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#751
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Können die mit dieser neuen FS-Richtlinie auch bereits erworbene FS kippen ???
-------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#752
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Also ich vermute mal, dass als diese (unter oben genanntem Link) Richtlinien erstellt wurden, das EUGH Urteil noch nicht eingeflossen ist. Denn sie widersprichen dem Urteil. Der EUGH ist höchste Instanz und "unanfechtbar", wie kann dann eine FS Richtlinie entstehen, die genau das Gegenteil fordert...
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#753
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Der EuGH ist höchste Instanz der Judicative. Richtig.
Das Europäische Parlament kann dennoch Richtlinien entgegen der Rechtsprechung des EuGH entwerfen. Was glaubst Du, wie viele Gesetze in D sich nachträglich entgegen der Rechtsprechung des BGH geändert haben. Sowas nennt sich Gewaltenteilung. -------------------- |
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#754
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
das Papier ist nur ein ENTWURF des Verkehrsausschusses und mehr nicht. Was am Ende dabei herauskommt steht noch in den Sternen. Ausserdem wird es noch Jahre dauern bis das hier vorgeschlagenen Führerscheinetzwerk entsteht. Also abwarten und Tee trinken, in dem Papier sind so viele Konfliktpunkte die es noch auszuräumen gilt. Gruss Natrix |
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#755
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Natrix20 @ 05.02.2005, 10:59) das Papier ist nur ein ENTWURF des Verkehrsausschusses und mehr nicht. Die Chanchen stehen aber gut, dass der Entwurf in dieser oder ähnlicher Form umgesetzt wird. ![]() Zitat (Caleb) Der EUGH ist höchste Instanz und "unanfechtbar", wie kann dann eine FS Richtlinie entstehen, die genau das Gegenteil fordert... Das ist jederzeit möglich. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#756
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... und kann auch mal schnell gehen ...
Sieht gar nicht so gut aus. Was fuer den Moment noch nichts an der Nutzbarkeit einer EU-FE aendert. Aber neue Klassen mache ich erstmal keine mehr - hinterher wird gar nichts mehr anerkannt und das Geld ist weg. ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#757
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Zitat (strichachtdoktor @ 05.02.2005, 11:11) ... und kann auch mal schnell gehen ... So ist es, die 3. Führerscheinrichtlinie soll noch im Laufe dieses Jahres in Kraft treten. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#758
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Nach Angaben des Verkehrsministeriums in Prag haben seit dem EU- Beitritt des Landes rund 2000 Deutsche und etwa 90 Österreicher einen tschechischen Führerschein erhalten. Mit diesem dürfen sie in der Regel auch in ihrer Heimat fahren.
http://www.radio.cz/de/nachrichten/62429#11 Es sind doch nicht so viele wie ich dachte... -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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#759
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Zitat: "Bei der Prüfung in Tschechien müssten die Kandidaten unterschreiben, dass sie alle nötigen Stunden korrekt absolviert haben. Wer dabei falsche Angaben macht, muss laut Ministerium mit einem Ermittlungsverfahren wegen Betruges rechnen."
Quelle: http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/...4/SH/0/depot/0/ -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#760
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Zitat (strichachtdoktor @ 04.02.2005, 22:58) Zitat (Lino @ 04.02.2005, 19:23) Leute,schaut Euch mal bitte diesen Entwurf an vom Europäischen Parlament: http://www.europarl.eu.int/meetdocs/2004_2...18/546018de.pdf Liebe Grüße Lino Interessant. Wenn das komplett durchgeht, wird mit Aenderungsantrag Nr.47 und 49 eine Lex Specialis geschaffen fuer alle, die mit dem Schein mal Aerger hatten bzw. haben werden. ![]() ![]() Wollen wir mal hoffen, dass das so nicht durchgeht. Sonst koennen wir unsere Scheine alle schreddern lassen. Habe ich in dem Entwurf überlesen, ob nachstehende Aussage ihre Gültigkeit verliert? Zitat 2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Soll diese Auffassung des Generalanwalts, die vom EuGH in RN 78 übernommen wurde relativiert oder zurückgenommen werden? Danke für sachdienliche Hinweise! |
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#761
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Weder relativiert, noch zurueckgenommen!
Wir haben es schlicht mit unterschiedlichen Ebenen zu tun: Judikative und Legislative. Die Richter haben das (nach altem/aktuellem Recht) so entschieden und die Kommission/das Parlament hat andere Vorstellungen, die sie in den Vorschlaegen fuer die erwartete Novelle niedergeschrieben haben. Sofern das dann unveraendert durchgeht, ist zu befuerchten, dass auch EuGH-Urteile wieder anders aussehen ... So ein Generalanwalt kann sich im Wesentlichen auch nur an bestehendem Recht orientieren - wird das dann also in Zukunft anders tun. Fraglich ist in der Tat, wie sich die neue Richtlinie mit sonstigem bestehendem Recht in der EU vereinbaren laesst - Niederlassungsfreiheit, Freizuegigkeit etc. - wenn man befuerchten muss, dass die Papiere (wie z.B. ein FS) dann doch nicht anerkannt werden. Das haetten dann die EuGH-Richter erneut zu pruefen, wenn es da zu roblemen kaeme ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#762
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Wenn die Richtlinie so kommt, dann ist der EuGH außen vor. Da helfen auch keine Hinweise auf die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit, die sind nämlich auch dann weiterhin gegeben. Nur eben ohne Führerschein......
