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#941
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Das unten stehende kann man sich beim ADAC ausdrucken lassen.
Zitat Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat folgende Entscheidung erlassen: gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 1 gestützt auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein( 1 ), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/26/EG( 2 ), insbesondere auf die Artikel 1 Absatz 2 und 10 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß dieser Richtlinie werden die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine, einschließlich der vor der Umsetzung dieser Richtlinie in einzelstaatliches Recht ausgestellten Führerscheine, gegenseitig anerkannt. 2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse. Vielleicht sollten das deutsche Verkehrsteilnehmer (bevor sie damit ins Ausland fahren und den dortigen Polizisten unter die Nase halten - wofuer es gedacht ist) in Zukunft erstmal den deutschen Strassenverkehrsbehoerden vorlegen - damit sie ueberhaupt bis zur Grenze kommen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#942
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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:15) Zitat kann mir aber nicht vorstellen das es dieses jahr noch von statten geht,2-3 jahre klingen für mich realistischer! Gehen wir davon aus, dass die RiLi noch in 2005 verabschiedet wird, dann dürfte aus meiner Sicht § 28 FeV wieder Anwendung finden (den gibt´s nunmal immer noch) und schon ist der Drops gelutscht. Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten. Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde. Ein Beispiel: Alle die vor dem Jahr 1966 geboren sind benötigen keinen Mofa Führerschein oder Mofa Prüfbescheinigung obwohl das Gesetz 1966 eingeführt wurde. Weil ein Gesetz nicht rückwirkend gelten kann. Genauso verhält es sich mit den Führerscheinen die 7,5 Tonnen fahren dürfen, kommt ein neues Gesetz wo nur noch 3,5 Tonnen erlaubt sind werden alle die vor diesem Gesetz einen FS mit 7,5 Tonnen Erlaubnis hatten auch nicht auf die 3,5 Tonnen beschränkt. Nochmals ein Gesetz ist niemals rückwirkend gültig. Bitte beachtet ich meinte Gesetze nicht Verordnungen |
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#943
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Zitat (XDiver @ 07.02.2005, 12:10) Wie bei allen Richtlinien wird es natürlich eine gewisse Zeit dauern, bis sie vollständig umgesetzt ist. Das Werk besteht immerhin aus jeder Menge einzelnen Regelungen, die typischerweise unterschiedlich lang für ihre Umsetzung benötigen. So ist es, auch die bisherigen FS-Richtlinien hatten in Teilbereichen Übergangsfristen (z. B. zur Einführung des neuen FS-Musters), andere Teilbereiche traten sofort nach Veröffentlichung in Kraft. Der Bereich mit der Nichtanerkennung von anderen EU-Fs tritt sicher sofort nach Veröffentlichung in Kraft, da hierzu keine nationalen Gesetze geändert oder neu erlassen werden müssen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#944
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Kannst Du mir als juristischen Laien bitte mal den genauen Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung erklären?
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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#945
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Zitat (monerle @ 07.02.2005, 12:53) Kannst Du mir als juristischen Laien bitte mal den genauen Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung erklären? @monerle Nicht das mir das um die Ohren gehauen wird, das sollen mal lieber unsere Fachleute tun ![]() |
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#946
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
(Förmliche) Gesetze werden durch die Legislative erlassen. Sie stehen in der Rangfolge über den Rechtsverordnungen, die aufgrund der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen durch die Exekutive von Bund und Land erlassen werden können.
