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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 06.02.2005, 09:47
Beitrag #791





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Zitat (Muk @ 06.02.2005, 02:50)
Was redest du für Mist!

Er wandert nach Polen aus,und benutzt seinen Polnischen Führerschein in der ganzen EU.Auch hier.

Na dann mach mal schön.
Angenommen dir wurde von den Deutschen Behörden die Fahrerlaubnis entzogen (das gilt im übrigen für alle Ausländer)
Du gerätst in eine Kontrolle und zeigst dein Schönes Kärtchen auf dem ein Vermerk angebracht ist.
Schwupps, schon haben sie dich und du hast ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am Hals.
Ich denke mal das du in dem Fall auf die schnelle in Untersuchungshaft einrückst.
Und wer hier Mist redet möchte ich jetzt lieber mal nicht erwähnen
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Gast_Guest_*
Beitrag 06.02.2005, 09:48
Beitrag #792





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Zitat (Mustafa Örogan @ 06.02.2005, 09:39)
Aber wenn die "Herrenrasse" das so will muß das
natürlich so sein.

Vorsicht mit solchen Bemerkungen.
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Gast_sam_*
Beitrag 06.02.2005, 10:08
Beitrag #793





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Selam Mustafa,

ich hoffe natürlich auch nicht das so etwas geschied. aber wenn dann könnte ich mir vorstellen das es bei weitem nicht so streng wird wie im mom. in deutschland.

Und das wiederum würde zumindest einige vorteile bringen. du könntest dann eventuell deine auflage auch in polen absolvieren, doch das sind nur spekulationen.

Und spekullieren darf man ja wohl noch..............
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Sam
Beitrag 06.02.2005, 10:15
Beitrag #794


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Muss man sich eigendlich in deutschland abmelden wenn mann in CZ einen legalen FS nach der 185 Tage regelung machen will???

Und kann ich z.B. mich hier zumindest als zweitwohnsitz angemeldet lassen???
Oder geht das auch nicht???


--------------------
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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 11:11
Beitrag #795


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Zitat (Sam @ 06.02.2005, 10:15)
Muss man sich eigendlich in deutschland abmelden wenn mann in CZ einen legalen FS nach der 185 Tage regelung machen will???

Und kann ich z.B. mich hier zumindest als zweitwohnsitz angemeldet lassen???
Oder geht das auch nicht???

Es ist zumindest sinnvoll, wenn man waehrend der Zeit, in welcher man im EU-Ausland einen Fuehrerschein erwirbt, keinen deutschen Wohnsitz hat - und natuerlich idealerweise nur in dem Land gemeldet ist, in welchem man sich aufhaelt um den Fuehrerschein zu machen.

Damit raeumt man einen gewissen Anfangsverdacht aus. Was auch keine Garantie ist ...

In zwei unterschiedlichen Staaten kann man nur mit je einem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Das geht theoretisch auch - ist aber im Nachweis etwas komplizierter.

Die Fuehrerscheinrichtlinie redet von einem Erwerb des FS "waehrend eines mindestens sechsmonatigen Aufenthaltes" - naeher ist das nicht definiert. Erst die Deutschen machen daraus zusammenhaengende 185 Tage usw. und so fort ...


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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 11:18
Beitrag #796


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... und noch ein kleiner Nachtrag zu Muk und anderen:

Es ist nicht gut, so ausfallende Bemerkungen wie "Was redest Du fuer Mist" usw. zu posten. Gerade nicht zu Andreas. In den letzten Monaten hat sich fuer mich gezeigt, dass Andreas (und andere Dauerschreiber) ziemlich kompetent ist auf einigen Gebieten des Fuehrerscheinrechts. Und es waere aeusserst schade, wenn diese Leute hier nicht mehr mitdenken und mitschreiben wuerden.

Eine Diskussion lebt nunmal von unterschiedlichen Ansichten und ist tot, wenn die eine oder andere Seite sich beleidigt fuehlt und schweigt.


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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 12:19
Beitrag #797


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Zitat (Muk @ 06.02.2005, 02:50)
Was redest du für Mist!


Sorry, aber der einzige der hier Mist redet bist du. sad.gif

Wenn die EU die neue Führerscheinrichtlinie rechtskräftig beschließt dann kann der EuGH nur noch auf Grundlage dieser Richtlinie seine Entscheidungen treffen. Der EuGH kann diese neue Richtlinie nicht aufheben oder abändern. Mach dich lieber langsam mit dem Gedanken vertraut, dass in Zukunft aus Brüssel ein schärferer Wird weht. cool.gif

P. S. Auswandern nutzt dann auch nichts.


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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 12:33
Beitrag #798


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Waere dann noch die Frage zu klaeren, wie sich das Thema "Bestandsschutz" in die neue Richtlinie einfuegt. Genaugenommen kann die Richtlinie ja nur gelten fuer die Fuehrerscheine, welche nach Inkrafttreten der Richtlinie beantragt werden - fuer alle anderen bleibt es im Wesentlichen wie bisher - abgesehen von bestimmten Gueltigkeitslaufzeiten.

