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> Rechtsabbiegen auf linke von zwei Fahrstreifen
tansamalaja
Beitrag 19.01.2005, 09:21
Beitrag #1


Neuling
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Situation:
Fahrzeug A steht an einer Ampelkreuzung auf rechter Fahrspur, die für Rechtsabbiegen
und Geradeausfahren gekennzeichnet ist. Die weiterführende Straße rechts hat zwei
Fahrspuren. Da Fahrer A nach einiger Zeit wieder links abbiegen muss, will er sich von
Anfang an links einordnen, also gar nicht erst die rechte Spur benutzen, sondern beim
Abbiegen gleich auf die linke Spur fahren.
Fahrer B steht ihm gegenüber und will in die gleiche Straße abbiegen, natürlich von ihm
aus gesehen links. Er rechnet damit dass Fahrer A die rechte Spur nimmt und fährt in
dem Glauben, die linke Spur sei ja dann frei für ihn, vor, es kommt zum Unfall.

Hat Fahrer A etwas falsch gemacht? Hätte er erst auf die rechte Spur abbiegen müssen
und danach auf die linke wechseln können?


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Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.
(Dieter Hildebrandt)
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Hornblower
Beitrag 19.01.2005, 09:39
Beitrag #2


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Fahrer A hat freie Fahrspur-Wahl. Fahrer B hat zu warten, bis sich Fahrer A entschieden hat.

Die Situation ist eindeutig: Der Linksabbieger muß warten.


Gruß,

H.H.


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Peter Lustig
Beitrag 19.01.2005, 09:40
Beitrag #3


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Ist die linke Spur mit einem Linksabbiegepfeil markiert?

Falls ja, darf der Kraftfahrer A auf dieser Spur nur nach links abbiegen und nicht geradeaus weiterfahren. Tut er es dennoch, begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO.

Aber auch der entgegenkommende Linksabbieger verhält sich ordnungswidrig, da er den entgegenkommenden Geradeausverkehr durchfahren lassen muss (§ 9 Abs. 3 StVO).

Kommt es zu einem Unfall, wird bei der Schadensregulierung von den Versicherungen die Schuld auf beide Fahrzeugführer aufgeteilt (Quotelung).
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Hornblower
Beitrag 19.01.2005, 09:40
Beitrag #4


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Erster!!

laugh2.gif


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Hornblower
Beitrag 19.01.2005, 09:42
Beitrag #5


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Ehm, Peter,

Fahrer A steht auf einer Spur mit Pfeil geradeaus und RECHTS.

Ansonsten sind wir anscheinend einig.

Warum dann Schadenteilung?


Gruß,

H.H.


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Zoxy
Beitrag 19.01.2005, 10:17
Beitrag #6


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Ich glaub PL hat den TE missverstanden. Ich hab es so verstanden: A und B stehen sich an einer Kreuzung gegenüber. A will rechts abbiegen, B will links (also in die gleiche Straße) abbiegen. A biegt ab, allerdings auf die linke Spur. B biegt ab, denkt daß A auf die rechte Spur will und fährt in ihn rein.

Konsequenzen: siehe Hornblower.
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Peter Lustig
Beitrag 19.01.2005, 10:27
Beitrag #7


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Nach nochmaligem Durchlesen gebe ich Dir Recht. blushing.gif Der TE hat sich da wohl etwas schwer verständlich ausgedrückt. think.gif

Wenn A von dem Geradeaus-/Rechtsfahrstreifen geradeaus in die Kreuzung eingefahren ist, hat er bezüglich § 41 StVO keinen Verstoß begangen. Noch im Kreuzungsbereich scheint A, wie ich den TE verstehe, jedoch nach links auf danebenliegenden Fahrstreifen gewechselt und dann dort mit dem entgegenkommenden Linksabbieger zusammengestoßen zu sein.

In diesem Fall stellt sich für mich die Frage, ob dann nicht A ein Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO vorzuwerfen ist. Dort ist Rede davon, dass bei einem Fahrstreifenwechsel andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Anderer Verkehrsteilnehmer ist doch auch der entgegenkommende Linksabbieger.

