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> Führerschein weg, Was tun?
Peter Lustig
Beitrag 26.01.2005, 12:31
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[URL=http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=18519]FAQ: Führerschein weg - was tun?[/URL]



Führerschein weg - was tun?

Was ist passiert?

Ein Gericht hat Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie nach Ablauf der festgesetzten Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erhalten, entscheidet auf Antrag Ihre Führerscheinstelle.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Den Antrag auf Neuerteilung können Sie bei Ihrer Gemeinde oder der Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt stellen. Dies müssen Sie persönlich tun.

Wann kann ich den Antrag stellen?

Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen, damit sich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht unnötig verzögert.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Für alle Klassen:
• 1 biometrisches Lichtbild
• Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebestätigung)

Für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T, S:
• Nachweis über die Teilnahme einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
• Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (nicht älter als 2 Jahre)

Für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E:
• Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn die entzogene Fahrerlaubnis für LKW (Klasse 2) oder Bus nach dem 31.07.1969 erteilt worden war)
• Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre)
• Ärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Zusätzlich für die Klassen D, DE, D1 und D1E:
• Betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinischpsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Wann muss ich weitere ärztliche Gutachten vorlegen?

In bestimmten Fällen, z. B. bei Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit, kann Ihnen die Führerscheinstelle ohne nähere Prüfung Ihrer Eignung die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis versagen. Die Führerscheinstelle wird dann von Ihnen fordern, ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um eine Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln auszuschließen. Dazu bestimmt die Führerscheinstelle auch, welche Qualifikation der Arzt haben muss. Die Kosten für das Gutachten tragen Sie. Sollten Sie das Gutachten nicht fristgerecht beibringen, kann die Führerscheinstelle auf Ihre Nichteignung schließen und die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis ablehnen.

Wann muss ich ein medizinischpsychologisches Gutachten vorlegen?

Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird notwendig, beispielsweise wenn
• Ihnen wiederholt die Fahrerlaubnis entzogen worden ist
• Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr geführt haben
• Sie bereits wiederholt im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss auffällig geworden sind.

Dies gilt auch für eine Fahrerlaubnisklasse, die vom Gericht von der Sperrfrist ausgenommen wurde (z. B. Klasse L oder T). Sie können jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen, müssten diese aber Ihrer örtlichen Führerscheinstelle mitteilen. Die Kosten für das Gutachten tragen Sie. Wenn Sie das Gutachten nicht vorlegen, kann die Fahrerlaubnis versagt werden.

Wie vermeide ich ein negatives Gutachten?

Nutzen Sie die Zeit der Sperrfrist und bereiten Sie sich auf die medizinisch-psychologische Untersuchung vor. Voraussetzung für ein positives Ergebnis ist, dass Sie sich mit der zu Grunde liegenden Verfehlung auseinander setzen und sich die Hintergründe Ihres Führerscheinentzuges bewusst machen. Zusätzlich sollten Sie die kompetente Hilfe z. B. von Verkehrspsychologen, Ärzten, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen suchen. Diese können Ihnen individuell geeignete Schulungen empfehlen.

Bei früherer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit müssen Sie in der Regel eine Entgiftungs- und Entwöhnungszeit nachweisen und anschließend eine einjährige Abstinenz einhalten. Erst dann kann davon ausgegangen werden, dass Sie die Eignung haben, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Nachweis einjähriger Abstinenz ist durch regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu führen, im Falle früherer Drogenabhängigkeit auf Basis von mindestens vier unangekündigten Laboruntersuchungen in unregelmäßigen Abständen innerhalb dieser Jahresfrist.

Muss ich eine neue Fahrerlaubnisprüfung machen?

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Wenn Sie eine Prüfung ablegen müssen, sollten Sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Sie benötigen keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbaren individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Was passiert mit meiner Fahrerlaubnis auf Probe?

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis endet die Probezeit. Mit der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit. Diese umfasst stets die Restdauer der vorherigen Probezeit und zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Verlängerung um 2 Jahre, sofern nicht bereits in einem früheren Verfahren eine Verlängerung erfolgt ist.

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar für verkehrsauffällige Fahranfänger ist Voraussetzung für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis, außer Sie haben bereits früher an einem solchen Aufbauseminar teilgenommen.

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis auf Grund von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr entzogen, müssen Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen.

Was bedeutet eine Ausnahme von der Sperrfrist?

Das Gericht bestimmt bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis zugleich, dass für die Dauer einer bestimmten Frist keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (z. B. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen) kann es von der Sperre ausnehmen. Aber auch diese Fahrzeuge dürfen Sie solange nicht fahren, bis Ihnen die Führerscheinstelle eine entsprechende neue Fahrerlaubnis erteilt hat.

Bitte beachten Sie, dass auch vor Erteilung einer von der Sperrfrist ausgenommenen bestimmten Kraftfahrzeugart eine Eignungsprüfung erforderlich ist.

Wie kann ich erreichen, dass meine Sperrfrist abgekürzt wird?

Das Gericht kann die angeordnete Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nachträglich abkürzen, wenn es Grund zu der Annahme hat, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet sind. Dies ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten der Sperre möglich.

Eine Sperrzeitverkürzung von 2 Monaten ist möglich, wenn
• Sie erstmals wegen einer unter Alkoholeinfluss begangenen Verkehrsstraftat rechtskräftig verurteilt wurden und kein weiteres Mal gegen die 0,5 ‰-Grenze verstoßen haben
• Ihre Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt weniger als 1,6‰ betragen hat
• Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar für alkohol- und drogenanfällige Kraftfahrer nachweisen
• Sie nach der gegenständlichen Verurteilung inzwischen keine erneute Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben.

Die Gerichte entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Wir empfehlen, sich zunächst bei einer rechtsberatenden Stelle, z. B. einem Rechtsanwalt, über die Möglichkeit einer Sperrzeitverkürzung zu informieren. Außerdem müssen Sie bei Ihrer Gemeinde ein Führungzeugnis beantragen, das unmittelbar an die Führerscheinstelle übersandt wird.

Was passiert mit meiner ausländischen Fahrerlaubnis?

Auch wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen, solange ein Fahrverbot oder eine Sperrfrist in Deutschland wirksam sind. Die ausländische Fahrerlaubnis hat in Deutschland auch dann keine Gültigkeit, wenn sie vor der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis oder während der Sperrfrist erworben wurde. Dies gilt selbst, wenn die Sperrfrist inzwischen abgelaufen ist. Führen Sie trotz der fehlenden Berechtigung ein Kraftfahrzeug in Deutschland, müssen Sie mit einer Strafverfolgung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Im Übrigen herrscht innerhalb der EU das Wohnsitzprinzip: Ein Führerschein darf nur von dem Mitgliedstaat ausgestellt werden, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, sich dort also mindestens 185 Tage lang im Jahr aufhalten. Erlangen deutsche Stellen Kenntnis von einem rechtswidrigen Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland, informieren sie die ausländische Behörde umgehend und ersuchen diese insbesondere um Rücknahme beziehungsweise Widerruf der Fahrerlaubnis. Ferner leiten die deutschen Behörden bei bestehenden Eignungszweifel gegebenenfalls ein Verfahren zur Eignungsüberprüfung ein.



Der o.a. Text kann hier heruntergeladen werden.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2018, 19:57
Bearbeitungsgrund: Aktualisiert
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