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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:24
Beitrag #181


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Mann kann nicht innerdeutsches Verwaltungsrecht auf im Ausland wohnende
Fü Inhaber anwenden.

Das geht nicht.

@Muk

So denke ich das auch , es ist ja ein dokument eines anderen EU Staates, erknnen sie dieses nicht an, so erkennen sie auch das Land nicht an, und du wohnst ja dann auch nicht mehr hier in Deutschland sondern in einem anderen EU Land


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:25
Beitrag #182





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Sämtliche aktuelen Gebrauchsuntersagungen beziehen sich nur auf
im Innland wohnenden EU FÜ Inhaber.

Das wage ich zu bezweifeln. Dann könnte man ja keinem Fahrerlaubnisinhaber, egal aus welchem Land er kommt, das Führen von Kfz in Deutschland nach Verfehlungen untersagen. think.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 19:25
Beitrag #183





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@ Muk

Da hast ja recht.

Nur scheren sich die deutschen Verwaltungsbehörden nicht um das "ohne wenn und aber" und ziehen Ihre Gangart ohne selbst rechtlich abgesichert zu sein, sonnst hätten Sie ja nicht den Österreicher an den EUGH verwiesen, durch.

Sie sind immer noch der Ansicht das Sie hier in D Ihre Eignungszweifel durchsetzen können. Für mich brechen Sie damit auch Recht, denn hier sollte der alte Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gelten, und nicht anders herum.

Aber was hilft es mir, hier wiederum auf eine Entscheidung vom EUGH zu hoffen die vieleicht für uns positiv ausgeht. Ich wette mit dir, das die Verwaltung dann schwer am Rödeln ist und dem Kind (MPU) einfach einen neuen Namen gibt und somit der ganze Zirkus wieder von vorne beginnt.

Mann darf nicht vergessen, hinter der ganzen MPU geschichte steckt eine riesen Wirtschaftskraft dahinter, die Ihre Lizenz zum Gelddrucken nicht sehr gerne hergeben wird.
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:27
Beitrag #184


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Zitat (Chris @ 14.02.2005, 19:24)
Das sind zwei paar Stiefel.

Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.

Aufgrund der Eignungszweifel wird von deutscher Seite aus eine MPU verlangt, um eben diese Zweifel auszuräumen. Und solange diese nicht erbracht wird, darf man eben in D nicht fahren.

Und ich weiß nicht wie oft in diesem Thread schon darauf hingewiesen wurde, dass der EuGH zum Thema "Rechtmäßigkeit der MPU" KEINE Aussage getroffen hat. Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.

Und wie ist das wenn man diese zeifel die das Stva in D hat , die dann bei einer MPU in Östereich oder durch einen Arzt in Fr oder H ausräumen würde ! Was würde dann sein....


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:27
Beitrag #185


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Wenn ich in Holland wohne und ab und an in einen Coffeshop gehe,und die Deutsche FÜ Behörde kriegt das spitz,kann sie nicht eine MPU Anordnung mit anschliesender Gebrauchsuntersagung forderen.
Da ich mir hier Strafrechtlich nichts zuschulden hab kommen lassen und im
Ausland lebe ist zwar jede untere FÜ Behörde in D für mich zuständig.
Aber nur wenn ich hier Aufälig werde.
Falschparken und so,was zu Punkten in Flensburg führt.
Aber Charakterliche Eignungszweifel lassen sich so nicht begründen.
Und die gibt es in den Internationalen Strasenverkehrsvorschriften auch nicht.
Das ist eine inerdeutsche erfindung,anwendbar auf im inland wohnende Fü Inhaber.
Und nur auf die.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:28
Beitrag #186


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:15)
Das geht nicht.

Warum nicht ? Wenn es doch die Sicherheit des deutschen Strassenverkehrs betrifft ? blink.gif think.gif unsure.gif


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:33
Beitrag #187


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An UWE KUSNEZOW

Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Aber eine Nutzungsuntersagung eines EU Fü ,ohne hier vorliegenden Grund (Straftat in Verkehr),aufgrund der Charakterlichen Eignung (fehlende MPU)gibt es nicht und wird es nicht geben.

Da ist vom VGH oder BGH oder irgendwem,hab ich schon gelesen,das letzte Wort diesbezüglich schon gesprochen.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:36
Beitrag #188





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:33)
Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Man kann das Führen von Kfz auch gänzlich untersagen. Man darf nur den ausl. Führerschein nicht einziehen wink.gif
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:36
Beitrag #189


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Zitat (Levent @ 14.02.2005, 19:27)
Und wie ist das wenn man diese zeifel die das Stva in D hat , die dann bei einer MPU in Östereich oder durch einen Arzt in Fr oder H ausräumen würde ! Was würde dann sein....

