:14)
Gute Nachrichten:

Habe mich heute mit einem befreundeten Polizisten unterhalten:

Die Polizei aus der Nachbarstadt, welche direkt an der Grenze liegt, hat sich erkundigt, wie das ist mit den EU-FS und wie sie sich in so einer Angelegenheit verhalten soll.

Ergebnis: Bei allen Führerscheinen, die vor dem 17. Januar in der CZ erworben sind, ist nichts zu machen!! D.h. sie sind gültig und legal. Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten.

Wie gesagt, ich zitiere hier lediglich - aber dies ist der aktuelle Stand von zumindest 2 Polizeidienststellen in Bayern.

na wenn das mal keine gute nachricht ist, ich hoffe die Beamten hatten eine gut Info Quelle. Ich hätte mich schon schwer gewundert wenn zukünftige beschlossene gesetzte rückwirkend rechtskräftig wären. laugh2.gif rofl1.gif
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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 21:34
Beitrag #312





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Hi monerle,

waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt. wavey.gif
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Medusa
Beitrag 23.01.2005, 22:02
Beitrag #313


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Zitat
Soweit ich es verstanden habe wird auch die FS-Stelle nicht benachrichtzigt und es gilt auch für EU-FS-Inhaber, die eine MPU machen müssten.


Hätte nichts dagegen wenn Du Recht hättest und sich die dt. Behörden nach dem EuGH Urteil richten würden. Die MPU Aufforderung, die ich gesehen habe, erging Monate nach einer Zugkontrolle. "Originell" an der Sache war eine beiliegende Verzichtserklärung, Tenor: ".. Ich verzichte auf das Recht von meiner ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland gebrauch zu machen .." So sicher sind sich die Behörden wohl doch nicht rolleyes.gif . Eine rechtskräftige Gebrauchsuntersagung nach MPU Verweigerung und Klage gegen die Gebrauchsuntersagung, (bewiesen durch Link etc.), kenne ich nicht.
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Rolrick
Beitrag 23.01.2005, 22:07
Beitrag #314


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Ich hätte nichts dagegen wenn es endlich mal dazu kommt. Damit meine ich das die cop.gif einen in Ruhe weiter fahren lassen ohne das man später von der FSST Post bekommt.

wavey.gif
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Medusa
Beitrag 23.01.2005, 22:13
Beitrag #315


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Btw. Nachdem sich die CZ jetzt EU Konform verhält: 185 Tage Regel, 10 Jahre Gültigkeit der EU-FE, frage ich mich, wieso die dt. Behörden noch EU-FE mit unbegrenzter Gültigkeit ausstellen. wavey.gif Da gibts doch so einen Spruch: "Wer im Glaskasten sitzt sollte nicht mit Steinen werfen". Am Ende verlangt CZ noch die Rücknahme der dt. Führerscheine rofl1.gif
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monerle
Beitrag 23.01.2005, 22:17
Beitrag #316


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Zitat
waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt.


@ Sven

Warum möchtest Du das wissen?

Ja, ist Franken. Aber welche Stadt muss ich jetzt nicht unbedingt schreiben, will mich ja nicht gleich ganz outen whistling.gif


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Gast_Sven_*
Beitrag 23.01.2005, 22:23
Beitrag #317





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Zitat (monerle @ 23.01.2005, 22:17)
Zitat
waren das zufällig beamte aus dem bereich franken, wenn ja , welche Stadt.


@ Sven

Warum möchtest Du das wissen?

Ja, ist Franken. Aber welche Stadt muss ich jetzt nicht unbedingt schreiben, will mich ja nicht gleich ganz outen whistling.gif

da ich einigen Ärger mit den police.gif hatte, hätte mich das schon ein wenig Intressiert. aber ist egal. wenns Franken ist dann ist das schon OK. wavey.gif
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Gast_matev_*
Beitrag 23.01.2005, 22:29
Beitrag #318





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neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt
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Rolrick
Beitrag 23.01.2005, 22:32
Beitrag #319


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Zitat (matev @ 23.01.2005, 22:29)
neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt

Wie jetzt keinen EU-FS mehr?

Was will man denn dann mit so einen Schein anfangen?

Woher hast du denn das?
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monerle
Beitrag 23.01.2005, 22:37
Beitrag #320


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@ matev

Zitat
neuigkeiten was den eu-fs aus cz betrifft!!! die tschechen stellen ab sofort ab dem 17 januar nur noch für ausländer nationale fs aus,die erlauben sich im bereich der cz republik mit einem fahrzeug zu bewegen! eu fs werden nicht mehr ausgestellt



Bitte um Quelle!! wavey.gif

Ich fürchte, Du hast da die Sache mit dem Wohnsitz falsch aufgefasst.


