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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 09:37
Beitrag #131


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Ausgangssituation, wenn ich Dich richtig verstanden habe:
Du besitzt einen gültigen ausländischen EU-Führerschein. Aufgrund der Vorbelastung (nicht absolviertes MPU-Erfordernis) ist die Nutzung dieses Führerschein in D untersagt.

Meine Auffassung:
Wenn Du die Voraussetzung dafür schaffst, dass die Nutzungsuntersagung aufgehoben werden kann, z.B. indem Du eine positive MPU absolvierst, darfst Du anschließend mit dem ausländischen EU-FS ohne Einschränkungen auch in D wieder fahren. Die Aufhebung muss dabei natürlich durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde schriftlich angeordnet werden, damit dann der entsprechende Eintrag im ZFER in Flensburg gelöscht werden kann.

Es erscheint mir fraglich, ob in diesem Fall die Nutzungsuntersagung einer Entziehung der Fahrerlaubnis gleichgesetzt werden kann mit der Folge, dass der Inhaber der ausländischen EU-FE bei einer mehr als 2 Jahre währenden Nutzungsuntersagung durch die ganze Mühle wie bei einem erstmaligen Erwerb mit Sehtest, EH-Nachweis und Prüfungen gemäß § 20 FeV durch muss. § 20 FeV trifft jedenfalls hinsichtlich einer Nutzungsuntersagung explizit keine Aussage; auch § 46 Abs. 5 FeV enthält darüber keine Angaben.
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 11:49
Beitrag #132


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und noch eine frage. wenn es bis jetzt nur zwei bekannte gebrauchsuntersagungen gibt,dann verstehe ich nicht das es nicht mehr werden. warum sollten nur die münchener behörden tätig werden.bis jetzt habe ich ja nur eine androhung.und noch was.wie sieht es denn aus wenn ich jetzt die gebrauchsuntersagung bekomme,mir wird das fahren also sofort verboten..ich lege wiederspruch ein,dann kommt das vors vg..wie lange wird sowas dauern,wird das nordrhein westfälische vg. das genau so sehen wie das in münchen.. wäre es nicht möglich das die in nrw sagen bis zum urteil in brüssel darf ich weiter in deutschland fahren oder wird es ähnlich aussehen wie in münchen.aber wir alle wissen doch gar nicht ob der mit dem aut-fs noch solange weiter fahren darf oder nicht.. im schlimmsten fall wäre es doch das ich bis zum eu-urteil nicht in deutschland fahren darf.. wie sieht es dann mit einer entschädigung aus falls das eu gericht gegen die mpu stimmt und die deutschen behörden mir den eu-fs fälschlich entzogen haben...


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 13:33
Beitrag #133


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Auch der mit dem österr. FS darf trotz MPU in A in D nicht fahren. Hier wurde der Sofortvollzug vom VG München bestätigt. Die ganzen Sachen kommen erst so langsam ins Laufen, da sie noch nicht so alt sind. PL und CZ, durch die das Thema erst so richtig brisant wurde, sind immerhin erst seit gut 9 Monaten in der EU. Ich schätze, dass da in der nächsten Zeit noch mehr Fälle - auch in anderen Bundesländern - bekannt werden.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 13:43
Beitrag #134


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Oh Mann Gerri ...
... das sind so viele Fragen auf einmal. Wie soll man denn da sinnvoll durchkommen ? Ich versuchs mal ohne Anspruch auf Vollstaendigkeit ...

- Dass es zwei bekannte Gebrauchsuntersagungen fuer EUFS gibt heisst natuerlich nicht, dass es sonst keine gibt. Im Gegenteil kannst Du davon ausgehen, dass es mehr gibt, diese aber entweder
-- nicht angefochten wurden, sondern schweigsam entgegengenommen wurden, oder
-- nicht oeffentlich bekannt sind (Presse etc.)

- Da Du "nur" eine Androhung hast, laeuft Dein Verfahren ja auch noch - und es gibt auch noch nichts, weshalb Du klagen koenntest. Wenn die GU dann da ist, wird sie wahrscheinlichst - evtl. unter Verweis auf den Inhalt des Beschlusses des VG Muenchen o.ae. - sofort vollzogen und Du kannst dann klagen vor dem heimischen VG.

