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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Uwe
Beitrag 11.02.2005, 23:22
Beitrag #1


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Am 29.4.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU Ausland mpu-auflagenfreie oder billigere Führerscheine erworben werden können und diese im Heimatland legal genutzt werden können. Dieses Urteil widerspricht allerdings geltendem nationalen Recht in der BRD.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven sowie viel Diskussionsstoff.

Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage dazu erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 2.800 Beiträge und 75.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Diese Threads möchte ich gerne als Kunst- oder als Nachschlagewerk erhalten. In den letzten Wochen gab es nur noch wenige neue Fakten zur Thematik und die Diskutanten hatten kaum noch Zündstoff, zogen sich teilweise aus der Diskussion zurück. Es wurde häufig in persönliche Richtungen attackiert, da die Fronten sich mehr und mehr verhärteten. Deshalb schließe ich die betroffenen Dauerdiskussionen, um sie in einem erhaltenswürdigen Zustand zu belassen.

Wegen der vom Grundgedanken immer gleichen Argumentationskette möchte ich die Diskussionen vereinfacht in einen einzigen Thread zusammenführen.

Dieser Thread ist bereits Teil 2 des zusammengeführten Diskussionsfadens. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen:

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread

Viel Spaß beim diskutieren, Uwe


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 12.02.2005, 00:13
Beitrag #2


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Ich finde je mehr diskutiert wird umso mehr unterschiedliche Meinungen werden wir lesen und umsomehr regt uns daß zum nachdenken an, was uns aber nicht hindern wird weiter zu fahren mit einem EU-FS bis es ein endgültiges Urteil vom EU GH geben wird was die betroffenen MPU-ler angeht...

Ich für meienn Teil kann meinen EU-FS in paar Tagen abholen und mir wurde nichts gesagt von wegen daß ich ein Führungszeugnis aus Deutschland brauche oder sonstiges.... Mal sehen was meine CZ FS dazu sagt...


In dem Sinne soll jeder machen was ER für richtig hält und sich auch nicht entmutigen lassen von diversen Leuten hier.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 00:18
Beitrag #3


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"Vor Gericht und auf Hoher See bist Du in Gottes Hand !" - kennt das jemand ? Das gilt auch fuer einen RA Dr.Saeftel. Ohne dass ich seinen Verdienst in irgendeiner Weise schmaelern moechte. Ich verstehe nur so einige Lobeshymnen nicht so ganz.

Eine so hochkomplizierte Geschichte wie das deutsche Verwaltungsrecht und das europaeische Gemeinschaftsrecht und einen sich aus diesen beiden Dingen ergebenden Konflikt auf so einen einfachen Satz wie "S. wird´s schon richten" zu reduzieren, ist straeflicher Leichtsinn und auch ein wenig - verzeiht! - dumm. Denn darum geht es ueberhaupt nicht. Haette der Termin damals fuenf Minuten spaeter angefangen, waere vielleicht alles ganz anders ausgegangen ... - oder so aehnlich...

Letztendlich ist es egal, ob man seine Informationen aus Frankenthal oder irgendeinem anderen Kaff dieser Welt bezieht - Hauptsache ist doch, das sie stimmen. Und das darf schon bezweifelt werden. Wer auch immer Werbung fuer Herrn S. machen moechte, sollte sich doch zunaechst mal mit ihm in Verbindung setzen und ihn fragen, ob er das in dieser Form eigentlich moechte. Auch das darf bezweifelt werden.

Und mal ganz von solchen Dingen abgesehen, vermag ich nicht nachzuvollziehen, wie man in Angesicht einer Entscheidung wie der des VG Muenchen solche Reden schwingen kann. Denn dass dieser Text irgendwie oberflaechlich oder an den Haaren herbeigezogen waere, das kann man nun wirklich nicht sagen. Und bevor man ueberhaupt noch etwas zu weiteren Erfolgsaussichten fuer EU-FS-Inhaber in Deutschland sagen kann, muss/sollte man erstmal ganz gruendlich ueber dieses Urteil nachdenken und mal ueberpruefen, wieviel Spielraum der EuGH deutschen Gerichten gelassen hat, warum und/oder warum nicht. Tatsache ist, dass das betreffende EuGH-Urteil vom 29.04. weder auf die MPU eingeht, noch auf Eignungszweifel - und genaugenommen wird nichtmal differenziert zwischen einem Fuehrerschein und einer Fahrerlaubnis. Da tun sich Abgruende auf. Da kommen nichtmal Verwaltungsrechtsprofis wie Hettenbach, Kalus und Co mit einem Satz drueber ...

Und genau deshalb reden wir hier eigentlich darueber. (Nur so zur Erinnerung ...)


