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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
strichachtdoktor
Beitrag 25.01.2005, 12:58
Beitrag #351


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Zitat
MPU Anordnung für EU-FE Inhaber X, Entzug der FE für D.; durch Nichtbefolgung der MPU-Anordnung strafrechtlicher Vorwurf des KFZ-Führens in D. ohne FE auf Grundlage des § 46.
Freispruch durch EuGH (diesmal explizit ...insbesondere § 46)
(johnny walker)

Ein bisschen komplizierter ist es m.E.n. schon: Anordnung MPU, Nichtbefolgung der Anordnung, Aberkennung d.Rechts von der EU-FE in Deutschland Gebrauch zu machen, dagegen moeglich: Einspruch gegen die Sache und gegen Sofortvollzug.

Allerdings darf solange nicht gefahren werden, bis entschieden ist. Denn Verwaltungsakte sind auch dann gueltig, wenn sie, vereinfacht ausgedrueckt, falsch sind.

Wuerde man also das deutsche Verbot missachten und trotzdem von der EU-FE Gebrauch machen, waere das in der Tat "Fahren ohne FE" - und da macht der EuGH nichts dran.

Einziger fuer mich gangbarer Weg waere fuer mich, mit der Aberkennung der FE und dem Sofortvollzug gleich zum EuGH - bezweifle aber, dass das geht.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.01.2005, 14:39
Beitrag #352





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Zitat (strichachtdoktor @ 25.01.2005, 12:58)
Zitat
MPU Anordnung für EU-FE Inhaber X, Entzug der FE für D.; durch Nichtbefolgung der MPU-Anordnung strafrechtlicher Vorwurf des KFZ-Führens in D. ohne FE auf Grundlage des § 46.
Freispruch durch EuGH (diesmal explizit ...insbesondere § 46)
(johnny walker)

Ein bisschen komplizierter ist es m.E.n. schon: Anordnung MPU, Nichtbefolgung der Anordnung, Aberkennung d.Rechts von der EU-FE in Deutschland Gebrauch zu machen, dagegen moeglich: Einspruch gegen die Sache und gegen Sofortvollzug.

Allerdings darf solange nicht gefahren werden, bis entschieden ist. Denn Verwaltungsakte sind auch dann gueltig, wenn sie, vereinfacht ausgedrueckt, falsch sind.

Wuerde man also das deutsche Verbot missachten und trotzdem von der EU-FE Gebrauch machen, waere das in der Tat "Fahren ohne FE" - und da macht der EuGH nichts dran.

Einziger fuer mich gangbarer Weg waere fuer mich, mit der Aberkennung der FE und dem Sofortvollzug gleich zum EuGH - bezweifle aber, dass das geht.

Hi Joe,

EuGH §28 + 46 war eine Analogie.

Die Wirklichkeit ist einfacher, da in Deinem Fall eine MPU - Anordnung gegen geltendes vorrangiges EU-Recht verstoßen würde, kann Dich keine deutsche Behörde an der rechtmäßigen Nutzung Deiner EU-FE hindern:

Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten (MPU) zu Recht angefordert hat. BVerG NJW 1968, 270; VGH München, NZV 1997, 198

Rechtswiedrige Anordnungen rechtfertigen nicht die Entziehung, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen. OVG Münster, NJW 1968, 643

Quelle:
http://www.hansklausweber.de/html/fe_und_v...horde.html#Fuss

Alle anderslautenden Pressemeldungen von Bundes- und Landesministerien, FE-Behörden bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern waren einem riesigen Verunsicherungs- und Verhinderungsversuch geschuldtet.

Warme Luft halt, wie wir solches von unseren anmaßenden Eliten gewohnt sind.

Gute Fahrt!

Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 14:46
Beitrag #353


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Zitat (Medusa @ 22.01.2005, 20:31)
@XDiver

hast Du noch irgendwas gefunden zum Widerspruch, (§2 Abs. 9 StVA), kein VZR Eintrag mehr aber Führerscheinstelle hat noch alte Einträge?

Zu Deiner Problematik habe ich leider nichts finden können. Ist alles irgendwie ziemlich merkwürdig.

Allerdings habe ich was zu dem, von Dir angesprochenen, § 63 FeV:

Diese Norm ist für Alkoholsünder im Regelfall nicht anwendbar. Angewandt wird die Norm in der Verwaltungspraxis sehr selten. Dies ist idR nur der Fall, wenn es sich um eine Entziehung aus gesundheitlichen Gründen gehandelt hat.