- Das VG in erster Instanz wird schon ein paar Monate brauchen, so acht bis 12 kannst Du einplanen fuer den ersten Beschluss. Und es muss die Angelegenheit nicht so sehen, wie die Muenchener - aber wahrscheinlich ist es im Augenblick.

- Ich glaube ja ehrlich gesagt nicht, dass irgendein VG in Deutschland Dir das Fahren bis zu einem EuGH-Urteil oder Hinweis oder was auch immer erlauben wird. Dazu wiegt das Interesse an der Aufrechterhaltung der oeffentlichen Sicherheit zu schwer. Und nach deutscher nachvollziehbarer Rechtslage ist ja fuer ein deutsches VG erstmal alles klar, weil einheitliche EU-Regeln fuer die MPU fehlen. Dass das fuer die Deutschen eben kein Grund sein darf, Dir das Fahren zu verbieten, das muss ja erst noch geklaert werden. So wird der Sofortvollzug der Anordnung der GU nichts im Wege stehen und in der Hauptsache wartet man dann auf das EuGH - was Dich dann Jahre kosten wird. Soviel ist schonmal sicher.

- Soweit bekannt, darf der mit dem AUT-FS und seiner AUT-MPU nicht fahren. Und dieser "worst case" wuerde auch fuer Dich gelten.

- Eine Entschaedigung kannst Du nach meinem Dafuerhalten voellig vergessen.


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 13:54
Beitrag #135


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tja also wird es wohl das beste sein sich mit dem strassenverkehrsamt gut zu einigen,das man sich bereit erklärt eine mpu zu machen,während man den eu-fs behalten darf.das scheint mir momentan doch am sichersten..also kann mein anwalt dagegegen nichts unternehmen..??


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:01
Beitrag #136


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Zitat
also kann mein anwalt dagegegen nichts unternehmen..??

Das weiss ich nicht. Wenn ich das wuesste, wuerde ich so ein Wissen zu Geld machen und mir in der Karibik eine Insel kaufen - dann haette ich auch keine Probleme mehr mit der MPU ... rofl1.gif
Was "das Beste" ist, kann ich Dir auch nicht sagen.
Wenn man erstmal in diesem Problemkreis steckt, ist guter Rat echt teuer - weshalb wir uns hier befinden ...
"Das Beste" fuer den einzelnen Betroffenen und "das Beste" fuer alle muss auch nicht identisch sein. So wird es fuer alle erstmal "das Beste" sein, wenn EINER die ganze Chose durchzieht bis zum absoluten Ende. Fuer diesen Einen bedeutet das u.U. einen jahrelangen Verzicht auf seine Mobilitaet trotz (evtl.) vorhandener Rechte ...


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 14:20
Beitrag #137


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naja ich werde es wohl bald wissen..falls die mir wirklich eine NU. in deutschland aussprechen werden werde ich nach holland ziehen,wohne sehr grenznah,dann muss ich nur noch sehen wie ich das mit der arbeit mache..ein fahrer wird wohl auf dauer zu teuer..vielleicht lässt sich die fs-stelle ja erweichen das ich nur zu meiner arbeit fahren darf in deutschland...


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:33
Beitrag #138


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Das ist ein interessanter Aspekt. M.W. hat die FEB zu pruefen, ob nicht strenge Auflagen reichen wuerden ... - bevor vollstaendig entzogen (nutzungsuntersagt?) wird.


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 14:38
Beitrag #139


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gerri

Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.
Denn dann sind die Holländischen Behörden für dich zuständig.
Unwarscheinlich das die dich zu einer Deutschen MPU schiken.
Wegen Eignungsbedenken?
Die haben die Holländer nicht.Kennen sie auch nicht.

Ich werde meinen Wohnsitz nach Frankreich legen.
Sicher ist nun mal sicher.

Und aus Frankreich schau ich zu,wie es mit Deutschland langsam aber sicher
den Bach hinunter geht.
Dreh mir Abends gemütlich ne Zigarette und grins mir eins.
Ohne auch nur in den Verdacht der ungeeignetheit zu geraten.