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Gast_Sam_* |
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#763
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Also ich kappier bald garnichts mehr. Jetzt so eine forderung. Ich hab das auch so vertanden das der lappen dann wieder ungültig ist. oder???
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Gast_sam_* |
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#764
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Also nochmal. der Änderungsantrag 47 Artikel 8 Absatz 5 besagt:
das jeder Bürger nur einen FS besitzen darf. Und das man nicht bereits besitzer einer von einem andem Mitgleidstaates ausgestellten, entweder gültigen oder vorläufig entzogenen FS ist. Angaben darüber sind einem in vielleicht naher zukuft errichteten ( EU weiten Datenbank ) FS- Netzwerks zu entnehmen. Und der ausstellende Staat muss sich sellbst vergewissern ob ein anderer staat nicht schon die Ausstellung untersagt hat. Frage : 1. Ist denn mein Schein den ich vor 7 Jahren wegen bekifft Fahren ( erstmalig ) hatte mir vorlläufig entzogen???? 2. Der lappen ist doch jetzt ( also 2 jahre nach einzug von der FS-Stelle ) gar nicht mehr existent!!! oder??? 3. Und der Satz : ( Und der ausstellende Staat muss sich sellbst vergewissern ob ein anderer staat nicht schon die Ausstellung untersagt hat. ) was heisst das???? - das der 2. Staat mir die FE nicht erteilen muss? - oder deshalb weil z.b. DE mir die Ausstellung des FS untersagt. Auch z.b. CZ nicht erteilen darf?? Mfg. Sam |
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#765
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Über Details der 3. Führerscheinrichtlinie zu diskutieren ist doch im Moment noch sinnlos, da zunächst der endgültige Text abgewartet werden muß. Die Tendenz scheint allerdings klar zu sein.....
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Gast_Johnny Walker_* |
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#766
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Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 15:25) Wenn die Richtlinie so kommt, dann ist der EuGH außen vor. ...... ![]() Merkwürdiges Rechtsverständnis! Das Recht schützt die Schwachen Schiller |
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Gast_sam_* |
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#767
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na-ja irgendwie scheint mir hier auch niemand meine oden genannten fragen beantworten zu können.
Ich dachte hier sind leute die sich auskennen. Trozdem danke. mfg. sam |
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#768
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Hallo erstmal zusammen...
Also ich bin seit 3 Jahren angewiesen auf einen MOFAROLLER da ich wegen mehreren KLEINEN Alkoholdelikten auffällig geworden bin und schon 2x durch die MPU gefallen bin! Nun wurde es mir zu blöd die MPU zum 3.mal zu machen und ich habe mich entschlossen den Führerschein in der CZ zu machen. Ich selber wohne in Bayern und habe am 12.01.05 beim Ordnungsamt der für mich zuständigen Stadt angerufen und folgender Dialog wurde zwischen mir und einer netten Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle geführt: Ich: Guten Tag, ich habe ein anliegen. Sie: Ja bitte? Ich: Mein Name ist Schulz(Natürlich nicht mein richtiger Name) und ich müßte hier in Deutschland-um die Fahrerlaubnis wieder zu bekommen eine MPU machen wegen mehreren kleinen Alkoholdelikten. Sie: Und wie kann ich Ihnen nun weiter helfen? Ich: Naja-was passiert wenn ich einen Führerschein im EU-Ausland machen würde? Sie: Was soll passieren? Ich: Weiß eben nicht genau ob das so richtig erlaubt ist dann hier in Deutschland damit zu fahren. Sie: Ich dürfte Ihnen NORMAL KEINE Auskunft geben am Telefon, aber der EU-Führerschein der RECHTMÄßIG im benachbarten EU Land gemacht wurde ist hier gültig und sie können unbehelligt damit in Deutschland fahren. Allerdings darf gegen Sie im Moment kein Fahrverbot bestehen und auch muß die Sperrfrist abgelaufen sein-falls sie eine hatten. Ich: Fahrverbot besteht nicht und die Sperrfrist ist schon seit ein paar Monaten auch schon abgelaufen. Sie: Na dann steht ihnen doch nichts mehr im Wege?! Ich: Und was passiert wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme? Wird mir dann der Führerschein entzogen oder Untersagt in Deutschland damit ein Kraftfahrzeug zu führen? Sie: Nichts passiert - es wird natürlich GENAU hingeschaut ob der Führerschein echt ist - aber ansonsten passiert ihnen gar nichts. Ich: Und ich muß auch keine MPU oder PMU dann machen? Klingt ja relativ einfach sag ich mal. Sie: So ist es, im Moment besteht NOCH keine gültige Rechtslage dazu ihnen eine MPU anzuordnen wenn sie im Besitz einer EU Fahrerlaubnis sind. Aber es wird natürlich weiter dran gearbeitet daß es endlich bald ein einheitliches System gibt daß für ALLE EU-Länder gilt. Ich: Summa Summaro bedeutet daß für mich-daß ich ganz normal meinen Führerschein im Ausland machen kann und hier ohne bedenken fahren kann/darf?! Sie: Ja so ist es - mehr Auskunft kann ich Ihnen nicht erteilen... Ich: Alles klar-das