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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Andreas
Beitrag 15.02.2005, 07:21
Beitrag #251


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Zitat (Muk @ 15.02.2005, 03:16)
Schwere Kost,also ich verstehs,die sechste Kammer VHG MÜnchen scheinbar nicht.

Klasse, was eine ganze Armada von Juristen offensichtlich nicht verstehen, das verstehst du. Respekt... rolleyes.gif

Zitat (MuK)
Die MPU wurde schon in der Vorlagefrage mit Einbezogen und ist in dem Urteil mit berücksichtigt.


Die Grundlage des EuGH-Urteiles war ein Strafverfahren in Deutschland. Bei diesen Verfahren spielt die MPU keine Rolle, daher wurde vom EuGH auch keinerlei Aussagen zur Rechtmäßigkeit der MPU getroffen. Im übrigen wurde dieses Thema schon vor Monaten hier ausgiebig diskutiert und es konnte kein einvernehmliches Ergebnis gefunden werden. Es gibt sogar Rechtsanwälte, die nicht deiner Auffassung sind und eine nachträgliche MPU für möglich halten. Schon komisch, oder... wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 15.02.2005, 10:07
Beitrag #252





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Zitat (Andreas @ 15.02.2005, 07:21)
Die Grundlage des EuGH-Urteiles war ein Strafverfahren in Deutschland. Bei diesen Verfahren spielt die MPU keine Rolle, daher wurde vom EuGH auch keinerlei Aussagen zur Rechtmäßigkeit der MPU getroffen.

Liebes Andylein,

die Hintergründe waren dem EUGH sehr wohl bekannt, explizit auf jede nationale VerwaltungsVorschrift einzugehen, erschien dem EUGH hier nicht nötig, sondern
hier wurde eine klare allgemein gültige Aussage getroffen, und zwar die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine.

Das D das Urteil in der Form nicht verstehen konnte, oder besser gesagt will, kann man dem EUGH nicht zum Vorwurf machen, letztendlich hat der EUGH im Kern alles gesagt.

Eine nachträgliche Nutzungsuntersagung, widerspricht dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, das müsste sogar ein Staat verstehen, dessen Grundwerte darin bestehen seine Mitbürger zu gängeln und zu schikanieren.


Spielen wir das Spiel mal weiter:


Sollte ich trotz Nutzungsuntersagung in D , weiter in D Auto fahren und erwischt werden, bekomme ich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, dagegen lege ich Rechtsmittel ein, letztendlich wird das ganze wieder vor dem EUGH landen,
wie wird dieser wohl entscheiden?

Genauso wie im Fall Kapper.

Warum sollte er auch anders entscheiden, die Sachlage ist die Gleiche wie im Fall Kapper, ich bin im Besitz eines gültigen EU-Führerscheines, der allgemein anerkannt werden muss.

Im Urteil stand da auch nichts von anerkannt werden kann.

Die Möglichkeit einer innerländischen Nutzungsuntersagung wird dem EUGH sehr wohl bekannt gewesen sein, diese wurde von ihm aber nicht in Betracht gezogen, sonst hätte er es explizit erwähnt.


Das Urteil anders zu deuten, lässt den Schluss zu, das D das Urteil nicht aktzeptieren will, und sich hier durchaus bewusst ist, gegen EU-Recht zu verstoßen,
was aber traurigerweise billigend in Kauf genommen wird.
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gerri
Beitrag 15.02.2005, 10:23
Beitrag #253


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der felix kapper ist doch bis zum urteil auch weiter gefahren,sogar sein auto wurde zerschrottet..obwohl ihm die behörden dies verboten hatten.also was ist denn wenn mir die nu. ins haus flattert und ich einfach weiter fahre bis das gericht in brüssel entscheidet.wenn das vg nicht entscheiden kann dann ist im zweifel für den angeklagten..?? oder?


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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 10:30
Beitrag #254


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Zitat (gerri @ 15.02.2005, 10:23)
also was ist denn wenn mir die nu. ins haus flattert und ich einfach weiter fahre bis das gericht in brüssel entscheidet.wenn das vg nicht entscheiden kann dann ist im zweifel für den angeklagten..?? oder?

Wenn die sofortige Vollziehung der NU angeordnet wurde, ist jede weitere Fahrt nach der Zustellung der NU eine Straftat = Fahren ohne FE.

@Guestilein

Mit Gästen führe ich keine Diskussion mehr. shutup.gif


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gerri
Beitrag 15.02.2005, 10:40
Beitrag #255


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das ist doch bei felix kapper auch so gewesen.der wurde doch auch öfters beim fahren lhne fahrerlaubniß erwischt und das ende vom lied war doch das der noch schadensersatz von der brd bekam..weil in brüssel anders entschieden wurde und sein nl-fs für rechtmäßig befunden wurde.


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.02.2005, 11:05
Beitrag #256


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Ich habe heute nochmals auf dem für mich zuständigem FS Amt angerufen und mich erkundigt wie es denn sei wenn man hier eine MPU machen müßte um eine FE zu bekommen und aber eine EU-FE besitzt die im EU Nachbarland gemacht wurde...

Die Antwort lautete wie folgt:

Sobald die FE Behörde Kenntnis erlang über einen Probanden mit EU-FS meldet sie dies dem KBA in Flensburg. Diese wiederrum melden es der Stelle wo der EU-Führerschein ausgestellt wurde mit der Anweisung den Führerschein einzuziehen. So wird es zumindest hier in meiner Stadt gehandhabt. Eine Anordnung der MPU ist nicht möglich da sich die Anordnung nur auf eine DEUTSCHE FAHRERLAUBNIS bezieht!!! Infolgedessen wird auch keine NU stattfinden!!! Nur das KBA Flensburg wird die ausstellende Behörde darüber in Kenntnis setzen und dann ist auch der EU Schein WEG. UND DAS IST SCHEI**E crybaby.gif , denn dann ist es so wie wenn du überhaupt keine FE hast-das heißt man darf dann logischerweise auch nicht mal mehr im Ausland fahren.... ranting.gif

Und ich möchte anmerken daß ich mit der CHEFIN der hier zuständigen FE Behörde gesprochen habe!!!