Das ist wiederum ein anderer Punkt, der noch nicht geklärt ist und bis zu dessen Klärung sicherlich noch viel Wasser den Rhein runterfließen wird:

Die Frage, inwiefern die jeweiligen Behörden entsprechende Untersuchungen aus den EU-Ländern gegenseitig anerkennen müssen.
Ich könnte nämlich wetten, dass in Ösi-Land die deutsche MPU genausowenig anerkannt wird, wie die österreichische MPU in D.

Es wäre sicherlich eine interessante Frage, ob in diesem Punkt nicht ein EU-weiter Eignungstest in welcher Form auch immer eingeführt werden sollte; dann würde für alle das gleiche Recht gelten.


P.S. Ich will hier jetzt weder eine MPU-pro/contra-Diskussion noch eine Diskussion über den europaweiten Test starten.


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:38
Beitrag #190


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:33)
An UWE KUSNEZOW

Du kannst als Ausländer auch hier ein Fahrverbot Kriegen,und Geldstrafe und Sperre.
Und sind die Masnahmen vorbei,darfst du hier wieder Fahren.

Aber eine Nutzungsuntersagung eines EU Fü ,ohne hier vorliegenden Grund (Straftat in Verkehr),aufgrund der Charakterlichen Eignung (fehlende MPU)gibt es nicht und wird es nicht geben.

@Muk rofl1.gif

clapping.gif So ist denke ich wird es sein..


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:39
Beitrag #191


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Zitat
Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.


Eben da sehe ich ein Problem.

Etwas anderes waere vielleicht, wenn man einen EU-Fuehrerschein ERST umschreiben wuerde in einen deutschen Fuehrerschein und dann diesen deutschen Fuehrerschein aufgrund von Fahreignungsmaengeln einschraenkt.

Aber in der Einschraenkung eines EU-Fuehrerscheines liegt grundsaetzlich eine Nichtanerkennung. Alles andere waere Haarspalterei, denn der Sinn des Fuehrerscheines ist das Fahren, wenn das untersagt ist, ist die Sinnhaftigkeit der Anerkennung des Fuehrerscheins insgesamt betroffen.
Und eben Nichtanerkennung uebersteigt die deutschen Kompetenzen.

Aber die EU-Scheine muessen eben nicht mehr umgeschrieben werden - damit waere den Deutschen der Zugriff auf diese EU-Fuehrerscheine untersagt, bis etwas Aktuelles vorfallen sollte ...


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:42
Beitrag #192


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@ uwe KUNSENZOW

Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

Und ich demnächst in Frankreich.

Und wer in D lebt,ist etwas besonderes,da dann,und auch nur dann Innedeutsches Verwaltungsrecht angewendet werden Kann.
Und hier komt dann auch die Charakterliche Eignung ins Spiel.

Und das findet auf mich keine Anwendung mehr.Strafrecht schon.

Aber ohne Vergehen gibt auch das Strafrecht keine Entziehung oder sonst was her.

Kapiert,endlich!!!!
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 19:44
Beitrag #193





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

So wie jedem Deutschen bei begründeten Mängeln das Führen von Kfz untersagt werden kann.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:44
Beitrag #194


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Uwe Kusnezow!

... hat heute Burztach! Also nich´boese sein ...


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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:46
Beitrag #195


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 14.02.2005, 19:44)
Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

So wie jedem Deutschen bei begründeten Mängeln das Führen von Kfz untersagt werden kann.

Und wie ist das bei Ausländern die in D leben


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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 19:46
Beitrag #196


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Zitat (luky_luke @ 14.02.2005, 19:25)
@ Muk
Mann darf nicht vergessen, hinter der ganzen MPU geschichte steckt eine riesen Wirtschaftskraft dahinter, die Ihre Lizenz zum Gelddrucken nicht sehr gerne hergeben wird.

ganz einfache Rechnung: ca. 180.000 MPU-relevante Fälle pro Jahr multipliziert mit den durchschnittlichen Gesamtkosten pro Fall (Strafgelder, MPU-Gebühren, Verkehrspsycho bis hin zu Kosten für erneuten Sehtest, Erste-Hilfe-Test, Leberwerte, Drogenscreenings, Verwaltungsgebühren, Rechtsberatung etc.). Nehmen wir einfach mal all-over 3000 € pro Fall an (gaaaanz vorsichtig gerechnet).