wars eigentlich schon wieder... Vielen Dank ENDE Ich bin dann am 14.01.05 nach Karlsbad(CZ) gefahren und habe mich persönlich in einer Fahrschule vor Ort angemeldet. (OHNE VERMITTLER) Der Leiter der Fahrschule sagte: Gut daß du noch VOR dem 17.01.05 her gekommen bist-denn ab dem Datum setzt auch die CZ die 185 Tagesregelung um! Nun gut, ich blieb 14 Tage dort und machte jeden Tag 2 Fahrstunden (Mehr sind laut CZ Recht nicht erlaubt). Dann machte ich ganz normal meine Prüfungen und habe auch bestanden. Der Fahrschullehrer sagte ich kann ihn in 2-3 Wochen anrufen ob der Schein schon da ist-und dann brauch ich nur rüber fahren und ihn abholen.... JETZT MEINE FRAGE: Da die 185 Tages Regelung im Fall Kapper anscheinend nicht weiter verfolgt wurde-obwohl er sie ja auch nicht eingehalten hat möchte ich wissen was nun passieren wird bei einer Verkehrskontrolle?! Die CZ hat diese Regelung ja erst seit 17.01.05 und ich habe mich ja vor diesem Datum in der Fahrschule angemeldet... Überall findet man Hinweise zu dieser Regelung-aber die CZ hat diese Regelung ja erst seit dem besagten Datum.Was passiert also wenn ich von einem Deutschen ![]() -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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#769
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Die Beweislast für diese 185 Tage Regelung liegt meines Wissens bei der ausstellenden Behörde. In deinem/unserem Fall natürlich bei der tschechischen. Die deustchen haben das nicht in Zweifel zu ziehen und müssen sich schon drauf verlassen dass die ausstellende Behörde alles "richtig" gemacht hat.
Allerdings erstaunt mich der Dialog mit deinem Ordnungsamt. Auch ich hab letztes Jahr bei meiner Führerscheinstelle angerufen und so wie du "anonym" mal angefragt wie sich's denn mit diesen EU-Führerscheinen verhält. Und mir wurde mitgeteilt, dass wenn die Führerscheinstelle davon erfährt durchaus eine MPU angeordnet werden kann wenn noch was vorliegt ??? -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Roland @ 05.02.2005, 19:40) Allerdings erstaunt mich der Dialog mit deinem Ordnungsamt. Ja, das kann man so sagen ... Hoert sich eigentlich gut an. Nur: Schriftlich habt Ihr das nicht, oder ?! Das waere das einzige, was zaehlen wuerde. So eine Telefonleitung ist extrem geduldig und so ein Gespraech eben auch kein Beweis. Dazu kommt, dass es wahrscheinlich jede FEB ein klein bisschen anders sieht ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (Johnny Walker @ 05.02.2005, 16:21) Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 15:25) Wenn die Richtlinie so kommt, dann ist der EuGH außen vor. ...... ![]() Merkwürdiges Rechtsverständnis! Nein, das ist ein Grundprinzip eines Rechtsstaates und nennt sich Gewaltenteilung. Das Gericht (hier EuGH) darf immer nur die Gesetze die von der Legislative geschaffen wurden anwenden, aber nicht selbst ein neues Gesetz erlassen. Wenn sich die EU nun ein neues Gesetz (hier die 3. FS-Richtlinie) gibt, dann muß der EuGH nun diese Richtlinie bei seiner Rechtsprechung anwenden. Offensichtlich siehst du jetzt deine Felle davon schwimmen...... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#772
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Zitat (sam @ 05.02.2005, 15:48) Also nochmal. der Änderungsantrag 47 Artikel 8 Absatz 5 besagt: das jeder Bürger nur einen FS besitzen darf. Und das man nicht bereits besitzer einer von einem andem Mitgleidstaates ausgestellten, entweder gültigen oder vorläufig entzogenen FS ist. Angaben darüber sind einem in vielleicht naher zukuft errichteten ( EU weiten Datenbank ) FS- Netzwerks zu entnehmen. Und der ausstellende Staat muss sich sellbst vergewissern ob ein anderer staat nicht schon die Ausstellung untersagt hat. Frage : 1. Ist denn mein Schein den ich vor 7 Jahren wegen bekifft Fahren ( erstmalig ) hatte mir vorlläufig entzogen???? 2. Der lappen ist doch jetzt ( also 2 jahre nach einzug von der FS-Stelle ) gar nicht mehr existent!!! oder??? 3. Und der Satz : ( Und der ausstellende Staat muss sich sellbst vergewissern ob ein anderer staat nicht schon die Ausstellung untersagt hat. ) was heisst das???? - das der 2. Staat mir die FE nicht erteilen muss? - oder deshalb weil z.b. DE mir die Ausstellung des FS untersagt. Auch z.b. CZ nicht erteilen darf?? Mfg. Sam Hallo SAM - ein bisschen mehr Geduld waere nicht schlecht. Andere Leute haben vielleicht auch ein bisschen zu tun und die wenigsten verstehen sich hauptamtlich als Berater fuer Fuehrerscheinfragen ... Das Problem ist, dass der alte Artikel 8 vom Eu-GH so interpretiert wurde, dass bestimmte FEBn nicht das kriegen, was sie eigentlich wollen, vor allem deutsche. Daher soll das jetzt geaendert werden. Andreas hat natuerlich Recht, wenn er sagt, das seien ungelegte Eier. Andererseits darf man ruhig schon mal ein bisschen darueber nachdenken, finde ich. Bevor hier weitere Fragen auftauchen, nur mal kurz festgestellt: Ich bin juristisch eher "vorgebildeter Laie" und meine Antworten auf Deine Fragen sind kein rechtsverbindlicher Standpunkt sondern eher nur meine Meinung auf der Grundlage dessen, was ich meine davon zu verstehen. Kann gut sein, dass