Wäre wirklich interessant, wie das die Versicherungen in solch einem Fall sehen. think.gif
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Peter Lustig
Beitrag 19.01.2005, 10:30
Beitrag #8


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Zitat (Zoxy @ 19.01.2005, 10:17)
Ich glaub PL hat den TE missverstanden. Ich hab es so verstanden: A und B stehen sich an einer Kreuzung gegenüber. A will rechts abbiegen, B will links (also in die gleiche Straße) abbiegen. A biegt ab, allerdings auf die linke Spur. B biegt ab, denkt daß A auf die rechte Spur will und fährt in ihn rein.

Konsequenzen: siehe Hornblower.

Anscheinend habe ich heute ein Brett vor dem Kopf. blushing.gif

Ich denke, Du hast wohl des Pudels Kern gefunden. smile.gif
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tansamalaja
Beitrag 19.01.2005, 14:52
Beitrag #9


Neuling
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Zitat
Der TE hat sich da wohl etwas schwer verständlich ausgedrückt. think.gif


Mag sein, ist immer etwas schwierig, einen bekannten Sachverhalt Leuten zu schildern,
die ihn nicht genau kennen...
By the way: Was ist denn TE? PL für 'Peter Lustig' ist soweit klar...

Schönen Dank für die schnellen Antworten.

Der Sachverhalt ist meiner Mutter passiert, sie hat jetzt auch Post von der Bußgeldstelle
bekommen, weil sie Spurwechsel mit Unfallverursachung gemacht haben soll - am Unfall-
ort hat die Polizei auch gesagt, dass sie beim Abbiegen die frei Wahl des Fahrstreifens
hat, also beim Rechtsabbiegen sowohl auf die linke als auch die rechte Spur einbiegen
darf - bin mal gespannt, was die Versicherung und die Bußgeldstelle nach dem Wider-
spruch sagen.


--------------------
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Andreas
Beitrag 19.01.2005, 14:54
Beitrag #10


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Zitat (tansamalaja @ 19.01.2005, 14:52)
By the way: Was ist denn TE?

TE = Threaderöffner. wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 19.01.2005, 15:04
Beitrag #11


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Zitat (tansamalaja @ 19.01.2005, 14:52)
Der Sachverhalt ist meiner Mutter passiert, sie hat jetzt auch Post von der Bußgeldstelle
bekommen, weil sie Spurwechsel mit Unfallverursachung gemacht haben soll - am Unfall-
ort hat die Polizei auch gesagt, dass sie beim Abbiegen die frei Wahl des Fahrstreifens
hat, also beim Rechtsabbiegen sowohl auf die linke als auch die rechte Spur einbiegen
darf - bin mal gespannt, was die Versicherung und die Bußgeldstelle nach dem Wider-
spruch sagen.

Freie Wahl des Fahrstreifens bedeutet nur, dass unter den gegebenen Bedingungen vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden darf. Das hat aber nichts damit zu tun, dass bei einem Fahrstreifenwechsel auf den anderen Verkehr aufzupassen ist und dass dieser dabei nicht gefährdet werden darf.

Halt uns auf dem Laufenden. wavey.gif

Sorry für die Verwendung unverständlicher Abkürzungen. sad.gif
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danke_mama
Beitrag 19.01.2005, 15:32
Beitrag #12


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Hallo @Peter Lustig,

da ich oft in derselben Situation wie die TE-Mutter bin, möchte ich doch nochmal nachfragen:
Zitat (Peter Lustig @ 19.01.2005, 10:27)
Noch im Kreuzungsbereich scheint A, wie ich den TE verstehe, jedoch nach links auf danebenliegenden Fahrstreifen gewechselt und dann dort mit dem entgegenkommenden Linksabbieger zusammengestoßen zu sein.
Äh - nein. Wieso Spurwechsel? A hat beim Rechtsabbiegen einfach eine von 2 in der Zielstraße zur Verfügung stehenden Spuren gewählt, und zwar die linke. Ein entgegenkommender Linksabbieger (B) wählte ebenfalls die linke.
In der Praxis ist es manchmal nicht ganz klar, ob nur die Kurve geschnitten wurde, oder ob erst die "kurven-innere" Spur befahren wurde mit nachfolgendem Wechsel.
Fakt ist, dass viele Linksabbieger meinen, wenn es in der Zielstraße 2 Spuren gibt, können ja beide gleichzeitig abbiegen, der Rechtsabbieger soll dann bitte die rechte Spur wählen. Hmmm. Würde ich ja sogar machen, dummerweise ist mein Aldi schon 20 m weiter, aber links...
Soll ich malen?
Ich bin hier ebenfalls @Hornblowers Meinung, halte aber von deiner auch viel. Könnte es sein, dass du die Ausgangssituation vielleicht doch anders verstanden hast?

