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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Sam
Beitrag 12.02.2005, 17:53
Beitrag #101


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ohh man, da ist man mal eine zeit lang nicht im forum und schon reden manche von mord andere behaupten das ich und co. anwälten blind vertrauen würde. oh man o man. Unglaublich.

Ich hab nie gesagt das alles was anwälte sagen zu 100 prozent richtig ist. nur das manche von ihnen wohl mehr ahnung über die materie haben als wir.

Peace.

Sam


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 19:06
Beitrag #102


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Zitat (caleb @ 12.02.2005, 12:42)
Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 12:21)
Auf in die naechste Runde mit StVa und MPU. Gut informiert, gut vorbereitet und mit gutem Timing. Sprich: Gelassen angehen ....

Nun das habe ich bereits vor einigen Monaten erläutert und gerade SIE mr /8 haben mich ausgelacht und niedergemacht für mein "Idiotisches" Verhalten, trotz EU FS eine MPU vorzubereiten.... Und wer hat nun die besseren Karten?

mfg

Hallo Caleb,
im Prinzip hast Du ja Recht. Ich erinnere mich.

Aber ich bin so frei, individuell auf aktuelle Vorkommnisse, z.B. Gerichtsurteile oder Beschluesse (wie VGe Mannheim oder Muenchen) zu reagieren - weil ich nicht glaube, mit Sturheit oder einer einmal gebildeten Meinung in der EU-FS-Angelegenheit auch nur einen Millimeter weiterzukommen.
Die "besseren Karten" wird eindeutig derjenige haben, der sich auf eine moegliche MPU-Anordnung vorbereitet hat - auch wenn er sie doch nicht benoetigen sollte, weil vielleicht doch mal entschieden wird, dass die Deutschen nicht berechtigt sind eine MPU zu fordern oder weil seine FEB von dem EU-FS nichts erfaehrt, da er gluecklicherweise in den naechsten Jahren nicht kontrolliert wird.

Im Uebrigen ist eine freiwillige Vorbereitung oder Therapie eine hervorragende Gelegenheit nachzuweisen, dass man Bedenken der Behoerde (die diese vielleicht in anderem Zusammenhang oder bei einem frueheren Antrag) bezueglich der Eignung sehr ernst genommen hat und entsprechend reagiert hat.

Moegliche Argumentation: Man wuerde unter Umstaenden auch eine MPU machen, und unter Umstaenden natuerlich auch bestehen, weil die Therapie (o.ae.) natuerlich erfolgreich war und man sein Leben gut geaendert hat seit den letzten Vorkommnissen, wenn man nicht - z.B. in einem Verfahren - grundsaetzlich die Ansicht vertreten wuerde, dass man aufgrund bestehender EU-Rechtslage von den Deutschen dazu nicht gezwungen werden darf, weil ein EU-FS "ohne Wenn und Aber" anzuerkennen sei.
Ist schlussendlich auch eine Kostenfrage: Wenn die Behoerde so dringend eine MPU will, obwohl EU-Recht vielleicht dagegen steht, dann soll sie sie bezahlen ...

Aber - so frei wie ich bin, das so oder so zu machen - so frei bist Du, Dich nicht vorzubereiten. Aufgrund der aktuellen deutschen Rechtsauslegung glaube ich jedoch, werde ich dann die besseren Karten haben, Caleb.


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 21:00
Beitrag #103


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Zitat (gerri @ 12.02.2005, 13:52)
in dem gesetz steht aber doch.der fs ist anzuerkennen,ohne wenn und aber.


So interpretieren ja auch Mitarbeiter der Commission Européenne, Direction Générale de l'Energie et des Transports, das EuGH Urteil, und sehen für eine dt. MPU Sonderregelung keine große Erfolgsaussicht vor dem EuGH.

Meine Fragestellung lautete: .. sieht auch die EU Kommision eine Gebrauchsuntersagung - nicht Entziehung - des anerkannten Führerscheins als unzulässig gemäß EuGH Urteil an?

Schade, das man Mails von dort nicht Posten darf. (Bitte keine Anfragen dazu). Nur soviel - als MPU Gegner* hat mir die Mail einen angenehmen Abend beschert.

(* in der jetzigen, nicht faktenbasierten Form)
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Peter Lustig
Beitrag 12.02.2005, 21:11
Beitrag #104


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Der Führerschein wird doch auch als rechtmäßig ausgestelltes Papier anerkannt. Nur hat der Inhaber aufgrund nationaler Vorschriften nicht die Berechtigung, diesen im Inland zu benutzen. In allen anderen Ländern darf er damit fahren.

