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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 10:38
Beitrag #31


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Zitat (gerri @ 12.02.2005, 10:20)
...werde ich mit allen anwälten die unsere firma je vertreten haben die fahrschule,wo ich den fs gemacht habe verklagen,da könnt ihr sicher sein.das ist betrug was die gemachr haben.in den unterlagen steht klar und deutlich..führerschein ohne mpu,auch in deutschland ist das fahren erlaubt..

Ich denke die Kohle kannst Du Dir sparen.

1. Du hast einen Fürherschein ohne MPU bekommen
2. das Fahren in Deutschland ist erlaubt, wenn auch nur "zunächst"...
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gerri
Beitrag 12.02.2005, 10:50
Beitrag #32


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aber was haben wir alle denn davon.. zunächst bringt uns denn nichts ganzes und nichts halbes..


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 11:00
Beitrag #33


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im grunde genommen haben jetzt alle eu-fs besitzer schlechte karten.. so sieht es doch aus..früh oder lang werden die behörden jeden erwischen der einen eu-fs hat und dann können wir doch zur mpu dackeln. ich rate allen die noch unenddeckt von den behörden geblieben sind,macht eine mpu wovon euer strassenverkehrsamt nichts mitbekommt.. das wird das beste sein..


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:07
Beitrag #34


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Zitat
im grunde genommen haben jetzt alle eu-fs besitzer schlechte karten.. so sieht es doch aus..


Das ist doch genau das, wovor wir seit Monaten warnen.

Zitat
ich rate allen die noch unenddeckt von den behörden geblieben sind,macht eine mpu wovon euer strassenverkehrsamt nichts mitbekommt..


Das wird nicht funktionieren. Ohne Antrag auf Neuerteilung keine MPU.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:12
Beitrag #35


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Ohne Antrag auf Neuerteilung keine MPU, XDiver hat natürlich Recht.

Ich sehe es kommen, dass wir mit unserer CZ-FE nicht um eine MPU kommen.

Egal wie lange der Vorfall der zur FE-Entzug zurückliegt. Es ist nun mal leider so: wenn eine MPU ansteht, so ist diese 10, bzw. 15 Jahre lang in den Akten und muss bei Wieder-/Neuerteilung vorgelegt werden. Deutschland wird ALLES daran setzen, dass niemand, aber auch niemand, an dieser Hürde vorbei kommt und ich denke, dass Deutschland über kurz oder lang die Nase vorne haben wird. Das Urteil vom 29.04.04 geht einfach zu wenig, bzw. gar nicht auf die Problematik MPU ein. Künftige Urteile werden sicher nicht zum Nachteil von D. ausfallen.

Ich werde mich wohl so langsam mit dem Gedanken anfreunden müssen, mich -mal wieder- auf eine MPU vorzubereiten.

Ich nutze also meinen CZ-Lappen für die "Übergangszeit" und kann ihn dann, falls ich die 2-Jahres-Frist überschreite und meinen D-Lappen neu machen müsste, einfach umschreiben lassen... oder auch nicht, ist ja eigentlich nicht nötig.

Ich denke dies ist eine ganz gute Alternative für alle Beteiligten.
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Sven
Beitrag 12.02.2005, 11:16
Beitrag #36


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Hi @zusammen,

wie man hier lesen kann hat sich in den letzten Tagen „Wochen“ nicht viele geändert! Immer dasselbe Thema in Bezug auf MPU Pflichtigen, und nichts zu lesen über den 185 Tagen die in Tschechien erst ab 17.01.05 umgesetzt wurden.

Mich würde mal Interessieren ob es jemanden gibt der wie ich nicht in der Pflicht einer MPU steht und trotzdem evt. Ärger mit den Behörden hat.

Ist hier jemanden was bekannt, dass es klagen oder ähnliches in Bezug auf die 185 Tage gibt, wenn ja wie wurde dies geahndet.

„strichachtdoktor“ hat bisher in meinem fall eine Meinung vertreten das es in meiner Situation
Vermutlich keinen großen Wirbel geben wird, da ich den FS des Geldes wegen in der CZ abgelegt habe.