Danke, danke_mama


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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Peter Lustig
Beitrag 19.01.2005, 16:03
Beitrag #13


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Nein, ich denke, dass ich die Ausgangssituation zwischenzeitlich nach meinen diversen Anläufen verstanden habe. blushing.gif laugh2.gif

Meine von Dir in Frage gestellte Äußerung ist natürlich nur dann zutreffend, wenn bereits vor der Kreuzung 2 Fahrstreifen vorhanden sind, die nach der Kreuzung so weitergehen. Wenn man also vor der Kreuzung auf dem rechten Fahrstreifen steht und im Kreuzungsbereich nach links rüberzieht, um anschließend nach der kreuzung auf dem linken Fahrstreifen weiterfahren zu wollen, liegt ein Fahrstreifenwechsel vor. Dass die Fahrstreifen in der Kreuzung nicht markiert sind, ist dabei ohne Belang (siehe § 7 Absatz 1 Satz 2 StVO).
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danke_mama
Beitrag 19.01.2005, 23:44
Beitrag #14


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Tschuldigung @Peter Lustig, ich hab's noch nicht ganz verstanden.



Ich bin A (grün), ich möchte zum Ziel. M.E wechsele ich nirgends die Spur.
B (der Linksabbieger) biegt gleichzeitig mit mir ab (weil ja zwei Spuren vorhanden sind?).
Ich meine, er müsste warten und mir die freie Spurwahl ermöglichen.

@tansamalaja, stimmt das Bild in den wesentlichen Punkten?


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FaSt
Beitrag 20.01.2005, 00:08
Beitrag #15


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Zitat (Andreas @ 19.01.2005, 14:54)
Zitat (tansamalaja @ 19.01.2005, 14:52)
By the way: Was ist denn TE?

TE = Threaderöffner. wavey.gif


Das hab ich mich anfangs auch gefragt ... und es 'ne Zeit lang als
TextErfasser definiert. blushing.gif (Naja - war ja nich föllich valsch) whistling.gif


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Gruß... ...FaSt
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FaSt
Beitrag 20.01.2005, 00:21
Beitrag #16


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Zitat (danke_mama @ 19.01.2005, 23:44)
Tschuldigung @Peter Lustig, ich hab's noch nicht ganz verstanden.



Ich bin A (grün), ich möchte zum Ziel. M.E wechsele ich nirgends die Spur.
B (der Linksabbieger) biegt gleichzeitig mit mir ab (weil ja zwei Spuren vorhanden sind?).
Ich meine, er müsste warten und mir die freie Spurwahl ermöglichen.


Naja - ich würde halt nicht so sofort auf die Linksspur fahren;
vor allem, wenn mir jemand entgegenkommt!

Ein bißchen hat das imho den Beigeschmack von "Vorfahrtsrecht erzwingen" ... oder "mangelnder Umsicht" think.gif

Rechtlich gesehen weiß ich nicht - würde glaub ich trotzdem der
linksabbiegende Gegenverkehr die Hauptschuld tragen. think.gif


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Gruß... ...FaSt
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aaaaallex
Beitrag 20.01.2005, 02:03
Beitrag #17


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Es kommt wohl auch entscheidend darauf an, wo Fahrer A in den linken Fahrstreifen einfährt. Geschieht dies noch im unmittelbaren Kreuzungsbereich, hat er selbstverständlich Vorrang gegenüber Fahrer B. Wechselt er jedoch erst nach 20m und war zunächst im rechten Fahrstreifen, hat er Fahrer B, der sich seinerseits nun links befindet, natürlich zu beachten. wavey.gif


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danke_mama
Beitrag 20.01.2005, 08:22
Beitrag #18


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Guten Morgen @FaSt,
Zitat (FaSt @ 20.01.2005, 00:21)
... nicht so sofort auf die Linksspur fahren;
vor allem, wenn mir jemand entgegenkommt!
Ein bißchen hat das imho den Beigeschmack von "Vorfahrtsrecht erzwingen" ... oder "mangelnder Umsicht"
Weißt du, das Problem ist, dass mir dort immer ganz viele Linksabbieger entgegenkommen.
Zitat (danke_mama)
... soll dann bitte die rechte Spur wählen. Hmmm. Würde ich ja sogar machen ...
Ich muss aber gleich wieder links und würde dann die rechte Spur blockieren, während ich die (vielen) Linksabbieger durchlasse. So geht's halt auch nicht, selbst wenn ich nett sein will.

