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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 26.01.2005, 12:34
Beitrag #401


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Zitat
Noch was bleib mal sanft mit Deinen Unterstellungen, keiner könne das Urteil des Eugh verstehen.


Wenn ich die Aussagen hier größtenteils lese, ist das keine Unterstellung sondern Fakt. Jeder zweite Satz geht los mit "RA Säftel hat aber gesagt". Das es auch andere Meinungen gibt, wird regelmäßig von Euch ignoriert, da sie offenkundig nicht ins persönlich gewählte Wunschdenken passen.

Diesseits wird nichts anderes getan, als auf die Ungeklärtheit der streitigen Fragen hingewiesen, was von einem Großteil Eurer Fraktion regelmäßig negiert wird.

Zitat
verstehen tun wir es alle zu mindest sind wir in der Lage einen PC zu bedienen.


Zumindest was den 1. Halbsatz angeht, wage ich das zu bezweifeln. Der Rest stimmt natürlich, aber das, was aus dieser Benutzung resultiert, ist manchmal nicht mehr feierlich.


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strichachtdoktor
Beitrag 26.01.2005, 12:44
Beitrag #402


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Zitat (luky_luke @ 26.01.2005, 12:32)
Wie erklärt Ihr euch denn das von den EU-FE Inhabern hier keine Hilferufe wie "Hilfe ich muß trotz meiner EU-FE zur MPU"
kommen ?

Das ist ja wohl eine ganz gute Frage, denke ich. Bisher konnte man das damit erklaeren, dass es nur wenige waren und auch noch nicht genug Zeit verstrichen war. Aber seit Mai fahren die ersten, die Masse seit August mit den Scheinen herum. Unwahrscheinlich, dass die Kontrolldichte in D so niedrig sei, dass diese ganzen - angeblich ja voellig Ungeeigneten - nirgendwo auffallen ...

Auch unwahrscheinlich: Bei der gegenwaertig fuer die EU-FS-Problematik sensibilisierten Presse ein Schweigen im Blätterwald ...


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Andreas
Beitrag 26.01.2005, 12:50
Beitrag #403


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Zitat (luky_luke @ 26.01.2005, 12:32)
Wie erklärt Ihr euch denn das von den EU-FE Inhabern hier keine Hilferufe wie

"Hilfe ich muß trotz meiner EU-FE zur MPU"

kommen. Die einschlägigen Forenbetreiber müssten doch Ihren Webspace erhöhen bei angeblich 1000senden EU-FE Inhabern.

Vor kurzem wurde hier berichtet, dass es in anderen Foren solche Hilferufe bereits gibt. wink.gif


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michael_mk
Beitrag 26.01.2005, 12:51
Beitrag #404


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Zitat (XDiver @ 26.01.2005, 12:34)
Zitat
Noch was bleib mal sanft mit Deinen Unterstellungen, keiner könne das Urteil des Eugh verstehen.


Wenn ich die Aussagen hier größtenteils lese, ist das keine Unterstellung sondern Fakt. Jeder zweite Satz geht los mit "RA Säftel hat aber gesagt". Das es auch andere Meinungen gibt, wird regelmäßig von Euch ignoriert, da sie offenkundig nicht ins persönlich gewählte Wunschdenken passen.

Diesseits wird nichts anderes getan, als auf die Ungeklärtheit der streitigen Fragen hingewiesen, was von einem Großteil Eurer Fraktion regelmäßig negiert wird.

Zitat
verstehen tun wir es alle zu mindest sind wir in der Lage einen PC zu bedienen.


Zumindest was den 1. Halbsatz angeht, wage ich das zu bezweifeln. Der Rest stimmt natürlich, aber das, was aus dieser Benutzung resultiert, ist manchmal nicht mehr feierlich.

das sagt der richtige,auf gewisse fragen könnt oder wollt ihr wohl auch nicht antworten!ihr akzeptiert halt die meinungen auch nicht,also wo ist das problem?
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RA XDiver
Beitrag 26.01.2005, 12:52
Beitrag #405


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Zitat
das sagt der richtige,auf gewisse fragen könnt oder wollt ihr wohl auch nicht antworten!


Die da wären? think.gif


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mirko1
Beitrag 26.01.2005, 12:54
Beitrag #406


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@Xdiver
schon gut schon gut nicht das du mich falsch verstehst, ich bin wirklich froh das es 2 Meinungen gibt, ich kann Dich und Andreas gut verstehen, die ganze Diskussion wäre sinnlos ohne das pro und contra.

doch bin ich sicher das du einen DE-FS besitzt und nie einer MPU-Willkür und der folgen ausgesetzt warst und somit nicht 100% nach voll ziehen kannst, was es für die so genannte Gegenseite bedeutet einen Legalen EU-FS zu besitzen.

Doch ich kann Deine Position gut nach voll ziehen den ich hatte auch mal einen DE-FS. Bestimmt auch zu recht weg bekommen doch die folgen ohne näher drauf ein zu gehen sind waren einfach zuviel des guten.

Es wird auch in Zukunft Verhältnis mäßig leichter und schneller gehen einen CZ-PL-FS zu erwerben als eine MPU in Deutschland zu bestehen, man denke auch an die Kosten, beides klafft zu weit aus einander.
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RA XDiver
Beitrag 26.01.2005, 13:00
Beitrag #407


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Es geht ja doch vernünftig.... wink.gif

Zitat
Es wird auch in Zukunft Verhältnis mäßig leichter und schneller gehen einen CZ-PL-FS zu erwerben als eine MPU in Deutschland zu bestehen, man denke auch an die Kosten, beides klafft zu weit aus einander.


Ich denke, zumindest das Kostenthema wird sich auch noch in gewissem Maße relativieren, da erfahrungsgemäß, zumindest in gewissem Maße, eine Angleichung der Preise entwickeln wird (zum Nachteil der Tschechen wohl, deren Lohnniveau den steigenden Preisen wohl nur bedingt angepasst wird). Spätestens wenn auch in den Beitrittsstaaten der EUR eingeführt wird, wird sich die Diskrepanz in den Preisen (zumindest bei einmaliger MPU) wohl nicht mehr so drastisch auswirken, wie momentan, aber das ist ein Nebenkriegsschauplatz.