Andreas das gaaaaaaaaanz anders sieht. Also, das was folgt ist meine Interpretation der Situation bzw. der Aenderungsvorschlaege fuer die neue EU-Rili. Grundgedanke der neuen Fuehrerscheinrichtlinie ist imho, dass jeder EU-Buerger nur noch Inhaber einer einzigen Fahrerlaubnis sein kann. Diese ist entweder gueltig oder nicht gueltig, bleibt aber als Institution immer vorhanden und hat zunaechst nichts mit einem Fuehrerschein zu tun. Geplant ist das Teil fuer die Zukunft als der "europaeische Daumen des Fuehrerscheinrechts": Zeigt er nach oben, bist Du geeignet und kannst in jedem Land der EU einen Fuehrerschein machen. Zeigt er nach unten, darfst Du in keinem Land mehr einen Fuehrerschein machen, wenn dieses Land in der EU ist, denn Du bist ungeeignet. Und was das genau bedeutet, wissen die Deutschen am besten. Durch diese geplante Aenderung wird die deutsche MPU exportiert, und das kranke deutsche System gleich mit, auf EU-Ebene - ohne dass andere EU-Laender gezwungen waeren, es zu uebernehmen. Denn fuer einen Deutschen waere die Aktivierung oder Passivierung immer die Sache der deutschen Behoerden - unabhaengig vom Wohnort und unabhaengig vom Land, in dem Du Dich aufhaelst. Fuer einen Italiener waere es Sache der italienischen Behoerden, z.B. - auch immer. Das ist der erste Teil. In Aenderungsvorschlag 49 soll zementiert werden, dass es die gegenseitige Anerkennung bald nicht mehr gibt. Denn fuer den Fall, dass ein Italiener in Deutschland einen Fuehrerscheinentzug mit Sperrfrist kassiert, koennen dann die deutschen Behoerden den Fuehrerschein auch dann nicht anerkennen, wenn die Italiener ihm die Fahrerlaubnis wieder aktiviert haben. Diese zwei Aenderungsvorschlaege waeren jedenfalls mit Sicherheit ein Verstoss gegen so ziemlich alles, was es bisher an guten Ideen/Regeln/Gesetzen in der EU gab ... Aber so weit oben angesiedelt, dass auch der EuGH seine Muehe haben wird, das wieder irgendwie zurechtzuruecken. zu Deinen Fragen SAM: (1) Dein Fuehrerschein ist aktuell endgueltig entzogen, eine Fahrerlaubnis nach altem Recht besteht nicht mehr. (2) Der alte Lappen kann noch in der Akte liegen, aber es gibt ihn eigentlich nicht mehr. Wenn Du einen neuen Fuehrerschein bekommst, dann sieht der anders aus. (3) Im zukuenftigen neuen EU-Fahrerlaubnis-Hauptquartier gibt es deine EU-Fahrerlaubnis entweder in einer aktiven oder einer passiven Form. Welche Form vorliegt, das soll geprueft werden. Liegt Deine Fahrerlaubnis in der aktiven Form vor und (Bedingung 2) Du hast noch keinen Fuehrerschein, dann darf Dir jedes Land der EU einen Fuehrerschein nach den nationalen Regeln erteilen. Liegt Deine Fahrerlaubnis in der passiven Form vor und Du hast keinen Fuehrerschein mehr, dann musst Du Dich zwecks Wiederaktivierung der ungueltig gewordenen FE an die Behoerden wenden, die Deine FE verwaltet: Als Deutscher an die deutsche Behoerde. Und hast Du deren Forderung erfuellt - also die MPU bestanden - dann darf Dir wieder jedes Land einen Fuehrerschein erteilen - bis Du genau einen hast. Ich denke, so ist es geplant. Pervers. Denn wenn man nach einem Entzug der FE ins Ausland zieht, weil man dort eine Arbeit gefunden hat, und weil man die Arbeitsstelle gerade in Deutschland wegen des Fuehrerscheinverlustes aufgeben musste, dann bleiben zukuenftig deutsche Behoerden auch fuer die Wiedererteilung der FE zustaendig - und die Behoerden im Ausland nur noch fuer den FS. Jedenfalls verstehe ich die Ideen so. Andreas, was sagst Du ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 20:02) Offensichtlich siehst du jetzt deine Felle davon schwimmen...... ![]() Ja, klar, Andreas - wenn das so käme, dann waere das der Super-GAU. Ich hoffe einfach nur, dass man mir und allen anderen Menschen in der EU diesen "oberabgef*ckten Schwachsinn" hoffentlich erspart - wer sich sowas perverses ausdenkt, gehoert an den E**rn aufgehaengt. Es verstoesst gegen die versprochene Freizuegigkeit, gegen fast jede "Lockerung" der EU und gegen so ziemlich alles, was uns die EU an Vorteilen bringen sollte. Und die Frage ist, ob nicht auch andere EU-Laender gegen solche verdeutschte Regeln etwas einzuwenden haben. Hoffen wir es ... je mehr ich drueber nachdenke, desto entsetzter bin ich ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat Ich hoffe einfach nur, dass man mir und allen anderen Menschen in der EU diesen "oberabgef*ckten Schwachsinn" hoffentlich erspart - Es ist schon etwas verwegen, wenn du jetzt für alle Menschen in der EU sprichst. Es gibt mit Sicherheit Millionen von EU-Bürgern, die eine solche Regelung begrüßen würden. ![]() Zitat Es verstoesst gegen die versprochene Freizuegigkeit, gegen fast jede "Lockerung" der EU und gegen so ziemlich alles, was uns die EU an Vorteilen bringen sollte 1. wüßte ich nicht, warum diese Regelung gegen die Freizügigkeit verstoßen soll, schließlich kannst du dich auch ohne FS immer noch freizügig in der EU bewegen. ![]() und 2. liegt es in der Natur der Sache, dass eine einheitliche Regelung nicht nur Vorteile für den Einzelnen sondern u. U. auch Nachteile bringt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Wie war es eigentlich vor dem 29.04.2004?
