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Gast_luky_luke_* |
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#541
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@ Peter Lustig
siehe Urteil vom 29.04 - Felix Kapper... ![]() |
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#542
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Zitat (Medusa @ 30.01.2005, 18:10) In welcher Form kann eine Führerscheinstelle eigentlich Kenntnis von einer EU-FE bekommen? Reicht der Anruf eines Nachbarn bei der Polizei / Führerscheinstelle, oder muß eine "Amtsperson" mit eigenen Augen die EU-FE gesehen haben? Reicht vielleicht der Verdacht wg. zugelassenem PKW auf einen anscheinend "Führerscheinlosen" Inhaber? Hat keiner eine Antwort darauf? XDiver, Uwe W, Andreas, Peter Lustig? |
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#543
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Ich bin nun kein Verwaltungsspezi, aber m.E. könnte theoretisch tatsächlich ein unfreundlicher Nachbar reichen. Im Zweifel reicht ja der Kommentar, er habe Dich Autofahren sehen und wäre der Ansicht, Du hättest keinen FS (oder aber, er habe Deinen tschechischen FS gesehen).
Unbedingt vom Erfordernis einer Amtsperson auszugehen, würde ich verneinen. Aber vielleicht kann Dir das einer unserer Verwaltungsfachleute ja genauer sagen. ![]() -------------------- |
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#544
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Zitat Aber vielleicht kann Dir das einer unserer Verwaltungsfachleute ja genauer sagen. ![]() Wäre schon das zu wissen ![]() |
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#545
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Zitat (Mr.T @ 30.01.2005, 19:51) Anlässlich einer Sitzung des Bund-Länder-Fachausschusses "Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrerrecht" (BLFA-FE/FL) am 07./08.12.2004 in Düsseldorf wurde das Thema "Konsequenzen aus dem Urteil des EUGH" erneut diskutiert. Ergebnis u. a.: Zitat Auch nachträglich ist ohne erneute Auffälligkeit eine MPU anzuordnen, wenn die Eignungsbedenken noch keine 10 Jahre zurückliegen. Bei einer nicht durchgeführten oder nicht bestandenen Begutachtung der Fahreignung entzieht die Fahrerlaubnisbehörde gem. § 3 Abs. 1 StVG die Fahrerlaubnis mit der Folge, dass nach § 3 Abs. 2 StVG das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland erlischt. Das ist per Erlass z. B. in NRW umgesetzt worden. Ich denke, andere Bundesländer haben das Ergebnis auch umgesetzt. Soso, das besteht also seit knapp 2 Monaten und bis heute hat man nichts in "Funk und Fernsehen" dazu vernommen ? Nicht, dass ich die Meldung anzweifeln wuerde, aber man darf sich ja zumindest wundern. ![]() Es bedeutet im Prinzip die Ausserkraftsetzung der Wirkungen eines EU-Fuehrerscheines fuer all´ diejenigen, die auch schon vor dem EuGH-Urteil von genau den Vorgehensweisen betroffen waren, die der EuGH geruegt hat - nur dass das Kind jetzt einen anderen Namen hat! ![]() Nicht, dass ich mich darueber wundern wuerde, aber man darf ja zumindest die Rechtmaessigkeit mal anzweifen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Lachmalwieder_* |
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#546
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Zitat (Peter Lustig @ 30.01.2005, 21:45) So lächerlich finde ich das nicht. ![]() Man kann mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Juristen im Bundesverkehrsministerium sowie in den Länderverkehrsminsterien sich hier u.a. auch in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg informiert und rückversichert haben, bevor sie die entsprechenden Schreiben an den nachgeordneten Bereich losgelassen haben. Wer blamiert sich schon gerne? ![]() Es ist schlimmer. Die Obrigkeit belügt und manipuliert den Untertan wie immer. Beweis: Der Bundesverkehrs-Ober-Guru, Leiter des Referats: Führerscheinrcht Christian Weibrecht erklärte schon im August 2004, daß diese Anordnungen umstritten seien und eine Lösung in der 3. FS-Richtlinie beabsichtigt wären. Aber sie brechen Recht ja für den guten Zweck ""Verkehrssicherheit" und der heiligt ja die Mittel meinte schon der gute Iggi vor 500 Jahren. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#547
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http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2092.pdf
Link zur 3. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 9. August 2004, die am 1. Februar 2005 in Kraft tritt. Demnach wird §28, der doch nach dem Kapper Urteil obsolet geworden ist unverändert übernommen!!! § 28 (4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis 4. denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf oder 5. solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte, oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist. Ist die Berliner Republik aus der EU ausgetreten oder hat die Republik nur die Mitgliedschaft im EU-Rechtsystem gekündigt. Vieleicht ist sie jetzt eine Bananen-Republik in der jeder pfeift wie er will!!! Als Laie bitte ich um Aufklärung durch Verwaltungsfachwirte. Danke und Grüße Johnnie |
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#548
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 11 Beigetreten: 11.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6038 ![]() |
Habe vor ein paar Monaten meinen Führerschein in CZ gemacht. Nun habe ich heute von meinem Landratsamt die Aufforderung bekommen bis April zur MPU zu gehen. Hat schon jemand Erfahrungen in so einem Fall wie soll ich mich jetzt verhalten?