Sicherheit zum bekannten Thema wird es wohl tatsächlich erst geben, wenn sich ggf. der EuGH erneut mit der Thematik befasst hat oder aber eine neue EU-FE-Richtlinie mit entsprechenden Anforderungen auf dem Tisch liegt. Bis dahin heisst es wohl weiter: argue.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 26.01.2005, 13:02
Beitrag #408





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@ Andreas

Hab ich schon gelesen, nur hab ich das entsprechende Forum nicht gefunden. think.gif

Ich glaub der Beitrag war von monerle. Wäre nett wenn hier jemand sagen könnte welches Forum das ist. Muß ja nicht direkt sein whistling.gif eine kleiner Tipp zum Googeln wäre schon ausreichend.

Ich glaube das würde auch mehrer EU-FE Inhaber hier interresieren.

Schaumermoal danke
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mirko1
Beitrag 26.01.2005, 13:15
Beitrag #409


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@luky_luke
ich denke das wird nicht nötig sein, dieses Forum hier ist das Beste und meist besuchteste ohne an eigen Werbung für deren EU-FS Vermittlung zu denken.

Wenn es solche Aufforderungen zur MPU gibt, dann werden diese hier früher oder später auf tauchen. Sollte mich eine Kontrolle Treffen werde ich es hier nieder schreiben.
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michael_mk
Beitrag 26.01.2005, 13:23
Beitrag #410


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Zitat (XDiver @ 26.01.2005, 12:52)
Zitat
das sagt der richtige,auf gewisse fragen könnt oder wollt ihr wohl auch nicht antworten!


Die da wären? think.gif

wieso fährt der kapper noch obwohl er auch eine MPU-auflage hatte?wieso steht in dem EUGH-urteil das die eu-führerscheine"ohne wenn und aber anerkennt werden müssen"?wieso gibt es rechtsanwälte in der mehrheit die dies genauso sehen?weil die alle keine ahnung haben?selbst die für mich zuständige führerscheinbehörde teilte mir mit das die mich mit einer MPU nicht belangen können wegen dem EUGH-Urteil!alles sehr sehr merkwürdig,sorry think.gif
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Sven
Beitrag 26.01.2005, 13:51
Beitrag #411


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Zitat (michael_mk @ 26.01.2005, 13:23)
Zitat (XDiver @ 26.01.2005, 12:52)
Zitat
das sagt der richtige,auf gewisse fragen könnt oder wollt ihr wohl auch nicht antworten!


Die da wären? think.gif

wieso fährt der kapper noch obwohl er auch eine MPU-auflage hatte?wieso steht in dem EUGH-urteil das die eu-führerscheine"ohne wenn und aber anerkennt werden müssen"?wieso gibt es rechtsanwälte in der mehrheit die dies genauso sehen?weil die alle keine ahnung haben?selbst die für mich zuständige führerscheinbehörde teilte mir mit das die mich mit einer MPU nicht belangen können wegen dem EUGH-Urteil!alles sehr sehr merkwürdig,sorry think.gif

Hi all,

so manche Leute verstehe ich auch nicht so ganz, ich selbst habe so einiges durch erlebt in Sachen CZ EU-FS, Ich habe einen Fernsehauftritt von dem berühmten RA. Saeftel gesehen, in dem er vor der Kamera zu allen D EU Bürgern meinte .... geht in die CZ und macht den Führerschein so lange es möglich ist. In zusammen arbeit mit meinem RA. Bin ich wie bereits bekannt in die CZ gereist und habe dort meinen Schein erworben. Dies meldete ich den Behörden vor Ort um mir jeglichen Ärger vom Hals zu halten, Polizeikontrollen habe ich ebenfalls mitgemacht, alles mit Positiv Ausgang meinerseits versteht sich. Und das alles in BAYERN wo es mit Sicherheit am schlimmsten zu geht. Ich bin der Meinung das jeder EU-Bürger der im Zeitraum 29.04.04 bis 17.01.05 den CZ EU-Schein erworben hat auch keine Problem bekommen wird. laugh2.gif wavey.gif
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Andreas
Beitrag 26.01.2005, 13:54
Beitrag #412


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Zitat (Sven @ 26.01.2005, 13:51)
Ich bin der Meinung das jeder EU-Bürger der im Zeitraum 29.04.04 bis 17.01.05 den CZ EU-Schein erworben hat auch keine Problem bekommen wird.

Da bei dir m. W. keine MPU in Deutschland droht, wirst du wahrscheinlich sowieso die wenigstens Probleme mit deinem CZ-FS haben. Nur wenn die Behörden in CZ auf die Idee kommen würden, alle CZ-FS die unter Verletzung der EU-Führerscheinrichtlinie erworben wurden wieder einzuziehen, köntest auch du Probleme bekommen.


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2005, 14:06
Beitrag #413


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...was durchaus nach wie vor als im Rahmen des Möglichen angesehen wird, wie dies auch im Januarheft 2005 des Deutschen Autorechts (DAR) in einem Fachaufsatz des Chefjuristen des ADAC, Ludovisy, zum Ausdruck kommt.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.01.2005, 14:21
Beitrag #414





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Zitat (Andreas @ 26.01.2005, 10:01)
Zitat (Johnnie Walker @ 26.01.2005, 09:04)
Wie lange dauert es im Durchschnitt bis die FE-Behörde nach Fristablauf für ein MPU-Ergebnis den Bescheid zur FE-Enmtziehung zustellt.

Diese Frage kann nicht so pauschal beantwortet werden. In drigenden Fällen dauert es nur wenige Tage, sonst vielleicht 1 - 2 Wochen.

@ Andreas


Danke und nett, daß Du wieder dabei bist; auch wenn Xdriver, als letzter MPU-Mohikaner, wacker gepunktet hat.

Vor einiger Zeit informierte ich hier über eine MPU-Anordnung von der ich Kenntnis erhalten habe.

Die Ergebnis-Vorlagefrist endete mit dem Ablauf der ersten Dezember-Woche 2004!

Glückauf
Johnnie
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Sven
Beitrag 26.01.2005, 14:47
Beitrag #415


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Zitat (Andreas @ 26.01.2005, 13:54)
Zitat (Sven @ 26.01.2005, 13:51)
Ich bin der Meinung das jeder EU-Bürger der im Zeitraum 29.04.04 bis 17.01.05 den CZ EU-Schein erworben hat auch keine Problem bekommen wird.

