Gesetzesänderungen, neue Gesetze, Verordnungsänderungen... |
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Gesetzesänderungen, neue Gesetze, Verordnungsänderungen... |
21.01.2005, 20:03
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
QUELLTEXT [URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=18300]FAQ: Gesetzesänderungen, neue Gesetze[/URL] Nach Inkrafttreten der Änderung wird diese in die Verkehrsportal-Gesetzessammlung eingearbeitet. Sofern sich die folgenden Postings auf erledigte Fälle beziehen, kann man mit Ihnen immerhin den Umfang einer Änderung nachvollziehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.01.2005, 20:13
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
1. Justizmodernisierungsgesetz, verkündet am 30.August 2004
Artikel 5: Änderung des OWiG zum 1.9.2004 Artikel 11: Änderung des §29 STVG zum 1.2.2005: (Tilgungshemmung bereits durch Begehen von neuen Verstößen, nicht mehr erst durch Rechtskraft der Sanktionen) Zitat (6) Sind im Register mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 über eine Person eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung vorbehaltlich der Regelungen in den Sätzen 2 bis 6 erst zulässig, wenn für alle betreffenden Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist nach Absatz 1 begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist (Absatz 7) zu einer weiteren Eintragung führt. Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderer Ordnungswidrigkeiten. Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war. (7) Eine Eintragung wird nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Während dieser Zeit darf der Inhalt der Eintragung nicht übermittelt und über ihn keine Auskunft erteilt werden, es sei denn, der Betroffene begehrt eine Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt. Achtung: Das Inkrafttreten der Änderung ist im Bundesgesetzblatt vom 24.08.04 fehlerhaft abgedruckt worden. Die Berichtigung erfolgte im Bundesgesetzblatt vom 03.09.2004: "Artikel 11 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft." Verkündung im August 2004> sechster folgender Kalermonat: Februar 2005 > Inkrafttreten am 01.02.2005. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.01.2005, 20:48
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
3. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Veröffentlicht am 12.08.04 Inkrafttreten zum 1.2.2005 800. Bundesratssitzung 11.06.04, TOP 54, BR-Drucksachen 305/04 und 305/1/04 Wesentliche Änderungen: In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Artikel 1 - Aufheben von § 29 FeV (Registrierung ausländischer Führerscheine) - Einführung der Führerscheinklasse S - Nr. 3a: Möglichkeit, eine MPU auch bei "erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften" anzuordnen. (§11 FeV) - kein Mindestalter für Krankenfahrstühle (In Kraft seit 13.08.04) - Neufassung der Anlage 11 Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung und weiterer Vorschriften Achtung! Berichtigung der dritten Verordnung Veröffentlicht am 28.02.05 Der Beitrag wurde von Uwe W bearbeitet: 20.06.2007, 22:48 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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28.01.2005, 00:05
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
38. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom 24.09.2004. Inkrafttreten am: 1.10.2005 - Änderung der STVZO: Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden durch "Zulassungsbescheinigung Teil I" und "Zulassungsbescheinigung Teil II" ersetzt; - Aufhebung der 26. Ausnahmeverordnung zur STVZO - Änderung der Fahrzeugregisterverordnung - Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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28.01.2005, 00:17
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
39. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Vom 12.12.2004. Inkrafttreten am: 01.10.2005 (Artikel 2a und 2b) 01.07.2005 Rest Artikel 1: Verordnung über die EG-Typgenehmigung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen, ihrer Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (LoF-EG-TypV Artikel 2: Änderung der STVZO Artikel 2a: Änderung der STVZO Artikel 2b: Änderung der Fahrzeugregisterverordnung Artikel 3: Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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18.02.2005, 18:57
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
11. Ausnahmeverordnung zur STVO