Dies ist zugegeben die verkürzte Erklärung, aber vom Grundsatz her ausreichend. Ein schönes Beispiel für die Entstehung einer Verornung ist die Präambel der BKatV: Zitat Auf Grund des § 26a des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes vom 19. März 2001 (BGBl. I S. 386) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:
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#947
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Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 12:49) Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten. Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde. Falsch, es gibt genügend Gesetze die erst rückwirkend in Kraft getreten sind. Du meinst vermutlich Besitzstandschutz, aber den gibt es nicht uneingeschränkt. Im übrigen besteht die entsprechende deutsche Vorschrift in Form des § 28 FeV doch bereits die ganze Zeit und wurde auch durch den EuGH nicht aufgehoben. Durch die FS-Richtlinie wird lediglich wieder die Anwendbarkeit dieser Vorschrift ermöglicht. Alles kein großes Problem..... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#948
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 13:03) Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 12:49) Ein Gesetz kann niemals rückwirkend gelten. Ein Gesetz gilt immer ab dem Tag wo es eingeführt wurde. Falsch, es gibt genügend Gesetze die erst rückwirkend in Kraft getreten sind. Du meinst vermutlich Besitzstandschutz, aber den gibt es nicht uneingeschränkt. Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt. Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum. Mir ist schon klar wenn diese 3.FS-Richtline so kommt das wir wie schon oft gesagt auf Deutsch am A*sch sind. Doch Paradox ist doch, 29.04.04 - 3.FS-Richtline §28 ausgesetzt 3.FS-Richtline - §28 findet wieder Anwendung 4.FS-Richtline - §28 wird evtl. wieder gekippt u.s.w. kanns ja auch nicht sein oder? wann ist schluss damit? |
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Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 13:16) Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt. Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum. Sorry Mirko, aber das ist nicht richtig. Es gibt genügend Gesetze (vor allem im Steuerrecht, aber auch im Sozialrecht) da wurden und werden Gesetze rückwirkend erlassen, d. h. die Gesetze gelten dann auf einmal auch vor dem Datum des in Kraft tretens. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Gast_Sven_* |
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#950
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Ich bin auch der Meinung das Gesetzte nicht zwingend rückwirkend erlassen werde können.
Gehen wir mal davon aus das alle FS die mit einer MPU nachgewiesen werden müssten nun doch entfällt, und die dann erneut mit Alk. am Steuer erwischt werden. Ich denke das dann denen einiges an ärger ins Haus steht. Ich denke das wäre die richtige Lösung, Zum einen hätten die betroffenen eine zweit Chance, die sie dann erneut verspielen können, dann wäre ich auch dafür das man denen keinen FS mehr erteilen sollte. ![]() |
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#951
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 13:48) Zitat (mirko1 @ 07.02.2005, 13:16) Falsch nicht @Andreas, habe mich nur nicht deutlich ausgedrückt. Gesetze gelten immer ab dem Datum wo diese in Kraft treten und niemals vor diesem Datum. Sorry Mirko, aber das ist nicht richtig. Es gibt genügend Gesetze (vor allem im Steuerrecht, aber auch im Sozialrecht) da wurden und werden Gesetze rückwirkend erlassen, d. h. die Gesetze gelten dann auf einmal auch vor dem Datum des in Kraft tretens. das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? |
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#952
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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 13:58) das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? Sollte die 3. Führerscheinrichtlinie in der geplanten Form kommen, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#953
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 14:01) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 13:58) das soll soviel heissen das wohl viele von uns eine menge geld aus dem fenster geschmissen haben,richtig? Sollte die 3. Führerscheinrichtlinie in der geplanten Form kommen, wäre dies durchaus im Bereich des Möglichen. na super,dann war`s das wohl,gebe mich geschlagen ![]() |
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Auch die Planungen zur neuen FS-Rili der EU beruecksichtigen einen Bestandschutz fuer alle alten Fuehrerscheinformate. Warum soll das fuer "alte" Fahrerlaubnisse nicht auch so aehnlich gelten? Und ob der §28 FeV tatsaechlich nach der neuen Rili wieder anwendbar werden wird, das sollte man einfach mal abwarten. Sicher ist das Behoerdenwunsch. Aber auch zu der geplanten Aenderung werden sich noch ein paar Leute Gedanken machen, vielleicht auch der EuGH.
