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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Andreas
Beitrag 17.02.2005, 16:39
Beitrag #351


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.02.2005, 16:36)
Ich denke allerdings, dass das ganze Schreiben eher schwach ist .

Vor kurzem wurde hier ein weiteres Schreiben dieses RA veröffentlich (ist zwischenzeitlich wieder gelöscht). Auch dieses Schreiben fand ich mehr als schwach, vor allem wenn man bedenkt welchen Namen dieser Herr inzwischen in bestimmten Kreisen hat. wink.gif


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Levent
Beitrag 17.02.2005, 16:41
Beitrag #352


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Also ich kann sagen das es sich um diesen Anwalt handelt .


@XDriver
Ich wollte ja zu dem treffen kommen , war aber leider verhindert und wäre eigentlich sehr gerne gekommen.


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RA XDiver
Beitrag 17.02.2005, 16:44
Beitrag #353


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@all

bitte keine RA Säftel-Debatte. Die ufert eh nur aus..... crybaby.gif


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GSX-R
Beitrag 17.02.2005, 16:45
Beitrag #354


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OK, back to Topic.

wavey.gif wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 17.02.2005, 16:49
Beitrag #355


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Zitat (Levent @ 17.02.2005, 16:41)
Also ich kann sagen das es sich um diesen Anwalt handelt .

... dann finde ich das Schreiben noch schwaecher.

Ich sehe da immer auch ein gewisses Mass an Taktik - wuerde man sich schliesslich aufgrund eindeutiger Rechtslage einigen muessen, kaeme es nicht zum Prozess, ergo nicht zum Verdienst ...

... aber das mag jeder selbst beurteilen.

Jedenfalls haette man das so auch fast schon selbst schreiben koennen. OK - off Topic. Ich sag nix mehr dazu, ausser: Viel Erfolg !


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gerri
Beitrag 17.02.2005, 17:08
Beitrag #356


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@andreas


ich habe das schreiben hier reingesetzt,vielleicht magst du es sehr schwach finden, aber mir hat er jetzt seid anderthalb jahren den führerschein gerettet,und ich bin wirklich froh das ich den besagten anwalt habe,ich weiss nämlich nicht ob du das hättest besser machen können?? blushing.gif


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Andreas
Beitrag 17.02.2005, 17:09
Beitrag #357


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Wir lassen das jetzt lieber, da offtopic.gif

Wir wollen den Thread doch nicht schon wieder zerreden. dry.gif


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Levent
Beitrag 17.02.2005, 17:24
Beitrag #358


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Zitat (Andreas @ 17.02.2005, 16:03)
Zitat (strichachtdoktor @ 17.02.2005, 15:47)
so darf man sich schon wundern, dass bisher nur 2 Nutzungsuntersagungen bekannt geworden sind. Ich haette mehr und das schneller erwartet ...  cool.gif

Ich hätte noch eine zu bieten (vor wenigen Minuten in einen anderen Forum gefunden)

Es handelt sich hierbei übrigens um einen EU-FS aus CZ (wir hatten hier doch jemand der behauptet, bei FS aus CZ wäre alles anders. think.gif )

@Andreas

Nicht schlecht dieser beitrag, hört sich aufjedenfall sehr sehr gut und logischan .
Sollte doch mal jetzt schauen das ich mich in CZ oder in NL anmelde um einen EU FS mache think.gif wohne ja 16 km vor der NL . Und ich könnte meinen job behalten, und wäre nicht Arbeitslos smile.gif


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Andreas
Beitrag 17.02.2005, 17:29
Beitrag #359


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Zitat (Levent @ 17.02.2005, 17:24)
Nicht schlecht dieser beitrag, hört sich aufjedenfall sehr sehr gut und logischan .

???? think.gif

Hast du den Beitrag auch richtig gelesen? Der TE hat einen FS aus CZ und hat zwischenzeitlich eine Nutzungsuntersagung am Hals.


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Uwe W
Beitrag 17.02.2005, 17:52
Beitrag #360


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Was mich an dem Beitrag nur wundert: Hier wurde anscheinend ohne vorherige MPU-Auflage eine sofort vollziehbare Gebrauchsuntersagung verhängt.

Das widerspricht doch den hier im Forum bekannten Richtlinien, nach denen sich die deutschen Behörden verhalten sollen.
Ein wenig erinnert mich der Beitrag an den Fake-Beitrag von @caleb, in dem ja auch ohne vorherige MPU-Auflage eine angebliche Gebrauchsuntersagung stattgefunden haben soll.