Verkündet: 11.02.2005, In Kraft: 12.02.2005 bis 31.12.2007: Abweichend von §13 (1) und (2) STVO darf im Bereich von Parkuhren/Parkscheinautomaten auch parken, wer für die Errichtung der Parkgebühren und Überwachung der Parkzeit die notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen hat wie z.B. durch Taschenparkuhren oder Mobiltelefone. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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29.03.2005, 20:27
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18.03.2005
Verkündet: 29.03.2005 In Kraft ab: 30.03.2005 bis 31.12.2009 Fundstelle: BGBl. I, S. 866 Wohnmobile zwischen 3,5 t und 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, dürfen abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen anstatt bisher 80 km/h nunmehr 100 km/h fahren. |
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15.07.2005, 21:46
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
28. Verordnung zur Änderung der STVZO
vom 14.03.2005, verkündet 29.03.2005, in Kraft seit 01.04.2005 Neufassung des STVZO § 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht und Folgeänderungen. 2. Gesetz zur Änderung des STVG und anderer Gesetze vom 03.05.2005, verkündet 09.05.2005, in Kraft seit 01.06.2005 kleinere Änderungen, z.B. KfZ-Zulassung kann von der Bezahlung rückständiger Zulassungsgebühren abhängig gemacht werden. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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15.07.2005, 23:21
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk-und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen
vom 27.06.2005, verkündet 01.07.2005, in Kraft seit 02.07.2005 - ersetzt die Fahrpersonalverordnung vom 22.08.1969 durch eine völlig neu konzipierte FPersV - ändert u.a. noch die §§ 57a, 57b STVZO. Verordnung zur Änderung güterkraftverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 29.06.2005, verkündet 07.07.2005, in Kraft seit 08.07.2005 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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18.08.2005, 20:25
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Im Bundesgesetzblatt vom 17.08.2005 wurden verkündet:
Gesetz zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts vom 12.08.2005, in Kraft bis auf Ausnahmen ab 01.02.2006 3. Gesetz zur Änderung des STVG und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: vom 14.08.2005, in Kraft ab 18.08.2005: - Begleitetes Fahren ab 17. Neu sind: § 6e STVG, § 65 (12) StVG(Befristung bis zum 31.12.2010); FeV § 48a, FeV § 48b, FeV § 75 Nr. 13, FeV Anlage 8a; Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 202.8, 202.9 - § 22b STVG: Neue Strafvorschrift gegen den Mißbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern: bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe 14. VO zur Änderung der STVO: vom 06.08.2005, in Kraft ab 18.08.2005: § 33 (3) neu in die STVO aufgenommen: Ausnahmen von §33 Absätze 1 und 2 für Raststätten und Autohöfe. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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05.01.2006, 23:37
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
3. VO zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur STVO vom 07.10.2005, verkündet in BGBl Nr. 65 vom 21.10.2005, In Kraft ab 22.10.2005:
Geschwindigkeitsbegrenzungen für Gespanne auf Autobahnen -------------------------------- 2. VO zur Änderung der 7. Ausnahmeverordnung zur STVO vom 21.12.2005, verkündet in BGBl Nr. 75 vom 28.12.2005 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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05.01.2006, 23:50
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Im Bundesgesetzblatt Nr. 76 vom 30. Dezember 2005 wurden verkündet:
15. VO zur Änderung der STVO: Änderung des § 41 (2) Nr. 6 StVO: Einführung von Durchfahrtsverboten für LkW ab 12 Tonnen; Folgeänderung in § 45 (9). In Kraft ab 31.12.2005 818. Bundesratssitzung 21.12.05, TOP 39, BR-Drucksache 813/05 ------------------------------------------------------------------------- 40. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften In Kraft ab 1.1.2006: - Änderung der STVO bezüglich Mitnahme von Personen auf Ladeflächen, Gurtpflicht, Helmpflicht für Quads und Trikes, Ladungssicherung, redaktionelle Änderungen (Zusatzschilder werden Zusatzzeichen) etc. - Aufhebung der 2. und der 6. Ausnahmeverordnung zur STVO In Kraft ab 1.5.2006: - Änderung des § 2(3a) STVO bezüglich der witterungsangepassten Ausstattung von Kraftfahrzeugen (Bereifung und Frostschutzmittel in Scheibenwaschanlage) - Änderung der Bußgeldkatalogverordnung wegen: nicht angepasste Ausrüstung Schutzhelmpflicht Verstöße an Bahnübergängen Abstandsverstöße - Folgeänderung der Fahrerlaubnisverordnung wegen der Punkteregelungen für oben genannte Verstöße 818. Bundesratssitzung 21.12.05, TOP 40, BR-Drucksache 824/05 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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09.03.2006, 17:11