Würde man Eure Auffassung konsequent zu Ende denken, müsste doch auch ein während einer in Deutschland bestehenden Sperrfrist ausgestellter Führerschein zumindest nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland ebenso anerkannt werden. Dies verneint aber sogar bereits der EuGH. Es ist also immer noch Raum für die Durchsetzung nationaler Regelungen - und die ersten Urteile deutscher Verwaltungsgerichte (s.o.) zeigen dies auch schon.
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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 21:15
Beitrag #105


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Bei einer Gebrauchsuntersagung ist auf ihre faktischen Auswirkungen abzustellen, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen wären.
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Andreas
Beitrag 12.02.2005, 21:22
Beitrag #106


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Zitat (Medusa @ 12.02.2005, 21:15)
Bei einer Gebrauchsuntersagung ist auf ihre faktischen Auswirkungen abzustellen, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen wären.

Die allgemein gehaltene Antwort der Stelle für Öffentlichkeitsarbeit der EU-Kommission hatten wir doch schon vor Monaten durchgekaut und sind doch bereits damals zu keinem für alle Beteiligten befriediegendem Ergebnis gekommen. Warum wärmst du wieder diese alte Kamellen auf?? wink.gif


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 21:36
Beitrag #107


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Zitat (Andreas @ 12.02.2005, 21:22)
Die allgemein gehaltene Antwort der Stelle für Öffentlichkeitsarbeit der EU-Kommission hatten wir doch schon vor Monaten durchgekaut und sind doch bereits damals zu keinem für alle Beteiligten befriediegendem Ergebnis gekommen. Warum wärmst du wieder diese alte Kamellen auf??  wink.gif

Es war nicht die Stelle für Öffentlichkeitsarbeit. rolleyes.gif

Es sind viele neue Mitglieder zum Forum hinzugekommen und dieser Thread ist inzwischen ohne Sonderurlaub nicht mehr komplett zu lesen. Deswegen, und wegen der Stimmungslage mancher Teilnehmer hier cool.gif, die Erinnerung daran.
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Andreas
Beitrag 12.02.2005, 21:42
Beitrag #108


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Zitat (Medusa @ 12.02.2005, 21:36)
und dieser Thread ist inzwischen ohne Sonderurlaub nicht mehr komplett zu lesen.

Da hast du recht..... rofl1.gif

Zitat
Deswegen, und wegen der Stimmungslage mancher Teilnehmer hier  cool.gif,  die Erinnerung daran.


Auch wenn man sagen muß, dass dieser Herr nur versucht hat, das EuGH-Urteil auszulegen (wie es auch viele andere Juristen getan haben). Wobei ich bezweifele, dass der Verfasser des eMail ein Jurist war. dry.gif

Als Zusammenfassung der bisherigen Threads reicht allerdings auch dieser Beitrag. .

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 12.02.2005, 21:51


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 21:58
Beitrag #109


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Zitat (Andreas @ 12.02.2005, 21:42)
Wobei ich bezweifele, dass der Verfasser des eMail ein Jurist war.  dry.gif

Biografie habe ich leider nicht gefunden, nur: "Administrator, Directorate-General for Energy and Transport, Brüssel." Vielleicht kein Jurist, aber Mitarbeiter einer nicht ganz unwichtigen Behörde. Setze Fachkenntnisse, als Jobvorausetzung dort, voraus rolleyes.gif
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Andreas
Beitrag 12.02.2005, 22:02
Beitrag #110


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Zitat (Medusa @ 12.02.2005, 21:58)
Vielleicht kein Jurist, aber Mitarbeiter einer nicht ganz unwichtigen Behörde

Wenn sich schon die Juristen nicht einig sind, wie soll dann ein "einfacher" Mitarbeiter einer Behörde eine allgemein gültige Auskunft geben können. cool.gif


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mirko1
Beitrag 12.02.2005, 22:13
Beitrag #111


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einige haben es schon erwähnt momentan ist es am besten.

Auf eine MPU vorbereiten sollte diese Positiv geschaft worden sein.
Hat man sich die kosten für den Deutschen-FS gespart, den dann ist
der EU-FS auch in Deutschland kein problem mehr.

Wenn die MPU nicht zu packen ist, kann man immer noch auf den Eugh hoffen.

Aufjedenfall können wir bis zur MPU Anordnung fahren und in allen anderen Ländern zählt die EU-FS, Urlaub läst grüssen. Besser einen Legalen EU-FS als garkeinen FS umsonst war es sicherlich nicht.
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Andreas
Beitrag 12.02.2005, 22:19
Beitrag #112


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Zitat (mirko1 @ 12.02.2005, 22:13)
Auf eine MPU vorbereiten sollte diese Positiv geschaft worden sein.
Hat man sich die kosten für den Deutschen-FS gespart, den dann ist
der EU-FS auch in Deutschland kein problem mehr.