So wie es jetzt aussieht, verletzt der Aenderungsvorschlag fundamentale Grundsaetze der bisherigen Rechtsprechung - sicher koennte man das legalisieren. Aber Voraussetzung dafuer waere, dass dieser Richtungswechsel in Kommission und Parlament mitgetragen wird. Alles ungelegte Eier. Interessant ist doch, was JETZT los ist. Und da sieht es eher nicht so aus, als wenn die bisherigen Gesetze (oder Verordnungen)ausreichen wuerden, die Nutzniesser einer EU-FE postwendend zur MPU zu schicken oder die Karten zu kassieren. Wenn dem so ist, dann koennte man doch auch - nach Gruendung eines erneuten Wohnsitzs in Deutschland - erstmal seine Karte in eine deutsche umschreiben lassen, die aktuellen Anerkennungsgrundsaetze muessen ja dann auch da gelten. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#955
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.02.2005, 14:09) Aber auch zu der geplanten Aenderung werden sich noch ein paar Leute Gedanken machen, vielleicht auch der EuGH. Der EuGH wird sich ganz sicher nicht dazu äußern oder sich in irgendeiner Art in das EU-Gesetzgebungsverfahren einbringen. Dies würde nämlich dem Prinzip der Gewaltenteilung widersprechen. Der EuGH ist kein Allheilmittel und kein Retter vor allen Unbillen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#956
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Änderungsanträge 47 und 49 der III Führerschein-Richtlinen (Entwurf)
Hierzu würde ich gerne die Stellungnahme, des Interessenverbands deutscher Fahrlehrer lesen? Jetzt wird doch der Führerschein-Tourismus der Führerschein-Erstbewerber erst richtig in Schwung kommen. Warum soll ein jugendlicher Erstbewerber eine deutsche Führerscheinstelle "heiraten" (bis das der Tod euch scheidet), wenn ihm doch andere Länder in Fällen "nicht vorhersehbarer Entwicklungen" moderate und menschlichere Beziehungen anbieten. Mit entsprechendem Werbeeinsatz, 2/3 Wochen Ferien an Mittelmeer-Küsten, Sonne, Führerschein und vieleicht mehr im Kreis Gleichaltriger und Gleichgesinnter; und das Gesamtpaket billiger als der deutsche Führerschein pur. Nachdem die Flugpreise im Keller sind, wird die deutsche Touristik-Branche hier Ihre Chance erkennen. Unterdem Strich bleibt dann nur wieder die deutsche Erkenntnis: "gut gemeint" ist das Gegenteil von "gut gemacht" |
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#957
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Das wird sich noch zweigen mein lieber andreas,
![]() Hey Leute hab heut auch kurz mir meinem Anwalt, in franken telefoniert. Diesen kenn ich schon seit zirca 10 Jahren, und hab ihm meine bzw. unsere Sorgen erzählt. Ich sagte: seit dem 29.04.2005 besteht meiner Meinung nach eine Gezetseslücke in der BRD und ob er mir bei einem Gespräch weiter helfen bzw. mich Informieren könnte.Weil ich beabsichtige diese für mich zu nutzen. Er hat dann gemeint: sicher wir können uns am Freitag in meiner Kanzlei zu einem Gespräch treffen. Desweiteren meinte er es ist keine Gesetzeslücke, sondern nach wir vor geltendes EU-Recht ist. Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() ![]() Kurz zu meinem Anwalt: Er vertritt mich und meine Famielie bereits zeit über 10 Jahren denn als ich zirca 16 war hab ich "grosse Scheiße" gebaut und fand mich in der U-haft wieder. Dieser Anwalt hat für einen Spottpreiss ( 1994 ) innerhalb von 10 Tagen bewirkt das ich wieder entlassen werde. Andere verlangten damals Ungelogen das bis zu zehnfache. Seit damals hab ich nur noch die Trunkenheitsfahrt im Verkehr gehabt. Alles nach dem Jugendstrafgesetz und mittlerweile schon gelöscht aus dem BZ- Register. Er ist wirklich sehr, sehr kommpetent kein Abzocker, und super engasiert. ( wenn jemand im Raum Mittelfranken Anwaltliche Unterstüzung braucht kann ihn nur Weiterempfehlen. P.S ist keine Werbung nur ein Rat. ( Stvo, Verwaltungsrechtler, uns Strafrechtler ). Warum ich das erzähle ist nur das unsere mpu fanatiker hier im Board nicht wieder an der Kommpetenz meines Anwaltes zweifeln, vorhergenende Poosts zeigen dies ja Unwiederruflich. ![]() -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Berichtigung
![]() ![]() ![]() Danke @ all. Bye ![]() -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:35) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. ![]() ![]() Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() also es ist noch lange nicht soweit,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage.ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren ist auch noch nicht klar! |
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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 15:55) ,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage. Wetten das sie in dieser Form kommt?? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Was meint Ihr denn dazu:
Auszug aus der aktuellen Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr- Bau- und Wohnungswesen: 3. Ordentlicher Wohnsitz Fahrerlaubnisbewerber müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d.h. - vereinfacht gesagt - hier während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnen. Fahrerlaubnisse, die eine Person mit ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Ausland - auch im EU-Ausland - erwirbt, sind hier nicht gültig. Wer sich nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis im Ausland eine Fahrerlaubnis "besorgt", darf damit nicht in Deutschland fahren und macht sich andernfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:57) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 15:55) ,und ob sie auch so kommt wie du denkst@andreas ist ne andere frage. Wetten das sie in dieser Form kommt?? ![]() okay,wenn sie denn so kommt bleibt immer noch die frage ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren werden!und ich denke auch das diese richtlinie dieses jahr nicht mehr kommen wird! |
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#964
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@ Rolkand
dann schau doch bitte mal auf diese seite. http://www.polizei-bayern.de/ppmuc/verkehr/text622.htm Und sag mir was du davon hällst???? ok!!!! Danke. Und zu dir Andreas. ich wette gegen dich. Was Wetten wir. Auch wenn du recht hast verlierst du die wette bezüglich der rückwirkung. Und du willst mir doch nicht ernsthaft erklären das die anderen 24 EU- Staaten alle nach Deutschland Tanzen werden. Und ich bin sicher das ein rechtsanwalt sich besser auskennt wie du, denn du bist sicher kein Volljurist, Oder??? -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Jetzt stell dir mal vor einer mir so nem lappen baut einen Unfall ( Lappen=zur zeit Gültig). Personen und sachschaden zirca 250.000euro ein schwerverlezter. Es muss erst mal davon ausgegangen werden das die erlaubniss gültig ist.