Was mir an dem Beitrag auch verwunderlich vorkommt: der Betroffene hat schon sehr früh (unmittelbar nach dem EUGH-Urteil) einen Wohnsitz in CZ begründet, den er dann angeblich bis Ende 2004 behalten hat.

So viel Umsicht hat doch hier im Forum noch kein CZ-Führerscheininhaber gezeigt.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Andreas
Beitrag 17.02.2005, 17:55
Beitrag #361


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Von einer MPU schreibt er aber schon etwas in seinem Beitrag:

Zitat
..Eine MPU kann ich zwar freiwillig machen, aber ich denke nicht daran


vielleicht hat er das mit der Freiwilligkeit falsch verstanden?? think.gif tongue.gif


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Natrix20
Beitrag 17.02.2005, 18:13
Beitrag #362


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Hallo,
vielleicht mal wieder eine kleine Info in eine andere Richtung, ich habe mit einem mir bekannten RA in Sachen Verkehrsrecht eine Information erhalten, das es eine schnellere Auseinandersetzung in Sachen EU FS und MPU und der Rechtssprechung vom 29.04.04 geben wird. Es liegen ausser dem VG München schon einige Anfragen von anderen Rechtsanwälten vor, um deren Klärung schnellstens gebeten wird. Unter Umständen könnte hier eine Entscheidung schon im laufenden Jahr fallen.
Wäre in der Tat hilfreich für alle wenn es so geschehen würde.
Gruss
Natrix
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.02.2005, 18:47
Beitrag #363





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Hallo Gerri,hast du irgendeine Nachricht bekommen da ja heute der 17.2. ist.
Gruss
Danke
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strichachtdoktor
Beitrag 17.02.2005, 18:53
Beitrag #364


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In diesem anderen Forum standen eben auch diese zwei Saetze,
Zitat
Insofern hängt es sehr vom Zufall ab, ob du mit deinem CZ-Führerschein noch lange glücklich sein wirst. Am besten, du fällst nie im Straßenverkehr auf, sodass eine deutsche Behörde nie von deinem tschechischen Führerschein erfährt.
die ja im Wesentlichen zutreffend sind und einen Zustand beschreiben, der schleunigst geaendert werden sollte... Daher ist es nur zu begruessen, wenn wir schnell vom EuGH hoeren.


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gerri
Beitrag 17.02.2005, 19:46
Beitrag #365


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an die allgemeinheit,bin heute mittag mit bauchschmerzen an den briefkasten gegangen,war aber nichts drin ausser rechnungen laugh2.gif aber vielleicht ist der brief ja auch erst morgen drin.. und wenn dann ist pech,dann werde ich sofort wiederspruch einlegen,und der wird mir bis zum eigentlichen urteil auch wohl durchkommen,so wie ich gehört habe.und sofort schadensersatz androhung stellen,damit die wissen das sie auf ganz dünnen eis fahren.. weil der entscheidene punkt ist,kein vg weiss wie das urteil in brüssel ausgeht,und deswegen wird bei mir wohl keine sofortige nu,bestand haben,ich habe den fs schon mehr als andertalb jahre.es hat nichts mit der gefahr im strassenverkehr zu tun.. hatte heute ein längeres gespräch mit zwei anwälten,von unserer firma...in der juristen branche wird auch gemunkelt ob deutschland sich da nicht schon wieder etwas blamieren wird. das sind die worte des anwalts: gerri glaubst du das der eugh sich die blösse geben wird und sein urteil anders fällen wird,nur weil deutschland meint(wie in 108 anderen paragraphen)gegen eu-recht verstossen zu müssen und ihren eigenen weg zu gehen.


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michael_mk
Beitrag 17.02.2005, 19:49
Beitrag #366


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.02.2005, 18:53)
In diesem anderen Forum standen eben auch diese zwei Saetze,
Zitat
Insofern hängt es sehr vom Zufall ab, ob du mit deinem CZ-Führerschein noch lange glücklich sein wirst. Am besten, du fällst nie im Straßenverkehr auf, sodass eine deutsche Behörde nie von deinem tschechischen Führerschein erfährt.
die ja im Wesentlichen zutreffend sind und einen Zustand beschreiben, der schleunigst geaendert werden sollte... Daher ist es nur zu begruessen, wenn wir schnell vom EuGH hoeren.