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#776
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Zitat (strichachtdoktor @ 05.02.2005, 19:51) Zitat (Roland @ 05.02.2005, 19:40) Allerdings erstaunt mich der Dialog mit deinem Ordnungsamt. Ja, das kann man so sagen ... Hoert sich eigentlich gut an. Nur: Schriftlich habt Ihr das nicht, oder ?! Das waere das einzige, was zaehlen wuerde. So eine Telefonleitung ist extrem geduldig und so ein Gespraech eben auch kein Beweis. Dazu kommt, dass es wahrscheinlich jede FEB ein klein bisschen anders sieht ... Das sehe ich leider auch so. Schriftlich habe ich leider nichts-ich kann mich nur nach der Aussage der Angestellten richten mit der ich telefoniert habe... Alles andere wird die 1. Verkehrskontrolle zeigen ![]() -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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#777
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 20:55) Es ist schon etwas verwegen, wenn du jetzt für alle Menschen in der EU sprichst. Es gibt mit Sicherheit Millionen von EU-Bürgern, die eine solche Regelung begrüßen würden. ![]() Naja - sieht man von ein paar Millionen Beamten mal ab ... Dann muss man noch die abziehen, die sich einen Fuehrerschein und ein Auto sowieso nicht leisten koennen und daher nicht betroffen sind. Bestimmt gibt es auch EU-Buerger, die solche Ideen toll finden. Ist immer einfach fuer etwas zu sein, von dem man nicht betroffen ist. Fuer Deutsche wuerde es jedenfalls bedeuten, dass der Arm des (deutschen/EU-)Gesetzes bis in die letzte Ecke der EU reicht - finde ich unglaublich anmassend. Zitat 1. wüßte ich nicht, warum diese Regelung gegen die Freizügigkeit verstoßen soll, schließlich kannst du dich auch ohne FS immer noch freizügig in der EU bewegen. Ich wusste, dass das kommt, Andreas. Wer schon "... Mensch laeuft!" in sein Schlussgebet(oder Avatar?) einschliesst ... Zitat 2. liegt es in der Natur der Sache, dass eine einheitliche Regelung nicht nur Vorteile für den Einzelnen sondern u. U. auch Nachteile bringt. Bisher hat die ganze EU fuer den Einzelnen nur Nachteile gebracht - wie sehr nachteilig das ganze Konstrukt ist, wird einem vor allem deutlich, wenn die kleinen Vorteile, die man bisher hatte, Stueck fuer Stueck von deutschen Vorschlaegen fuer EU-Gesetzes-Aenderungen wieder kassiert werden. Noch habe ich die Hoffnung, dass alles ganz anders kommt. Und noch habe ich eine polnische Fahrerlaubnis. Angenommen, ich baue keinen Scheiss damit : Wie will man mir die wieder nehmen ??? Mit diesen bisherigen EU-Richtlinien-Ver(schlimm)besserungs-Vorschlaegen aber sicher nicht! -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#778
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Zitat (Mr.T @ 05.02.2005, 21:04) Wie war es eigentlich vor dem 29.04.2004? ![]() Vor dem 29.4. war es sicher besser als es nach der Fuehrerscheinrichtliniennovelle sein wird - das ist ja wohl klar. Da wurde dann insgesamt der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben - jedenfalls fuer alle Deutschen mit einem deutschen Behoerdenproblem. Und der Anteil steigt stetig ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#779
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Zitat (strichachtdoktor) Bestimmt gibt es auch EU-Buerger, die solche Ideen toll finden Mit Sicherheit ein Großteil der EU-Bürger. ![]() Zitat Angenommen, ich baue keinen Scheiss damit : Wie will man mir die wieder nehmen ??? Mit diesen bisherigen EU-Richtlinien-Ver(schlimm)besserungs-Vorschlaegen aber sicher nicht! Wenn für dich in D noch die "Gefahr" einer MPU besteht, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen. Zitat Wer schon "... Mensch laeuft!" in sein Schlussgebet(oder Avatar?) einschliesst ... Na, na, Emil Zatopek hat nun wirklich nichts mit der MPU oder dem EuGH-Urteil zu tun. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#780