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 00:22
Beitrag #4


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@xxxSCHLUMPFxxx

Zitat
Ich für meienn Teil kann meinen EU-FS in paar Tagen abholen und mir wurde nichts gesagt von wegen daß ich ein Führungszeugnis aus Deutschland brauche oder sonstiges.... Mal sehen was meine CZ FS dazu sagt...


Ich mußte vorher ein privates Führungszeugnis abgeben. Kannste bei der Gemeinde beantragen, 13 €, dauert bis 14 Tage. Auf jeden Fall vorsicht an der Grenze - wenn die Grenzer Deinen FS sehen melden sie ihn gleich an Deine zuständige FS in D. Eine Plastikkarte ist ja nicht so empfindlich, da sollte einem was einfallen wavey.gif Anscheinend achten die Grenzer besonders auf Gruppen.
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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 00:33
Beitrag #5


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@strichachtdoktor

Zitat
Tatsache ist, dass das betreffende EuGH-Urteil vom 29.04. weder auf die MPU eingeht, noch auf Eignungszweifel


Stimmt, aber es ging um die Anerkennung ohne Wenn und Aber. Der EuGH ging auch nicht auf die Farbe des erlaubten PKWs ein. Die haben wohl mit einer derartigen "Deutung" nicht gerechnet, zumal auch Kapper die MPU drohte. Es soll Länder geben, in denen alles Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 01:08
Beitrag #6


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Zitat (Medusa @ 12.02.2005, 00:33)
@strichachtdoktor

Zitat
Tatsache ist, dass das betreffende EuGH-Urteil vom 29.04. weder auf die MPU eingeht, noch auf Eignungszweifel


Stimmt, aber es ging um die Anerkennung ohne Wenn und Aber. Der EuGH ging auch nicht auf die Farbe des erlaubten PKWs ein. Die haben wohl mit einer derartigen "Deutung" nicht gerechnet, zumal auch Kapper die MPU drohte. Es soll Länder geben, in denen alles Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten wurde.

Ich vermute mal, dass der EuGH gar nicht so genau das deutsche System kennt, wie immer angenommen wird. Denn nur so wird erklaerbar, dass der EuGH doch recht einfache Mittel und Wege aufzeichnet - mit der "Karte" muss man sich zwangslaeufig im komplizierten deutschen Geflecht von Verwaltung und Justiz verlaufen.
Und genau das droht doch.

Andererseits ist die "Anerkennung ohne Wenn und Aber" richtig. Allerdings widerspricht sich der EuGH da auch. Einerseits ist es moeglich, eigene Wege zu gehen - andererseits aber nicht.

Was ich aber fuer nach wie vor bedeutsam halte ist die Definition der Auslegungsgrenzen der angesprochenen §§ der EU-Richtlinie. Ich habe ja den Verdacht, dass sich der VG Muenchen mal wieder jenseits dieser Grenzen aufhaelt ...

Allerdings wurde in Muenchen kein Urteil in der Hauptsache gefaellt, sondern nur ueber den Antrag gem. §80 VwGO entschieden - wobei mir das Praejudizierende in diesem Beschluss auch schon wieder zu weit geht. Denn die Begruendung fuer die Ablehnung liest sich wie ein Urteil zur Hauptsache ...

Wobei mal wieder mit nicht zu verstehender Hartnaeckigkeit die grundsaetzliche Ungeeignetheit des Antragstellers zur Teilnahme am zivilisierten Strassenverkehr behauptet wird, obwohl die letzten Taten, die darauf hinweisen koennten bereits Jahre zurueckliegen. Ehrlich gesagt, habe ich mit dieser Art der Argumentation grosse Schwierigkeiten, denn wenn der Antragsteller tatsaechlich unauffaellige 30.000km/a zuruecklegt, dann kann er kein Sicherheitsrisiko sein. Selbst wenn er eines waere, dann ein nicht groesseres, als vom Betrieb eines Kfz an sich ausgeht. Es wird also mal wieder die Vermutung aufgrund einer lang zurueckliegenden Tatsache ueber die Beweiskraft einer aktuellen Tatsache gehoben - erscheint mir sehr unangemessen und auch nicht gerechtfertigt. Zudem ist der Mann verurteilt und hat Strafe und Massnahme abgeleistet ... Wie bitte soll sich jemand resozialisieren, wenn er dermassen eingeschraenkt wird ???


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 01:20
Beitrag #7


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@strichachtdoktor

Zitat
Ich vermute mal, dass der EuGH gar nicht so genau das deutsche System kennt, wie immer angenommen wird.