Da bei dir m. W. keine MPU in Deutschland droht, wirst du wahrscheinlich sowieso die wenigstens Probleme mit deinem CZ-FS haben. Nur wenn die Behörden in CZ auf die Idee kommen würden, alle CZ-FS die unter Verletzung der EU-Führerscheinrichtlinie erworben wurden wieder einzuziehen, köntest auch du Probleme bekommen.

was ich erlich gesagt für sehr unwarscheinlich halte, oder glaubst du wirklich das sich Tschechien selbst ans bein binkelt?
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Sven
Beitrag 26.01.2005, 14:50
Beitrag #416


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....... übrigens, hab ich sowieso vor den FS in den nächsten wochen umschreiben zu lassen, und dann dürfte das Thema für mich ein für alle mal gegessen sein rofl1.gif
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Rolrick
Beitrag 26.01.2005, 15:18
Beitrag #417


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Zitat (Sven @ 26.01.2005, 14:50)
....... übrigens, hab ich sowieso vor den FS in den nächsten wochen umschreiben zu lassen, und dann dürfte das Thema für mich ein für alle mal gegessen sein  rofl1.gif

Hast du das echt vor?

Na dann berichte doch bitte was dabei raus gekommen ist.

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Hi@Admin,

Admin unser
der Du beherrschst das Netzwerk,
geheiligt werden deine Name.
Dein Connect komme,
dein Login geschehe,
wie am Server so im Web.
Unser tägliches Backup gib uns heute.
Und vergib unserem Mail Server,
wie auch wir vergeben unserem Switch;
und führe uns nicht in IP Konflikte,
sondern erlöse uns von dem SubNet.
Denn dein ist das LAN und das WAN
und der DNS im Netz.
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nokin
Beitrag 26.01.2005, 15:25
Beitrag #418


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@sven : du haettest doch aber zur mpu gemusst um hier in deutschland wiede ein lappen zu machen , oder ? wie lange ist denn deine sache her ?

desweiteren sagtest du : Ich bin der Meinung das jeder EU-Bürger der im Zeitraum 29.04.04 bis 17.01.05 den CZ EU-Schein erworben hat auch keine Problem bekommen wird.

sry ich nerv wieder wink.gif .... aber dieses vor dem 17.januar erwerben oder anmelden macht mich immer noch verrückt *g* . ist man noch auf der sicheren seite wenn man sich vor dem 17. angemeldet hatte , den lappen jetzt aber noch nicht hat?

wahrscheinlich nicht , oder `? weil auf dem lappen steht doch das ausstellungsdatum , welches ja auf jedenfall nach dem 17.januar 2005 sein wird
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.01.2005, 15:31
Beitrag #419





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Zitat (XDiver @ 26.01.2005, 12:11)
Die einzigen, die ausschließlich das für sich positive aus dem Urteil ableiten wollen, seid doch Ihr. Wie erklärst Du Dir sonst die gebetsmühlenartige Wiederholung irgendwelcher Passi aus dem Urteil, die zur hier diskutierten Thematik einfach nicht passen? Bis auf /8 scheint ja keiner von Euch in der Lage einzusehen, dass eine Eignungsüberprüfung bislang nicht auf dem Prüfstand des EuGH stand.

@ Xdiver

Wir sollten das Thema auf den Punkt bringen sonst kostet es den Durchblick.


1. Du hast Recht, daß der EuGH den § 28 ausgehebelt hat und § 46 nicht erwähnt hat.

2. Du hast Recht, daß eine FE-Behörde bei Eignungszweifel eine MPU anordnen kann, wenn hierzu ein Anlaß besteht.

3) Du hast Recht, daß nach Ablauf der Verjährung (5+10) auch bei Eignungszweifeln keine MPU mehr angeordnet werden kann und eine Weigerung nicht zum FE-Entzug führen kann, da nach Fristablauf die verjährten Straftaten keine Maßnahmen mehr rechtfertigen können.

Übrigens ist in der Verordnung über die Verjährung mit keinem Wort der § 46 erwähnt.

4) Du irrst in der Annahme, daß eine EU-Fahrerlaubnis zur Disposition einer
deutschen FE-Behörde steht und sie in die Rechte einer EU-FE/FS eingreifen könnte.


Für diese Feststellung bedarf es keiner Erwähnung des § 46 durch den EuGH.

Das Urteil ist so klar wie die Verordnung, die die Verjährung regelt, beide ohne Nennung von § 46.

Denn wäre es anders, hätte die FE-Behörde ja die Möglichkeit aufgrund nicht beigebrachter MPU die Berechtigung zum Führen eines KFZ in Deutschland zu verbieten, und expliziet das hat der EuGH den deutschen Behörden verboten.

Dazu braucht sich das Gericht nicht mit den nationalen Paragraphen auseinanderzusetzen, die die Verwaltung meint anwenden zu können, um den Urteilsspruch zu umgehen.

Es ist irgendwie eine perverse Grundhaltung, die in der Absicht liegt, Bürger nach Strafverbüßung, um die vom höchsten Gericht garantierten Rechte zu betrügen.


Glückauf
Johnnie
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Sven
Beitrag 26.01.2005, 15:32
Beitrag #420


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Zitat (Rolrick @ 26.01.2005, 15:18)
Hast du das echt vor?

Na dann berichte doch bitte was dabei raus gekommen ist.

da ich meinen lappen nicht durch alk. verloeren habe, dürfte dies auch keine probl. mit sich ziehen "hoffe ich jedenfalls". und wenn was können die mir schon anhängen? think.gif
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mirko1
Beitrag 26.01.2005, 15:43
Beitrag #421


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@sven
wenn dir keine MPU in Deutschland droht, dann kannst du ruhig schlafen.
Du hast dann mit Deinem CZ-LAPPEN keine Probleme.

Denn Deutschen geht es zu 99% um MPU umgeher.
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RA XDiver
Beitrag 26.01.2005, 15:45
Beitrag #422


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Zitat
Du irrst in der Annahme, daß eine EU-Fahrerlaubnis zur Disposition einer deutschen FE-Behörde steht und sie in die Rechte einer EU-FE/FS eingreifen könnte.