Was? Vor drei Tagen einen Joint geraucht und heute fahrn sie Auto?
MPU Pflichtig !!!

Aber mit mir nicht.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 14:42
Beitrag #140


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Zitat
Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.

Aber natuerlich NICHT.
Eine Nutzungsuntersagung fuer einen Eu-FS ist voellig unabhaengig vom Wohnort des ansonsten Nutzungsberechtigten. In Holland und der gesamten EU kann er fahren - nur eben in Deutschland nicht.


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 14:42
Beitrag #141


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Das sehe ich anders. Bei einer Entziehung prüfen das Gericht oder die FE-Behörde dies doch auch nicht von sich aus. Wenn einem Betroffenen diese Möglichkeit aufgrund eines besonderen Härtefalls eingeräumt werden soll, so muss dieser sich darum bemühen und dies entsprechend begründen können. Dann liegt es im Ermessen des Richters oder der FE-Behörde, dem Antrag stattzugeben oder auch nicht. Ein Rechtsanspruch auf eine derartige Prüfung von Amts wegen oder auf eine Erlaubnis mit Nutzungsauflagen besteht jedoch grundsätzlich nicht.

Ich denke, dass man diese Ausführungen ebenso auf eine Nutzungsuntersagung übertragen kann.
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 14:47
Beitrag #142


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 14:38)
Wenn du in Holland wohnst,darfst du natürlich auch in Deutschland fahren.
.....
Ich werde meinen Wohnsitz nach Frankreich legen.
Sicher ist nun mal sicher.

Nein, darfst Du nicht (siehe /8Doktor)
.........
Und wenn Du dann in D mit Deinem französischen FS fahren solltest, begehst Du eine schöne Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dann ist es aus mit der Gemütlichkeit. Dann wirst Du als ausländischer Fahrzeugführer erst eine saubere Sicherheitsleistung hinblättern dürfen, bevor man Dich überhaupt wieder auslässt. sad.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 14:57
Beitrag #143





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Meiner IMHO wird ein der Einspruch gegen die Nutzungsuntersagung vor dem VG in der Führerscheinakte vermerkt.

Sollte mann sich dann doch entschliesen die MPU zu absolvieren, dann wären die Mitarbeiter des MPI bestimmt nicht sehr erfreut über den Probanten der versucht an Ihrem Stuhl zu sägen.

An die anderen EU-FS-Inhaber kann ich nur appelieren, sehr verantwortungsvoll zu Fahren. Auch halte ich es für sinnvoll sich analog bestmöglichst auf eine MPU vorzubereiten sollte Sie eines Tages zur Debatte stehen.

Wie ich selbst schon im Bekanntenkreis vernehmen musste sind wir nicht gerade sehr angesehen mit unserem EU-FS. Da kann mann schon mal Meldungen wie "das sind doch alles tickende Zeitbomben usw." vernehmen.

Mir wird heut schon bange wenn die erste Meldung wie "Volltrunkener Alk mit EU-FS verursacht schweren Verkehrsunfall" durch den Blätterwald rauscht. Wenn das ein "normaler" FS-Inhaber wäre, würd das vieleicht in der örtlichen Presse stehen, aber bei EU-FS-Inhaber wäre das ein gefundenes Fressen für die gesammte deutsche Presse.
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 15:15
Beitrag #144


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@Luky Luke
Dem kann ich mich nur anschliessen, vorallem was viel schlimmer ist, sind die Denunzianten im Bekanntenkreis. Ich kann jedem nur die Empfehlung geben, auch diesen EU FS niemandem zu zeigen oder davon zu erzählen.Ruck zuck geht ein Tip an die FS Stelle oder an eine Polizeidienststelle.
Reden ist silber, schweigen ist gold.
Gruss
Natrix
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 15:17
Beitrag #145


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@Muk
Was natürlich sehr fein ist, wenn du einen Wohnsitz in Frankreich hast, dadurch kommt bei einer Kontrolle auch nicht die doofe Frage, warum du als Deutscher eine ausländische FE hast und somit auch keine Dringlichkeit besteht, deinen EU FS bei einer deutschen Stelle zu melden, da du eh nicht im Inland wohnst.
Hat schon Vorteile wenn man im grenznahen Ausland wohnt.
Gruss
Natrix
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 15:28
Beitrag #146


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Die Registrierungspflicht einer ausländischen Fahrerlaubnis, die noch keine 2 Jahre alt ist (Probezeit) oder die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E umfasst, gibt es seit 1.2.2005 nicht mehr.