Bis auf die vielen Spezialisten, die auf eine etwas "unkonventionelle Art" in CZ ihren FS erworben haben. Dies sollte auf jeden Fall erwähnt werden, da es offensichtlich einige davon gibt. cool.gif


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Andyon
Beitrag 12.02.2005, 23:54
Beitrag #113


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hallo ich bin neu hier und möchte wissen ob ich meinen in polen gemachten führerschein abholen sollte oder ob ich es nicht tun soll denn ich verfolge eure texte schon lange und bin mir nicht mehr so sicher ob ich den EuFs in deutschland benutzen sollte crybaby.gif think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 00:05
Beitrag #114


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Wenn Du in Polen einen Schein gemacht hast, dann solltest Du ihn Dir natuerlich auch abholen. Fahr besser mit dem Zug - und antworte mit Nein, wenn Dich jemand fragt, ob Du einen Fuehrerschein hast ... wink.gif Dann sollte die erste Huerde kein Problem sein ...
Ich verstehe Dein Problem nicht ganz, glaube ich.

Du kannst damit in Deutschland zumindest bis zu einer Gebrauchsuntersagung ganz legal am Strassenverkehr teilnehmen. Solange keiner weiss, dass Du ihn hast, ist alles gut. Und wenn es jemand weiss, kann man Dich nicht mehr wegen Fahren ohne FS verurteilen - aber die deutsche FEB kann evtl. den Gebrauch untersagen (oder auch nicht). Darueber streiten sich ja gerade alle ...


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Andyon
Beitrag 13.02.2005, 00:16
Beitrag #115


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ich weis nicht mehr genau was mann glauben soll (fernsehen,presse) in meiner MPU stand als letztes das sie zustimmen wenn ich die klassen B,M und L mache ,aber im gleichen satz das sie nicht befürworten die klasse C1E.
ich habe jetzt in polen eine bürgerkarte beantragt mit dem fahrlehrer und war beim notar das soll wol für stetin sein ,ist es nun dadurch sicherer oder nicht think.gif sad.gif
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Filli
Beitrag 13.02.2005, 00:17
Beitrag #116


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Ich hab auch mal ne Frage, hat schon jemand ne Aufforderung zur MPU bekommen nur weil er vielleicht an der Grenze mit Übungsmaterial kontrolliert wurde, oder ähnliches?
Oder müssen die erst den Führerschein gesehen haben, um weitere Schritte einzuleiten?

Danke schon im Vorraus
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 00:18
Beitrag #117


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Dann verstehe ich Dich erst recht nicht. ist doch alles klar: B,M,L - das ist ein Wort. Mach´die Karte in Polen und gut ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 00:24
Beitrag #118


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Zitat (Filli @ 13.02.2005, 00:17)
Ich hab auch mal ne Frage, hat schon jemand ne Aufforderung zur MPU bekommen nur weil er vielleicht an der Grenze mit Übungsmaterial kontrolliert wurde, oder ähnliches?
Oder müssen die erst den Führerschein gesehen haben, um weitere Schritte einzuleiten?

Danke schon im Vorraus

Was ist das fuer eine Frage ?
Es wird an der polnischen Grenze nur in absoluten Ausnahmefaellen detailliert kontrolliert. Den Reispass vorgezeigt - fertig. Wenn man in D oder PL nicht ausgerechnet zur Fahndung ausgeschrieben ist, ist alles klar. Nach Schmuggelware wird ab und zu gesucht - natuerlich.
Informationen jeder Art darf man bei sich haben. Einen Fuehrerschein muss man nur vorzeigen, wenn man als Fahrzeugfuehrer danach gefragt wird. Ansonsten hat es niemanden zu interessieren, was Du in Deinem Gepaeck hast - sofern es nicht verboten ist.
Es ist sogar fraglich, ob ein Datenaustausch des Bundesgrenzschutzes mit einer evtl. zustaendigen FEB ueberhaupt zulaessig ist ... Im zweifel: Namen nennen lassen und Dienstnummer und dann zum Anwalt, Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten.