Schon komisch wie Unterschiedlich die FE Behörden der verschiedenen Städte das ganze handhaben.... Also in München wurde ja eine NU ausgesprochen-nur hier paar Kilometer weiter gibt es keine NU sondern es wird die Ausstellende Behörde (PL oder CZ oder sonstwo) angewiesen den Führerschein einzuziehen.... SEHR ARG KOMISCH think.gif


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gerri
Beitrag 15.02.2005, 11:10
Beitrag #257


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also wenn das wirklich so ist dann ist das schon wirklich arg komisch..aber die ausländischen behörden ziehen den eu-fs definitiv nicht wieder ein.aus welchem bundesland kommst du denn?


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 11:24
Beitrag #258


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Es sollte vor allem ganz grundsaetzlich nicht unerwaehnt bleiben, dass es sich bei jedem EU-Fuehrerschein um ein Dokument handelt, welches die von einem auslaendischen Staat erteilte und gueltige Fahrerlaubnis nachweist, die durch Massnahmen der deutschen Behoerden nicht angetastet werden darf , weder durch Entzug der Dokumente noch durch Einschraenkungen in der Hauptsache - also der FE - sofern dies nicht neue Gruende rechtfertigen ...

Interessant finde ich ja, dass es inzwischen auch anderen ausser mir auffaellt, dass es da eine gewisse Ungleichbehandlung zu geben scheint:
Wenn naemlich eine deutsche Behoerde eine FE wiedererteilt bzw. ueberhaupt erteilt, kann sie nicht die alten Entzugsgruende spaeter recyclen und die FE erneut aufgrund alter Entzuege entziehen oder einschraenken. Bei der EU-FE scheint dass ploetzlich zu gehen, obwohl lt. EuGH die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidungen der auslaendischen Behoerden denen deutscher Behoerden absolut gleichzusetzen sind. Darin erkenne ich zumindest jetzt schon einen massiven Verstoss der Deutschen gegen das Kapper-Urteil u.a. .

Nach VG Muenchen z.B. scheint eine Ausservollzugsetzung der Erlaubnis in D aufgrund eines EU-Fs am Strassenverkehr teilnehmen zu duerfen, jederzeit aufgrund Verwertung ehemaliger Entzugsgruende moeglich zu sein - die oeffentliche Sicherheit habe stets Vorang. Als wenn es sonst nix Wichtiges gaebe.
Wenn das kein eindeutiger Verstoss gegen die gegenwaertige Rechtslage ist, dann weiss ich ja nicht ...

Die naechste Frage ist allerdings leider recht einfach zu beantworten: Ueber eine gerichtliche/behoerdliche Anordnung darf man sich auch dann nicht hinwegsetzen, wenn sie rechtswidrig erteilt wurde. Im Falle einer Nutzungsuntersagung kommt "Fahren ohne Fahrerlaubnis" also auch dann in Betracht, wenn sich hinterher herausstellt, dass die Deutschen mal wieder unrecht gehandelt haben ...

Der von XXXSCHLUMPFXXX in Erfahrung gebrachte Weg macht mich allerdings nicht sonderlich nervoes. Denn warum sollten die Polen meinen PL-FS einziehen wollen ? Ich habe nie gegen polnische Gesetze verstossen und alle nationalen Richtlinien eingehalten. Da ist seitens der Chefin der FEB wohl eher ein Wunsch Vater des Gedankens ...


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 11:28
Beitrag #259


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 11:05)
Diese wiederrum melden es der Stelle wo der EU-Führerschein ausgestellt wurde mit der Anweisung den Führerschein einzuziehen.

... die werden sich bedanken !!!


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.02.2005, 11:34
Beitrag #260


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Zitat (gerri @ 15.02.2005, 11:10)
also wenn das wirklich so ist dann ist das schon wirklich arg komisch..aber die ausländischen behörden ziehen den eu-fs definitiv nicht wieder ein.aus welchem bundesland kommst du denn?

Ich komme aus Bayern-habe auch kein Problem damit zu sagen daß ich aus dem Nürnberger Raum komme wavey.gif


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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 11:36
Beitrag #261


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 11:05)
Und ich möchte anmerken daß ich mit der CHEFIN der hier zuständigen FE Behörde gesprochen habe!!!

Schon komisch wie Unterschiedlich die FE Behörden der verschiedenen Städte das ganze handhaben.... Also in München wurde ja eine NU ausgesprochen-nur hier paar Kilometer weiter gibt es keine NU sondern es wird die Ausstellende Behörde (PL oder CZ oder sonstwo) angewiesen den Führerschein einzuziehen.... SEHR ARG KOMISCH think.gif

Offensichtlich hast du die Chefin der FS-Stelle falsch verstanden oder sie hat dich falsch verstanden.

Die Linie in Bayern ist ganz klar und einheitlich.

1. Sofern offenkundig die 185 Tage nicht eingehalten wurden, erfolgt eine Meldung über das KBA an den Ausstellungsstaat mit Hinweis auf ein Verstoß gegen die EU-Führerscheinrichtlinie.