Später nach der neuen Verordnung kommt Plözlich Rückwirkend ein Urteil zu stande das der LAppen damals ( also praktisch Heute ) nicht gültig gewesen ist. Mann Stelle sich nur mal die Strafrechtlichen Folgen für die Betroffenen vor. Das kann einem keine Regierung der Welt verordnen, auch nicht deine 3. "alles Klärende Richtlinie". Das wäre Untragbar für manchen Bürger, und so was müssen sich die Richter sehr sehr genau überlegen. Und Glaub mir das machen die auch, das sind Profis, und keine Leihen wie hier oft anzutreffen ist. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Sam @ 07.02.2005, 16:33) Jetzt stell dir mal vor einer mir so nem lappen baut einen Unfall ( Lappen=zur zeit Gültig). Personen und sachschaden zirca 250.000euro ein schwerverlezter. Es muss erst mal davon ausgegangen werden das die erlaubniss gültig ist. Später nach der neuen Verordnung kommt Plözlich Rückwirkend ein Urteil zu stande das der LAppen damals ( also praktisch Heute ) nicht gültig gewesen ist. Mann Stelle sich nur mal die Strafrechtlichen Folgen für die Betroffenen vor. Das kann einem keine Regierung der Welt verordnen, auch nicht deine 3. "alles Klärende Richtlinie". Das wäre Untragbar für manchen Bürger, und so was müssen sich die Richter sehr sehr genau überlegen. Und Glaub mir das machen die auch, das sind Profis, und keine Leihen wie hier oft anzutreffen ist. einen sachschaden von 250.000euro?willst du ein mehrfamilienhaus in trümmern setzen oder wie? ![]() |
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#968
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Achtung! Mal aufpassen!
War die Diskussion der letzten Tage ein Sturm im Wasserglas? Ich hab mir den Unterschied zwischen der (jetzt gültigen) zweiten und der geplanten dritten Führerscheinrichtlinie bezüglich der Anerkennungsproblematik mal angeschaut. Zitat (gültige 2. FS-Richtlinie) Artikel 8 ... (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. ... (4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. ... Quelle: Link zur 2. FS-Richtlinie So wie ich den Entwurf der 3. Richtlinie verstehe, war ursprünglich geplant, den Artikel 8(4) als neuen Artikel 12 (4) wortwörtlich zu übernehmen (linke Seite im Berichtsentwurf zur 3. Richtlinie im Verkehrsausschuss) Die in der rechten Spalte vorgesehenen Änderungen beziehen sich aber nur darauf, dass aus der "kann" Bestimmung eine verbindliche Regelung gemacht wird. D.h. wenn ein Mitgliedsland eine Maßnahme nach Absatz 2 getroffen hat, dann darf es während dieser Maßnahme keine Führerscheine aus anderen EU-Ländern anerkennen. Ebenso darf das andere Mitgliedsland nach dieser Maßnahme keinen Führerschein ausstellen. Einen Ermessenspielraum soll das andere Mitgliedsland nur noch haben, wenn die Maßnahme im Ursprungsland eine "Aufhebung" war. Der zweite Leitsatz im EUGH-Urteil, dass der Absatz 4 sich im Falle einer in einem deutschen Strafverfahren verhängten Sperrfrist nur auf die Dauer der Sperrfrist bezieht, wird durch diese Änderung des Absatz 4 meiner Meinung nach überhaupt nicht berührt. Insofern dürfte der neue Absatz 4 doch keine Nachteile gegenüber dem alten Absatz 4 haben, da Deutschland ja den gesetzgeberischen Ermessensspielraum aufgrund der "kann" Vorschrift durch den §28 FeV schon ausgenutzt hat. ??? Da ich mich im EU-Recht leider nicht auskenne, frage ich mich, was mit Aussetzung, Entzug oder Aufhebung im deutschen Recht eigentlich gemeint ist? Aussetzung=Fahrverbot??? Entzug = Entzug??? Aufhebung = ??? (vielleicht Entzug durch die Verwaltungsbehörde?) -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat (Andreas @ 07.02.2005, 15:35) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 