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Gast_matev_*
Beitrag 23.01.2005, 22:37
Beitrag #321





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diese aussage läuft in der tschechischen presse rauf und runter, mit der begründung dass die deutschen und österreichischen mitbürger diese eufs aufgrund von mpu auflagen in der cz machen! um ärger mit dem eugh zu vermeiden werden in zukunft nur noch nationale fs ausgestellt
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monerle
Beitrag 23.01.2005, 22:38
Beitrag #322


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@ Sven

Würdest Du Dich registrieren könnte ich Dir eine private Nachricht zukommen lassen.... whistling.gif


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Gast_matev_*
Beitrag 23.01.2005, 22:40
Beitrag #323





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leider habe ich keine quelle zur hand! bin mit einer tschechin verheiratet habe es selbst im radio gehört werde mich aber um eine quelle bemühen gruss
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strichachtdoktor
Beitrag 24.01.2005, 00:08
Beitrag #324


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Da die Tschechen schon seit einiger Zeit nur noch EU-Fuehrerscheine ausstellen, bezweifle ich jetzt mal ganz pauschal diese Aussage von "matev".
Es koennte natuerlich sein, dass die Tschechen das so machen wollen - da empfehle ich aber einen weiteren Blick in einschlaegige EU-Literatur. Denn das duerfte schlicht nicht gehen.
Man muss nicht jeden Baeren tragen, der einem hingehalten wird ...


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strichachtdoktor
Beitrag 24.01.2005, 00:44
Beitrag #325


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Zitat (Johnnie Walker @ 23.01.2005, 14:24)
Zitat (strichachtdoktor @ 23.01.2005, 02:08)


Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ...

Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein.



Tenor beider, Schlußanträge und Urteil, ist in seiner Aussage identisch.

Der EuGH hat RN 77 der Anträge doch sinngleich in RN 76 des Urteils ausgedrückt
und in RN 77 "....und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der FE vorzubehalten" verstärkend wiederholt.

Schlußanträge und Urteil sind in klaren für jeden Laien verständlichen Sätzen ausgedrückt und bedürfen, da höchstrichterliche Entscheidungen, keiner nachgeordneten deutschen Verwaltungsgericht-Auslegung.

Für EU-FE-Inhaber ist nach Ablauf der Sperrfrist, mit welcher die Wirkung der nationalen Maßnahme erschöpft ist, das Führen eines KFZ in D. ohne MPU Anordnungs-Szenarium, rechtlich einwandfrei möglich und kann nicht bestraft werden.

Die MPU bleibt wohl langfristig nur für alle die erhalten, welche in Deutschland "eingesperrt" (DDR light halt) sind und nicht die Möglichkeit eines 6 monatigen Stundien-Aufenthalts oder eines ab/an gemeldeten Wohnortwechsels haben.

Glück auf
Johnnie

@johnny walker:

Ich habe in frueheren Beitraegen schon detailliert zu den RN 75-78 im EuGH-Urteil Stellung bezogen. Die Aussagen in den RN und den Schlussantraegen, wie sie in der Quelle verfuegbar waren, sind in kleinen aber wesentlichen Punkten unterschiedlich und keinesfalls identisch, obwohl ein gewisser Grundtenor vorhanden ist und bleibt. (Nur so als Hinweis - kannste ja mal nachlesen ...)

Insgesamt scheint ein wesentlicher Unterschied n.m.E. zu sein, dass es sich bei der Forderung nach einer MPU um eine eigenstaendige, verwaltungsrechtliche und neue Massnahme handelt, die nicht mit einer Sperre gleichgesetzt werden kann. So ist die Sperrfrist zwar abgelaufen, auf die Art.8 Abs.4 der Rili 91/439 anzuwenden ist, die deutsche Sondermassnahme "MPU" faellt jedoch erst gar nicht darunter, da es sich nicht um eine Massnahme handelt, die angewendet wurde, sondern noch angewendet wird.

Die Frage ist nun, wie eine solche Sondermassnahme ueberhaupt in den von der EU vorgegebenen Rahmen passt. Aber diese Frage wurde erst gar nicht vom EuGH eroertert. Daran ergoetzen sich ja die "Hardliner" hier in der Liste.

Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so gibt es wohl ueberhaupt keinen Zweifel, ist der Fisch gegessen, wenn die Sperrfrist vorueber ist. Und das - zumindest voruebergehend - auch dann, wenn die 185-Tage-Frist nicht eingehalten wurde.

Folgerichtig sind solche EU-Scheine zunaechst gueltig, der Fahrer kann nicht wegen Fuehrerscheinlosigkeit bestraft werden und bewegt sich auch legal im Strassenverkehr. Aber eben nur solange, bis eine zustaendige Verkehrsbehoerde (also nach erneuter Wohnsitznahme!!!), davon Wind bekommt. Denn da (und zwar genau da!!! Und nirgendwo anders!) beginnt dann die rechtliche Grauzone, die bislang nicht vom EuGH grundsaetzlich betrachtet wurde.

Dementsprechend kann sich jeder EU-Fuehrerscheininhaber zu Recht auf den EuGH berufen und jede Fuehrerscheinbehoerde beruft sich, meines Erachtens - nach langem Zaudern - auch zu Recht, darauf, dass eine grundsaetzliche Klaerung zur MPU-Massnahme(etc.) EU-richterlicherseits bisher nicht stattgefunden hat.


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RA XDiver
Beitrag 24.01.2005, 00:57
Beitrag #326


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Danke für diese großartige Ausführung, Joe. clapping.gif

Vielleicht glauben sie Dir ja. whistling.gif


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Gast_Gast_nokin_*
Beitrag 24.01.2005, 01:16
Beitrag #327





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wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ?
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Rolrick
Beitrag 24.01.2005, 02:04
Beitrag #328


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Zitat (Gast_nokin @ 24.01.2005, 01:16)
wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ?