2. Unabhängig davon wird bei einem MPU-Kandidat das Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet.

Dies sind in Kurzform die Anweisungen des Innenministeriums. cool.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 11:38
Beitrag #262


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 11:34)
Ich komme aus Bayern-habe auch kein Problem damit zu sagen daß ich aus dem Nürnberger Raum komme wavey.gif

... da ist man dann gleich doppelt ge++scht ... think.gif

Obwohl Dir das Verhalten Deiner FEB erstmal Zeit gibt - denn das wird nichts mit dem Einzug durch die EU-FS-erteilende Behoerde im Ausland.


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.02.2005, 11:40
Beitrag #263


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Zitat (Andreas @ 15.02.2005, 11:36)
Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 11:05)
Und ich möchte anmerken daß ich mit der CHEFIN der hier zuständigen FE Behörde gesprochen habe!!!

Schon komisch wie Unterschiedlich die FE Behörden der verschiedenen Städte das ganze handhaben.... Also in München wurde ja eine NU ausgesprochen-nur hier paar Kilometer weiter gibt es keine NU sondern es wird die Ausstellende Behörde (PL oder CZ oder sonstwo) angewiesen den Führerschein einzuziehen.... SEHR ARG KOMISCH think.gif

Offensichtlich hast du die Chefin der FS-Stelle falsch verstanden oder sie hat dich falsch verstanden.

Die Linie in Bayern ist ganz klar und einheitlich.

1. Sofern offenkundig die 185 Tage nicht eingehalten wurden, erfolgt eine Meldung über das KBA an den Ausstellungsstaat mit Hinweis auf ein Verstoß gegen die EU-Führerscheinrichtlinie.

2. Unabhängig davon wird bei einem MPU-Kandidat das Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet.

Dies sind in Kurzform die Anweisungen des Innenministeriums. cool.gif

Die 185 Tagesregelung betrifft mich ja nicht weil die CZ diese zu dem Zeitpunkt meiner Anmeldung bei der CZ Fahrschule noch nicht umgesetzt hatten!

Und auf mein 3 maliges nachfragen bezüglich einer MPU Anordnung und/oder NU hat sie definitiv NEIN gesagt-hier bei mir wird laut IHRER Aussage keine NU stattfinden sondern das KBA informiert welche sich mit den CZ Behörden in verbindung setzt und die Einziehung der CZ FE beantragt...

Wobei sie noch meinte eine MPU ANORDNUNG würde sich nur auf eine Wiedererteilung der DE FE beziehen-nicht jedoch auf eine EU FE !!!

Und die NU hat sie definitiv abgelehnt. Es wird von Seiten der FE Behörde hier KEINE NU geben-da das KBA ja die Ausstellende Behörde in CZ anschreibt daß mir der EU FE wieder entzogen werden muß-laut Ihrer Aussage!

Der Beitrag wurde von xxxSCHLUMPFxxx bearbeitet: 15.02.2005, 11:44


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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 11:44
Beitrag #264


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 11:40)
Und auf mein 3 maliges nachfragen bezüglich einer MPU Anordnung und/oder NU hat sie definitiv NEIN gesagt-hier bei mir wird laut IHRER Aussage keine NU stattfinden sondern das KBA informiert welche sich mit den CZ Behörden in verbindung setzt und die Einziehung der CZ FE beantragt...

Wobei sie noch meinte eine MPU ANORDNUNG würde sich nur auf eine Wiedererteilung der DE FE beziehen-nicht jedoch auf eine EU FE !!!

Dann wird es nicht mehr lange dauern, bis die Dame von "oben" die Weisung bekommt, wie zu verfahren ist.

P.S. Was ist den bei dir der Grund für die MPU-Gefahr?? think.gif


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Natrix20
Beitrag 15.02.2005, 11:45
Beitrag #265


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@Andreas
Es wird gleich eine Nutzungsuntersagung eingeleitet? Ist ja sehr interessant, kommt vorher keine Aufforderung zur MPU mehr? Einen Nutzungsuntersagung würde eine Nichtanerkennung eines EU FS bedeuten und damit ganz klar gegen das EU Urteil verstossen.Also ich würde da sogar eine Anzeige gegen den Innenminister von Bayern erwägen, wegen Rechtsbeugung, wenn ich davon betroffen wäre.
@/8doc
Was hälst du davon seinen Wohnsitz einfach im Ausland zu lassen, natürlich vor einer MPU Anforderung und den freundlichen Beamten bei einer Kontrolle dies mitzuteilen?
Wie sieht es aus auf den Führerschein gänzlich in Deutschland zu verzichten? Was für folgen würde dies denn haben?? Ist auch ne interessante Frage wie ich meine.
Gruss
Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 11:47
Beitrag #266


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Zitat (Andreas @ 15.02.2005, 11:36)
Offensichtlich hast du die Chefin der FS-Stelle falsch verstanden oder sie hat dich falsch verstanden.

Oder die Chefin konnte die Anweisung nicht klar verstehen, weil sie offenkundig gegen EU-Rcht verstoesst ??? Denn es ist fraglich und darf angezweifelt werden, ob die deutschen Behoerden ueberhaupt berechtigt sind, eine Nutzungsuntersagung aufgrund alter Kenntnisse anzuordnen.

Zitat
1. Sofern offenkundig die 185 Tage nicht eingehalten wurden, erfolgt eine Meldung über das KBA an den Ausstellungsdatum mit Hinweis auf ein Verstoß gegen die EU-Führerscheinrichtlinie.

Wobei das primaer keine Auswirkungen auf die FE hat. Und die Polen und Tschechen werden die erteilten FE nicht zuruecknehmen, selbst wenn sie gegen die FS-Rili verstossen haben, denn sie konnten aufgrund mangelnder Umsetzung der EU-RiLi in eigene Verwaltungsvorschriften ueberhaupt nichts anderes tun, als sich an nationales Recht zu halten.