15:30) Und sagt weiter das er sich mit der genannten Problematik bereits auskenne und schon einige Infos diesbezüglich hatt, auch würde er mir sehr gerne bei formalen Problemen "wie immer" zur seite stehen. Ob er schon den Entwurf der neuen EU-Führerscheinrichtlinie kennt.... ![]() ![]() ![]() ![]() Hallo Andreas, ich koennte mir vorstellen, dass Du privat und weit abseits des Fuehrerscheinrechts vielleicht ein netter Kerl bist. Aber hier finde ich manche Postings von Dir doch ein klein wenig ueberheblich. Bist nicht Du einer der gluehensten Verfechter der alten §28FeV-Loesung gewesen fuer den alles was der EuGH dazu sagte "Quatsch und an den Haaren herbeigezogen" war ? Jetzt scheint es wohl doch nicht so zu funktionieren, wie Du Dir das damals vorgestellt hast - denn die Angelegenheit mit der definitiven Gebrauchsuntersagung scheint ja wohl nicht ueberall zu klappen(abgesehen von dem von Dir immer wieder aus dem Hut gezauberten Einzelfall...) und man ist sich in Anwaltskreisen einigermassen einig, dass das auch nicht klappen wird (mal abgesehen von Hettenbach und Konsorten) - und schon, zack, peng, knall, kommst Du mit neuen felsenfesten Ueberzeugungen daher, dass jetzt die Fuehrerscheinrichtlinie Nr.III der maximale Wurf sei und selbstverstaendlich niemand ausser Dir da Durchblick hat. Ja, die meisten wuerden dieses Meisterwerk der Beamtenkreativitaet nichtmal kennen, geschweige denn verstehen. Dabei kann Lesen eigentlich helfen ... Gegen alle(s) zu sein ist immer einfach. Viel Konstruktives hab´ ich von Dir noch nicht gehoert, wie auch bei den ueblichen dunklen Vorahnungen in unbelegten Ein-Satz-Beitraegen ... Ich glaube jedenfalls nicht, dass sich so viele Juristen in ihrer Einschaetzung, dass sich Deutschland in Sachen Fuehrerscheinrecht ganz ordentlich vergaloppiert hat - siehe EuGH-urteil - falsch liegen. Und ich glaube auch nicht, dass die neue RiLi der grosse Wurf sein wird, vor allem nicht gegen diejenigen, die schon jetzt eine gueltige Fahrerlaubnis in der Tasche haben. Denn es macht doch wenig Sinn, einerseits am gemeinsamen Fuehrerschein festhalten zu wollen und andererseits jeden - fast bis an sein Lebensende - mit MPUs zu verfolgen, wenn er mal nicht so verantwortungsvoll mit dem Papier umgegangen ist. Über alle Urteile, Gesetze und bald vielleicht auch Grenzen hinweg. Wie laesst sich das mit der Freizuegigkeit fuer EU-Buerger vereinbaren, wenn der zwar im Ausland leben, arbeiten und autofahren darf, er aber dieses international gueltige Papier nie mehr (bzw.15J., wenn er durch Verwaltungs-Verjaehrungs-Wirrwarr durchblickt) ohne vorherige MPU in Deutschland wird nutzen duerfen? Wie laesst sich das mit der Gleichbehandlung aller EU-Buerger vereinbaren, denn fuer fast alle anderen gilt das nicht ? Bei den meisten ist mit der Strafe und der Sperrfrist alles erledigt. Was ist denn das fuer eine Logik, ein einheitliches System zu wollen und gleich als erster aus der Reihe zu ticken ? Mal davon abgesehen, dass noch nichts spruchreif oder gar verabschiedet ist. Man redet drueber. Und viele denken, dass man damit noch lange nicht fertig ist. Die meisten anderen Laender haben naemlich auf die deutschen Extrawuerste auch keinen Bock mehr ... Bis es jedenfalls soweit ist, ist auch der §28FeV weitestgehend obsolet und Fuehrerscheine, die unter Beachtung des Wohnsitzprinzips gemacht wurden, erstmal ziemlich gueltig in Deutschland: Kein Fahren ohne Fuehrerschein mehr und der groesste deutsche Beamtenwunsch auch noch lange nicht Realitaet ("Stempel drauf und/oder vernichten"). Da darfst Du ruhig zeitweise mal andere Meinungen und Sichtweisen zulassen ... ![]() Vielleicht nutzt es ja doch was. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@ michael_mk