bin mir ziemlich sicher das sich bald was ändern wird wink.gif wie gesagt,für mich ist das EUGH-Urteil mehr als eindeutig.ob die MPU in dem urteil erwähnt wurde oder nicht,das spielt in meinen augen keine rolle.es heisst ohne weiteren massnahmen ist der EU-Führerschein gültig.mich kotzt es an wenn die behörden machen was sie wollen,wo kommen wir dahin?meine frage lautet:kann ich D verklagen wenn der EUGH sagt das sie keine MPU anwenden dürfen bei einem EU-Führerschein?angenommen ich verliere meine arbeit weil mir die fahrerlaubnis aberkannt wird,aber später vor dem EUGH recht bekomme.wie wird sowas gehandhabt?mein RA ist sich zu 99%sicher das diese führerscheine vor dem EUGH beibehalten werden,ob MPU hin oder her!
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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 01:06
Beitrag #367


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Zitat (Levent @ 17.02.2005, 16:07)
Ob die Wohnsitzregelung (185 Tage) dann beibehalten werden, kann allenfalls spekuliert werden. Wir jedenfalls halten diese Voraussetzung für europarechtswidrig, weil genau das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise ein Praktikant, der alle 6 Monate in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat lebt überhaupt keine Möglichkeit hätte, den Führerschein zu erwerben.

Na das wäre doch mal was, die 185 Tage Regelung wird abgeschafft, der Eugh entscheidet das eine MPU nicht auf einen EU-FS ohne neue Vergehen angewendet werden darf, würde heißen das ist das Ende der MPU und der Führerschein Tourismus läuft wie nie.

Bin mir sicher das dies das ultimative Horror Szenario für MPU Befürworter wäre.
Schon klar Wunschdenken aber wer weis. whistling.gif
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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 02:30
Beitrag #368


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Hab da was ausgegraben:

http://www.anwaltverein.de/03/04/2005/vgt/vgt07.html

43. Deutscher Verkehrsgerichtstag
26. bis 28. Januar 2005 in Goslar

Arbeitskreis VII: Europäischer Führerschein
Anwälte warnen vor Nachteilen für Verkehrsteilnehmer


Goslar (DAV). Die Rechtsprechung des EuGH misst im europäischen Führerscheinrecht dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung überragende Bedeutung zu. Deswegen sollte nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) die europaweite Gültigkeit von Fahrerlaubnissen nicht verwässert werden. Mitgliedstaaten sollten daher nach Ablauf einer von ihren Gerichten angeordneten Sperrfrist auch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedererteilung nicht erfüllt wären, verpflichtet sein, in anderen Mitgliedstaaten ausgestellte Fahrerlaubnisse anzuerkennen. „Etwaige bei anderen Mitgliedstaaten vorhandene Informationslücken sollten durch die Einführung einer Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen Mitgliedsstaaten geschlossen werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Ziegert, für die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrechtsanwälte im DAV.


Nachdruck und Wiedergabe (auch im Internet) mit Urheberbezeichnung ”Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein” honorarfrei gestattet.

think.gif
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Levent
Beitrag 18.02.2005, 02:53
Beitrag #369


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@ALL

Ich denke immer noch wie vorher, das die MPU irgend wann ein ende haben wird , wie ich es schon zu anfang in diesem forum geschrieben hatte.
Aber mein wort in [B]GOTTES ohr.......
Das leben ist nun mal voller Überraschungen ......
Alles kann nichts muss


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Levent
Beitrag 18.02.2005, 02:55
Beitrag #370


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Und dann wavey.gif bye wavey.gif bye MPU ........... rolleyes.gif


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Cabarete
Beitrag 18.02.2005, 06:54
Beitrag #371


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So leicht wird es nicht gehen. Die Lobby der MPU Befürworter und daran Verdienender ist sehr sehr groß. So leicht läßt man in D. keinen Dukatenesel schlachten. 50 Mio. € Umsatz alleine der TÜV im Jahr mit MPU. Was mag da wohl als Gewinn übrigbleiben?
Sorry, wollte nicht vom Eigentlichen Threat abweichen, Aber wenn es irgendwie ohne diese Willkür der MPU möglich währe, wieder an eine legale FE. zu kommen, wäre es nicht nötig, in einem anderen Land den FS zu machen. Wie gesagt, auch ich bin gegen Besoffene oder Bekiffte hinterm Lenkrad, aber man sollte auch andere Wege gehen können, als sich einem Psychologen zu offenbaren, und der macht dann den Allmächtigen.

MfG. Cab.
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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 07:09
Beitrag #372


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Ich denke, dass wir in Europa an einem entscheidenden Punkt stehen: Entweder, die Deutschen schaffen es, aus Gruenden der Sicherheit ihr "Eignungstheater" auf die grosse Buehne Europa zu hieven - also alle Staaten fuehren das zweigleisige Entzugs-und Erteilungssystem mit MPU und all´dem Krams ein.