Wer also jetzt keine deutsche Fahrerlaubnis hat, sondern eine aus einem EU-Staat, der wird die vorhandene nicht automatisch verlieren. Was aber vereinfacht wuerde waere die Nichtanerkennung des Fuehrerscheines fuer das deutsche Staatsgebiet. Zumindest fuer die Faelle in denen die auslaendische Fahrerlaubnis den deutschen Behoerden erst nach Inkrafttreten der neuen Fuehrerscheinrichtlinie bekannt wuerde.

Problematisch finde ich halt auch, dass mit der neuen Fuehrerscheinrichtlinie der Weg, welcher durch die zwei vorherigen Richtlinien aufgezeigt wurde, verlassen wird. Es gibt eben keine automatische Anerkennung aller EU-Fuehrerscheine mehr. Deutsche Behoerden haetten dann naemlich das Recht, auslaendische EU-Verwaltungsakte nach eigener Ueberpruefung der Sachverhalte aufzuheben und wieder ganz nach eigenem Gusto zu verfahren - fuer die alten Faelle. Und fuer die neuen wird es dann sowieso wieder ganz anders ...


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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 12:38
Beitrag #799


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.02.2005, 12:33)
Waere dann noch die Frage zu klaeren, wie sich das Thema "Bestandsschutz" in die neue Richtlinie einfuegt. Genaugenommen kann die Richtlinie ja nur gelten fuer die Fuehrerscheine, welche nach Inkrafttreten der Richtlinie beantragt werden - fuer alle anderen bleibt es im Wesentlichen wie bisher - abgesehen von bestimmten Gueltigkeitslaufzeiten.

Da wäre ich mir nicht so sicher. think.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 12:42
Beitrag #800


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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 12:38)
Da wäre ich mir nicht so sicher.  think.gif

Ich mir halt auch nicht ... think.gif wink.gif


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Muk
Beitrag 06.02.2005, 14:35
Beitrag #801


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Ich ersetze Mist mit Unfug

Andreas redet viel,aber nicht alles ist kompetent.

Auswandern hilft.

Da das land in dem ich meinen Wohnsitz gründe , laut dritter Richtlinie ,innerstaatliche,das sagt schon der Name,Maßnahmen anordnen kann.

Mein Wohnsittz ist in Polen,oder sagen wir Frankreich.
Nun komt ein Schrieb aus Deutschland,mit der Auforderung zur Mpu.

Frankreich erkent aber eine Positive MPU aus Deutschland zb. nicht an.Deutschland eine aus Östereich Zb. auch nicht.
Aber wohne ich in Östereich,muß ich keine Deutsche MPU erbringen.

Muß ich erst wieder in Deutschland meinen Wohnsitz gründen,um MPU zu machen,
um meinen Polnischen Fü,oder auch vieleicht Portugisischen Fü ,für die benutzung in Eu Raum (weltweit) genehmigen zu lassen.

Unhaltbare Zustände sagt Generalanwalt.Und die werden wir nicht kriegen.


Andreas sagt,Auswandern hilft nicht.Und das ist UNFUG.
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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 15:27
Beitrag #802


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Zitat
Andreas redet viel,aber nicht alles ist kompetent


Muk redet viel und ist ist noch weniger kompetent.

Wenn du eine Nutzungsuntersagung für Deutschland hast ist es völlig unerheblich wo du deinen Wohnsitz hast. Du darfst dann überall fahren, nur nicht in Deutschland, daran ändert auch Auswandern nicht.


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 16:02
Beitrag #803


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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 15:27)
Zitat
Andreas redet viel,aber nicht alles ist kompetent


Muk redet viel und ist ist noch weniger kompetent.

Wenn du eine Nutzungsuntersagung für Deutschland hast ist es völlig unerheblich wo du deinen Wohnsitz hast. Du darfst dann überall fahren, nur nicht in Deutschland, daran ändert auch Auswandern nicht.

zurzeit werden die behörden aber nicht mit einer nutzungsuntersagung durchkommen,die gibt es auch noch nicht.einige leute in diesem forum hatten schon eine aufforderung zur MPU bekommen,diese aber nicht gemacht,es ist keine nutzungsuntersagung gekommen.einen fall hat johnny walker ja schon geschildert,wo die frist schon über 8wochen überschritten wurde,und nichts kam.laut meinem anwalt wird sowas auch nicht kommen,und das sagt nicht nur mein anwalt,sondern auch sämtliche andere anwälte.so ist es nunmal@andreas!!!!
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 06.02.2005, 16:48
Beitrag #804





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Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 20:02)
Zitat (Johnny Walker @ 05.02.2005, 16:21)
Zitat (Andreas @ 05.02.2005, 15:25)
Wenn die Richtlinie so kommt, dann ist der EuGH außen vor. ...... wink.gif

Merkwürdiges Rechtsverständnis!