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[/QUOTE][/QUOTE]Angenommen, ich baue keinen Scheiss damit : Wie will man mir die wieder nehmen ??? Mit diesen bisherigen EU-Richtlinien-Ver(schlimm)besserungs-Vorschlaegen aber sicher nicht! [QUOTE]
Wenn für dich in D noch die "Gefahr" einer MPU besteht, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen.[QUOTE] Naja - das sehe ich ja traditionell etwas anders als Du. Deutsche Behoerden haben imho heute keine Handhabe gegen die Anerkennung meines FS und in Zukunft werde ich alles tun um zu verhindern, dass sie die nochmal kriegen. Zur Not wandere ich einfach aus, Andreas - ganz so einfach wird das zwar nicht, aber man lebt nur einmal. Und da kann ich kein Interesse daran haben, dass mir das ausgerechnet durch deutsche Beamte in irgendeiner Form vermiest wird weit ueber den Zeitpunkt jeglicher korrekter Bestrafung fuer zugegebene Verfehlungen hinaus ... Irgendwann ist es gut. Wenn der Grossteil der EU-Buerger nur den Hauch des Potentials haette, zu erkennen und zu begreifen, was in der EU so laeuft, dann wuerde es die EU schon laengst nicht mehr geben. Wahlbeteiligung bei Eu-Wahlen um die 30%, Verstaendnis fuer EU-Politik deutlich darunter. Viele fragen sich schon lange, wessen "Verein" das eigentlich ist ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 05.02.2005, 21:42) in Zukunft werde ich alles tun um zu verhindern, dass sie die nochmal kriegen. Zur Not wandere ich einfach aus Alles schön und gut, aber wenn die FS-Richtlinie so kommt, dann kann auch dein Auswandern nichts daran ändern, dass dein Polen-FS in Deutschland nicht anerkannt wird bzw. die Nutzung des FS u. U. untersagt wird. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#782
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Nicht die Bürger wollten das Kunstgebilde EU sondern ausschließlich die Herren aus der Politik.
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#783
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@All
Ich habe mal etwas von Bestandsschutz gehört. Wie sieht es damit aus? 3. FS-Richtlinie hin oder her. Bleibt natürlich immer noch die Frage, ob eine MPU-Anordnung rechtlich einwandfrei ist. ![]() |
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#784
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[quote=Guest,05.02.2005, 22:24] @All
Ich habe mal etwas von Bestandsschutz gehört. Wie sieht es damit aus? [/QUOTE] [/quote] Wenn dies so einfach wäre, müßte ein 50jähriger Kraftfahrer seinen FS nicht erneuern. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#785
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Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 22:34) Wenn dies so einfach wäre, müßte ein 50jähriger Kraftfahrer seinen FS nicht erneuern. ![]() Was meinst Du mit einem 50jährigen Kraftfahrer? Berufskraftfahrer? Ich meinte: Jemand hat seinen EU-FS zwischen dem 29.04.2004 und dem 17.01.05 in Tschechien gemacht. Damit fährt er nun bisher hier in Deutschland zumindest mal nicht ohne Fahrerlaubnis. Nun hält sich Tschechien ab dem 17.01.05 an die 185-Tage-Regelung. Und jetzt fährt man hier in Deutschland plötzlich ohne Fahrerlaubnis? Nach dem, was ich bisher verstanden habe, wohl eher nicht. Was offen bleibt, ist die dann durch deutsche Behörden aller Wahrscheinlichkeit geforderte MPU. So und jetzt wird die 3. FS-Richtlinie eingeführt. Und damit der Führerschein entzogen? Noch einmal ganz klar die Frage: Stehen alle ?2000? Führerscheine, die im oben genannten Zeitraum gemacht wurden, wieder zur Disposition? |
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#786
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... hm ... naja ... nach Andreas´ Rechtsverstaendnis mit Sicherheit - da steht jeder Fuehrerschein zur Disposition der nicht unter dem ausdruecklichen Segen der deutschen Obrigkeit zustandegekommen ist.