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#549
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Zitat (Angel @ 31.01.2005, 15:23) Habe vor ein paar Monaten meinen Führerschein in CZ gemacht. Nun habe ich heute von meinem Landratsamt die Aufforderung bekommen bis April zur MPU zu gehen. Hat schon jemand Erfahrungen in so einem Fall wie soll ich mich jetzt verhalten? Hi, nun das ist eine "unerfreuliche" Nachricht. Aber sage mir doch bitte einmal, bist du mal angehalten worden? Oder wie konnte die FSST vom Besitz einer EU-FS erfahren? |
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Gast_Guest_* |
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#550
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Schaut bitte mal unter anwalt24.de/rechtsnews/artikel/60654
Karollus(?) zur EU-weiten Anerkennung von Führerscheinen nach der EuGH-Entscheidung Felix Kapper vom 28.1.05 Habe den Ausschnitt nicht hier hin bekommen ![]() Vielen Dank |
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#551
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 31.01.2005, 15:12) http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s2092.pdf Link zur 3. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung vom 9. August 2004, die am 1. Februar 2005 in Kraft tritt. Demnach wird §28, der doch nach dem Kapper Urteil obsolet geworden ist unverändert übernommen!!! Macht ja nichts. Der §28FeV bleibt auch obsolet - selbst wenn er unveraendert uebernommen ist. Waere wohl anders, wenn er geaendert (aber nicht verbessert) worden waere ... Gruss, Joe ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnny Walker_* |
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#552
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Zitat (Angel @ 31.01.2005, 15:23) Habe vor ein paar Monaten meinen Führerschein in CZ gemacht. Nun habe ich heute von meinem Landratsamt die Aufforderung bekommen bis April zur MPU zu gehen. Hat schon jemand Erfahrungen in so einem Fall wie soll ich mich jetzt verhalten? Geh zurück zur Seite 1, da hatten wir die gleiche Frage diskutiert! Johnnie Walker Geschrieben am: 18.01.2005, 11:44 Unregistered QUOTE (Andreas 214 @ 18.01.2005, 11:11) Hi Andy, also ich hab Post vom LA mit der Aufforderung zur MPU bekommen, da ansonsten meine Fahrerlaubnis für Deutschland nicht mehr gültig ist. MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt. Sollte eine FE-Entziehung angeordnet werden, Anwalt wechseln und Dr. Säftel beauftragen, Glückauf Johnnie |
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#553
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Zitat (Johnny Walker @ 31.01.2005, 15:44) Johnnie Walker Geschrieben am: 18.01.2005, 11:44 MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt. Sollte eine FE-Entziehung angeordnet werden, Anwalt wechseln und Dr. Säftel beauftragen, Glückauf Johnnie ----------------- Was kommt denn dann dabei herraus? Ist dann die MPU nicht mehr vorzu legen? |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#554
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Hi @all,
da ich kein Paragraphen Prophet bin, wäre ich euch sehr dankbar wenn mich mal einer über der neuen Regelung ab 01.02.05 aufklären würde. Muss ich mit irgendwelchen Forderungen der Behörden rechnen? Wie schon gesagt, hab ich den CZ-EU FS seit 02.12.04 und stehe nicht in der Pflicht eine MPU zu machen. Da ich meinen schein nicht wegen Alk o. Drogen verlor und meine Sache auch schon 17J zurückliegt hoffe ich doch das die mich in ruhe lassen oder? Jedenfalls konnte ich bei der letzten Polizeikontrolle weiterfahren, Servus ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#555