Oder Europa schafft es, die Deutschen in ihre Schranken zu verweisen und stellt ganz klar fest, dass nach einer in Deutschland erteilten Sperrfrist ein irgendwo in Europa unter Beachtung der EU-Rili ausgestellter Fuehrerschein auch in Deutschland ohne weitere Einschraenkungen, Massnahmen, Umschreibungen etc.pp. voll gueltig ist - das bedeutet, dass Deutschland seine MPU einmotten kann.

Wir reden hier von Verhaeltnissen von 1:24 bis maximal 4:21 (Befuerworter des deutschen Systems/Gegner) und da sollte was zu machen sein ...


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Andreas
Beitrag 18.02.2005, 07:37
Beitrag #373


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Macht euch hier keine zu große Hoffnungen, die MPU in Deutschland wird es sicher auch noch in 20 Jahren geben. wink.gif


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gerri
Beitrag 18.02.2005, 09:04
Beitrag #374


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ja das kann sein,aber wir werden da hoffentlich nichts mit zu tun haben.die leute die jetzt legal einen eu-fs haben werden aus dem schneider sein.ich denke aber deutschland wird nach dem gesetz in brüssel wenns gut für uns ausgeht die fahrschulvermittler ins visier nehmen und deutschland wird sich irgendwas ausdenken das das mit dem eu-fs nicht mehr gehen wird.ich denke dann werden richtig lange sperrzeiten die folgerung haben,und sehr hohe strafen damit trotzdem noch geld in die leere kasse kommt ranting.gif


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Natrix20
Beitrag 18.02.2005, 09:55
Beitrag #375


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Also nach meiner Ansicht muss an dem System was geändet werden, ähnlich wie es /8doc formuliert hat. Ich gebe nur mal zu bedenken, das das Recht auf Mobilität ein Grundrecht ist. Es kann nicht sein das ein italienischer Europäer nach seiner Sperrfrist kein Auflagen bzw. eine MPU bekommt und ein deutscher Europäer um seine Fahrerlaubnis wiederzuerlangen eine MPU erfüllen muss, sprich zeitlich unbegrenzt ohne MPU keine FE bekommt. Allein dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung im Haus Europa. Entweder alle oder keiner. Ich denke sowas würde auch als Klage interessant werden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Von dieser Sicht aus gesehen stehen die Chancen gut, das Europa das deutsche MPU System zu Fall bringen kann, in unserem Beispiel eine MPU bei einem EU FS negiert.
Gruss
Natrix
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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 12:12
Beitrag #376


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kann mich da nur anschließen entweder alle oder keiner, wie schon oben erwähnt ist das auf Dauer in Europa nicht gerecht, die einen warten Ihre Speerfrist ab und fahren munter weiter, die anderen müssen zur MPU und das wie von /8Doktor trefflich gesagt im Verhältnis max. 4:21.
Deutschland hat ja Nichtmahl die Österreichische MPU anerkannt, das war von Deutschland ein rissen Fehler damit haben sie sich evtl. selbst ein dickes Bein gestellt.
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Andreas
Beitrag 18.02.2005, 12:33
Beitrag #377


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Als österreichischer Staatsbürger solltest du es aber besser wissen. wink.gif Es gibt definitiv eine ähnliche Untersuchungsart in Österreich nur mit einem anderen Namen. Ein entsprechender Link wurde bereits in einem älteren Thread gepostet.

Jetzt jedoch wieder zurück zum topic. Eine Diskussion zum Thema "MPU in Europa" wird in diesem Thread nicht geduldet!!! Weitere Beiträge werden in diesem Thread gelöscht!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 13:12
Beitrag #378


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Hallo Andreas, auch, wenn das vielleicht nicht so recht in Deine Sicht der Dinge passt:

Das EuGH-Urteil mit seinen Folgen gehoert sehr wohl zur "MPU-in-Europa-Problematik". Denn der EuGH wollte - hat er selbst gesagt - mit dem Urteil auch erreichen, dass die dringend notwendige Harmonisierung der nationalen Erteilungsrichtlinien fuer EU-Fuehrerscheine vorangetrieben wird. Die Probleme, die wir teilweise haben und hauptsaechlich diskutieren sind eine Folge einer schlechten politischen Vorgabe.