Wenn Eignungszweifel bestehen, m.E. ja (und nicht nur meiner Meinung nach, das sehen auch zahlreiche Rechtsanwälte so).

Du musst bedenken, dass eine MPU-Anordnung ja nur bei Personen in Frage kommt, die in der Vergangenheit eindeutig aufgefallen sind. Die MPU-Anordnung ist im Sinne der Gefahrenabwehr dann weiterhin vonnöten, zumal eine effektive Kontrolle diesbezgl. vor der Erteilung einer neuen FE in den meisten EU-Staaten nicht existieren dürfte.


Zitat
Denn wäre es anders, hätte die FE-Behörde ja die Möglichkeit aufgrund nicht beigebrachter MPU die Berechtigung zum Führen eines KFZ in Deutschland zu verbieten, und expliziet das hat der EuGH den deutschen Behörden verboten.


Entschuldige, wenn ich mich wiederhole, aber genau das hat der EuGH nicht gesagt. Wenn, dann müsste er das in Zukunft noch tun. Ob, dass mag Herr S. in hellseherischer Manier voraussehen. Es gibt zahlreiche andere Juristen die es anders sehen.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.01.2005, 15:56
Beitrag #423





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Zitat (XDiver @ 26.01.2005, 15:45)
[Es gibt zahlreiche andere Juristen die es anders sehen.

Ja, genau das sagt Andreas auch immer,

Hic leones sunt, stand in den alten Karten hinter terra incognita.

Grüß Gott
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 26.01.2005, 16:45
Beitrag #424


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Das Thema "Eignungszweifel" erscheint mir ziemlich losgeloest von EU-Regelungen. Einerseits ist es eine nationale Regelung, die sogar lt.Eu-GH den Deutschen zusteht. Andererseits ist das Thema tief eingebettet in das nationale Sicherheitsbeduerfnis der Deutschen - sodass auch weiter mit extremstem Widerstand zu rechnen ist. Und drittens ist es eine in Deutschland gaengige Form der Zweigleisigkeit von Verwaltung und Strafvollzugsbehoerden/Justiz, die so in anderen Ländern kaum bekannt ist.

Drei gute Gruende, die Probleme rund um die Eignungsbedenken - egal nach welchen Paragraphen - ernst zu nehmen.

Allerdings ist die grundsaetzliche Frage nicht mehr offen, ob die Deutschen berechtigt sind, in die Rechte eines EU-Fuehrerscheins einzugreifen - diese sind immerhin durch EU-Richtlinien und EuGH-Urteile schon einigermassen gut geschuetzt:
Denn der EuGH hat klar gesagt, dass die Deutschen
- eine EU-FE ohne Wenn und Aber anerkennen muessen,
- dass sie den EU-auslaendischen Verwaltungsakt respektieren muessen,
- dass das Ende der Sperrfrist der Zeitpunkt ist, an dem von jedem EU-Staat, der dann zustaendig ist, erteilt werden darf und er hat festgestellt,
- dass ein Verstoss gegen die 185-Tage-Frist nicht automatisch die Ungueltigkeit des Fuehrerscheins nach sich zieht, sondern es eines negativen Verwaltungsaktes der ehedem ausstellenden Behoerde bedarf, um die Gueltigkeit der Fahrerlaubnis zu widerrufen.

Es muesste jedem klar sein - und ich habe nicht die geringsten Zweifel, dass dem EuGH mit Richtern und Generalanwaelten das auch klar ist und war - dass eine EU-auslaendische Behoerde niemals alle individuell nationalstaatlichen Anforderungen eines jeden EU-Landes an Fuehrerscheinbewerber wird erfuellen koennen, wenn es 25 verschiedene Durchfuehrungsbestimmungen und Verordnungen zum Fuehrerscheinrecht gibt. Daher sollten diese nationalen Regeln auch von der Kommission auf Kompatibilitaet geprueft werden - was bei der deutschen Version nicht geschehen ist.

Ergo hat man zunaechst (durch das Zugestaendnis nationaler Umsetzungsbestimmungen fuer die europaeische Fuehrerscheinrichtlinie) billigend in Kauf genommen, dass unter gewissen Umstaenden einzelne nationale Regeln verletzt werden, wenn EU-Fuehrerscheine in ganz Europa anerkannt werden muessen. Durch die Betonung darauf, dass die Anerkennung der Schlusstein des gemeinsamen europaeischen Fuehrerscheinsystems sei, wurden meines Erachtens alle nationalen Bedenkentraeger in die Schranken verwiesen.

Und das gilt dann eben auch fuer die deutschen Anforderungen an die Eignung, die schon - so muss man wohl sagen - aus dem europaeischen Durchschnitt herausragen.


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monerle
Beitrag 26.01.2005, 17:46
Beitrag #425


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@ Johnnie Walker

Zitat
Vor einiger Zeit informierte ich hier über eine MPU-Anordnung von der ich Kenntnis erhalten habe.

Zitat
Die Ergebnis-Vorlagefrist endete mit dem Ablauf der ersten Dezember-Woche 2004!


Und?? Darf derjenige noch fahren?

Ich hoffe, ich hab da jetzt nichts falsch verstanden: Du hast also Kenntnis von einer MPU-Auflage, die ein EU-FS-Inhaber wegen "alter" Delikte bekommen hat, und er hat die positive MPU nicht fristgerecht bis zur 1. Dez.Woche 04 eingebracht. Was ist dann passiert? Nutzungsuntersagung? Gar nichts?

Sollte ich die Angelegenheit richtig verstanden haben finde ich sie äußerst relevant....


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.01.2005, 18:04
Beitrag #426





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Zitat (monerle @ 26.01.2005, 17:46)
@ Johnnie Walker

Zitat
Vor einiger Zeit informierte ich hier über eine MPU-Anordnung von der ich Kenntnis erhalten habe.

Zitat
Die Ergebnis-Vorlagefrist endete mit dem Ablauf der ersten Dezember-Woche 2004!


Und?? Darf derjenige noch fahren?