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Zitat (Rolrick @ 31.01.2005, 15:50) Zitat (Johnny Walker @ 31.01.2005, 15:44) Johnnie Walker Geschrieben am: 18.01.2005, 11:44 MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt. Sollte eine FE-Entziehung angeordnet werden, Anwalt wechseln und Dr. Säftel beauftragen, Glückauf Johnnie ----------------- Was kommt denn dann dabei herraus? Ist dann die MPU nicht mehr vorzu legen? Mach Dir mal die Mühe und lese die letzten 14 Seiten nach. Du findest einige Meinungen zu Deiner Frage! (strichachtdoktor @ 27.01.2005, 01:19) ignorieren! Und das soll Euer Ernst sein ? So einfach soll das gehen ? Was sonst? Eine MPU-Anordnung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Also abwarten, ob eine FE-Entziehung angeordnet wird; sofortiger Vollzug möglich: Wenn nein, war es das! Wenn ja, Rechtsmittel einlegen. Fahren nach FE-Entziehung ist eine Straftat, sollte das letztendscheidende Gericht die Rechtmäßigkeit der Anordnung bestätigen; keine Straftat, wenn das Gericht die Fe-Entziehung als unrechtmäßig erkennt. Diese Frage ist höchstrichterlich durch das EuGH entschieden, damit präjudizierend und bedarf keiner Auslegung durch nationale Vorinstanzen. Die Verwaltung, die mit der MPU-Androhung den absoluten Meinungsterror über die Medien ausübt, darf keinen Schritt weitergehen, sonst verliert sie ihre Wirkung und wird zum Papiertiger. Glückauf Johnnie |
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#556
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Zitat Die Verwaltung, die mit der MPU-Androhung den absoluten Meinungsterror über die Medien ausübt, darf keinen Schritt weitergehen, sonst verliert sie ihre Wirkung und wird zum Papiertiger. Und Du glaubst, die weiss das ? ![]() Ich bin mir seit einiger Zeit nicht mehr so ganz sicher, ob das Verhalten der deutschen Verwaltungen überhaupt rechtmaessig ist. Denn es bedarf erheblicher Aufklaerung, ob und unter welchen Bedingungen eine EU-FE denn nun in Deutschland zulaessig ist und das Benutzen des EU-FS straffrei oder eben nicht. Kann doch nicht sein, dass man von den Behoerden nur Blabla zu dem Thema hoert. Habe heute mal anonym (unter falschem Namen) bei meiner ehemals fuer mich zustaendigen Behoerde nachgefragt, was sie denn tun wuerden, wenn ich - also der Anonymus ... - mit meinem nach Entzug erworbenen EU-FS angehalten werde: Die Dame dort sagte: Wir entziehen den Fuehrerschein. Sie liess keinerlei Einwand gelten und meinte, der FS waere wahrscheinlich sowieso illegal erworben und deshalb waere jede Fahrt eine Straftat. Das ist voelliger Quatsch. Und es aergert mich massivst, dass die Beamten auf diesen Aemtern sich erdreisten, so einen Muell ueberhaupt von sich zu geben. Wie soll man sich bei solchen Informationen ueberhaupt noch richtig verhalten ??? Bin da echt etwas ratlos ... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#557
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Zitat (Angel @ 31.01.2005, 15:23) Habe vor ein paar Monaten meinen Führerschein in CZ gemacht. Nun habe ich heute von meinem Landratsamt die Aufforderung bekommen bis April zur MPU zu gehen. Hat schon jemand Erfahrungen in so einem Fall wie soll ich mich jetzt verhalten? wie lange hat es gedauert bis du das schreiben vom amt bekommen hast?ab den zeitpunkt als du angehalten wurdest.im übrigen,wie johnny walker schon sagte,ignorieren,ansonsten rechtsmittel einlegen!!! |
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Gast_Guest 2_* |
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#558
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um...