Nein ich meine natürlich wenn zumbeispiel ein Laser mit einer wertvollen Ladung z.b. Benzin auf der Autobahn wegen mir (Übermüdung am Steuer) umkippt. Dann kommen solche summen sehr sehr schnell zusammen ( 250.000 euro ). -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Gast_Guest_* |
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Zitat (Levent @ 07.02.2005, 08:43) Mein Anwalt hat mir gesagt , ich solle in die CZ und dort den FS zu machen oder gegebenfalss nach Holland. 1 Falls es so kommen sollte das man mir diesen als ungültig erklärt , will er mir das geld zurück erstatten 2 Falls es zur anklage kommt, will er mich ganz auf seine kosten vertreten. Wenn sie deine Tschechenkarte eingezogen haben kannst du deinen Kompetenten Anwalt ja wegen falscher Beratung verklagen ![]() Und solange du das was du da schreibst nicht schriftlich von deinem Wunderknaben hast wars nicht mal die Luft zum Aussprechen wert. |
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#972
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@all
Wisst ihr was ziehmlich eigenartig ist, fast immer wen jemand hier einen anderen Forum User angreift tut er dies ohne Nick also Praktisch als gast. Ist schon Komisch oder??? Wieso outet ihr euch nicht einfach??? Warum die Geheimnisskrämerei??? Peace @all -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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#973
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: cologne Mitglieds-Nr.: 7896 ![]() |
Hi,
lohnt sich der Fs in PL. noch. .die fahrschule meldet mich dort an, ich melde mich hier aber nicht ab, ist der Fs trotzdem gültig??? laut fahrschule bekomme ich einen Eu FS! gruß |
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#974
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Mal noch eine Frage von mir.... Die 185 Tagesregelung wird ja von der BRD verlangt - und das schon seit längerem!
Wenn sich die CZ aber erst seit 17.01.2005 daran hält und ich mich am 14.01.2005 in der tschechischen FS angemeldet habe, dann verstoße ich ja eigentlich nicht gegen diese 185 Tagesregelung oder??? Denn was kann ich dafür daß die CZ diese Regelung erst 3 Tage nach meiner FS Anmeldung durchsetzt. -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
@xxxSCHLUMPFxxx
Richtig mein Freund. Das heisst dann im Tenor nicht du sondern CZ ist daran Schuld und muss eventuell Konventionalstrafen an die EU Zahlen. Dir dürfte nicht mehr Passieren. Denn du hast zum akktuell gültigen Zeitpunkt nach CZ Nationalrecht alles richtig gemacht. Bye. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (gunja-man @ 07.02.2005, 18:17) Hi, lohnt sich der Fs in PL. noch. .die fahrschule meldet mich dort an, ich melde mich hier aber nicht ab, ist der Fs trotzdem gültig??? laut fahrschule bekomme ich einen Eu FS! gruß ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Sam @ 07.02.2005, 18:43) Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. also wenn du zuviel geld hast dann kannste ja gleich zum lottospiel-MPU gehen,oder würdest du um die 1250euro für einen eu-führerschein ausgeben der "eventuell"nurnoch ein jahr die gültigkeit hat?wer weiss das schon.also abwarten und tee trinken ![]() |