Nein, das ist ein Grundprinzip eines Rechtsstaates und nennt sich Gewaltenteilung. Das Gericht (hier EuGH) darf immer nur die Gesetze die von der Legislative geschaffen wurden anwenden, aber nicht selbst ein neues Gesetz erlassen. Wenn sich die EU nun ein neues Gesetz (hier die 3. FS-Richtlinie) gibt, dann muß der EuGH nun diese Richtlinie bei seiner Rechtsprechung anwenden.

Offensichtlich siehst du jetzt deine Felle davon schwimmen...... whistling.gif

1) Legislative
2) Exekutive
3) Jurisdiktion

Da schimmerte um 15:25 doch wieder das Selbstverständnis von Nr. 2 durch, daß Nr. 3 hinderlich und nicht der Beachtung wert ist.

Mein Fell schwimmt oben aber nicht weg, denn ich habe hier immer nur die Arroganz angegriffen mit der Behörden meinen, sich einen Scheiß um die Rechtsgrundlagen für eine Entscheidung bemühen zu müssen und Urteile selbst höchster Gerichte umgehen wollen. Das ändert sich nie.

Wenn es mit der 3. FS Richtlinie eine rechtsbeständige Grundlage für Nutzungsuntersagungen von EU-FS nach Ablauf und Wirkungseinbüßung nationaler Maßnahmen gibt ist das OK, aber auch nur dann; wird weiter getrixt: "Wir sind das Volk"
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 06.02.2005, 17:07
Beitrag #805





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Zitat (Mr.T @ 05.02.2005, 21:04)
Wie war es eigentlich vor dem 29.04.2004? think.gif


1) bis 1.1.1999 Rechtskraft der FeV durfte jeder EU-FE-Besitzer nach Ablauf der Sperrfristm in Deutschland seine ausländische FE ohne MPU-Nachweis Nutzen.

2) Dieses Recht wurde mit BGH Beschluß vom 20.6.2002 kassiert
Leitsatz:
Der Inhaber einer in einem EU-oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem die deutsche Fahrerlsubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen worden war und der nach dem 31.1.21998 im Inland ein KFZ führt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Satz1 STVG i.V. § 28 Abs. 4 Nr.3 strafbar, und zwar auch dann, wenn er aufgrubnd der ausländischen Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 im Inland (wieder) KFZe führen durrfte. Quelle: Jurathek

Erstaunlich, daß bei diesem Massenentzug nicht schon der EuGH angrufen wurde.

Auch dieser Beschluß ist mit dem 29.04.2004 obsolet geworden.

Zwischen dem 1.1.99 und dem 29.04.2004 regelt die FeV § 28 die Nutzungsrechte einer EU-FE.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 17:57
Beitrag #806


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Zitat
Zwischen dem 1.1.99 und dem 29.04.2004 regelt die FeV § 28 die Nutzungsrechte einer EU-FE.

... und wie ist das jetzt danach ?

Ich meine, darum ging es bisher und vielleicht kehren wir nochmal kurz dahin zurueck:
Interessant ist doch eigentlich jetzt erstmal was zwischen dem 29.04.04 und dem Inkrafttreten der neuen FS-RiLi III ueberhaupt passieren wird/kann/soll.
Bisher kamen zwar MPU-Anforderungen, der notwendige Nutzungsverfall ist aber wohl noch nicht eingetreten - also hat der Tiger entweder keine Zaehne oder eine Beisshemmung ...
Ich suche so ein bisschen nach dem Grund dafuer - wenn doch die hier mitredenden Behoerdenvertreter felsenfest davon ueberzeugt sind, dass sie trotz EU-Urteil jederzeit widerrufen bzw. nutzungsuntersagen koennen.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 06.02.2005, 18:14
Beitrag #807





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Zitat (strichachtdoktor @ 06.02.2005, 17:57)
Zitat
Zwischen dem 1.1.99 und dem 29.04.2004 regelt die FeV § 28 die Nutzungsrechte einer EU-FE.

... und wie ist das jetzt danach ?

Ich meine, darum ging es bisher und vielleicht kehren wir nochmal kurz dahin zurueck:
Interessant ist doch eigentlich jetzt erstmal was zwischen dem 29.04.04 und dem Inkrafttreten der neuen FS-RiLi III ueberhaupt passieren wird/kann/soll.
Bisher kamen zwar MPU-Anforderungen, der notwendige Nutzungsverfall ist aber wohl noch nicht eingetreten - also hat der Tiger entweder keine Zaehne oder eine Beisshemmung ...
Ich suche so ein bisschen nach dem Grund dafuer - wenn doch die hier mitredenden Behoerdenvertreter felsenfest davon ueberzeugt sind, dass sie trotz EU-Urteil jederzeit widerrufen bzw. nutzungsuntersagen koennen.