alles sehr sehr kompliziert.... ich hatte vor im Februar ( angemeldet noch vor 17 Jan) in cz Fuehrerschein zu machen..... soll ich lieber die Finger davon lassen....?(bin auch MPU Fall) wie ist es denn eigentlich fuer auslaender, die unbefristeten Aufenthaltserlaubnis fuer D haben, aber mit cz Fuehrerschein fahren.(Flenburg weiss ueber MPU bescheid). |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#559
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Zitat (strichachtdoktor @ 31.01.2005, 16:43) Zitat Die Verwaltung, die mit der MPU-Androhung den absoluten Meinungsterror über die Medien ausübt, darf keinen Schritt weitergehen, sonst verliert sie ihre Wirkung und wird zum Papiertiger. Und Du glaubst, die weiss das ? ![]() Ich bin mir seit einiger Zeit nicht mehr so ganz sicher, ob das Verhalten der deutschen Verwaltungen überhaupt rechtmaessig ist. Denn es bedarf erheblicher Aufklaerung, ob und unter welchen Bedingungen eine EU-FE denn nun in Deutschland zulaessig ist und das Benutzen des EU-FS straffrei oder eben nicht. Kann doch nicht sein, dass man von den Behoerden nur Blabla zu dem Thema hoert. Habe heute mal anonym (unter falschem Namen) bei meiner ehemals fuer mich zustaendigen Behoerde nachgefragt, was sie denn tun wuerden, wenn ich - also der Anonymus ... - mit meinem nach Entzug erworbenen EU-FS angehalten werde: Die Dame dort sagte: Wir entziehen den Fuehrerschein. Sie liess keinerlei Einwand gelten und meinte, der FS waere wahrscheinlich sowieso illegal erworben und deshalb waere jede Fahrt eine Straftat. Das ist voelliger Quatsch. Und es aergert mich massivst, dass die Beamten auf diesen Aemtern sich erdreisten, so einen Muell ueberhaupt von sich zu geben. Wie soll man sich bei solchen Informationen ueberhaupt noch richtig verhalten ??? Bin da echt etwas ratlos ... Gruss, Joe Sie wissen es nicht, deshalb endet der Tiger auch als Bettvorleger. Aber mal ehrlich. Sie haben ihre deutschen Verordnungen, selbst die FeV, deren neue Fassung morgen in Kraft tritt, steht fest wie des Nordlichts Stern in altem Glanz. Warum sollen sich die Behörden-Mitarbeiter mit einer für Sie wahrscheinlich unbekannten EuGH Entscheidung befassen, von der einige spinnerte Alks und Drugs behaupten, daß mit ihr die schöne neue Welt ohne MPU begonnen hätte? Ich denke es nachvollziehbar und entschuldbar, wenn selbst die Vorsitzende der Kammer 6a VG München in ihrer Duodez-Juristerei den Durchblick verliert. Der eigentliche Skandal ist, daß deutsche Verordnungen und Gesetze, wenn Sie durch höchstrichterliche Entscheidungen und damit irreversibel obsolet geworden sind, geltendem Recht nicht angepasst werden. RA Hettenbach erkennt hierin einen bedenklichen Trend wie er das Statement der Polizeibehörde Stuttgart "unachsichtig wie bisher vorgehen" zum THC Urteil des Bundesverfassungsgericht koommentiert. Im Steuerrecht sind die "Nichtanwendungserlasse" bei ähnlichliche gelagerte Tatbeständen, wie im Einzelfall vom Bundesfinanzhof entschieden, seit Jahren gängige Praxis. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im letzten Sommer bezüglich des Tatbestandes der bandenmäßigen Steuerhinterziehung wurde von dem herausragenden Politiker Posser mit den Worten kommentiert: Wir werden das Urteil nicht berücksichtigen. Ich habe des öfteren die, die Gewaltenteilung ignorierende, Arroganz der Executive angeprangert mit der Bürgern auf allen Ebenen ihre Rechte vorenthalten und beschnitten werden. Hier muß wohl jeder einzelne durch die Instanzen. Keiner sollte sich bei einer durch FE-Entziehung mit sofortigem Vollzug vom Fahren abhalten lassen wenn er eine gültige EU-FE besitzt. Die Anordnung ist rechtswiedrig und folgenlos und das wird letztinstanzlich jedem bestätigt werden. Wir sind das Volk! Grüß Dich Johnnie |
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#560
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
ich habe mir mal das Bundesdatenschutzgesetz angeschaut, für mich stellt sich eigentlich dabei eine rechtliche Frage, nämlich ob überhaupt ohne Einwilligung des Betroffenen eine Meldung an die FEB rechtlich zulässig ist. Bekanntlich ist das Führen eines Fahrzeugs mit EU FS keine Straftat. Inwieweit daher eine Polizeidienststelle Daten über einen ausländischen Führerschein an eine FEB Behörde melden darf, den die Behörde nicht ausgestellt hat, scheint mir auch eine interessante Frage. Ich denke dafür müsste zumindest eine Rechtsverordnung bestehen. Was meint Ihr dazu??? Gruss Natrix |
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Gast_l_* |
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Beitrag
#561
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Guests ![]() |
@ Narrix20
Was Sie haben das haben Sie einfach! Woher das kommt interresiert m.E. kein Schw..n. @ J.W. Wie stellst du dir das vor? Zitat Hier muß wohl jeder einzelne durch die Instanzen. Keiner sollte sich bei einer durch FE-Entziehung mit sofortigem Vollzug vom Fahren abhalten lassen wenn er eine gültige EU-FE besitzt
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Gast_luky_luke_* |
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#562
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Sorry. das da oben ist meiner einer!