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 16:05
Beitrag #354


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@XDiver
Zitat
Zu Deiner Problematik habe ich leider nichts finden können. Ist alles irgendwie ziemlich merkwürdig.


Danke Dir trotzdem für Deine Suche. Das Du nichts finden konntest sagt auch schon etwas aus. rolleyes.gif Werde bei der FS nachbohren.
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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 16:12
Beitrag #355


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@strichachtdoktor

Zitat
Einziger fuer mich gangbarer Weg waere fuer mich, mit der Aberkennung der FE und dem Sofortvollzug gleich zum EuGH - bezweifle aber, dass das geht.


Vielleicht geziehlt auf die Nichtanerkennung der EU-FE und somit Mißachtung des EuGH Urteils? Die Frage kann der EuGH ja im eigenen Ermessen, wie auch bei Kapper geschehen, umformulieren. Dann ist die MPU ein "Kollateralschaden" rofl1.gif
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nokin
Beitrag 25.01.2005, 16:39
Beitrag #356


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.01.2005, 03:00)
Trotz einiger Zweifel bin ich nach wie vor der Ansicht, dass die Fuehrerscheine, die zwischen dem 1.5.2004 und 15.1.2005 im EU-Ausland und nicht-100%iger Beachtung des EU-Rechts, aber unter voller Beachtung von nationalem Recht, im EU-Ausland PL/CZ erworben wurden, nur sehr, sehr schwer wieder zu kassieren sein werden, wenn der Inhaber nicht erneute grobe Fehlverhalten an den Tag legt.

sorry wenn ich euch mal wieder mit dem datum nerve unsure.gif , aber einmal wird von der anmeldung geredet und einmal um den erwerb. das sind meiner meinung nach 2 verschieden paar schuhe.

ist man jetzt noch auf der sicheren seite wenn man sich vor dem 15.januar angemeldet hat aber bis jetzt noch kein führerschein hat ?
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nokin
Beitrag 25.01.2005, 16:43
Beitrag #357


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Zitat (Johnnie Walker @ 25.01.2005, 14:39)
Stets ist jedoch zu prüfen, ob die Verwaltungsbehörde das Gutachten (MPU) zu Recht angefordert hat.  BVerG NJW 1968, 270; VGH München, NZV 1997, 198

Rechtswiedrige Anordnungen rechtfertigen nicht die Entziehung, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen. OVG Münster, NJW 1968, 643

wann ist das Gutachten denn zu Recht angefordert und wann nicht ?

nochmal sry für die "blöde" frage, aber ich hab da halt echt keine ahnung. bin aber gerne bereit zu lernen smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 16:45
Beitrag #358


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Zitat
nochmal sry für die "blöde" frage, aber ich hab da halt echt keine ahnung.


Tröste Dich, ich denke, JW kann auch nicht mehr dazu sagen, als in den gefundenen Leitsätzen steht.

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist grundsätzlich einzelfallabhängig bzw. durch das Gesetz indiziert.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.01.2005, 17:14
Beitrag #359





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Nochmals:

Auszug aus den Schlußanträgen des Generalanwalts vom 16.10.2003 in der REchtssache C-476/01 (Kapper)

78.
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Frage des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) wie folgt zu beantworten:

1. Die Artikel 1 Absatz 2, 7 Absatz 1 Buchstabe b und 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins deshalb zu versagen, weil nach seiner Auffassung der Führerscheininhaber im ausstellenden Mitgliedstaat bei der Ausstellung des Führerschein keinen ordentlichen Wohnsitz begründet hatte.


2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind.

Ende des Auszugs


Mit der nachstehenden Aufgabenverteilung im EuGH wird die starke Stellung des Generalanwalts überdeutlich und demnach sind seine Anträge die Säule des Urteils.



Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften


Das Gericht erster Instanz


Der Gerichtshof besteht aus fünfundzwanzig Richtern und acht Generalanwälten.

Auf Antrag des Gerichtshofes kann der Rat einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen.

Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Sie sind unter Juristen auszuwählen, die jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder sonst hervorragend befähigt sind.

Die Richter des Gerichtshofes wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von drei Jahren den Präsidenten des Gerichtshofes; Wiederwahl ist zulässig.

Der Präsident leitet die rechtsprechende Tätigkeit und die Verwaltung des Gerichtshofes; er führt in den größeren Spruchkörpern den Vorsitz in den Sitzungen und bei den Beratungen.