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Einundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 02.03.2006 (BGBl. I S. 470)
Enthält u.a. Änderungen zu
Die Verordnung tritt am 01.04.2006 in Kraft. |
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21.05.2006, 11:07
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
16. Änderungsverordnung zur StVO vom 11.05.2006 (BGBl. I, S. 1160)
Artikel 1 in Kraft seit 16.05.2006 (enthält wesentliche Änderungen des § 21 StVO Personenbeförderung): Zitat Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 I S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. März 2006 (BGBl. I S. 569), wird wie folgt geändert: 1. § 21 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen 1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz, 2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder 3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.“ b) Absatz 1a Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.“ c) Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt: „(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.“ 2. In § 49 Abs. 1 Nr. 20 wird die Angabe „§ 21 Abs. 1“ durch die Angabe „§ 21 Abs. 1 Satz 4“ ersetzt. Artikel 2 tritt in Kraft am 08.04.2008: Zitat Artikel 2
Weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung In § 21 Abs. 1a Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, werden die Wörter „amtlich genehmigt“ durch die Wörter „den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen“ ersetzt. |
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21.06.2007, 19:46
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
29. VO zur Änderung der STVZO vom 27.01.06,
verkündet im BGBl Nr. 6 vom 01.02.06 S. 287ff, in Kraft seit 02.02.06 Einfügung der Anlage XXVI: Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Partikel von Kraftfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Feinstaubproblematik) 818. Bundesratssitzung 21.12.05 , TOP 54, BR-Drucksachen 812/05, 812/1/05, 812/2/05 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.06.2007, 20:02
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
42. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.03.06
verkündet im BGBl I Nr. 13 vom 22.03.06, S. 543f., in Kraft seit 1.4.06 Änderung von § 41a STVZO "Druckgasanlagen und Druckbehälter" (verflüssigtes Gas, komprimiertes Erdgas) und Folgeänderungen -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.06.2007, 20:21
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
43. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 28.03.06
verkündet BGBl I Nr. 14 vom 30.03.06, in Kraft ab 01.04.06, Bußgeldvorschriften ab 01.08.06: Einfügen von Zeichen 327 Tunnel und Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht in § 42 STVO; Bußgeldvorschriften für die neuen Verkehrsregelungen. Änderung des 189.2 und 214 Bußgeldkatalog: (Kraftfahrzeuge in einem Zustand, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen) 820. Bundesratssitzung 10.03.06 TOP 62, BR-Drucksache 60/06, 60/1/06 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.06.2007, 20:53
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
VO zur Neuordnung des Rechts derZulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 25.04.06, verkündet BGBl I Nr. 21 vom 29.04.06, S. 988 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung FZV neu eingeführt - Umfangreiche Folgeänderungen und Aufhebungen von Vorschriften in STVZO, FeV, IntKfZVO, BKatV, GebOSt, diverser Ausnahmeverordnungen in Kraft seit 01.02.2007, in einigen Punkten schon ab 30.03.2006 819. Bundesratssitzung am 10.02.06 TOP 78, BR-Drucksache 811/05 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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21.06.2007, 21:10
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
16. VO zur Änderung der STVO vom 11.05.06
verkündet BGBl I Nr. 23 vom 15.05.06, Änderung § 21 (Sicherheitsgurte, Kindersitze) in Kraft seit 16.05.06 weitere Änderung § 21 (Präzisierung der Vorschriften) tritt am 08.04.2008 in Kraft 821. Bundesratssitzung 07.04.06, TOP 60, BR-Drucksache 165/06 -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 23.11.2024 - 22:44 |