Wie stellst du dir das Vor? Fahren ohne FE mit der zur Zeit maßgeblichen Rechtssprechung. Das würde ich aber keinem raten. Auf keinen Fall in Bayern. |
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#563
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (l @ 31.01.2005, 20:36) @ J.W. Wie stellst du dir das vor? Zitat Hier muß wohl jeder einzelne durch die Instanzen. Keiner sollte sich bei einer durch FE-Entziehung mit sofortigem Vollzug vom Fahren abhalten lassen wenn er eine gültige EU-FE besitzt Es ist schon erstaunlich und m. E. völlig verantwortungslos, wie JW mit solchen Thesen potentiellen EU-Führerscheinnutzern der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt. ![]() Es ist auf keinen Fall ratsam, bei einer Nutzungsuntersagung eines EU-FS mit Sofortvollzug in Deutschland weiterhin Kraftfahrzeuge zu führen. Bei einem Strafverfahren helfen die tollen Tipps des "Hobbyjuristen" JW dann auch nicht weiter. Unser Hobbyjurist sollte sich darüber klar sein, dass der eine oder andere Mitleser evtl. seiner Auffassung folgt und fröhlich weiter Kfz auf öffentlichen Straßen führt. Der Ausgang des dann zu erwartenden Strafverfahrens ist keines Falls so eindeutig wie es JW gerne hätte. Aus diesem Grunde kann ich das Verhalten von JW in diesem Fall absolut nicht billigen. Nicht alle haben das Geld oder die Nerven ein Strafverfahren bis zur letzten Instanz durchzuziehen, wobei noch völlig unklar ist, wie diese letzte Instanz entscheiden wird. @JW Mit solchen Äußerungen disqualifizierst du dich als weiterer Diskussionspartner für mich. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
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#564
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Mach dir keinen, kauf dir einen
![]() ![]() ![]() Link gelöscht Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 31.01.2005, 21:17 |
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Gast_luky_luke_* |
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Beitrag
#565
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Guests ![]() |
Zitat Es ist auf keinen Fall ratsam, bei einer Nutzungsuntersagung eines EU-FS mit Sofortvollzug in Deutschland weiterhin Kraftfahrzeuge zu führen. Bei einem Strafverfahren helfen die tollen Tipps des "Hobbyjuristen" JW dann auch nicht weiter. Unser Hobbyjurist sollte sich darüber klar sein, dass der eine oder andere Mitleser evtl. seiner Auffassung folgt und fröhlich weiter Kfz auf öffentlichen Straßen führt. Der Ausgang des dann zu erwartenden Strafverfahrens ist keines Falls so eindeutig wie es JW gerne hätte. Aus diesem Grunde kann ich das Verhalten von JW in diesem Fall absolut nicht billigen. Nicht alle haben das Geld oder die Nerven ein Strafverfahren bis zur letzten Instanz durchzuziehen, wobei noch völlig unklar ist, wie diese letzte Instanz entscheiden wird. @ Andreas ich bin selten deiner Meinung, aber beim ersten Teil deine Aussage muß ich dier zustimmen. Ich glauge auch das es J.W nicht ganz so grass gemeint hat. Bei allem anderem muß ich Ihm zustimmen. |
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#566
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Außerdem glaube ich irgendwo, sei es sogar hier im Forum, gehört oder gelesen zu haben, dass der Bescheid einer Verwaltungsbehörde, auch wenn dieser sich letztendlich als rechtswidrig herausstellen sollte, zunächst gültig ist und man ihm Folge zu leisetn hat. Ansonsten begeht man eine Straftat und hat mit den entsprechenden Folgen zu rechnen.