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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 18:47) Zitat (Sam @ 07.02.2005, 18:43) Zitat ich wäre mittlerweile vorsichtig geworden,denn sollte die 3.führerscheinrichtlinie dieses jahr und vor allem in dieser form kommen,dann würde ich den nicht mehr machen.die frage ist halt wie ich schon oft erwähnte ob die führerscheine rückwirkend ihre gültigkeit verlieren.musst selbst endscheiden ob du das risiko eingehst Blablabla, vielleicht sollte mann ihn genau deshalb jetzt machen. Oder kannst du Hellsehen??? Wie gesagt das weisst weder du noch ich!!!!! Warum sollte die 3. Richtlienie genau in der Form kommen??? Das ist alles Zukunftsmusik. also wenn du zuviel geld hast dann kannste ja gleich zum lottospiel-MPU gehen,oder würdest du um die 1250euro für einen eu-führerschein ausgeben der "eventuell"nurnoch ein jahr die gültigkeit hat?wer weiss das schon.also abwarten und tee trinken ![]() Sicher kann ich lesen, nur hast du sicher auch die möglichkeit in der zwischenzeit eine Mpu nachzuholen. So hättest du zumindest Zeit und Mobilität gewonnen, was manchen schon allein aus Beruflicher sicht überzeugt. Denn es soll ja Leute geben die sehr gut Verdienen und auf einen FS angewiesen sind. Diesen Leuten machen sicher 1 bis 2 Tausend Euro nicht so viel aus wir dir. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 10:24) moin,habe am freitag den 11.02.05 einen termin bekommen.aber wie andreas schon sagte,zu der 3.führerscheinrichtlinie kann er mir"noch"nichts genaues sagen,da es seiner meinung noch mindestens 1-2jahre dauern wird bis sie greift.dann werde ich mich mit dem herrn mal über die MPU-Problematik derEU-führerscheinbesitzer unterhalten und ihm postings von andreas und x-driver vorlegen,und ihn beten dazu stellung zu nehmen.bei interesse berichte ich weiter.schönen tag noch allen ![]() Hallo Michael, könntest Du den Dr.Säftel mal fragen ob er mit diesemKlick Fall zu tun hat ? Interessant wäre vor allem, ob der Münchner bis zum EuGH-Urteil noch weiter mit seinem österreichischen Schein fahren darf oder nicht. Das geht nämlich aus dem Artikel leider nicht hervor. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Bayer @ 07.02.2005, 19:19) Zitat (michael_mk @ 07.02.2005, 10:24) moin,habe am freitag den 11.02.05 einen termin bekommen.aber wie andreas schon sagte,zu der 3.führerscheinrichtlinie kann er mir"noch"nichts genaues sagen,da es seiner meinung noch mindestens 1-2jahre dauern wird bis sie greift.dann werde ich mich mit dem herrn mal über die MPU-Problematik derEU-führerscheinbesitzer unterhalten und ihm postings von andreas und x-driver vorlegen,und ihn beten dazu stellung zu nehmen.bei interesse berichte ich weiter.schönen tag noch allen ![]() Hallo Michael, könntest Du den Dr.Säftel mal fragen ob er mit diesemKlick Fall zu tun hat ? Interessant wäre vor allem, ob der Münchner bis zum EuGH-Urteil noch weiter mit seinem österreichischen Schein fahren darf oder nicht. Das geht nämlich aus dem Artikel leider nicht hervor. hallo Bayer,diese frage wollte ich RA Säftel auch stellen,glaube aber nicht das er an diesem fall beteiligt ist,werde ihn aber fragen.Johnny walker sagte die tage das er sich sicher ist das er weiter fahren darf bis zum EUGH-Bescheid.Werde freitag posten was bei RA Säftel rausgekommen ist ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@Sam,woher willst du wissen ob mir 1-2000euro was ausmachen?bist du Hellseher?aber diese diskussion gehört hier nicht hin,schönen abend noch
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er der Anwalt in besagtem Fall ist. Irgendwo hier im Forum wurde mal etwas gepostet, wo es darum ging, dass Dr.Säftel derzeit 2 Musterprozesse führe wo es um Rechtmäßigkeit von MPU-Anordnungen geht, der eine Prozess soll in Hof stattfinden, der andere in München....ich denke, dass es sich hierbei um besagten Prozess handelt. Irgendwo anders habe ich auch etwas gelesen, dass Säftel damit zu tun hat, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr wo....