Zitat
2. Unabhängig davon wird bei einem MPU-Kandidat das Verfahren zur Nutzungsuntersagung eingeleitet.

Und da werden wir sehen, wohin das fuehrt: Zum EuGH und der wird es den Deutschen verbieten, wenn sie keine neuen Entzugsgruende darlegen koennen.


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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 11:49
Beitrag #267


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.02.2005, 11:47)
Und da werden wir sehen, wohin das fuehrt: Zum EuGH und der wird es den Deutschen verbieten, wenn sie keine neuen Entzugsgruende darlegen koennen.

Oder auch nicht.

Im übrigen dürfte bis zu einer evtl. Entscheidung des EuGH die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft sein. Dann wird sowieso alles anders und besser. tongue.gif


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Beitrag 15.02.2005, 11:51
Beitrag #268


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Zitat (Andreas @ 15.02.2005, 11:44)
P.S. Was ist den bei dir der Grund für die MPU-Gefahr?? think.gif

Ich wurde in einem Zeitraum von 1,5 Jahren insgesamt 3x aufgehalten(Normale police.gif Kontrolle) mit einer "geringen Menge" Alkohol. Es wurde NIE Blut genommen, durfte nur pusten tongue.gif ...

2x war ich unter den 0.8 o/oo (ALTES GESETZ) und 1x war ich über 0.5 o/oo (NEUES GESETZ)

Das ist der Grund mir Eignungszweifel zu unterstellen.
Ich sehe ja meien Fehler ein und habe es im nachhinein auch für richtig empfunden daß ich dafür bestraft wurde. Nur jetzt ist die FE schon seit fast 3 Jahren weg und nun möchte ich schon ganz gern wieder mal fahren sad.gif

Vor allem da ich jetzt Trocken bin und nicht mal mehr zu Silvester ein Glas trinke-NICHTS MEHR.
Nur meine Leberwerte sind nicht die besten-was aber nicht auf einen derzeitigen Alkoholmißbrauch zurückzuführen ist! Dazu aber werde ich demnächst wieder einen Arztbesuch machen und mir das bestätigen lassen!


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 12:00
Beitrag #269


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Zitat (Andreas @ 15.02.2005, 11:49)
Im übrigen dürfte bis zu einer evtl. Entscheidung des EuGH die 3. EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft sein. Dann wird sowieso alles anders und besser. tongue.gif

Ja klar, Andreas ...
... sicher, Andreas.

So ein genialer Wurf ist die neue RiLi nun auch nicht (jedenfalls nicht in der mir vorliegenden Fassung). Und ich bezweifle, dass die Deutschen dann in Europa wie die Grossgrundbesitzer herumstolzieren und sich ueber alles hinwegsetzen duerfen.

Wenn ich den EuGH recht verstehe, dann verstossen die Deutschen in der Kapper-Sache (und aehnlichen) gegen europaeisches Recht. Heisst: Sie haben die alte Richtlinie nicht verstanden. Und deshalb brauchen sie eine Neue ?


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Beitrag 15.02.2005, 12:06
Beitrag #270


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Würde mir mal einer die 3. EU Führerscheinrichtlinie GENAU erklären - BITTE OHNE Beamtendeutsch-sondern auf verständliche Weise whistling.gif


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Natrix20
Beitrag 15.02.2005, 12:41
Beitrag #271


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Festzustehen scheint momentan folgendes, selbst FEB´s wissen nicht genau wie das Urteil zu handhaben ist, heilloses durcheinander auf den Amtsstuben herrscht in Deutschland, genaues weiss man nicht, selbst Gerichte müssen den EUGH nochmals bemühen um Klarheit zu haben. Es war und ist für einen Beamten auch noch nie leicht gewesen, irgendwelche Urteile zu verstehen, Sie müssen es klar und deutlich ausformuliert bekommen, sonst geht da nix. Und wenn in einem Urteil ein Paragraph fehlt dann wird ein Urteil halt nicht anerkannt oder so ausgelegt, das es wieder in den Horizont passt.
Is ja aber nichts neues bei uns, deshalb lassen wir uns ja auch in allen Bereichen vom Ausland überholen,grins.
Selbst wenn eine 3 Richtlinie kommt, was soll dann mit den Altbesitzern einer EU FE werden? Im Leben kriegen die Leute nicht nachträglich Ihre FE aberkannt, lieber Andreas. Bis die Richtlinie kommt werden hoffentlich noch tausende Ihren EU FS machen. Der Albtraum eines jeden FEB Mitarbeiters passiert tagtäglich. Führerscheine tauchen auf, die nicht aus den Händen deutscher Beamten erteilt wurden. rofl1.gif
Gruss Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 12:45
Beitrag #272


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Zitat
Und wenn in einem Urteil ein Paragraph fehlt dann wird ein Urteil halt nicht anerkannt oder so ausgelegt, das es wieder in den Horizont passt.

... wenn der Horizont eine Zimmerdecke ist, dann wird´s halt schwer ...
rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 12:53
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@ XXXSCHLUMPFXXX

Guckst Du mal hier und stellst dann Deine Fragen. OK ?!


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@ ANDREAS

Die Grundlage des EuGH-Urteiles war ein Strafverfahren in Deutschland. Bei diesen Verfahren spielt die MPU keine Rolle, daher wurde vom EuGH auch keinerlei Aussagen zur Rechtmäßigkeit der MPU getroffen. Im übrigen wurde dieses Thema schon vor Monaten hier ausgiebig diskutiert und es konnte kein einvernehmliches Ergebnis gefunden werden. Es gibt sogar Rechtsanwälte, die nicht deiner Auffassung sind und eine nachträgliche MPU für möglich halten. Schon komisch, oder...