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Guest_* |
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#567
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Also im klaren Worten..
Adieu......cz Fuehrerschein..... ![]() |
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#568
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Also ich werd mit ziemlicher Sicherheit meine MPU demnächst machen...jedoch ohne denen was von meinem CZ-FS zu erzählen. Wie bereits erwähnt, ich habe ihn nicht gemacht um die MPU zu umgehen, da ich wirklich gute Chancen habe zu bestehen, sondern aus Kosten- und Zeitgründen.
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#569
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Wir sind das Volk! H E U R E K A !!! ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Zitat (Guest @ 31.01.2005, 22:56) Also im klaren Worten.. Adieu......cz Fuehrerschein..... ![]() Verstehe ich jetzt nicht, hab ich was verpasst? Wieso soll jetzt der EU FS nicht mehr in D zu gebrauchen sein? |
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#571
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Außerdem glaube ich irgendwo, sei es sogar hier im Forum, gehört oder gelesen zu haben, dass der Bescheid einer Verwaltungsbehörde, auch wenn dieser sich letztendlich als rechtswidrig herausstellen sollte, zunächst gültig ist und man ihm Folge zu leisetn hat. Exakt. Grundlage hierfür ist § 43 VwVfG. -------------------- |
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#572
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 11.12.2004 Wohnort: Schwabendorf Mitglieds-Nr.: 7210 ![]() |
-------------------- Es gibt Menschen, die haben ein Gesichtsfeld von 10cm und nennen es ihren Standpunkt!
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Gast_Gast_Sven_* |
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Beitrag
#573
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kurz gefragt, kann einem der CZ-FS aberkannt werden wenn keine MPU ansteht oder pflicht ist ?
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Beitrag
#574
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
HALLO
SAGT MAL BITTE SO EINE MPU IST JA NICHTS ANDERES ; ALS DAS MAN/N DIE WÖRTER IN DEN MUND GELEGT BEKOMMT ; WAS MAN/N LEZTLICH BEI DOC. SAGEN MUSS. WIE HOCH IST DIE CHANCE , DANN MIT DER VORBEREITUNG DIESE MPU ZU SCHAFFEN. UND DA ES ÜBERALL SCHWARZE SCHARFE GIBT , MÖCHTE ICH FRAGEN WO ES SOWAS GIBT ( NRW ) DIE ALSO NICHT ZU DEN S.S GEHÖREN UND DER KOSTEN PUNKT GRUSS LEVENT -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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Beitrag
#575
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Zitat (XDiver @ 01.02.2005, 00:48) Zitat Außerdem glaube ich irgendwo, sei es sogar hier im Forum, gehört oder gelesen zu haben, dass der Bescheid einer Verwaltungsbehörde, auch wenn dieser sich letztendlich als rechtswidrig herausstellen sollte, zunächst gültig ist und man ihm Folge zu leisetn hat. Exakt. Grundlage hierfür ist § 43 VwVfG. Danke für den Hinweis. Haben wir ein selektives Wahrnehmungs-Problem? Fassung vom 23. Januar 2003 VwVfG § 43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes -------------------------------------------------------------------------------- (1) Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird. Der Verwaltungsakt wird mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. (2) Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist. (3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. Fußnote Glückauf Johnnie -------------------------------------------------------------------------------- |
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#576
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Aaaaaber: Rechtswidrig ist was anderes als nichtig. Man muss schon auch die §§ drumrum lesen im VwVfG. Und - wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist, hat ein Widerspruch bzw. eine Klage keine aufschiebende Wirkung.