-------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (monerle @ 07.02.2005, 20:00) Ich bin mir ziemlich sicher, dass er der Anwalt in besagtem Fall ist. Irgendwo hier im Forum wurde mal etwas gepostet, wo es darum ging, dass Dr.Säftel derzeit 2 Musterprozesse führe wo es um Rechtmäßigkeit von MPU-Anordnungen geht, der eine Prozess soll in Hof stattfinden, der andere in München....ich denke, dass es sich hierbei um besagten Prozess handelt. Irgendwo anders habe ich auch etwas gelesen, dass Säftel damit zu tun hat, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr wo.... am freitag werde ich es wissen und hier bei interesse bekannt geben. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 53 Beigetreten: 06.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8236 ![]() |
ja mk du hast recht gehört wirklich nicht hier her. Wünsch dir auch noch nen schönen Abend.
Peace. -------------------- [FONT=Courier]Jeder kriegt das was er verdient, so auch ich.
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Gast_Waldhoernchen_* |
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@/8doktor 07.02.2005, 16:43 und @Andreas Allgemein
Danke /8doktor, daß Du nun endlich etwas zu dem Verhalten von Andreas gepostet hast. Ich verfolge das Thread nun schon seit Wochen; in der letzten Zeit empfinde ich Andreas als überheblich und provokativ. Mit einem Satz wird alles abgewiegelt, was nicht seinem Weltbild entspricht. Deshalb an Dich die Bitte Andreas: Bitte erkläre Deine Auffassung etwas ausführlicher. Ich denke, das wird der Sache dienlicher sein, als Deine 1-Satz-Statements. Wir alle versammeln uns in diesem Thread von Zeit zu Zeit, um Erkenntnisse zu gewinnen oder unsere auf andere Art erworbenen Kenntnisse weiterzugeben oder unsere Überlegungen zur Diskussion zu stellen. Ich natürlich erst als Newcomer. Du hast mich auf die Frage nach dem Bestandsschutz mit einem Satz, der leider so für mich nicht nachvollziehbar war, abgewiegelt. Auf die Frage, was Du mit einem 50jährigen Kraftfahrer meinst, hast Du mir bis jetzt nicht geantwortet. Vielleicht war das unter Deiner Würde? Danke /8doktor, daß Du die Frage des Bestandsschutzes aufgenommen hast. So blöd war die Frage ja vielleicht doch nicht. Kurz noch etwas zu mir: Bin seit geraumer Zeit CZ-EU-FS-Besitzer (oder Eigentümer? Vielleicht bleiben wir dann besser bei Inhaber). Ich habe vor Jahren zugegebenermaßen absolut mich daneben benommen (gelinde ausgedrückt). Tilgungs- und Verwertungszeitraum noch nicht ganz vorbei. Fühle mich nach wie vor kriminalisiert und weiß nicht, wie ich glaubhaft versichern kann. Ich würde jederzeit mich einer MPU unterziehen, wenn diese Prozedur fair von statten ginge. |
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Was habt Ihr denn jetzt für Probleme mit der dritten Führerscheinrichtlinie?
So wie sie jetzt formuliert ist, ist sie bezüglich der Anerkennung von EU-Führerscheinen nach Entzug in Deutschland nicht restriktiver formuliert als die jetzt gültige zweite. Das hab ich doch oben schon mal gepostet. Gewissermaßen wird jetzt nicht nur die Anerkennung von Führerscheinen vorgeschrieben, sondern auch die Anerkennung von Führerschein entziehenden Maßnahmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Gewissermaßen wird jetzt nicht nur die Anerkennung von Führerscheinen vorgeschrieben, sondern auch die Anerkennung von Führerschein entziehenden Maßnahmen. Und das ist für Dich nicht restriktiver? ![]() -------------------- |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 33 Beigetreten: 01.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8148 ![]() |
Schaut Euch mal genau diesen Vorschlag zur EU FS-Richtlinie vom 9.März 2004 an. Bitte nicht mit der anderen FS-Richtlinie verwechseln, genau lesen!!
Liebe Grüsse Lino http://www.europarl.eu.int/meetdocs/commit...06/527835de.pdf. |
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@Lino: welche Passage in der Stellungnahme meinst Du denn jetzt?
Kannst Du das etwas genauer eingrenzen? Die Stellungnahme stammt übrigens noch aus der Zeit des alten Parlaments (Neuwahl war ja im Juni 2004). -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:51 |