Die Generalanwälte unterstützen den Gerichtshof bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Sie stellen in völliger Unparteilichkeit und Unabhängigkeit öffentlich Schlussanträge zu allen Rechtssachen, soweit der Gerichtshof nicht in einer Rechtssache, die keine neuen Rechtsfragen aufwirft, etwas anderes entscheidet. Ihre Aufgabe darf nicht mit der eines Staatsanwalts oder einer vergleichbaren Institution verwechselt werden.


Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 17:29
Beitrag #360


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@JW

Auch wenn Du es noch 27 Mal postest. Die von Dir (nun bereits x-mal) zitierte Aussage ist im hier diskutierten Fall völlig unerheblich, da dies nicht auf Maßnahmen bspw. nach § 46 FeV bezogen ist, sondern auf den Entzug. Mag ja sein, dass Du das nicht verstehen kannst oder willst, aber es ist halt so. Alles andere hat der EuGH noch nicht entschieden.

Und was den Generalanwalt angeht; auch wenn er noch so wichtig ist, einzig interessant ist, was hinten (sprich mit dem Urteil) rauskommt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.01.2005, 17:36
Beitrag #361





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Zitat (XDiver @ 25.01.2005, 16:45)
Zitat
nochmal sry für die "blöde" frage, aber ich hab da halt echt keine ahnung.


Tröste Dich, ich denke, JW kann auch nicht mehr dazu sagen, als in den gefundenen Leitsätzen steht.

Die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist grundsätzlich einzelfallabhängig bzw. durch das Gesetz indiziert.

OK, aber wir sollten folgenden Hinweis nicht übersehen, da die Kapper-Entscheidung eine Vorabentscheidung in Urteils-Form war:

[QUOTE]Wirkungen der Vorabentscheidung: Die Vorabentscheidung, die in Form eines Urteils ergeht, bindet zunächst das vorlegende Gericht und alle anderen Gerichte, die mit der betreffenden Streitsache befaßt werden. Darüber hinaus kommt den Vorabentscheidungen in der Praxis eine erhebliche Präjudizwirkung auch für andere, ähnliche Verfahren zu.[QUOTE]


Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 17:38
Beitrag #362


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Auch das sagt nicht mehr aus, als dass eine Verurteilung wegen Fahrens ohne FE mit einer EU-FE grundsätzlich nicht mehr möglich ist.

Mehr nicht.

Ähnlich gelagerte Fälle sind sicher nicht die, in denen es um eine MPU-Anordnung geht. Da ist ja schon das Rechtsgebiet nicht identisch.


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 17:58
Beitrag #363


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Es geht um die Anerkennung der ausl. EU-FE ohne jedes wenn und aber. MPU Anordnung heißt doch wohl "Bei uns hätte er die EU-FE ohne MPU nicht bekommen. Somit erkennen wir nicht an, dass er ohne MPU bei uns fahren darf".
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 18:05
Beitrag #364


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Zitat
Es geht um die Anerkennung der ausl. EU-FE ohne jedes wenn und aber. MPU Anordnung heißt doch wohl "Bei uns hätte er die EU-FE ohne MPU nicht bekommen. Somit erkennen wir nicht an, dass er ohne MPU bei uns fahren darf".


Das ist ja gerade das streitige Thema, um dass wir uns seit Wochen streiten.


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 18:15
Beitrag #365


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Ja rolleyes.gif

Was ich vergaß. Einem dt. Führerscheinerwerber wird keine MPU Aufforderung, ohne erneuten Vorfall, nach erteiltem Führerschein geschickt. Die alten Sachen werden nicht mehr gegen ihn verwendet. Ist die deutsche EU-FE gleicher als gleich?
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Andreas
Beitrag 25.01.2005, 20:12
Beitrag #366


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Zitat (XDiver @ 25.01.2005, 17:29)
Und was den Generalanwalt angeht; auch wenn er noch so wichtig ist, einzig interessant ist, was hinten (sprich mit dem Urteil) rauskommt.

Da Johnnie Walker langsam aber sicher alle Argumente ausgehen und er nun merkt das selbst Teile der EU-FS-Fraktion die Rechtmäßigkeit einer Anordnung gem. § 46 FeV nicht mehr uneingeschränkt abstreiten, versucht er verzweifelt den Sachvortrag des Gerneralanwaltes als gültiges Urteil zu verkaufen. tongue.gif


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 20:26
Beitrag #367


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Zitat
Da Johnnie Walker langsam aber sicher alle Argumente ausgehen und er nun merkt das selbst Teile der EU-FS-Fraktion die Rechtmäßigkeit einer Anordnung gem. § 46 FeV nicht mehr uneingeschränkt abstreiten, versucht er verzweifelt den Sachvortrag des Gerneralanwaltes als gültiges Urteil zu verkaufen.