Die erste Verkehrskontrolle liegt jetzt genau 4Wochen zurück, habe meinen CZ-FS selbst der FSST 1 Tag zuvor gemeldet. „Glück oder Unglück“ …… habe bis her nichts von beiden Seiten gehört. Ob da noch was nachkommt? ………………………… sad.gif
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:18
Beitrag #37


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wie ist es eigentlich wenn man , den antrag auf wieder erteilung zurück zieht, sich dann woanders anmeldet mit dem Wohnsitz , und dann erneut einen antrag stellt auf wieder erteilung.


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:18
Beitrag #38


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Das vermag sicher keiner so genau zu beurteilen. Allerdings stehst Du sicherlich deutlich besser da, als die MPU-Kandidaten. An Deiner Stelle würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:24
Beitrag #39


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Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?
Und wenn das geht , ist die dann auch anzuerkennen..
Weil man bekommt ja die aufforderung vom Stva


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:26
Beitrag #40


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Zitat
Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?


Gar nicht.

Damit erübrigen sich Deine anderen Fragen.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:28
Beitrag #41


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Nach einer Nutzungsuntersagung darf nicht mehr gefahren werden, Gerry - das ist sonnenklar. Wenn Du der Junior-Chef bist, dann solltest Du also fuer die naechste Zeit einen Fahrer fuer Dich einstellen - wuerde ich mal ueberpruefen wg. Foerderung durch das Arbeitsamt, vielleicht haben die Jemanden, der vermittelt werden soll. Alles checken ! Auch 1-Euro-Jobs. Du hast ja die Anwaelte.

Die Fahrschulen zu verklagen wird imho nichts bringen, ausser, dass Du einer schlechten Sache noch mehr Geld hinterherwirfst. Lass es besser. Bereite Dich lieber mit dem so Ersparten auf die naechste MPU vor.

Diese ganzen Spielchen mit Adressenwechsel etc. halte ich uebrigens fuer Mist. Bringt doch nichts. Hinterher hat man noch eine Owi am Hals wegen Verstosses gegen das Meldegesetz.


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caleb
Beitrag 12.02.2005, 11:28
Beitrag #42


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Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 09:56)
Von mir wurde auch kein Führungszeugnis verlangt (Okt. 2004). Kontrollen am HGrnzübergang haben nicht stattgefunden, uns wurde der FS allerdings per UPS zugesandt.

Hallo,

dein FS wurde dir per UPS zugesandt? Na dann herzlichen Glückwunsch..

mfg


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:30
Beitrag #43


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Zitat
Auch 1-Euro-Jobs.


Ich glaube nicht, dass gerri Junior-Chef einer gemeinnützigen Organisation ist. whistling.gif


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:35
Beitrag #44


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@XDiver
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.

Trotz dem danke


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Medusa
Beitrag 12.02.2005, 11:36
Beitrag #45


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Zitat (Ochsenmaulsalat @ 12.02.2005, 08:43)
bei meinem Grenzübergang kam ich auch in eine Kontrolle,
Sie fanden Fahrbögen und sonstiges Zeugs...
haben meine Personalien aufgenommen usw...
als ich fragte was das soll sagte der Grenz-Heini:

wir werden es an die zuständige Führerscheinstelle
weitergeben und die werden Sie fragen warum´
Sie den Führerschein in CZ machen und nicht
hier zur MPU gehen !!

das liegt schon 2-3 Monate zurück mich hat noch niemand gefragt whistling.gif

meine Meinung ist:
die wollen einfach nur die Leute abschrecken bzw verunsichern!

was meint ihr dazu ?

Ich habe selbst eine MPU Aufforderung gesehen, bezugnehmend auf die von einem Grenzer gesehenen FE. Die Aufforderung kam 8 Monate danach .... Lernunterlagen sind ja keine FE, vielleicht hast Du ja nicht bestanden wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:38
Beitrag #46


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:26)
Zitat
Wie kann man eine MPU machen ohne das , das Stva davon was mittbekommt ?

Gar nicht. Damit erübrigen sich Deine anderen Fragen.

Nun - man kann keine MPU machen, ohne dass das StVa etwas mitbekommt.