Ändert aber trotzdem nix daran, dass eine bestehende Nutzungsuntersagung sehr leicht zu überprüfen ist und dazu führt, dass man dann ggf. eine Menge Ärger (s.o.) kriegen kann.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 15:36
Beitrag #147





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Darauf würde ich mich auch nicht verlassen, da in Grenzgebieten die Kontrolldichte doch erheblich höher ist. Da kommt dann ein Franzose mit deutschem Namen auf dem Pass und so schnell kannst du gar nicht schauen, wie der police.gif am Funkgerät ist und einen Datenabgleich macht.

Schon hat er die Schandtaten und wenn er 1&1 zusammenzählen kann, wird er eine Meldung an die Führerscheinstelle machen, und die Bürokratie fängt zu laufen an heißt: MPU-Nachweiß; wenn negativ Nutzungsuntersagung für D.
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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 15:42
Beitrag #148


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Sollte der FS erst in F erworben werden, dürfte dies auch nicht einfach sein, da besonders die Franzosen nach allem, was man so hört, in solchen Fällen sehr genau hinschauen und ggf. sogar in D nachfragen, ob dort nicht gar eine Entziehung vorliegt oder vorlag.
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Gast_alptraum_*
Beitrag 14.02.2005, 15:50
Beitrag #149





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so und jetzt hab ich auch mal so eine theorie . wie sieht des denn jetzt aus mal angenommen ich verlege meinen wohnsitz aus bayern in ein anderes bundesland und heirate nehme den namen meiner frau an und melde mich in einem anderen bundesland mit meinem 'neuen namen `als wohnhaft dann müsste ich bei einer kontrolle doch eigentlich davon kommen oder nich ?
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 15:56
Beitrag #150


Neuling
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sorry, aber wie sollte denn bittschön die Verfolgung der Nutzungsuntersagung aussehen, wenn ein im grenznahen EU-Ausland lebender Deutscher ohne Wohnsitz in D mit EU-FS fleissig in D weiterfährt ? Wär mal interessant zu wissen wo die lieben preussisch-korrekten Behörden diese "NU" überhaupt zustellen ?!?
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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 15:59
Beitrag #151


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Das ist relativ easy. Die Nutzungsuntersagung wird im Zweifel an die ausländische Wohnadresse zugestellt. Ist diese nicht zu ermitteln, kann ggf. eine öffentliche Zustellung durch Aushang im Rathaus erfolgen. Schon ist die Bekanntgabe des VA da und die NU wirksam.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 16:02
Beitrag #152





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Zitat
Wär mal interessant zu wissen wo die lieben preussisch-korrekten Behörden diese "NU" überhaupt zustellen ?!?


Das dürfte IMHO im Rahmen des Rechthilfeabkommens kein Problem darstellen. Im übrigen falls der Aufenthalt nicht ermittel werden kann, durch öffentlich Zustellung.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 16:11
Beitrag #153


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Deutschland kann Innerstaatliche Richtlinien im bezug Anerkennug,Entziehung anwenden.Aber nur wenn ich hier auch Wohne.
Ohne erneute Verkehrssrtaftat,die meine Eignung in Frage stellt,ist nichts mit Nutzungsuntersagung.
Wie soll das gehen.Wo ist die Rechtliche Grundlage.
Der Bayer mit seiner Östereich MPU hat in D seinen ordentlichen Wohnsitz begründet,und war laut aktueller Rechtsauffasung,und die ist sich selbst nicht sicher,hier MPU pflichtig.
Wäre er in Östereich geblieben wäre nichts passiert.
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Mus ich jetzt eine MPU ablegen,wenn ich als Tourist D durchfahren will.
Ohne erneute Sraftat im Verkehr gibt es Keine Eignungszweifel,keine Gebrauchsuntersagung.
Will man mir vorwerfen,ich hätte die MPU umgangen,und daraus liesen sich Eignungsmängel ableiten ?
Ich habe nur mein Recht als EU Bürger genutzt in Bezug der freien Wohnungswahl,Arbeitsplatzwahl,etc.
MPU Auforderung hab ich nie erhalten.
Hier nie einen Antrag auf neuerteilung gestellt.