Macht 180.000 x 3000 = 540.000.000 € (in Worten fünfhundertvierzig Millionen Euro, wohlgemerkt pro Jahr). Ergibt also einen zu verteilenden Gesamtmarkt von mehr als einer halben Milliarde Euro. Es gibt MDAX-Unternehmen, die würden sich nach solchen Jahresumsätzen die Finger lecken.

Diesen Markt lassen sich Verwaltung, halbstaatliche Institution wie TÜV-MPI und andere deutsche Berufslobbyisten sich niemals entgehen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.02.2005, 19:47
Beitrag #197





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
@ uwe KUNSENZOW

Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!

Aus dem selben Grund warum dir auch die Franzosen, die Hollander, die Italiener, die Spanier, die Briten und was weiß ich wer noch die Fahrerlaubnis entziehen können, denn da schert sich auch keiner darum das du Deutscher bist rofl1.gif
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Chris
Beitrag 14.02.2005, 19:47
Beitrag #198


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.02.2005, 19:39)
Aber die EU-Scheine muessen eben nicht mehr umgeschrieben werden - damit waere den Deutschen der Zugriff auf diese EU-Fuehrerscheine untersagt, bis etwas Aktuelles vorfallen sollte ...

Die Scheine werden doch anerkannt, wenn man eine MPU vorweisen kann.

Hmm, wie man ja an der ganzen Diskussion sieht, ist das eine sehr vertrakte Sache, die im EU-Recht dringend einer genauen Regelung bedarf.
Ich denke auf die Entscheidung des EuGH bezüglich der Nutzungsuntersagung durch das VG München darf gespannt sein.
Zur jetzigen Zeit sind ja alle Aussagen letztlich nur Spekulation, es weiß einfach niemand, was kommen wird.


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:50
Beitrag #199


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@ UWE K

Es gibt keine Deutschen in diesem Sinne mehr.Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.
Nicht wenn ich in F lebe.
Aber auf jeden Franzosen der hier lebt,kann Verwaltungsrecht angewendet werden.

Das kann dir jeder Jurist bestätigen.
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 19:52
Beitrag #200


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Oder meinst du ich habe Deutsches Verwaltungsrecht mit meiner Geburt erworben und nehme es mit mir in die ganze Welt,verbreite es wie ein Virus???
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Medusa
Beitrag 14.02.2005, 19:53
Beitrag #201


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Zitat (Chris @ 14.02.2005, 19:24)
Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.

Einspruch rolleyes.gif

Die faktischen Auswirkungen einer Gebrauchsuntersagung kommen einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleich.

Wie man es nennt ist egal, entscheident ist, was hinten rauskommt wavey.gif
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 19:53
Beitrag #202


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Wie ist es den wenn man den antrag auf wieder erteilung zurück zieht nach dem man eine auflage bekommen hat, und man geht hin und zieht von der einen Stadt in die andre und stellt einen neuen Antrag auf wiedererteilung.


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:53
Beitrag #203


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Zitat
Aus dem selben Grund warum dir auch die Franzosen, die Hollander, die Italiener, die Spanier, die Briten und was weiß ich wer noch die Fahrerlaubnis entziehen können, denn da schert sich auch keiner darum das du Deutscher bist

Ein paar Unterschiede gibt es da schon:
-All´diese Laender kennen die MPU nicht im eigenen Land (ausser die Spanier haetten sie jetzt eingefuehrt, was ich nicht aktuell weiss).
-Sie entziehen also eine FE, wie jedes Land das tun wuerde, bei schweren Straftaten und ueber die Zeit einer Sperre - danach geben sie sie aber wieder raus.
-Und ich denke nicht, dass diese Laender ueberhaupt nur auf die Idee kommen wuerden eine auslaendische Fahrerlaubnis wegen Verstossses gegen eine eigene Verwaltungsvorschrift zu entziehen - denn dort werden die Rechte anderer Staaten etwas anders, etwas besser, angesehen.


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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 19:57
Beitrag #204


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Zitat (Levent @ 14.02.2005, 19:53)
Wie ist es den wenn man den antrag auf wieder erteilung zurück zieht nach dem man eine auflage bekommen hat, und man geht hin und zieht von der einen Stadt in die andre und stellt einen neuen Antrag auf wiedererteilung.