Nein, die werden dann alle umgetauscht in einen Waffenschein. (Als Bonus bekommen die dann noch eine Großkalibrige Waffe)

Damit kann dann auf den Führerscheinstellen Probeschießen gemacht werden. rofl1.gif

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*** Anmerkung Admin:
Halt mal den Ball flach. Vor dem Probeschuss kommt das forale Probeschreiben ... und hier stelle ich zunächst einmal zwanglos fest, dass die Ausführungen des Kandidaten bislang äußerst kleinkalibrig ausfallen. Ich schlage Dir nun vor, den eigenen rauchenden Zeh zu verbinden und eine Teilnahme an der weiteren Diskussion erst dann anzustreben, wenn die selbstzugefügten Schmerzen vorbei sind. Eine schöne Woche noch. Rolf (Admin).
dry.gif

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 24.01.2005, 06:15
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strichachtdoktor
Beitrag 24.01.2005, 02:40
Beitrag #329


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Zitat (Rolrick @ 24.01.2005, 02:04)
Zitat (Gast_nokin @ 24.01.2005, 01:16)
wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ?

Nein, die werden dann alle umgetauscht in einen Waffenschein. (Als Bonus bekommen die dann noch eine Großkalibrige Waffe)

Damit kann dann auf den Führerscheinstellen Probeschießen gemacht werden. rofl1.gif

Danke - sehr hilfreich ... wallbash.gif
Oh Herr, schick Hirn vom Himmel ...


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Cabarete
Beitrag 24.01.2005, 05:17
Beitrag #330


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Wennste dann 7 EU-FS bestellst, bekommste ein U-Boot gratis dazu.
Blubber Blubber
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Rolrick
Beitrag 24.01.2005, 06:48
Beitrag #331


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Der Punkt ist doch der:

Ich lese immer nur.......

Die ersten Nutzungsuntersagungen von EU-Führerscheinen sind schon rechtskräftig.

Bisher sind nur MPU Anordnungen bewiesen.


Habe leider noch nichts davon gesehen.
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Sven
Beitrag 24.01.2005, 08:34
Beitrag #332


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Zitat (monerle @ 23.01.2005, 22:38)
@ Sven

Würdest Du Dich registrieren könnte ich Dir eine private Nachricht zukommen lassen.... whistling.gif

Hi;

bin jetzt registriert wavey.gif danke im voraus,
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.01.2005, 11:23
Beitrag #333





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Zitat (strichachtdoktor @ 24.01.2005, 00:44)
Zitat (Johnnie Walker @ 23.01.2005, 14:24)
Zitat (strichachtdoktor @ 23.01.2005, 02:08)


Also : Ein wunderschoener Text - aber eben nicht das Urteil ...

Im Hinblick auf weitere Verfahren trotzdem wertvoll, das mal gelesen zu haben. Sollte es mehr Generalanwaelte mit diesen Gedanken geben, ist die MPU tot und die Deutschen setzen sich mit ihren ultrarestriktiven Ideen nicht mehr einen Millimeter beim EuGH durch ... - irgendwie zu schoen um wahr zu sein.



Tenor beider, Schlußanträge und Urteil, ist in seiner Aussage identisch.

Der EuGH hat RN 77 der Anträge doch sinngleich in RN 76 des Urteils ausgedrückt
und in RN 77 "....und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der FE vorzubehalten" verstärkend wiederholt.

Schlußanträge und Urteil sind in klaren für jeden Laien verständlichen Sätzen ausgedrückt und bedürfen, da höchstrichterliche Entscheidungen, keiner nachgeordneten deutschen Verwaltungsgericht-Auslegung.

Für EU-FE-Inhaber ist nach Ablauf der Sperrfrist, mit welcher die Wirkung der nationalen Maßnahme erschöpft ist, das Führen eines KFZ in D. ohne MPU Anordnungs-Szenarium, rechtlich einwandfrei möglich und kann nicht bestraft werden.

Die MPU bleibt wohl langfristig nur für alle die erhalten, welche in Deutschland "eingesperrt" (DDR light halt) sind und nicht die Möglichkeit eines 6 monatigen Stundien-Aufenthalts oder eines ab/an gemeldeten Wohnortwechsels haben.

Glück auf
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@johnny walker:

Ich habe in frueheren Beitraegen schon detailliert zu den RN 75-78 im EuGH-Urteil Stellung bezogen. Die Aussagen in den RN und den Schlussantraegen, wie sie in der Quelle verfuegbar waren, sind in kleinen aber wesentlichen Punkten unterschiedlich und keinesfalls identisch, obwohl ein gewisser Grundtenor vorhanden ist und bleibt. (Nur so als Hinweis - kannste ja mal nachlesen ...)

Insgesamt scheint ein wesentlicher Unterschied n.m.E. zu sein, dass es sich bei der Forderung nach einer MPU um eine eigenstaendige, verwaltungsrechtliche und neue Massnahme handelt, die nicht mit einer Sperre gleichgesetzt werden kann. So ist die Sperrfrist zwar abgelaufen, auf die Art.8 Abs.4 der Rili 91/439 anzuwenden ist, die deutsche Sondermassnahme "MPU" faellt jedoch erst gar nicht darunter, da es sich nicht um eine Massnahme handelt, die angewendet wurde, sondern noch angewendet wird.