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Andyon
Beitrag 13.02.2005, 00:35
Beitrag #119


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ich danke für dein aufbauen ,und vieleicht giebt es ja bald ein ende der unsicherheit in deutschland,ist denn schon eine untersagung in deutschland bekannt ? letzte frage ,was passiert bei einer kontrolle durch police.gif
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Roland
Beitrag 13.02.2005, 00:46
Beitrag #120


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Gebrauchsuntersagungen gibts schon.
Wenn du hier imBoard etwas stöberst oder alles mal von vorn durchkaust wirst du schon drauf stossen. ein Urteil des VG München hat definitic zugestimmt zur Gebraucsuntersagung und eine Klage abgeschmettert. crybaby.gif


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Roland
Beitrag 13.02.2005, 00:48
Beitrag #121


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Zitat
letzte frage ,was passiert bei einer kontrolle durch

Wenn du unendlich Glück hast - nix.
Aber viel wahrscheinlicher ist:
Meldiung deiner Personalien an die Führerscheinstelle -> MPU-Anordnung -> Keine oder negative MPU -> Gebrauchsuntersagung sad.gif


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Roland
Beitrag 13.02.2005, 00:52
Beitrag #122


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Zitat
ist denn schon eine untersagung in deutschland bekannt

Achja ich nochmal - suchmal nach Beiträgen von Gerri - der kann auch schon davon berichten


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Peter Lustig
Beitrag 13.02.2005, 16:20
Beitrag #123


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Zitat (Roland @ 13.02.2005, 00:52)
Zitat
ist denn schon eine untersagung in deutschland bekannt

Es werden immer mehr. Sobald den Fahrerlaubnisbehörden bekannt wird (z.B. durch Meldungen der Polizei oder anlässlich von Anträgen auf Umschreibung), dass Personen, die in D zum Neuerwerb eine MPU absolvieren müssten, einen ausländischen EU-Führerschein erworben haben, werden inzwischen zumindest in Bayern nahezu regelmäßig Gebrauchsuntersagungsverfahren eingeleitet. Die Aussagen des bayerischen Innenstaatssekretärs vor einigen Tagen sind also keine leeren Worte, sondern sollten durchaus ernst genommen werden.

Allein das VG München hat bislang bereits mindestens zwei Gebrauchsuntersagungen der zuständigen Fahrerlaubnisbehörden bestätigt, wobei in einem Fall der EuGH angerufen werden soll, weil der Betroffene zwar eine österreichische MPU vorweisen konnte, diese jedoch in D nicht anerkannt worden ist. Dennoch darf der Betroffene vorerst in D mit seinem österreichischen FS nicht fahren, da auch hier Sofortvollzug angeordnet worden ist. Wer etwas zurückblättert, wird auf diese Fälle, über die auch in der Süddeutschen Zeitung berichtet worden ist, stoßen.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 20:12
Beitrag #124


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Kann alles sein, Herr Lustig ! Ist sogar sicher so - im Moment. Die Unrechtsmuehle dreht sich halt.

Eine Gebrauchsuntersagung ist ja die Aberkennung des Rechts, von einer Fahrerlaubnis Gebrauch auch in Deutschland zu machen, welche in der ganzen EU ohne Einschraenkungen vom Tag der Erteilung an volle Gueltigkeit bezogen auf die erteilten Klassen besitzt.

Aus Sicht des Eu-GH verletzt das somit zunaechst einmal den europaeischen Gedanken der Freizuegigkeit und schraenkt ferner ein Dokument ein, welches durch das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Verwaltungsakten besonders geschuetzt sein sollte - dieses ueber die Dauer einer Massnahme der Sicherung und Besserung hinaus und ohne dass es ein vergleichbares Verfahren in anderen Laendern der EU geben wuerde. Und zusaetzlich noch ohne definierte Sperrfrist - was der EuGH auch schon moniert hatte.

Alles nachzulesen in c193/94,c230/97,c246/00,c253/01 und last but not least in c476/01 - um nur einige relevante Urteile zu den genannten Verstoessen aufzuzaehlen.

Dazu - besonders pikant - die Angelegenheit mit der nicht anerkannten MPU aus Oesterreich. Muss man sich im Hirn zergehen lassen: Da rennt einer mit seinen ganzen Vorstrafen zu einer europaeischen Behoerde, die der in Deutschland an Gruendlichkeit in NICHTS nachsteht, offenbart sein ganzes unruehmliches Vorleben und unterzieht sich auf Weisung dieser Behoerde dort einer innerstaatlichen Massnahme, die von Millionen Oesterreichern in vergleichbaren Faellen aufgesucht werden muss, besteht all´diese Tests und Deutschland meint mal wieder, es waere in der Welt so einzigartig und grossartig, dass es sich ueber diese dann im Anschluss der AUT-MPU getroffenen positiven Entscheidung mit einem weichen Federstreich hinwegsetzen koennte. LAECHERLICH !!!