Ich hoffe, ich hab da jetzt nichts falsch verstanden: Du hast also Kenntnis von einer MPU-Auflage, die ein EU-FS-Inhaber wegen "alter" Delikte bekommen hat, und er hat die positive MPU nicht fristgerecht bis zur 1. Dez.Woche 04 eingebracht. Was ist dann passiert? Nutzungsuntersagung? Gar nichts?

Sollte ich die Angelegenheit richtig verstanden haben finde ich sie äußerst relevant....

Du hast alles richtig verstanden. Beim Grenzübertritt CZ-D wurden die Personalien notiert an die zuständige FE-Behörde weitergeleitet.

Aufgrund dieser Info ordnete die FE-Behörde eine MPU an und setzte eine Frist, die mit Ablauf der 1. Dezember Woche endete.

Die Aufforderung wurde ignoriert und keine MPU innerhalb der Frist vorgelegt.

Die Aufforderung zur MPU war bis zur Stunde, die einzige Nachricht der FE-Behörde.

Eine Entziehung der FE ist bisher nicht angeordnet. Also wird der CZ-FS legal benutzt.

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strichachtdoktor
Beitrag 26.01.2005, 19:22
Beitrag #427


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Zitat
Die Aufforderung wurde ignoriert und keine MPU innerhalb der Frist vorgelegt.Die Aufforderung zur MPU war bis zur Stunde, die einzige Nachricht der FE-Behörde.Eine Entziehung der FE ist bisher nicht angeordnet. Also wird der CZ-FS legal benutzt.

Woran liegt es ? Guter Anwalt ? Oder fragt sich die Behoerde immer noch, wie sie eine Entziehung rechtfertigt ?
In der Zwischenzeit sieht es fuer die oeffentliche Sicherheit und Ordnung bestimmt schlimm aus ...

Wo ist es denn passiert ? (Ich meine die MPU-Anordnung! Grenzuebertritt war vermutlich Bavaria ... wink.gif )


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Medusa
Beitrag 26.01.2005, 19:32
Beitrag #428


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Eine mir bekannte MPU Aufforderung lief in der letzten Dezemberwoche ab. Wurde meines Wissens ignoriert. Folgen sind mir nicht bekannt.
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Rolrick
Beitrag 26.01.2005, 19:54
Beitrag #429


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.01.2005, 19:22)
Zitat
Die Aufforderung wurde ignoriert und keine MPU innerhalb der Frist vorgelegt.Die Aufforderung zur MPU war bis zur Stunde, die einzige Nachricht der FE-Behörde.Eine Entziehung der FE ist bisher nicht angeordnet. Also wird der CZ-FS legal benutzt.

Woran liegt es ? Guter Anwalt ? Oder fragt sich die Behoerde immer noch, wie sie eine Entziehung rechtfertigt ?
In der Zwischenzeit sieht es fuer die oeffentliche Sicherheit und Ordnung bestimmt schlimm aus ...

Wo ist es denn passiert ? (Ich meine die MPU-Anordnung! Grenzuebertritt war vermutlich Bavaria ... wink.gif )

In der Zwischenzeit sieht es fuer die oeffentliche Sicherheit und Ordnung bestimmt schlimm aus ...
--------------------------
Hi,
ist denn irgendwo bekannt geworden das ein EU-FS Inhaber (Entzug wegen Alk od. Drogen) WIEDER unter Alk od. Drogen auffällig geworden ist?

Ich glaube das sich der aller größte Teil dieser Kandidaten dran hält, nun endlich "Nüchtern" im Strassenverkehr teil zunehmen.
Es wird auch Ausnahmen geben, genau so wie es Alk-Fahren von D-FS Inhabern geben wird. LEIDER

Mancher von euch unterstellt einfach den jenigen das sie zu jeder Zeit betrunken fahren.

Ich finde das nicht gut.
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Speedster
Beitrag 26.01.2005, 20:36
Beitrag #430


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Zitat (Rolrick @ 26.01.2005, 19:54)
Ich glaube das sich der aller größte Teil dieser Kandidaten dran hält, nun endlich "Nüchtern" im Strassenverkehr teil zunehmen.
Es wird auch Ausnahmen geben, genau so wie es Alk-Fahren von D-FS Inhabern geben wird. LEIDER

Mancher von euch unterstellt einfach den jenigen das sie zu jeder Zeit betrunken fahren.

Ich finde das nicht gut.

das ist doch das grundsätzliche problem. alle eu-fs besitzer werden von vorne herein als problemfälle abgestempelt. genau so wird ja auch mit der mpu-anordnung verfahren, seitens der verwaltungsbehörden. es wird nicht auf den jeweiligen fall/person eingegangen sondern das schema mpu wird angewendet.

wenn solche forderungen oder ideen wie gsx es z.b. verlangt, (mpu-kandidaten sollen über längere zeit mit leberwert-protokollen überwacht werden) dann kann d in kürzester zeit zusperren. (wird dann wohl noch der gerhard machen) die kontrolle sollte dann nämlich für jedermann pflicht werden.

was ich sagen will. wenn dann alle!!! und dann geht jeder fahrzeugführer regelmäßig zur kontrolle (natürlich wegen der sicherheit im straßenverkehr), notfalls auch zur mpu! die fragestellung wäre in dem fall interessant.

speedy
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nokin
Beitrag 26.01.2005, 22:05
Beitrag #431


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Zitat (Johnnie Walker @ 26.01.2005, 18:04)
Zitat (monerle @ 26.01.2005, 17:46)
@ Johnnie Walker

Zitat
Vor einiger Zeit informierte ich hier über eine MPU-Anordnung von der ich Kenntnis erhalten habe.

Zitat
Die Ergebnis-Vorlagefrist endete mit dem Ablauf der ersten Dezember-Woche 2004!


Und?? Darf derjenige noch fahren?

Ich hoffe, ich hab da jetzt nichts falsch verstanden: Du hast also Kenntnis von einer MPU-Auflage, die ein EU-FS-Inhaber wegen "alter" Delikte bekommen hat, und er hat die positive MPU nicht fristgerecht bis zur 1. Dez.Woche 04 eingebracht. Was ist dann passiert? Nutzungsuntersagung? Gar nichts?

Sollte ich die Angelegenheit richtig verstanden haben finde ich sie äußerst relevant....

Du hast alles richtig verstanden. Beim Grenzübertritt CZ-D wurden die Personalien notiert an die zuständige FE-Behörde weitergeleitet.