Die Frage ist nun, wie eine solche Sondermassnahme ueberhaupt in den von der EU vorgegebenen Rahmen passt. Aber diese Frage wurde erst gar nicht vom EuGH eroertert. Daran ergoetzen sich ja die "Hardliner" hier in der Liste.

Was die strafrechtlichen Folgen angeht, so gibt es wohl ueberhaupt keinen Zweifel, ist der Fisch gegessen, wenn die Sperrfrist vorueber ist. Und das - zumindest voruebergehend - auch dann, wenn die 185-Tage-Frist nicht eingehalten wurde.

Folgerichtig sind solche EU-Scheine zunaechst gueltig, der Fahrer kann nicht wegen Fuehrerscheinlosigkeit bestraft werden und bewegt sich auch legal im Strassenverkehr. Aber eben nur solange, bis eine zustaendige Verkehrsbehoerde (also nach erneuter Wohnsitznahme!!!), davon Wind bekommt. Denn da (und zwar genau da!!! Und nirgendwo anders!) beginnt dann die rechtliche Grauzone, die bislang nicht vom EuGH grundsaetzlich betrachtet wurde.

Dementsprechend kann sich jeder EU-Fuehrerscheininhaber zu Recht auf den EuGH berufen und jede Fuehrerscheinbehoerde beruft sich, meines Erachtens - nach langem Zaudern - auch zu Recht, darauf, dass eine grundsaetzliche Klaerung zur MPU-Massnahme(etc.) EU-richterlicherseits bisher nicht stattgefunden hat.

@strichachtdoktor

Danke, aber einen Dissens, der auch im entferntesten ein MPU-Fenster öffnet, erkenne ich zwischen Anträgen und Urteil nicht.

Die Kernaussage, daß mit Ablauf der Sperrfrist die Wirkung der verhängten nationalen Maßnahme erschöpft ist, findet sich sinngemäß in RN 76 des Urteils und RN 77 der Anträge; sowie in dem nachstehenden Auszug des Kalus-Komentars

RN 77 des Urteils verneint ausdrücklich die Anwendbarkeit nationaler Vorschriften auf die Anerkennung einer EU-FE und die (alleinige) Zuständigkeit für die Neuerteilung einer FE (nach vorhergegangenem Entzug) Gleichzeitig nimmt der EuGH ausdrücklich und in fast wörtlicher Übereinstimmung Bezug auf die RN 75 der Anträge:...wenn man ein Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf nationale Vorschriften unbegrenzet zu verweigern.

Die Anordnung einer MPU mit der möglichen nachfolgenden Entziehung der FE für Deutschland unter Berufung auf § 46 der nationalen Verordnung FeV würde bedeuten, daß sich deutsche Behörden, RN 77 des Urteils negierend, auch weiterhin (wie vor dem Urteil) die Zuständigkeit einer Neuerteilung (Anerkennung der EU-FE) vorzubehalten, anmaßen.

Das hat der EuGH gerade ausgeschlossen!
q.e.d.

Nachstehend Kalus in "Interpretationder Rechtsache C-476/01 - Ausblick" (Auszug)

[QUOTE]In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden.

Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung
(Auszugende)

Glückauf
Johnnie

PS.
Der Beifal der Verwaltung sollte Anlaß sein, Deine Ausführungen nochmals zu überdenken.
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Natrix20
Beitrag 24.01.2005, 12:04
Beitrag #334


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Hallo,
nochmals eine Frage zum EU FS.
Wäre es trotz einer wahrscheinlichen MPU Aufforderung seitens der Behörden nicht doch insoweit sinnvoll einen zu haben, da a.) nach zweijähriger Führerscheinlosigkeit die Prüfung neu abgelegt werden müsste und da man ja einen ausländischen FS nach der Sperrfrist gemacht hat entfällt dies somit und man b.) solange ja im Ausland weiterfahren dürfte mit dem ausländischen EU-FS, z.B im Urlaub in Spanien.
Ich sehe zumindest insofern schon Vorteile durch den EU-FS wenn man ihn im Ausland z.b Polen macht.
Oder was meint ihr dazu??
Gruss
Natrix
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caleb
Beitrag 24.01.2005, 12:35
Beitrag #335


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Die Frage stellt sich eher bei bekanntwerden des EU-FS ob die 185 Tage Regelung eingehalten wurde... In diesem Falle wäre die Austellende Behörde verpflichtet deinen FS wieder einzuziehen. Die Betonung liegt auf wäre! Somit hättest du auch keinen EU-FS mehr. Wie die Austellende Behörde das handhaben wird (z.b. CZ hat nach nationalem gültigen Recht ausgestellt) wenn D Einzug fordert steht in den Sternen.
Wenn die CZ trotz nicht Einhaltung der 185 Tage Regel deinen FS nicht einzieht müsste in D kein FS gemacht werden. SO sehe ich das.

mfg


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.01.2005, 13:12
Beitrag #336





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Die Anordnung einer MPU mit der möglichen nachfolgenden Entziehung der FE für Deutschland unter Berufung auf § 46 der nationalen Verordnung FeV würde bedeuten, daß sich deutsche Behörden, RN 77 des Urteils negierend, auch weiterhin (wie vor dem Urteil) die Zuständigkeit einer Neuerteilung (Anerkennung der EU-FE) vorzubehalten, anmaßen.