Sorry, das selektive Wahrnehmungsproblem hast Du, JW. An VwVfG und VwGO sollte man sich nur versuchen, wenn man sich WIRKLICH damit auskennt ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#577
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Zitat (Andreas @ 31.01.2005, 20:53) Zitat (l @ 31.01.2005, 20:36) @ J.W. Wie stellst du dir das vor? Zitat Hier muß wohl jeder einzelne durch die Instanzen. Keiner sollte sich bei einer durch FE-Entziehung mit sofortigem Vollzug vom Fahren abhalten lassen wenn er eine gültige EU-FE besitzt Es ist schon erstaunlich und m. E. völlig verantwortungslos, wie JW mit solchen Thesen potentiellen EU-Führerscheinnutzern der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt. ![]() Es ist auf keinen Fall ratsam, bei einer Nutzungsuntersagung eines EU-FS mit Sofortvollzug in Deutschland weiterhin Kraftfahrzeuge zu führen. Bei einem Strafverfahren helfen die tollen Tipps des "Hobbyjuristen" JW dann auch nicht weiter. Unser Hobbyjurist sollte sich darüber klar sein, dass der eine oder andere Mitleser evtl. seiner Auffassung folgt und fröhlich weiter Kfz auf öffentlichen Straßen führt. Der Ausgang des dann zu erwartenden Strafverfahrens ist keines Falls so eindeutig wie es JW gerne hätte. Aus diesem Grunde kann ich das Verhalten von JW in diesem Fall absolut nicht billigen. Nicht alle haben das Geld oder die Nerven ein Strafverfahren bis zur letzten Instanz durchzuziehen, wobei noch völlig unklar ist, wie diese letzte Instanz entscheiden wird. @JW Mit solchen Äußerungen disqualifizierst du dich als weiterer Diskussionspartner für mich. ![]() @ Andreas, ich weiß nicht ob Du ein FE-Kader bist, finde aber in Deinen Äußerungen die Aussage Max Webers über die Bürokratie bestätigt, der schon vor 100 Jahren "die immamente Tendenz zur Entwicklung autonomer Macht und Beamtenherrschaft" beargwöhnte, und die auch RA Hettenbach vorige Woche umtrieb. Der Tenor Deiner Aussagen: Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht und die Behörde hat immer recht; verbunden mit persönlichen Schmähungen (verantwortungslos / Hobbyjurist) wird zunehmend unerträglicher. Ungeheuerlich ist auch Deine Aussage: rechtlos in der BRD ist, wer arm ist! (Nicht alle haben das Geld.....) Prozeßkostenhilfe? Die Macht des Faktischen bedeutet, daß auch eine Behörde eine Rechtsgrundlage für eine Entziehung braucht. Fokussiere Deine Energie auf die Vorstellung dieser Paragraphen, die (D)einer Behörde das ermöglichen sollen und erspare uns bitte den Hinweis auf FeV §46. Informiere Dich über das aufschlußreiche posting von UWE W vom 06.10.2004, 01:50 (Bitte an den Admi es zu verlinken, ich habe es nicht mehr gefunden): "Denn auch das zweite Entzugsverfahren sollte dann zum Strafrecht im Sinne von Artikel 74 ABs. 1 Nr. Grundgesetz gehören und nicht zum Verkehrsrecht (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 22 Grundgesetz) Glückauf Johnnie |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#578
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Zitat (Zoxy @ 01.02.2005, 10:06) Aaaaaber: Rechtswidrig ist was anderes als nichtig. Man muss schon auch die §§ drumrum lesen im VwVfG. Und - wenn die sofortige Vollziehung angeordnet ist, hat ein Widerspruch bzw. eine Klage keine aufschiebende Wirkung. Sorry, das selektive Wahrnehmungsproblem hast Du, JW. An VwVfG und VwGO sollte man sich nur versuchen, wenn man sich WIRKLICH damit auskennt ![]() Danke für den Hinweis, bin ja lernfähig. |
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#579
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Zitat (Johnnie Walker @ 01.02.2005, 10:23) Der Tenor Deiner Aussagen: Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht und die Behörde hat immer recht; verbunden mit persönlichen Schmähungen (verantwortungslos / Hobbyjurist) wird zunehmend unerträglicher. Ungeheuerlich ist auch Deine Aussage: rechtlos in der BRD ist, wer arm ist! (Nicht alle haben das Geld.....) Prozeßkostenhilfe? Johnnie Walker da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. |
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#580
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Diese Jahr kommt doch die neue Führerscheinrichtline III vom Eugh, da soll oder wird doch das problem mit MPU und EU-FS ec. mit berücksichtigt?