Kapper wurde Zwei oder dreimal mit Holändischem Fü erwischt.
Beim dritten mal hatt das Gericht in Frankental den Fall nach EUGH
überwiesen,da der Richter sah,das K einen gültigen FÜ hatte.

Der Fall wurde angenommen und das Gericht EUGH lies bei Deutschen Behörden Schriftlich nachfragen (BRD Verkehrsministeriun) warum Kapper den Holländischen FÜ nicht anerkant Kriegt.

Ja sagten die Deutschen,der wohnt nur auf dem Papier in Holland.

Spielt keine Rolle sagt der EUGH.Das ist Sache der Holländer.

Das gericht Frägt ob K nach ablauf der Sperrfrist in D einen FÜ hätte beantragen können.

Ja,sagen die Deutschen,er hätte aber innerstaatliche folgen (Masnahmen,MPU) zu absolvieren.Deshalb wird sein FÜ hier nicht anerkant.

EUGH sagt MPU (innerstaatliche Masnahmen) sind nicht zuläsig.

Andreas lies Folgendes,kopiert aus der Vorlagefrage des EUGH

Außerdem ergibt sich aus der schriftlichen Antwort der deutschen Regierung auf die ihr vom Gerichtshof gestellten Fragen, dass, wenn eine Entziehung der Fahrerlaubnis einen Gemeinschaftsbürger mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland betrifft, die nationalen Vorschriften über die Folgen dieser Entziehung auch dann Anwendung finden, wenn diese Person Inhaber eines von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats ausgestellten Führerscheins ist oder ihr später ein solcher Führerschein ausgestellt wird.

Das Kapper keine Sperrfrist mehr hatte,bezweifelten auch die Deutschen nicht.
Aber sie wolten nationale Masnahmen ,über die Folgen einer Entziehung anwenden.

ANDREAS ich frage dich,was kommt nach der Sperrfrist in Deutschland,hä,hä,
sag schon.Was sind das für onuminöse Nationale Forschriften die anzuwenden wären,nach Sperrfrist.

Die Deutschen haben nicht nur vorangig den Wohnsitz des K moniert,sondern auch,das sie gedenken nationale Masnamen nach Ablauf der Sperrfrist anzuwenden.

Das mancher Richter,Politiker,MPU Psychologe und ANDREAS das nicht sehen wollen,ist schon klar.

Der EUGH hat in seinem Urteil ja nicht nur zur Wohnsitzfrage geurteilt,sondern auch innerstatliche Masnahmen untersagt.

Natürlich hat er die deutsche MPU nicht ausdrücklich namentlich erwähnt,da es in anderen Ländern andere innerstatliche Vorschriften (in Östereich heist sie anders) gibt.Und der Richterspruch EU weit gültig ist.

Andreas ,und das ist Fakt,die deutschen haben die MPU in der Vorlagefrage Erwähnt.

Und Richter legen die Sache meist so aus ,wies ihnen in den Kram past.
Noch nie etwas von Fehlurteilen gehört.

Wenn ich nur an die auslegung (mitlerweile kassiert) denke,regelmäsiger Cannabiskonsum.
Ich konsumiere regelmäsig am 29 Februar,und bin somit ungeeignet.
So haben doch auch VGH Gerichte in ihrem Sinne geurteilt,und das gesetz nicht wie vom gesetzgeber gedacht ausgelegt.

Warum wird der Fall K nicht zurükverwiesen an den EUGH???
Er muß doch auch MPU Machen.Des wuste der EUGH schon.
Und hat zu deutschland gesagt,Keine Innerstatlichen Masnahmen.
Fü ist anzuerkennen.
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mirko1
Beitrag 15.02.2005, 13:47
Beitrag #275


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Zitat (Muk @ 15.02.2005, 13:37)
Warum wird der Fall K nicht zurükverwiesen an den EUGH???
Er muß doch auch MPU Machen.Des wuste der EUGH schon.
Und hat zu deutschland gesagt,Keine Innerstatlichen Masnahmen.
Fü ist anzuerkennen.

so she ich das auch MPU ist eine Innerstaatliche Masnahme.

Doch warum ordnet dann Deutschland diese trotzdem an? klarer verstoß, doch tun sie es trotzdem und unser einer muß damit leben. sad.gif
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mirko1
Beitrag 15.02.2005, 13:52
Beitrag #276


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habe eine evtl. Offtopic Frage:
habe 1997 FS weg bekommen und Auflage zur MPU bekommen, ich hatte mir aber nichts zu schulden kommen lassen, keinen Bezug zu einer Straftat und keinen Bezug zu einem Verkehrs Delikt. Die Führerscheinstelle hatte einen Hinweis von der Polizei erhalten das es sich bei mir um einen Haschisch Konsumenten handeln würde aufgrund dieses Hinweises wurde mein FS entzogen + MPU angeordnet.

2 Jahre später 1999 Urteilte das VG das ein FS Entzug nur in Verbindung mit Delikten im Straßenverkehr oder Straftaten rechtmäßig sind.