Ein erneuter Blick in die StVO hilft wie immer weiter:
Zitat (StVO)
§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

Es hat bisher immer "irgendwie" geklappt, weil ich mir eben nicht meine Spur erzwinge. Trotzdem wird es manchmal etwas knapp, denn ich kann nicht mitten auf der belebten Kreuzung stehenbleiben - da kommen mir die Rechtsabbieger hinter mir recht nahe, denn die meisten rechnen (zu Recht) damit, dass ich vor den Linksabbiegern fahre.

Gruß
Katharina


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Peter Lustig
Beitrag 20.01.2005, 09:13
Beitrag #19


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Zitat (danke_mama @ 19.01.2005, 23:44)
Tschuldigung @Peter Lustig, ich hab's noch nicht ganz verstanden.

Dass ich mit meiner ursprüglichen Interpretation (bzgl. Rechtsabbiegen) nicht richtig gelegen bin, habe ich ja bereits zugegeben (s.o.).

Ich meinte mit meinen Ausführungen, die hier allerdings nicht relevant sind, den Längsverkehr, also kein Abbiegen. Meine Bemerkung ist insofern als nichtfallbezogene Ergänzung zu verstehen. Jetzt klarer? think.gif
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tansamalaja
Beitrag 20.01.2005, 20:24
Beitrag #20


Neuling
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@danke_mama
Bild ist korrekt, fast eine Kopie der Originalkreuzung biggrin.gif

@aaaaallex
Kollision erfolgte noch vor der auf der Zeichnung markierten Stelle,
PKW von Fahrer A hat an der linken Seite und sogar im Frontbereich
Schäden, Fahrer B nur im rechten Seitenbereich...

Von daher recht eindeutig, dass B dem A vor die "Schnauze" gefahren ist...


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(Dieter Hildebrandt)
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FaSt
Beitrag 20.01.2005, 20:43
Beitrag #21


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Zitat (danke_mama)
Zitat (FaSt)

... nicht so sofort auf die Linksspur fahren;
vor allem, wenn mir jemand entgegenkommt!
Ein bißchen hat das imho den Beigeschmack von "Vorfahrtsrecht erzwingen" ... oder "mangelnder Umsicht"


Guten Morgen @FaSt,
Weißt du, das Problem ist, dass mir dort immer ganz viele Linksabbieger entgegenkommen.



Guten Abend danke_mama

Naja, der TE sprach von nur einem Linksabbieger.
Insofern bleibe ich bei meiner Ansicht.

Aber auch folgende Aussage halte ich aufrecht:

Zitat (FaSt)
Rechtlich gesehen weiß ich nicht - würde glaub ich trotzdem der
linksabbiegende Gegenverkehr die Hauptschuld tragen.


Ich weiß es nicht genau, deshalb will ich nicht behaupten, das der
TE völlig schuldfrei aus der Sache rauskommt.
Meinem Rechtsempfinden nach müßte er es aber. wink.gif


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Gruß... ...FaSt
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jörg
Beitrag 20.01.2005, 20:47
Beitrag #22


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hallo wavey.gif

schau mal hier http://www.fahrschulbuch.de/index.html
und dann auf animation klicken,und unter linksabbieger schauen da gibt es deinen fall sogar mit bewegten bildern. wink.gif

gruß jörg
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cheffe
Beitrag 21.01.2005, 00:21
Beitrag #23


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Bei dem in der Skizze dargestellten Sachverhalt trägt eindeutig der Linksabbieger Schuld. Es sind auf der Kreuzung keine Linien markiert, die den Rechtsabbieger auf die rechte und den Linksabbieger auf die linke Spur lotsen sollen. Dann wäre das nämlich ein Spurwechsel des Rechtsabbiegers, und die Sache sähe anders aus.