Das Urteil richtet sich ja auch an alle EU Staaten. Die meisten davon kennen keine MPU etc.. Wahrscheinlich gibt es irgendwo anders in der EU ebenfalls "Spezialitäten" im FE Recht, müssen ja nicht unbedingt Eignungszweifel sein. Wollte der EuGH dies alles seperat Auflisten gäbe es kein Urteil sondern ein Buch. Ergo: ohne Wenn und Aber, wenn keine richterliche Sperrfrist mehr vorliegt.
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 06:54
Beitrag #8


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Wir werden nur ausgebeutet , und irgend welchen kleinkarierten ....... entscheiden über unsere zukunft , und über die familien verhältnisse.
Dies leute fragen doch erst garnicht danach was passieren würde wenn der FS weg ist, es ist für manche so als würde ein kartenhaus zusammen fallen. Und die familie leidet da drunter doch auch , wenn einer dadurch Arbeitslos wird. Gut wenn die meinen eine MPU ist Pflicht , dann solten sie doch gleich einen dort hin setzen der kompetet dazu ist , überhaupt so eine entscheidung ab zu geben.
Einen Sozialarbeiter , der zb alle risiken über beruf und zukunt bedenkt.
Es kann doch nicht sein das irgend einer darüber entscheidet, der diese dinge nicht berücksichtigt ! ! !
Es gibt viele menschen die verpflichtungen dritten gegen über haben , all dies dinge treiben dann die familie in den ruin.
Ich finde wenn es schon eine MPU gibt , dann sollten diese dinge berüksichtigt werden und nicht so leicht sinnig mit umgegangen werden.


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Gast_Waldhoernchen_*
Beitrag 12.02.2005, 08:17
Beitrag #9





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Sei mir nicht bös, aber Du hast Dir doch vorher nicht überlegt, daß der FS und die Existenz Deiner Familie auf dem Spiel steht.

Hör bitte jetzt auf zu jammern und such' nicht immer die Schuld bei den anderen.

blushing.gif

*** Anmerkung Moderator:

Zitate entfernt


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.02.2005, 08:41
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 08:28
Beitrag #10


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@Waldhoernchen

Ich Jammer nicht wink.gif

Es ist so wie ich es gesagt habe, und wenn du es nicht verstehen kannst ,und nicht willst dann lass es doch einfach . wink.gif

Ein versuch wäre es zumindestens wert.
Du gehörst denke ich mal zu den menschen die BLIND happy.gif durch die WELT gehen.


Nichts desto trotz , ich wünsche dir trotz allem noch ein schönes wochenende wavey.gif

*** Anmerkung Moderator:

Zitate entfernt


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 12.02.2005, 08:42


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Ochsenmaulsalat
Beitrag 12.02.2005, 08:43
Beitrag #11


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Zitat
Ich mußte vorher ein privates Führungszeugnis abgeben. Kannste bei der Gemeinde beantragen, 13 €, dauert bis 14 Tage. Auf jeden Fall vorsicht an der Grenze - wenn die Grenzer Deinen FS sehen melden sie ihn gleich an Deine zuständige FS in D. Eine Plastikkarte ist ja nicht so empfindlich, da sollte einem was einfallen  Anscheinend achten die Grenzer besonders auf Gruppen.


hi du,

bei meinem Grenzübergang kam ich auch in eine Kontrolle,
Sie fanden Fahrbögen und sonstiges Zeugs...
haben meine Personalien aufgenommen usw...
als ich fragte was das soll sagte der Grenz-Heini:

wir werden es an die zuständige Führerscheinstelle
weitergeben und die werden Sie fragen warum´
Sie den Führerschein in CZ machen und nicht
hier zur MPU gehen !!

das liegt schon 2-3 Monate zurück mich hat noch niemand gefragt whistling.gif

meine Meinung ist:
die wollen einfach nur die Leute abschrecken bzw verunsichern!

was meint ihr dazu ?


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Uwe
Beitrag 12.02.2005, 08:46
Beitrag #12


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Bitte nur die Textpassagen zitieren, worauf im Antwortbeitrag direkt Bezug genommen wird.

Beantwortet man den vorhergehenden kompletten Beitrag, muss dieser nicht noch einmal als Zitat wiederholt werden, besonders dann nicht, wenn sich darin bereits Zitate befinden. Dies verschlechtert unnötigerweise die Übersicht.