![]() ![]() Ich denke, dass das grundsaetzlich nicht so einfach gehen wird, einen rechtmaessig erteilten Fuehrerschein wieder zu entziehen, wenn der Inhaber nicht selbst die Gruende dafuer liefert. Gerade weil es auch dieses im Augenblick bestehende Urteil des EuGH gibt. Wenn eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen war oder ist - nach altem Recht - dann kann auch eine zukuenftige EU-Richtlinie daraus nicht so einfach eine bestehende aber gesperrte FE machen. Da bedarf es schon noch einiger weiterer Regelungen. Aus erledigten Strafsachen macht auch eine zukuenftige FS-Rili keine Gruende fuer weitere Entzugsmassnahmen usw. Und einen bestehenden Fuehrerschein zieht so ein Machwerk auch nicht so einfach ein - mal ganz davon abgesehen, dass die Rili noch nicht verabschiedet ist. Da wird es noch einige Irrungen und Wirrungen geben. Und wer sagt eigentlich, dass alle Staaten die kommende neue Rili dann auch sofort umsetzen ? Die Zentraldatei gibt es auch noch nicht - trotzdem die Deutschen Druck machen. Und der EuGH wird auch nicht abgeschafft - irgendeine Kontrollinstanz muss es ja geben, die sich mit diesen Richtlinien auseinandersetzt und sie zur Not auseinandernimmt ... Waere nicht das erste Mal, wenn nicht alles glatt ginge ... Und mal ganz ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass der EuGH einerseits feststellt, dass die gegenseitige Anerkennung der Schlussstein einer gemeinsamen Fuehrerscheinregelung ist und dann Kommission und Parlament so mir nichts, dir nichts alles selbst auseinandernehmen - und genau darum handelt es sich bei den Aenderungsvorschlaegen 47 und 49 ja. Trinken wir mal noch´nen Tee und fahren noch ein bisschen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#787
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strich 8
Du sprichst mir aus der Seele Dieses Machwerk wird so nicht verabschiedet. |
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#788
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An Andreas
QUOTE (strichachtdoktor @ 05.02.2005, 21:42) in Zukunft werde ich alles tun um zu verhindern, dass sie die nochmal kriegen. Zur Not wandere ich einfach aus Alles schön und gut, aber wenn die FS-Richtlinie so kommt, dann kann auch dein Auswandern nichts daran ändern, dass dein Polen-FS in Deutschland nicht anerkannt wird bzw. die Nutzung des FS u. U. untersagt wird. Was redest du für Mist! Er wandert nach Polen aus,und benutzt seinen Polnischen Führerschein in der ganzen EU.Auch hier. Der Dritte Entwurf zur Änderung der bestehenden Eu Fü Richtlinie,wobei die zweite in Deutschland teilweise immer noch nicht umgesetzt wird,kann so nicht in Kraft treten,da mit unterschiedlichen Anforderungen, bezüglich Maßnahmen ,Ärtztlichen untersuchungen usw. die Möglichkeit,von seiner Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen immer von dem Land abhänig ist,in dem der Fü Inhaber seinen Wohnsitz begründet. Unhaltbare Zustände,sagt Generalanwalt Die drite Fü Richtlinie fordert die Eu Fü-Kommision . Dann entscheidet das Parlament. Und beschließt. Aber das letzte wort hat der EU-Gerichtshof. Wie oft hat Karlsruhe erlassene Gesetze für nicht verfassungskonform erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert Abhilfe zu schafen. Auswandern hilft.Auf jeden Fall. |
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Gast_Sam_* |
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#789
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@ strichachtdoktor
Danke dir für die arbeit die du die gemacht hast bezüglich der beantwortung meiner fragen. Ich denke auch das,daß alles die zukunft zeigen wird aber es sicher nicht falsch ist jetzt schon ein bisschen darüber zu disutieren. Bald wird es sicher neue gesetzte geben. wenn wir glück haben dann kann es sein das die bisher erteilten Fs nicht von änderungen betroffen sind. Aber das ist auch zumindest fragwürdig, oder wie macher hier wohl eher sagen würde "Wunschdenken". ( P.S. es wäre zumindest wünschenswert wenn in allen staaten eine Mpu ähnliche und einheitliche (hoffe nicht so unfaire) geben würde. Die dann auch von jedem land gegenseitig annerkannt wärden ( Vorraussetzung: Staatlich annerkannten dolmetscher Übersetzt ) würde.) Denn nur dann könnte man behaupten :Es existiert GLEICHES RECHT FÜR ALLE. Was sicher auch im interesse der Europäischen Gemeinschaft ist. |
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#790
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 ![]() |
Ich hoffe nicht das andere EU Länder sich diesen deutschen MPU Unfug
aufzwingen lassen.Aber wenn die "Herrenrasse" das so will muß das natürlich so sein. -------------------- *** Anmerkung Moderator: ![]() Ich bitte zukünftig die Netiquette einzuhalten und solche unsäglichen Anspielungen zu vermeiden. Gruss Andreas Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 06.02.2005, 12:49 |
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Gast_Guest_* |
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#791
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Zitat (Muk @ 06.02.2005, 02:50) Was redest du für Mist! Er wandert nach Polen aus,und benutzt seinen Polnischen Führerschein in der ganzen EU.Auch hier. Na dann mach mal schön. Angenommen dir wurde von den Deutschen Behörden die Fahrerlaubnis entzogen (das gilt im übrigen für alle Ausländer) Du gerätst in eine Kontrolle und zeigst dein Schönes Kärtchen auf dem ein Vermerk angebracht ist. Schwupps, schon haben sie dich und du hast ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals. Ich denke mal das du in dem Fall auf die schnelle in Untersuchungshaft einrückst. Und wer hier Mist redet möchte ich jetzt lieber mal nicht erwähnen |
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Gast_Guest_* |
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#792
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Zitat (Mustafa Örogan @ 06.02.2005, 09:39) Aber wenn die "Herrenrasse" das so will muß das natürlich so sein. Vorsicht mit solchen Bemerkungen. |
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Gast_sam_* |
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#793
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Selam Mustafa,
ich hoffe natürlich auch nicht das so etwas geschied. aber wenn dann könnte ich mir vorstellen das es bei weitem nicht so streng wird wie im mom. in deutschland. Und das wiederum würde zumindest einige vorteile bringen. du könntest dann eventuell deine auflage auch in polen absolvieren, doch das sind nur spekulationen. Und spekullieren darf man ja wohl noch.............. |
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#794
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Muss man sich eigendlich in deutschland abmelden wenn mann in CZ einen legalen FS nach der 185 Tage regelung machen will???