Das letzte Argument kann ihm nicht ausgehen .. es heißt erneutes EuGH Urteil tongue.gif
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Andreas
Beitrag 25.01.2005, 20:31
Beitrag #368


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Zitat (Medusa @ 25.01.2005, 20:26)
Das letzte Argument kann ihm nicht ausgehen .. es heißt erneutes EuGH Urteil  tongue.gif

...und wenn es gar nicht dazu kommt, da bei einer Untersagung gem. § 46 FeV europäisches FS-Recht nicht berührt ist???? tongue.gif whistling.gif


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 20:41
Beitrag #369


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Zitat
...und wenn es gar nicht dazu kommt, da bei einer Untersagung gem. § 46 FeV europäisches FS-Recht nicht berührt ist????


EU Recht bricht Landesrecht. Eine bedingungslose Anerkennung der EU-FE ist nicht gegeben. Der Grundsatz der Freizügigkeit ist gefährdet. Beispiel: Gebrauchsuntersagter EU-FE Inhaber gründet Gebrauchtwagenhandel in Portugal. Er verkauft die Wagen nach Polen. Die Überführung macht er selbst. Portugal, Spanien, Frankreich = kein Problem, an der deutschen Grenze kommt er nicht weiter, danach durch CZ nach Polen wieder kein Problem. Das läßt der EuGH nicht zu. tongue.gif
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Andreas
Beitrag 25.01.2005, 20:47
Beitrag #370


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Zitat
EU Recht bricht Landesrecht.


Nur wenn das EU-Recht eine entsprechende Regelung kennt (dies ist aber äußerst strittig). Nur JW beharrt noch bedingungslos darauf. wink.gif


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 20:53
Beitrag #371


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Zitat
Nur JW beharrt noch bedingungslos darauf.


Er ist nicht allein. . rolleyes.gif

Zitat
Nur wenn das EU-Recht eine entsprechende Regelung kennt (dies ist aber äußerst strittig).


Die Auslegung der bedingungslosen Anerkennug ist offensichtlich umstritten - und somit eine EuGH Angelegenheit. Für mich übrigens eher eine Mißachtung des bereits erfolgten EuGH Urteils, unabhägig von der MPU Frage.
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Levent
Beitrag 25.01.2005, 21:13
Beitrag #372


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Hallo
Wie ist es den , wenn man zur MPU muss , aber einfach in die CZ geht und die 185 tage regulung einhält .

IST DER FS DANN GÜLTIG ! ! !


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.01.2005, 21:15
Beitrag #373





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Zitat (Levent @ 25.01.2005, 21:13)
Hallo
Wie ist es den , wenn man zur MPU muss , aber einfach in die CZ geht und die 185 tage regulung einhält .

IST DER FS DANN GÜLTIG ! ! !

Fang mal bei Seite 1 dieses threads an zu lesen, dann erfährst Du die Antwort. Achte insbesondere auf antworten des Mod Andreas
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Levent
Beitrag 25.01.2005, 21:17
Beitrag #374


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Ok danke dir , werde ich mal durchlesen .


Im übrigen habe ich das gerade gefunden:



Ordentlicher Wohnsitz d.h:

Ihren ordentlichen Wohnsitz hat vereinfacht gesagt eine Person dort, wo sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei fehlenden beruflichen Bindungen - wegen persönlicher Bindung, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, wohnt.


Pikant: Eine Freundin/Freund oder Bekannte/Verwandte die in dem jeweiligen EU-Land wohnt und Ihr Lebensmittelpunkt (obwohl Ihr Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland ist) in dem EU-Land darstellt, würde die voraus Setzungen für die 185 Tage Regelung erfüllen d.h. Sie müssen nicht in dem jeweiligen EU-Land einen Ordentlichen Wohnsitz inne haben, sondern mindestens 185 Tage im Jahr in dem EU-Land sein.
Dies können sie mit einer einfachen Bestätigung ausgestellt von Freundin/Freund oder Bekannte/Verwandte ohne irgendwelche Absegnung eines Amtes vorlegen. Dieser Nachweis genügt den EU-Ländern die Ihnen Ihren EU-Führerschein ausgestellt haben. Deutschland ist nicht berechtigt aus Gründen der Verletzung der 185 Tage Regelung einen EU-Führerschein ein zu ziehen, dies kann NUR von dem jeweiligen EU-Land der die Fahrerlaubnis ausgestellt hat erfolgen. Deutschland kann lediglich das Aussteller Land darauf hinweisen.