Ergänzung:
Die Anerkennung einer EU-FE war bisher in § 28.5. FEV geregelt (auf Antrag erteilt, wenn Gründe nicht mehr bestehen; mußte fast immer durch MPU nachgewiesen werden).

Auch § 28.5 ist ist unter ausdrücklicher Erwähnung in RN 77 des EuGH-Urteils gekippt worden und damit ist die auf § 28.5 basierende MPU-Anordnungs-Grundlage entfallen.

Der EuGH schließt das § 46 MPU-Schlupfloch der Verwaltung mit dem explizieten Hinweis auf "anwendbaren nationalen Vorschriften... auf unbestimmte Zeit zu verlängern"!

Interpretieren Sie "...anwendbare nationale Vorschriften" wie "Allerheiligen" für die nicht gesondert erwähnten Paragraphen, also auch § 46.

Glückauf
Johnnie
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Levent
Beitrag 24.01.2005, 14:08
Beitrag #337


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Habe ich so mal gefunden, bevor noch intresenten irgend welchen Fahrschulen zum opfer fallen.

Aktuelles
19. Januar 2005:

Mit Erlaß 4/2004 vom 23.12.2004 und 1/2005 vom 03.01.2005 hat das Tschechische Verkehrsministerium, Referat Fahrzeugführer-Meldewesen sinngemäß folgendes verfügt:

Der Nachweis über die Einhaltung der EU-Richtlinie EU-Richtlinie 91/439 ist mit Wirkung vom 17. Januar 2005 auch in Tschechien Voraussetzung für die Erteilung eines Führerscheines.

Antragsteller, die den entsprechenden Nachweis nicht führen können, werden an die zuständige Behörde Ihres Heimatlandes verwiesen, die dann entsprechend der nationalen Vorschriften über die Ausstellung eines Führerscheines entscheidet.

Wir haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kenntnis davon, w i e dieser Erlass von den tschechischen Verwaltungsbehörden in der Praxis umgesetzt wird. Das heißt, es kann dazu kommen, dass der Erwerb des Führerscheines erst nach 90 oder 185 Tagen Aufenthalt möglich wird.

Das EU-Recht enthält diesbezüglich keine Forderung, lässt den einzelnen Staaten in dieser Hinsicht also freie Hand. Konkrete Aussagen der zuständigen Stellen in Tschechien sind gegenwärtig nicht zu erhalten.

Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Ihrer Sicherheit den Erwerb von Führerscheinen erst wieder nach Vorliegen eindeutiger Auskünfte seitens der tschechischen Behörden realisieren.

Gern nehmen wir Ihre Reservierung bereits jetzt entgegen und werden Sie umgehend informieren, sobald wir die Gewähr für einen reibungslosen und bestandskräftigen Erwerb unter Berücksichtigung der tschechischen Vorschriften übernehmen können.

Wir empfehlen Ihnen zu warten, bis Klarheit herrscht. Betrüger machen sich die Situation zu nutze und bieten die abenteuerlichsten Leistungen an.

Zaubern kann jedoch niemand - schauen Sie deshalb zweimal hin, wem Sie Ihr Geld anvertrauen.


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Andreas
Beitrag 24.01.2005, 14:12
Beitrag #338


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Zitat (Levent @ 24.01.2005, 14:08)
Das heißt, es kann dazu kommen, dass der Erwerb des Führerscheines erst nach 90 oder 185 Tagen Aufenthalt möglich wird.

Das kann ich nicht nachvollziehen, die Regelungen des Erlasses des Tscheschichen Verkehrsministeriums ist doch eindeutig (Text liegt vor). Es wird nun zwingend ein Aufenthalt von mind. 185 Tagen in CZ vorausgesetzt, erst dann kann überhaupt ein Antrag gestellt werden.


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malpka
Beitrag 24.01.2005, 14:14
Beitrag #339


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hallo

hab viel gelesen , aber bin immer noch nicht ganz im klarem.

meine situation ist wie folgt:
###################

wohne in D seit ca: 14jahren, und habe 2-mal versucht den D-Führerschein zumachen, leider 2-mal durchgefallen, die schriftliche prüffung.

jetzt müsste ich wieder alles neu beantragen usw.
da ich aber aus PL komme, und demnächst nach PL fahre, wollte ich da einen Führerschein machen.
Die frage an dieser stelle ist, was für Unterlagen muss ich haben um da den FS zu machen?
reicht nur mein D-Ausweiss?

Und ist dann dieser EU-FS auch hier in D-Gültig, nach der heutigen gesetzeslage?

und was ist mit dem 185-Tagen? oder ist es nicht mehr nötig?

Danke, schon im voraus für eure Antworten wink.gif


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Willi Bruns
Beitrag 24.01.2005, 14:22
Beitrag #340


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Es dreht sich um die MPU, immer und in verschiedenen Varianten der Fragestellungen!