Auf jedenfall wurde mein FS nach heutiger Rechtsprechung unrechtsmäßig entzogen und würde heute im genannten Fall auch nicht mehr entzogen werden.

meine Frage kann ich ein Wiederaufnahme Verfahren einleiten=? oder wie seht Ihr das=?

sorry war die erste Offtopic Frage die ich hatte.
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Muk
Beitrag 15.02.2005, 14:20
Beitrag #277


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MIkro 1

Dein Lappen ist schon länger als 2 J weg.
Must ihn neu machen.
Damaliges Urteil (Verwaltungsakt) ist Rechtskräftig.
Meine Fü Stelle denkt genauso.
Schert sich einen dreck um aktuel geltendes Recht.
Must deinen Lappen neu beantragen.Und so wie diene FÜ Stelle drauf ist,wird sie dir MPU AUflage fordern.
So wie bei mir.Hab auch n´halbes Jahr und länger Abstinenz bewiesen.Fü Stelle hat sich damit nicht zufrieden gegeben.
Hatte die Wahl die Unrechtmäßig geforderte MPU zu erbringen oder auf dem Verwaltungsweg zu klagen.
Hab dann den FÜ in PL gemacht .Ging schneller,war sicherer und günstiger.
Und ohne PSYCHOSTRESS.
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monerle
Beitrag 15.02.2005, 14:21
Beitrag #278


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@ gerri

du verwechselst da 2 verschiedene fälle. kapper's auto wurde nicht verschrottet, sondern das auto (mercedes) eines anderen mandanten des herrn säftel, der auch mit einem eu-fs aus nl unterwegs war.


--------------------
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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 15.02.2005, 14:27
Beitrag #279


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Zitat (monerle @ 15.02.2005, 14:21)
@ gerri

du verwechselst da 2 verschiedene fälle. kapper's auto wurde nicht verschrottet, sondern das auto (mercedes) eines anderen mandanten des herrn säftel, der auch mit einem eu-fs aus nl unterwegs war.

Wobei das hier eigentlich keine Rolle spielt wessen Auto die verschrottet haben-ich finde das allgemein eine riesen Frechheit was die sich erlauben!


--------------------
Der der den Adrenalinstoß braucht....
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Medusa
Beitrag 15.02.2005, 17:42
Beitrag #280


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Umzug von Hamburg nach München, MPU Aufforderung möglich?

In Stadt A wurde FE entzogen: MPU droht.
Umzug in Stadt B: FE erteilt ohne MPU. (Ermessensgemäß oder MPU unbekannt)
Umzug zurück nach Stadt A: Stadt A verlangt nachträglich MPU.

(Entscheidungen zur EU-FE Erteilung sind europaweit gleichwertig.)

Fall 1:
A = München
B = Hamburg

Fall 2:
A = München
B = Paris

wavey.gif whistling.gif
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Levent
Beitrag 15.02.2005, 19:13
Beitrag #281


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Zitat (xxxSCHLUMPFxxx @ 15.02.2005, 14:27)
Zitat (monerle @ 15.02.2005, 14:21)
@ gerri

du verwechselst da 2 verschiedene fälle. kapper's auto wurde nicht verschrottet, sondern das auto (mercedes) eines anderen mandanten des herrn säftel, der auch mit einem eu-fs aus nl unterwegs war.

Wobei das hier eigentlich keine Rolle spielt wessen Auto die verschrottet haben-ich finde das allgemein eine riesen Frechheit was die sich erlauben!

@xxxSCHLUMPFXXX


Es ist auch eine frechheit sowas zu tun, sie können lediglich das Auto versteigern , und das geld muss dem eingentümer übergeben werden.

Nun muss aber das Land NRW das Auto dem Hernn Kapper ersetzen .

Das ist doch schonmal ein netter anfang.

Ich sagte ja schon immer , die machen was sie wollen ! ! ! !


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Levent
Beitrag 15.02.2005, 19:22
Beitrag #282


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@XXXSCHLUMPFXXX


Nein neinn, der gerri hat recht schlupf , der Dr.Werner Säftel hat den Hernn Kapper vertreten, und dessen Auto ( Merzedes 270 CDI ) wurde verschrottet.


MfG Levent


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Roland
Beitrag 15.02.2005, 19:29
Beitrag #283


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Einspruch
Siehe hier:
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Freispruch für 63-Jährigen. Sein holländischer Führerschein gilt. MOERS. Heinz B. (Name geändert) hat in zweiter Instanz gewonnen. Die achtmonatige Bewährungsstrafe für dreimaliges Fahren ohne Führerschein ist vom Tisch, weil sein holländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Das Urteil der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kleve lautete gestern: Freispruch. Erstritten hatte es der Verteidiger des 63-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel aus Frankenthal, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. War es bisher so, dass laut Fahrerlaubnisverordnung bei Entzug des deutschen Führerscheins einer aus dem europäischen Ausland ungültig war, ist das jetzt anders. Das Urteil aus Luxemburg hat wirklich überzeugt "Hut ab vor dem Europäischen Gerichtshof", meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm vergnügt, "das Urteil hat mich wirklich überzeugt." Und zum Angeklagten: "Sie haben einen großen Sieg errungen." Doch Heinz B. schien sich nicht sehr zu freuen. Seit Jahren lag er im Clinch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörden, zuletzt wurde sein Mercedes 260 E eingezogen und verschrottet. Den muss ihm das Land NRW nun ersetzen. Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen." Womit er darauf ansprach, dass man sich bei Führerscheinentzug nicht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest genannt, werde einlassen müssen, sondern einen Zweit-Führerschein im europäischen Ausland erwerben könne. Wobei allerdings die ausländischenVorausssetzungen zu beachten wären. "Das wird für uns Folgen haben", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Der Staatsanwalt musste die Waffen strecken Richter Knickrehm ließ keinen Zweifel daran, wie sein Urteil ausfallen würde: "Wenn dem Herrn Staatsanwalt nicht was besonders Schlaues einfällt..." Doch der musste angesichts des EuGH-Urteils die Waffen strecken und schloss sich dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch an. Rechtsanwalt Säftel führte gestern bereits die große Zahl von Wiederaufnahmeverfahren ins Feld, die nach dem EuGH-Urteil auf die Gerichte zukämen. Der Führerscheintourismus beispielsweise nach Polen oder Tschechien werde massiv zunehmen. Dem 63-Jährigen Heinz B. kann das alles egal sein. Er darf nun mit seinem holländischen "Lappen" fahren. "Allzeit gute Fahrt!" rief der Richter noch hinter ihm her


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Roland
Beitrag 15.02.2005, 19:35
Beitrag #284


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Aber wessen Karre denn jetzt verschrottet wurde interessiert mich eigentlich nur peripher.
Vielmehr iss doch interessant ob denn nun MPU-Anordnungen und NU rechtens sind oder nicht?