Aufgrund dieser Info ordnete die FE-Behörde eine MPU an und setzte eine Frist, die mit Ablauf der 1. Dezember Woche endete.

Die Aufforderung wurde ignoriert und keine MPU innerhalb der Frist vorgelegt.

Die Aufforderung zur MPU war bis zur Stunde, die einzige Nachricht der FE-Behörde.

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@ Johnnie Walker :

wann wurde denn dem Eu-FS-Inhaber sein deutscher lappen abgenommen ? also war seine mpu verjährt oder nicht?
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Beitrag 26.01.2005, 23:02
Beitrag #432





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Zitat (strichachtdoktor @ 26.01.2005, 19:22)
Zitat
Die Aufforderung wurde ignoriert und keine MPU innerhalb der Frist vorgelegt.Die Aufforderung zur MPU war bis zur Stunde, die einzige Nachricht der FE-Behörde.Eine Entziehung der FE ist bisher nicht angeordnet. Also wird der CZ-FS legal benutzt.

Woran liegt es ? Guter Anwalt ? Oder fragt sich die Behoerde immer noch, wie sie eine Entziehung rechtfertigt ?
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Nur anwaltlicher Rat: ignorieren!
Keine Schriftsätze.
NRW
vermutlich Franken, Autobahn Grenzübergang

High Noon! oder?

Ist schon spannend!

Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 27.01.2005, 01:19
Beitrag #433


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Zitat
ignorieren!


Und das soll Euer Ernst sein ? So einfach soll das gehen ?

NIEMALS !

Jede Wette: Das dicke Ende kommt noch. Wenn ich eines durch den deutschen Staat geworden bin, dann Pessimist.


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Rolrick
Beitrag 27.01.2005, 02:14
Beitrag #434


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Zitat (strichachtdoktor @ 27.01.2005, 01:19)
Zitat
ignorieren!


Und das soll Euer Ernst sein ? So einfach soll das gehen ?

NIEMALS !

Jede Wette: Das dicke Ende kommt noch. Wenn ich eines durch den deutschen Staat geworden bin, dann Pessimist.

Na dann bleib das mal. wink.gif

Ich habe mich auch schon gefragt, was wäre wenn:

Das die letzte Möglichkeit ist um die EU-FS Inhaber zu fi**en.

Nehmen wir mal an, der jenige macht dann einen MPU der dann NEGATIV ist, dann hat doch die FSST durch sein Aktives Bemühen um ein MPU, quasi bewiesen das er nicht geeignet ist.

Macht er nichts steht warscheinlich die FSST etwas betröppelt da und kann nicht machen.

Ist auch eine Möglichkeit die man nicht ausschliessen kann.

Wenn das so ist das die FSST MPU-Anordnungen verschickt, obwohl sie wissen das im nächsten Schritt bei Nichterbringung der MPU, trotzdem kein "Zugriff" auf den EU-FS erfolgen kann dann wäre das ja wohl der Gipfel.

Aber selbst das traue ich denen zu.
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Beitrag 27.01.2005, 06:42
Beitrag #435





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Zitat (Rolrick @ 27.01.2005, 02:14)
trotzdem kein "Zugriff" auf den EU-FS erfolgen kann

Das hast du aber schön gesagt laugh2.gif
Fakt ist das die Deutschen Behörden einen Ausländischen Führerschein nicht einziehen können.
Fakt ist aber auch das sie den Gebrauch untersagen können, du bekommst dann nen schönen Stempel drauf.
Wenn du dann damit erwischt wirst ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und somit ne Straftat.
Also, mach mal, wir freuen uns schon auf deine Klagelieder rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif

An deiner Stelle würd ich mal auf das hören was /8 Doc so schreibt, er ist nicht umsonst besonders vorsichtig geworden
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Sven
Beitrag 27.01.2005, 08:23
Beitrag #436


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Zitat (mirko1 @ 26.01.2005, 15:43)
@sven
wenn dir keine MPU in Deutschland droht, dann kannst du ruhig schlafen.
Du hast dann mit Deinem CZ-LAPPEN keine Probleme.

Denn Deutschen geht es zu 99% um MPU umgeher.

Hi,

wenn ich mich nach den beiträgen von Andreas richte, ist er der meinung das irgendwann vermutlich alle CZ FS wieder eingezogen werden würden. Ich selbst hallte das für einen absoluten quatsch. aber sicher ist sicher, deswegen möchte ich meinen schein umschreiben lassen.

was meint ihr dazu ........ huh.gif
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Andreas
Beitrag 27.01.2005, 08:26
Beitrag #437


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Zitat (Sven @ 27.01.2005, 08:23)
wenn ich mich nach den beiträgen von Andreas richte, ist er der meinung das irgendwann vermutlich alle CZ FS wieder eingezogen werden würden.

Dann hast du mich aber falsch verstanden, ich habe nur auf das Risiko einer evtl. Rücknahme der CZ-FS hingewiesen. Ob und wann dies kommt ist vollkommen unklar. Man sollte nur das Risiko kennen. dry.gif


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Sven
Beitrag 27.01.2005, 09:09
Beitrag #438


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Zitat (Andreas @ 27.01.2005, 08:26)
Zitat (Sven @ 27.01.2005, 08:23)
wenn ich mich nach den beiträgen von Andreas richte, ist er der meinung das irgendwann vermutlich alle CZ FS wieder eingezogen werden würden.

Dann hast du mich aber falsch verstanden, ich habe nur auf das Risiko einer evtl. Rücknahme der CZ-FS hingewiesen. Ob und wann dies kommt ist vollkommen unklar. Man sollte nur das Risiko kennen. dry.gif

Sorry Andreas , ich wollte dich keinesfalls angreifen oder ähnliches. mir fällt an deine Beiträge immer nur auf das du vermutlich etwas gegen CZ-FS bist, oder irre ich. blushing.gif

übrigens: als ich am 12.01 der FSST meinen CZ-FS vorlegte um ihn zu melden, wurde der Sachbearbeiter etwas stroff. ich gab ihm nicht die geringste Auskunft als er mich Vollquatschte. „Rücksprache mit meinem Anwalt“. darauf hin hatte ich den Herrn auf dem Amt einen netten Brief zu kommen lassen.

darin stand: Sehr geehrter Herr U..... ich weise sie darauf hin das ich mir ihr benehmen nicht gefallen lasse. Es ist nicht zwingend notwendig 185 Tage in dem Ausstellerland zu verbringen. Sollte es dennoch Unstimmigkeiten ihrer seits geben, wird dies meine Anwalt B...... prüfen und vertreten. Anbei Gerichtsurteil des EuGH vom 29.04.04.
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Andreas
Beitrag 27.01.2005, 09:12
Beitrag #439


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Dieser Satz stimmt allerdings nicht.