Gruß Uwe


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 09:27
Beitrag #13


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guten morgen liebe forumsbenutzer.. also wie ihr alle wisst habe ich ja den brief vom strassenverkehrsamt bekommen,einmal im november und jetzt gestern vom anwalt und die wollen mir ab dem 17.2.05 eine nutzungsuntersagung schicken..meine frage ist jetzt. der erste termin ist am 18.1.05 abgelaufen,es ist nichts passiert.frage mich warum.?? die zweite frage ist..wenn ich ab dem 17.2.05 eine nutzungsuntersagung habe wie läuft das ab.? was kann ich dagegen tun.?muss ich dann vorm verwaltungsgericht klagen? ich habe den eu-fs schon mehr als anderthalb jahre und ich bin nicht aufgefallen.eine gefahr für andere wird das gericht ja wohl beneinen. und wie sieht das jetzt aus,kann man sich denn mit dem strassenverkehrsamt einigen das man wenigstens den fs solange behalten kann bis zum termin wenn ich mich mit einer mpu stelle schon mal in verbindung setze.. was denkt ihr darüber.. ich würde sofort meiner arbeit nicht mehr nachkommen können. nehmen die darauf rücksicht.und mein vergehen liegt schon 4 jahre zurück... bitte um antworten


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 12.02.2005, 09:38
Beitrag #14


Neuling
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Zitat (Medusa @ 12.02.2005, 00:22)
@xxxSCHLUMPFxxx

Zitat
Ich für meienn Teil kann meinen EU-FS in paar Tagen abholen und mir wurde nichts gesagt von wegen daß ich ein Führungszeugnis aus Deutschland brauche oder sonstiges.... Mal sehen was meine CZ FS dazu sagt...


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Da ich ihn nicht auf Basis eines Vermittlers gemacht habe sondern aus eigenem Einsatz fahre ich nicht in einer Gruppe-und ich werde auf jeden Fall NICHT SELBER ÜBER DIE GRENZE FAHREN whistling.gif


Und wie gesagt bei mir wurde kein Führungszeugnis verlangt. Ich habe meinen CZ Schein in Karlsbad gemacht-vielleicht gelten auch von Stadt zu Stadt in der CZ andere gesetze?! sad.gif


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 09:50
Beitrag #15


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Guten Morgen Gerri, mch interessiert:

wie ist denn die FS auf Dich aufmerksam geworden?

Das Argument Arbeit wird übrigens meiner Meinung nach völlig, bzw. ganz mißachtet.
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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 09:56
Beitrag #16


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Von mir wurde auch kein Führungszeugnis verlangt (Okt. 2004). Kontrollen am HGrnzübergang haben nicht stattgefunden, uns wurde der FS allerdings per UPS zugesandt.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 09:58
Beitrag #17


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@ Gerri
Zitat (gerri @ 12.02.2005, 09:27)
der erste termin ist am 18.1.05 abgelaufen,es ist nichts passiert.frage mich warum.?? die zweite frage ist..wenn ich ab dem 17.2.05 eine nutzungsuntersagung habe wie läuft das ab? was kann ich dagegen tun.?muss ich dann vorm verwaltungsgericht klagen?

Der erste Termin war der Termin zur Abgabe der MPU.
Es ist doch was passiert: Deine Nutzungsuntersagung ist in Arbeit und begruendet usw. und ab dem 17.2. darfst Du nicht mehr fahren - der FS muss zum "Abstempeln" vorgelegt werden. Meist innerhalb von 3 Tagen. Du kannst einen Antrag gem. §80VvGO stellen. Und natuerlich Widerspruch in der Hauptsache einlegen. Du brauchst einen Anwalt ...
Bist Du rechtschutzversichert, denn das wird schon einiges kosten?
Zitat
ich habe den eu-fs schon mehr als anderthalb jahre und ich bin nicht aufgefallen.

Ist zwar gut fuer Dich, aber das wird niemanden so recht interessieren, befuerchte ich ... In der Sache aendert das nichts, siehe aktueller Beschluss des VG Muenchen.
Zitat
Eine Gefahr für andere wird das Gericht ja wohl verneinen.

Es geht um die allgemeine Verkehrssicherheit - was auch immer das nun genau ist: Die FEB wird den Sofortvollzug durchsetzen wollen, dagegen kannst Du klagen. Und mit Sicherheit wird man Deine Ungeeignetheit zum Fuehren von Kfz bejahen, also auch die potentielle Gefahr fuer Andere.
Zitat
und wie sieht das jetzt aus,kann man sich denn mit dem strassenverkehrsamt einigen das man wenigstens den fs solange behalten kann bis zum termin wenn ich mich mit einer mpu stelle schon mal in verbindung setze..

Vergiss es. Du hattest Deine Chance eine MPU vorzulegen. Deine Antwort war "Nein". Jetzt entweder Rechtstreit vor Gericht oder Auswanderung - Fahren darfst Du ab 17.2. in Deutschland jedenfalls nicht mehr.
Zitat
ich würde sofort meiner arbeit nicht mehr nachkommen können. nehmen die darauf rücksicht.

Das bedeutet, dass Du bald kein WEinkommen mehr hast - niemand nimmt darauf Ruecksicht. Es ist sozusagen Dein persoenliches Pech. Die Behoerde sagt: Selbst schuld!
Zitat
und mein vergehen liegt schon 4 jahre zurück...

