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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 15:59
Beitrag #151


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Das ist relativ easy. Die Nutzungsuntersagung wird im Zweifel an die ausländische Wohnadresse zugestellt. Ist diese nicht zu ermitteln, kann ggf. eine öffentliche Zustellung durch Aushang im Rathaus erfolgen. Schon ist die Bekanntgabe des VA da und die NU wirksam.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 16:02
Beitrag #152





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Zitat
Wär mal interessant zu wissen wo die lieben preussisch-korrekten Behörden diese "NU" überhaupt zustellen ?!?


Das dürfte IMHO im Rahmen des Rechthilfeabkommens kein Problem darstellen. Im übrigen falls der Aufenthalt nicht ermittel werden kann, durch öffentlich Zustellung.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 16:11
Beitrag #153


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Deutschland kann Innerstaatliche Richtlinien im bezug Anerkennug,Entziehung anwenden.Aber nur wenn ich hier auch Wohne.
Ohne erneute Verkehrssrtaftat,die meine Eignung in Frage stellt,ist nichts mit Nutzungsuntersagung.
Wie soll das gehen.Wo ist die Rechtliche Grundlage.
Der Bayer mit seiner Östereich MPU hat in D seinen ordentlichen Wohnsitz begründet,und war laut aktueller Rechtsauffasung,und die ist sich selbst nicht sicher,hier MPU pflichtig.
Wäre er in Östereich geblieben wäre nichts passiert.
Habe einen PL FÜ,wohne jetzt in F,und will in P Urlaub machen.
Mus ich jetzt eine MPU ablegen,wenn ich als Tourist D durchfahren will.
Ohne erneute Sraftat im Verkehr gibt es Keine Eignungszweifel,keine Gebrauchsuntersagung.
Will man mir vorwerfen,ich hätte die MPU umgangen,und daraus liesen sich Eignungsmängel ableiten ?
Ich habe nur mein Recht als EU Bürger genutzt in Bezug der freien Wohnungswahl,Arbeitsplatzwahl,etc.
MPU Auforderung hab ich nie erhalten.
Hier nie einen Antrag auf neuerteilung gestellt.

Die können doch nicht ihre innerstatlichen Eignungszweifel,gestützt auf die innerstaatliche Fahrerlaubnisverordnung EU weit auf in Eu Ländern lebenden Fü Inhaber grenzüberschreitend anwenden.

Das würde ja heisen MPU Europaweit.
Das macht der EUGH nicht mit.Ganz sicher.

Ein hier verkehrsauffäliger ,im Eu Ausland wohnender Fü inhaber,kriegt hier im Falle eines Falles seine Fa erlaubnis für die Dauer der gerichtlich festgelegten Sperrfrist entzogen.
Und danach?? MPU ???
Hat schon mal jemand einen in Frankreich wohnenden Franzosen mit Französischer Fa Erlaubnis bei einer MPU gesehen ???

Ergo bin ich in Frankreich,oder in Holland... sicher.
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 16:24
Beitrag #154


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ich hoffe ich durfte das schreiben,ansonsten bitte ich um sofortige löschung des beitrages.will mir nicht den besten anwalt vergraulen...


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 16:41
Beitrag #155


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dann bitte ich die admins den beitrag zu löschen...


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Medusa
Beitrag 14.02.2005, 16:45
Beitrag #156


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@Muk

Zitat
Habe einen PL FÜ,wohne jetzt in F,und will in P Urlaub machen.
Mus ich jetzt eine MPU ablegen,wenn ich als Tourist D durchfahren will.


Europäische Freizügigkeit auf deutsche Art. Wird der EuGH nicht spaßig finden.
Das Problem ist die Zeit bis zum erneuten Urteil.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 17:00
Beitrag #157





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@ XDiver

Nur mal so eine Frage am Rande.

Erwerbe ich nicht das Urheberrecht an den Schriftstücken eines Anwaltes die er in meinem Auftrag anfertigt und von mir bezahlt werden. Wenn nicht dann doch zumindest ein Nutzungsrecht! oder ?
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gerri
Beitrag 14.02.2005, 17:03
Beitrag #158


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und ich möchte jetzt gerne das mein beitrag von eben gelöscht wird,zum dritten mal.ich möchte kein ärger bekommen..