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Gast_Gast_thomas_*
Beitrag 15.02.2005, 19:46
Beitrag #285





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Zitat (Roland @ 15.02.2005, 19:29)
Einspruch
Siehe hier:
Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofes Freispruch für 63-Jährigen. Sein holländischer Führerschein gilt. MOERS. Heinz B. (Name geändert) hat in zweiter Instanz gewonnen. Die achtmonatige Bewährungsstrafe für dreimaliges Fahren ohne Führerschein ist vom Tisch, weil sein holländischer Führerschein auch in Deutschland gültig ist. Das Urteil der Auswärtigen Kleinen Strafkammer des Landgerichts Kleve lautete gestern: Freispruch. Erstritten hatte es der Verteidiger des 63-Jährigen, Rechtsanwalt Dr. Werner Säftel aus Frankenthal, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. War es bisher so, dass laut Fahrerlaubnisverordnung bei Entzug des deutschen Führerscheins einer aus dem europäischen Ausland ungültig war, ist das jetzt anders. Das Urteil aus Luxemburg hat wirklich überzeugt "Hut ab vor dem Europäischen Gerichtshof", meinte der Vorsitzende Richter Ulrich Knickrehm vergnügt, "das Urteil hat mich wirklich überzeugt." Und zum Angeklagten: "Sie haben einen großen Sieg errungen." Doch Heinz B. schien sich nicht sehr zu freuen. Seit Jahren lag er im Clinch mit Polizei und Straßenverkehrsbehörden, zuletzt wurde sein Mercedes 260 E eingezogen und verschrottet. Den muss ihm das Land NRW nun ersetzen. Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen." Womit er darauf ansprach, dass man sich bei Führerscheinentzug nicht auf die medizinisch-psychologische Untersuchung, Idiotentest genannt, werde einlassen müssen, sondern einen Zweit-Führerschein im europäischen Ausland erwerben könne. Wobei allerdings die ausländischenVorausssetzungen zu beachten wären. "Das wird für uns Folgen haben", so Staatsanwalt Heinz-Joachim Moser. Der Staatsanwalt musste die Waffen strecken Richter Knickrehm ließ keinen Zweifel daran, wie sein Urteil ausfallen würde: "Wenn dem Herrn Staatsanwalt nicht was besonders Schlaues einfällt..." Doch der musste angesichts des EuGH-Urteils die Waffen strecken und schloss sich dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch an. Rechtsanwalt Säftel führte gestern bereits die große Zahl von Wiederaufnahmeverfahren ins Feld, die nach dem EuGH-Urteil auf die Gerichte zukämen. Der Führerscheintourismus beispielsweise nach Polen oder Tschechien werde massiv zunehmen. Dem 63-Jährigen Heinz B. kann das alles egal sein. Er darf nun mit seinem holländischen "Lappen" fahren. "Allzeit gute Fahrt!" rief der Richter noch hinter ihm her

also darf er doch fahren owohl er eine MPU hätte machen müssen.das sieht doch schon wieder ganz anders aus smile.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 19:52
Beitrag #286


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Wow, hier werden heute aber wieder interessante Fragen gestellt ...
Zitat
Vielmehr iss doch interessant ob denn nun MPU-Anordnungen und NU rechtens sind oder nicht?

whistling.gif

@ Medusa:
Schwierig. Verstehe, was Du meinst. Klar. Trotzdem schwierig. Schon weil die FE-Akte mit umzieht, der Fall also nicht auftreten wird ...


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Roland
Beitrag 15.02.2005, 19:53
Beitrag #287


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Nachtrag:
Das Urteil ist vom 19. August 2004

Zitat
Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen."


Grosse Worte von Herrn S.
Ob allerdings gegen Herrn Heinz B. Ne MPU ausstünde geht ja aus disem Beitrag nicht hervor ????? wink.gif


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Beitrag 15.02.2005, 19:56
Beitrag #288





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Zitat (Roland @ 15.02.2005, 19:53)
Nachtrag:
Das Urteil ist vom 19. August 2004

Zitat
Verteidiger Werner Säftelt lakonisch: "Die MPU kann man vergessen."


Grosse Worte von Herrn S.
Ob allerdings gegen Herrn Heinz B. Ne MPU ausstünde geht ja aus disem Beitrag nicht hervor ????? wink.gif

ist da nicht die rede von den herrn kapper?weil der hätte eigentlich zur mpu gemust!
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Roland
Beitrag 15.02.2005, 19:58
Beitrag #289


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Erst lesen ..... whistling.gif


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Gast_Gast_thomas_*
Beitrag 15.02.2005, 20:04
Beitrag #290





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Zitat (Roland @ 15.02.2005, 19:58)
Erst lesen ..... whistling.gif

dort steht aber auch bei ENTZUG nicht anerkannt.demnach denke ich mir das dieser person schonmal der deutsche führerschein entzogen wurde.was wahrscheinlich heisst das er auch eine MPU hätte machen müssen,oder warum sagte D.Säftel das man die MPU vergessen könnte think.gif
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Roland
Beitrag 15.02.2005, 20:09
Beitrag #291


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Zitat
Wow, hier werden heute aber wieder interessante Fragen gestellt ...