Die können doch nicht ihre innerstatlichen Eignungszweifel,gestützt auf die innerstaatliche Fahrerlaubnisverordnung EU weit auf in Eu Ländern lebenden Fü Inhaber grenzüberschreitend anwenden.

Das würde ja heisen MPU Europaweit.
Das macht der EUGH nicht mit.Ganz sicher.

Ein hier verkehrsauffäliger ,im Eu Ausland wohnender Fü inhaber,kriegt hier im Falle eines Falles seine Fa erlaubnis für die Dauer der gerichtlich festgelegten Sperrfrist entzogen.
Und danach?? MPU ???
Hat schon mal jemand einen in Frankreich wohnenden Franzosen mit Französischer Fa Erlaubnis bei einer MPU gesehen ???

Ergo bin ich in Frankreich,oder in Holland... sicher.
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 16:24
Beitrag #154


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ich hoffe ich durfte das schreiben,ansonsten bitte ich um sofortige löschung des beitrages.will mir nicht den besten anwalt vergraulen...


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 16:41
Beitrag #155


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dann bitte ich die admins den beitrag zu löschen...


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Medusa
Beitrag 14.02.2005, 16:45
Beitrag #156


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@Muk

Zitat
Habe einen PL FÜ,wohne jetzt in F,und will in P Urlaub machen.
Mus ich jetzt eine MPU ablegen,wenn ich als Tourist D durchfahren will.


Europäische Freizügigkeit auf deutsche Art. Wird der EuGH nicht spaßig finden.
Das Problem ist die Zeit bis zum erneuten Urteil.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 17:00
Beitrag #157





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@ XDiver

Nur mal so eine Frage am Rande.

Erwerbe ich nicht das Urheberrecht an den Schriftstücken eines Anwaltes die er in meinem Auftrag anfertigt und von mir bezahlt werden. Wenn nicht dann doch zumindest ein Nutzungsrecht! oder ?
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 17:03
Beitrag #158


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und ich möchte jetzt gerne das mein beitrag von eben gelöscht wird,zum dritten mal.ich möchte kein ärger bekommen..

---
Erledigt!! Gruß Chris (Moderator)

Der Beitrag wurde von Chris bearbeitet: 14.02.2005, 17:09


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 17:10
Beitrag #159


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besten dank rolleyes.gif


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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 17:28
Beitrag #160


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Ich sehe das genauso wie Muk, es kann ja nicht sein, das jemand der seinen Wohnsitz nicht mehr in D hat und einen EU Fs aus dem Land in dem er nun wohnt eine MPU Auflage für Deutschland bekommt wenn er durch das Land fahren möchte. Die Zuständigkeit obliegt dann bei dem ausstellenden Staat der FE, dehalb meinte ich ja das man den Wohnsitz ausserhalb Deutschlands wählen sollte, wenn man grenznah wohnt.
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 17:31
Beitrag #161


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Bezüglich der Zuständigkeit zitiere ich hier mal § 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 17:50
Beitrag #162


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Es könnte auch passieren das die Nutzungsuntersagung keine chance hat hie fuss zu fassen , oder nicht ? Wäre es nicht denkbar! ! !
Dann würde die MPU zusammenfallen wie ein kartenhaus ...whistling.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 17:57
Beitrag #163





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Levent, bitte erkläre mir mal was du damit ausdrücken willst? think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.02.2005, 18:06
Beitrag #164





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Zitat (Natrix20 @ 14.02.2005, 17:28)
Ich sehe das genauso wie Muk, es kann ja nicht sein, das jemand der seinen Wohnsitz nicht mehr in D hat und einen EU Fs aus dem Land in dem er nun wohnt eine MPU Auflage für Deutschland bekommt wenn er durch das Land fahren möchte. Die Zuständigkeit obliegt dann bei dem ausstellenden Staat der FE, dehalb meinte ich ja das man den Wohnsitz ausserhalb Deutschlands wählen sollte, wenn man grenznah wohnt.
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.
Gruss Natrix