Und kann ich z.B. mich hier zumindest als zweitwohnsitz angemeldet lassen??? Oder geht das auch nicht??? -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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#795
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Sam @ 06.02.2005, 10:15) Muss man sich eigendlich in deutschland abmelden wenn mann in CZ einen legalen FS nach der 185 Tage regelung machen will??? Und kann ich z.B. mich hier zumindest als zweitwohnsitz angemeldet lassen??? Oder geht das auch nicht??? Es ist zumindest sinnvoll, wenn man waehrend der Zeit, in welcher man im EU-Ausland einen Fuehrerschein erwirbt, keinen deutschen Wohnsitz hat - und natuerlich idealerweise nur in dem Land gemeldet ist, in welchem man sich aufhaelt um den Fuehrerschein zu machen. Damit raeumt man einen gewissen Anfangsverdacht aus. Was auch keine Garantie ist ... In zwei unterschiedlichen Staaten kann man nur mit je einem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Das geht theoretisch auch - ist aber im Nachweis etwas komplizierter. Die Fuehrerscheinrichtlinie redet von einem Erwerb des FS "waehrend eines mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes" - naeher ist das nicht definiert. Erst die Deutschen machen daraus zusammenhaengende 185 Tage usw. und so fort ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#796
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... und noch ein kleiner Nachtrag zu Muk und anderen:
Es ist nicht gut, so ausfallende Bemerkungen wie "Was redest Du fuer Mist" usw. zu posten. Gerade nicht zu Andreas. In den letzten Monaten hat sich fuer mich gezeigt, dass Andreas (und andere Dauerschreiber) ziemlich kompetent ist auf einigen Gebieten des Fuehrerscheinrechts. Und es waere aeusserst schade, wenn diese Leute hier nicht mehr mitdenken und mitschreiben wuerden. Eine Diskussion lebt nunmal von unterschiedlichen Ansichten und ist tot, wenn die eine oder andere Seite sich beleidigt fuehlt und schweigt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (Muk @ 06.02.2005, 02:50) Was redest du für Mist! Sorry, aber der einzige der hier Mist redet bist du. ![]() Wenn die EU die neue Führerscheinrichtlinie rechtskräftig beschließt dann kann der EuGH nur noch auf Grundlage dieser Richtlinie seine Entscheidungen treffen. Der EuGH kann diese neue Richtlinie nicht aufheben oder abändern. Mach dich lieber langsam mit dem Gedanken vertraut, dass in Zukunft aus Brüssel ein schärferer Wird weht. ![]() P. S. Auswandern nutzt dann auch nichts. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#798
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Waere dann noch die Frage zu klaeren, wie sich das Thema "Bestandsschutz" in die neue Richtlinie einfuegt. Genaugenommen kann die Richtlinie ja nur gelten fuer die Fuehrerscheine, welche nach Inkrafttreten der Richtlinie beantragt werden - fuer alle anderen bleibt es im Wesentlichen wie bisher - abgesehen von bestimmten Gueltigkeitslaufzeiten.
Wer also jetzt keine deutsche Fahrerlaubnis hat, sondern eine aus einem EU-Staat, der wird die vorhandene nicht automatisch verlieren. Was aber vereinfacht wuerde waere die Nichtanerkennung des Fuehrerscheines fuer das deutsche Staatsgebiet. Zumindest fuer die Faelle in denen die auslaendische Fahrerlaubnis den deutschen Behoerden erst nach Inkrafttreten der neuen Fuehrerscheinrichtlinie bekannt wuerde. Problematisch finde ich halt auch, dass mit der neuen Fuehrerscheinrichtlinie der Weg, welcher durch die zwei vorherigen Richtlinien aufgezeigt wurde, verlassen wird. Es gibt eben keine automatische Anerkennung aller EU-Fuehrerscheine mehr. Deutsche Behoerden haetten dann naemlich das Recht, auslaendische EU-Verwaltungsakte nach eigener Ueberpruefung der Sachverhalte aufzuheben und wieder ganz nach eigenem Gusto zu verfahren - fuer die alten Faelle. Und fuer die neuen wird es dann sowieso wieder ganz anders ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 06.02.2005, 12:33) Waere dann noch die Frage zu klaeren, wie sich das Thema "Bestandsschutz" in die neue Richtlinie einfuegt. Genaugenommen kann die Richtlinie ja nur gelten fuer die Fuehrerscheine, welche nach Inkrafttreten der Richtlinie beantragt werden - fuer alle anderen bleibt es im Wesentlichen wie bisher - abgesehen von bestimmten Gueltigkeitslaufzeiten. Da wäre ich mir nicht so sicher. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 12:38) Da wäre ich mir nicht so sicher. ![]() Ich mir halt auch nicht ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 12:09 |