Imho:

Seit dem 29-04.2004 gibt es keine bestandskräftige Rechtsgrundlage für eine Nutzungsuntersagung.

Vieleicht machen die diversen Pressemitteilungen: Zunächst anerkennen, dann MPU, dann Entzug , einen Sinn, wenn dahinter der Gedanke an die 3.FS-Richtlinie steht.

Dann können sie auch die MPU-Aufforderungen schon mal verschicken; verstreicht die Frist ungenutzt sprechen sie die Nutzungsuntersagung am Tage der Rechtskräftigkeit der 3. FS-Richtlinie aus. Aber das ist halt nur eine Vermutung.

Definitiv hat die Behörde zur Stunde keine Rechtsgrundlage, auch § 46 ist keine.
§ 28 FeV allein regelt die Nutzung und der ist gekippt.
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Muk
Beitrag 06.02.2005, 18:17
Beitrag #808


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An Michael K und Andreas

Wie soll eine Nutzungsuntersagung für den Gebrauch eines in polen erworbenen Fü aussehen,wenn ich dort lebe,oder in Frankreich.

Aus Deutschland aufgrund einer noch nicht getätigten Straftat im Verkehr???

Die Polen erkennen eine Deutsche MPU als solche nicht an.Wollen sie auch nicht.

Sie hätten vieleicht die Möglichkeit eine zu Forden,aber sie tuns nicht.
Da gibt es die charakterliche ungeeignetheit in der 15 Jahres Form wie hier nicht.

Und auch nicht in Italien,Irland,Spanien usw.

Untragbare Zustände sagt Genralanwalt.
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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 18:33
Beitrag #809


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Zitat (Johnnie Walker @ 06.02.2005, 18:14)
Zitat (strichachtdoktor @ 06.02.2005, 17:57)
Zitat
Zwischen dem 1.1.99 und dem 29.04.2004 regelt die FeV § 28 die Nutzungsrechte einer EU-FE.

... und wie ist das jetzt danach ?

Ich meine, darum ging es bisher und vielleicht kehren wir nochmal kurz dahin zurueck:
Interessant ist doch eigentlich jetzt erstmal was zwischen dem 29.04.04 und dem Inkrafttreten der neuen FS-RiLi III ueberhaupt passieren wird/kann/soll.
Bisher kamen zwar MPU-Anforderungen, der notwendige Nutzungsverfall ist aber wohl noch nicht eingetreten - also hat der Tiger entweder keine Zaehne oder eine Beisshemmung ...
Ich suche so ein bisschen nach dem Grund dafuer - wenn doch die hier mitredenden Behoerdenvertreter felsenfest davon ueberzeugt sind, dass sie trotz EU-Urteil jederzeit widerrufen bzw. nutzungsuntersagen koennen.

Imho:

Seit dem 29-04.2004 gibt es keine bestandskräftige Rechtsgrundlage für eine Nutzungsuntersagung.

Vieleicht machen die diversen Pressemitteilungen: Zunächst anerkennen, dann MPU, dann Entzug , einen Sinn, wenn dahinter der Gedanke an die 3.FS-Richtlinie steht.

Dann können sie auch die MPU-Aufforderungen schon mal verschicken; verstreicht die Frist ungenutzt sprechen sie die Nutzungsuntersagung am Tage der Rechtskräftigkeit der 3. FS-Richtlinie aus. Aber das ist halt nur eine Vermutung.

Definitiv hat die Behörde zur Stunde keine Rechtsgrundlage, auch § 46 ist keine.
§ 28 FeV allein regelt die Nutzung und der ist gekippt.

wann können wir mit der 3.führerscheinrichtlinie rechnen?hat jemand ne ahnung?
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 06.02.2005, 19:00
Beitrag #810





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Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 18:33)
wann können wir mit der 3.führerscheinrichtlinie rechnen?hat jemand ne ahnung?

Nein, ich nicht!
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Sven
Beitrag 06.02.2005, 19:23
Beitrag #811


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Zitat (Johnnie Walker @ 06.02.2005, 19:00)
Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 18:33)

wann können wir mit der 3.führerscheinrichtlinie rechnen?hat jemand ne ahnung?

Nein, ich nicht!

ist die sogenannte 3.führerscheinrichtlinie lediglich auf die MPU anordnung ausgelegt, oder was soll da noch mit einfliesen?
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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 19:49
Beitrag #812


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Zitat (Sven @ 06.02.2005, 19:23)
Zitat (Johnnie Walker @ 06.02.2005, 19:00)
Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 18:33)

wann können wir mit der 3.führerscheinrichtlinie rechnen?hat jemand ne ahnung?