... dann zieht die Fs-Akte mit um. Ganz einfach. das ist aber ein teurer Sachbearbeiterwechsel ... wink.gif


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Beitrag 14.02.2005, 19:58
Beitrag #205


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QUOTE (Muk @ 14.02.2005, 19:42)
@ uwe KUNSENZOW

Wie soll mir hier der gebrauch untersagt werden.Aufgrund welchem Recht???
Wir leben in EUropa.Schon vergessen!!!


Aus dem selben Grund warum dir auch die Franzosen, die Hollander, die Italiener, die Spanier, die Briten und was weiß ich wer noch die Fahrerlaubnis entziehen können, denn da schert sich auch keiner darum das du Deutscher bist

Warum haben mir die Polen den FÜ ohne MPU gegeben????
Das in die Franzosen wider einziehen????

Ohne Grund ????

Erst denken,dann schreiben. thumbup.gif thumbup.gif
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Levent
Beitrag 14.02.2005, 20:00
Beitrag #206


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Zitat (strichachtdoktor @ 14.02.2005, 19:57)
Zitat (Levent @ 14.02.2005, 19:53)
Wie ist es den wenn man den antrag auf wieder erteilung zurück zieht nach dem man eine auflage bekommen hat, und man geht hin und zieht von der einen Stadt in die andre und stellt einen neuen Antrag auf wiedererteilung.

... dann zieht die Fs-Akte mit um. Ganz einfach. das ist aber ein teurer Sachbearbeiterwechsel ... wink.gif

Das wäre weniger schlimm wegen des finanziellem, aber dann hat man doch einen adnderen Sachbearbeiter , und hätte dann chancen ohne MPU den FS wiederzuerlangen, oder nicht .


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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 20:04
Beitrag #207


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Zitat
aber dann hat man doch einen adnderen Sachbearbeiter , und hätte dann chancen ohne MPU den FS wiederzuerlangen, oder nicht .


In Deinem Fall theoretisch ja, da die MPU-Anordnung bei Dir wohl im Ermessen des SB liegt.

Mach Dir allerdings nicht zu gbroße Hoffnungen. Bei Deiner Vita wird nahezu jeder halbwegs klare SB erneut eine MPU fordern. Aber versuchen kannst Du es natürlich.


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Beitrag 14.02.2005, 20:04
Beitrag #208


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Zitat (Levent @ 14.02.2005, 20:00)
Zitat (strichachtdoktor @ 14.02.2005, 19:57)
Zitat (Levent @ 14.02.2005, 19:53)
Wie ist es den wenn man den antrag auf wieder erteilung zurück zieht nach dem man eine auflage bekommen hat, und man geht hin und zieht von der einen Stadt in die andre und stellt einen neuen Antrag auf wiedererteilung.

... dann zieht die Fs-Akte mit um. Ganz einfach. das ist aber ein teurer Sachbearbeiterwechsel ... wink.gif

Das wäre weniger schlimm wegen des finanziellem, aber dann hat man doch einen adnderen Sachbearbeiter , und hätte dann chancen ohne MPU den FS wiederzuerlangen, oder nicht .

nope, wenn Du MPU-relevant unterwegs warst (d.h. > 1,6 0/00 oder entsprechend Drogen drin hattest) wird Dich JEDER Staatsbüttel in JEDER Stadt bzw. JEDEM Landkreis zur MPU schicken (müssen, sogar !).
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 20:06
Beitrag #209


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Zitat (Medusa @ 14.02.2005, 19:53)
Zitat (Chris @ 14.02.2005, 19:24)
Die Anerkennung der EU-FS und die Nutzungsuntersagung sind also wie gesagt zwei unterschiedliche Aspekte eines Gesamtthemas. Und die sollte man nicht vermischen.

Einspruch rolleyes.gif

Die faktischen Auswirkungen einer Gebrauchsuntersagung kommen einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleich.

Wie man es nennt ist egal, entscheidend ist, was hinten rauskommt wavey.gif


Sowas aehnliches sagte ich schon, Medusa - ich sehe, wir verstehen uns ... cool.gif
Krass gesagt ist es nur den pervertierten Ideen einiger deutscher Beamter zu verdanken, dass wir uns ueberhaupt darueber unterhalten muessen. Der halbwegs gesunde Menschenverstand verbietet es geradezu, in einer wie auch immer gearteten Nutzungsuntersagung eine "spezielle Form der Anerkennung" zu sehen.