Nach den Gesetzen der Logik sollte der Rechtsabbieger prinzipiell erstmal auf die rechte Spur fahren. Aber Logik ist im §§-Dschungel zumindest an dieser Stelle nicht gefragt. Also -> Der Linksabbieger muß zurückstecken.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.02.2005, 08:50
Beitrag #24





Guests






Die Stellungnahme zum Einspruch liegt jetzt vor, die Bussgeldstelle
hat folgendes geantwortet:

Zitat
...folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben:
Sie wechselten den fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall.
§ 7 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 STVO; § 24 STVG; 31. BKat; § 19 OWiG

Es ist unzulässig, gleichzeitig abzubiegen und die Spur zu wechseln.
Sie hätten zunächst die rechte Spur benutzen müssen und die Vorfahrt
des Fahrzeuges beachten müssen, das die linke Spur benutzte.
Da eine Mitschuld des LKW-Fahrers nicht auszuschließen ist, wurde die
Geldbusse reduziert.


Was sagen denn die Experten hier im Forum dazu? Ist das nur in Flensburg
so oder ist diese Auffassung so gültig. Falls ja, dann wissen das aber nur
wenige Verkehrsteilnehmer...
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tansamalaja
Beitrag 05.02.2005, 08:52
Beitrag #25


Neuling
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Ach ja, ich war es natürlich, hab mal wieder vergessen mich einzuloggen...
So ein Forum ohne Anmeldepflicht zur Beitragserstellung ist aber auch
echt gewöhnungsbedürftig und verwirrend... wink.gif


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cheffe
Beitrag 05.02.2005, 14:53
Beitrag #26


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@tansamalaja

Zitat
Ist das nur in Flensburg so oder ist diese Auffassung so gültig

Das ist die Auffassung der Bußgeldstelle. Es wird davon ausgegangen, daß hier ein Spurwechsel vorgenommen wurde. Und dann sind die geschilderten §§ auch korrekt.

Du hast Sie Sache bisher so geschildert, daß eben kein Spurwechsel stattgefunden hat und Du lediglich von Deinem Recht auf freie Wahl des Fahrstreifens Gebrauch gemacht hast. In diesem Fall würde eine eindeutige Vorfahrtsverletzung des Linksabbiegers vorliegen.

Solltest Du den Einspruch aufrechterhalten, wirst Du höchstwahrscheinlich einen Richter davon überzeugen müssen, daß kein Spurwechsel stattgefunden hat. Welche Argumente Du hier vorbringen könntest, kann man aus der Ferne leider nicht sagen. Gibt es Zeugen? Sind die Spuren an den Fahrzeugen gesichert worden und die Ergebnisse verfügbar?

Ich schätze mal, daß Du um einen Anwalt hier nicht rumkommst.


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tansamalaja
Beitrag 07.02.2005, 11:00
Beitrag #27


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So, ich habe heute noch einmal mit der Bußgeldstelle telefoniert und habe
folgende Aussage bekommen:

Es ist definitiv nicht erlaubt, gleichzeitig abzubiegen und die Spur zu wechseln.
Das Abbiegen direkt auf die linke Spur beinhaltet dieses jedoch, es sind zwei
Vorgänge in einem. Die einzig richtige Methode ist, auf die rechte Spur abzubiegen
und dann Blinker links setzen und bei freier Fahrspur nach links zu wechseln.

Wieder was gelernt, oder? Anmerkungen, Fragen, Kritik...?


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steveluke
Beitrag 07.02.2005, 12:11
Beitrag #28


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Ich bin der Auffassung, dass die Bußgeldstelle auf dem völlig falschen Dampfer ist:

Zitat
Es ist definitiv nicht erlaubt, gleichzeitig abzubiegen und die Spur zu wechseln.


Diese Hypothese mag dazu geeignet sein, bei 95% der von einem Bußgeldbescheid betroffenen Verkehrsteilnehmer weitere Rückfragen zu vermeiden, aber ich frage mich: Wo soll dieses explizite Verbot stehen? Gibt's da eine Angabe der Rechtsnorm? Ich finde sie nicht, schon gar nicht im § 7 Abs. 5 StVO.

Zitat
Das Abbiegen direkt auf die linke Spur beinhaltet dieses jedoch, es sind zwei Vorgänge in einem.


Sind es wirklich "zwei Vorgänge in einem"? Und wenn man diese Frage bejahte, ist dann der vermeintlich separat zu betrachtende "Fahrstreifenwechsel" hier durch die zitierte Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO einschlägig reglementiert?