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Erledigt!! Gruß Chris (Moderator)

Der Beitrag wurde von Chris bearbeitet: 14.02.2005, 17:09


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gerri
Beitrag 14.02.2005, 17:10
Beitrag #159


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besten dank rolleyes.gif


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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 17:28
Beitrag #160


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Ich sehe das genauso wie Muk, es kann ja nicht sein, das jemand der seinen Wohnsitz nicht mehr in D hat und einen EU Fs aus dem Land in dem er nun wohnt eine MPU Auflage für Deutschland bekommt wenn er durch das Land fahren möchte. Die Zuständigkeit obliegt dann bei dem ausstellenden Staat der FE, dehalb meinte ich ja das man den Wohnsitz ausserhalb Deutschlands wählen sollte, wenn man grenznah wohnt.
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.
Gruss Natrix
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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 17:31
Beitrag #161


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Bezüglich der Zuständigkeit zitiere ich hier mal § 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 17:50
Beitrag #162


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Es könnte auch passieren das die Nutzungsuntersagung keine chance hat hie fuss zu fassen , oder nicht ? Wäre es nicht denkbar! ! !
Dann würde die MPU zusammenfallen wie ein kartenhaus ...whistling.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 17:57
Beitrag #163





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Levent, bitte erkläre mir mal was du damit ausdrücken willst? think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.02.2005, 18:06
Beitrag #164





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Zitat (Natrix20 @ 14.02.2005, 17:28)
Ich sehe das genauso wie Muk, es kann ja nicht sein, das jemand der seinen Wohnsitz nicht mehr in D hat und einen EU Fs aus dem Land in dem er nun wohnt eine MPU Auflage für Deutschland bekommt wenn er durch das Land fahren möchte. Die Zuständigkeit obliegt dann bei dem ausstellenden Staat der FE, dehalb meinte ich ja das man den Wohnsitz ausserhalb Deutschlands wählen sollte, wenn man grenznah wohnt.
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.
Gruss Natrix

Ihr könnt das ruhig so sehen.
Fakt ist, wenn einem Franzosen, Italiener, Polen, Tschechen oder sonstwem hier in D die Nutzung untersagt wird fährt diese Person hier ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wo liegt das Problem das zu verstehen?
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 18:09
Beitrag #165


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Naja, für Frankreich musst Du mindestens 5 Jahre dort wohnen, bevor du überhaupt die Staatsbürgerschaft beantragen kannst. Ansonsten kann ich MuK´s Ansicht auch nur teilen ! Und das mit "Aushängen am Rathaus" etc. ist - wenn man die Franzosen kennt - vielleicht aus deutscher Sicht formaljuristisch richtig, aber der durchschnittliche französische Verwaltungsbeamte hängt eher die Speisekarte des Restaurants seines Schwagers aus (der hat ihn ja wahrscheinlich auch nett drum gebeten) als die obskuren Triebe preussischer Beamter zu befriedigen. Tja, manchmal ist es schön, wenn wir für die Franzosen immer noch "les bosches" sind...
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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 18:19
Beitrag #166


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@Guest
ich gehe davon aus, das noch keine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurde und derjenige mit einem EU FS im Ausland wohnt und nur ab und an durch Deutschland fährt und dabei in eine Verkehrskontrolle kommt. Falls der Polizist überhaupt stutzig wird (da ja derjenige seinen Wohnsitz im Ausland hat), denke ich nicht das eine FE Behörde dann zur MPU bitten wird. Für was soll der im Beispiel in Frankreich wohnende eine MPU in Deutschland ablegen und ist dies überhaupt rechtlich zulässig?
MFG
Vetter
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:22
Beitrag #167





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@ non-jurist

Die öffentliche Zustellung wird nicht in Frankreich oder wo auch immer, sondern in Deutschland vollzogen.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:36
Beitrag #168


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Zitat (luky_luke @ 14.02.2005, 17:57)
Levent, bitte erkläre mir mal was du damit ausdrücken willst? think.gif

Ja , ich meine es so das wenn jemand das eventuell anfechten würde, und damit gewinnt , warum sollte es dann noch die MPU geben.
Es war ja auch mit dem fall Kapper so , das er einen Holländichen FS gemacht hat, und danch sind alle in ein aderes EU land gefahren um einen FS zu machen.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:38
Beitrag #169


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@luky_luke

Der kapper hat ja durch seine klage ja auch vieles ins rollen gebracht.
Oder nicht ?