Allerdings nicht lustig:
Aehnlich wie in der Kapper-Sache werden wieder Jahre ins Land gehen, bis sich an der EuGH-Front etwas tut. In der Zeit werden die Deutschen mit Sicherheit keine Chance ungenutzt lassen, ehemalige Rechtsbrecher mit gueltigen EU-Papieren weiterhin zu verfolgen, zu schikanieren, zu bestrafen und deren Leben zu zerstoeren, was sie sich aufgrund von gueltigem EU-Recht wieder aufgebaut haben.

So wie man zwischen dem Einreichen der Kapper-Klage und dem Urteil in der gleichen Sache Hunderte wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt hat - was sich hinterher als Fehler und UNRECHT herausgestellt hat. Alles nicht zu revidieren, die Strafen verbuesst, die Leben und Chancen vernichtet. Koennen die Deutschen ja dann irgendwann in 60 Jahren mal aufarbeiten, den Scheiss, sind sie ja grosse Meister drin. Vor allem die Juristen ...


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Beitrag 13.02.2005, 20:29
Beitrag #125


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Au /8Doktor,

wo ist denn die Gelassenheit geblieben??
Ich kann Deinen Ärger ja verstehen, ich gönne Dir von Herzen die Polenkarte und wünsche Dir allzeit gute Fahrt damit. Was ich nicht von allen hier Schreibenden sagen kann.
Meinst Du nicht, dass Du Deinen Ärger an den Falschen auslässt? Hier wird doch kein Recht gemacht, sondern nur die Auslegung und Verfahrensweise damit kommentiert und diskutiert.

So long

Rolf


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Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 20:38
Beitrag #126


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Nichts anderes tue ich doch: Ich sehe, wie Herr Lustig, was in D passiert und stelle Herrn Lustig die andere Meinung dagegen. Und bin im Uebrigen die Ruhe selbst.

So ist es nunmal in Deutschland. Ja. Aber man muss das nicht gut finden, oder ?!

Vorne bauen sie soviel Muell, dass sie hinten mit dem Fegen nicht mehr nachkommen ... - das ist es. Und dann heisst es: Einzelfallentscheidung ...
blink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 20:53
Beitrag #127


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Zitat
...ich gönne Dir von Herzen die Polenkarte und wünsche Dir allzeit gute Fahrt damit. Was ich nicht von allen hier Schreibenden sagen kann.

Dankeschoen uebrigens.
lieb.gif wink.gif


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Peter Lustig
Beitrag 13.02.2005, 20:54
Beitrag #128


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Zitat
Da rennt einer mit seinen ganzen Vorstrafen zu einer europaeischen Behoerde, die der in Deutschland an Gruendlichkeit in NICHTS nachsteht, ...

Woher weißt Du das denn so genau? Da habe ich aber über die österreichische MPU andere Dinge gehört. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 13.02.2005, 22:34
Beitrag #129


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Ueber deutsche Behoerden wird auch so manches gesagt - man muss nicht alles glauben ... wink.gif


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 09:02
Beitrag #130


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guten morgen.. ich wollte mal fragen wie das mit der 2 jahres regelung ist..wie gesagt,angenommen mein eu-führerschein wird in deutschland gesperrt. aber ich kann in holland und überall anders fahren. muss ich denn dann wenn ich irgendwann eine mpu machen sollte und es ist mehr zeit als 2 jahre vergangen einen neuen deutschen fs. machen.. wenn man den fs verliert muss man doch innerehalb von 2 jahren die mpu machen ansonsten muss man einen neuen fs machen,wie ist das beim eu-fs. ich kann ja überall damit fahren ausser in deutschland


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 09:37
Beitrag #131


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Ausgangssituation, wenn ich Dich richtig verstanden habe:
Du besitzt einen gültigen ausländischen EU-Führerschein. Aufgrund der Vorbelastung (nicht absolviertes MPU-Erfordernis) ist die Nutzung dieses Führerschein in D untersagt.

Meine Auffassung:
Wenn Du die Voraussetzung dafür schaffst, dass die Nutzungsuntersagung aufgehoben werden kann, z.B. indem Du eine positive MPU absolvierst, darfst Du anschließend mit dem ausländischen EU-FS ohne Einschränkungen auch in D wieder fahren. Die Aufhebung muss dabei natürlich durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde schriftlich angeordnet werden, damit dann der entsprechende Eintrag im ZFER in Flensburg gelöscht werden kann.