Aber man kann sich z.B. ueber einen RA die komplette FS-Akte in D besorgen und die bei einer MPU-Stelle einreichen, gleichzeitig ein Vorgespraech auf Grundlage dieser Akte mit denen fuehren UND den Ratschlag, der dort erteilt wird annehmen, z.B. eine gezielte Nachschulung, eine Therapie oder ein psychologisches Aufbauseminar zu machen oder gleich eine umfassende Psychotherapie bei einem anerkannten Verkehrstherapeuten zu buchen (interessant fuer z.B. Mehrfach-Straftaeter etc.).

Nach erfolgten Massnahmen kann man dann die Umschreibung der FE beantragen und dann gut vorbereitet zur MPU-Stelle zurueckgehen und sich den Massnahmen stellen.

Zusaetzlich sollte man sicherheitshalber noch 50 Euro fuer die MPU-Reaktionstest-Software ausgeben und fleissig ueben.

So vorbereitet hat man eigentlich alles getan - was freilich keine Garantie ist, dass man nicht doch durchfaellt.

Nur mal angenommen, man hat waehrend der ganzen Zeit bereits seine EU-FE/ seinen EU-Fuehrerschein und kann alle notwendigen Termine und Erledigungen mit dem eigenen Fahrzeug wahrnehmen, so ist das doch eine deutliche Hilfe und die EU-FS hat sich im Kampf um den offiziellen deutschen Fuehrerschein letztendlich doch gelohnt.


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 11:39
Beitrag #47


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Zitat
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.


Auch da habe ich bereits Stellung zu dieser Problematik genommen. Fakt ist: Kein Antrag - keine MPU.

Und fühl Dich nicht jedes mal angemacht, wenn man Dir eine Antwort gibt.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:44
Beitrag #48


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:30)
Zitat
Auch 1-Euro-Jobs.


Ich glaube nicht, dass gerri Junior-Chef einer gemeinnützigen Organisation ist. whistling.gif

Mein Gott - es war eine Idee. Gerri soll halt jede Moeglichkeit pruefen um seine Mobilitaet zu erhalten; JEDE. Punkt.
Man muss halt ein Hoechstmass an (legaler) Kreativitaet an den Tag legen um seine Freiheit groesstmoeglichst zu erhalten. In Anbetracht der bereits investierten 5000 Euro rechtfertigt der Zweck schon so manches Mittel ...


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 11:52
Beitrag #49


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 11:39)
Zitat
Dieses wurde von einem hier aus dem forum nur vorgeschlagen, aber wenn du das alles auch mal gründlicher lesen würdest, dann hätte sich das auch erübrigt.


Auch da habe ich bereits Stellung zu dieser Problematik genommen. Fakt ist: Kein Antrag - keine MPU.

Und fühl Dich nicht jedes mal angemacht, wenn man Dir eine Antwort gibt.

Ich jedenfalls fuehle mich ueberhaupt nicht angemacht. Keine Sorge. Ich sitze gut gelaunt am PC, habe hier einen leckeren Pott kaffee stehen, kraule die Katzen und alles ist gut ... laugh.gif Und ich empfehle auch jedem ein gehoeriges Mass an Gelassenheit im Umgang mit der MPU und der Nutzungsuntersagung. Inzwischen ... whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

Also nochmal: Ohne Antrag keine MPU heisst nicht, dass man nicht in der Zwischenzeit etwas zur Verbesserung seiner Situation tun koennte. Ein paar der Moeglichkeiten habe ich oben schon aufgefuehrt. Es besteht also kein Grund zu Jammern.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:53
Beitrag #50


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Zitat (caleb @ 12.02.2005, 11:28)
Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 09:56)
Von mir wurde auch kein Führungszeugnis verlangt (Okt. 2004). Kontrollen am HGrnzübergang haben nicht stattgefunden, uns wurde der FS allerdings per UPS zugesandt.

Hallo,

dein FS wurde dir per UPS zugesandt? Na dann herzlichen Glückwunsch..

mfg

ja und? Was ist daran auszusetzen? Hauptsache ist doch wohl, dass er echt ist. Außerdem war ich nicht einer der Kandidaten, die im 50er-Pack für ein Wochenende nach CZ gereist sind. Ich habe normal Fahrstunden genommen und eine ganz normale Prüfung abgelegt.
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:55
Beitrag #51


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@XDiver

Ist ja gut , ist ja gut.......