Das ist nicht sehr lange - umso mehr wiegt die Argumentation der Behoerde, Du seiest eine Gefahr fuer die Verkehrssicherheit, weshalb man den FS sofort gebrauchsuntersagen muesse.


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 09:58
Beitrag #18


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normale routinekontrolle.. danach habe ich anzeige wegen fahren ohne gültigen fs bekommen,und die sache war dann ruck zuck wieder vom tisch.und ab november macht meine fs behörde mir das leben schwer und ich wohne in nrw,wo es ja eigentlich nicht so schlimm ist mit den behörden wie in anderen bundesländern...solangsam frage ich mich wirklich ob ich das mit dem eu fs nicht lieber hätte sein lassen.mich hat der schein mit einem jahr meldeadresse unf fs und fahrtkosten dahin über 5000 euro gekostet und jetzt bald ist der schein wahrscheinlich wieder weg..


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:02
Beitrag #19


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und warum hört man von anderen hier im forum das das alles schwachsinn ist.mein anwalt dr. s (mach jetzt keine werbung) ist ganz zuversichtlich.. aber letzendlich wird das gericht in brüssel doch entscheiden?? oder.und so lange darf ich dann nicht fahren,richtig..


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 10:04
Beitrag #20


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wie ist es eigentlich wenn man , den antrag auf wieder erteilung zurück zieht, sich dann woanders anmeldet mit dem Wohnsitz , und dann erneut einen antrag stellt auf wieder erteilung.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 10:07
Beitrag #21


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@gerri

Aha, aus NRW kommst Du, ich auch...

Habe seit 10.2004 den CZ-Lappen. Mitte Januar bin ich geblitzt worden. Im Anhörungsbogen haben wir zwar einen Kumpel angegeben (außerorts 21. km/h zu schnell = 1 Punkt, 40,-€), aber wenn das nich gut geht kann ich mich wohl auf das gleiche gefasst machen wie es Dir zur Zeit blüht...

Ich überlege eh schon die ganze Zeit, ob ich mich paralell auf eine MPU vorbereiten soll. Das ganze kostet natürlich eine Menge Kohle, aber das scheint unser "Privileg" zu sein als Bürger der BRD.
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 10:09
Beitrag #22


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Zitat
und so lange darf ich dann nicht fahren,richtig..


Nein. Wenn Dir die Nutzung untersagt wird und die Sache sofort vollziehbar ist (was wohl der Fall sein dürfte), dann ist erstmal ÖPNV angesagt.

Einen antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird das Gericht zunächst abschlägig bescheiden, ohne auf irgendeinen EuGH-Spruch zu warten. Wenn Du parallel dazu Anfechtungsklage einreichst, wird u.U. diese dann dem EuGH vorgelegt (was aber auch nicht sein muss, wenn die zuständige Kammer des VG das anders sieht).

Du fährst erst wieder (wenn überhaupt) nach Abschluss des Verfahrens oder positiver Bescheidung Deines 80Ver-Antrags (eher unwahrscheinlich).

Zitat
und warum hört man von anderen hier im forum das das alles schwachsinn ist.mein anwalt dr. s (mach jetzt keine werbung) ist ganz zuversichtlich.


Ohne Dr. Säftel schmälern zu wollen, aber was soll er anderes sagen? Wenn er jetzt von seiner Linie abweicht, rennen ihm die Mandanten weg. Wie schon mehrfach erwähnt: Dr. Säftels Ansicht ist eine von vielen. Das das viele nicht einsehen wollen, zeigen zahlreiche Postings hier. Recht sprechen tun immer noch die Gerichte und nicht ein RA aus Frankenthal.


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:20
Beitrag #23


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also dann hat sich im grunde das ganze theater gar nicht gelohnt.dann kann man am besten die fahrschule wo ich den fs gemacht habe verklagen.haben ja im grunde die unwahrheit gesagt. wie gesagt ich bin junior chef einer baufirma,und bin nun mal auf den fs angewiesen. ich kann es mir absolut nicht leisten den fs abzugeben. nur eins weiss ich,falls ich den fs abgeben werde werde ich mit allen anwälten die unsere firma je vertreten haben die fahrschule,wo ich den fs gemacht habe verklagen,da könnt ihr sicher sein.das ist betrug was die gemachr haben.in den unterlagen steht klar und deutlich..führerschein ohne mpu,auch in deutschland ist das fahren erlaubt..


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:22
Beitrag #24


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@kermitt


wenn du pech hast und die behörden das überprüfen,was sie ja tun werdenda du ja keine punkte kriegen kannst mit einem eu fs wirst du wohl das gleiche durch machen.wo aus nrw kommst du denn her.???