Ihr könnt das ruhig so sehen.
Fakt ist, wenn einem Franzosen, Italiener, Polen, Tschechen oder sonstwem hier in D die Nutzung untersagt wird fährt diese Person hier ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wo liegt das Problem das zu verstehen?
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 18:09
Beitrag #165


Neuling
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Naja, für Frankreich musst Du mindestens 5 Jahre dort wohnen, bevor du überhaupt die Staatsbürgerschaft beantragen kannst. Ansonsten kann ich MuK´s Ansicht auch nur teilen ! Und das mit "Aushängen am Rathaus" etc. ist - wenn man die Franzosen kennt - vielleicht aus deutscher Sicht formaljuristisch richtig, aber der durchschnittliche französische Verwaltungsbeamte hängt eher die Speisekarte des Restaurants seines Schwagers aus (der hat ihn ja wahrscheinlich auch nett drum gebeten) als die obskuren Triebe preussischer Beamter zu befriedigen. Tja, manchmal ist es schön, wenn wir für die Franzosen immer noch "les bosches" sind...
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 18:19
Beitrag #166


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@Guest
ich gehe davon aus, das noch keine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde und derjenige mit einem EU FS im Ausland wohnt und nur ab und an durch Deutschland fährt und dabei in eine Verkehrskontrolle kommt. Falls der Polizist überhaupt stutzig wird (da ja derjenige seinen Wohnsitz im Ausland hat), denke ich nicht das eine FE Behörde dann zur MPU bitten wird. Für was soll der im Beispiel in Frankreich wohnende eine MPU in Deutschland ablegen und ist dies überhaupt rechtlich zulässig?
MFG
Vetter
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:22
Beitrag #167





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@ non-jurist

Die öffentliche Zustellung wird nicht in Frankreich oder wo auch immer, sondern in Deutschland vollzogen.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:36
Beitrag #168


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Zitat (luky_luke @ 14.02.2005, 17:57)
Levent, bitte erkläre mir mal was du damit ausdrücken willst? think.gif

Ja , ich meine es so das wenn jemand das eventuell anfechten würde, und damit gewinnt , warum sollte es dann noch die MPU geben.
Es war ja auch mit dem fall Kapper so , das er einen Holländichen FS gemacht hat, und danch sind alle in ein aderes EU land gefahren um einen FS zu machen.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:38
Beitrag #169


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@luky_luke

Der kapper hat ja durch seine klage ja auch vieles ins rollen gebracht.
Oder nicht ?


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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 18:39
Beitrag #170


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@luky-luke
Ok, war dann ein Missverständnis. Hab mir auch mal die § 73 Abs. 3 FeV angetan: Also JEDE FeB kann so´ne Nutzungsunterlassungsdingens aussprechen. Glückwunsch für die dortigen Beamten soweit. Welche FeB ist dann zuständig ? Diejenige, in deren "Amtsbezirk" der EU-FS-Inhaber von der der Polizei kontrolliert wurde ??? Und nochmal: wo soll eine solche NU dann zugestellt/ausgehängt werden: letzter Wohnort in D, Ort wo Führerschein gemacht, Ort wo Trunkenheitsfahrt begangen, Geburtsort etc ?
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:42
Beitrag #171





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Fakt ist nunmal: Das VG München hat entschieden das es nichts entscheidet ausser die Nutzungsuntersagung aufrecht zu erhalten. Denn Rest soll der EUGH entscheiden und das kann Jahre dauern.

Zitat
Ja , ich meine es so das wenn jemand das eventuell anfechten würde, und damit gewinnt , warum sollte es dann noch die MPU geben.


Du kannst die MPU nicht anfechten! ranting.gif Nur die Nutzungsuntersagung.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:47
Beitrag #172


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@luky_luke

Ja das weiß ich das man das nicht kann. Aber selbst wenn es jahre dauern sollte , ist dann auch nicht weiter schlimm.