Wenn es einerseits eine MPU als Erteilungsvoraussetzung in einigen Laendern gibt, oder sie diskutiert wird und in anderen Laendern nicht mal die Begriffe "Fahreignung", "Eignungszweifel", "MPU" und so weiter bekannt sind, dann ist das eine Folge mangelhafter Harmonisierung. Es gibt Laender, da ist dieses buerokratische Konstrukt um den Fuehrerschein voellig unbekannt. Und so lange wie es da keine einheitlichen Regeln gibt, darf sich jeder deutsche EU-Buerger schon massivst benachteiligt fuehlen.

Genaugenommen ist das mit der gegenseitigen Anerkennung doch voellig verfrueht. Denn was die Unterschiede zwischen den EU-Staaten in diesem Punkt angeht, stecken wir noch tief im 19.Jahrhundert ...

Aber - diese Fehler wurden nun einmal gemacht und jetzt muss es ja irgendwie weitergehen. Ob mit oder ohne MPU erteilt, hat jede Fahrerlaubnis den gleichen Wert und muss, sofern sich der Inhaber an die minimalsten Vorgaben aus der EU-RiLi aktuellsten Standes gehalten hat, anerkannt werden. Ich denke, dass das so auch beim EuGH durchgehen wird, irgendwann. Und da wird sehr wohl das komplizierte deutsche System mit MPU bei einer Wiedererteilung nach Entzug im Verhaeltnis zu den Richtllinien anderer Staaten eine grosse Rolle spielen. ´

Obwohl Kapper ein typischer MPU-Fall war, musste seine Fahrerlaubnis anerkannt werden - warum denn wohl ? Weil die deutsche MPU das Mass ueberhaupt ist ?
Wohl eher nicht ...

Ich kann mir schon denken, was Dein erster reflektorischer Gedanke ist: "Ja aber, der EuGH hat zur MPU gar nichts gesagt."
Warum haette der EuGH zur MPU und zur nationalen Eignungsfrage denn was sagen sollen, wenn beides irrelevant ist und die EU-FE eines anderen Staates vorrangig anzuerkennen ist ??? Wenn nichtmal die Wohnsitzgeschichte durch die Deutschen ueberprueft werden soll, warum sollte dann die "Eignung" eine Ueberpruefung der Entscheidung einer souveraenen EU-Behoerde rechtfertigen ? Vor allem, weil der Begriff - jedenfalls in diesem engen Zusammenhang - in den meisten Laendern unbekannt ist ?

Und nationale Alleingaenge sind gestattet nur, solange vorrangige Grundsaetze der EU nicht verletzt werden. Ein solcher vorrangiger Grundsatz ist die "gegenseitige Anerkennung ohne Wenn und Aber". Oder auf Biegen und Brechen ... - fuer einige ... wink.gif


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Levent
Beitrag 18.02.2005, 13:31
Beitrag #379


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@strichachtdoktor

So denke ich das auch , clapping.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 13:36
Beitrag #380


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Natuerlich sollten wir uns hier nicht weiter hauptsaechlich mit der MPU in Europa beschaeftigen - es aber, als einen nunmal vorhandenen wichtigen Gesichtspunkt in der Angelegenheit rund um den EU-FS, ganz zu "untersagen", das halte ich fuer falsch.

Denn den Deutschen geht es doch in allererster Linie um ihre "MPU". Und - mal im Ernst - glaubt jemand, sie werden Ruhe geben, bevor sie gekriegt haben, wonach Ihnen gelüstet ? Eher werden 21 andere Laender ueberzeugt, ueberredet oder finanziell gezwungen oder mit anderen Regelverstoessen unter Druck gesetzt, als dass die Vier* zurueckrudern ...
(*ich weiss nicht genau, wieviele es nun sind, die eine MPU oder aehnliches haben - es ist jedenfalls die Minderzahl ... huh.gif )


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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 13:52
Beitrag #381


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Zitat (Andreas @ 18.02.2005, 12:33)
Als österreichischer Staatsbürger solltest du es aber besser wissen. wink.gif Es gibt definitiv eine ähnliche Untersuchungsart in Österreich nur mit einem anderen Namen. Ein entsprechender Link wurde bereits in einem älteren Thread gepostet.

Jetzt jedoch wieder zurück zum topic. Eine Diskussion zum Thema "MPU in Europa" wird in diesem Thread nicht geduldet!!! Weitere Beiträge werden in diesem Thread gelöscht!!!

ich denke das Thema ist wie die Überschrift ausweist:
Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?