Der Abbiegevorgang nach § 9 StVO (den tansamajala ja durchgeführt hat) ist ganzheitlich zu sehen, er beginnt nicht nur bereits bei dem ordnungsgemäßen einordnen, erst recht endet er IMHO nicht im Kreuzungsbereich, wo die Kollision statt gefunden hat.
Das heißt also, bis zum Zeitpunkt der Kollision sind allein die Vorschriften aus § 9 StVO bezgl. Abbiegens einschlägig; diese Vorschriften begründen sowohl für tansamajala als auch für den entgegen kommenden Linksabbieger Pflichten (für den Linksabbieger sogar in besonderem Maße):

Auszug aus dem Kommentar von Hentschel, Aufl.36, Rz. 17 zu § 7 StVO:
Zitat
Trotz der Formulierung "in allen Fällen" gilt Abs. V nur für die Fälle des Nebeneinanderherfahrens und der freien Wahl des Fahrstreifens iS der Absätze I bis IV (Booß VM 73, 78, 83, 84) [...]
Bei Fahrstreifenwechsel im Zusammenhang mit Überholen und Abbiegen gelten dagegen die Sonderbestimmungen der §§ 5 und 9, differenzierend Haarmann DAR 87


Die Bestimmungen von § 9 StVO Abs. 4 besagt bekanntermaßen:
Zitat
Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.


Das ist meines Erachtens die simple und gleichzeitig einzige Vorschrift, die hier einschlägig ist:
Es handelt sich IMHO (unabhängig von der Fahrstreifenwahl von tansamalaja) um einen ausschließlichen Vorrangfall, in dem tansamajala nach meiner Auffassung keinen Fehler gemacht hat.

Ergänzend (ebenfalls Kommentar Hentschel zu § 9 StVO, Rz. 37):
Zitat
Entgegenkommende Rechtsabbieger haben Vortritt vor dem eingeordneten Linksabbieger. [...]
Wer nach links in eine mehrstreifige VorfahrtStr einbiegt, darf nicht darauf vertrauen, ein ihm entgegenkommender, vorfahrtberechtigter Rechtsabbieger werde nur in den für ihn rechten Fahrstreifen abbiegen (Bay VRS 55 456)


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Gast_Guest_*
Beitrag 07.02.2005, 16:37
Beitrag #29





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Also der andere ist ebenfalls belangt worden, das steht fest.
Die Frage ist nur, ob ich bzw. meine Mutter auch zusätzlich
belangt werden kann, wegen dem Spurwechsel mit Unfall-
folge aufgrund fehlender Sorgfaltspflicht...
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steveluke
Beitrag 07.02.2005, 16:45
Beitrag #30


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Die Frage ist durchaus angekommen.

"Die" Antwort wird im Endeffekt wohl lauten: Jein.

Ich bin der Meinung, dass du keinen Verstoß begangen hast, andere Meinungen sind sicherlich gegenteilig (und hier werden nur Meinungen(!) diskutiert).

Fakt ist:

Du hast die Möglichkeit, den Einspruch aufrecht zu erhalten und die Angelegenheit gerichtlich klären zu lassen.
Möglicherweise entscheidet ein Richter für dich - möglicherweise auch nicht.

Meine persönliche Meinung:
Für 35.- € würde ich es wahrscheinlich nicht darauf ankommen lassen.
Gerichtsverhandlungen kosten Zeit, Nerven - und im Falle der Niederlage sogar noch richtig Geld.

Übrigens:

Zitat
Die Frage ist nur, ob ich bzw. meine Mutter auch zusätzlich
belangt werden kann, wegen dem Spurwechsel mit Unfall-
folge aufgrund fehlender Sorgfaltspflicht...


Hattest du meinen o.g. Beitrag überhaupt gelesen?


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tansamalaja
Beitrag 07.02.2005, 17:39
Beitrag #31


Neuling
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Zitat
Für 35.- € würde ich es wahrscheinlich nicht darauf ankommen lassen.

Sie haben das Verwarnungsgeld jetzt sogar auf 25 Euro reduziert,
der Knackpunkt ist höchstens die Schuldfrage in Bezug auf die
versicherungstechnische Abwicklung, wenn die Verwarnung ange-
nommen wird, kann die Versicherung ja sagen, Teilschuld ist hier
eingestanden ->Beitragserhöhung ->anteilige Kostenübernahme

Ich tendiere eigentlich auch zu deiner Meinung, hätte der Unfall-
gegner gewartet, wie in § 9 StVO Abs. 4 vorgeschrieben, wäre es
ja gar nicht zu der Situation gekommen.

Andererseits wäre es bei Nutzung des rechten Fahrstreifens auch
nicht zu der Situation gekommen...