Auch der Münchner Fall AUT-FS ist doch zur vorlage beim Eugh, so könnte auch dieser Fall mit einfliesen? Wenn ich das recht verstehe, wird dieses Jahr Klarheit in bezug auf EU-Führerscheine und MPU in Deutschland geschafen. @Medusa @Angel dann wird es keine Jahre dauern sondern noch dieses Jahr bekommen wir alle eine Entscheidung und wissen wo wir dran sind. |
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#581
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Hallo,
ist vielleicht nicht so wichtig aber ein klein wenig informativ wie das alles mit der MPU begann http://www.autobild.de/aktuell/reportagen/...artikel_id=7648 -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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#582
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also muss ich jetzt verstehen das ich ab heute einen brief bekommen könnte vom strassenverkehrsamt wo drin steht das ich in deutschland kein auto mehr fahren darf bevor ich keine mpu gemacht habe. habe einen nl eu führerschein und habe im dezember die aufforderung zur mpu bekommen.mein anwalt dr.säf. hat die sache übernommen. wie soll ich das jetzt verstehen mit dem beschluss ab 01.02.05 gruss gerri
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Zitat also muss ich jetzt verstehen das ich ab heute einen brief bekommen könnte vom strassenverkehrsamt wo drin steht das ich in deutschland kein auto mehr fahren darf bevor ich keine mpu gemacht habe. Nein. Das Schreiben kann erst kommen, wenn Die Frist zur Abgabe eines positiven Gutachtens abgelaufen ist. Vorher kann übrigens der werte Dr. S. auch nichts machen.... ![]() -------------------- |
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die frist ist aber schon am 18.01.05 abgelaufen.dr säftel hat denen vom strassenverkehrsamt einen brief geschrieben das wir vors verwaltungsgericht gehen,falls sie mich weiter belästigen.seid dem ist auch nichts mehr gekommen
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#585
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Dann kannst Du in der Tat bald mit besagter Post rechnen. Vor dem Schreiben Deines Anwaltes haben Behörden regelmäßig ziemlich wenig Angst.
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#586
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und was ist dann zu tun. die können doch nicht das eu urteil anfechten..das geht doch nicht,bevor das urteil von brüssel kommt..
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#587
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Das hat mit dem EuGH-Urteil herzlich wenig zu tun. Wenn das Schreiben kommt und die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wird (wovon auszugehen ist), bist Du zunächst wieder Fußgänger.
Nach diesseitiger Ansicht hat der EuGH den "MPU-Fall" bislang noch nicht entschieden. Die Vorlage des bayrischen VG bindet eine Verwaltungsbehörde nicht. -------------------- |
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#588
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und wie lange wird so ein fall denn dauern.?also sind dann bald die ganzen eu-führerscheinbesitzer die keine mpu gemacht haben bald wieder fussgänger?verstehe ich das richtig.aber deutschland ist sich jawohl darin klar das das gericht in brüssel anders entscheiden wird eine riesige schadensersatz klage bekommen wird.warum sollte sich das gericht denn in brüssel die blöße geben und jetzt anders entscheiden.im urteil steht doch das alles drin...
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#589
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Zitat also sind dann bald die ganzen eu-führerscheinbesitzer die keine mpu gemacht haben bald wieder fussgänger? Könnte passieren. Zitat aber deutschland ist sich jawohl darin klar das das gericht in brüssel anders entscheiden wird eine riesige schadensersatz klage bekommen wird Sicherlich nicht. Ein Amtshaftungsanspruch wird dadurch nicht begründet. Zitat warum sollte sich das gericht denn in brüssel die blöße geben und jetzt anders entscheiden.im urteil steht doch das alles drin... Wenn Du hier mal ein wenig liest wirst Du feststellen, dass das alles andere als klar ist. Nochmal: Zur nachträglichen Eignungsuntersuchung hat der EuGH Ende April 2004 nichts gesagt. -------------------- |
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#590
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also ist das hundertprozentig sicher das ich post bekommen werde.oder ist das jetzt eine vermutung,oder wieder angstmacherei.in dem brief wird dann stehen das ich absofort kein auto mehr in deutschland fahren darf,richtig???
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32 |