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:55
Beitrag #52


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 11:52)
QUOTE Inzwischen ...  whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

was möchtest Du uns hiermit sagen?
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:57
Beitrag #53


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Ich habe mal von einem bekannten Anwalt mich beraten lassen , wegen meiner MPU und was für chancen ich habe, nach dem ich meine sache geschildert hatte natüch.
Wollt ihr die antwort ?
Oder darf man es hier nicht im forum äusern , bevor ich etwas falsches mache , und ich wieder einen überm sack bekome frage ich lieber whistling.gif


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:59
Beitrag #54


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ich möchte schon die Antwort... wavey.gif
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:01
Beitrag #55


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Sehr geehrter Herr Stressmacher tongue.gif

auf Ihre Anfrage vom 07.02.05 teilen wir Ihnen mit, dass Sie nach
unserer Einschätzung in absehbarer Zeit keinerlei Chancen haben, einen
deutschen Führerschein wieder zu erlangen.

Demzufolge kommt in der Tat die Möglichkeit in Betracht, in einem
anderen der insgesamt 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen
Versuch zu unternehmen, weil es  mit Ausnahme von Österreich 
derartige Untersuchungen (MPU) nicht gibt.

Mit Hilfe eines solchen EU-Führerscheins wären Sie dann
selbstverständlich auch berechtigt am Straßenverkehr in der
Bundesrepublik teil zu nehmen.

Nachdem Sie in Schlarafenland wohnhaft sind, dürfte sich ja wohl das Nachbarland
Niederlande oder Belgien anbieten. Das aber sollten Sie für sich
persönlich entscheiden. Der Unterzeichner


kann Ihnen dabei keine Hilfestellung leisten, weil wir als Anwälte
natürlich an dem Führerscheintourismus nicht beteiligt sind.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:02
Beitrag #56


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Stressmacher und Schlaraffenland wurde natürlich von mir unbenannt wink.gif


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:03
Beitrag #57


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Achja , bevor ich es vergesse, dieses schreiben habe ich mir 150 euro kosten lassen.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:03
Beitrag #58


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@Levent

Wie oft hast Du denn schon an einer MPU teilgenommen?

Ich 3x: 2xpositiv, 1xnegativ (innerhalb von 15 Jahren)
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:05
Beitrag #59


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Ich genau 4 mal
2x davon negativ
2x davon postiv


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:06
Beitrag #60


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uiuiui... dann bist Du ja genau so ein Härtefall wie ich. Habe 4x den Lappen wg. Alk weg... wie bereits erwäht innerhalb von 15 Jahren.
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:07
Beitrag #61


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aber seit 1985


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Beitrag 12.02.2005, 12:09
Beitrag #62


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Ich habe ihn 3 mal weg gehabt mit diesem mal
Und das ist mein erstes alkohol delikt und hatte dabei 1,15 promille


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:12
Beitrag #63


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@ Levent

Danke für die Einstellung des Schreibens.

Das Du dafür 150 EUR bezahlt hast, ist allerdings heftig (bezogen auf den Inhalt). Das hätte ich Dir auch kostenlos schreiben können.

Im Ergebnis sagt das Schreiben nicht mehr aus, als die bekannten Postings hier. Dummerweise geht der Kollege nicht auf eine MPU-Anordnung bzw. Nutzungsuntersagung ein (ich vermute, wohlweisslich, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen).


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 12:12
Beitrag #64


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ja ich weiss nicht was ich davon halten soll. habe gerade eine mpu stelle in düsseldorf angerufen,und habe mein problem geschildert. ich habe sie gefragt ob es möglich ist, das wenn ich eine aufforderung zur mpu habe den eu-fs denn die zeit bis zum termin behalten könnte. und sie meinten das das wohl möglich ist.zudem habe ich ihnen gesagt das ich anderthalb jahre meinen eu fs besitze und es noch nichts passiert ist. sie würden das wohl mit dem strassenverkehrsamt absprechen,und wenn das strassenverkehrsamt sieht das ich eine amtlich anerkannte stelle beauftragt hätte würden meine chancen wohl noch deutlich steigen. also das wäre doch eine möglichkeit..