Zitat
Zitat

Der EU-FS wird ja durchaus anerkannt. Du darfst ja nach dem jeweils geltenden Recht, im Ausland deinen Führerschein machen. Du darfst dann mit diesem Führerschein auch überall auf der Welt fahren; nur eben nicht in Deutschland.

Eben da sehe ich ein Problem.

Etwas anderes waere vielleicht, wenn man einen EU-Fuehrerschein ERST umschreiben wuerde in einen deutschen Fuehrerschein und dann diesen deutschen Fuehrerschein aufgrund von Fahreignungsmaengeln einschraenkt.

Aber in der Einschraenkung eines EU-Fuehrerscheines liegt grundsaetzlich eine Nichtanerkennung. Alles andere waere Haarspalterei, denn der Sinn des Fuehrerscheines ist das Fahren, wenn das untersagt ist, ist die Sinnhaftigkeit der Anerkennung des Fuehrerscheins insgesamt betroffen.
Und eben Nichtanerkennung uebersteigt die deutschen Kompetenzen.

Aber die EU-Scheine muessen eben nicht mehr umgeschrieben werden - damit waere den Deutschen der Zugriff auf diese EU-Fuehrerscheine untersagt, bis etwas Aktuelles vorfallen sollte ...


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@non-jurist

Ich hatte 1985 einmal FS entzug wegen abgefahrene reifen , dann 1994 wegen der alten punkte die nicht komischer weisse gelöscht wurden , bekamm dann wegen fahren ohne versicherungsschutz wieder meinen FS weg. Musste also 3 mal zur MPU , dann habe ich antrag gestellt auf neuerteilung auf FS 2003 , MPU nicht bestanden aber solle so ein seminar mit machen Modell PS nannte sich das glaube ich. Dannhabe ich März meinen FS gemacht und am 3Okt. also 7 monate später war der FS weg, wegen 1,15 promille. Hatte nie zuvor ein Alkohol delikt


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Andreas
Beitrag 14.02.2005, 20:11
Beitrag #211


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 19:33)
Da ist vom VGH oder BGH oder irgendwem,hab ich schon gelesen,das letzte Wort diesbezüglich schon gesprochen.

Auf dieses Urteil bin ich aber sehr gespannt. Kannst du das Aktenzeichen posten?? think.gif smile.gif


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Peter Lustig
Beitrag 14.02.2005, 20:21
Beitrag #212


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Durch ein inländisches Gericht oder eine inländische Verwaltungsbehörde kann die Befugnis, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, in der Form aufgehoben werden, dass dieses Recht für das Inland suspendiert wird. Dazu ist es nicht erforderlich, dass der Inhaber der FE im Inland wohnt. Es wird damit auch nicht das ausländische Recht aufgehoben, sondern dem Inhaber des Rechts wird lediglich die Befugnis aberkannt, von seinem Recht in D Gebrauch zu machen.

Dies erfolgt z.B. doch auch, wenn ein ausländischer Kraftfahrzeugführer im Inland 18 Punkte und mehr zusammenbringt. Warum soll dies dann nicht auch funktionieren, wenn die Person mit ihrem nagelneuen PL-FS in D kontrolliert und festgestellt wird, dass sie in D vor einer Neuerteilung einem MPU-Erfordernis unterlegen gewesen wäre?

Rechtgrundlage für die Aberkennung durch die Fahrerlaubnisbehörde ist § 11 Abs. 2 IntKfzVO, durch Strafgerichte § 69b StGB.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 20:33
Beitrag #213


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In
Zitat
§ 11 Abs. 2 IntKfzVO

heisst es
Zitat
Erweist sich der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (§ 4) als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist ihm das Recht abzuerkennen, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Erweist er sich als ...

und nicht

Hat sich der Inhaber einer auslaendischen FE jemals als ungeeignet oder nicht befaehigt zum Fuehren von Kfz erwiesen, ist ihm stets das Recht abzuerkennen, von der auslaendischen FE Gebrauch zu machen, wenn er in Deutschland noch keine MPU absolviert hat.

Warum sollte es dann die gleiche Bedeutung haben ???


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Muk
Beitrag 14.02.2005, 20:34
Beitrag #214


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@ Lustiger Peter

Du hast recht.

18 Punkte müssten es schon sein.

Oder ein stafrechtlicher Entzug durch Gericht.

Wennaber keiner der oben genanten Fälle eintritt,was dann???