Es erscheint mir fraglich, ob in diesem Fall die Nutzungsuntersagung einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden kann mit der Folge, dass der Inhaber der ausländischen EU-FE bei einer mehr als 2 Jahre währenden Nutzungsuntersagung durch die ganze Mühle wie bei einem erstmaligen Erwerb mit Sehtest, EH-Nachweis und Prüfungen gemäß § 20 FeV durch muss. § 20 FeV trifft jedenfalls hinsichtlich einer Nutzungsuntersagung explizit keine Aussage; auch § 46 Abs. 5 FeV enthält darüber keine Angaben.
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 11:49
Beitrag #132


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und noch eine frage. wenn es bis jetzt nur zwei bekannte gebrauchsuntersagungen gibt,dann verstehe ich nicht das es nicht mehr werden. warum sollten nur die münchener behörden tätig werden.bis jetzt habe ich ja nur eine androhung.und noch was.wie sieht es denn aus wenn ich jetzt die gebrauchsuntersagung bekomme,mir wird das fahren also sofort verboten..ich lege wiederspruch ein,dann kommt das vors vg..wie lange wird sowas dauern,wird das nordrhein westfälische vg. das genau so sehen wie das in münchen.. wäre es nicht möglich das die in nrw sagen bis zum urteil in brüssel darf ich weiter in deutschland fahren oder wird es ähnlich aussehen wie in münchen.aber wir alle wissen doch gar nicht ob der mit dem aut-fs noch solange weiter fahren darf oder nicht.. im schlimmsten fall wäre es doch das ich bis zum eu-urteil nicht in deutschland fahren darf.. wie sieht es dann mit einer entschädigung aus falls das eu gericht gegen die mpu stimmt und die deutschen behörden mir den eu-fs fälschlich entzogen haben...


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 13:33
Beitrag #133


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Auch der mit dem österr. FS darf trotz MPU in A in D nicht fahren. Hier wurde der Sofortvollzug vom VG München bestätigt. Die ganzen Sachen kommen erst so langsam ins Laufen, da sie noch nicht so alt sind. PL und CZ, durch die das Thema erst so richtig brisant wurde, sind immerhin erst seit gut 9 Monaten in der EU. Ich schätze, dass da in der nächsten Zeit noch mehr Fälle - auch in anderen Bundesländern - bekannt werden.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 13:43
Beitrag #134


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Oh Mann Gerri ...
... das sind so viele Fragen auf einmal. Wie soll man denn da sinnvoll durchkommen ? Ich versuchs mal ohne Anspruch auf Vollstaendigkeit ...

- Dass es zwei bekannte Gebrauchsuntersagungen fuer EUFS gibt heisst natuerlich nicht, dass es sonst keine gibt. Im Gegenteil kannst Du davon ausgehen, dass es mehr gibt, diese aber entweder
-- nicht angefochten wurden, sondern schweigsam entgegengenommen wurden, oder
-- nicht oeffentlich bekannt sind (Presse etc.)

- Da Du "nur" eine Androhung hast, laeuft Dein Verfahren ja auch noch - und es gibt auch noch nichts, weshalb Du klagen koenntest. Wenn die GU dann da ist, wird sie wahrscheinlichst - evtl. unter Verweis auf den Inhalt des Beschlusses des VG Muenchen o.ae. - sofort vollzogen und Du kannst dann klagen vor dem heimischen VG.

- Das VG in erster Instanz wird schon ein paar Monate brauchen, so acht bis 12 kannst Du einplanen fuer den ersten Beschluss. Und es muss die Angelegenheit nicht so sehen, wie die Muenchener - aber wahrscheinlich ist es im Augenblick.

- Ich glaube ja ehrlich gesagt nicht, dass irgendein VG in Deutschland Dir das Fahren bis zu einem EuGH-Urteil oder Hinweis oder was auch immer erlauben wird. Dazu wiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung der oeffentlichen Sicherheit zu schwer. Und nach deutscher nachvollziehbarer Rechtslage ist ja fuer ein deutsches VG erstmal alles klar, weil einheitliche EU-Regeln fuer die MPU fehlen. Dass das fuer die Deutschen eben kein Grund sein darf, Dir das Fahren zu verbieten, das muss ja erst noch geklaert werden. So wird der Sofortvollzug der Anordnung der GU nichts im Wege stehen und in der Hauptsache wartet man dann auf das EuGH - was Dich dann Jahre kosten wird. Soviel ist schonmal sicher.

- Soweit bekannt, darf der mit dem AUT-FS und seiner AUT-MPU nicht fahren. Und dieser "worst case" wuerde auch fuer Dich gelten.

- Eine Entschaedigung kannst Du nach meinem Dafuerhalten voellig vergessen.