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Beitrag 12.02.2005, 10:25
Beitrag #25


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Zitat
was sie ja tun werdenda du ja keine punkte kriegen kannst mit einem eu fs


Nur zur Richtigstellung: Auch mit einer EU-FE kann man Punkte im VZR sammeln. wavey.gif


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:28
Beitrag #26


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ja aber spätestens da werden die das merken,das dein deutscher fs ja eingezogen ist.. ich dachte immer das du keine punkte kriegen kannst mit einem eu fs.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 10:29
Beitrag #27


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@gerri
Nähe Köln, FS-Bergheim ist für mich zuständig

@xdiver
bin eigentlich Gerri´s Meinung: keine Punkte möglich. Dachte immer "wir" müssen dann die Strafe doppelt zahlen... oder so ähnlich...
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 10:30
Beitrag #28


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Das ist falsch. Punkte in FL gibt´s mit jeder FE. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der übrigens auch gerne von (meist unseriösen) EU-FE-Vermittlern genutzt wird, dass Eintragungen (teilweise sogar Fahrverbote) mit diesen Scheinen nicht mehr möglich sind.


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:34
Beitrag #29


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ja so wurde mir das auch erläutert.holländer bekommen ja uch keine punkte,oder belgier.die werden sofort zu kasse gebeten,weil bei mir hat die holländische führerscheistelle doch nur das recht über alle meine verkehrsdelikte.ich habe doch den verzicht auf die deutsche fahrerlaubniss geleistet..


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 10:37
Beitrag #30


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Zitat
holländer bekommen ja uch keine punkte,oder belgier.die werden sofort zu kasse gebeten,weil bei mir hat die holländische führerscheistelle doch nur das recht über alle meine verkehrsdelikte


Jeder VT, gegen den in D eine Anzeige durch die Polizei geschrieben wird und der daraus resultierend durch die Behörde verfolgt wird, wird auch in FL eingetragen. Erreicht man dann hier die berühmte Punktzahl von 18, ist ebenfalls eine Nutzungsuntersagung fällig.

Die Ausländer zahlen hier übrigens meist nicht direkt das Bußgeld, sondern eine sog. Sicherheitsleistung. Die stellt sicher, dass der Staat das Geld auch bekommt, da im Ausland bekanntermaßen nicht vollstreckt werden kann.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 10:38
Beitrag #31


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Zitat (gerri @ 12.02.2005, 10:20)
...werde ich mit allen anwälten die unsere firma je vertreten haben die fahrschule,wo ich den fs gemacht habe verklagen,da könnt ihr sicher sein.das ist betrug was die gemachr haben.in den unterlagen steht klar und deutlich..führerschein ohne mpu,auch in deutschland ist das fahren erlaubt..

Ich denke die Kohle kannst Du Dir sparen.

1. Du hast einen Fürherschein ohne MPU bekommen
2. das Fahren in Deutschland ist erlaubt, wenn auch nur "zunächst"...
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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:50
Beitrag #32


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aber was haben wir alle denn davon.. zunächst bringt uns denn nichts ganzes und nichts halbes..


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 11:00
Beitrag #33


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im grunde genommen haben jetzt alle eu-fs besitzer schlechte karten.. so sieht es doch aus..früh oder lang werden die behörden jeden erwischen der einen eu-fs hat und dann können wir doch zur mpu dackeln. ich rate allen die noch unenddeckt von den behörden geblieben sind,macht eine mpu wovon euer strassenverkehrsamt nichts mitbekommt.. das wird das beste sein..


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:07
Beitrag #34


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Zitat
im grunde genommen haben jetzt alle eu-fs besitzer schlechte karten.. so sieht es doch aus..


Das ist doch genau das, wovor wir seit Monaten warnen.

Zitat
ich rate allen die noch unenddeckt von den behörden geblieben sind,macht eine mpu wovon euer strassenverkehrsamt nichts mitbekommt..


Das wird nicht funktionieren. Ohne Antrag auf Neuerteilung keine MPU.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:12
Beitrag #35


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Ohne Antrag auf Neuerteilung keine MPU, XDiver hat natürlich Recht.

Ich sehe es kommen, dass wir mit unserer CZ-FE nicht um eine MPU kommen.

Egal wie lange der Vorfall der zur FE-Entzug zurückliegt. Es ist nun mal leider so: wenn eine MPU ansteht, so ist diese 10, bzw. 15 Jahre lang in den Akten und muss bei Wieder-/Neuerteilung vorgelegt werden. Deutschland wird ALLES daran setzen, dass niemand, aber auch niemand, an dieser Hürde vorbei kommt und ich denke, dass Deutschland über kurz oder lang die Nase vorne haben wird. Das Urteil vom 29.04.04 geht einfach zu wenig, bzw. gar nicht auf die Problematik MPU ein. Künftige Urteile werden sicher nicht zum Nachteil von D. ausfallen.