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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 18:51
Beitrag #173


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Also ich würde,wenn ich einen EU FS hätte, die Zeit nutzen und mich auf eine MPU vorbereiten, man muss das Urteil des EuGH soweit positiv sehen, das man nicht ohne Führerschein angeklagt werden kann, wenn man einen solchen Schein in den Händen hält. Man ist mobil und kann zur MPU Untersuchungstelle sogar hinfahren smile.gif .
Natürlich muss man vorher einen Antrag stellen auf Wiedererteilung, aber wo sollte das Problem liegen? Sobald man eine positive MPU in den Händen hält gibt man vorher den ausländischen zurück an die ausstellende Behörde, bei Überschreitung der zwei Jahre ohne FE lässt man den ausländischen umschreiben, wo soll da was strafbar dran sein? Man hat ja keine zwei Führerschein bis dato gehabt. Und Gesetzeslücken darf man ja wohl ausnützen.
Denke darauf wirds hinauslaufen, vorallem für die die den finanziellen Hintergrund haben.Von daher denke ich erleichtert das EuGh Urteil zumindest die Zeit nach Sperre und vor der MPU.
Gruss Natrix
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:57
Beitrag #174





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Für mich persönlich ist das eigentlich schon schlimm, da meine Zeit hier auf Erden auch nur begrenzt ist.

@ non-jurist

Für die Zustellung ist IMHO deine letzte zuständige Führerscheinstelle zuständig.
Wenn du nicht gerade fluchtartig verlässt wirst du dich in der Regel ja abmelden und dabei deinen neuen Wohnsitz bekannt geben. Dahin wird vermutlich die Nutzungsuntersagung geschickt. Dies kann zum Beispiel durch ein Rechtshilfeersuchen geschehen. Solltest du nicht ausfindig gemacht werden dann durch öffentliche Zustellung z.B. auch durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 19:03
Beitrag #175





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@ natrix20

genauso sehe ich das auch. Es ist ein Schein 2.Klasse aber es ist immer noch besser als zum Beispiel "schwarz" zu Fahren.

Zitat
Man ist mobil und kann zur MPU Untersuchungstelle sogar hinfahren


Das würde ich besser lassen, bzw. den Wagen weit Weg parken, da die MPI-Mitarbeiter bestimmt komische fragen stellen würden und sich gewaltig auf den Schlips getreten fühlen. whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:04
Beitrag #176


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Zitat
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.

... andere Hautfarbe vielleicht auch ... ?
nee, nee, nee - Natrix.
Das hat doch alles gar keinen Einfluss. Wenn die Deutschen einem Menschen hier eine NU zukommen lassen wollen, dann werden sie das tun. Der traegt doch noch seinen Namen und hat das gleiche Geburtsdatum. Und nach deutscher Definition ist ein deutsches Strassenverkehrsamt fuer den Verkehr auf deutschen Strassen zustaendig - unabhaengig von der Nationalitaet der Benutzer.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:10
Beitrag #177


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Wir reden aneinander vorbei.

Eine Nutzungsuntersagung ist natürlich bindend.
Aber wie,um Gottes willen soll eine solche zustandekommen,
wenn ich nicht in D lebe und mir hier nichts aktueles vorgeworfen werden kann.
Das wäre eine Nichtanekenung eines EU Führerscheines.

Und das geht nicht,sagt EUGH.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:15
Beitrag #178


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Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Mann kann nicht innerdeutsches Verwaltungsrecht auf im Ausland wohnende
Fü Inhaber anwenden.

Das geht nicht.
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 19:21
Beitrag #179


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Hast Du Quellen dafür ?
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:24
Beitrag #180


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Das sind zwei paar Stiefel.

Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.

Aufgrund der Eignungszweifel wird von deutscher Seite aus eine MPU verlangt, um eben diese Zweifel auszuräumen. Und solange diese nicht erbracht wird, darf man eben in D nicht fahren.

Und ich weiß nicht wie oft in diesem Thread schon darauf hingewiesen wurde, dass der EuGH zum Thema "Rechtmäßigkeit der MPU" KEINE Aussage getroffen hat. Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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