Iss ja gut - man tritt halt auf der Stelle damit

Zitat
demnach denke ich mir das dieser person schonmal der deutsche führerschein entzogen wurde.was wahrscheinlich heisst das er auch eine MPU hätte machen müssen


Wer weiss - wer weiss ?????


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Medusa
Beitrag 15.02.2005, 20:28
Beitrag #292


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Zitat (strichachtdoktor @ 15.02.2005, 19:52)
@ Medusa:
Schwierig. Verstehe, was Du meinst. Klar. Trotzdem schwierig. Schon weil die FE-Akte mit umzieht, der Fall also nicht auftreten wird ...

@strichachtdoktor

Klar. Aber auftreten müßte .. . dt. Führerscheinstellen sind wohl gleicher als gleiche EU Führerscheinstellen.

Ob die ausl. Führerscheinstelle Kenntnis des Vorlebens hat - haben möchte - spielt keine Rolle. Schließlich hat der dt. Souverän, durch seine Unterschrift unter die entsprechenden EU Richtlinien, den EU Mitgliedsstaaten das Erteilen in D. gültiger / verwendbarer FEs gestattet, und dabei nicht verlangt, daß die EU Mitgliedsstaaten die FS Akte anfordern. Dies liegt nicht in der Verantwortung des FE Antragstellers.

Auch für D. gilt "Pacta sunt servanda". Aber dies wird D. wohl erst schmerzlich lernen müssen.
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Beitrag 15.02.2005, 20:41
Beitrag #293





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Für alle Freunde des EU-Führerscheines...klick.

Man beachte aus welchem Land der Führerschein stammt. sad.gif
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Muk
Beitrag 15.02.2005, 20:50
Beitrag #294


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@ Andreas ,den MPU Pabst

Du hast meine Frage aus meinem letzten Posting noch nicht beantwortet !!!

Strafrecht hin,Verwaltungsrecht her.EU Recht steht über beiden.

Was sind den nun die inerstaatlichen,nationalen Vorschriften die Deutschland nach der Sperrfrist auf den Herrn Kapper anwenden wollte,und nicht durfte.

Du betreibst hier eine Vogelstrauß Politik,unqualifizierten Senf dazuschmieren und dann ab,den Kopf in den Sand.
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strichachtdoktor
Beitrag 15.02.2005, 20:55
Beitrag #295


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hey, hey, hey, hab´nur das kleine Latinum ... wink.gif

OK, das gilt natuerlich auch fuer Staaten wie PL und CZ weshalb wir dann doch wieder am Anfang stehen - im wahrsten Sinne des Wortes - wenn die sich darauf berufen und alles, was ohne die FS-Rili erteilt wurde wieder zuruecknehmen... whistling.gif

Aber das habe ich ja auch schon gesagt: Dem FS-Inhaber kann das Zustandekommen der FE "janz ejaal" sein, solange wie alles einen regulaeren Weg im Ausstellerland gegangen ist. Verantwortlich fuer die Ausstellung (und auch die Einziehung)der FE ist allein die FEB im Ausstellerland. Wenn die nicht alles pruefen, weil sie nicht wollen oder nicht koennen - da hat der einzelne EU-FE-Inhaber eh keinen Einfluss drauf.

Wenn man aber sagt, dass eine im Land A erteilte FE im Land B anerkannt werden muss, dann ist die Anordnung im Land A der im Land B gleichwertig. Und zwar nicht nur was die Karte betrifft, sondern auch, was die Pruefung (oder nicht ...) bestimmter Sachverhalte angeht. Es war ja von vornherein klar, dass es Laender mit wesentlich geringeren Anforderungen an die Eignung und mit wesentlich kuerzeren Ueberpruefungen in Europa gibt - deren Fuehrerscheine eben auch anerkannt werden muessen. Ist also ein politisches Problem. Haette man ja so nicht unterschreiben muessen.

Und ist mein Problem auch nur, weil Deutschland das jetzt langsam bewusst wird und man jetzt nachtraeglich Schutzklauseln einbauen will, die man vorher verpennt hat. Da sage ich nur: Zu spaet, Freunde. Ich habe meine Karte schon...
wavey.gif


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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 20:59
Beitrag #296


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Zitat (Muk @ 15.02.2005, 20:50)
Du betreibst hier eine Vogelstrauß Politik,unqualifizierten Senf dazuschmieren und dann ab,den Kopf in den Sand.

Mit dieser Bemerkung hast du dich als Diskussionspartner für mich disqualifiziert. shutup.gif

Als Neuling sollte man zuerst die ganzen Threads der letzten Monate lesen, bevor man hier die große Reden schwingt. mad.gif

Im übrigen besteht dieser Thread schon wieder aus ewigen Wiederholungen ohne neue Erkenntnisse. Daher melde ich mich ab....


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Muk
Beitrag 15.02.2005, 21:01
Beitrag #297


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@ Andreas

Keine Antwort ???
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Muk
Beitrag 15.02.2005, 21:02
Beitrag #298


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@ Andreas

Hast dich selbst disqualifiziert,bist eben parteiisch und nicht kompetent.
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Andreas
Beitrag 15.02.2005, 21:03
Beitrag #299


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Warum äußert sich eigentlich keiner zu diesem Posting eines Gastes?? think.gif


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Medusa
Beitrag 15.02.2005, 21:04
Beitrag #300


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Zitat (Gast_Gast_Gast @ 15.02.2005, 20:41)
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@Gast_Gast_Gast

Gott sei Dank ist das mit einer dt. FE nicht möglich.

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