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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 18:39
Beitrag #170


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@luky-luke
Ok, war dann ein Missverständnis. Hab mir auch mal die § 73 Abs. 3 FeV angetan: Also JEDE FeB kann so´ne Nutzungsunterlassungsdingens aussprechen. Glückwunsch für die dortigen Beamten soweit. Welche FeB ist dann zuständig ? Diejenige, in deren "Amtsbezirk" der EU-FS-Inhaber von der der Polizei kontrolliert wurde ??? Und nochmal: wo soll eine solche NU dann zugestellt/ausgehängt werden: letzter Wohnort in D, Ort wo Führerschein gemacht, Ort wo Trunkenheitsfahrt begangen, Geburtsort etc ?
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:42
Beitrag #171





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Fakt ist nunmal: Das VG München hat entschieden das es nichts entscheidet ausser die Nutzungsuntersagung aufrecht zu erhalten. Denn Rest soll der EUGH entscheiden und das kann Jahre dauern.

Zitat
Ja , ich meine es so das wenn jemand das eventuell anfechten würde, und damit gewinnt , warum sollte es dann noch die MPU geben.


Du kannst die MPU nicht anfechten! ranting.gif Nur die Nutzungsuntersagung.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 18:47
Beitrag #172


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@luky_luke

Ja das weiß ich das man das nicht kann. Aber selbst wenn es jahre dauern sollte , ist dann auch nicht weiter schlimm.


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Natrix20
Beitrag 14.02.2005, 18:51
Beitrag #173


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Also ich würde,wenn ich einen EU FS hätte, die Zeit nutzen und mich auf eine MPU vorbereiten, man muss das Urteil des EuGH soweit positiv sehen, das man nicht ohne Führerschein angeklagt werden kann, wenn man einen solchen Schein in den Händen hält. Man ist mobil und kann zur MPU Untersuchungstelle sogar hinfahren smile.gif .
Natürlich muss man vorher einen Antrag stellen auf Wiedererteilung, aber wo sollte das Problem liegen? Sobald man eine positive MPU in den Händen hält gibt man vorher den ausländischen zurück an die ausstellende Behörde, bei Überschreitung der zwei Jahre ohne FE lässt man den ausländischen umschreiben, wo soll da was strafbar dran sein? Man hat ja keine zwei Führerschein bis dato gehabt. Und Gesetzeslücken darf man ja wohl ausnützen.
Denke darauf wirds hinauslaufen, vorallem für die die den finanziellen Hintergrund haben.Von daher denke ich erleichtert das EuGh Urteil zumindest die Zeit nach Sperre und vor der MPU.
Gruss Natrix
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 18:57
Beitrag #174





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Für mich persönlich ist das eigentlich schon schlimm, da meine Zeit hier auf Erden auch nur begrenzt ist.

@ non-jurist

Für die Zustellung ist IMHO deine letzte zuständige Führerscheinstelle zuständig.
Wenn du nicht gerade fluchtartig verlässt wirst du dich in der Regel ja abmelden und dabei deinen neuen Wohnsitz bekannt geben. Dahin wird vermutlich die Nutzungsuntersagung geschickt. Dies kann zum Beispiel durch ein Rechtshilfeersuchen geschehen. Solltest du nicht ausfindig gemacht werden dann durch öffentliche Zustellung z.B. auch durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 19:03
Beitrag #175





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@ natrix20

genauso sehe ich das auch. Es ist ein Schein 2.Klasse aber es ist immer noch besser als zum Beispiel "schwarz" zu Fahren.

Zitat
Man ist mobil und kann zur MPU Untersuchungstelle sogar hinfahren


Das würde ich besser lassen, bzw. den Wagen weit Weg parken, da die MPI-Mitarbeiter bestimmt komische fragen stellen würden und sich gewaltig auf den Schlips getreten fühlen. whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:04
Beitrag #176


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Zitat
Was natürlich am geschicktesten wäre ist, man nimmt auch gleich eine andere Staatsbürgerschaft an, das zerstreut aber dann wirklich die letzten Zweifel bei einer Führerscheinkontrolle in Deutschland.