Genau über das Reden wir doch? wink.gif
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Levent
Beitrag 18.02.2005, 14:29
Beitrag #382


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Aber das ist doch alles irgend wie verrückt, denn wenn ein Österreicher seinen FS weg hätte, und er würde sich in der CZ einen neuen machen , dann würde dieser denke ich mal auf Deutschen strassen fahren ohne das es D intressieren würde , ob, warum wieso ! ! ! Und wenn es den D Behörden nur um die Sicherheit gehen würde , dann würden sie das doch auch kontroloiren müssen.
Was sie bestimmt nicht tun würden. Und genau so wäre es, wenn es in den ganzen EU Staaten solch eine MPU geben würde, und die leute halt ihren FS sonst wo machen , wie sollte das dann kontroliert werden! Und dann noch der ganze aufwand ....


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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 14:44
Beitrag #383


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@strichachtdoktor
Genau so sehe ich das auch, Du hast wie immer die bessere Formulierung.

Will dich nicht wiederholen, nur ein Gedanke.

Nehmen wir mal an das VG München hätte den AUT-FS und die AUT-MPU anerkannt, damit hätten sie verhindert das dieser Fall vom Eugh verhandelt wird, doch hätten sie meiner Meinung nach einen MPU Run von Deutschen MPU Kandidaten auf Österreich ausgelöst.

Bestimmt erkannte das VG München dieses und hat somit den Weg vor den Eugh gewählt, somit ist schon einer von den max. 4 MPU Ländern für Deutschland gestrichen und wenn man es Logisch zu ende denkt, würde bedeuten das Deutschland und Ihre MPU gänzlich alleine dastehen, kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen das der Eugh dieses vorgehen von DE akzeptieren wird.

Meiner Meinung nach war das der ungünstigste Fall dem Deutschland hätte Passieren können einen EU-FS der mit ähnlicher MPU Auflagen gemacht wurde hier ablehnen zu müssen.

Hoffe nicht das das jetzt OffTopic war, den es geht ja um die Nachträgliche Anerkennung und nachträgliche MPU für EU-FS besitzer.


@Levent
Zitat
Was sie bestimmt nicht tun würden. Und genau so wäre es, wenn es in den ganzen EU Staaten solch eine MPU geben würde, und die leute halt ihren FS sonst wo machen , wie sollte das dann kontroliert werden! Und dann noch der ganze aufwand ....

Ja schon ganz schön verrückt das ganze. think.gif
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Natrix20
Beitrag 18.02.2005, 14:51
Beitrag #384


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Ich versuche mal das Spiel genau andersherum zu machen um mal die Unterschiede genauer zu verdeutlichen.
Ein Pole hat in seinem Heimatland schon 3 mal den Führerschein wegen Trunkenheit verloren und ihn jedesmal nach seiner Sperrfrist ohne Probleme wiedererteilt bekommen. Für uns in Deutschland mit MPU Prüfung ist das eine fahrende Zeitbombe in unseren Augen, was zugegebener Massen auch stimmen mag, solange er weitersäuft. Dieser Pole hält sich nun aber dauernd bei uns in Deutschland auf, weil er hier kräftig und billig arbeitet und munter auf unseren Strassen fährt. Er darf hier aber ohne MPU Prüfung fahren weil eine FEB Behörde davon ja erstens nix weiss und zweitens auch gar nichts machen könnte dagegen.
Man muss sich quasi damit abfinden, das es doch einige Leutchen gibt, die ohne der MPU Prüfung hier bei uns fahren, weil sie solch ein System nicht haben oder kennen. Richtigerweise sind das nicht viele, aber wenn es um die Strassenverkehrsgefährdung geht spielen solche Fälle dann keine Rolle.
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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 15:10
Beitrag #385


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Zitat (Natrix20 @ 18.02.2005, 14:51)
Man muss sich quasi damit abfinden, das es doch einige Leutchen gibt, die ohne der MPU Prüfung hier bei uns fahren, weil sie solch ein System nicht haben oder kennen. Richtigerweise sind das nicht viele, aber wenn es um die Strassenverkehrsgefährdung geht spielen solche Fälle dann keine Rolle.

Bingo Natrix
wie man es dreht und wendet es kommt immer dasselbe dabei raus.
Wir Deutsche sind mit unserer MPU eindeutig benachteiligt.