Nein, ich nicht!

ist die sogenannte 3.führerscheinrichtlinie lediglich auf die MPU anordnung ausgelegt, oder was soll da noch mit einfliesen?

diesbezüglich werde ich mir diese woche einen termin bei RA Säftel geben lassen,denke er wird mir mehr dazu sagen können dry.gif
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Sven
Beitrag 06.02.2005, 20:06
Beitrag #813


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Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 19:49)
Zitat (Sven @ 06.02.2005, 19:23)
Zitat (Johnnie Walker @ 06.02.2005, 19:00)
Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 18:33)

wann können wir mit der 3.führerscheinrichtlinie rechnen?hat jemand ne ahnung?

Nein, ich nicht!

ist die sogenannte 3.führerscheinrichtlinie lediglich auf die MPU anordnung ausgelegt, oder was soll da noch mit einfliesen?

diesbezüglich werde ich mir diese woche einen termin bei RA Säftel geben lassen,denke er wird mir mehr dazu sagen können dry.gif

na hoffentlich bekommst du da einen Termin!! bin schon auf deine Antwort gespannt.
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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 20:08
Beitrag #814


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Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 19:49)
diesbezüglich werde ich mir diese woche einen termin bei RA Säftel geben lassen,denke er wird mir mehr dazu sagen können dry.gif

Spar dir im Moment das Geld. Zum Thema "3. Führerscheinrichtlinie" kann dir auch dieser Herr im Moment nichts verbindliches sagen, da bisher nur ein Entwurf vorliegt und noch nicht sicher ist in welcher Form dieser Entwurf Wirklichkeit wird. Wenn du aber dem Herrn unbedingt Geld in den Rachen werfen willst, darfst du das gerne tun. dry.gif


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Sven
Beitrag 06.02.2005, 20:09
Beitrag #815


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............ übrigens, wäre es auch mal sinnvoll was von einem richtigen Anwalt zu hoeren,
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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:16
Beitrag #816


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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 20:08)
Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 19:49)
diesbezüglich werde ich mir diese woche einen termin bei RA Säftel geben lassen,denke er wird mir mehr dazu sagen können dry.gif

Spar dir im Moment das Geld. Zum Thema "3. Führerscheinrichtlinie" kann dir auch dieser Herr im Moment nichts verbindliches sagen, da bisher nur ein Entwurf vorliegt und noch nicht sicher ist in welcher Form dieser Entwurf Wirklichkeit wird. Wenn du aber dem Herrn unbedingt Geld in den Rachen werfen willst, darfst du das gerne tun. dry.gif

hallo andreas,diesbezüglich hast du ja recht.aber ich denke er kann mir in etwa sagen wann mit der führerscheinrichtlinie zu rechnen ist,ob dieses jahr noch oder nicht,das interessiert mich brennend.ansonsten stimme ich dir zu tongue.gif
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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:19
Beitrag #817


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ich werde den RA Säftel auch zu einigen postings aus diesem forum befragen,unter anderem von andreas und x-driver.oder gibt es da ein problem?
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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 20:26
Beitrag #818


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Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 20:16)
aber ich denke er kann mir in etwa sagen wann mit der führerscheinrichtlinie zu rechnen ist,ob dieses jahr noch oder nicht,das interessiert mich brennend.ansonsten stimme ich dir zu

Auch da kann dir Herr S. auf keinen Fall weiterhelfen. Er ist auch kein Hellseher und hat keinerlei Einfluß auf die Gesetzgebung bei der EU. Wenn du nur wegen dieser Fragen zu ihm gehen willst, dann mußt du aber wirklich viel Geld haben. wink.gif

P. S. Warum meinen einige, der RA S. wäre der Heilsbringer in allen Fragen des EU-Führerscheinrechtes und hätte vielleicht auch noch Kontakte zur höchsten Ebene der EU-Kommission?? Er hat lediglich einen Prozeß vor dem EuGH gewonnen und macht jetzt daraus ein riesen Geschäft.


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:33
Beitrag #819


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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 20:26)
Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 20:16)
aber ich denke er kann mir in etwa sagen wann mit der führerscheinrichtlinie zu rechnen ist,ob dieses jahr noch oder nicht,das interessiert mich brennend.ansonsten stimme ich dir zu

Auch da kann dir Herr S. auf keinen Fall weiterhelfen. Er ist auch kein Hellseher und hat keinerlei Einfluß auf die Gesetzgebung bei der EU. Wenn du nur wegen dieser Fragen zu ihm gehen willst, dann mußt du aber wirklich viel Geld haben. wink.gif

P. S. Warum meinen einige, der RA S. wäre der Heilsbringer in allen Fragen des EU-Führerscheinrechtes und hätte vielleicht auch noch Kontakte zur höchsten Ebene der EU-Kommission?? Er hat lediglich einen Prozeß vor dem EuGH gewonnen und macht jetzt daraus ein riesen Geschäft.

das sehe ich etwas anders,andreas!er z.b.hat mir versichert das keine behörde mit einer nutzungsuntersagung durchkommt,warum sollte ich mich nicht von ihm vertreten lassen wenn er mir das versichert?vielleicht weiss er ja doch mehr als wir alle denken think.gif !!würde ich mich zum beispiel von einem gewissen RA Hettenbach verteten lassen dann gute nacht,so siehts aus@andreas!
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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 20:40
Beitrag #820


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Versichern kann Herr S. viel, aber ob das dann auch so kommt kann auch er definitv nicht sagen. Er ist auch kein Hellseher und auch nicht das Gericht.