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Beitrag 12.02.2005, 12:14
Beitrag #65


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@XDriver

Ich denke das selbe, habe dann noch mal dort hin geschrieben , aber es kam gestern keine antwort mehr. Wenn etwas neues kommen sollte, werde ich das natürlich hier im forum austellen. wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:15
Beitrag #66


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Zitat
also das wäre doch eine möglichkeit..


So sieht es die MPU-Stelle. Eine Sicherheit für Dich ist das natürlich nicht. Allerdings muss man konstatieren, dass im Ermessen des SB liegt, Dir vor MPU-Antritt die Nutzung zu untersagen. Vielleicht lässt der sich tatsächlich erweichen, davon abzusehen, wenn Du einen Termin machst. Verpflichtet ist er dazu nicht.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:17
Beitrag #67


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Datum: 12.02.05
Führerscheinsache
Reg.-Nr.: - .. / su - D/D80xxx
Führerscheinangelegenheit

Sehr geehrter Herr Stressmacher

zunächst einmal bestätigen wir Ihnen der Ordnung halber den Eingang des per e-mail übersandten Schreibens vom 07.02.2005 sowie die bereitwillige Beantwortung der darin gestellten Fragen.

Im Interesse der Gleichbehandlung unserer Mandanten bitten wir aber um Verständnis dafür, dass wir das von einem insoweit auch anwaltsüblichen Pauschalhonorar von lediglich 150,00 € abhängig machen müssen.

Diesen Betrag können Sie entweder auf eines der nachstehenden Konten überweisen, per V-Scheck ausgleichen oder in bar beifügen, sofern Sie Vertrauen in die Post haben.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 12:21
Beitrag #68


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Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 11:55)
Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 11:52)
QUOTE Inzwischen ...  whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

was möchtest Du uns hiermit sagen?

Ich moechte Euch damit sagen, dass ich grundsaetzlich die Aufregungen verstehe, die durch die teils hektisch-gestressten Mails von Euch ausgedrueckt werden. Ich, fuer mich, versuche aber dem Ganzen auch die positiven Dinge abzugewinnen und sehe alles heute viel, viel entspannter als noch vor ca. zwei Jahren, als ich das letzte Mal durch eine MPU geseegelt bin. Und mich natuerlich tierisch darueber aufgeregt habe, denn der Psycho hat einen dermassenen Muell an den Haaren herbeigezogen etc ...

Ich habe inzwischen einen Polen-Fuehrerschein und kann mich zumindest tagsueber frei bewegen - was ja reicht um alles fuer den Fall eines "Entdecktwerdens" vorzubereiten. Also nutze ich meinen aktuell noch nicht eingeschraenkten FS um mich auf die Zeit vorzubereiten, in der mir die FEB wieder Stress machen will. Denn ich verstehe das schon so, dass mit den 2000Euro fuer die Polenkarte noch nicht alles gewonnen ist - es verschafft mir etwas Zeit im andauernden Kampf um die deutsche FE. Und um die wird man auf Dauer nicht herumkommen in D.

Also nach dem Motto: Vorhandene Mobilitaet nutzen um weitere Mobilitaet zu sichern!
Der EU-FS erhaelt so einen gewissen Selbstzweck und das Geld bleibt in Zukunft sinnvoll investiert. Natuerlich werde ich, wenn ich mich fitt genug fuehle, die Umschreibung meiner FE in ein deutsches Papier beantragen. Auf die geforderte MPU bin ich dann vorbereitet und ich erspare mir deutsche Fahrschule und Pruefungen. Mit ein bisschen Glueck bestimme ich so den Zeitpunkt der naechsten Ueberpruefung - und das ist schon viel wert.

Natuerlich bin ich auch weiterhin gegen das System "MPU" in Deutschland und ich bin auch von der Unrechtmaessigkeit gewisser Anordnungen in Bezug auf das EU-Recht ueberzeugt. Aber es nutzt doch nichts. Das VG Mannheim und das VG Muenchen zeigen doch deutlich, dass eine endgueltige Entscheidung noch Jahre dauern wird. Und das waere mir persoenlich dann einfach zu lange. Also Zaehne zusammenbeissen - aber mehr als Lockerungsuebung - und dann: Auf in die naechste Runde mit StVa und MPU. Gut informiert, gut vorbereitet und mit gutem Timing. Sprich: Gelassen angehen ...