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monerle
Beitrag 25.01.2005, 21:21
Beitrag #375


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@ Levent

Du bist doch nun lang genug im Forum, um erkannt zu haben, dass es um genau diese Frage hier in diesem Thread hauptsächlich geht, und dass im Moment darauf noch niemand eine verbindliche Antwort geben kann.

@ Uwe Kuszenow

Und auch Du kannst doch nicht darauf hinweisen, dass man hier im Forum eine verbindliche Antwort erhalten könne, da die Rechtslage hinsichtlich dessen schlichtweg derzeit noch unklar ist! Andreas vertritt die (zugegeben sachlich fundierte) Meinung der Fraktion, die gegen die uneingeschränkte Gültigkeit des EU-FS ist - aber derzeit ist und bleibt es eine Meinung, nicht mehr und nicht weniger.


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"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.01.2005, 21:25
Beitrag #376





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Zitat (monerle @ 25.01.2005, 21:21)
Andreas vertritt die (zugegeben sachlich fundierte) Meinung der Fraktion

Andreas schildert, wie die Behörden das Ganze handhaben. wink.gif
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michael_mk
Beitrag 25.01.2005, 21:33
Beitrag #377


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.01.2005, 21:25)
Zitat (monerle @ 25.01.2005, 21:21)
Andreas vertritt die (zugegeben sachlich fundierte) Meinung der Fraktion

Andreas schildert, wie die Behörden das Ganze handhaben. wink.gif

ahja,behörden gleich recht? rolleyes.gif
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frankenstein
Beitrag 25.01.2005, 21:35
Beitrag #378


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.01.2005, 21:25)
Zitat (monerle @ 25.01.2005, 21:21)
Andreas vertritt die (zugegeben sachlich fundierte) Meinung der Fraktion

Andreas schildert, wie die Behörden das Ganze handhaben. wink.gif

Und darauf wird es letztlich auch ankommen. tongue.gif


--------------------
Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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frankenstein
Beitrag 25.01.2005, 21:38
Beitrag #379


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Zitat (michael_mk @ 25.01.2005, 21:33)
ahja,behörden gleich recht? rolleyes.gif

Wer wird denn sonst die rechtliche Grundlage feststellen (umsetzen) müssen?

Der Fisch im Aquarium? mad.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.01.2005, 21:40
Beitrag #380





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Zitat (michael_mk @ 25.01.2005, 21:33)
ahja,behörden gleich recht? rolleyes.gif

So wie die Lage jetzt ist: Ja. Und das ist auch gut so wavey.gif
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Beitrag 25.01.2005, 21:45
Beitrag #381


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Kapper vergessen? Da lagen die Behörden wohl "etwas" daneben mit dieser Annahme. rofl1.gif
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michael_mk
Beitrag 25.01.2005, 21:47
Beitrag #382


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.01.2005, 21:40)
Zitat (michael_mk @ 25.01.2005, 21:33)
ahja,behörden gleich recht? rolleyes.gif

So wie die Lage jetzt ist: Ja. Und das ist auch gut so wavey.gif

sehe ich aber ganz anders,sämtliche anwälte auch,aber die haben ja alle keine ahnung laugh.gif
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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 21:50
Beitrag #383


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Unabhängig vom Streit hier empfehle ich einen Blick ins Grundgesetz - Stichwort: Gewaltenteilung.
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frankenstein
Beitrag 25.01.2005, 21:56
Beitrag #384


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Zitat (michael_mk @ 25.01.2005, 21:47)
sehe ich aber ganz anders,sämtliche anwälte auch,aber die haben ja alle keine ahnung laugh.gif

Manche Threads wollt Ihr scheinbar gar nicht lesen und überseht diese großzügig! wink.gif

Das Anwälte keine Ahnung haben sagt doch keiner, aber die Feststellung was Recht ist obliegt den Genehmigungsbehörden und nicht dem Anwalt! wavey.gif

Der Anwalt wird im Einzelfall (im Auftrag des Mandanten !!!!) versuchen gegen geltendes Recht das beste für seinen Mandanten "rauszuholen". Aber auch nicht mehr oder weniger! shutup.gif