Außerdem wollte ich dich nicht davon abhalten, dem Herrn ein Mandat zu erteilen. Ich wollte nur klarstellen das es völlig sinnlos ist, einzig wegen einer Frage zur 3. Führerscheinrichtlinie zu ihm zu gehen. Dies wäre nämlich vergeudetes Geld.

Zitat
vielleicht weiss er ja doch mehr als wir alle denken


Sorry, aber in dieser Frage bist du offensichtlich etwas naiv. Meinst du der Herr hätte Einfluß auf die Entscheidung der Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten oder hätte in diesem Bereich geheime Erkenntnisse? Er ist auch nichts weiteres als ein ganz normaler RA und kann nur Vermutungen anstellen.


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RA XDiver
Beitrag 06.02.2005, 20:41
Beitrag #821


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Zitat
ich werde den RA Säftel auch zu einigen postings aus diesem forum befragen,unter anderem von andreas und x-driver.oder gibt es da ein problem?


Bittesehr. Von meiner Warte aus ist das unproblematisch. Ich stehe zu meiner Meinung und Angst davor, dass er manche Dinge anders sieht, habe ich nicht. Das ist in der Juristerei eigentlich normal.


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:48
Beitrag #822


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ich glaube kaum das ich naiv bin,ob ich jetzt 25euro für ein beratungsgespräch ausgebe oder karneval feier,wo ist der unterschied?im übrigen sind für mich noch einige fragen unbeantwortet,unter anderem postings von dir,andreas und von x-driver!würde ihn gerne mit diesen postings konfrontieren,mich interessiert einfach was er zu euren postings sagt.und geld habe ich garantiert nicht genug,weil dann hätte ich auch gleich 5MPU`s machen können laugh.gif
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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 20:48
Beitrag #823


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Zitat (XDiver @ 06.02.2005, 20:41)
Bittesehr. Von meiner Warte aus ist das unproblematisch.

Mir ist das auch vollkommen egal. Ich weiß auch schon, was er antworten wird. laugh2.gif

Aber nicht vergessen, Herr S. ist nicht Gott oder so etwas ähnliches. wink.gif


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:49
Beitrag #824


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Zitat (Andreas @ 06.02.2005, 20:48)
Zitat (XDiver @ 06.02.2005, 20:41)
Bittesehr. Von meiner Warte aus ist das unproblematisch.

Mir ist das auch vollkommen egal. Ich weiß auch schon, was er antworten wird. laugh2.gif

wie gesagt,bei interesse werde ich es hier wort wörtlich posten!
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2005, 20:49
Beitrag #825


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Zitat
im übrigen sind für mich noch einige fragen unbeantwortet,unter anderem postings von dir,andreas und von x-driver


Welche denn z.B.? Rein interessehalber.

RA Säftel macht Beratungsgespräche für 25 EUR? think.gif


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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 20:51
Beitrag #826


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Zitat (XDiver @ 06.02.2005, 20:49)
RA Säftel macht Beratungsgespräche für 25 EUR? think.gif

Das habe ich mich auch schon gefragt. Für 25,- € wird er vermutlich noch nicht einmal die Tür seiner Kanzlei öffnen. cool.gif


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RA XDiver
Beitrag 06.02.2005, 20:54
Beitrag #827


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Es sei denn, er hat mittlerweile eine Filiale von JuraXX aufgemacht. Und selbst da dürfte für 25 EUR fast keine Erstberatung zu dieser Thematik zu bekommen sein. wavey.gif


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 20:58
Beitrag #828


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Zitat (XDiver @ 06.02.2005, 20:49)
Zitat
im übrigen sind für mich noch einige fragen unbeantwortet,unter anderem postings von dir,andreas und von x-driver


Welche denn z.B.? Rein interessehalber.

RA Säftel macht Beratungsgespräche für 25 EUR? think.gif

ich habe für mein erstes beratungsgespräch exakt 50euro bezahlt,bei nichtglauben poste ich gerne die rechnung,habe ich kein problem mit.je nachdem wie lange das beratungsgespräch dauert,darauf belaufen sich die kosten.bin jetzt einfach mal von 25euro ausgegangen,meinetwegen können es dann auch gerne 50euro werden mad.gif
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2005, 21:00
Beitrag #829


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Kompliment, der Mann ist günstig. Das sollte übrigens kein Zweifel an Deinen Worten sein, aber solch geringe Honorarforderungen in solch komplexen Materien, noch dazu von jemandem, der nachweislich einen gewissen Namen hat, sind selten. Aber nun gut.