Ist das jetzt verstaendlicher ?


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:22
Beitrag #69


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 12:15)
Zitat
also das wäre doch eine möglichkeit..


So sieht es die MPU-Stelle. Eine Sicherheit für Dich ist das natürlich nicht. Allerdings muss man konstatieren, dass im Ermessen des SB liegt, Dir vor MPU-Antritt die Nutzung zu untersagen. Vielleicht lässt der sich tatsächlich erweichen, davon abzusehen, wenn Du einen Termin machst. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Trotz alledem: eine sehr gute Alternative!!! Danke für den Beitrag Gerri!
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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:27
Beitrag #70


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 12:21)
Ist das jetzt verstaendlicher ?

ja, ist verständlicher danke...

Ich Prinzip sind wir also gleicher Meinung... die MPU wird kommen...
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 12:32
Beitrag #71


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Ist jedenfalls moeglich nach aktueller Urteilslage.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:39
Beitrag #72


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Ich möchte euch mal etwas fragen:
Also , wenn einer jeden tag alk zu sich nimmt , der hat bei der blut abnahme sagen wir mal einen wert von 1,3 promille.
ist aber ganz klar im kopf, natürlich durch die gewöhnung des konsums


Und eine der nie alkohol trinkt nimmt nur etwas zu sich , und hat sagen wir mal den wert von 1,3

1) Der kann doch nicht bestraft werden wegen trunkenheit im Strassenverkehr
er war ja klar im kopf und hatte keinerlei ausfallerscheinungen.

2)Da kann ich es verstehen , dadurch das er nie trinkt ist er natürlich blau.


Empfindet ihr das als normal , wenn beide gleich gestellt werden?
Also ich sehe es nicht so

Bei dem ersten sieht man ja eine gewönung an, und dem kann man doch dann nicht das unterstellen das er betrunekn ist.

oder sehe ich das falsch?


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Uwe
Beitrag 12.02.2005, 12:41
Beitrag #73


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Ja, es werden beide gleich gestellt. Der Alkoholgehöhnte hat dabei sogr ein größeres Problem, da man regelmäßigen Konsum bzw. Missbrauch unterstellt.

Gruß Uwe


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:42
Beitrag #74


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Zitat
oder sehe ich das falsch?


Ja, siehst Du falsch. Die Unfähigkeit, ein Fahrzeug zu führen wird ab 1,1 o/oo von Gesetzes wegen fingiert. Deswegen bist Du auch ohne Ausfallerscheinungen zu bestrafen. Kommen die dann auch noch dazu und gefährdet Du u.U: noch jemanden, wird´s heftiger (§ 315c).


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caleb
Beitrag 12.02.2005, 12:42
Beitrag #75


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 12:21)
Auf in die naechste Runde mit StVa und MPU. Gut informiert, gut vorbereitet und mit gutem Timing. Sprich: Gelassen angehen ....

Nun das habe ich bereits vor einigen Monaten erläutert und gerade SIE mr /8 haben mich ausgelacht und niedergemacht für mein "Idiotisches" Verhalten, trotz EU FS eine MPU vorzubereiten.... Und wer hat nun die besseren Karten?

mfg


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
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Lino
Beitrag 12.02.2005, 12:49
Beitrag #76


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Hier im Forum wird in letzter Zeit immer davon ausgegangen das eine MPU Pflicht wäre bei einem EU-FS der im EU Ausland gemacht wurde (CZ-FS/PL-FS usw).
Selbst wenn eine Vorbelastung vorhanden war (Sperrfrist aber abgelaufen) ist es zur Zeit noch überhaupt nicht klar bzw. geklärt ob eine angeordnete MPU Rechtens ist. Wenn es denn so wäre würden hunderte MPU Aufforderungen ins Haus flattern, was bis jetzt nicht der Fall ist. Selbst hier im Forum wurden höchstens 3 bekannt.

Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren. Sollte danach eine N-untersagung erfolgen sofort Rechtliche Mittel nutzen und Einspruch einlegen. Die Beamten können nicht immer machen was sie wollen,irgendwo ist eine Grenze und seit dem Urteil v. 29.4.2004 sind diese an eine Grenze gestoßen.

Bei einem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort sollte man erst mal das Urteil abwarten.