Ich werde mich wohl so langsam mit dem Gedanken anfreunden müssen, mich -mal wieder- auf eine MPU vorzubereiten.

Ich nutze also meinen CZ-Lappen für die "Übergangszeit" und kann ihn dann, falls ich die 2-Jahres-Frist überschreite und meinen D-Lappen neu machen müsste, einfach umschreiben lassen... oder auch nicht, ist ja eigentlich nicht nötig.

Ich denke dies ist eine ganz gute Alternative für alle Beteiligten.
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Sven
Beitrag 12.02.2005, 11:16
Beitrag #36


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Hi @zusammen,

wie man hier lesen kann hat sich in den letzten Tagen „Wochen“ nicht viele geändert! Immer dasselbe Thema in Bezug auf MPU Pflichtigen, und nichts zu lesen über den 185 Tagen die in Tschechien erst ab 17.01.05 umgesetzt wurden.

Mich würde mal Interessieren ob es jemanden gibt der wie ich nicht in der Pflicht einer MPU steht und trotzdem evt. Ärger mit den Behörden hat.

Ist hier jemanden was bekannt, dass es klagen oder ähnliches in Bezug auf die 185 Tage gibt, wenn ja wie wurde dies geahndet.

„strichachtdoktor“ hat bisher in meinem fall eine Meinung vertreten das es in meiner Situation
Vermutlich keinen großen Wirbel geben wird, da ich den FS des Geldes wegen in der CZ abgelegt habe.

Die erste Verkehrskontrolle liegt jetzt genau 4Wochen zurück, habe meinen CZ-FS selbst der FSST 1 Tag zuvor gemeldet. „Glück oder Unglück“ …… habe bis her nichts von beiden Seiten gehört. Ob da noch was nachkommt? ………………………… sad.gif
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:18
Beitrag #37


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wie ist es eigentlich wenn man , den antrag auf wieder erteilung zurück zieht, sich dann woanders anmeldet mit dem Wohnsitz , und dann erneut einen antrag stellt auf wieder erteilung.


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:18
Beitrag #38


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Das vermag sicher keiner so genau zu beurteilen. Allerdings stehst Du sicherlich deutlich besser da, als die MPU-Kandidaten. An Deiner Stelle würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:24
Beitrag #39


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Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?
Und wenn das geht , ist die dann auch anzuerkennen..
Weil man bekommt ja die aufforderung vom Stva


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:26
Beitrag #40


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Zitat
Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?


Gar nicht.

Damit erübrigen sich Deine anderen Fragen.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:28
Beitrag #41


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Nach einer Nutzungsuntersagung darf nicht mehr gefahren werden, Gerry - das ist sonnenklar. Wenn Du der Junior-Chef bist, dann solltest Du also fuer die naechste Zeit einen Fahrer fuer Dich einstellen - wuerde ich mal ueberpruefen wg. Foerderung durch das Arbeitsamt, vielleicht haben die Jemanden, der vermittelt werden soll. Alles checken ! Auch 1-Euro-Jobs. Du hast ja die Anwaelte.

Die Fahrschulen zu verklagen wird imho nichts bringen, ausser, dass Du einer schlechten Sache noch mehr Geld hinterherwirfst. Lass es besser. Bereite Dich lieber mit dem so Ersparten auf die naechste MPU vor.

Diese ganzen Spielchen mit Adressenwechsel etc. halte ich uebrigens fuer Mist. Bringt doch nichts. Hinterher hat man noch eine Owi am Hals wegen Verstosses gegen das Meldegesetz.


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caleb
Beitrag 12.02.2005, 11:28
Beitrag #42


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Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 09:56)
Von mir wurde auch kein Führungszeugnis verlangt (Okt. 2004). Kontrollen am HGrnzübergang haben nicht stattgefunden, uns wurde der FS allerdings per UPS zugesandt.

Hallo,

dein FS wurde dir per UPS zugesandt? Na dann herzlichen Glückwunsch..

mfg


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:30
Beitrag #43


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Zitat
Auch 1-Euro-Jobs.


Ich glaube nicht, dass gerri Junior-Chef einer gemeinnützigen Organisation ist. whistling.gif


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:35
Beitrag #44


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@XDiver
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.

Trotz dem danke


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 11:36
Beitrag #45


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Zitat (Ochsenmaulsalat @ 12.02.2005, 08:43)
bei meinem Grenzübergang kam ich auch in eine Kontrolle,
Sie fanden Fahrbögen und sonstiges Zeugs...
haben meine Personalien aufgenommen usw...
als ich fragte was das soll sagte der Grenz-Heini:

wir werden es an die zuständige Führerscheinstelle
weitergeben und die werden Sie fragen warum´
Sie den Führerschein in CZ machen und nicht
hier zur MPU gehen !!

das liegt schon 2-3 Monate zurück mich hat noch niemand gefragt whistling.gif

meine Meinung ist:
die wollen einfach nur die Leute abschrecken bzw verunsichern!

was meint ihr dazu ?