Würdest Du mir auch noch meine Frage beantworten, was Dir bzgl. bestimmter Postings von Andreas bzw. mir unbeantwortet geblieben ist?


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Andreas
Beitrag 06.02.2005, 21:01
Beitrag #830


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Zitat (michael_mk @ 06.02.2005, 20:58)
ich habe für mein erstes beratungsgespräch exakt 50euro bezahlt,bei nichtglauben poste ich gerne die rechnung,habe ich kein problem mit.je nachdem wie lange das beratungsgespräch dauert,darauf belaufen sich die kosten.bin jetzt einfach mal von 25euro ausgegangen,meinetwegen können es dann auch gerne 50euro werden mad.gif

Wenn du mit ihm aber jetzt die gesamte EuGH-Diskussion im VP durchsprechen willst, wird das ein teure Angelegenheit. cool.gif


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 21:07
Beitrag #831


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wie gesagt andreas,es sind nur ein paar fragen!@x-driver,ich suche die postings raus,werde euch darauf hinweisen.gebe morgen näheres bekannt,unter anderem den termin bei RA Säftel!
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RA XDiver
Beitrag 06.02.2005, 21:09
Beitrag #832


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Mach das. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Würde mich ja uach gerne mal persönlich mit Dr. Säftel unterhalten, aber der residiert mir einfach zu weit weg. tongue.gif


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michael_mk
Beitrag 06.02.2005, 21:13
Beitrag #833


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Zitat (XDiver @ 06.02.2005, 21:09)
Mach das. Ich bin gespannt auf das Ergebnis. Würde mich ja uach gerne mal persönlich mit Dr. Säftel unterhalten, aber der residiert mir einfach zu weit weg. tongue.gif

*lol*kann ich verstehen.aber mal ne andere frage,studierst du jura?
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Cabarete
Beitrag 06.02.2005, 22:36
Beitrag #834


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Soll man mit einer neuen FS-Richtlinie plötzlich alles andere ausser Kraft setzen können? Meine Meinung ist Nein. Ich fahre seit 04.08.2004 mit meinem CZ-FS in Bayern. Bisher 2 mal kontrolliert. Die überprüfung des FS dauerte einmal 30 Minuten und beim 2. mal 1 Stunde. bekam meinen FS nach negativem Alcotest zurück. Die Frage des Pol. : Warum haben Sie keinen Deutschen FS? Meine Antwort.: Diese Frage werde ich Ihnen nicht beantworten.
MfG. Cab.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.02.2005, 23:17
Beitrag #835


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Zitat (Cabarete @ 06.02.2005, 22:36)
Die Frage des Pol. : Warum haben Sie keinen Deutschen FS? Meine Antwort.: Diese Frage werde ich Ihnen nicht beantworten.

Das ist ja suess ... rofl1.gif
Und?! Wie hat er geguckt?

Wenn man zu dem Zeitpunkt, an dem man endlich mal Geld fuer so einen Schein hat, ausgerechnet in Polen wohnt - was soll man da machen ? Die deutschen Behoerden sind ja leider nicht zustaendig ... wink.gif

Was mich interessieren wuerde ist, wie man sich am besten auf eine 3.FS-RiLi vorbereitet, wenn man einen EU-Schein aus Polen hat. Sowas koennte man schonmal gut mit einem Europarecht-Kenner wie Herrn Saeftel durchsprechen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Uwe W
Beitrag 07.02.2005, 01:07
Beitrag #836


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Wenn die 3. FS-Richtlinie so kommt, wie im Bericht beschrieben, hat das meiner Meinung nach folgende Konsequenzen:

Der §28 FeV, der die EU-Führerscheine von Leuten, denen in D schon mal die Fahrerlaubnis entzogen wurde, nicht anerkennt, ist mit Inkrafttreten der Richtlinie wieder mit EU-Recht vereinbar und somit gültiges Recht.

Der §28 FeV (bzw. die entsprechenden Teile) wurde ja formell nie aufgehoben, sondern seit dem 29.04.2004 nur nicht mehr angewandt.

Den Inhabern von EU-Führerscheinen bleibt dann also nur, die Anerkennung ihres Führerscheins bei einer deutschen Behörde zu beantragen, wenn sie in Deutschland nach Inkrafttreten der 3. FS-Richtlinie weiterhin Kraftfahrzeuge fahren wollen.

Fragen zum Besitz- und Vertrauensschutz gehören nicht zum EU-Recht.