Meine pers.Meinung: Eine MPU würde den EU-Führerschein durch Eignungszweifel in Frage stellen was ja wie bekannt nicht gemacht werden darf. Ein EU-FS ist anzuerkennen und kann nicht wegen Eignungszweifel in Frage gestellt werden. Das verstößt ganz klar gegen das neue EU-Urteil v. 29.4.04

Liebe Grüße
Lino
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Mr.T
Beitrag 12.02.2005, 12:51
Beitrag #77


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Zitat (Levent @ 12.02.2005, 12:39)
Ich möchte euch mal etwas fragen:
Also , wenn einer jeden tag alk zu sich nimmt , der hat bei der blut abnahme sagen wir mal einen wert von 1,3 promille.
ist aber ganz klar im kopf, natürlich durch die gewöhnung des konsums


Und eine der nie alkohol trinkt nimmt nur etwas zu sich , und hat sagen wir mal den wert von 1,3

1) Der kann doch nicht bestraft werden wegen trunkenheit im Strassenverkehr
er war ja klar im kopf und hatte keinerlei ausfallerscheinungen.

2)Da kann ich es verstehen , dadurch das er nie trinkt ist er natürlich blau.


Empfindet ihr das als normal , wenn beide gleich gestellt werden?
Also ich sehe es nicht so

Bei dem ersten sieht man ja eine gewönung an, und dem kann man doch dann nicht das unterstellen das er betrunekn ist.

oder sehe ich das falsch?

Wenn ich mich recht erinnere, hattest du 1,15 o/oo und hast doch stets betont, dass du deine Alkoholisierung nicht gemerkt hattest. Auf der anderen Seite hast du aber immer darauf hingewiesen, dass du Alkohol absolut nicht gewöhnt warst. Oder irre ich mich? think.gif
Also ist auch dein Urteil ungerecht? Du hättest also als Geübter mit Alkohol, der Alc nicht gewohnt ist, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden dürfen, da du ja klar im Kopf warst?
Irgendwie verschließt sich mir hier die Logik.


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Gruß Mr.T

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monerle
Beitrag 12.02.2005, 12:52
Beitrag #78


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Zitat
Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren. Sollte danach eine N-untersagung erfolgen sofort Rechtliche Mittel nutzen und Einspruch einlegen.


Diesen Ratschlag würde ich besser niemanden geben. Das kann nämlich angesichts der aktuellen Rechtslage ganz schön nach hinten losgehen. Und nicht jeder hat die finanziellen Mittel oder ggf. eine Rechtsschutzversicherung um auf gerichtlichem Wege dagegen vorzugehen.


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:55
Beitrag #79


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Zitat
Bei einem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort sollte man erst mal das Urteil abwarten.


Hier verwechselst Du Staf- und Verwaltungsrecht.

Gegen die Nutzungsuntersagung kann man Widerspruch einlegen. Wird der abgewiesen, kannst Du Klage beim VG einreichen. Automatisch geht da gar nichts.

Da eine Nutzungsuntersagung in 99% der Fälle für sofort vollziehbar erklärt wird, fährst Du mind. bis zum Urteil erstmal nicht.

Zitat
Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren.


Das hat gerri auch gemacht. Die Folgen kannst du oben lesen.

Zitat
Ein EU-FS ist anzuerkennen und kann nicht wegen Eignungszweifel in Frage gestellt werden. Das verstößt ganz klar gegen das neue EU-Urteil v. 29.4.04


Lies doch nochmal das Urteil. Die Eignungsfrage ist bislang ungeklärt .


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:57
Beitrag #80


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Wir gehen nicht davon aus, dass eine zur MPU Pflicht wird, sobald der FS die Existens einer EU-FE bekannt wird.

Wir suchen nur nach Alternativen und eine solche ist nunmal die Zeit zu nutzen in de man mobil ist, um sich in dieser auf eine MPU vorzubereiten. Eine solche vorbereitende Massnahme kostet zwar wieder ein Schweinegeld und natürlich auch Zeit und Nerven, aber im Endeffekt wird es sich lohnend auszahlen. Nicht nur in Sachen MPU, sondern auch für die eigene Persönlichkeit. Ich spreche hier von Mehrfachtätern in Sachen Alkohol.
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