Wenn sich eine einspurige Straße auf zwei Spuren verbreitert, hat
man ja dann auch die freie Wahl des Fahrstreifens, nimmt man dann
den linken Fahrstreifen, dann muss man aber trotzdem wechseln und
damit §7 Abs. 5 STVO beachten. Und hier scheint es ähnlich auszusehen.

Die Gewichtung liegt da sicher auf der Vorfahrtsnahme, weswegen er
ja sicherlich auch mit Bußgeld und Punkten in FL bedacht wurde, meine
Mutter nur mit einem Verwarngeld.


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Ich bin zu neunzig Prozent der Meinung, dass achtzig Prozent der Bevölkerung hundertprozentig zu verarschen sind.
(Dieter Hildebrandt)
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joboelmo
Beitrag 14.03.2005, 15:14
Beitrag #32


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Meine Antwort kommt vielleicht ein wenig spät aber ich bin neulich auf ein ähnliches Problem gestoßen!

Und zwar wenn 2 Kfz rechts abbiegen wollen, und auf zwei Fahrstreifen nebeneinander stehen!!!!

Dann gibt es ja da einen Rechtsabbieger auf dem rechten Fahrstreifen,

und einen Rechtsabbieger auf dem linken Fahrstreifen.


Wenn nun während des Abbiegevorgangs der "rechte" Rechtsabbieger weit ausholt um nach dem Abbiegen im linken Fahrstreifen weiterzufahren (weil er dort 20m später wieder abbiegen muss etc.) gilt:


1. Gleichzeitiges Abbiegen in mehreren Fahrstreifen ist trotz des Einordnungsgebotes zulässig

VRS 60, 391 und 305 (BayOLG glaub ich)

2. Der "linke" Rechtsabbieger darf den "rechten" Rechtsabbieger nicht einengen, notfalls muss er warten

DAR 74, 304

3. dies gilt auch, wenn der "rechte" Rechtsabbieger trotz vorherigem Blinken schließlich noch geradeaus fährt!!!!!

Wenn man sich das zu Gemüte führt, ist die Aussage der Bußgeldstelle nicht tragbar!!!!

MfG wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.03.2005, 15:36
Beitrag #33





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Wenn zwei Fahrstreifen nebeneinander abbiegen, sind da normalerweise Leitlinien, d.h. die Fahrstreifen existieren auch in der Kurve. Wenn der "rechte" auf der linken Spur weiterfahren will, so darf er nicht einfach die Spur wechseln und den "linken" zum Warten zwingen!
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joboelmo
Beitrag 14.03.2005, 20:30
Beitrag #34


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Ich kenn den genauen Sachverhalt aus den Gerichtsurteilen ja nicht (ob da Leitlinien existieren etc.)

Aber die Urteile sagen ja zunächst einmal etwas anderes und ich kenne auch genügewnd kreuzungen die wie oben in der skizze aussehen, wo demnach keine Leitlinien existieren!!!
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Achim
Beitrag 14.03.2005, 20:37
Beitrag #35


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nein, joboelmo. Die Urteile sagen bei zwei parallel abbiegenden Rechtsabbiegern genau das gleiche. Dann tritt nämlich die Vorschrift des Fahrens in Fahrstreifen (§ 7 StVO) ein.


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joboelmo
Beitrag 14.03.2005, 20:40
Beitrag #36


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2. Der "linke" Rechtsabbieger darf den "rechten" Rechtsabbieger nicht einengen, notfalls muss er warten

DAR 74, 304

Aber das sagt doch etwas anderes oder bin ich jetzt total verwirrt??!!
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Achim
Beitrag 14.03.2005, 20:49
Beitrag #37


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Zu gut Deutsch: Er darf die Kurve nicht schneiden. Ist doch alles klaro think.gif


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tansamalaja
Beitrag 06.07.2005, 00:40
Beitrag #38


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Tja, Versicherungen und Bußgeldstelle sind zu dem Schluß gekommen, dass meine
Mutter die Hauptschuld trägt, entsprechend für 75% des Schadens aufkommen muss.

Also Achtung beim Abbiegen, erst auf die rechte Spur, dann Fahrstreifenwechsel auf
die linke Spur. Das Lernen/Erfahrungen immer so teuer sein müssen... mad.gif


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Achim
Beitrag 06.07.2005, 06:57
Beitrag #39


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Auch wenn es eine sehr teure Lehre war, danke für die Rückmeldung.


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