... andere Hautfarbe vielleicht auch ... ?
nee, nee, nee - Natrix.
Das hat doch alles gar keinen Einfluss. Wenn die Deutschen einem Menschen hier eine NU zukommen lassen wollen, dann werden sie das tun. Der traegt doch noch seinen Namen und hat das gleiche Geburtsdatum. Und nach deutscher Definition ist ein deutsches Strassenverkehrsamt fuer den Verkehr auf deutschen Strassen zustaendig - unabhaengig von der Nationalitaet der Benutzer.


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:10
Beitrag #177


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Wir reden aneinander vorbei.

Eine Nutzungsuntersagung ist natürlich bindend.
Aber wie,um Gottes willen soll eine solche zustandekommen,
wenn ich nicht in D lebe und mir hier nichts aktueles vorgeworfen werden kann.
Das wäre eine Nichtanekenung eines EU Führerscheines.

Und das geht nicht,sagt EUGH.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:15
Beitrag #178


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Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Mann kann nicht innerdeutsches Verwaltungsrecht auf im Ausland wohnende
Fü Inhaber anwenden.

Das geht nicht.
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 19:21
Beitrag #179


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Hast Du Quellen dafür ?
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:24
Beitrag #180


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Das sind zwei paar Stiefel.

Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.

Aufgrund der Eignungszweifel wird von deutscher Seite aus eine MPU verlangt, um eben diese Zweifel auszuräumen. Und solange diese nicht erbracht wird, darf man eben in D nicht fahren.

Und ich weiß nicht wie oft in diesem Thread schon darauf hingewiesen wurde, dass der EuGH zum Thema "Rechtmäßigkeit der MPU" KEINE Aussage getroffen hat. Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.


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Irren ist menschlich; aber wenn man richtig Mist bauen will,
braucht man einen Computer!! (Ein CBS-Reporter)

Es kommt nicht darauf an was A sagt, sondern was B versteht.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:24
Beitrag #181


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Mann kann nicht innerdeutsches Verwaltungsrecht auf im Ausland wohnende
Fü Inhaber anwenden.

Das geht nicht.

@Muk

So denke ich das auch , es ist ja ein dokument eines anderen EU Staates, erknnen sie dieses nicht an, so erkennen sie auch das Land nicht an, und du wohnst ja dann auch nicht mehr hier in Deutschland sondern in einem anderen EU Land


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:25
Beitrag #182





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Das wage ich zu bezweifeln. Dann könnte man ja keinem Fahrerlaubnisinhaber, egal aus welchem Land er kommt, das Führen von Kfz in Deutschland nach Verfehlungen untersagen. think.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 19:25
Beitrag #183





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@ Muk

Da hast ja recht.

Nur scheren sich die deutschen Verwaltungsbehörden nicht um das "ohne wenn und aber" und ziehen Ihre Gangart ohne selbst rechtlich abgesichert zu sein, sonnst hätten Sie ja nicht den Österreicher an den EUGH verwiesen, durch.

Sie sind immer noch der Ansicht das Sie hier in D Ihre Eignungszweifel durchsetzen können. Für mich brechen Sie damit auch Recht, denn hier sollte der alte Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten, und nicht anders herum.

Aber was hilft es mir, hier wiederum auf eine Entscheidung vom EUGH zu hoffen die vieleicht für uns positiv ausgeht. Ich wette mit dir, das die Verwaltung dann schwer am Rödeln ist und dem Kind (MPU) einfach einen neuen Namen gibt und somit der ganze Zirkus wieder von vorne beginnt.

Mann darf nicht vergessen, hinter der ganzen MPU geschichte steckt eine riesen Wirtschaftskraft dahinter, die Ihre Lizenz zum Gelddrucken nicht sehr gerne hergeben wird.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:27
Beitrag #184


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Zitat (Chris @ 14.02.2005, 19:24)
Das sind zwei paar Stiefel.

Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.

Aufgrund der Eignungszweifel wird von deutscher Seite aus eine MPU verlangt, um eben diese Zweifel auszuräumen. Und solange diese nicht erbracht wird, darf man eben in D nicht fahren.

Und ich weiß nicht wie oft in diesem Thread schon darauf hingewiesen wurde, dass der EuGH zum Thema "Rechtmäßigkeit der MPU" KEINE Aussage getroffen hat. Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.