Ich habe selbst eine MPU Aufforderung gesehen, bezugnehmend auf die von einem Grenzer gesehenen FE. Die Aufforderung kam 8 Monate danach .... Lernunterlagen sind ja keine FE, vielleicht hast Du ja nicht bestanden wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:38
Beitrag #46


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:26)
Zitat
Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?

Gar nicht. Damit erübrigen sich Deine anderen Fragen.

Nun - man kann keine MPU machen, ohne dass das StVa etwas mitbekommt.

Aber man kann sich z.B. ueber einen RA die komplette FS-Akte in D besorgen und die bei einer MPU-Stelle einreichen, gleichzeitig ein Vorgespraech auf Grundlage dieser Akte mit denen fuehren UND den Ratschlag, der dort erteilt wird annehmen, z.B. eine gezielte Nachschulung, eine Therapie oder ein psychologisches Aufbauseminar zu machen oder gleich eine umfassende Psychotherapie bei einem anerkannten Verkehrstherapeuten zu buchen (interessant fuer z.B. Mehrfach-Straftaeter etc.).

Nach erfolgten Massnahmen kann man dann die Umschreibung der FE beantragen und dann gut vorbereitet zur MPU-Stelle zurueckgehen und sich den Massnahmen stellen.

Zusaetzlich sollte man sicherheitshalber noch 50 Euro fuer die MPU-Reaktionstest-Software ausgeben und fleissig ueben.

So vorbereitet hat man eigentlich alles getan - was freilich keine Garantie ist, dass man nicht doch durchfaellt.

Nur mal angenommen, man hat waehrend der ganzen Zeit bereits seine EU-FE/ seinen EU-Fuehrerschein und kann alle notwendigen Termine und Erledigungen mit dem eigenen Fahrzeug wahrnehmen, so ist das doch eine deutliche Hilfe und die EU-FS hat sich im Kampf um den offiziellen deutschen Fuehrerschein letztendlich doch gelohnt.


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:39
Beitrag #47


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Zitat
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.


Auch da habe ich bereits Stellung zu dieser Problematik genommen. Fakt ist: Kein Antrag - keine MPU.

Und fühl Dich nicht jedes mal angemacht, wenn man Dir eine Antwort gibt.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:44
Beitrag #48


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:30)
Zitat
Auch 1-Euro-Jobs.


Ich glaube nicht, dass gerri Junior-Chef einer gemeinnützigen Organisation ist. whistling.gif

Mein Gott - es war eine Idee. Gerri soll halt jede Moeglichkeit pruefen um seine Mobilitaet zu erhalten; JEDE. Punkt.
Man muss halt ein Hoechstmass an (legaler) Kreativitaet an den Tag legen um seine Freiheit groesstmoeglichst zu erhalten. In Anbetracht der bereits investierten 5000 Euro rechtfertigt der Zweck schon so manches Mittel ...


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:52
Beitrag #49


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:39)
Zitat
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.


Auch da habe ich bereits Stellung zu dieser Problematik genommen. Fakt ist: Kein Antrag - keine MPU.

Und fühl Dich nicht jedes mal angemacht, wenn man Dir eine Antwort gibt.

Ich jedenfalls fuehle mich ueberhaupt nicht angemacht. Keine Sorge. Ich sitze gut gelaunt am PC, habe hier einen leckeren Pott kaffee stehen, kraule die Katzen und alles ist gut ... laugh.gif Und ich empfehle auch jedem ein gehoeriges Mass an Gelassenheit im Umgang mit der MPU und der Nutzungsuntersagung. Inzwischen ... whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

Also nochmal: Ohne Antrag keine MPU heisst nicht, dass man nicht in der Zwischenzeit etwas zur Verbesserung seiner Situation tun koennte. Ein paar der Moeglichkeiten habe ich oben schon aufgefuehrt. Es besteht also kein Grund zu Jammern.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:53
Beitrag #50


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Zitat (caleb @ 12.02.2005, 11:28)
Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 09:56)
Von mir wurde auch kein Führungszeugnis verlangt (Okt. 2004). Kontrollen am HGrnzübergang haben nicht stattgefunden, uns wurde der FS allerdings per UPS zugesandt.

Hallo,

dein FS wurde dir per UPS zugesandt? Na dann herzlichen Glückwunsch..

mfg

ja und? Was ist daran auszusetzen? Hauptsache ist doch wohl, dass er echt ist. Außerdem war ich nicht einer der Kandidaten, die im 50er-Pack für ein Wochenende nach CZ gereist sind. Ich habe normal Fahrstunden genommen und eine ganz normale Prüfung abgelegt.
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