Der Anwalt verdient damit sein Geld! whistling.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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michael_mk
Beitrag 25.01.2005, 22:00
Beitrag #385


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Zitat (frankenstein @ 25.01.2005, 21:56)
Zitat (michael_mk @ 25.01.2005, 21:47)

sehe ich aber ganz anders,sämtliche anwälte auch,aber die haben ja alle keine ahnung laugh.gif

Manche Threads wollt Ihr scheinbar gar nicht lesen und überseht diese großzügig! wink.gif

Das Anwälte keine Ahnung haben sagt doch keiner, aber die Feststellung was Recht ist obliegt den Genehmigungsbehörden und nicht dem Anwalt! wavey.gif

Der Anwalt wird im Einzelfall (im Auftrag des Mandanten !!!!) versuchen gegen geltendes Recht das beste für seinen Mandanten "rauszuholen". Aber auch nicht mehr oder weniger! shutup.gif

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gleich kann ich nicht mehr vor lachen!schon klar..............,dann empfehle ich dir mal ganz genau das EUGH-Urteil durchzulesen wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 25.01.2005, 22:00
Beitrag #386


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Zitat
Und was den Generalanwalt angeht; auch wenn er noch so wichtig ist, einzig interessant ist, was hinten (sprich mit dem Urteil) rauskommt.

Eben. Und das war am 29.04.04 doch schonmal gar nicht so schlecht ...
Die Meinung eines Generalanwaltes des EU-GH ist trotzdem wichtig - auch wenn sie nicht wortwoertlich im Urteil aufgenommen wird.
Koennten wir uns zunaechst darauf einigen ?


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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 22:01
Beitrag #387


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Zitat
dann empfehle ich dir mal ganz genau das EUGH-Urteil durchzulesen 


Das habe ich mehrfach getan. Und das Thema MPU spielt darin wohl keine Rolle. Wann seht auch ihr ein, dass die Situation diesbezüglich ungeklärt ist?

Zitat
Die Meinung eines Generalanwaltes des EU-GH ist trotzdem wichtig


Die Meinung ein jeder Person in solch einer Position ist natürlich wichtig, bindet allerdings niemanden. Ist das konsensfähig? wink.gif


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 22:02
Beitrag #388


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Zitat
die Feststellung was Recht ist obliegt den Genehmigungsbehörden


Öhm, Richter brauchen wir demnach nicht mehr?? rofl1.gif
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 22:06
Beitrag #389


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Zitat
Öhm, Richter brauchen wir demnach nicht mehr??


Ich bin mir fast sicher, dass Frankenstein sich lediglich ungeschickt ausgedrückt hat, da natürlich die Rechtsprechung der Judikative und nicht der Exekutive unterliegt.

Grundsätzlich wird natürlich zunächst eine Exekutivansicht angewandt, bis ggf. die Judikative diese Ansicht korrigiert, wenn ein Rechtsirrtum seitens der Verwaltung bestanden hat.


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Medusa
Beitrag 25.01.2005, 22:10
Beitrag #390


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Zitat
Grundsätzlich wird natürlich zunächst eine Exekutivansicht angewandt, bis ggf. die Judikative diese Ansicht korrigiert, wenn ein Rechtsirrtum seitens der Verwaltung bestanden hat.


Klingt gleich viel besser. clapping.gif
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RA XDiver
Beitrag 25.01.2005, 22:12
Beitrag #391


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Zitat
Klingt gleich viel besser.


Ist ja auch von mir..... wink.gif rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 26.01.2005, 01:15
Beitrag #392


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.01.2005, 21:25)
Zitat (monerle @ 25.01.2005, 21:21)
Andreas vertritt die (zugegeben sachlich fundierte) Meinung der Fraktion

Andreas schildert, wie die Behörden das Ganze handhaben. wink.gif

Mir kommen gleich die Traenen ... crybaby.gif

... vor Wut. wallbash.gif

Denn der EuGH sagt unter Anderem schon seit einiger Zeit, dass viele deutsche Behoerden sehr viel Mist verzapfen, der mit den EU-Richtlinien regelmaessig nicht vereinbar ist - quasi in jedem Urteil, welches nicht im Sinne der klagenden oder beklagten Behoerde entschieden wird, bzw. in dem es auch um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit geht. das kannst Du - da Du das sicher bezweifeln wirst, Uwe, gerne mal auf den entsprechenden EUGH-Seiten nachlesen.