Es gibt keine Deutschen in diesem Sinne mehr.Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.
Nicht wenn ich in F lebe.
Aber auf jeden Franzosen der hier lebt,kann Verwaltungsrecht angewendet werden.

Das kann dir jeder Jurist bestätigen.

Oder meinst du ich habe Deutsches Verwaltungsrecht mit meiner Geburt erworben und nehme es mit mir in die ganze Welt,verbreite es wie ein Virus???
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Uwe W
Beitrag 14.02.2005, 20:38
Beitrag #215


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@/8doc:
Zitat
FeV §11
(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.

D.h. die Weigerung, sich einer rechtmäßig angeordneten MPU zu unterziehen, führt dazu, den Betroffenen als ungeeignet einzustufen.

Ob eine MPU-Anordnung in den EU-Führerscheinfällen aufgrund von §46 FeV aber rechtmäßig ist, ist höchstricherlich noch nicht geklärt.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 14.02.2005, 20:38
Beitrag #216





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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 20:34)
Es gibt keine Deutschen in diesem Sinne mehr.Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.
Nicht wenn ich in F lebe.
Aber auf jeden Franzosen der hier lebt,kann Verwaltungsrecht angewendet werden.

Widerspruch in sich. Wie das? Auf Deutsche nicht, auf andere Nationalitäten ja? Wenn es keine Deutschen mehr gibt, gibt´s dann noch Franzosen, Niederländer etc.
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Andreas
Beitrag 14.02.2005, 20:39
Beitrag #217


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Zitat (Muk @ 14.02.2005, 20:34)
Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.

Nicht weil du Deutscher bist, sondern weil du in Besitz einer Fahrerlaubnis bist, die in Deutschland noch gültig ist. Um diesen Umstand zu ändern, kannst du in begründeten Fällen eine Nutzungsuntersagung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Dies ist dann unabhängig von deinem Wohnsitz möglich. dry.gif


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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 20:48
Beitrag #218


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Zitat (Andreas @ 14.02.2005, 20:39)
Zitat (Muk @ 14.02.2005, 20:34)
Nur weil ich Deutscher bin kann nicht einfach Deutsches Verwaltungsrecht auf mich angewendet werden.

Nicht weil du Deutscher bist, sondern weil du in Besitz einer Fahrerlaubnis bist, die in Deutschland noch gültig ist. Um diesen Umstand zu ändern, kannst du in begründeten Fällen eine Nutzungsuntersagung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Dies ist dann unabhängig von deinem Wohnsitz möglich. dry.gif

genau da sind wir aber wieder beim Thema Einschränkung, und deren Zulässigkeit ist bestenfalls gesehen "unklar", m.E. eher gar nicht zulässig, zumindest nicht für im EU-Ausland lebende EU-FS-Inhaber
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 20:51
Beitrag #219


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Zitat
Ob eine MPU-Anordnung in den EU-Führerscheinfällen aufgrund von §46 FeV aber rechtmäßig ist, ist höchstricherlich noch nicht geklärt.


Eine MPU-Anordnung muss begruendet sein. Es darf als fraglich angesehen werden, dass eine evtl. uralte Verfehlung als Begruendung ausreicht, wenn der Betroffene aufgrund auswaertig erteilter Rechte und bereits evtl. jahrelang unauffaellig am Strassenverkehr teilnimmt. Immerhin wurden Kenntnisse und Faehigkeiten per pruefung nachgewiesen und die Eignung durch die unauffaellige Praxis. Damit hat sich die Fragestellung "Ist in Zukunft zu erwarten ... ?" bereits im Ansatz erledigt.

"The future is now" ... cool.gif

Im Uebrigen ist es durchaus moeglich eine MPU zu verweigern, wenn ihre Anordnung rechtswidrig ist. Und je nachdem, welches Recht man sich ansieht, koennte das durchaus so sein.


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Andreas
Beitrag 14.02.2005, 20:52
Beitrag #220


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Zitat (non-jurist @ 14.02.2005, 20:48)
genau da sind wir aber wieder beim Thema Einschränkung, und deren Zulässigkeit ist bestenfalls gesehen "unklar", m.E. eher gar nicht zulässig, zumindest nicht für im EU-Ausland lebende EU-FS-Inhaber

Würde man deiner Auffassung folgen, dann hätte eine Behörde in D keine Möglichkeit einem fahrenden Alkoholiker aus einem holländischen Grenzdorf mit Arbeitsstätte die Nutzung seines NL-FS in D zu untersagen. Das kann nicht sein und ist auch nicht so. Für das Gebiet von Deutschland kann eine deutsche Behörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen, ganz gleich wo der FS-Inhaber seinen Wohnsitz hat.