Gibt es im Prinzip ähnliche Regeln oder Verwaltungsvorschriften nicht auch in anderen Staaten der EU, oder gar noch härtere?

Z.B. unwiderufliches oder unbefristetes Fahrverbot, Führerscheinsperre die auch nur nach bestimmten Verwaltungshürdenläufen aufhebbar sind?

Was gibt es denn in Frankreich oder Österreich um amtsbekannte "Kampftrinker" vor einem Unfall aus dem Auto zu holen?
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Andreas
Beitrag 24.01.2005, 14:39
Beitrag #341


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Zitat (Willi Bruns @ 24.01.2005, 14:22)
Was gibt es denn in Frankreich oder Österreich um amtsbekannte "Kampftrinker" vor einem Unfall aus dem Auto zu holen?

Die MPU gibt es auch in Österreich, angeblich soll auch Spanien so etwas ähnliches einführen oder schon eingeführt haben.


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Levent
Beitrag 24.01.2005, 14:46
Beitrag #342


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@Andreas

Fallen in Östereich auch so viele durch wie in Deutschland whistling.gif


Gruss Levent


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Willi Bruns
Beitrag 24.01.2005, 15:07
Beitrag #343


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Durchfallen vs Rückfallquote?

Wie ist denn die Erfolgsquote der MPUs, daher die Zeit von der erstmaligen Führerscheinerteilung bis zur MPU-Fälligkeit wegen "Vorkommnisse" und die Zeit der erfolgreich geprüften und deren Wiederholungsfällen?

Ist dort eine Verhaltensänderung ablesbar, eine erfolgreiche Unterscheidung von
von zum Fahren Zuzulassennden gegenüber Unbelehrbaren?
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Gast_Gast_nokin_*
Beitrag 24.01.2005, 16:14
Beitrag #344





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Zitat (Gast_nokin @ 24.01.2005, 01:16)
wenn die aussage von matev wirklich stimmt und in tchechien nur noch nationale fs nach dem 17.januar ausgestellt werden , wie ist das dann mit den leuten die sich vor dem 17.januar noch angemeldet hatten ? erhalten die dann auch nur ein nationalen fs ?

danke für eure antworten .....

aber mir ging es halt darum : die leute die sich vor dem 17januar angemeldet hatten , haben sich doch für ein eu-führerschein angemeldet oder etwa "einfach" nur für ein führerschein?

p.s. wie war der spruch ... es gibt keine blöden fragen , nur blöde antworten !? wink.gif

danke & greetz nokin
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strichachtdoktor
Beitrag 24.01.2005, 18:28
Beitrag #345


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Mit einer Ausnahme, Nokin:
Eine Frage, die bei genauem Lesen erst gar nicht haette gestellt werden duerfen, die darf man getrost als "bloed" bezeichnen.

Aber um auch eine bloede Frage nicht unbeantwortet zu lassen:
CZ stellt seit dem Beitritt zur EU ab 1.5.2004 nur noch EU-Fuehrerscheine aus. Daher haben sich alle Leute, die sich zwischen dem 1.5.04 und 16.1.05 bei der CZ-FEB fuer einen Fuehrerschein angemeldet haben, fuer einen "normalen, offiziellen" EU-Fuehrerschein eines Mitgliedslandes der EU angemeldet.

Alle Klarheiten jetzt beseitigt ?


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.01.2005, 18:48
Beitrag #346





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ja alles bestens smile.gif ... danke strichachtdoktor

ich wollte halt nur alle möglichkeiten in betracht ziehen , also auch das matev seine aussage richtig seie und cz nur noch nationale führerscheine an ausländer ausstellt. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 25.01.2005, 03:00
Beitrag #347


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@Johnny Walker
zu Kalus in "Interpretation der Rechtsache C-476/01 - Ausblick" (Auszug)

Zitat
In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden.


Wird durch eine EU-auslaendische FEB ein Fuehrerschein erteilt, sollte das, was bei der Erteilung durch eine deutsche Behoerde zweifelsfrei gilt, auch gelten, da die Anordnungen einer FEB aus dem EU-Ausland der der Deutschen gleichwertig sind.

Ich verstehe in diesem Zusammenhang nicht Deinen Hinweis auf die "alte Regelung".

Ist doch gut, wenn es so ist - egal ob neu oder alt. Denn wenn Deutsche durch eine deutsche Behoerde das erfahren duerfen, dann muss das auch so fuer jemanden gelten, der den Fuehrerschein durch eine auslaendische Behoerde bekommt. S. zum Thema "Gleichbehandlung von EU-Buergern" ...

Allerdings hat die Sache einen Haken: Denn um es vergleichen zu koennen, sollte die auslaendische FEB wissen, was die deutsche weiss. Und daran hapert es m.E. in den allermeisten Faellen. Sei es, dass der FE-Bewerber seine Vorgeschichte verschwiegen hat, sei es, weil die Behoerde nicht gefragt hat. Auf jeden Fall kann die auslaendische Behoerde nicht von sich aus alle Aspekte des FE-Erwerbs kontrollieren, weil sie die Daten nicht hat und auch nicht bekommt - wie z.B. einen VZR-Auszug aktuellen Datums.