Und wie ist das wenn man diese zeifel die das Stva in D hat , die dann bei einer MPU in Östereich oder durch einen Arzt in Fr oder H ausräumen würde ! Was würde dann sein....


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:27
Beitrag #185


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Wenn ich in Holland wohne und ab und an in einen Coffeshop gehe,und die Deutsche FÜ Behörde kriegt das spitz,kann sie nicht eine MPU Anordnung mit anschliesender Gebrauchsuntersagung forderen.
Da ich mir hier Strafrechtlich nichts zuschulden hab kommen lassen und im
Ausland lebe ist zwar jede untere FÜ Behörde in D für mich zuständig.
Aber nur wenn ich hier Aufälig werde.
Falschparken und so,was zu Punkten in Flensburg führt.
Aber Charakterliche Eignungszweifel lassen sich so nicht begründen.
Und die gibt es in den Internationalen Strasenverkehrsvorschriften auch nicht.
Das ist eine inerdeutsche erfindung,anwendbar auf im inland wohnende Fü Inhaber.
Und nur auf die.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:28
Beitrag #186


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Das geht nicht.

Warum nicht ? Wenn es doch die Sicherheit des deutschen Strassenverkehrs betrifft ? blink.gif think.gif unsure.gif


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:33
Beitrag #187


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An UWE KUSNEZOW

Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Aber eine Nutzungsuntersagung eines EU Fü ,ohne hier vorliegenden Grund (Straftat in Verkehr),aufgrund der Charakterlichen Eignung (fehlende MPU)gibt es nicht und wird es nicht geben.

Da ist vom VGH oder BGH oder irgendwem,hab ich schon gelesen,das letzte Wort diesbezüglich schon gesprochen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:36
Beitrag #188





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:33)
Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Man kann das Führen von Kfz auch gänzlich untersagen. Man darf nur den ausl. Führerschein nicht einziehen wink.gif
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:36
Beitrag #189


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Zitat (Levent @ 14.02.2005, 19:27)
Und wie ist das wenn man diese zeifel die das Stva in D hat , die dann bei einer MPU in Östereich oder durch einen Arzt in Fr oder H ausräumen würde ! Was würde dann sein....

Das ist wiederum ein anderer Punkt, der noch nicht geklärt ist und bis zu dessen Klärung sicherlich noch viel Wasser den Rhein runterfließen wird:

Die Frage, inwiefern die jeweiligen Behörden entsprechende Untersuchungen aus den EU-Ländern gegenseitig anerkennen müssen.
Ich könnte nämlich wetten, dass in Ösi-Land die deutsche MPU genausowenig anerkannt wird, wie die österreichische MPU in D.

Es wäre sicherlich eine interessante Frage, ob in diesem Punkt nicht ein EU-weiter Eignungstest in welcher Form auch immer eingeführt werden sollte; dann würde für alle das gleiche Recht gelten.


P.S. Ich will hier jetzt weder eine MPU-pro/contra-Diskussion noch eine Diskussion über den europaweiten Test starten.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:38
Beitrag #190


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:33)
An UWE KUSNEZOW

Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Aber eine Nutzungsuntersagung eines EU Fü ,ohne hier vorliegenden Grund (Straftat in Verkehr),aufgrund der Charakterlichen Eignung (fehlende MPU)gibt es nicht und wird es nicht geben.

@Muk rofl1.gif

clapping.gif So ist denke ich wird es sein..


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:39
Beitrag #191


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Zitat
Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.


Eben da sehe ich ein Problem.

Etwas anderes waere vielleicht, wenn man einen EU-Fuehrerschein ERST umschreiben wuerde in einen deutschen Fuehrerschein und dann diesen deutschen Fuehrerschein aufgrund von Fahreignungsmaengeln einschraenkt.

Aber in der Einschraenkung eines EU-Fuehrerscheines liegt grundsaetzlich eine Nichtanerkennung. Alles andere waere Haarspalterei, denn der Sinn des Fuehrerscheines ist das Fahren, wenn das untersagt ist, ist die Sinnhaftigkeit der Anerkennung des Fuehrerscheins insgesamt betroffen.
Und eben Nichtanerkennung uebersteigt die deutschen Kompetenzen.