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Gast_Gast_thomas_*
Beitrag 14.02.2005, 20:55
Beitrag #221





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wo ist denn unser freund johnnie walker?kommt er mit seiner niederlage nicht klar? laugh.gif
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 20:57
Beitrag #222


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Uwe,Andreas

alles schön und gut.
Uwe meinte vorhergehend,da ich deutscher sei,liese sich die Fahrerlaubnisverordnung(Verwaltungsrecht )auf mich anwenden.

Da ich aber in Frankreich lebe ,gilt für mich Französisches Verwaltungsrecht.

Bin ich hier unterwegs habe ich die hier geltenden Promillegrenzen zu beachten.Fahre also mit 0.3 Promil über die Grenze nach Frankreich,bin ich selber schuld.Und da ich in F wohne,wird Französisches Verwaltungs und auch Strafrecht auf mich angewand.


@ Andreas
Nicht weil du Deutscher bist, sondern weil du in Besitz einer Fahrerlaubnis bist, die in Deutschland noch gültig ist. Um diesen Umstand zu ändern, kannst du in begründeten Fällen eine Nutzungsuntersagung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Dies ist dann unabhängig von deinem Wohnsitz möglich.

Dieser begründete fall tritt mit 18 Punkten ein.Oder Alkoholstraftat.

Aber nicht bei Eignugsmangel,begründet auf fehlender MPU.Dieser Charakterliche Eignungsfrage ist durch innerstaatliches Verwaltungsrecht brgründet,und ist nicht auf im Auslandwohnende EU Bürger anzuwenden.Ganz egal ob ich Deutscher bin oder Italiener.
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strichachtdoktor
Beitrag 14.02.2005, 20:58
Beitrag #223


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Zitat
Das kann nicht sein und ist auch nicht so. Für das Gebiet von Deutschland kann eine deutsche Behörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen, ganz gleich wo der FS-Inhaber seinen Wohnsitz hat.


Stimmt. Ganz klar.
Aber es sind eben aktuelle Vorkommnisse, die so eine Nutzungsuntersagung rechtfertigen. Und das eigentlich auch nur, weil die Deutschen es nicht schaffen, die Hollaender zu bewegen, die FE zu entziehen - was sie muessten, wenn sie so ein aehnliches Eignungsrecht haetten wie wir. Haben sie aber nicht.

Bei Entzug der FE auf deutschem Gebiet und nach Sperre kann das Recht auf Wiedernutzung der FE in Deutschland erteilt werden - nach MPU ? Wie soll das gehen, wenn jemand der deutschen Sprache nicht im Ansatz maechtig ist ?


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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 21:00
Beitrag #224


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Zitat (Andreas @ 14.02.2005, 20:52)
Zitat (non-jurist @ 14.02.2005, 20:48)
genau da sind wir aber wieder beim Thema Einschränkung, und deren Zulässigkeit ist bestenfalls gesehen "unklar", m.E. eher gar nicht zulässig, zumindest nicht für im EU-Ausland lebende EU-FS-Inhaber

Würde man deiner Auffassung folgen, dann hätte eine Behörde in D keine Möglichkeit einem fahrenden Alkoholiker aus einem holländischen Grenzdorf mit Arbeitsstätte die Nutzung seines NL-FS in D zu untersagen. Das kann nicht sein und ist auch nicht so. Für das Gebiet von Deutschland kann eine deutsche Behörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen, ganz gleich wo der FS-Inhaber seinen Wohnsitz hat.

kann ja sein daß ich mich irre, aber meines Wissens läuft das bei besagtem niederländischen Spritkopf so: In D mit too much alcohol erwischt -> uniformierter Amtsmann D behält NL-FS ein -> Deutsche Behörde macht Mitteilung an NL-Behörde -> NL-Spritkopf kriegt Ärger mit NL-Behörde, FS-Entzug etc, eben alles was die NLer eben für notwendig halten.
Täusch ich mich da ?
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Mr.T
Beitrag 14.02.2005, 21:05
Beitrag #225


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Zitat (non-jurist @ 14.02.2005, 21:00)
Täusch ich mich da ?

Ja.