Ausserdem schuetzt eine sachliche Fundierung nicht davor, sich zu verrennen, wie man schon oft in dem Zusammenhang feststellen konnte. Auch in der hier besprochenen Strafsache des Herrn Kapper, welche letztendlich vor dem EuGH gelandet ist, ist die Argumentation der Deutschen Behoerdenfront, vertreten durch die Deutsche Regierung, sicher fundiert und sachlich vorgetragen - aber schlicht irrig, wie der EuGH ja erklaert hat. So ist es sicher interessant und anerkennenswert, wenn Vertreter dieser Seite wie z.B. Andreas sich ueberhaupt einer oeffentlichen Diskussion stellen. Trotzdem ist es nur eine Meinung, die sich im internationalen Vergleich oft als falsch erweist. Und so sollte man es dann auch einordnen.

Gerade im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten vor dem EuGH, wo in den Urteilen die unterschiedlichen Ansichten verschiedener Regierungen zu speziellen Problemen nebeneinandergestellt nachzulesen sind, schneiden die deutschen Vertreter oft mehr als schlecht ab, schon weil der normale menschliche Verstand ausgeklammert zu sein scheint, wenn Deutsche anfangen ueber (dt.)Verwaltungsrecht und die Zusammenhaenge zu philosophieren ...

Na gut - will ich mal nicht so ausschweifen. Im vorliegenden Fall ist die Meinung von Andreas jedenfalls das, was vom EuGH bereits zerschmettert wurde. Und sie laesst jeden Ansatz vermissen, sich mit der am 29.04. eingefangenen Niederlage kritisch auseinanderzusetzen. Wenn sie also das ist, was beschreibt, wie es die deutschen Behoerden handhaben, so passt es voll ins Bild: Mauern, Verleugnen und Verunsichern mit dem Ziel, bis zu einer (in Augen dt. Behoerden "hoffentlich") anderslautenden Entscheidung, oder Neuregelung der gesamten Sachlage, moeglichst viele potentielle "Grenzgaenger" von einem EU-FS abzuhalten.


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Gast_Anton aus Tirol.!_*
Beitrag 26.01.2005, 01:55
Beitrag #393





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Wenn man sich das mal 10 Seiten durchliest, gibt es doch nichts neues zu dem Thema. Der eine Fahrlehrer muss es ja so sehen, sonst würde er sich selbst belügen,bzw. sein Geschäft was ja auch gewisse Einbußen bedeutet, aber wenn mann beide Bildchen vergleicht (Gesicht) kanns ihm nicht so schlecht gehen. Und andere gewisse Bürokraten würden ihren Beruf was auch immer sie früher erlernt oder durch gewisse Umstände ins Schösschen gelegt bekamen, hier nicht so groß kundtun. Würde wirklich dann den Klienten versuchen zu helfen, aber manche können nicht über ihren Schatten springen, oder auch mal nur zugeben daß sie auch mal Sch... gebaut haben oder auch hatten. Sich dann ins Forum über andere amüsieren , na ja da könnte man denken es könnte sich auch um was anderes handeln.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.01.2005, 09:04
Beitrag #394





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@ Andreas
@ xdriver

Meine Frage mit der höflichen Bitte um sachgerechte Antwort.

Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die FE-Behörde nach Fristablauf für ein MPU-Ergebnis den Bescheid zur FE-Enmtziehung zustellt.

Danke und Glückauf
Johnnie
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Andreas
Beitrag 26.01.2005, 10:01
Beitrag #395


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Zitat (Johnnie Walker @ 26.01.2005, 09:04)
Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die FE-Behörde nach Fristablauf für ein MPU-Ergebnis den Bescheid zur FE-Enmtziehung zustellt.

Diese Frage kann nicht so pauschal beantwortet werden. In drigenden Fällen dauert es nur wenige Tage, sonst vielleicht 1 - 2 Wochen.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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michael_mk
Beitrag 26.01.2005, 11:33
Beitrag #396


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Zitat (Andreas @ 26.01.2005, 10:01)
Zitat (Johnnie Walker @ 26.01.2005, 09:04)
Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die FE-Behörde nach Fristablauf für ein MPU-Ergebnis den Bescheid zur FE-Enmtziehung zustellt.

Diese Frage kann nicht so pauschal beantwortet werden. In drigenden Fällen dauert es nur wenige Tage, sonst vielleicht 1 - 2 Wochen.

und wie lange wird einem in der regel zeit gegeben eine positive MPU vorzulegen? think.gif
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mirko1
Beitrag 26.01.2005, 12:04
Beitrag #397


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@strichachtdoktor
du hast es mal wieder richtig formuliert, keine Behörde oder MPU befürworter gehen drauf ein, das sie am 29.04.04 eine Klatsche erhalten haben. Das wollen die schlicht nicht wissen oder vertuschen b.z.w reden nicht darüber.