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 13:54
Beitrag #135


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tja also wird es wohl das beste sein sich mit dem strassenverkehrsamt gut zu einigen,das man sich bereit erklärt eine mpu zu machen,während man den eu-fs behalten darf.das scheint mir momentan doch am sichersten..also kann mein anwalt dagegegen nichts unternehmen..??


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:01
Beitrag #136


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Zitat
also kann mein anwalt dagegegen nichts unternehmen..??

Das weiss ich nicht. Wenn ich das wuesste, wuerde ich so ein Wissen zu Geld machen und mir in der Karibik eine Insel kaufen - dann haette ich auch keine Probleme mehr mit der MPU ... rofl1.gif
Was "das Beste" ist, kann ich Dir auch nicht sagen.
Wenn man erstmal in diesem Problemkreis steckt, ist guter Rat echt teuer - weshalb wir uns hier befinden ...
"Das Beste" fuer den einzelnen Betroffenen und "das Beste" fuer alle muss auch nicht identisch sein. So wird es fuer alle erstmal "das Beste" sein, wenn EINER die ganze Chose durchzieht bis zum absoluten Ende. Fuer diesen Einen bedeutet das u.U. einen jahrelangen Verzicht auf seine Mobilitaet trotz (evtl.) vorhandener Rechte ...


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 14:20
Beitrag #137


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naja ich werde es wohl bald wissen..falls die mir wirklich eine NU. in deutschland aussprechen werden werde ich nach holland ziehen,wohne sehr grenznah,dann muss ich nur noch sehen wie ich das mit der arbeit mache..ein fahrer wird wohl auf dauer zu teuer..vielleicht lässt sich die fs-stelle ja erweichen das ich nur zu meiner arbeit fahren darf in deutschland...


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:33
Beitrag #138


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Das ist ein interessanter Aspekt. M.W. hat die FEB zu pruefen, ob nicht strenge Auflagen reichen wuerden ... - bevor vollstaendig entzogen (nutzungsuntersagt?) wird.


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 14:38
Beitrag #139


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gerri

Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.
Denn dann sind die Holländischen Behörden für dich zuständig.
Unwarscheinlich das die dich zu einer Deutschen MPU schiken.
Wegen Eignungsbedenken?
Die haben die Holländer nicht.Kennen sie auch nicht.

Ich werde meinen Wohnsitz nach Frankreich legen.
Sicher ist nun mal sicher.

Und aus Frankreich schau ich zu,wie es mit Deutschland langsam aber sicher
den Bach hinunter geht.
Dreh mir Abends gemütlich ne Zigarette und grins mir eins.
Ohne auch nur in den Verdacht der ungeeignetheit zu geraten.

Was? Vor drei Tagen einen Joint geraucht und heute fahrn sie Auto?
MPU Pflichtig !!!

Aber mit mir nicht.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:42
Beitrag #140


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Zitat
Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.

Aber natuerlich NICHT.
Eine Nutzungsuntersagung fuer einen Eu-FS ist voellig unabhaengig vom Wohnort des ansonsten Nutzungsberechtigten. In Holland und der gesamten EU kann er fahren - nur eben in Deutschland nicht.


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 14:42
Beitrag #141


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Das sehe ich anders. Bei einer Entziehung prüfen das Gericht oder die FE-Behörde dies doch auch nicht von sich aus. Wenn einem Betroffenen diese Möglichkeit aufgrund eines besonderen Härtefalls eingeräumt werden soll, so muss dieser sich darum bemühen und dies entsprechend begründen können. Dann liegt es im Ermessen des Richters oder der FE-Behörde, dem Antrag stattzugeben oder auch nicht. Ein Rechtsanspruch auf eine derartige Prüfung von Amts wegen oder auf eine Erlaubnis mit Nutzungsauflagen besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Ich denke, dass man diese Ausführungen ebenso auf eine Nutzungsuntersagung übertragen kann.
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 14:47
Beitrag #142


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 14:38)
Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.
.....
Ich werde meinen Wohnsitz nach Frankreich legen.
Sicher ist nun mal sicher.

Nein, darfst Du nicht (siehe /8Doktor)
.........
Und wenn Du dann in D mit Deinem französischen FS fahren solltest, begehst Du eine schöne Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann ist es aus mit der Gemütlichkeit. Dann wirst Du als ausländischer Fahrzeugführer erst eine saubere Sicherheitsleistung hinblättern dürfen, bevor man Dich überhaupt wieder auslässt. sad.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 14:57
Beitrag #143





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Meiner IMHO wird ein der Einspruch gegen die Nutzungsuntersagung vor dem VG in der Führerscheinakte vermerkt.