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Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 21:06
Beitrag #226


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Der besagte Spritti bekommt ein ordentliches deutsches Strafverfahren und hier eine gewisse Sperrfrist für die Nutzung der FE in D. Die FE wird durch das Strafgericht eingezogen und nach NL zurückgeschickt. Was die dann noch machen kann ich, in Ermangelung der Kenntnis des NL-Rechts, nicht sagen. Siehe auch § 69b StGB.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 14.02.2005, 21:08
Beitrag #227





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Ja.


Danke Mister T. Bitte nehmen Sie nicht so umfassend Stellung, das sprengt den Tread sonst noch. whistling.gif
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Muk
Beitrag 14.02.2005, 21:08
Beitrag #228


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@Andreas

QUOTE (non-jurist @ 14.02.2005, 20:48)
genau da sind wir aber wieder beim Thema Einschränkung, und deren Zulässigkeit ist bestenfalls gesehen "unklar", m.E. eher gar nicht zulässig, zumindest nicht für im EU-Ausland lebende EU-FS-Inhaber


Würde man deiner Auffassung folgen, dann hätte eine Behörde in D keine Möglichkeit einem fahrenden Alkoholiker aus einem holländischen Grenzdorf mit Arbeitsstätte die Nutzung seines NL-FS in D zu untersagen. Das kann nicht sein und ist auch nicht so. Für das Gebiet von Deutschland kann eine deutsche Behörde eine Nutzungsuntersagung aussprechen, ganz gleich wo der FS-Inhaber seinen Wohnsitz hat.

Diese Untersagung muß begründet sein.Wie wilst du sie begründen???

Aber genau diese Aufasung wird von der Mehrheit der Eu Mitgliedsländern vertreten.
Ist Mehrheitlich geltendes Recht.
Wenn dieser Alkoholiker nüchtern zur Arbeit fährt,und wieder heim,nach Holland so sind den Deutschen Behörden die Hände gebunden.

Erst wenn er besofen Fährt,könen die D einschreiten.

Es ist doch nicht so,das wer mit 1,6 Promil noch gerade laufen kann,Alkoholiker ist,und daraus abgeleitet wird,der fährt demnächst auch besofen.
Dem wird eine Straftat,die er noch nicht begangen hat ,unterstelt, er wird sie begehen.

Das geht nur in Deutschland für HIER lebende FÜ Inhaber.
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non-jurist
Beitrag 14.02.2005, 21:11
Beitrag #229


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Zitat (XDiver @ 14.02.2005, 21:06)
Der besagte Spritti bekommt ein ordentliches deutsches Strafverfahren und hier eine gewisse Sperrfrist für die Nutzung der FE in D. Die FE wird durch das Strafgericht eingezogen und nach NL zurückgeschickt. Was die dann noch machen kann ich, in Ermangelung der Kenntnis des NL-Rechts, nicht sagen. Siehe auch § 69b StGB.

OK, nach der Sperrfrist in D geht NL-Spritti sich nen niegelnagelneuen EU-FS von sonstwer holen, fährt fleissig in D....und die D-Beamten wollen ihn zur MPU verdonnern, bzw. eine Nutzungsunterlassung (wohlgemerkt NACH der Sperrfrist) aussprechen....hmmmm, gaaaanz schwer vorstellbar
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RA XDiver
Beitrag 14.02.2005, 21:15
Beitrag #230


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Zitat
Das geht nur in Deutschland für HIER lebende FÜ Inhaber.


Um auch mal zu dieser Thematik Stellung zu nehmen:

M.E. ist es (zumindest für Personen mit Deutscher FE-Akte) nichts anderes, ob sie in München oder in Paris leben, aber beide in D autofahren.

Auch der (nunmehr) im Ausland ansässige EU-FE-Inhaber mit entsprechenden Einträgen in FL kann hier zu einer MPU herangezogen werden und ggf. die Nutzung untersagt werden. Und zwar unter den gleichen Voraussetzungen, wie jeder andere, hier lebende, auch.

Bejaht man die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme (wie die hiesige Pro-MPU-Fraktion), muss diese sich auch auf Personen erstrecken, die nachjträglich ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.

Es gibt keinen Anlass, daran zu zweifeln, da die Eignungszweifel, die zum Entzug geführt haben, ja durch den Umzug nicht verändert worden sind. Warum sollte also für D keine MPU-Anordnung oder NU ausgesprochen werden können? An den Voraussetzungen (außer dem Wohnsitz) hat sich ja nichts geändert.


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