Zitat
Es ist nicht zwingend notwendig 185 Tage in dem Ausstellerland zu verbringen.


Nach der EU-Führerscheinrichtlinie ist dies sehr wohl erforderlich.


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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2005, 09:31
Beitrag #440


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Zitat (Andreas @ 27.01.2005, 08:26)
Dann hast du mich aber falsch verstanden, ich habe nur auf das Risiko einer evtl. Rücknahme der CZ-FS hingewiesen. Ob und wann dies kommt ist vollkommen unklar. Man sollte nur das Risiko kennen.  dry.gif

Dies sieht selbst der ADAC als größte Vertreterorganisation der Autofahrer in D nach wie vor so, dass hier ein unabwägbares Risiko besteht (siehe aktuelles Heft DAR Januar 2005, Fachaufsatz des Chefjuristen des ADAC, Dr. Ludovisy).

Andreas ist mit Sicherheit kein CZ-, PL-, oder Was-auch immer-EU-FS-Gegner. Er versucht nur, auf die Risiken hinzuweisen und allzu große Euphorie und Blauäugigkeit zu dämpfen. Auch nach meiner Auffassung ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, unabhängig davon, in welche Richtung es letztlich gehen wird.
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Sven
Beitrag 27.01.2005, 09:35
Beitrag #441


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Zitat (Andreas @ 27.01.2005, 09:12)
Dieser Satz stimmt allerdings nicht.

Zitat
Es ist nicht zwingend notwendig 185 Tage in dem Ausstellerland zu verbringen.


Nach der EU-Führerscheinrichtlinie ist dies sehr wohl erforderlich.

Diesen Artikel fand ich und ist in meiner Ansicht eindeutig.

Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 97 429 EWG des Rates vom 28.07.1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 02.Juni 1997 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedsstaat einem von einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten FS die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, wenn nach den ihm vorliegenden Informationen der FS-Inhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Heimatlichen Hoheitsstaates und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedsstaats gehabt hat.

Nach dieser Gesetzesgrundlage ist jeder Eu-Bürger berechtigt, sofern seine innerdeutsche Sperrfrist abgelaufen ist, sich von jeder EU-Behörde innerhalb der Europäischen Union einen für das vereinigte Europa (einschließlich Deutschland) gültigen FS, nebst internationalen FS, ausstellen zu lassen.

Daran kann auch eine D FSST nichts unternehmen.................. Es ist Meinermeinung nach mal Zeit das sich auch die Deutschen Behörden mal an die Gesetze halten sollten. Was ist den mit die 10 Jahres frist in Deutschland ??? ............
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Andreas
Beitrag 27.01.2005, 09:54
Beitrag #442


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Zitat (Sven @ 27.01.2005, 09:35)
Es ist  Meinermeinung nach mal Zeit das sich auch die Deutschen Behörden mal an die Gesetze halten sollten.

Dann sollten sich die Behörden in CZ aber auch an die bestehenden EU-Richtlinien halten. Dies haben sie zumindest bis zum 17.01.05 nämlich nicht getan. Genau dies ist das Problem mit deinem CZ-FS.


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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 27.01.2005, 09:54
Beitrag #443





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Zitat (strichachtdoktor @ 27.01.2005, 01:19)
Zitat
ignorieren!


Und das soll Euer Ernst sein ? So einfach soll das gehen ?


Was sonst? Eine MPU-Anordnung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Also abwarten, ob eine FE-Entziehung angeordnet wird; sofortiger Vollzug möglich: Wenn nein, war es das! Wenn ja, Rechtsmittel einlegen.

Fahren nach FE-Entziehung ist eine Straftat, sollte das letztendscheidende Gericht
die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestätigen; keine Straftat, wenn das Gericht die Fe-Entziehung als unrechtmäßig erkennt.

Diese Frage ist höchstrichterlich durch das EuGH entschieden, damit präjudizierend und bedarf keiner Auslegung durch nationale Vorinstanzen.

Die Verwaltung, die mit der MPU-Androhung den absoluten Meinungsterror über die Medien ausübt, darf keinen Schritt weitergehen, sonst verliert sie ihre Wirkung und wird zum Papiertiger.

Glückauf
Johnnie

Zitat
P.S.
Des weiteren bin ich der gleichen Ansicht wie Generalanwalt Philippe Léger:


Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Frage des Amtsgerichts Frankenthal (Pfalz) wie folgt zu beantworten:
1. Die Artikel 1 Absatz 2, 7 Absatz 1 Buchstabe b und 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein sind dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat nicht berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins deshalb zu versagen, weil nach seiner Auffassung der Führerscheininhaber im ausstellenden Mitgliedstaat bei der Ausstellung des Führerschein keinen ordentlichen Wohnsitz begründet hatte.
2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind.
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Sven
Beitrag 27.01.2005, 10:00
Beitrag #444


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Zitat (Andreas @ 27.01.2005, 09:54)
Zitat (Sven @ 27.01.2005, 09:35)
Es ist  Meinermeinung nach mal Zeit das sich auch die Deutschen Behörden mal an die Gesetze halten sollten.

Dann sollten sich die Behörden in CZ aber auch an die bestehenden EU-Richtlinien halten. Dies haben sie zumindest bis zum 17.01.05 nämlich nicht getan. Genau dies ist das Problem mit deinem CZ-FS.