Nach deutschem Recht wird man den EU-Führerscheininhabern entgegenhalten können, dass aufgrund des Wortlauts des §28 FeV sich schutzwürdiges Vertrauen nicht bilden konnte.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Muk
Beitrag 07.02.2005, 02:28
Beitrag #837


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Hallo UWE W

Respekt

aber was du da gerade geschrieben hast ist nicht dein ernst

Ihr vernachlässigt den Wohnsitz.


Wir sind auf dem Weg des Euro.

Gleiches Recht für alle.

Freier Persohnenverkehr.

Die dritte Fü Richtlinie hat anderes im Sinn.

Das kann und wird so nicht in Kraft treten.
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Uwe W
Beitrag 07.02.2005, 02:43
Beitrag #838


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Was die Wohnsitzproblematik angeht, so wird diese wohl nur noch in denjenigen Fällen eine Rolle spielen, in denen es vor Erteilung des EU-Führerscheins keinen einheimischen Führerschein gab:

Hier sind die EU-Führerscheine zunächst wohl weiterhin anzuerkennen, aber die Ausstelungsländer werden jetzt verpflichtet, die EU-Fahrerlaubnisse wieder einzukassieren, wenn sie unter Verletzung des Wohnsitzprinzips ausgestellt wurden.

Das dient dann auch der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei Verkehrskontrollen: Ob jemand nun 185 Tage hier oder dort gewohnt hat zum Zeitpunkt der Führerscheinerteilung kann die Polizei ja gar nicht so schnell feststellen, d.h. hier ist es sinnvoll, die Führerscheine erst einmal anzuerkennen.
Wenn der ausländische Staat diese dann nach gründlicher Prüfung der Wohnsitzfrage zurücknimmt, dann wird das natürlich auf eventuelle Führerscheintouristen schon eine abschreckende Wirkung haben.

Bei ehemaligen Inhabern von (entzogenen) deutschen Fahrerlaubnissen ist es dagegen durch Datenabgleich schnell möglich, bei einer Kontrolle eben dieses festzustellen.
Auch weiß der Betroffene hier ja ganz genau, dass schon mal eine deutsche Fahrerlaubnis vorliegt.
Wenn in solchen Fällen die EU-Fahrerlaubnisse für in D grundsätzlich ungültig erklärt werden, so steht das mit dem Gebot der Rechtssicherheit völlig in Einklang.


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Sam
Beitrag 07.02.2005, 03:25
Beitrag #839


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Ja das, kann es ja wohl nicht sein und auch unser allseits beliebter RA Säffel wird das sicher verneinen.
Und das irgendein Gesetz wärend einer Befristen Zeit (immernoch existent war), nur weil, und obwohl es nicht mehr (seid dem 29.04.2004) angewannd wurde, heisst noch lange nicht das das gesetz " irgendwo " geruht und auf wiederinkrafttreten gehofft haben kann. [SIZE=7]Ja wo simmer denn hier!!!!!!![/SIZE]

Was sind denn das für umstände bitte.
Ich bin sicher jedes achso gern "niedergemachte" ( p.s. nur im übertagenen sinne) Land der welt das im Volksmund auch gerne "Dritte Welt" (z.B. Türkei, Irak oder sonst wo) genannt wird, hat wohl sicher bessere Stvo Regeln. Als die Mächtige EU, und dessen Staaten die ja sonst alles so perfekt geregelt haben.

Das sind dann glaube ich auch keine erbringbaren Forderungen und keine akkzeptierbaren zustände mehr für EU Bürger , die ja eigendlich schon bald Angst haben müssten das ihnen alle paar Monate irgendwelche Rechte Anerkannt bzw. Aberkannt wärden würden.

Desweiteren Würde mich Interessieren ob es (Eugh) die erteilten Fs dann wieder quasi für Üngülteg ernennen müsste bzw. könnte, und ob dies überhaupt Rückwirkend Rechtens wäre??? Da man ja schließlich zur zeitpunkt des heutigen tages nach aktuell gültiger Rechtsform und Sprechung einen im gesamten europa gültigen Fs erworben hat. Und an dieser tatsache kann man nicht all zu viel verdrehen.
Woher bitte hätte mann den wissen sollen das sich im nächsten Jahr die Umstände bzw. Rechte ändern werden. Gang und gebe ist das ja schließlich auch nicht bei so hohen Instanzen wie dem Eugh. Der privatman dürfte meines erachtens dann nicht für Fehler der zustängigen Gerichte Haftbar gemacht werden.

Sam


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Uwe W
Beitrag 07.02.2005, 03:43
Beitrag #840


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Die im EU-Ausland erworbenen Führerscheine bleiben auch nach der 3. EU-FS-Richtlinie weiterhin gültig.
Allerdings nur im Ausstellungsstaat und den anderen EU-Staaten, nicht in dem Staat, in dem schon mal ein Entzug stattgefunden hat.


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