Stellt sich die Frage, ob sie alles wissen muss. Denn wenn sie nach nationalen Regeln den EU-Schein erteilen will und diese mit den Eintragungen aus Deutschland nichts anfangen kann, weil diese Eintragungen zu weit her sind (weil z.B. in Polen andere Verjaehrungsfristen gelten), dann muss sie (die Behoerde) auch nicht alles wissen. Eine Abfrage nach einer aktuellen Sperre reicht demnach voellig aus, da ja gilt, dass ein neuer FS erteilt werden darf, wenn die alte Massnahme, die gegen den Menschen verhaengt wurde, verwirkt/beendet ist. Zumindest reicht es in den Laendern, in denen Mehrfachtaeter nicht gesondert behandelt werden.

Eine weitere Frage bleibt natuerlich auch zu klaeren: Warum kann eine Behoerde Eignungszweifel begruenden mit Dingen, die im Extremfall fast 15 Jahre her sind, wo die erlebte Lebenserfahrung zeigt, dass der Mensch sich aendert ? Ich denke, dass diese Fristen viel zu lang sind. Das spielt aber in der Angelegenheit "Anerkennung" in einer anderen Liga ...

Trotz einiger Zweifel bin ich nach wie vor der Ansicht, dass die Fuehrerscheine, die zwischen dem 1.5.2004 und 15.1.2005 im EU-Ausland und nicht-100%iger Beachtung des EU-Rechts, aber unter voller Beachtung von nationalem Recht, im EU-Ausland PL/CZ erworben wurden, nur sehr, sehr schwer wieder zu kassieren sein werden, wenn der Inhaber nicht erneute grobe Fehlverhalten an den Tag legt.

Wenn ich die Ausfuehrungen des EuGH und des Generalanwaltes recht verstehe, dann ist man in Luxemburg sowieso nicht der Ansicht, dass die Deutschen irgendein Recht haetten, diese auslaendischen Verwaltungsakte anzutasten oder in Zweifel zu ziehen - schon gar nicht aus den alten, bestraften und aus gesamt-europaeischer Sicht "verwirkten" bzw. abgehakten Gruenden, die unter besonderer Betrachtung der Deutschen Eignungszweifel begruenden koennten - insbesondere nicht nach Verbuessung der "Massnahme zur Sicherung und Besserung ´Sperrfrist´". Denn dann ist die Sache wirklich gegessen ...

Alle deutschen Verwaltungsmeinungen dazu sind m.E. blosse Hilfskonstruktionen, um einen Zustand aufrechtzuerhalten, der nach EuGH-Meinung laengst abgeschafft sein sollte. Ob §11-13FeV oder §46FeV, allesamt fallen sie unter die eher wie ´beilaeufig gefallen´anmutende Formulierung der Randnummer 77 des Urteils "...laesst sich nicht einwenden, dass die nationalen Vorschriften, insbesondere §28 FeV 1999, gerade darauf abzielen,...", denn damit ist gesagt, dass alle restriktiven Paragraphen der FeV gemeint sind - besonders aber natuerlich der §28FeV, um den es explizit ging - ohne die Gueltigkeit zu schmaelern.

Und zu guter Letzt halte ich es von den Deutschen fuer arg vermessen, sich ueberhaupt anderen Staaten gegenueber so zu brueskieren, wie es in den Fuehrerscheinangelegenheiten ja wohl z.Zt. geschieht, behielte der Generalanwalt mit seinen Feststellungen unter RN 76 der Schlussantraege tatsaechlich Recht, in denen er nichts weiter erklaert, als dass die FeV 1999, bzw. Teile dieser, nicht die notwendige Zustimmung in rechtsverbindlicher Form der EU-Kommission hat und auch nicht bekommt, da sie in eklatanter Form gegen die Umsetzungsrichtlinien von Artikel 8 Abs.4 der Rili 91/439/EWG verstoesst ... shutup.gif

Gruss, Joe wavey.gif


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monerle
Beitrag 25.01.2005, 10:43
Beitrag #348


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In einem mit Badword-Filter belegten Forum steht seit vorgestern ein sehr interessanter Fall, laut dem ein EU-FS-Inhaber einen Unfall durch Blitzeis hatte. Dadurch wurde die Polize auf seinen ausländischen FS aufmerksam und versucht nun die Sache so hinzudrehen, dass es sich um "nicht angepasste Fahrweise" gehandelt hat, weswegen sie es der FS-Stelle melden wollen. Ausgang noch offen.

Ich finde die Sachlage sehr interessant, auch für die hießige Diskusssion. Nur schade, dass der Fall im falschen Forum steht laugh2.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.01.2005, 11:31
Beitrag #349





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Zitat (strichachtdoktor @ 25.01.2005, 03:00)
@

Wenn ich die Ausfuehrungen des EuGH und des Generalanwaltes recht verstehe, dann ist man in Luxemburg sowieso nicht der Ansicht, dass die Deutschen irgendein Recht haetten, diese auslaendischen Verwaltungsakte  anzutasten oder in Zweifel zu ziehen - schon gar nicht aus den alten, bestraften und aus gesamt-europaeischer Sicht "verwirkten" bzw. abgehakten Gruenden, die unter besonderer Betrachtung der Deutschen Eignungszweifel begruenden koennten - insbesondere nicht nach Verbuessung der "Massnahme zur Sicherung und Besserung ´Sperrfrist´". Denn dann ist die Sache wirklich gegessen ...