Hi, Andreas

Ich gebe dir da voll und ganz recht, ist es aber nicht so das die Deutschen immer die sind, die in andern Suppen rühren und selbst schmuzige Finger haben think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2005, 10:21
Beitrag #445


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Zitat (Sven @ 27.01.2005, 09:35)
Nach dieser Gesetzesgrundlage ist jeder Eu-Bürger berechtigt, sofern seine innerdeutsche Sperrfrist abgelaufen ist, sich von jeder EU-Behörde innerhalb der Europäischen Union einen für das vereinigte Europa (einschließlich Deutschland) gültigen FS, nebst internationalen FS, ausstellen zu lassen.

Du wirfst hier zwei unterschiedliche Sachen in einen Topf.

Dass sich ein EU-Bürger in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis ausstellen lassen kann, die dann in den übrigen Staaten anzuerkennen ist, wird nicht bestritten. Die für alle EU-Staaten verbindliche 2. EU-FS-RiLi besagt aber in Art. 8 auch, dass ein Staat eine FE nur erteilen darf, wenn der FE-Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage in dem betreffenden Staat gehabt hat.

Der EuGH hat nun diese Aussage dahingehend zu Gunsten der Betroffenen Personenkreises relativiert, dass eine ausländische FE, die unter Verletzung dieser 185-Tage-Regel ausgestellt wurde, dennoch ebenso anzuerkennen ist, da es sich bei dem Führerschein um ein gültiges, amtliches Dokument handelt. Die Regelung des Art. 8 selbst wurde vom EuGH nicht in Frage gestellt und gilt nach wie vor unverändert.

Die FE-Behörde in dem betreffenden Staat hat sich durch ihr Handeln einer EU-Vertragsverletzung schuldig gemacht, die von der EU-Kommission entsprechend verfolgt werden kann. Als erster Staat hat diesbezüglich Tschechien bereits reagiert. Aber auch Tschechien muss und wird nach wie vor bei einem EU-Bürger, der seinen ordentlichen Wohnsitz für mehr als 185 Tage in dem Land hat, eine Fahrerlaubnis erteilen, sofern die Person dort eine beantragt und auch die übrigen für einen Erwerb nach tschechischem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
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Gast_Johnnie Waker_*
Beitrag 27.01.2005, 11:11
Beitrag #446





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Zitat (Andreas @ 25.01.2005, 20:47)
Zitat
EU Recht bricht Landesrecht.


Nur wenn das EU-Recht eine entsprechende Regelung kennt (dies ist aber äußerst strittig). Nur JW beharrt noch bedingungslos darauf. wink.gif

Bitte überprüfe Deine Aussage hier:

Zitat
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Sven
Beitrag 27.01.2005, 11:29
Beitrag #447


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Zitat (Peter Lustig @ 27.01.2005, 10:21)
Zitat (Sven @ 27.01.2005, 09:35)
Nach dieser Gesetzesgrundlage ist jeder Eu-Bürger berechtigt, sofern seine innerdeutsche Sperrfrist abgelaufen ist, sich von jeder EU-Behörde innerhalb der Europäischen Union einen für das vereinigte Europa (einschließlich Deutschland) gültigen FS, nebst internationalen FS, ausstellen zu lassen.

Du wirfst hier zwei unterschiedliche Sachen in einen Topf.

Dass sich ein EU-Bürger in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis ausstellen lassen kann, die dann in den übrigen Staaten anzuerkennen ist, wird nicht bestritten. Die für alle EU-Staaten verbindliche 2. EU-FS-RiLi besagt aber in Art. 8 auch, dass ein Staat eine FE nur erteilen darf, wenn der FE-Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz für mindestens 185 Tage in dem betreffenden Staat gehabt hat.

Der EuGH hat nun diese Aussage dahingehend zu Gunsten der Betroffenen Personenkreises relativiert, dass eine ausländische FE, die unter Verletzung dieser 185-Tage-Regel ausgestellt wurde, dennoch ebenso anzuerkennen ist, da es sich bei dem Führerschein um ein gültiges, amtliches Dokument handelt. Die Regelung des Art. 8 selbst wurde vom EuGH nicht in Frage gestellt und gilt nach wie vor unverändert.

Die FE-Behörde in dem betreffenden Staat hat sich durch ihr Handeln einer EU-Vertragsverletzung schuldig gemacht, die von der EU-Kommission entsprechend verfolgt werden kann. Als erster Staat hat diesbezüglich Tschechien bereits reagiert. Aber auch Tschechien muss und wird nach wie vor bei einem EU-Bürger, der seinen ordentlichen Wohnsitz für mehr als 185 Tage in dem Land hat, eine Fahrerlaubnis erteilen, sofern die Person dort eine beantragt und auch die übrigen für einen Erwerb nach tschechischem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

Wenn die Tschechen sich regelwidrig verhalten haben, und an Ausländische EU-Bürger FS ausgestellt hat. Müsste doch der EuGH Tschechen bestrafen und nicht den Deutschen Bürger.
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Andreas
Beitrag 27.01.2005, 11:33
Beitrag #448


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Zitat (Sven @ 27.01.2005, 11:29)
Müsste doch der EuGH Tschechen bestrafen und nicht den Deutschen Bürger.

Ein evtl. Widerruf einer unrechtmäßig erteilte FE ist doch keine Strafe sondern nur die logische Rechtsfolge.


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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2005, 11:42
Beitrag #449


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Grundsätzlich hat Sven schon Recht. Die EU-Kommission müsste deshalb gegen Tschechien und die anderen Staaten wie Polen, Niederlande usw. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und diese Staaten dann ggf. auch bestrafen. Dass eine solche Entscheidung im Hinblick auf die schon erteilten Fahrerlaubnisse Folgen haben kann, ist durchaus möglich und liegt wohl im Ermessen der betroffenen Staaten.

@Sven
Bitte aus Gründen der Übersichtlichkeit eines Threads nicht ein komplettes Posting zitieren, wenn Du unmittelbar darunter eine Antwort schreibst. Damit ist der Bezug auch so gegeben. wink.gif
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Sven
Beitrag 27.01.2005, 11:58
Beitrag #450


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Zitat (Peter Lustig @ 27.01.2005, 11:42)
Die EU-Kommission müsste deshalb gegen Tschechien und die anderen Staaten wie Polen, Niederlande usw. ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und diese Staaten dann ggf. auch bestrafen.

wurden solche verfahren schon aufgenommen und durchgeführt, wenn ja in welcher sache und wurden dann die betroffenen Bürger mit einbezogen? sad.gif
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