Aber die EU-Scheine muessen eben nicht mehr umgeschrieben werden - damit waere den Deutschen der Zugriff auf diese EU-Fuehrerscheine untersagt, bis etwas Aktuelles vorfallen sollte ...


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:42
Beitrag #192


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@ uwe KUNSENZOW

Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

Und ich demnächst in Frankreich.

Und wer in D lebt,ist etwas besonderes,da dann,und auch nur dann Innedeutsches Verwaltungsrecht angewendet werden Kann.
Und hier komt dann auch die Charakterliche Eignung ins Spiel.

Und das findet auf mich keine Anwendung mehr.Strafrecht schon.

Aber ohne Vergehen gibt auch das Strafrecht keine Entziehung oder sonst was her.

Kapiert,endlich!!!!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:44
Beitrag #193





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

So wie jedem Deutschen bei begründeten Mängeln das Führen von Kfz untersagt werden kann.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:44
Beitrag #194


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Uwe Kusnezow!

... hat heute Burztach! Also nich´boese sein ...


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:46
Beitrag #195


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 14.02.2005, 19:44)
Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

So wie jedem Deutschen bei begründeten Mängeln das Führen von Kfz untersagt werden kann.

Und wie ist das bei Ausländern die in D leben


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Beitrag 14.02.2005, 19:46
Beitrag #196


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Zitat (luky_luke @ 14.02.2005, 19:25)
@ Muk
Mann darf nicht vergessen, hinter der ganzen MPU geschichte steckt eine riesen Wirtschaftskraft dahinter, die Ihre Lizenz zum Gelddrucken nicht sehr gerne hergeben wird.

ganz einfache Rechnung: ca. 180.000 MPU-relevante Fälle pro Jahr multipliziert mit den durchschnittlichen Gesamtkosten pro Fall (Strafgelder, MPU-Gebühren, Verkehrspsycho bis hin zu Kosten für erneuten Sehtest, Erste-Hilfe-Test, Leberwerte, Drogenscreenings, Verwaltungsgebühren, Rechtsberatung etc.). Nehmen wir einfach mal all-over 3000 € pro Fall an (gaaaanz vorsichtig gerechnet).

Macht 180.000 x 3000 = 540.000.000 € (in Worten fünfhundertvierzig Millionen Euro, wohlgemerkt pro Jahr). Ergibt also einen zu verteilenden Gesamtmarkt von mehr als einer halben Milliarde Euro. Es gibt MDAX-Unternehmen, die würden sich nach solchen Jahresumsätzen die Finger lecken.

Diesen Markt lassen sich Verwaltung, halbstaatliche Institution wie TÜV-MPI und andere deutsche Berufslobbyisten sich niemals entgehen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.02.2005, 19:47
Beitrag #197





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
@ uwe KUNSENZOW

Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

Aus dem selben Grund warum dir auch die Franzosen, die Hollander, die Italiener, die Spanier, die Briten und was weiß ich wer noch die Fahrerlaubnis entziehen können, denn da schert sich auch keiner darum das du Deutscher bist rofl1.gif
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:47
Beitrag #198


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.02.2005, 19:39)
Aber die EU-Scheine muessen eben nicht mehr umgeschrieben werden - damit waere den Deutschen der Zugriff auf diese EU-Fuehrerscheine untersagt, bis etwas Aktuelles vorfallen sollte ...

Die Scheine werden doch anerkannt, wenn man eine MPU vorweisen kann.

Hmm, wie man ja an der ganzen Diskussion sieht, ist das eine sehr vertrakte Sache, die im EU-Recht dringend einer genauen Regelung bedarf.
Ich denke auf die Entscheidung des EuGH bezüglich der Nutzungsuntersagung durch das VG München darf gespannt sein.
Zur jetzigen Zeit sind ja alle Aussagen letztlich nur Spekulation, es weiß einfach niemand, was kommen wird.


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:50
Beitrag #199


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@ UWE K

Es gibt keine Deutschen in diesem Sinne mehr.Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.
Nicht wenn ich in F lebe.
Aber auf jeden Franzosen der hier lebt,kann Verwaltungsrecht angewendet werden.

Das kann dir jeder Jurist bestätigen.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:52
Beitrag #200


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Oder meinst du ich habe Deutsches Verwaltungsrecht mit meiner Geburt erworben und nehme es mit mir in die ganze Welt,verbreite es wie ein Virus???
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