Du schreibst in deinem Beispiel es sind nicht viele tickende Zeitbomben, es werden mit dem zusammen wachsen von Europa aber immer mehr werden, die nach unseren MPU Maßstäben in Deutschland niemals eine MPU schaffen würden und trotzdem munter und legal unterwegs sind.
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Levent
Beitrag 18.02.2005, 15:21
Beitrag #386


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@Natrix20

Ja du hast es so besser rübergebracht clapping.gif
Bin wohl noch ein wenig daneben , zu wenig schlaf ...... no.gif
Aber so denke ich auch daüber , das ist doch irrsin .
Normaler weiße kann doch jeder normal denkede mensch sehen das , das die Maschiene eoingentlich nicht so abrbeitet wie sie arbeiten sollte .
Und ehlich gesagt geht mir deren denkweisse auch irgend wie nicht in den kopf wallbash.gif ich versuch es wallbash.gif immer wieder zu verstehen , aber irgend wie klappt das nicht scarey.gif


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Roland
Beitrag 18.02.2005, 15:47
Beitrag #387


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Mal wieder was anderes.
Soviel zu dem Thema Kontrollen und MPU-Anordnungen an der Grenze !!
Aus einem anderen Board :

Zitat
glücklich den cz lappen geschafft zu haben,hatte die cz-d grenze gleich wieder die ganzen schrecken der bayrischen überwachungs und polizei mentalität für uns parat.fahren sie rechts ran,alle raus,wo kommen sie her und sofort gezielt nach den cz fs gefragt wie wenn ein spion unsere abfahrt aus prestice an die grenze gemeldet hätte!!!???? von 4 Mann hatten drei einen cz lappen und die wurden alle komplett registriert und zusätzlich wurde das ganze auto auseinander genommen und eine leibesabtastung durchgeführt!!! für diese aktion hatte unser deutscher staat innerhalb kürzester zeit 8 uniformierte beamte und beamtinnen für uns abgestellt.und da hört man immer in der polizei fehlen leute und sie würden schlecht bezahlt!! ich und meine bekannten die ich alle in der cz fahrschule kennengelernt hatte kamen uns vor wie bei der GESTAPO und wie die letzten schwerverbrecher die aktion hat mindestens 50 minuten gedauert und das bei einer arschkälte.

die eigentliche böse überraschung hatte der eine etwas früher(noch 2004) der andere etwas später(01/05) aber im briefkasten.
nämlich die anordnung zur MPU trotz cz führerschrein mit einem ultimatum zur einverständniserklärung sowie einem abgabetermin, fix des MPU gutachtens.das ganze war gewürzt mit der androhung des entzuges der fahrerlaubnis,bzw einer entziehung oder versagung des rechtes nach §11 abs.8 in verbindung mit §46 fahrerlaubnisverordnung.
das bedeutet, das wohl,wenn das alles so möglich ist, die gesetzeslücke,durch eine andere lücke und zwar eine, die uns alle zu teufel schickt ersetzt wird und deutsche behörden den eu/cz fs DOCH kassieren können???oder zumindest trotz eu/cz fs ein fahrverbot aussprechen können, auch im nachhinein ??????wegen der anzweiflung der Eignung???weshalb wir ja letzten endes wohl alle die MPU hätten machen sollen.
andererseits würde diese vorgehensweise aber auch nichts anderes bedeuten als das die deutschen wieder den rechtmäßig erworbenen eu fs
nicht anerkennen und dem ausstellenden eu staat wieder unterstellen zu blöd zu sein seine fs an die nach deutscher ansicht richtigen auszugeben.


Hoch lebe unser Rechtsstaat ranting.gif ranting.gif


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mirko1
Beitrag 18.02.2005, 15:57
Beitrag #388


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ja so ist es momentan. Eine Entscheidung vom Eugh muss getroffen werden ansonsten wird sich an dieser gangart wohl nichts ändern. crybaby.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 16:08
Beitrag #389


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Fuer mich zeigen solche Berichte ganz klar, dass Deutschland
- insbesondere Bayern, nicht gewillt ist, EU-FSe anzuerkennen,
- keine Einzelfallpruefungen macht, sondern alle nach Schema "F" zur MPU schicken will,
- illegal Daten sammelt. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Grenzer bei jemandem so ohne Weiteres (z.B. ohne dass dieser Fuehrer eines Kfz ist) die Daten eines gefundenen Fuehrerscheins an eine FEB weiterleiten darf. Aber ich vermute mal "nein".
- praeventiv MPUen verhaengt, ohne dass die Personen ueberhaupt eine Fahrabsicht hatten. Ich meine, da werden Fussgaengern Dokumente eines anderen Staates aus der Hose gefilzt und Strafmassnahmen eingeleitet, obwohl weder klar ist, ob sie ueberhaupt in Deutschland bleiben wollen oder gleich nach Oesterreich weiterziehen oder was auch immer.