Sollte mann sich dann doch entschliesen die MPU zu absolvieren, dann wären die Mitarbeiter des MPI bestimmt nicht sehr erfreut über den Probanten der versucht an Ihrem Stuhl zu sägen.

An die anderen EU-FS-Inhaber kann ich nur appelieren, sehr verantwortungsvoll zu Fahren. Auch halte ich es für sinnvoll sich analog bestmöglichst auf eine MPU vorzubereiten sollte Sie eines Tages zur Debatte stehen.

Wie ich selbst schon im Bekanntenkreis vernehmen musste sind wir nicht gerade sehr angesehen mit unserem EU-FS. Da kann mann schon mal Meldungen wie "das sind doch alles tickende Zeitbomben usw." vernehmen.

Mir wird heut schon bange wenn die erste Meldung wie "Volltrunkener Alk mit EU-FS verursacht schweren Verkehrsunfall" durch den Blätterwald rauscht. Wenn das ein "normaler" FS-Inhaber wäre, würd das vieleicht in der örtlichen Presse stehen, aber bei EU-FS-Inhaber wäre das ein gefundenes Fressen für die gesammte deutsche Presse.
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 15:15
Beitrag #144


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@Luky Luke
Dem kann ich mich nur anschliessen, vorallem was viel schlimmer ist, sind die Denunzianten im Bekanntenkreis. Ich kann jedem nur die Empfehlung geben, auch diesen EU FS niemandem zu zeigen oder davon zu erzählen.Ruck zuck geht ein Tip an die FS Stelle oder an eine Polizeidienststelle.
Reden ist silber, schweigen ist gold.
Gruss
Natrix
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 15:17
Beitrag #145


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@Muk
Was natürlich sehr fein ist, wenn du einen Wohnsitz in Frankreich hast, dadurch kommt bei einer Kontrolle auch nicht die doofe Frage, warum du als Deutscher eine ausländische FE hast und somit auch keine Dringlichkeit besteht, deinen EU FS bei einer deutschen Stelle zu melden, da du eh nicht im Inland wohnst.
Hat schon Vorteile wenn man im grenznahen Ausland wohnt.
Gruss
Natrix
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 15:28
Beitrag #146


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Die Registrierungspflicht einer ausländischen Fahrerlaubnis, die noch keine 2 Jahre alt ist (Probezeit) oder die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E umfasst, gibt es seit 1.2.2005 nicht mehr.

Ändert aber trotzdem nix daran, dass eine bestehende Nutzungsuntersagung sehr leicht zu überprüfen ist und dazu führt, dass man dann ggf. eine Menge Ärger (s.o.) kriegen kann.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 15:36
Beitrag #147





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Darauf würde ich mich auch nicht verlassen, da in Grenzgebieten die Kontrolldichte doch erheblich höher ist. Da kommt dann ein Franzose mit deutschem Namen auf dem Pass und so schnell kannst du gar nicht schauen, wie der police.gif am Funkgerät ist und einen Datenabgleich macht.

Schon hat er die Schandtaten und wenn er 1&1 zusammenzählen kann, wird er eine Meldung an die Führerscheinstelle machen, und die Bürokratie fängt zu laufen an heißt: MPU-Nachweiß; wenn negativ Nutzungsuntersagung für D.
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 15:42
Beitrag #148


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Sollte der FS erst in F erworben werden, dürfte dies auch nicht einfach sein, da besonders die Franzosen nach allem, was man so hört, in solchen Fällen sehr genau hinschauen und ggf. sogar in D nachfragen, ob dort nicht gar eine Entziehung vorliegt oder vorlag.
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Gast_alptraum_*
Beitrag 14.02.2005, 15:50
Beitrag #149





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so und jetzt hab ich auch mal so eine theorie . wie sieht des denn jetzt aus mal angenommen ich verlege meinen wohnsitz aus bayern in ein anderes bundesland und heirate nehme den namen meiner frau an und melde mich in einem anderen bundesland mit meinem 'neuen namen `als wohnhaft dann müsste ich bei einer kontrolle doch eigentlich davon kommen oder nich ?
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 15:56
Beitrag #150


Neuling
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sorry, aber wie sollte denn bittschön die Verfolgung der Nutzungsuntersagung aussehen, wenn ein im grenznahen EU-Ausland lebender Deutscher ohne Wohnsitz in D mit EU-FS fleissig in D weiterfährt ? Wär mal interessant zu wissen wo die lieben preussisch-korrekten Behörden diese "NU" überhaupt zustellen ?!?
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