Jetzt klammern diese sich an den §46 und obwohl der Eugh den §28 ausgehebelt hat, liest man überall jeder EU-FS besitzer muß oder soll die 185 Tage nachweisen, obwohl der Eugh eine eindeutige aussage dazu gemacht hat, kein EU-Land ist berechtigt einen EU-FS zu überprüfen oder an zu zweifeln und das trotz des Kapper Urteils die Deutschen Behörden verbreiten das und machen munter weiter.

Ich denke wenn es dieses Jahr die EU-FS-Richtline III geben wird und der §46 so wie der §28 ausgehebelt wird, dass die Deutschen Behörden trotzdem keine Ruhe geben werden.

Eben schlechte verlierer.
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RA XDiver
Beitrag 26.01.2005, 12:11
Beitrag #398


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Da hast Du wohl wieder einmal die Postings nicht gelesen. Kein Mensch sagt hier, dass eine EU-FE nicht gültig ist, selbst wenn die 185-Tage nicht eingehalten werden.

Zitat
kein EU-Land ist berechtigt einen EU-FS zu überprüfen oder an zu zweifeln


Das stimmt so nicht. Selbstverständlich besteht ein Recht zur Überprüfung, nur Rechtsfolgen kann ein anderer als der Ausstellerstaat daraus nicht ableiten.

Zitat
Ich denke wenn es dieses Jahr die EU-FS-Richtline III geben wird und der §46 so wie der §28 ausgehebelt wird, dass die Deutschen Behörden trotzdem keine Ruhe geben werden.


Wenn Du dich da mal nicht täuscht.

Zitat
Eben schlechte verlierer.


Die einzigen, die ausschließlich das für sich positive aus dem Urteil ableiten wollen, seid doch Ihr. Wie erklärst Du Dir sonst die gebetsmühlenartige Wiederholung irgendwelcher Passi aus dem Urteil, die zur hier diskutierten Thematik einfach nicht passen? Bis auf /8 scheint ja keiner von Euch in der Lage einzusehen, dass eine Eignungsüberprüfung bislang nicht auf dem Prüfstand des EuGH stand.


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mirko1
Beitrag 26.01.2005, 12:29
Beitrag #399


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@XDiver
Zitat
Da hast Du wohl wieder einmal die Postings nicht gelesen. Kein Mensch sagt hier, dass eine EU-FE nicht gültig ist, selbst wenn die 185-Tage nicht eingehalten werden.

du hast nicht richtig gelesen, ich habe nicht gesagt das das der EU-FS nicht gültig ist, ich sagte vereinfacht das es für DE nach dem Kapper Urteil so gut wie sinnlos ist, an der 185 Tage Regelung rum zu murksen.
Des Weiteren hat der Eugh eindeutig gesagt kein eu-land ist berechtigt einen EU-FS an zu zweifeln oder zu Überprüfen, es sei den bei berechtigtem Verdacht, was macht Deutschland, Pauschal ist jeder grundsätzlich verdächtig und verlangen von jedem CZ-PL-FS Besitzer einen 185 Tage Nachweis oder überprüfen das trotz des Eugh Urteils.

Noch was bleib mal sanft mit Deinen Unterstellungen, keiner könne das Urteil des Eugh verstehen. /8doktor ist halt super im nieder schreiben seiner Gedanken, verstehen tun wir es alle zu mindest sind wir in der Lage einen PC zu bedienen. wavey.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 26.01.2005, 12:32
Beitrag #400





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@ Andreas
@ XDriver

Wie erklärt Ihr euch denn das von den EU-FE Inhabern hier keine Hilferufe wie

"Hilfe ich muß trotz meiner EU-FE zur MPU"

kommen. Die einschlägigen Forenbetreiber müssten doch Ihren Webspace erhöhen bei angeblich 1000senden EU-FE Inhabern.

Die Verwaltungsbehörden müssten doch sofort handeln, und die "Alk's (wenn ich als Deutscher eine EU-FE aus Polen oder Tschechien vorzeige dann ist das sowiese mit dem früher bekannte SÄUFERBALKEN in der FE vergleichbar cheers.gif )aus dem Verkehr ziehen.

Warum think.gif cheers.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32