Sollte das also stimmen, dann denke ich, ist das ein starkes Stueck ...
Unabhaengig von weiteren rechtlichen Bewertungen, die sicherlich irgendwann von den VGen oder vom EuGH dazu kommen werden.


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Medusa
Beitrag 18.02.2005, 17:29
Beitrag #390


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EU-FE mit USA Aspekt

Einige der Informationen in diesem Bericht sind bei uns allerdings umstritten laugh2.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 17:42
Beitrag #391


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Ja, kann man so sagen ... tongue.gif rofl1.gif cool.gif


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Levent
Beitrag 18.02.2005, 20:55
Beitrag #392


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Sage nur eins , lasst es euch nicht gefallen, ich werd es auch nicht tun , schon garnicht von BAYERN ! ! !


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GSX-R
Beitrag 18.02.2005, 20:57
Beitrag #393


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Zitat (Levent @ 18.02.2005, 20:55)
Sage nur eins , lasst es euch nicht gefallen, ich werd es auch nicht tun , schon garnicht von BAYERN ! ! !

Dementsprechend: Was hast Du denn nun vor???


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Andreas
Beitrag 18.02.2005, 21:00
Beitrag #394


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Levent wohnt doch nach seinen Angaben überhaupt nicht in Bayern. think.gif


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Mr.T
Beitrag 18.02.2005, 21:05
Beitrag #395


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Deswegen lässt er sich ja von den Bayern auch nichts gefallen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Medusa
Beitrag 18.02.2005, 21:21
Beitrag #396


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Was passiert eigentlich wenn ein Land in die EU aufgenommen wird mit den bisherigen FE's dort?

Beispiel, man hat eine EU-FE, macht aber in 12.2006 in Rumänien eine nationale FE. Am 01.01.2007 ist Rumänien in der EU, die FE von dort gilt EU weit. Dann hätte man, unschuldigerweise, 2 EU-FE's .. ??

Anderes Beispiel, die 185 Tage gelten ja in 12.2006 in Rumänien noch nicht, ergeben aber ab 01.2007 auch wieder eine EU-FE.

Ganz schön verzwickt think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 22:53
Beitrag #397


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Es ist in Polen - wie in D - die FEB zustaendig, in deren Einflussbereich Du wohnst. Oder anders: Wo Du wohnst, musst Du die Karte beantragen und die FS-Pruefung machen.


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strichachtdoktor
Beitrag 18.02.2005, 22:55
Beitrag #398


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Zitat (Medusa @ 18.02.2005, 21:21)
Ganz schön verzwickt think.gif

Aber Medusa ...

... solche Gedanken sind u.U. geeignet, einigen Hardlinern das WE zu versauen ...
dry.gif Kannst Du das verantworten ??? dry.gif


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Medusa
Beitrag 18.02.2005, 23:28
Beitrag #399


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Oh, Sorry rolleyes.gif

Meintest Du das eigentlich wegen der Fragen -
oder wegen der EU Aufnahme von Rumänien an sich ??

rofl1.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 13:47
Beitrag #400


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Zitat (Beeblebrox @ 18.02.2005, 21:30)
Hallo,
ich möchte den FS in Polen machen, vorzugsweise in Stettin, will aber die 185-Tage-Regelung beachten. Muss ich da unbedingt in Stettin angemeldet sein oder reicht *irgendeine* polnische Meldeadresse?

Ich hoffe, das passt hier in das Topic, wenn nicht, bitte verschieben.

Zitat
Es ist in Polen - wie in D - die FEB zustaendig, in deren Einflussbereich Du wohnst. Oder anders: Wo Du wohnst, musst Du die Karte beantragen und die FS-Pruefung machen.


Hallo Beeblebox, ich muss nochmal auf Deinen Beitrag zurueckkommen, weil mich Natrix20 daran erinnert hat, dass es einige gab, die ihre Fuehrerscheinpruefung in Posen und nicht in Stettin gemacht haben, obwohl sie in Stettin gemeldet waren.
Jetzt weiss ich nicht mehr so genau, ob sie auch in Posen beim Amt waren - ich denke aber nicht. Meines Wissens haben sie nur die Pruefung in Posen gemacht, der gesamte Aemterverkehr, inklusive Abholung des Fuehrerscheines nach vier Wochen lief ueber Stettin.
Du musst also Deine Anmeldung fuer den Fuehrerschein und alles weitere bei dem fuer Deinen Wohnort zustaendigen Amt erledigen - geprueft werden kannst Du aber ueberall.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32