Hi Joe,

Du verstehst sie richtig.

Die EugH-Auslegung der FS-Richtlinie, gültig für 25 Mitgliedstaaten, ist auch für Deutschland ohne Änderungen gültig. Die Anerkennung einer EU-FE/FS kann nach Ablauf einer gerichtlich ausgesprochenen Maßnahme (Sperrfrist) nicht abgelehnt werden.

Es gibt keine Möglichkeit einer deutschen Interpretation, die den Sinn des Urteils verändern könnte.

Alle Gralsritter der deutschen Zweigleisigkeit von Straf- und Verwaltungsrecht mögen sich den Ablauf des Kapper Verfahrens vor Augen führen:

EU-FE, strafrechtlicher Vorwurf des KFZ-Führens ohne FE auf Grundlage des § 28.
Freispruch durch EuGH.

Neu propagiertes Verwaltungs-Schlupfloch und die Folgen:

MPU Anordnung für EU-FE Inhaber X, Entzug der FE für D.; durch Nichtbefolgung der MPU-Anordnung strafrechtlicher Vorwurf des KFZ-Führens in D. ohne FE auf Grundlage des § 46.
Freispruch durch EuGH (diesmal expliziet ...insbesondere § 46)

Zwangsläufig: Die Anerkennung einer EU-FE/FS kann nach Ablauf der Sperfrist in Deutschland nicht abgelehnt werden, auch nicht durch irgendwelche Verwaltungsvorgänge, mit Vortaten begründet, entzogen werden.

Den EuGH haben keine länderspezifischen Rechtsunterschiede interessiert. Wie kann Hettenbach überhaupt eine solche Frage thematisieren.

Keiner ist so blind als der , welcher nicht sehen will.
Französisches Sprichwort


Glückauf
Johnnie
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JogiPechvogel
Beitrag 25.01.2005, 12:09
Beitrag #350


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Zitat (Commodore25E @ 19.01.2005, 14:35)
Ich habe nichts gegen Leute, die, wirklich geläutert, ihren FS in CZ machen, weil sie nicht die rhetorischen und gestiktiven Möglichkeiten haben, den Psychodoc zu überzeugen.

Ich kenne Leute, die reden im vertrauten Kreis wie ein Wasserfall, mit denen kann man sich wunderbar unterhalten. Aber in fremder, ungewohnter Umgebung, noch dazu unter Streß würden die wie ein Kaninchen vor der Schlange in der Ecke hocken.

Was mir aufstößt sind Sätze wie: "Die MPU gehört abgeschafft", "das ist deutscher Schwachsinn", "nur Geldmacherei", "ich bin mit 1,7 Promille absolut normal gewesen, nun MPU-Schikane" etc., also Leute, denen es nur darum geht, wieder zu fahren, obwohl sie ein Problem haben.

Auch Punktesünder. Seien wir mal ehrlich: Ich selbst fahre im Jahr ca. 30tkm (okay, ist recht wenig) und selten genau nach Vorschrift und - habe in 13 Jahren FS noch keinen Punkt kassiert. Wer es schafft, 18 und mehr Punkte anzuhäufen, hat irgendwo ein Problem mit sich, den Regeln und anderen VT.

Klar kann niemand exakt sagen, was die Zukunft bringt und keiner kann in den Kopf des anderen schauen. Einige haben auch zu unrecht ein Problem mit der MPU, zugegeben.

Dennoch bin ich froh, daß es eine art "letzte Kontrollinstanz" gibt.

Allerdings ist das Instrument MPU imho wirklich zu einer Abfertigungsmaschinerie verkommen. M.E. sollte die MPU auf Nachsorge Wert legen. Also z.B. längere Zeit nach der positiven MPU unangekündigte Nachkontrollen der Leberwerte etc. und Besuch im privaten Umfeld des Kandidaten, um sich ein Gesamtbild zu machen.

Das würde vielen mehr helfen als: TF>>>Entzug>>>Gespräch(e)>>>Kurs(e)>>>MPU>>>neue FE>>>allein mit den Problemen wie zuvor.

Hallo,

wo wohnst Du denn? Auch ich hatte meinen Führerschein 27 Jahre bin immer ohne Probleme gefahren, Unfallfrei und auch mal bis 130000 Km im Jahr nichts ist passiert. Natürlich fuhr ich hier und da mal etwas zu schnell, aber immer noch im Rahmen und ohne jehmand zu gefährden. Aber die Zeiten ändern sich, Autofahrer wurden mehr, 89 Maueröffnung zB. usw. auch die Kontrollen und Gesetze wurden mehr und verschärft. Es gab Wochen in denen ich zB. bis zu 8x kontrolliert wurde. Nicht in Deutschland allgemein, nein hier in einem Teil einer Kleinstadt, so in einem Aktionsradius von 3 Km. Und wenn Du mal in der Situation bist, wo sie Dich einfach auf`n "Kicker" haben, wirst auch Du mal mit irgend etwas erwischt.
Denke mal darüber nach !!!
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